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Ebene 2 · Explainer·ESRS · Leitfäden zu Angabepflichten

ESRS S1 eigene Belegschaft: Vollständiger Leitfaden zu Richtlinien, Kennzahlen und Merkmalen der Arbeitskräfte

Ein vollständiger Leitfaden zur Abgrenzung von Arbeitnehmern und Nicht-Arbeitnehmern, zu Arbeitsbedingungen, Gleichstellung, Gesundheit und Sicherheit, Vergütung, Schulungen, Vorfällen, Datenschutz und Kontrollen

Für wen ist der Kurs Eine Lektüre von 8 Minuten für Berichtsteams, die Thematische Standards: ökologische, soziale und Governance-Inhalte bearbeiten, und für Prüfer, die testen, ob die Nachweise dahinter tragen.
RK Veröffentlichter SteckbriefGeprüft von Dr Ross Kurinko Strategischer ESG-Berater · IFRS S1 & S2 / GRI / ESRS Aktuell zum
GRI und ISSB-IFRS S1 & S2 Certified Global Trainer · PhD, University of Cambridge · ESG-AI-Experte 15+ Jahre Erfahrung mit Offenlegungen von FTSE-100- und Fortune-Global-500-Unternehmen Canary Wharf, London LRA-Lehrmaterial · Nicht von European Commission herausgegeben oder gebilligt LinkedIn

Zugrunde gelegte Ausgabe

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STATUS / The revised ESRS text used in this article was adopted by the European Commission …

Veröffentlicht

14 Aug 2026

Leitfaden des Wissenszentrums

Zuletzt geprüft

11 Aug 2026

Kurze Antwort

Die Antwort, vor der Begründung

ESRS S1 verbindet eine Darstellung der Auswirkungen auf Menschen mit einem streng kontrollierten Datensatz zur Belegschaft. Wenn Auswirkungen, Risiken oder Chancen in Bezug auf die eigene Belegschaft wesentlich sind, berichtet das berichtspflichtige Unternehmen über Richtlinien, Vereinbarungen zur Einbindung und zu Beschwerden/Abhilfe, Maßnahmen und Ziele und stellt anschließend die anwendbaren Kennzahlen zu Merkmalen der Arbeitskräfte und Ergebnissen bereit.

Die erste Kontrolle betrifft die Population: Arbeitnehmer und Nicht-Arbeitnehmer der eigenen Belegschaft sowie Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sind voneinander zu unterscheiden. Die zweite betrifft die Governance der Kennzahlen: Personalbestand, Vertragsart, Tarifbindung, Vergütung, Schulungen, Gesundheit und Sicherheit, Anspruch auf familienbedingten Urlaub sowie Daten zu bestätigten und verifizierten Vorfällen sind mit definierten Zeiträumen, rechtmäßigen Quellen, Datenschutzvorschriften und Prüfkontrollen abzugleichen.

Beginnen Sie ESRS S1 mit einer Entscheidung über die Population: Arbeitnehmer, S1-Nicht-Arbeitnehmer und S2-Arbeitskräfte müssen getrennt werden.

Warum diese Frage wichtig ist

ESRS S1 ist anspruchsvoll, weil die öffentliche Darstellung und der Datensatz zur Belegschaft dieselben Personen, denselben Zeitraum und dieselben Auswirkungen beschreiben müssen. Personalwesen, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Gesundheit und Sicherheit, Arbeitnehmerbeziehungen, Compliance und Finanzwesen verwenden häufig unterschiedliche Populationen. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung kann Leiharbeitskräfte ausschließen; Auftragnehmerregister können Arbeitskräfte umfassen, die unter S2 fallen; und sensible Daten zu Vorfällen oder Behinderungen können gesetzlich eingeschränkt sein.

Die sicherste Reihenfolge ist zunächst die Abgrenzung, danach die wesentlichen Auswirkungen, anschließend die Offenlegungsarchitektur und schließlich die Kennzahlen. Dadurch wird eine ausgearbeitete Tabelle vermieden, die nicht mit dem Belegschaftsmodell oder der Darstellung der Sorgfaltsprüfung abgeglichen werden kann.

