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GRI 3: Material Topics·Disclosure GRI 3-3

Management wesentlicher Themen

Praxisleitfaden für die Erstellung dieser Offenlegung. Mit dieser Karte bestimmen Sie die vorzubereitenden Angaben, prüfen Aussagen und ordnen die Nachweise. Für die genauen Anforderungen ziehen Sie stets die offizielle Global Reporting Initiative-Quelle heran.

Rechtsstatus

GRI 3: Material Topics 2021 is effective for reports or other materials published on or after 1 January 2023.

Veröffentlichter Steckbrief

Zuletzt geprüft am 2026-07-28
RK Geprüft von Dr Ross KurinkoLinkedIn Strategic ESG Advisor · IFRS S1 & S2 / GRI / ESRS expert GRI Certified Global Trainer · PhD, University of Cambridge · ESG-AI expert 15+ years on FTSE 100 & Fortune Global 500 disclosures Canary Wharf, London LRA-Lehrmaterial · Nicht von Global Reporting Initiative herausgegeben oder gebilligt

Standard

GRI 3: Material Topics

Disclosure GRI 3-3

Gültig ab

2023-01-01

Offizielle Quelle: Öffnen ↗

Zuletzt geprüft

2026-07-28

LRA-Lehrmaterial · Nicht von Global Reporting Initiative herausgegeben oder gebilligt

Kern der Offenlegung

Disclosure 3-3 verlangt von einer Organisation zu erläutern, wie sie jedes wesentliche Thema verwaltet, über das unter Disclosure 3-2 berichtet wird. Die Anforderungen gelten für jedes wesentliche Thema einzeln. Wenn dieselbe Richtlinie, derselbe Prozess oder dieselbe Maßnahme für mehrere Themen gilt, kann die Organisation die Informationen einmal berichten und eindeutige Verweise auf alle abgedeckten Themen angeben.

Für jedes wesentliche Thema muss die Organisation ihre tatsächlichen und potenziellen negativen und positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Menschen beschreiben, einschließlich der Auswirkungen auf deren Menschenrechte. Eine Übersicht auf hoher Ebene ist ausreichend; eine erschöpfende Auflistung jeder Auswirkung ist nicht erforderlich.

Die Organisation sollte tatsächliche von potenziellen Auswirkungen sowie negative von positiven Auswirkungen unterscheiden. Sie kann außerdem beschreiben, ob die Auswirkungen kurz- oder langfristig sind, ob negative Auswirkungen systemisch oder ereignisbezogen sind und welche wirtschaftlichen Ressourcen, Umweltressourcen, Kategorien von Stakeholdern und geografischen Standorte betroffen sind.

Bei negativen Auswirkungen muss die Organisation berichten, ob ihre Beteiligung durch ihre Aktivitäten oder infolge ihrer Geschäftsbeziehungen besteht, und diese Aktivitäten oder Beziehungen beschreiben. Soweit möglich, sollte sie unterscheiden, ob sie die Auswirkung durch ihre Aktivitäten verursacht oder dazu beiträgt oder ob die Auswirkung durch eine Geschäftsbeziehung direkt mit ihren Tätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen verbunden ist.

Wenn Auswirkungen bestimmte Aktivitäten betreffen, sollte die Organisation die Art und den geografischen Standort dieser Aktivitäten angeben. Wenn sie Geschäftsbeziehungen betreffen, sollte sie die Art der Beziehung, die Position in der Wertschöpfungskette und den geografischen Standort angeben.

Die Organisation muss themenspezifische Richtlinien und Verpflichtungen beschreiben. Sie kann auf bereits unter GRI 2-23 berichtete Richtlinieninformationen verweisen. Verpflichtungen sollten die Absicht und Haltung der Organisation erläutern, ob sie ausschließlich auf der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften beruhen oder über diese hinausgehen, sowie alle relevanten maßgeblichen zwischenstaatlichen Instrumente.

