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Ebene 2 · Comparison·GRI · Disclosure guides

GRI 103: Energie 2025 — was sich gegenüber GRI 302 ändert

Ein Leitfaden für den Übergang zur neuen Architektur der Energieauswirkungen, die erweiterte Berichterstattung zur Wertschöpfungskette und die Daten, die vor 2027 vorliegen müssen.

Für wen ist der Kurs A 9-minute read for reporting teams working through Die neuen Standards zu Klima, Energie und Biodiversität, and for reviewers testing whether the evidence behind it holds.

Veröffentlichter Steckbrief

Current as at 31 Juli 2026
RK Geprüft von Dr Ross KurinkoLinkedIn Strategic ESG Advisor · IFRS S1 & S2 / GRI / ESRS expert GRI Certified Global Trainer · PhD, University of Cambridge · ESG-AI expert 15+ years on FTSE 100 & Fortune Global 500 disclosures Canary Wharf, London LRA-Lehrmaterial · Nicht von GRI herausgegeben oder gebilligt

Edition written against

GRI 103: Energy 2025

A corrigendum or amendment to GRI 103; entry into the mandatory 1 January 2027 publication-date period; …

Veröffentlicht

14 Aug 2026

Knowledge Hub guide

Zuletzt geprüft

31 Jul 2026

Short answer

The answer, before the reasoning

GRI 103: Energie 2025 ersetzt GRI 302: Energie 2016 für Energieberichterstattung, die am oder nach dem 1. Januar 2027 veröffentlicht wird; eine frühzeitige Anwendung wird empfohlen.

Die Änderung ist inhaltlicher Art und nicht lediglich eine Umnummerierung. GRI 103 ergänzt eine Angabe zu Energiepolitiken und -verpflichtungen, erweitert die Detailangaben zu internem Verbrauch und Eigenerzeugung, stärkt die Betrachtung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, macht den Aufbau einer Intensitätskennzahl ausdrücklich und führt Reduktionen bei Produkten und Dienstleistungen in einer Angabe zu Reduktionen in der Wertschöpfungskette zusammen. Der zeitaufwendige Teil ist das Datenmodell, nicht die Berechnung — daher beginnt die Arbeit deutlich vor dem Inkrafttreten.

Warum das wichtig ist

Warum der Übergang wichtig ist

GRI 302 konzentrierte sich auf Energieverbrauch, Intensität und Reduktionen. GRI 103 behält diese Messschwerpunkte bei, ordnet sie jedoch in eine klarere Architektur der Wirkungsberichterstattung ein. Der Standard fragt, wie Politiken und Verpflichtungen zur Verringerung des Verbrauchs, zur Verbesserung der Effizienz und zum Übergang zu erneuerbarer Energie beitragen, und lenkt die Aufmerksamkeit auf die ökologischen und sozialen Auswirkungen, die mit dem Energieverbrauch und mit dem Übergang selbst einhergehen.

Der schwierige Teil der Umsetzung dürfte eher in der Datenstruktur als in der Berechnung liegen. Organisationen müssen möglicherweise zwischen erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energieträgern unterscheiden, Aufschlüsselungen nach Aktivität und Quelle vornehmen, Daten zur Eigenerzeugung und zu Verkäufen erfassen, Informationen zu vertraglichen Instrumenten bereitstellen, den Verbrauch in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette nach Kategorien der Wertschöpfungskette aufschlüsseln und eindeutigere Nachweise für Reduktionen und Ausgangswerte vorlegen.

Schnelle Orientierung

Schnelle Orientierung

Inkrafttreten
Erforderlich für Energieberichterstattung, die am oder nach dem 1. Januar 2027 veröffentlicht wird. Eine frühzeitige Anwendung wird empfohlen.
Abgelöster Standard
GRI 302: Energie 2016 bleibt bis zum 31. Dezember 2026 verfügbar und wird danach für neue Energieberichterstattung abgelöst.
Zentrale Entscheidung
Welche Angaben aus GRI 103 für die energiebezogenen Auswirkungen der Organisation relevant sind und welche neuen Daten erhoben werden müssen, um darüber zu berichten.
Häufige Fehlannahme
GRI 103 als bloße Umnummerierung von GRI 302 zu behandeln oder anzunehmen, dass alle fünf Angaben automatisch erforderlich sind.

