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GRI 102: Climate Change·Disclosure GRI 102-8

Gültig ab 2027

Gültig für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen; frühere Anwendung wird empfohlen. Ersetzt GRI 305.

THG-Emissionsintensität

Praxisleitfaden für die Erstellung dieser Offenlegung. Mit dieser Karte bestimmen Sie die vorzubereitenden Angaben, prüfen Aussagen und ordnen die Nachweise. Für die genauen Anforderungen ziehen Sie stets die offizielle Global Reporting Initiative-Quelle heran.

Rechtsstatus

GRI 102: Climate Change 2025 is effective for reports or other materials published on or after 1 January 2027, with earlier adoption encouraged.

Veröffentlichter Steckbrief

Zuletzt geprüft am 2026-07-30
RK Geprüft von Dr Ross KurinkoLinkedIn Strategic ESG Advisor · IFRS S1 & S2 / GRI / ESRS expert GRI Certified Global Trainer · PhD, University of Cambridge · ESG-AI expert 15+ years on FTSE 100 & Fortune Global 500 disclosures Canary Wharf, London LRA-Lehrmaterial · Nicht von Global Reporting Initiative herausgegeben oder gebilligt

Standard

GRI 102: Climate Change

Disclosure GRI 102-8 · 2025

Gültig ab

2027-01-01

Offizielle Quelle: Öffnen ↗

Zuletzt geprüft

2026-07-30

LRA-Lehrmaterial · Nicht von Global Reporting Initiative herausgegeben oder gebilligt

Kern der Offenlegung

Angabe 102-8 verlangt von einer Organisation, ein oder mehrere Verhältnisse der Treibhausgas-Emissionsintensität zu berichten. Für jedes Verhältnis muss die Organisation die als Zähler verwendeten Brutto-THG-Emissionen in metrischen Tonnen CO₂-Äquivalent, die als Nenner verwendete organisationsspezifische numerische Kennzahl, das berechnete Intensitätsverhältnis sowie den einbezogenen Scope oder die einbezogenen Scopes berichten.

Die THG-Emissionsintensität ist normalerweise kein Prozentsatz. Sie drückt die Brutto-THG-Emissionen je Aktivitäts-, Produktions- oder anderer organisationsspezifischer Einheit aus, etwa als tCO₂e je Tonne Produkt, kgCO₂e je Liter, tCO₂e je FTE, tCO₂e je Quadratmeter oder tCO₂e je monetärer Einheit des Umsatzes oder der Verkäufe.

Der Zähler der Brutto-THG-Emissionen sollte mit den entsprechenden Bruttoemissionen von Scope 1, Scope 2 oder Scope 3 übereinstimmen, die unter den Angaben 102-5, 102-6 und 102-7 berichtet werden. Wenn Scope 2 einbezogen wird, sollte die Organisation angeben, ob der Zähler die standortbasierte oder die marktbasierte Methode verwendet. Wenn Scope 3 einbezogen wird, sollte sie die relevante Kategorie oder Kategorieabgrenzung angeben.

Die Organisation sollte für Zähler und Nenner dieselbe Organisationsgrenze und denselben Berichtszeitraum verwenden. Ein Verhältnis auf Anlagen- oder Geschäftsbereichsebene kann als zusätzliche Aufschlüsselung berichtet werden, sollte jedoch nicht als organisationsweites Verhältnis dargestellt werden.

Der Nenner sollte für die Branche oder Tätigkeit der Organisation relevant sein und an aktuellen Branchenstandards ausgerichtet werden. Mögliche Nenner sind Produkteinheiten, Produktionsvolumen, Nutzfläche, FTE-Beschäftigte und monetäre Einheiten wie Umsatz oder Verkäufe. Der numerische Wert des Nenners und seine Einheit sollten angegeben werden, damit das Verhältnis neu berechnet werden kann.