Die Organisation muss Maßnahmen zur Verhinderung oder Minderung potenzieller negativer Auswirkungen, Maßnahmen zur Bewältigung tatsächlicher negativer Auswirkungen — einschließlich der Bereitstellung von Abhilfe oder der Zusammenarbeit bei Abhilfemaßnahmen — sowie Maßnahmen zum Umgang mit tatsächlichen und potenziellen positiven Auswirkungen beschreiben.

Die Beschreibung der Maßnahmen sollte erläutern, wie Erkenntnisse zu Auswirkungen in relevante Funktionen und Prozesse integriert werden, welche Ebene und Funktion verantwortlich sind und wie Entscheidungsfindung, Budgetzuweisung und Überwachung die Maßnahmen unterstützen. Sie sollte außerdem tatsächliche Auswirkungen behandeln, die in früheren Berichtszeiträumen festgestellt wurden und weiterhin gesteuert werden.

Bei potenziellen negativen Auswirkungen kann die Organisation ereignisbezogene und systemische Präventionsmaßnahmen, die Anwendung des Vorsorgeprinzips, öffentliche Informationen, wissenschaftliche Forschung, gemeinsame Präventionsbemühungen sowie die Nutzung oder Verstärkung des Einflusses auf Geschäftsbeziehungen beschreiben. Wenn eine Beziehung beendet wurde, weil der Einfluss nicht ausreichte, sollte die Organisation erläutern, ob sie potenzielle negative Auswirkungen bewertet hat, die sich aus der Beendigung selbst ergeben.

Bei tatsächlichen negativen Auswirkungen sollte die Organisation Beispiele für konkrete Abhilfemaßnahmen oder Arten von Abhilfemaßnahmen bereitstellen und erläutern, wie Beschwerdemechanismen oder andere unter GRI 2-25 berichtete Abhilfeprozesse Abhilfe ermöglicht haben. Korrekturmaßnahmen, Untersuchungen oder Disziplinarmaßnahmen sollten nicht automatisch als Abhilfe dargestellt werden, es sei denn, der Schaden für betroffene Stakeholder oder Ressourcen wurde behoben.

Bei positiven Auswirkungen sollte die Organisation die vorteilhafte Veränderung für die Wirtschaft, die Umwelt oder die Menschen angeben, statt nur Programme, Ausgaben oder Ergebnisse zu berichten.

Die Organisation muss beschreiben, wie sie die Wirksamkeit von Maßnahmen verfolgt. Zu den Methoden der Nachverfolgung können Audits, Verifizierungen, Folgenabschätzungen, Messsysteme, Rückmeldungen von Stakeholdern, Beschwerdemechanismen, Bewertungen und Benchmarking gehören. Die Organisation sollte einen glaubwürdigen Zusammenhang zwischen spezifischen Maßnahmen und dem wirksamen Umgang mit Auswirkungen nachweisen.

Ziele und Zielvorgaben sollten erläutern, wie sie festgelegt wurden, wie sie den Nachhaltigkeitskontext widerspiegeln, ob sie durch maßgebliche zwischenstaatliche Instrumente oder wissenschaftlichen Konsens informiert sind, ob sie verbindlich oder freiwillig sind, welche Aktivitäten oder Geschäftsbeziehungen sie abdecken sowie die Ausgangsbasis und den Zeitplan.

Bei der Berichterstattung über Fortschritte sollte die Organisation angeben, ob die Fortschritte zufriedenstellend sind. Wenn ein Ziel oder eine Zielvorgabe nicht erreicht wurde, sollte sie erläutern, warum. Sie sollte außerdem Beispiele für gewonnene Erkenntnisse bereitstellen und zeigen, wie diese Erkenntnisse in betriebliche Richtlinien und Verfahren eingeflossen sind.

Die Organisation muss beschreiben, wie die Einbindung von Stakeholdern die ergriffenen Maßnahmen und die Bewertung ihrer Wirksamkeit beeinflusst hat. Dies kann die Beteiligung betroffener Stakeholder an der Bestimmung geeigneter Abhilfemaßnahmen sowie die Nutzung von Rückmeldungen der Stakeholder umfassen, um zu bewerten, ob die Maßnahmen zu besseren Ergebnissen geführt haben.

