Short answer
The answer, before the reasoning
Eine Organisation kann nur dann erklären, dass sie in Übereinstimmung mit den GRI-Standards berichtet hat, wenn alle neun Anforderungen in GRI 1 erfüllt sind. Die Checkliste ist kumulativ: Anwendung der Berichtsprinzipien, Berichterstattung nach GRI 2, Bestimmung der wesentlichen Themen, Berichterstattung nach GRI 3, Berichterstattung über relevante Angaben aus den themenspezifischen Standards, Verwendung ausschließlich zulässiger Gründe für Auslassungen, Veröffentlichung eines vollständigen GRI-Inhaltsindex, Aufnahme der vorgeschriebenen Erklärung zur Anwendung und Benachrichtigung der GRI.
Eine nicht geklärte Anforderung verhindert die Aussage, in Übereinstimmung mit den GRI-Standards zu berichten; die nachträgliche Formatierung des Berichts kann einen fehlenden Prozess, eine fehlende Angabe oder eine fehlende Evidenzentscheidung nicht beheben.
Eine prüfende Person benötigt daher zwei Perspektiven auf die Konformität. Die erste ist die Perspektive der öffentlichen Ausgabe: Was muss im Bericht, auf der Website oder im GRI-Inhaltsindex sichtbar sein? Die zweite ist die Perspektive von Prozess und Evidenz: Was muss die Organisation getan und aufbewahrt haben, um die öffentliche Aussage zu stützen? GRI 1 enthält beide Arten von Erwartungen, und ein glaubwürdiges Freigabetor prüft sie gemeinsam.
Schnelle Orientierung
Schnelle Orientierung
- Gilt für
- Jede Organisation, die beabsichtigt, die Erklärung nach GRI 1 für die Berichterstattung in Übereinstimmung mit den GRI-Standards zu verwenden.
- Primäre Entscheidung
- Ob jede Anforderung erfüllt ist und die Erklärung zur Anwendung freigegeben werden kann.
- Wesentliche Quelle
- GRI 1: Foundation 2021, Abschnitt 3; unterstützt durch GRI 2 und GRI 3.
- Ausweichoption
- Wenn nicht alle neun Anforderungen erfüllt sind, ist zu beurteilen, ob die drei Anforderungen für die Berichterstattung unter Bezugnahme auf die GRI-Standards erfüllt sind.
Die Architektur von GRI 1
In der Praxis
| Ebene | Zweck | Was die prüfende Person prüft |
|---|---|---|
| Zweck und System | Erläutert die Berichterstattung über Auswirkungen, die Architektur der GRI-Standards und wie Organisationen unter Verwendung der universellen, Sektor- und themenspezifischen Standards berichten. | Die Aussage zur Berichterstattung basiert auf Auswirkungen und den korrekten Standardausgaben, nicht auf einer allgemeinen ESG-Erzählung. |
| Berichtsprinzipien | Legt die Anforderungen an die Informationsqualität fest: Genauigkeit, Ausgewogenheit, Klarheit, Vergleichbarkeit, Vollständigkeit, Nachhaltigkeitskontext, Aktualität und Überprüfbarkeit. | Methoden, Schätzungen, Berichtsgrenzen, Einschränkungen, Änderungen und Evidenz stützen die veröffentlichten Informationen. |
| Neun Anforderungen | Schafft die kumulative Voraussetzung für eine Berichterstattung in Übereinstimmung. | Für jede Anforderung ist die Erfüllung dokumentiert; kein kritischer Punkt bleibt für eine „Bereinigung nach der Veröffentlichung“ offen. |
| Option mit Bezugnahme | Bietet einen Berichtsweg, bei dem ausgewählte GRI-Informationen verwendet werden, aber nicht alle neun Anforderungen für eine Berichterstattung in Übereinstimmung erfüllt sind. | Die Organisation erhebt keine überzogenen Ansprüche und erfüllt die separaten Anforderungen an Inhaltsindex, Erklärung und Benachrichtigung. |
| Zusätzliche Empfehlungen | Fördert die Abstimmung mit der Finanzberichterstattung und Maßnahmen zur Glaubwürdigkeit wie interne Kontrollen, externe Prüfung sowie Stakeholder- oder Expertengremien. | Empfehlungen werden nicht fälschlich als verpflichtend bezeichnet, aber die Organisation erläutert, wie die Glaubwürdigkeit unterstützt wird. |
In der Praxis
Anforderung 1: die acht Berichtsprinzipien als Prüftests
| Prinzip | Frage des Prüfers |
|---|---|