Die Organisation kann Intensitätsverhältnisse für Scope 1, Scope 2 und Scope 3 getrennt berichten oder ein kombiniertes Verhältnis für Scope 1 und Scope 2 berichten. Ein einziges kombiniertes Verhältnis für Scope 1, Scope 2 und Scope 3 ist nicht die im Leitfaden ausdrücklich empfohlene Darstellung und sollte, falls verwendet, eindeutig als zusätzliche organisationsspezifische Kennzahl gekennzeichnet werden.

Die Organisation sollte angeben, ob biogene CO₂-Emissionen im Zähler jedes Verhältnisses enthalten sind.

Wenn dies die Transparenz oder Vergleichbarkeit verbessert, sollte die Organisation zusätzliche Aufschlüsselungen der Intensität nach Geschäftsbereich oder Anlage, Land, Quelle der THG-Emissionen, Art der Tätigkeit oder Scope-3-Kategorie bereitstellen.

Änderungen der Intensität sollten erläutert werden, indem Änderungen der Bruttoemissionen von Änderungen des Nenners, des Geschäftsmixes, der Organisationsgrenze, von Akquisitionen, Veräußerungen oder der Berechnungsmethode unterschieden werden. Eine Abnahme der Intensität weist nicht notwendigerweise auf eine Abnahme der absoluten THG-Emissionen hin.

Jedes berichtete Verhältnis sollte daher Folgendes ausweisen:

Brutto-THG-Emissionen in tCO₂e;

einbezogener Scope oder einbezogene Scopes;

numerischer organisationsspezifischer Nenner und Einheit;

Berechnungsformel;

Intensitätsverhältnis und Einheit;

Organisationsgrenze und Berichtszeitraum;

Behandlung biogener CO₂-Emissionen.

Dieses LRA-Lehrmaterial unterstützt die Erstellung der Offenlegung. Für die genauen Anforderungen ziehen Sie stets die offizielle Global Reporting Initiative-Quelle heran.

Bevor Sie beginnen

Bevor Sie beginnen

Eine kurze Checkliste, bevor Sie diese Offenlegung erstellen — haken Sie jeden Punkt ab, sobald er geklärt ist.