Wenn eine Richtlinie, Maßnahme, Zielvorgabe, ein Nachverfolgungsprozess oder ein Prozess zur Einbindung von Stakeholdern nicht existiert, sollte die Organisation diese Tatsache direkt berichten. Wenn die Organisation ein wesentliches Thema nicht steuert, sollte sie erläutern, warum, oder Pläne zu dessen Steuerung beschreiben.

Für GRI 3-3 sind Begründungen für Auslassungen zulässig, wenn erforderliche Informationen nicht berichtet werden können. Für GRI 3-1 oder GRI 3-2 sind sie nicht zulässig. Die betroffene Anforderung, der anwendbare Grund und die erforderliche Erläuterung müssen im GRI-Inhaltsindex angegeben werden.

Dieses LRA-Lehrmaterial unterstützt die Erstellung der Offenlegung. Für die genauen Anforderungen ziehen Sie stets die offizielle Global Reporting Initiative-Quelle heran.

Bevor Sie beginnen

Bevor Sie beginnen

Eine kurze Checkliste, bevor Sie diese Offenlegung erstellen — haken Sie jeden Punkt ab, sobald er geklärt ist.

Vorbereitung

Wichtige vorzubereitende Angaben

Vorbereitungsfeld Was zu erfassen ist Nachweishinweis Verantwortlich
Tatsächliche und potenzielle, negative und positive Auswirkungen Beschreiben Sie die Auswirkungen, die das wesentliche Thema auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Menschen, einschließlich der Menschenrechte, hat. Register der Auswirkungen des Themas, Auswirkungsbewertung, Nachweise zu betroffenen Stakeholdern sowie geografische Zuordnung oder Zuordnung zur Wertschöpfungskette. Nachhaltigkeitsberichterstattung
Beteiligung an negativen Auswirkungen Beschreiben Sie bei negativen Auswirkungen, ob die Beteiligung durch Aktivitäten oder Geschäftsbeziehungen entsteht, und identifizieren Sie diese Aktivitäten oder Beziehungen. Bewertung von Verursachung, Beitrag und direkter Verbindung, Aktivitätenregister, Beziehungsübersicht und Nachweise zu Auswirkungen. Nachhaltigkeitsberichterstattung
Richtlinien und Verpflichtungen Beschreiben Sie themenspezifische Richtlinien und Verpflichtungen und verweisen Sie gegebenenfalls auf GRI 2-23. Genehmigte Richtlinien, Verpflichtungen, rechtliche Prüfung und Zuordnung zu maßgeblichen Instrumenten. Nachhaltigkeitsberichterstattung
Vermeidung und Minderung potenzieller negativer Auswirkungen Beschreiben Sie Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung potenzieller negativer Auswirkungen. Kontrollen zur Vermeidung, Minderungspläne, Sorgfaltsprüfungsmaßnahmen, Budgets, Verantwortlichkeitsmatrix und Aufzeichnungen zur Überwachung. Betrieb / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Reaktion auf und Abhilfe bei tatsächlichen negativen Auswirkungen Beschreiben Sie Maßnahmen zur Bewältigung tatsächlicher negativer Auswirkungen, einschließlich der Bereitstellung von Abhilfe oder der Mitwirkung an Abhilfemaßnahmen. Aufzeichnungen über Korrektur- und Abhilfemaßnahmen, Akten zu Beschwerdemechanismen, Nachweise zu betroffenen Stakeholdern und Überprüfung des Abschlusses. Betrieb / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Umgang mit positiven Auswirkungen Beschreiben Sie Maßnahmen, mit denen tatsächliche und potenzielle positive Auswirkungen gesteuert werden, sowie die positive Veränderung, die damit erreicht werden soll. Programmkonzeption, Nachweise zu Auswirkungen, Aufzeichnungen zu Begünstigten und Überwachung der Ergebnisse. Betrieb / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Überwachung der Wirksamkeit Beschreiben Sie die Prozesse, mit denen überwacht wird, ob Maßnahmen die Auswirkungen wirksam steuern. Überwachungsrahmen, Prüfungen, Auswirkungsbewertungen, Verifizierung, Beschwerdedaten, Rückmeldungen von Interessenträgern und Benchmarking. Nachhaltigkeitsberichterstattung
Ziele, Zielvorgaben und Indikatoren Berichten Sie über die zur Bewertung des Fortschritts verwendeten Ziele, Zielvorgaben und Indikatoren, einschließlich Geltungsbereich, Ausgangsbasis, Zeitrahmen und verbindlichem oder freiwilligem Status. Genehmigtes Zielregister, Methodik, Ausgangsbasis, Definitionen der Indikatoren, wissenschaftliche oder politische Grundlage und Zuordnung zum Geltungsbereich. Nachhaltigkeitsberichterstattung
Schlussfolgerungen zu Fortschritt und Wirksamkeit Berichten Sie über den Fortschritt und geben Sie an, ob er zufriedenstellend ist; erläutern Sie, warum ein Ziel oder eine Zielvorgabe nicht erreicht wurde. Leistungsergebnisse, Berechnungen zu Zielvorgaben, Wirksamkeitsüberprüfung, Abweichungsanalyse und Schlussfolgerung des Managements. Nachhaltigkeitsberichterstattung
Gewonnene Erkenntnisse Beschreiben Sie die gewonnenen Erkenntnisse und wie sie in betriebliche Leitlinien und Verfahren integriert wurden. Überprüfungen nach der Umsetzung, Erkenntnisse aus Vorfällen, Änderungsprotokoll der Verfahren und Nachweise der Genehmigung. Betrieb / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Einbindung von Stakeholdern in Maßnahmen Beschreiben Sie, wie die Einbindung betroffener Stakeholder in die ergriffenen Maßnahmen eingeflossen ist. Pläne zur Einbindung, Aufzeichnungen zu Teilnehmenden und deren Repräsentation, Feedback und Entscheidungsverlauf. Einbindung von Stakeholdern / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Einbindung von Stakeholdern in die Wirksamkeitsbewertung Beschreiben Sie, wie die Ansichten der Stakeholder in die Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen eingeflossen sind. Feedback zu Ergebnissen, Nachweise zu Beschwerden, Aufzeichnungen zur Zufriedenheit mit Abhilfemaßnahmen und Wirksamkeitsüberprüfung. Einbindung von Stakeholdern / Nachhaltigkeitsberichterstattung
+ Teilelemente von GRI 3-3 anzeigen (LRA-Arbeitscheckliste)