Rule

Das Veröffentlichungsdatum bestimmt den Übergang

Maßgeblich ist das Datum, an dem die Energieberichterstattung veröffentlicht wird. GRI erklärt, dass GRI 103 für Energieberichterstattung erforderlich ist, die am 1. Januar 2027 oder später veröffentlicht wird. Ein Bericht, der einen früheren Zeitraum abdeckt, aber nach diesem Datum veröffentlicht wird, muss weiterhin den neuen Standard anwenden, sofern keine andere anwendbare Übergangsbestimmung etwas anderes vorsieht.
Abbildung 1 — Welcher Standard nach Veröffentlichungsdatum giltZeitplan für den Übergang
Zeitplan für den Übergang und Übersicht der Änderungen im Vergleich von GRI 302: Energie 2016 mit GRI 103: Energie 2025. GRI 302 bleibt bis zum 31. Dezember 2026 verfügbar; eine frühzeitige Anwendung von GRI 103 wird empfohlen. Ab dem 1. Januar 2027 gilt GRI 103 für Energieberichterstattung, die an diesem oder einem späteren Datum veröffentlicht wird. Die fünf Angaben von GRI 302 zu internem Verbrauch, externem Verbrauch, Intensität, Reduktion des Verbrauchs sowie Reduktionen bei Produkten und Dienstleistungen werden fünf Angaben von GRI 103 zugeordnet: einer neuen Angabe zu Politiken und Verpflichtungen, erweiterten Daten zu interner Energie und Eigenerzeugung, einer stärkeren Betrachtung der Wertschöpfungskette nach Scope-3-Kategorie, einer geklärten Intensitätskennzahl und integrierten Reduktionen, in denen die frühere 302-5 aufgeht.
GRI 103 verändert die Inhaltsarchitektur: eine neue Angabe zu Politiken, erweiterte Daten zu interner Energie und Eigenerzeugung, eine stärkere Energieberichterstattung zur Wertschöpfungskette, eine geklärte Intensitätskennzahl und integrierte Reduktionen. · London Reporting Academy

Zentrales Konzept

Warum sich die Nummer von 302 auf 103 geändert hat

Die Änderung spiegelt die Nummerierungsarchitektur der Thematischen Standards nach 2021 wider. GRI weist Thematische Standards nicht mehr separaten Nummernreihen für wirtschaftliche, ökologische und soziale Themen zu. Die „103“ bedeutet nicht, dass Energie zu einem Universellen Standard geworden ist: GRI 103 bleibt ein Thematischer Standard, der zusammen mit GRI 1, GRI 2, GRI 3 und allen anwendbaren Branchenstandards verwendet wird.

Vergleich

Angabe für Angabe

Fünf Angaben ersetzen fünf, aber nur zwei davon lassen sich eindeutig zuordnen. Bei den übrigen ändert sich, was hinter der Zahl abgebildet werden muss.

GRI 302: Energie 2016 GRI 103: Energie 2025 Praktische Änderung
Keine eigene Angabe zu Energiepolitik 103-1 Energiepolitiken und -verpflichtungen Neue narrative Darstellung dazu, wie Politiken und Verpflichtungen zur Verringerung des Verbrauchs, zur Verbesserung der Effizienz und zum Übergang zu erneuerbarer Energie beitragen, sowie zu den daraus resultierenden Auswirkungen.
302-1 Energieverbrauch innerhalb der Organisation 103-2 Energieverbrauch und Eigenerzeugung innerhalb der Organisation Erweiterte Angaben zu Quellen und Aktivitäten, Informationen zu erneuerbarer und nicht erneuerbarer Energie, Eigenerzeugung, verkaufter Energie und vertraglichen Instrumenten.
302-2 Energieverbrauch außerhalb der Organisation 103-3 Energieverbrauch vor- und nachgelagert Eine stärkere Wertschöpfungskettenstruktur, die mit relevanten Scope-3-Kategorien verknüpft ist, einschließlich gemessener, geschätzter oder modellierter Informationen und transparenter Methoden.
302-3 Energieintensität 103-4 Energieintensität Das Verhältnis bleibt bestehen, aber Zähler, Nenner und organisatorische Grenze werden ausdrücklich festgelegt.
302-4 Verringerung des Energieverbrauchs 103-5 Verringerung des Energieverbrauchs Verringerungen werden innerhalb der Organisation und in der Wertschöpfungskette berichtet, mit Kategorien, Basis und Methode.
302-5 Verringerungen des Energiebedarfs von Produkten und Dienstleistungen In 103-5 integriert Keine separate Angabe mehr. Relevante Verringerungen in der Wertschöpfungskette sind in die umfassendere Architektur für Verringerungen integriert.