Vorbereitung

Wichtige vorzubereitende Angaben

Vorbereitungsfeld Was zu erfassen ist Nachweishinweis Verantwortlich
Bruttozähler, Nenner, Formel und Intensitätswert Disclosure 102-8 verlangt von einer Organisation, ein oder mehrere Intensitätsverhältnisse der Treibhausgasemissionen zu berichten. Für jedes Verhältnis muss die Organisation die als Zähler verwendeten Brutto-THG-Emissionen in metrischen Tonnen CO₂-Äquivalent, die als Nenner verwendete numerische organisationsspezifische Kennzahl, das berechnete Intensitätsverhältnis und den einbezogenen Scope oder die einbezogenen Scopes berichten. Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung von Bruttozähler, Nenner, Formel und Intensitätswert. THG-Bilanzierung / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Intensitätseinheit statt Prozentsatz Die Intensität der THG-Emissionen wird normalerweise nicht als Prozentsatz angegeben. Sie drückt die Brutto-THG-Emissionen pro Aktivitäts-, Output- oder einer anderen organisationsspezifischen Kennzahl aus, beispielsweise tCO₂e pro Tonne Produkt, kgCO₂e pro Liter, tCO₂e pro FTE, tCO₂e pro Quadratmeter oder tCO₂e pro monetärer Einheit des Umsatzes oder der Verkäufe. Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung der Intensitätseinheit statt des Prozentsatzes. THG-Bilanzierung / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Abstimmung des Inventars und Methode für Scope 2 Der Zähler der Brutto-THG-Emissionen sollte mit den entsprechenden Bruttoemissionen aus Scope 1, Scope 2 oder Scope 3 abgestimmt werden, die unter Disclosure 102-5, 102-6 und 102-7 berichtet werden. Wenn Scope 2 einbezogen wird, sollte die Organisation angeben, ob der Zähler die standortbezogene oder die marktbezogene Methode verwendet. Wenn Scope 3 einbezogen wird, sollte sie die relevante Kategorie oder Kategorieabgrenzung angeben. Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung der Abstimmung des Inventars und der Methode für Scope 2. THG-Bilanzierung / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Abgrenzung und zeitliche Abstimmung von Zähler und Nenner Die Organisation sollte für Zähler und Nenner dieselbe organisatorische Abgrenzung und denselben Berichtszeitraum verwenden. Ein Verhältnis auf Anlagen- oder Geschäftsbereichsebene kann als zusätzliche Aufschlüsselung berichtet werden, sollte jedoch nicht als organisationsweites Verhältnis dargestellt werden. Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung der Abgrenzung und zeitlichen Abstimmung von Zähler und Nenner. THG-Bilanzierung / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Branchenrelevanter numerischer Nenner Der Nenner sollte für die Branche oder Tätigkeit der Organisation relevant und auf aktuelle Branchenstandards abgestimmt sein. Mögliche Nenner sind Produkteinheiten, Produktionsvolumen, Nutzfläche, FTE-Beschäftigte und monetäre Einheiten wie Umsatz oder Verkäufe. Der numerische Wert des Nenners und seine Einheit sollten berichtet werden, damit das Verhältnis neu berechnet werden kann. Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung des branchenspezifischen numerischen Nenners. Finanzen / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Scope-spezifische und kombinierte Quotenstruktur Die Organisation kann Intensitätsquoten separat für Scope 1, Scope 2 und Scope 3 angeben oder eine kombinierte Scope-1- und Scope-2-Quote angeben. Eine einzige kombinierte Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Quote ist nicht die in der Guidance speziell empfohlene Darstellung und sollte bei Verwendung eindeutig als zusätzliche organisationsspezifische Kennzahl gekennzeichnet werden. Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung der Scope-spezifischen und kombinierten Quotenstruktur. Treibhausgasbilanzierung / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Behandlung biogenen CO₂ Die Organisation sollte angeben, ob biogene CO₂-Emissionen im Zähler jeder Quote enthalten sind. Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung der Behandlung biogenen CO₂. Treibhausgasbilanzierung / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Optionale vergleichbare Aufschlüsselungen Sofern dies die Transparenz oder Vergleichbarkeit verbessert, sollte die Organisation zusätzliche Intensitätsaufschlüsselungen nach Geschäftsbereich oder Anlage, Land, Quelle der Treibhausgasemissionen, Art der Tätigkeit oder Scope-3-Kategorie bereitstellen. Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung optionaler vergleichbarer Aufschlüsselungen. Treibhausgasbilanzierung / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Ursachen für Veränderungen der Intensität Veränderungen der Intensität sollten erläutert werden, indem zwischen Veränderungen der Bruttoemissionen und Veränderungen des Nenners, des Geschäftsmixes, der organisatorischen Abgrenzung, durch Akquisitionen, Veräußerungen oder der Berechnungsmethodik unterschieden wird. Eine Abnahme der Intensität weist nicht notwendigerweise auf eine Abnahme der absoluten Treibhausgasemissionen hin. Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung der Ursachen für Veränderungen der Intensität. Treibhausgasbilanzierung / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Mindestangaben zur Berechnung für jede Quote Jede offengelegte Quote sollte daher Folgendes ausweisen: Bruttoemissionen von Treibhausgasen in tCO₂e; einbezogener Scope oder einbezogene Scopes; numerischer organisationsspezifischer Nenner und Einheit; Berechnungsformel; Intensitätsquote und Einheit; organisatorische Abgrenzung und Berichtszeitraum; Behandlung biogenen CO₂. Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung der Mindestangaben zur Berechnung für jede Quote. Treibhausgasbilanzierung / Nachhaltigkeitsberichterstattung
+ Teilelemente von GRI 102-8 anzeigen (LRA-Arbeitscheckliste)