So bereiten Sie es vor

Wenden Sie jede Anforderung separat auf jedes wesentliche Thema an, über das unter GRI 3-2 berichtet wird. Gemeinsame Informationen dürfen nur einmal berichtet werden, sofern klare Verweise auf jedes abgedeckte Thema enthalten sind.
Sammeln und gleichen Sie die Aufzeichnungen ab für: tatsächliche und potenzielle, negative und positive Auswirkungen; Beteiligung an negativen Auswirkungen; Richtlinien und Verpflichtungen; Vermeidung und Minderung potenzieller negativer Auswirkungen; Umgang mit tatsächlichen negativen Auswirkungen und Abhilfe; Management positiver Auswirkungen; Nachverfolgung der Wirksamkeit; Ziele, Zielvorgaben und Indikatoren; Schlussfolgerungen zu Fortschritt und Wirksamkeit; gewonnene Erkenntnisse; Einbindung von Stakeholdern in Maßnahmen; Einbindung von Stakeholdern in die Wirksamkeitsbewertung.
Berichten Sie direkt über eine fehlende Richtlinie, Maßnahme, Zielvorgabe, einen Nachverfolgungsprozess oder einen Prozess zur Einbindung von Stakeholdern. Wenn ein wesentliches Thema nicht gesteuert wird, erläutern Sie warum oder beschreiben Sie den Plan für seine Steuerung.
Erstellen Sie die Antwort unter Verwendung der im Offenlegungsschwerpunkt definierten Begriffe; ersetzen Sie sie nicht durch umfassendere interne Bezeichnungen.
Prüfen Sie die endgültige Formulierung vor der Freigabe anhand jeder Anforderung und der zugrunde liegenden Aufzeichnungen zur Governance oder zu den Daten.