Details zu den Angaben

Was jede GRI 103-Angabe ergänzt

103-1 Energiepolitiken und -verpflichtungen

Angabe 103-1 ergänzt GRI 3-3. Sie fordert die Organisation auf zu beschreiben, wie ihre energiebezogenen Politiken und Verpflichtungen zur Verringerung des Energieverbrauchs, zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Übergang zu erneuerbaren Energiequellen beitragen. Sie fordert außerdem Angaben zu den Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Menschen, die sich aus dem Energieverbrauch und aus dem Übergang ergeben können. Dadurch entsteht eine klarere Verbindung zwischen Energiemessgrößen und dem Management von Auswirkungen.

103-2 Energieverbrauch und Eigenerzeugung innerhalb der Organisation

Angabe 103-2 erweitert die Architektur der operativen Daten. Berichtsteams sollten kontrollierte Klassifizierungen für erneuerbare und nicht erneuerbare Energie, Aktivitäten, Brennstoff oder Energiequelle, gekaufte und selbst erzeugte Energie, verbrauchte und verkaufte Energie sowie relevante vertragliche Instrumente und Qualitätskriterien vorbereiten. Die Angabe erfordert außerdem transparente Berechnungsmethoden und Umrechnungen. Eine einzelne, aus Versorgerrechnungen übernommene Gesamtsumme dürfte wahrscheinlich nicht ausreichen.

103-3 Energieverbrauch vor- und nachgelagert

Angabe 103-3 stärkt die Berichterstattung über die Organisation hinaus. Wesentlicher Energieverbrauch vor- und nachgelagert wird nach relevanten Scope-3-Kategorien gegliedert. Der Standard gestattet gemessene, geschätzte oder modellierte Informationen, aber der Ansatz, die Annahmen und die Einschränkungen müssen transparent sein. Dadurch gewinnen Lieferanteninformationen, Annahmen zur Produktnutzung, Logistikmodelle und eine klare Zuordnung der Verantwortung für Kategorien an Bedeutung.

103-4 Energieintensität

Das Verhältnis der Intensität bleibt vertraut, aber die Angabe macht die Berechnungsstruktur sichtbar: das Verhältnis, den Zähler, den Nenner und die Grenze. Eine nützliche Intensitätskennzahl benötigt einen Nenner, der die relevante Aktivität repräsentiert und stabil genug für Vergleiche bleibt — und Änderungen im Geschäftsmix, Akquisitionen, Produktionsvolumen oder an der Methodik müssen erläutert werden.

103-5 Verringerung des Energieverbrauchs

Angabe 103-5 führt Verringerungen innerhalb der Organisation und in der Wertschöpfungskette in einer gemeinsamen Architektur zusammen. Sie fordert klare Kategorien, Basisinformationen und die Methode und unterscheidet zwischen gemessenen, geschätzten und modellierten Informationen. Der bisherige Schwerpunkt von GRI 302-5 auf Verringerungen des Energiebedarfs von Produkten und Dienstleistungen wird in diese umfassendere Sicht auf die Wertschöpfungskette integriert.

Umfang der Anforderung

What is required, and what is not

GRI 103 verlangt

  • Anwendung von GRI 103 auf Energieberichterstattung, die am oder nach dem 1. Januar 2027 veröffentlicht wird.
  • Berichterstattung über GRI 3-3 zusammen mit den für die energiebezogenen Auswirkungen der Organisation relevanten GRI 103-Angaben.
  • Transparente Berechnungsmethoden und Umrechnungen hinter den berichteten Energieangaben.
  • Gliederung des wesentlichen vor- und nachgelagerten Energieverbrauchs nach relevanten Scope-3-Kategorien.
  • Berichterstattung des Intensitätsverhältnisses mit Zähler, Nenner und organisatorischer Grenze.
  • Berichterstattung über Reduktionen mit Kategorien, Basisinformationen und Methode sowie Unterscheidung zwischen gemessenen, geschätzten und modellierten Informationen.