So bereiten Sie es vor

Geben Sie für jedes Verhältnis den Brutto-THG-Zähler, den numerischen organisationsspezifischen Nenner, die Berechnungsformel, das Verhältnis und die Einheit, den einbezogenen Scope bzw. die einbezogenen Scopes sowie die gemeinsame Abgrenzung und den gemeinsamen Zeitraum an.
Erfassen und stimmen Sie die Aufzeichnungen ab für: Brutto-Zähler, Nenner, Formel und Intensitätswert; Intensitätseinheit anstelle eines Prozentsatzes; Abstimmung des Inventars und Methode für Scope 2; Abstimmung von Abgrenzung und Zeitraum von Zähler und Nenner; branchenrelevanter numerischer Nenner; Scope-spezifische und kombinierte Verhältnisstruktur; Behandlung biogenen CO₂; optionale vergleichbare Aufschlüsselungen; Ursachen für Veränderungen der Intensität; Mindestberechnungsfelder für jedes Verhältnis.
Wenn Scope 2 einbezogen wird, geben Sie an, ob die standortbasierte oder die marktbasierte Methode verwendet wird. Wenn Scope 3 einbezogen wird, geben Sie die Kategorie oder Kategorien an. Kennzeichnen Sie Verhältnisse für ausgewählte Anlagen oder Geschäftsbereiche als zusätzlich und nicht als organisationsweit.
Erstellen Sie die Angabe unter Verwendung der im Offenlegungsfokus genannten definierten Begriffe; ersetzen Sie diese nicht durch umfassendere interne Bezeichnungen.
Prüfen Sie den endgültigen Wortlaut vor der Freigabe anhand jeder Anforderung und der zugrunde liegenden Governance- oder Datenaufzeichnungen.

Daten anfordern

Fordern Sie die Nachweise für die Offenlegung an

Übersetzen Sie die Offenlegung in eine interne Geschäftsfrage — und passen Sie diese dann an die Sprache Ihrer Organisation an.

Geben Sie für jedes Intensitätsverhältnis den abgestimmten Brutto-Emissionszähler; Scope und Scope 2-Methode oder Scope 3-Kategorien; den numerischen Nenner und die Einheit; die Formel und das berechnete Verhältnis; die gemeinsame Abgrenzung und den gemeinsamen Zeitraum; die Begründung für den Nenner; die Behandlung biogenen CO₂; sowie eine Überleitung an, die Veränderungen aufgrund von Emissionen, Aktivität, Geschäftsmix, Akquisitionen, Veräußerungen oder Methodik erläutert.

Verwenden Sie die eigenen Rollen- und Dokumentbezeichnungen der Organisation, bewahren Sie jedoch die definierten GRI-Begriffe und den oben beschriebenen Anwendungsbereich.

Bessere Anfrage

Geben Sie für jedes Intensitätsverhältnis den abgestimmten Brutto-Emissionszähler; Scope und Scope 2-Methode oder Scope 3-Kategorien; den numerischen Nenner und die Einheit; die Formel und das berechnete Verhältnis; die gemeinsame Abgrenzung und den gemeinsamen Zeitraum; die Begründung für den Nenner; die Behandlung biogenen CO₂; sowie eine Überleitung an, die Veränderungen aufgrund von Emissionen, Aktivität, Geschäftsmix, Akquisitionen, Veräußerungen oder Methodik erläutert.

Offenlegung entwerfen

Notizen, die aus Daten eine Offenlegung machen

LRA-Schulungsvorlagen — passen Sie sie an Ihre Organisation an und prüfen Sie vor der Freigabe die offizielle Quelle.

Methodenhinweis

Drücken Sie die Intensität als Emissionen je Aktivitätseinheit oder als eine andere organisationsspezifische Kennzahl aus, nicht üblicherweise als Prozentsatz. Verwenden Sie für Zähler und Nenner dieselbe Organisationsabgrenzung und denselben Berichtszeitraum.

Kontexthinweis

Ein niedrigeres Intensitätsverhältnis weist für sich genommen nicht auf niedrigere absolute Emissionen hin. Stellen Sie die absoluten Inventarangaben neben der Intensität dar und unterscheiden Sie Veränderungen der Emissionen von Veränderungen des Nenners.