Schnelle Orientierung

Auf einen Blick

Gilt für
Berichtspflichtige Unternehmen mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen in Bezug auf Arbeitnehmer und relevante Nicht-Arbeitnehmer in ihrer eigenen Belegschaft.
Primäre Entscheidung
Wie die S1-Population bestimmt und die anwendbaren Kennzahlen und Darstellungen zur Belegschaft kontrolliert werden.
Zentrale Quellen
Überarbeiteter ESRS S1, Bestimmungen zu Wesentlichkeit und Abgrenzung in ESRS 1 sowie allgemeine Angabepflichten in ESRS 2.
Häufige Verwechslung
Die Annahme, dass die Lohn- und Gehaltsabrechnung der vollständigen S1-Population entspricht, oder die Zusammenfassung von Leiharbeitskräften, Auftragnehmern und Arbeitskräften von Lieferanten ohne eine definitionsbasierte Prüfung.
Technischer Status
Überarbeitete ESRS in der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1563 (ABl. vom 21. September 2026), in Kraft ab dem 10. November 2026 und anwendbar auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen; für Geschäftsjahre, die im Jahr 2026 beginnen, gelten die Optionen nach Artikel 2.

Die erste Entscheidung: Wer gehört zu ESRS S1?

Beginnen Sie ESRS S1 mit einer Entscheidung über die Population: Arbeitnehmer, S1-Nicht-Arbeitnehmer und S2-Arbeitskräfte müssen getrennt werden.

In der Praxis

Population Beispiele Kontrollfrage
Arbeitnehmer Unbefristet beschäftigte, befristet beschäftigte und Arbeitnehmer mit nicht garantierten Arbeitsstunden gemäß den nationalen Definitionen Besteht ein Beschäftigungsverhältnis mit dem berichtspflichtigen Unternehmen?
S1-Nicht-Arbeitnehmer Selbstständige, die mit dem Unternehmen Verträge über die Erbringung von Arbeitsleistungen haben, sowie Personen, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die hauptsächlich im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung und -vermittlung tätig sind (NACE 78) Besteht ein Vertrag mit dem Unternehmen über die Erbringung von Arbeitsleistungen (Selbstständige) oder eine Überlassung durch einen Anbieter von Arbeitskräfteüberlassung und -vermittlung (NACE 78), unter Anwendung nationaler Begriffsbestimmungen (S1 Absätze 7-8)?
S2-Arbeitskräfte Vom Lieferanten verwaltete oder ausgelagerte Arbeitskräfte außerhalb der S1-Definition Verwaltet und erbringt eine andere Organisation die Dienstleistung oder die Aktivität in der Wertschöpfungskette?

In der Praxis

Die 16 Angabepflichten von S1

Angabepflicht Gegenstand
S1-1 Konzepte
S1-2 Einbindung, Kanäle und Abhilfe
S1-3 Maßnahmen und Ressourcen
S1-4 Ziele
S1-5 Merkmale der Beschäftigten
S1-6 Merkmale von Nichtbeschäftigten
S1-7 Tarifverhandlungen und sozialer Dialog
S1-8 Geschlechtervielfalt im obersten Management
S1-9 Angemessene Löhne
S1-10 Sozialer Schutz
S1-11 Menschen mit Behinderungen
S1-12 Ausbildung und Kompetenzen
S1-13 Gesundheit und Sicherheit
S1-14 Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
S1-15 Vergütung
S1-16 Diskriminierung und sonstige Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten

1. Strategien, Einbindung, Beschwerde und Abhilfe

Die narrative Ebene ist kein Verzeichnis von Personalstrategien. Sie sollte erläutern, wie Strategien wesentliche Auswirkungen abdecken, welche Gruppen und geografischen Gebiete in den Geltungsbereich fallen, wie Arbeitskräfte und ihre Vertretungen eingebunden werden, welche Kanäle verfügbar sind, wie die Wirksamkeit bewertet wird und wie Abhilfe geleistet oder unterstützt wird, wenn das Unternehmen einen Schaden verursacht oder dazu beigetragen hat.