| Genauigkeit | Sind quantitative und qualitative Aussagen ausreichend korrekt und detailliert, damit Nutzer die Auswirkungen beurteilen können? Sind Schätzungen, Annahmen und Messunsicherheiten klar dargestellt? |
| Ausgewogenheit | Stellt der Bericht positive und negative Auswirkungen dar, ohne selektive Hervorhebung, Auslassung oder unverhältnismäßige Darstellung? |
| Klarheit | Kann der vorgesehene Nutzer die Struktur, Sprache, Definitionen, Tabellen und Navigation verstehen? |
| Vergleichbarkeit | Sind Zeiträume, Methoden, Definitionen, Einheiten und Neubewertungen ausreichend konsistent, um Leistung und Auswirkungen zu vergleichen? |
| Vollständigkeit | Liegen ausreichende Informationen vor, um die Auswirkungen während des Berichtszeitraums zu beurteilen, einschließlich relevanter Unternehmen, Standorte, Ereignisse und Lücken bei der Abdeckung? |
| Nachhaltigkeitskontext | Werden Auswirkungen, soweit relevant, in den weiteren Kontext der nachhaltigen Entwicklung, lokaler Bedingungen, wissenschaftlicher Grenzen oder gesellschaftlicher Erwartungen eingeordnet? |
| Zeitnähe | Werden die Informationen regelmäßig berichtet und früh genug veröffentlicht, um Entscheidungen zu unterstützen, ohne die Qualität zu beeinträchtigen? |
| Nachprüfbarkeit | Kann eine andere Person die Informationen bis zu den Originalquellen zurückverfolgen, Berechnungen reproduzieren, Annahmen prüfen und wichtige Entscheidungen nachvollziehen? |
Rule
NICHT AUSLASSBARE GRI 2-ANGABEN
GRI 1 erlaubt keine Begründungen für die Auslassung der Angabe 2-1 Organisationsdetails, 2-2 In die Nachhaltigkeitsberichterstattung einbezogene Unternehmen, 2-3 Berichtszeitraum, Häufigkeit und Kontaktstelle, 2-4 Neubewertungen von Informationen oder 2-5 Externe Prüfung. Ein Bericht, in dem eine dieser Angaben ausgelassen wird, kann die Lücke nicht dadurch beheben, dass er einen Hinweis auf die Auslassung ergänzt.
In der Praxis
Anforderung 3: Prozessmaßnahmen im Vergleich zum Veröffentlichungsergebnis
| Prozessmaßnahme und Nachweise | Was für die Berichtsnutzer sichtbar sein muss |
|---|---|
| Die Aktivitäten, Beziehungen, Stakeholder und den Nachhaltigkeitskontext der Organisation verstehen; tatsächliche und potenzielle Auswirkungen identifizieren; deren Bedeutung bewerten; einen Schwellenwert festlegen und dokumentieren; anwendbare Sektorstandards verwenden; das Ergebnis prüfen und genehmigen. | Angabe 3-1 erläutert den Prozess, einschließlich der Identifizierung und Priorisierung von Auswirkungen sowie der Einbeziehung von Stakeholdern und Experten. Angabe 3-2 führt die wesentlichen Themen auf. Der Inhaltsindex führt anwendbare Sektorthemen auf, die als nicht wesentlich eingestuft wurden, und erläutert warum. |
| Verzeichnisse der Auswirkungen, Quellenbelege, Aufzeichnungen zu Stakeholdern, Beiträge von Experten, Annahmen, Kriterien, Bewertungen oder qualitative Beurteilungen, die Begründung des Schwellenwerts, die Prüfung des Sektorstandards und die Genehmigung aufbewahren. | Die öffentliche Erläuterung ist verhältnismäßig, aber hinreichend spezifisch, um die tatsächliche Methode, den Umfang, die Einschränkungen, Ermessensentscheidungen und die Governance aufzuzeigen, statt lediglich allgemein zu behaupten, dass „Stakeholder konsultiert wurden“. |
Anforderung 5: Relevant bedeutet nicht jede Angabe in einem Themenstandard
Die Organisation identifiziert zunächst die Angaben, die für ihre Auswirkungen bei jedem wesentlichen Thema relevant sind. Ein Themenstandard ist kein unteilbares Berichtspaket. Gleichzeitig kann die Organisation eine relevante Angabe nicht allein deshalb ausschließen, weil Daten schwer zu erheben sind oder die Leistung schlecht ist. Wenn ein anwendbarer Sektorstandard eine Angabe aus einem Themenstandard für ein wesentliches Thema aufführt, berichtet die Organisation darüber oder verwendet, wenn sie für die Auswirkungen der Organisation tatsächlich nicht relevant ist, „nicht anwendbar“ mit der erforderlichen Erläuterung.