GRI 103 verlangt nicht

  • Eine Mindestanzahl an Angaben — einen solchen Schwellenwert gibt es nicht.
  • Die Berichterstattung über eine Angabe, die für die Auswirkungen der Organisation nicht relevant ist, lediglich weil Energie ein wesentliches Thema ist.
  • Die Schaffung einer Politik, eines Ziels oder eines Prozesses nur, weil eine Angabe danach fragt. Wenn ein solcher nicht existiert, kann die Organisation dies angeben und etwaige Pläne erläutern — das ist nicht dasselbe wie die Angabe „nicht zutreffend“.
  • Überall gemessene Daten. Geschätzte und modellierte Informationen sind zulässig, wenn der Ansatz, die Annahmen und die Einschränkungen transparent sind.
  • Verzicht auf Begründungen für Auslassungen. Sie bleiben für GRI 103-Angaben verfügbar, wenn die Organisation diese nicht erfüllen kann, vorbehaltlich GRI 1 Anforderung 6.

Caution

Die Relevanz steuert weiterhin die Auswahl

Es gibt keine Mindestanzahl von GRI 103-Angaben. Eine Organisation, die in Übereinstimmung mit den GRI-Standards berichtet, macht Angaben zu GRI 3-3 und zu den GRI 103-Angaben, die für ihre energiebezogenen Auswirkungen relevant sind. Sie ist nicht verpflichtet, eine nicht relevante Angabe zu berichten, nur weil Energie wesentlich ist.

So gehen Sie vor

Ein praxisorientierter Fahrplan für die Umstellung

Sieben Schritte in einer Reihenfolge, die Nacharbeit vermeidet. Die Schritte 2 und 3 nehmen einen Berichtszyklus und nicht nur eine Sitzung in Anspruch.

  1. Den Weg über das Veröffentlichungsdatum bestätigenEntscheiden, ob GRI 103 für Veröffentlichungen im Jahr 2026 vorzeitig übernommen oder die Umstellung für Berichte abgeschlossen wird, die ab 1 January 2027 veröffentlicht werden.
  2. GRI 302 auf Anforderungsebene GRI 103 zuordnenBeibehaltene Felder, erweiterte Felder, neue narrative Anforderungen und die Kontrollen identifizieren, die neu gestaltet werden müssen.
  3. Das Energiedatenverzeichnis neu gestaltenFelder für Energiequelle, erneuerbar und nicht erneuerbar, Aktivität, Eigenerzeugung, verbraucht und verkauft, vertragliche Instrumente und Wertschöpfungskettenkategorien hinzufügen.
  4. Die Bedeutung der Energie in der Wertschöpfungskette bewertenBestimmen, welche vor- und nachgelagerten Kategorien wesentlich sind und welche Daten gemessen, geschätzt oder modelliert werden.
  5. Methodik und Kontrollaufzeichnungen einrichtenUmrechnungsfaktoren, Schätzmodelle, Basiswerte, Nenner der Intensitätskennzahlen, Regeln für Neuberechnungen und Qualitätskriterien versionieren.
  6. GRI 103 mit GRI 102 und den anwendbaren Sector Standards verknüpfenDoppelzählungen vermeiden und zugleich den unterschiedlichen Informationsbedarf zu Energie und Klima bewahren.
  7. Einen Probelauf des Berichts und eine technische Prüfung durchführenEinen Entwurf des GRI Content Index erstellen, Auslassungen identifizieren, die Nachweise prüfen und vor der ersten verpflichtenden Veröffentlichung eine Genehmigung einholen.

Hypothetical scenario

Hypothetisches Szenario · multinationaler Hersteller

Ein Hersteller berichtet derzeit den gesamten Kraftstoff- und Stromverbrauch nach GRI 302, ein Energieintensitätsverhältnis und operative Energieeinsparungen. Die Bereitschaftsprüfung für GRI 103 im Jahr 2027 stellt vier Lücken fest: Eingekaufter Strom wird nicht in erneuerbare und nicht erneuerbare Quellen aufgeteilt; die Erzeugung von Solarenergie auf dem Dach wird nicht getrennt in verbrauchte und exportierte Energie ausgewiesen; der vor- und nachgelagerte Energieverbrauch wird nicht nach Scope-3-Kategorie gegliedert; und die Organisation kann Behauptungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs bei der Produktnutzung nicht auf genehmigte Basiswerte zurückführen. Im Umstellungsplan werden die neuen Felder den Teams für Beschaffung, Anlagen, Logistik und Produkte zugewiesen, die Berechnungsmethoden versioniert und ein Einschränkungshinweis für die weiterhin geschätzten Kategorien vorbereitet.

Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.

Nachweisübersicht

Nachweise und Datenreife

Was vor der Freigabe jedes Teils der Angabe irgendwo in einer Datei vorliegen muss und wer dafür verantwortlich ist.

Bereich Erforderliche Nachweise Verantwortliche Stelle und Kontrolle
Richtlinien und Verpflichtungen Genehmigte Energierichtlinie, Ziele, Übergangsverpflichtungen, Überlegungen zu betroffenen Stakeholdern und Genehmigungen durch die Governance. Verantwortliche Person für Strategie oder Nachhaltigkeit. Prüfung der aktuellen Version und der Konsistenz von Aussagen.
Interner Verbrauch Rechnungen, Zähler, Kraftstoffaufzeichnungen, Quellenklassifizierungen, Umrechnungen und die Standortgrenze. Anlagen und Beschaffung. Abstimmung und Kontrolle der Quellenqualität.
Eigenerzeugung und Verkäufe Erzeugungszähler, Eigenverbrauch, Exporte oder Verkäufe sowie Vertragsunterlagen. Anlagen und Finanzen. Kontrolle von Bilanz und Abstimmung.
Verbrauch in der Wertschöpfungskette Lieferantendaten, Logistikmodelle, Annahmen zur Produktnutzung, Kategoriedefinitionen und Schätzdateien. Beschaffung, Logistik und Produktteams. Genehmigung der Methodik und Sensitivitätsprüfung.
Intensität Zähler, Nenner, Abgrenzung, Daten zur Geschäftstätigkeit und Logik für rückwirkende Anpassungen. Verantwortliche Stelle für die Berichterstattung. Prüfung von Konsistenz und Vergleichbarkeit.
Reduktionen Basisjahr, Projektdokumentation, Klassifizierung als gemessen/geschätzt/modelliert und Schutz vor Doppelzählung. Programmverantwortliche Stelle. Neuberechnung und Prüfung kausaler Aussagen.

Schwach gegenüber stärker

Schwacher gegenüber stärkerer Übergang

Der Unterschied liegt selten im Aufwand. Entscheidend ist, ob der Übergang das Datenmodell oder nur den Inhaltsindex erfasst hat.

Schwacher Übergang Stärkerer Übergang
Ändern Sie nur die Nummern der Angaben im Inhaltsindex. Führen Sie eine Lückenanalyse auf Anforderungsebene durch und gestalten Sie Daten, Methodik und Nachweise neu.
Berichten Sie weiterhin eine einzige Gesamtzahl für den Energieverbrauch. Erstellen Sie Dimensionen für Quellen, Aktivitäten, erneuerbare und nicht erneuerbare Energie, Eigenerzeugung und Wertschöpfungskette.
Behandeln Sie Schätzungen als Versagen. Verwenden Sie Schätzungen oder Modelle, wo dies zulässig ist, mit einer transparenten Methode, Annahmen, Einschränkungen und einem Verbesserungsplan.
Übernehmen Sie ein Intensitätsverhältnis, ohne den Nenner zu prüfen. Genehmigen Sie Zähler, Nenner, Abgrenzung und Logik der Vergleichbarkeit.
Beschreiben Sie jedes Effizienzprojekt als Ergebnis einer Reduktion. Verknüpfen Sie berichtete Reduktionen mit einer genehmigten Basis und mit gemessenen, geschätzten oder modellierten Nachweisen.