Verknüpfen Sie die Abdeckung durch Strategien mit dem wesentlichen Problem in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Gleichstellung, Sicherheit oder Rechte, und geben Sie an, ob die Strategien Menschenhandel, Zwangs- oder Pflichtarbeit und Kinderarbeit behandeln (S1 Absatz 11).

Geben Sie an, ob die Einbindung direkt oder über Vertretungen der Arbeitskräfte erfolgt und wie sie Entscheidungen beeinflusst hat.

Unterscheiden Sie zwischen der Kommunikation mit Beschäftigten, Speak-up-, Beschwerde-, Gewerkschafts- und formellen rechtlichen Wegen.

Bewerten Sie die Wirksamkeit der Kanäle anhand von Zugänglichkeit, Vertrauen, Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen, Rechtzeitigkeit, Lösung und Wiederholung.

Unterscheiden Sie zwischen systemischen Korrekturmaßnahmen und Abhilfe für betroffene Personen.

2. Merkmale der Beschäftigten: Kontext des Nenners

S1-5 berichtet die Gesamtzahl der Beschäftigten nach Geschlecht; die Zahl der Beschäftigten in jedem Land mit 50 oder mehr Beschäftigten unter den zehn größten Ländern; Beschäftigte mit unbefristeten, befristeten und nicht garantierten Arbeitsstunden; die Fluktuation der Beschäftigten mit unbefristeten Verträgen; sowie eine Erläuterung der Abweichung von der repräsentativsten Anzahl der Beschäftigten im Abschluss. Nach S1 Absatz 1 gilt S1-5 immer dann, wenn die eigene Belegschaft als wesentlich eingestuft wird, auch wenn nicht über alle Unterthemen von S1 berichtet wird, und S1-6 gilt, wenn Nicht-Arbeitnehmer mit wesentlichen IROs verknüpft sind; der Filter der Informationswesentlichkeit gilt für beide weiterhin.

ESRS 1 Absätze 125(f), 126(f) und 127(f) sehen eine schrittweise Einführung vor für S1-6, S1-7 für Beschäftigte in Ländern außerhalb des EWR, S1-10, S1-11, S1-12, die Datenpunkte von S1-13 in Absatz 37(d) und (e) sowie die Datenpunkte zu Nicht-Arbeitnehmern und S1-14. „Andere Unternehmen“ dürfen sie im ersten Berichtsjahr weglassen, Unternehmen der „ersten Welle“ für Geschäftsjahre vor 2027. Ein Unternehmen, das diese Erleichterung in Anspruch nimmt, legt dies nach ESRS 2 Absatz 10 offen.

In der Praxis

Kennzahl Kontrolle
Gesamtzahl der Beschäftigten Anzahl der Beschäftigten; Stichtag oder Durchschnitt angegeben; Behandlung von Geschlecht und „nicht berichtet“ definiert
Länderdaten Länder mit 50+ Beschäftigten und die zehn größten Länder konsistent ausgewählt
Vertragsart Nationale Definitionen den Gruppenkategorien zugeordnet; Anzahl der Beschäftigten oder FTE angegeben
Fluktuation Angegebene Abgänge geteilt durch die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten mit unbefristeten Verträgen
Abstimmung mit dem Finanzwesen Überleitung von Umfang und Zeitpunkt zur Finanzberichterstattung

3. Nichtbeschäftigte in der eigenen Belegschaft

S1-6 gilt, wenn Nichtbeschäftigte in der eigenen Belegschaft mit wesentlichen S1-IROs verbunden sind – beispielsweise weil flexible Arbeitskräfte für das Geschäftsmodell entscheidend sind, die Abhängigkeit zunimmt oder die Auswirkungen wesentlich sind. Berichten Sie die Anzahl der Beschäftigten oder FTE und geben Sie an, ob es sich bei der Kennzahl um einen Periodenendwert oder einen Durchschnitt handelt. Wenn keine genauen Daten verfügbar sind, verwenden Sie eine transparente angemessene Schätzung und erläutern Sie Abdeckung und Einschränkungen.