Rule
KONTROLLFRAGE
Kann der Prüfer jedes wesentliche Thema bis zu GRI 3-3 und zu den relevanten Angaben des Themenstandards zurückverfolgen, mit einer ausdrücklichen Entscheidung zu den Angaben, die im anwendbaren Sektorstandard hervorgehoben werden?
In der Praxis
Anforderung 6: die vier zulässigen Gründe für das Weglassen
| Grund | Wann er verwendet werden darf | Mindestmaß der Erläuterung |
|---|---|---|
| Nicht anwendbar | Die Angabe oder eine Anforderung gilt tatsächlich nicht für die Merkmale der Organisation oder eine im Sektor aufgeführte Angabe des Themenstandards ist für die Auswirkungen der Organisation bei dem wesentlichen Thema nicht relevant. | Warum sie nicht gilt oder warum die Angabe für die Auswirkungen nicht relevant ist. Nicht allein deshalb verwenden, weil eine Richtlinie, ein Ausschuss, ein Prozess oder ein Datenpunkt noch nicht existiert. |
| Gesetzliche Verbote | Das Gesetz verbietet die Erhebung der erforderlichen Informationen oder deren öffentliche Berichterstattung. | Die Art des Verbots und seine Auswirkungen auf die Angabe, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen. |
| Vertraulichkeitsbeschränkungen | Das Gesetz verbietet die Berichterstattung nicht, aber die Organisation betrachtet die Informationen als vertraulich und kann sie nicht veröffentlichen. | Warum die Vertraulichkeit die Angabe verhindert und, soweit möglich, eine nützliche nicht vertrauliche Alternative. Nur in Ausnahmefällen verwenden. |
| Informationen nicht verfügbar / unvollständig | Der erforderliche Sachverhalt besteht, aber die Informationen sind nicht verfügbar, unvollständig oder von unzureichender Qualität, einschließlich fehlender Einheiten, Standorte oder geografischer Gebiete. | Was fehlt, welcher Umfang betroffen ist und, soweit möglich, welche Schritte und welcher Zeitrahmen für die Beschaffung der Informationen vorgesehen sind. Nur in Ausnahmefällen verwenden. |
In der Praxis
Anforderung 7: Vollständigkeitsprüfung des Inhaltsindex
| Element | Prüfung durch den Prüfer |
|---|---|
| Titel und Erklärung | Das Dokument trägt eindeutig den Titel „GRI-Inhaltsindex“ und enthält die genehmigte Anwendungserklärung. |
| Verwendete Standards | Der Titel von GRI 1 und alle anwendbaren Branchenstandards sind korrekt benannt und mit ihrer Version angegeben. |
| Wesentliche Themen | Die Liste stimmt mit Angabe 3-2 und dem Bericht überein. Als nicht wesentlich ermittelte Branchenthemen sind mit Erläuterungen aufgeführt. |
| Angaben und Quellen | Jede berichtete Angabe ist mit ihrem Titel und dem GRI-Standard oder der anderen Quelle aufgeführt, aus der sie stammt. |
| Branchenreferenzen | Die erforderlichen Referenznummern der Branchenstandards sind für Angaben vorhanden, die aus anwendbaren Branchenstandards stammen. |
| Fundstellen | Links oder Seiten-/Abschnittsverweise führen zu inhaltlich substanziellen Informationen und nicht zu einem allgemeinen Kapitel oder einer unzugänglichen Datei. |
| Auslassungen | Jede zulässige Auslassung nennt die genaue Angabe oder Anforderung, den zulässigen Grund und die Erläuterung. |
| Link zum eigenständigen Bericht | Wenn sich der Inhaltsindex außerhalb eines eigenständigen Berichts befindet, enthält der Bericht selbst einen funktionierenden Link oder Verweis auf den Index. |
Anforderung 8: Formulierungsmuster und Kontrolle der Erklärung
Der genaue abschließende Satz sollte vor der Veröffentlichung direkt anhand des aktuellen Textes von GRI 1 überprüft werden. Der Name der Organisation und die Daten dürfen nicht ohne Abgleich mit Angabe 2-1, Angabe 2-2 und Angabe 2-3 aus einer Vorlage des Vorjahres übernommen werden.