Häufige Fehler

Häufige Fehler

Fehler Risiko Korrektur
Den neuen Standard „GRI 305: Energy“ nennen Verwechselt die Architektur für Energie und Emissionen. In einigen im Umlauf befindlichen unterstützenden Materialien enthält dieser typografische Fehler. Die maßgeblichen Titel verwenden: GRI 103: Energy 2025 und den abgelösten GRI 302: Energy 2016.
Annehmen, dass alle fünf Angaben verpflichtend sind Überdehnt Anforderung 5 von GRI 1 und führt zu einer unnötigen Datenerhebung. Die für die energiebezogenen Auswirkungen der Organisation relevanten Angaben auswählen.
Das Veröffentlichungsdatum ignorieren Wendet den falschen Standard auf den Bericht an. Das Veröffentlichungsdatum und die geltenden Übergangsbestimmungen verwenden.
Eigenerzeugung ausschließlich als erneuerbare Gesamtmenge behandeln Übersieht Verbrauch, Verkauf oder Export sowie Unterschiede zwischen den Quellen. Eine kontrollierte Erzeugungsbilanz und Quellenklassifizierung entwickeln.
Energie der Wertschöpfungskette ohne Kategorienlogik berichten Erzeugt intransparente oder doppelt gezählte Schätzungen. Relevante Kategorien mit dokumentierten Abgrenzungen, Methoden und Annahmen verwenden.
Alte Verweise auf Sektorstandards kopieren Erzeugt nach der Angleichung fehlerhafte Zuordnungen von Angaben. Den angeglichenen Sektorstandard V1.1 sowie aktuelle Verweise auf Klima und Energie verwenden.

Myth

GRI 103 ist GRI 302 mit neuen Nummern.

Reality

GRI 103 ergänzt eine Angabe zum Management, erweitert die Angaben zu Quellen und Eigenerzeugung, stärkt die Berichterstattung zur Energie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, präzisiert die Intensität und integriert Reduktionen in der Wertschöpfungskette. Der Übergang ist ein Datenmodell- und Nachweisprojekt und keine Suchen-und-Ersetzen-Aktion im Content Index.

Prüfungsbereitschaft

Checkliste zur Bereitschaft für 2027

  • Das Berichtsteam hat den Übergang auf Grundlage des Veröffentlichungsdatums und die Entscheidung zur vorzeitigen Anwendung bestätigt.
  • Eine anforderungsspezifische Lückenanalyse von GRI 302 zu GRI 103 ist genehmigt.
  • Das Energiedatenwörterbuch unterstützt Felder für erneuerbare und nicht erneuerbare Energien, Aktivitäten, Quellen, Eigenerzeugung, Verbrauch sowie Verkauf oder Export.
  • Nachweise zu vertraglichen Instrumenten und Qualitätskriterien können, sofern erforderlich, verknüpft werden.
  • Der wesentliche Energieverbrauch in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ist nach relevanten Kategorien der Wertschöpfungskette organisiert.
  • Gemessene, geschätzte und modellierte Informationen werden unterschieden, und die Methoden sind versioniert.
  • Intensitätsquotienten weisen Zähler, Nenner und Abgrenzung aus und enthalten Regeln für Neudarstellungen.
  • Reduktionsbehauptungen verfügen über genehmigte Ausgangswerte und Methoden sowie Kontrollen gegen Doppelzählung und nicht belegte Kausalität.
  • GRI 102 und die daran ausgerichteten Zuordnungen zu den Sector Standards wurden überprüft.
  • Der erste GRI 103 Inhaltsindex und die Überprüfung der Begründungen für Auslassungen wurden vor der Veröffentlichung in einem Probelauf durchgeführt.

GRI 103 enthält fünf Angaben: 103-1 Energiepolitiken und Verpflichtungen; 103-2 Energieverbrauch und Eigenerzeugung innerhalb der Organisation; 103-3 Energieverbrauch vor- und nachgelagerter Bereiche; 103-4 Energieintensität; und 103-5 Reduzierung des Energieverbrauchs. Zusammen decken sie das Management von Auswirkungen, die operative Energie, die Energie in der Wertschöpfungskette, die Intensität und Reduzierungen ab.

GRI 103 behandelt das Management energiebezogener Auswirkungen, den Energieverbrauch, die Intensität und Reduzierungen, während GRI 102 die damit verbundenen klimabezogenen Informationen und Treibhausgasinformationen abdeckt. Dieselben Aktivitätsdaten können beide Standards unterstützen und sollten, sofern sie wiederverwendet werden, miteinander abgestimmt sein; Angaben zu Energie und Angaben zu Treibhausgasemissionen bleiben jedoch voneinander getrennt.

Testen Sie Ihr Verständnis

  1. Könnte die Organisation jede Energiesumme nach Quelle, Aktivität, Abgrenzung und Methode erläutern?
  2. Können wesentliche Schätzungen zur Energie in der Wertschöpfungskette auf Kategorien, Annahmen und namentlich benannte Verantwortliche zurückgeführt werden?
  3. Wurden alle GRI 302-Verweise in Vorlagen, Zuordnungen zu den Sector Standards, Kursmaterialien und Datensystemen im Hinblick auf den Übergang 2027 überprüft?