Gleichen Sie Beschaffung, Plattformen für kontingente Arbeitskräfte, Standortzugang und Personalaufzeichnungen ab. Verhindern Sie doppelte Erfassungen von Personen in Rechnungen, Zugangssystemen und Projektprotokollen und identifizieren Sie remote oder dezentral tätige Personengruppen, die in zentralen Systemen fehlen.

In der Praxis

4. Kollektivverhandlungen, Gleichstellung, Löhne, Schutz und Kompetenzen

Thema Schwerpunkt der Umsetzung Wesentliche Kontrolle
Tarifverhandlungen Abdeckung und sozialer Dialog nach definierter Beschäftigtenpopulation und geografischem Gebiet Doppelerfassung vermeiden und lokalen rechtlichen Kontext erläutern
Oberstes Management Managementpopulation und Geschlechtsmaß konsistent definieren Datenschutz bei kleinen Populationen gewährleisten
Angemessene Löhne Referenzwert auswählen und relevante Vergütungsbestandteile nach Land/Population vergleichen Ausgabe des Referenzwerts, Arbeitsstunden, Währung und Ausschlüsse dokumentieren
Sozialschutz Schutz vor wesentlichen Lebensereignissen bewerten und Lücken ermitteln Gesetzlichen und arbeitgeberseitigen Versicherungsschutz unterscheiden
Behinderung Daten nur verwenden, wenn dies rechtmäßig und zuverlässig erhoben möglich ist Datenschutz-/Rechtsprüfung und Behandlung der Angabe „nicht berichtet“
Schulung Abdeckung der Überprüfung sowie Schulungsstunden nach Population und Zeitraum definieren Gebuchte, besuchte und abgeschlossene Schulungen getrennt erfassen

5. Gesundheit und Sicherheit

S1-13 erfordert eine kohärente Darstellung zu Gesundheit und Sicherheit: Abdeckung der eigenen Belegschaft durch das Managementsystem (nach Personenzahl), Todesfälle, Anzahl und Rate der erfassbaren arbeitsbedingten Unfälle je eine Million geleisteter Arbeitsstunden, Fälle erfassbarer arbeitsbedingter Erkrankungen und Ausfalltage. Die Population, die Grundlage der Erfassbarkeit und den Nenner der Arbeitsstunden definieren; Arbeitsstunden von Auftragnehmern oder Schätzungen abstimmen und Änderungen der Abgrenzung oder Erfassung erläutern.

Den Erfassungsbereich jedes Datenpunkts anwenden: Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen umfassen die eigene Belegschaft und andere Arbeitskräfte an den Standorten des Unternehmens (Absatz 37(b)(i)); Todesfälle infolge von Erkrankungen, Erkrankungsfälle und Ausfalltage betreffen nur Arbeitnehmer (Absatz 37(b)(ii), (d) und (e)); und wenn S1-6 wesentlich ist, werden Nicht-Arbeitnehmer in Absatz 37(b)(i) und (c) einbezogen, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach Arbeitnehmern und Nicht-Arbeitnehmern.

Lokale rechtliche Kategorien auf eine kontrollierte Gruppendefinition abbilden.

Geleistete Arbeitsstunden oder eine dokumentierte Schätzung verwenden; ungeklärte Nenner auf Basis bezahlter Stunden vermeiden.

Gesundheitsinformationen schützen und den Arbeitsbezug sowie die Fallprüfung aufrechterhalten.

Akquisitionen, Veräußerungen, eine verbesserte Erfassung und Neubewertungen erläutern.

6. Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und Vergütung

S1-14 verlangt nur den Prozentsatz der Beschäftigten, die Anspruch auf familienbedingte Freistellung haben (Absatz 39; AR 29-30); die Kennzahlen zur Inanspruchnahme aus dem Standard von 2023 sind nicht mehr erforderlich, können aber als Kontext angegeben werden. Das unbereinigte geschlechtsspezifische Verdienstgefälle verwendet den Bruttostundenlohn aller männlichen und weiblichen Beschäftigten und ist keine Prüfung gleicher Bezahlung für gleiche Arbeit. Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung vergleicht die höchstbezahlte Person mit der mittleren jährlichen Gesamtvergütung der Beschäftigten, wobei diese Person ausgeschlossen wird. Vergütungsbestandteile, Währungsumrechnung, Population und Zeitraum müssen kontrolliert werden.

7. Diskriminierung und Menschenrechtsvorfälle

Für wesentliche Unterthemen umfasst S1-16 Absatz 43 Vorfälle, die im Berichtszeitraum festgestellt wurden und sowohl belegt als auch bestätigt sind, nicht alle eingegangenen Meldungen. Nach AR 36 und AR 37 ist ein Fall belegt, wenn er durch objektive, sachliche und überprüfbare Informationen nachgewiesen ist, und bestätigt, wenn ein Gericht, die OECD oder eine Verwaltungsbehörde förmlich festgestellt hat, dass er sich ereignet hat; intern bestätigte Fälle allein reichen nicht aus. AR 38 wendet den Filter der Informationswesentlichkeit in erster Linie auf der Grundlage der Schwere der Auswirkungen auf die eigene Belegschaft an, und die zur Erhebung der Daten verwendete Methodik wird nach GDR-M offengelegt (AR 39). Diskriminierung und andere Menschenrechtsvorfälle werden getrennt berichtet, zusammen mit Geldbußen, Strafen und Entschädigungen, die im Abschluss erfasst sind. Ein beschränkt zugängliches Register sollte Eingang, Sachverhalt, Population, Untersuchung, Grundlage des Belegs, Bestätigungsstatus, Abhilfe, Stichtag, Verknüpfung mit dem Finanzwesen und Datenschutzklassifizierung bewahren.

Struktur des ESRS S1: Wesentliche Auswirkungen bestimmen die narrativen Angaben und die geltenden Kennzahlen zur Belegschaft.

Implementierungsworkflow in neun Schritten

Wesentliche S1-Unterthemen und betroffene Beschäftigtengruppen bestätigen.

Register der Beschäftigten, Nichtbeschäftigten nach S1 und der Population nach S2 erstellen und genehmigen.

S1-1 bis S1-4 Richtlinien, Einbindung, Beschwerdeverfahren/Abhilfe, Maßnahmen und Ziele zuordnen.

Das S1-Kennzahlenverzeichnis mit Population, Einheit, Zeitraum, Quelle, Verantwortlichem und Datenschutzklasse erstellen.

S1-5 mit HRIS, lokalem Personalwesen und Abschlüssen abstimmen.

Die Daten- oder Schätzungssteuerung für Nichtbeschäftigte nach S1-6 aufbauen.

S1-7 bis S1-15 mit kennzahlenspezifischen Nennern berechnen.

Das beschränkt zugängliche Register für Vorfälle nach S1-16 führen und eine Rechts-/Datenschutzprüfung durchführen.

Prüfung der Konsistenz von narrativen Angaben und Kennzahlen sowie Genehmigung durch die Governance abschließen.

Hypothetischer Fall: eine Logistikgruppe mit gemischten Arbeitsmodellen

Die Gruppe klassifiziert Beschäftigte nach S1, prüft Leiharbeitnehmer hinsichtlich einer Behandlung als Nichtbeschäftigte nach S1 und belässt die Arbeitskräfte unabhängig geführter Lieferdienstleister in S2. Sie berichtet exakte Beschäftigtendaten, eine kontrollierte Schätzung für eine wesentliche Population von Nichtbeschäftigten und eine separate Auswirkungsanalyse zu Arbeitskräften nach S2. Die Raten für Gesundheit und Sicherheit verwenden Arbeitsstunden nach Population und erläutern geschätzte Arbeitsstunden von Auftragnehmern.