Rule
FORMULIERUNGSMUSTER
Verwenden Sie den Namen der berichtenden Organisation, die vorgeschriebene Kernformulierung „hat in Übereinstimmung mit den GRI-Standards berichtet“ sowie das Anfangs- und Enddatum des Berichtszeitraums. Fügen Sie die ausgefüllte Erklärung in den GRI-Inhaltsindex ein. Ersetzen Sie sie nicht durch „GRI-konform“, „an GRI ausgerichtet“, „nach GRI erstellt“, „GRI-zertifiziert“ oder eine ähnliche Formulierung.
Anforderung 9: Veröffentlichung und Benachrichtigung
Die Benachrichtigung erfolgt, nachdem der Bericht veröffentlicht wurde, da die Organisation die endgültigen Links und die endgültige Anwendungserklärung benötigt. Die offizielle GRI-FAQ beschreibt das System zur Registrierung von Berichten und erläutert auch die E-Mail-Anforderung in GRI 1. Behandeln Sie den operativen Kanal als Auslöser für Aktualisierungen: Überprüfen Sie bei jedem Veröffentlichungszyklus die aktuellen GRI-Anweisungen, reichen Sie die Meldung über die jeweils geltende Regelung ein und bewahren Sie die Bestätigung im Nachweispaket für die endgültige Veröffentlichung auf.
In der Praxis
Prozessnachweise und öffentliche Sichtbarkeit
| Kategorie | Beispiele | Auswirkung auf die Veröffentlichung |
|---|---|---|
| Primär Prozess und Nachweise | Anwendung der Berichtsgrundsätze; Wirkungsinventar; Wesentlichkeitsbeurteilung; Schwellenwert; Nachweise zur Einbeziehung von Stakeholdern; Entscheidungen zur Relevanz themenspezifischer Standards; Berechnungen; Prüfpfad. | Diese Dateien werden möglicherweise nicht vollständig veröffentlicht, aber die öffentlichen Angaben müssen den Prozess zutreffend beschreiben, und ein Prüfer muss die Grundlage überprüfen können. |
| Muss für Berichtsnutzer sichtbar sein | Angaben nach GRI 2; 3-1, 3-2 und 3-3; relevante Angaben aus themenspezifischen Standards; Auslassungen; Inhaltsindex; Anwendungserklärung; Links und Fundstellen. | Eine vollständige interne Akte kann fehlende öffentliche Informationen nicht ausgleichen. |
| Kontrolle nach der Veröffentlichung | Benachrichtigung oder Registrierung des Berichts, archivierte endgültige Links, Bestätigung und unveränderliche veröffentlichte Kopie. | Die Organisation benötigt eine für den Abschluss verantwortliche Person und Nachweise dafür, dass die Veröffentlichungspflicht erfüllt wurde. |
Hypothetisches Beispiel: Ein Bericht, der sieben von neun Prüfungen besteht
Der Bericht darf die Erklärung zur Übereinstimmung zu diesem Zeitpunkt nicht verwenden. Die richtige Reaktion besteht nicht darin, die Prüfung abzuschwächen oder einen allgemeinen Haftungsausschluss hinzuzufügen. Das Team muss die Bewertung des Sektorstandards abschließen, die fehlende Angabe 3-3 erstellen und die Logik für Auslassungen korrigieren oder zur Option „unter Bezugnahme“ übergehen, wenn die erforderlichen Arbeiten vor der Veröffentlichung nicht abgeschlossen werden können und die drei Anforderungen für „unter Bezugnahme“ erfüllt sind. Die Aussage folgt den Nachweisen; die Aussage definiert nicht die Nachweisschwelle neu.