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wann tritt GRI 103: Energy 2025 in Kraft?

GRI 103: Energy 2025 ersetzt GRI 302: Energy 2016 für Energieberichte, die am oder nach dem 1 January 2027 veröffentlicht werden; eine vorzeitige Anwendung wird empfohlen. Die Änderung ist inhaltlicher Art und keine bloße Neunummerierung.

Was geschieht mit GRI 302: Energy 2016?

GRI 103: Energy 2025 ersetzt GRI 302: Energy 2016 für Energieberichte, die am oder nach dem 1 January 2027 veröffentlicht werden; eine vorzeitige Anwendung wird empfohlen. Die Änderung ist inhaltlicher Art und keine bloße Neunummerierung.

Welche fünf Angaben enthält GRI 103?

GRI 103 enthält fünf Angaben: 103-1 Energiepolitiken und Verpflichtungen; 103-2 Energieverbrauch und Eigenerzeugung innerhalb der Organisation; 103-3 Energieverbrauch vor- und nachgelagerter Bereiche; 103-4 Energieintensität; und 103-5 Reduzierung des Energieverbrauchs. Zusammen decken sie das Management von Auswirkungen, die operative Energie, die Energie in der Wertschöpfungskette, die Intensität und Reduzierungen ab.

Müssen Organisationen alle GRI 103-Angaben offenlegen?

Es gibt keine Mindestanzahl von GRI 103-Angaben. Eine Organisation, die in Übereinstimmung mit den GRI-Standards berichtet, berichtet über GRI 3-3 und die GRI 103-Angaben, die für ihre energiebezogenen Auswirkungen relevant sind. Sie ist nicht verpflichtet, eine nicht relevante Angabe zu berichten, nur weil Energie wesentlich ist.

Welche neuen Energiedaten sollten Organisationen für 2027 erfassen?

Die schwierige Umsetzung wird voraussichtlich eher in der Datenstruktur als in der Arithmetik liegen. Organisationen benötigen möglicherweise Aufschlüsselungen nach erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energieträgern, nach Aktivitäten und Quellen, Daten zur Eigenerzeugung und zu Verkäufen, Informationen zu vertraglichen Instrumenten, den Verbrauch vor- und nachgelagerter Bereiche nach Kategorien der Wertschöpfungskette sowie belastbarere Nachweise für Reduzierungen und Ausgangswerte.

Wie ist GRI 103 mit GRI 102 Climate Change verbunden?

GRI 103 behandelt das Management energiebezogener Auswirkungen, den Energieverbrauch, die Intensität und Reduzierungen, während GRI 102 die damit verbundenen klimabezogenen Informationen und Treibhausgasinformationen abdeckt. Dieselben Aktivitätsdaten können beide Standards unterstützen und sollten, sofern sie wiederverwendet werden, miteinander abgestimmt sein; Angaben zu Energie und Angaben zu Treibhausgasemissionen bleiben jedoch voneinander getrennt.

Verwandte Indikatoren

Verwandte Standards und Angaben

GRI 103: Energy 2025 — Disclosures 103-1 to 103-5

The current energy Topic Standard, required for energy reporting published from 1 January 2027.

GRI 302: Energy 2016 — Disclosures 302-1 to 302-5

The previous energy architecture, available through 31 December 2026 and superseded for new energy reporting after that.

GRI 3-3 Management of material topics

Management of energy as a material topic. Disclosure 103-1 supplements it rather than replacing it.

GRI 102: Climate Change 2025

Related Scope 1, Scope 2 and Scope 3 GHG reporting and climate transition context. Map the two together to avoid double counting.

Aligned GRI 11, 12, 13 and 14 V1.1 Sector Standards

Updated sector reporting sections referencing GRI 101, 102 and 103. Old references break after alignment.

Sources

Primary sources

Technical status

Technischer Status

Stand am 31 July 2026 im Hinblick auf GRI 103: Energy 2025. Diese Seite erläutert, wie die Anforderungen in der Praxis angewendet werden, und ist kein Ersatz für die Standards selbst. Die Daten des Inkrafttretens und die Übergangsbestimmungen sollten anhand des aktuellen GRI-Texts bestätigt werden, bevor sie als Grundlage für eine Berichtsentscheidung herangezogen werden.

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