In der Praxis

Schwächere gegenüber stärkerer Berichterstattung

Schwache Formulierung Stärkere Struktur
„Unsere Belegschaft umfasst 25,000 Beschäftigte und Auftragnehmer.“ Beschäftigte, S1-Nichtbeschäftigte und S2-Arbeitskräfte getrennt ausweisen; Beziehung, Einheit, Zeitraum, Abdeckung und Schätzungen definieren.
„Wir verfolgen eine Null-Toleranz-Politik und haben keine Probleme.“ Wesentliche Themen, Geltungsbereich der Richtlinien, Einbindung, Vorfälle, Maßnahmen, Abhilfe und Einschränkungen identifizieren.
„Unsere Unfallrate hat sich verbessert.“ Grundgesamtheit, Definition der Erfassbarkeit, Nenner der Arbeitsstunden, Änderungen der Abgrenzung und Kontext der Veränderung angeben.
„Wir bezahlen alle fair.“ Anwendbare Kennzahlen zu angemessenen Löhnen und zur Vergütung mit Methode und Kontext berichten.

In der Praxis

Häufige Fehler und Korrekturen

Fehler Korrektur
Die Lohnabrechnung als gesamte S1-Abgrenzung verwenden Ein auf den Beziehungen basierendes Register der Grundgesamtheit verwenden.
Einen einheitlichen Nenner für alle Kennzahlen verwenden Kennzahlenspezifische Grundgesamtheit und Teilnahmeberechtigung definieren.
Lokale Kategorien ohne Zuordnung summieren Definitionen von der lokalen Ebene zur Gruppe pflegen.
Beschwerden als Vorfälle berichten Eingang, Untersuchung, Beleg und förmliche Bestätigung durch ein Gericht, die OECD oder eine Verwaltungsbehörde getrennt ausweisen.
Datenschutz als pauschale Auslassung verwenden Rechtskonforme Erhebung, Aggregation und rechtliche Prüfung anwenden.
Nicht belegte kausale Erklärungen Belegte Faktoren und Unsicherheit beschreiben.

Vorbereitung

Nachweis-Checkliste für S1

  • Wesentlichkeits- und IRO-Aufzeichnung nach Arbeitnehmergruppe und Thema.
  • Register der Arbeitnehmergrundgesamtheit mit genehmigter Begründung für S1/S2.
  • Richtlinien, Einbindung der Arbeitnehmer, Kanäle und Aufzeichnungen zur Abhilfe.
  • Abstimmungen von HRIS, Lohnabrechnung, Fremdarbeitskräften und Finanzen.
  • Kennzahlenverzeichnis und Berechnungsdateien für S1-7 bis S1-15.
  • Lokale rechtliche Definitionen und Zuordnung zur Gruppe.
  • Zugriffsbeschränktes Vorfallregister und Verknüpfung mit Finanzdaten.
  • Kontrollen für Vergleichszahlen/Neudarstellungen und Genehmigung durch die Unternehmensführung.

In der Praxis

Verbindungen zu anderen ESRS

Standard Verbindung
ESRS 1 Wesentlichkeit, berichtspflichtiges Unternehmen, Wertschöpfungskette und Schätzungen.
ESRS 2 Strategie, IROs, Strategien, Maßnahmen, Ziele, Messgrößen und finanzielle Auswirkungen.
ESRS S2 Abgrenzung für Arbeitskräfte außerhalb der Definition der eigenen Belegschaft.
ESRS G1 Hinweisgebung und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen können S1 unterstützen, ersetzen S1 jedoch nicht.
E1-E5 Übergänge im Umweltbereich können Auswirkungen auf die eigene Belegschaft und auf einen gerechten Übergang verursachen.

Sources

Primary sources

Verweise auf das Rahmenwerk

Angaben, die diese Seite betrifft

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