Daten anfordern

Fordern Sie die Nachweise für die Offenlegung an

Übersetzen Sie die Offenlegung in eine interne Geschäftsfrage — und passen Sie diese dann an die Sprache Ihrer Organisation an.

Stellen Sie für jedes wesentliche Thema die Bewertung der Auswirkungen und der Beteiligung, Richtlinien und Verpflichtungen, Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Abhilfe, Maßnahmen zu positiven Auswirkungen, Nachweise zu Verantwortlichkeiten und Budget, Nachverfolgungsmethoden, Ziele, Zielvorgaben, Fortschritt, gewonnene Erkenntnisse und Aufzeichnungen zur Einbindung von Stakeholdern bereit.

Verwenden Sie die eigenen Rollen- und Dokumentbezeichnungen der Organisation, bewahren Sie jedoch die definierten GRI-Begriffe und den oben beschriebenen Umfang.

Bessere Anfrage

Stellen Sie für jedes wesentliche Thema die Bewertung der Auswirkungen und der Beteiligung, Richtlinien und Verpflichtungen, Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Abhilfe, Maßnahmen zu positiven Auswirkungen, Nachweise zu Verantwortlichkeiten und Budget, Nachverfolgungsmethoden, Ziele, Zielvorgaben, Fortschritt, gewonnene Erkenntnisse und Aufzeichnungen zur Einbindung von Stakeholdern bereit.

Offenlegung entwerfen

Notizen, die aus Daten eine Offenlegung machen

LRA-Schulungsvorlagen — passen Sie sie an Ihre Organisation an und prüfen Sie vor der Freigabe die offizielle Quelle.

Methodenhinweis

Halten Sie Ergebnisse und Ausgaben von den Ergebnissen der Auswirkungen getrennt. Korrektur- oder Disziplinarmaßnahmen sind nicht automatisch eine Abhilfe, sofern der Schaden für betroffene Stakeholder oder Ressourcen nicht behoben wurde.

Kontexthinweis

Beschreiben Sie die fortlaufende Steuerung tatsächlicher Auswirkungen, die in früheren Zeiträumen festgestellt wurden, und unterscheiden Sie, soweit möglich, zwischen Verursachung, Beitrag und direkter Verbindung.

Eintrag im Inhaltsindex

Gründe für das Weglassen sind für GRI 3-3 zulässig, wenn erforderliche Informationen nicht berichtet werden können; geben Sie die betroffene Anforderung, den zutreffenden Grund und die Erläuterung an.