Hypothetical scenario
HYPOTHETISCHES SZENARIO
Eine Unternehmensgruppe aus dem verarbeitenden Gewerbe verfügt über eine detaillierte Wesentlichkeitsanalyse, berichtet über die meisten Angaben nach GRI 2, veröffentlicht GRI 3-1 und 3-2 und ordnet Kennzahlen aus den Themenstandards zu. Der Entwurf des Inhaltsindex enthält die vorgeschlagene Erklärung zur Übereinstimmung. Während der abschließenden Prüfung stellt das Team fest, dass ein anwendbarer Sektorstandard nicht bewertet wurde, GRI 3-3 für ein wesentliches Thema fehlt und der Index „Daten nicht erhoben“ statt eines zulässigen Grundes für eine Auslassung verwendet.
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
In der Praxis
Häufige Fehler bei der Veröffentlichung
| Fehler | Warum er die Aussage verhindert oder abschwächt | Korrektur |
|---|---|---|
| Verwendung der Erklärung, bevor die Checkliste vollständig ist | Der Wortlaut wird zu einem Ziel statt zum Ergebnis der Compliance-Prüfung. | Die Erklärung sperren, bis eine namentlich benannte prüfende Person alle neun Anforderungen bestätigt hat. |
| Behandlung des Inhaltsindex als Compliance-Prüfung | Ein gut formatierter Index kann dennoch auf unvollständige oder nicht aussagekräftige Angaben verweisen. | Zuerst die zugrunde liegende Angabe prüfen, dann den Fundort und den Titel im Index prüfen. |
| Verwendung eines Grundes für eine Auslassung bei 2-1 bis 2-5 | GRI 1 schließt diese Angaben ausdrücklich vom Auslassungsmechanismus aus. | Die Angabe inhaltlich berichten oder die Erklärung zur Übereinstimmung nicht abgeben. |
| Berichterstattung über 3-3 nur einmal für den gesamten Bericht | Angabe 3-3 ist für jedes wesentliche Thema erforderlich. | Ein Register erstellen, das wesentliche Themen 3-3 zuordnet, und eine vollständige Antwort je Thema überprüfen. |
| Automatische Berichterstattung über jede Angabe des Themenstandards | Dies führt zu einer Erhebung irrelevanter Daten und kann die Logik der Relevanz falsch darstellen. | Angaben auf Grundlage der Auswirkungen auswählen und die Prüfung des Sektorstandards anwenden. |
| Verwendung eines erfundenen Auslassungsgrundes wie „geschäftlich sensibel“ ohne Analyse | Der Grund entspricht möglicherweise keiner zulässigen Kategorie und kann eine berichtspflichtige Alternative verbergen. | Den zulässigen Grund präzise anwenden, ihn erläutern und die Nachweise aufbewahren. |
| Einen Bericht als GRI-zertifiziert oder verifiziert bezeichnen | GRI zertifiziert oder verifiziert weder die Qualität des Berichts noch den Anspruch der Organisation, in Übereinstimmung mit den GRI-Standards zu berichten. | Verwenden Sie ausschließlich die vorgeschriebene Erklärung und beschreiben Sie die Prüfungssicherheit oder GRI-Dienstleistungen korrekt und getrennt voneinander. |
| Benachrichtigung nach der Veröffentlichung vergessen | Die neunte Anforderung bleibt unerfüllt. | Bestimmen Sie eine für den Abschluss der Veröffentlichung verantwortliche Person und bewahren Sie die Bestätigung auf. |
Rule
MYTHOS UND REALITÄT
Mythos: „Ein Bericht steht in Übereinstimmung mit den GRI-Standards, wenn er genügend GRI-Indikatoren enthält.“ Realität: Der Anspruch, in Übereinstimmung mit den GRI-Standards zu berichten, hängt von allen neun Anforderungen von GRI 1 ab. Die Anzahl der Kennzahlen kann die Berichtsprinzipien, den Prozess zur Bestimmung wesentlicher Themen, die Angaben nach GRI 2 und GRI 3, die Prüfung des Sektorstandards, die Regeln für Auslassungen, den GRI-Inhaltsindex, die Erklärung oder die Benachrichtigung nicht ersetzen.
Bereitschaft
Checkliste für die endgültige Veröffentlichung
- Die berichtende Organisation, der Umfang der einbezogenen Einheiten und der Berichtszeitraum sind festgelegt und im gesamten Bericht konsistent.
- Für alle acht Berichtsprinzipien liegt ein dokumentiertes Prüfergebnis vor, einschließlich Ausgewogenheit, Vollständigkeit und Überprüfbarkeit.
- Jede Angabe nach GRI 2 enthält substanzielle Informationen; für 2-1 bis 2-5 wird keine Auslassung verwendet.