Download-Center

Werkzeuge & Formulare zur Vorbereitung

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Prüfungsbereitschaft

Prüfen Sie zu jeder Aussage die Nachweise

Aussage Risiko Zu prüfende Nachweise
Brutto-Zähler, Nenner, Formel und Intensitätswert werden korrekt und vollständig angegeben.Die Angabe lässt Brutto-Zähler, Nenner, Formel und Intensitätswert aus, klassifiziert sie falsch oder überhöht sie.Genehmigte Quellaufzeichnungen, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung von Brutto-Zähler, Nenner, Formel und Intensitätswert.
Die Intensitätseinheit anstelle eines Prozentsatzes wird korrekt und vollständig angegeben.Die Angabe lässt die Intensitätseinheit anstelle eines Prozentsatzes aus, klassifiziert sie falsch oder überhöht sie.Genehmigte Quellaufzeichnungen, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung der Intensitätseinheit anstelle eines Prozentsatzes.
Die Abstimmung des Inventars und die Methode für Scope 2 werden korrekt und vollständig angegeben.Die Angabe lässt die Abstimmung des Inventars und die Methode für Scope 2 aus, klassifiziert sie falsch oder überhöht sie.Genehmigte Quellaufzeichnungen, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung der Abstimmung des Inventars und der Methode für Scope 2.
Die Abgrenzung und die zeitliche Abstimmung von Zähler und Nenner werden korrekt und vollständig angegeben.Die Angabe lässt die Abgrenzung und die zeitliche Abstimmung von Zähler und Nenner aus, klassifiziert sie falsch oder überhöht sie.Genehmigte Quellaufzeichnungen, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung der Abgrenzung und der zeitlichen Abstimmung von Zähler und Nenner.
Der branchenrelevante numerische Nenner wird korrekt und vollständig angegeben.Die Angabe lässt den branchenrelevanten numerischen Nenner aus, klassifiziert ihn falsch oder überhöht ihn.Genehmigte Quellaufzeichnungen, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung des branchenrelevanten numerischen Nenners.
Die Scope-spezifische und kombinierte Verhältnisstruktur wird korrekt und vollständig angegeben.Die Angabe lässt die Scope-spezifische und kombinierte Verhältnisstruktur aus, klassifiziert sie falsch oder überhöht sie.Genehmigte Quellaufzeichnungen, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung der Scope-spezifischen und kombinierten Verhältnisstruktur.
Die Behandlung biogenen CO₂ wird korrekt und vollständig angegeben.Die Angabe lässt die Behandlung biogenen CO₂ aus, klassifiziert sie falsch oder überhöht sie.Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Behandlung von biogenem CO₂.
Optionale vergleichbare Aufschlüsselungen werden korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt optionale vergleichbare Aufschlüsselungen aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zu optionalen vergleichbaren Aufschlüsselungen.
Treiber von Änderungen der Intensität werden korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt Treiber von Änderungen der Intensität aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zu den Treibern von Änderungen der Intensität.
Die Mindestberechnungsfelder für jedes Verhältnis werden korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt Mindestberechnungsfelder für jedes Verhältnis aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zu den Mindestberechnungsfeldern für jedes Verhältnis.

Vorzubereitendes Nachweispaket

Häufige Lücken in der Berichterstattung

Darstellung des Intensitätsverhältnisses als Prozentsatz.
Berichterstattung eines Verhältnisses ohne Bruttozähler oder numerischen Nenner.
Verwendung unterschiedlicher Abgrenzungen oder Zeiträume für Zähler und Nenner.
Auslassung des Geltungsbereichs, der Scope-2-Methode oder der Abgrenzung der Scope-3-Kategorie.
Darstellung eines Verhältnisses für ausgewählte Anlagen als organisationsweit gültig.
Zuordnung einer Verbesserung der Intensität zur Emissionsleistung, obwohl sie aus dem Wachstum des Nenners resultiert.
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Dr Ross Kurinko

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