Download-Center

Werkzeuge & Formulare zur Vorbereitung

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Prüfungsbereitschaft

Prüfen Sie zu jeder Aussage die Nachweise

Aussage Risiko Zu prüfende Nachweise
Über tatsächliche und potenzielle, negative und positive Auswirkungen wird korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt tatsächliche und potenzielle, negative und positive Auswirkungen aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Register der Auswirkungen auf Themen, Bewertung der Auswirkungen, Nachweise zu betroffenen Stakeholdern und geografische oder Wertschöpfungsketten-Zuordnung.
Über die Beteiligung an negativen Auswirkungen wird korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt die Beteiligung an negativen Auswirkungen aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Bewertung von Verursachung, Beitrag und direkter Verbindung, Tätigkeitsregister, Beziehungsübersicht und Nachweise zu Auswirkungen.
Über Richtlinien und Verpflichtungen wird korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt Richtlinien und Verpflichtungen aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Genehmigte Richtlinien, Verpflichtungen, rechtliche Prüfung und Zuordnung zu maßgeblichen Instrumenten.
Die Vermeidung und Minderung potenzieller negativer Auswirkungen wird korrekt und vollständig berichtet.Die Berichterstattung lässt die Vermeidung und Minderung potenzieller negativer Auswirkungen aus, klassifiziert sie falsch oder übertreibt sie.Kontrollen zur Vermeidung, Minderungspläne, Sorgfaltsprüfungsmaßnahmen, Budgets, Verantwortlichkeitsmatrix und Aufsichtsunterlagen.
Die Reaktion auf tatsächliche negative Auswirkungen und Abhilfemaßnahmen werden korrekt und vollständig berichtet.Die Berichterstattung lässt die Reaktion auf tatsächliche negative Auswirkungen und Abhilfemaßnahmen aus, klassifiziert sie falsch oder übertreibt sie.Unterlagen zu Korrekturmaßnahmen und Abhilfe, Unterlagen zu Beschwerdemechanismen, Nachweise betroffener Stakeholder und Abschlussprüfung.
Das Management positiver Auswirkungen wird korrekt und vollständig berichtet.Die Berichterstattung lässt das Management positiver Auswirkungen aus, klassifiziert es falsch oder übertreibt es.Programmlogik, Nachweise zu Auswirkungen, Aufzeichnungen zu Begünstigten und Überwachung der Ergebnisse.
Die Nachverfolgung der Wirksamkeit wird korrekt und vollständig berichtet.Die Berichterstattung lässt die Nachverfolgung der Wirksamkeit aus, klassifiziert sie falsch oder übertreibt sie.Überwachungsrahmen, Audits, Auswirkungsbewertungen, Verifizierung, Beschwerdedaten, Feedback von Stakeholdern und Benchmarking.
Ziele, Zielvorgaben und Indikatoren werden korrekt und vollständig berichtet.Die Berichterstattung lässt Ziele, Zielvorgaben und Indikatoren aus, klassifiziert sie falsch oder übertreibt sie.Genehmigtes Zielregister, Methodik, Basisjahr, Definitionen der Indikatoren, wissenschaftliche oder politische Grundlage und Zuordnung des Geltungsbereichs.
Schlussfolgerungen zu Fortschritt und Wirksamkeit werden korrekt und vollständig berichtet.Die Berichterstattung lässt Schlussfolgerungen zu Fortschritt und Wirksamkeit aus, klassifiziert sie falsch oder übertreibt sie.Leistungsergebnisse, Berechnungen der Zielerreichung, Wirksamkeitsprüfung, Abweichungsanalyse und Schlussfolgerung des Managements.
Gewonnene Erkenntnisse werden korrekt und vollständig berichtet.Die Berichterstattung lässt gewonnene Erkenntnisse aus, klassifiziert sie falsch oder übertreibt sie.Überprüfungen nach der Umsetzung, Erkenntnisse aus Vorfällen, Änderungsprotokoll der Verfahren und Genehmigungsnachweise.
Die Einbindung von Stakeholdern in Maßnahmen wird korrekt und vollständig berichtet.Die Berichterstattung lässt die Einbindung von Stakeholdern in Maßnahmen aus, klassifiziert sie falsch oder übertreibt sie.Pläne zur Einbindung, Aufzeichnungen zu Teilnehmenden und deren Repräsentation, Feedback und Entscheidungsverlauf.
Die Einbindung von Stakeholdern in die Wirksamkeit wird korrekt und vollständig berichtet.Die Berichterstattung lässt die Einbindung von Stakeholdern in die Wirksamkeit aus, klassifiziert sie falsch oder übertreibt sie.Feedback zu Ergebnissen, Nachweise zu Beschwerden, Aufzeichnungen zur Zufriedenheit mit Abhilfemaßnahmen und Wirksamkeitsprüfung.

Vorzubereitendes Nachweispaket

Häufige Lücken in der Berichterstattung

Verwendung einer allgemeinen Managementdarstellung für jedes wesentliche Thema.
Auflistung von Programmen, Ausgaben oder Leistungen, ohne die gesteuerten Auswirkungen zu beschreiben.
Bezeichnung von Korrekturmaßnahmen oder Untersuchungen als Abhilfe, ohne Nachweise dafür, dass der Schaden behoben wurde.
Berichterstattung über Ziele ohne Geltungsbereich, Ausgangsbasis, Zeitplan oder Schlussfolgerung zur Wirksamkeit.
Auslassung unbefriedigenden Fortschritts, gewonnener Erkenntnisse oder von Beiträgen der Stakeholder.
Behandlung von Geschäftsbeziehungen als automatisch außerhalb der Themengrenze liegend.
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Dr Ross Kurinko

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