- Die Methode zur Bestimmung wesentlicher Themen folgt GRI 3, und jeder anwendbare Sektorstandard wurde geprüft.
- Die Angabe 3-1 entspricht dem tatsächlichen Prozess und den Nachweisen; 3-2 entspricht der genehmigten Liste.
- Für jedes wesentliche Thema liegt eine vollständige Antwort nach 3-3 vor.
- Angaben aus relevanten Thematischen Standards sind zugeordnet, und für Angaben aus dem Sektorstandard liegt eine ausdrückliche Entscheidung über Berichterstattung oder Nichtanwendbarkeit vor.
- Es werden nur die vier zulässigen Gründe für Auslassungen verwendet, mit präzisen Erläuterungen und Nachweisen.
- Der GRI-Inhaltsindex enthält jedes erforderliche Element, und jeder Link wurde getestet.
- Die Erklärung zur Anwendung verwendet den genehmigten Wortlaut, den Namen der Organisation und den Berichtszeitraum und ist im Inhaltsindex platziert.
- Die Angabe zum höchsten Leitungsorgan nach 2-14 und die Nachweise für die Genehmigung der wesentlichen Themen stimmen mit der tatsächlichen Governance überein.
- Die Dateien für die endgültige Veröffentlichung sind unveränderlich, die Benachrichtigung ist zugewiesen, und die Registrierungs- oder E-Mail-Bestätigung wird archiviert.
Ein Bericht kann weiterhin in Übereinstimmung mit den GRI-Standards stehen, wenn er einen von GRI 1 für die jeweilige Anforderung zugelassenen Grund für eine Auslassung verwendet und die entsprechende Erläuterung im Inhaltsindex angibt. Dieser Mechanismus steht für die Angaben 2-1 bis 2-5, 3-1 oder 3-2 nicht zur Verfügung, und eine erfundene Erläuterung, etwa die bloße Angabe, dass Daten nicht erhoben wurden, erfüllt die Voraussetzung nicht.
Ja, die Angabe 3-3 ist für jedes wesentliche Thema erforderlich und nicht nur einmal für den Bericht insgesamt. Wenn eine Anforderung innerhalb von 3-3 nicht erfüllt werden kann, muss die Organisation dies im Inhaltsindex angeben und einen zulässigen Grund für die Auslassung sowie die erforderliche Erläuterung bereitstellen; Schwierigkeiten bei der Datenerhebung beseitigen die Verpflichtung auf Themenebene nicht automatisch.
Selbstprüfung
- Kann eine Organisation die Erklärung zur Anwendung verwenden, wenn acht von neun Anforderungen erfüllt sind?
- Welche fünf Angaben nach GRI 2 können keine Gründe für Auslassungen verwenden?
- Was muss für jedes wesentliche Thema nach Anforderung 4 berichtet werden?
- Warum ist der Inhaltsindex erforderlich, reicht aber nicht aus, um den Berichtsanspruch zu stützen?
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Was sind die neun Anforderungen von GRI 1?
Mythos: „Ein Bericht steht in Übereinstimmung mit den GRI-Standards, wenn er genügend GRI-Indikatoren enthält.“ Realität: Der Anspruch, in Übereinstimmung mit den GRI-Standards zu berichten, hängt von allen neun Anforderungen von GRI 1 ab. Die Anzahl der Kennzahlen kann die Berichtsprinzipien, den Prozess zur Bestimmung wesentlicher Themen, die Angaben nach GRI 2 und GRI 3, die Prüfung des Sektorstandards, die Regeln für Auslassungen, den GRI-Inhaltsindex, die Erklärung oder die Benachrichtigung nicht ersetzen.
Kann ein Bericht mit einer Auslassung in Übereinstimmung mit den GRI-Standards stehen?
Ein Bericht kann weiterhin in Übereinstimmung mit den GRI-Standards stehen, wenn er einen von GRI 1 für die jeweilige Anforderung zugelassenen Grund für eine Auslassung verwendet und die entsprechende Erläuterung im Inhaltsindex angibt. Dieser Mechanismus steht für die Angaben 2-1 bis 2-5, 3-1 oder 3-2 nicht zur Verfügung, und eine erfundene Erläuterung, etwa die bloße Angabe, dass Daten nicht erhoben wurden, erfüllt die Voraussetzung nicht.
Welche Angaben nach GRI 2 dürfen nicht ausgelassen werden?
GRI 1 erlaubt keine Begründungen für das Auslassen der Angabe 2-1 Angaben zur Organisation, 2-2 In die Nachhaltigkeitsberichterstattung einbezogene Unternehmen, 2-3 Berichtszeitraum, Berichtshäufigkeit und Kontaktstelle, 2-4 Neudarstellungen von Informationen oder 2-5 Externe Prüfung. Ein Bericht, in dem eine dieser Angaben ausgelassen wird, kann die Lücke nicht durch das Hinzufügen eines Hinweises auf das Auslassen beheben.
Ist GRI 3-3 für jedes wesentliche Thema erforderlich?
Ja, die Angabe 3-3 ist für jedes wesentliche Thema erforderlich und nicht nur einmal für den Bericht insgesamt. Wenn eine Anforderung innerhalb von 3-3 nicht erfüllt werden kann, muss die Organisation dies im Inhaltsindex angeben und eine zulässige Begründung für das Auslassen sowie die erforderliche Erläuterung bereitstellen; Schwierigkeiten bei der Datenerhebung beseitigen die Verpflichtung auf Themenebene nicht von selbst.
Wann sollte eine Organisation GRI benachrichtigen?
Die Benachrichtigung erfolgt, nachdem der Bericht veröffentlicht wurde, da die Organisation die endgültigen Links und die endgültige Erklärung zur Anwendung benötigt. Die offizielle FAQ von GRI beschreibt das System zur Registrierung von Berichten und erläutert auch die E-Mail-Anforderung in GRI 1. Behandeln Sie den operativen Kanal als Auslöser für Aktualisierungen: Überprüfen Sie bei jedem Veröffentlichungszyklus die aktuellen Anweisungen von GRI, reichen Sie die Benachrichtigung über die aktuelle Regelung ein und bewahren Sie die Bestätigung im Nachweispaket für die endgültige Veröffentlichung auf.
In der Praxis
Verwandte Standards und praktische Zusammenhänge
| Beziehung | Referenz | Praktischer Zusammenhang |
|---|---|---|
| Primär | GRI 1: Foundation 2021 | Berichterstattungsgrundsätze, neun Anforderungen, Inhaltsindex, Erklärung, Auslassungen, Benachrichtigung und Option der Berichterstattung unter Bezugnahme. |
| Direkt | GRI 2: General Disclosures 2021 | Alle Angaben nach GRI 2 sowie die nicht auslassbaren Angaben 2-1 bis 2-5. |
| Direkt | GRI 3: Material Topics 2021 | Prozess zur Bestimmung der Wesentlichkeit, Liste der wesentlichen Themen und 3-3 für jedes wesentliche Thema. |
| Umsetzung | Anwendbare GRI-Branchenstandards | Wahrscheinlich wesentliche Themen, Verweise auf Sektorstandards und Angaben, die für wesentliche Themen zu berücksichtigen sind. |
| Umsetzung | Relevante GRI-Themenstandards | Themenspezifische Angaben, die auf Grundlage der Auswirkungen der Organisation ausgewählt werden. |
| Unterstützend | Vorlage für den GRI-Inhaltsindex und häufig gestellte Fragen zur Berichtsregistrierung | Instrumente für Veröffentlichung und Benachrichtigung; sie ersetzen den Standard nicht. |
Sources
Primary sources
- GRI 1: Foundation 2021 — Abschnitte 3–5, einschließlich Berichterstattungsprinzipien, neun Anforderungen, Gründe für Auslassungen, Inhaltsindex, Anwendungserklärung und Meldung
- GRI 2: General Disclosures 2021 — alle Angaben, einschließlich 2-14 Informationen zur Überprüfung und Genehmigung durch die Leitungs- und Überwachungsorgane
- GRI 3: Material Topics 2021 — Prozess zur Bestimmung wesentlicher Themen und Angaben 3-1, 3-2 und 3-3
- GRI Content Index Template — offizielles GRI-Inhaltsindex-Template und unterstützende Materialien
- GRI Standards Report Registration System FAQs — aktuelle FAQs zur Registrierung und Meldung von GRI-Berichten
- GRI Report Services Methodology 2026 — offizielle Erläuterung, dass GRI Report Services die Berichterstattung in Übereinstimmung mit den GRI Standards weder überprüfen noch zertifizieren
Verweise auf das Rahmenwerk
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