Short answer
The answer, before the reasoning
Ein Unternehmen darf nur dann eine ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung der Übereinstimmung mit den IFRS Sustainability Disclosure Standards abgeben, wenn seine Angaben allen anwendbaren Anforderungen entsprechen. Die Erklärung ist das abschließende Ergebnis des Berichterstattungsprozesses und keine flexible Marketingformulierung.
Erforderliche Informationen müssen Bestandteil der Finanzberichte des Unternehmens für allgemeine Zwecke sein, eindeutig identifizierbar sein, denselben Berichtszeitraum abdecken und normalerweise gleichzeitig mit den zugehörigen Abschlüssen veröffentlicht werden. Querverweise sind nur unter bestimmten Bedingungen hinsichtlich Zugänglichkeit, Präzision, Verständlichkeit und Verantwortung zulässig. Gültige Erleichterungen und Ausnahmen sind Bestandteil der Standards und können eine Erklärung der Übereinstimmung unterstützen, wenn sie ordnungsgemäß angewendet und angegeben werden.
Die Publikationsarchitektur ist relevant, weil IFRS S1 querverschlüsselte Informationen als Teil des vollständigen Satzes nachhaltigkeitsbezogener finanzieller Angaben behandelt. Ein fehlerhafter Link, eine verspätete Veröffentlichung, ein nicht autorisiertes externes Dokument oder ein vager Verweis kann daher eine technische Lücke verursachen, selbst wenn die zugrunde liegenden Informationen irgendwo auf der Website vorhanden sind. Die Compliance-Erklärung sollte erst erstellt werden, nachdem das Anforderungsregister, die Standortübersicht, der zeitliche Ablauf, die Erleichterungen und die Genehmigung durch die Governance als ein kontrolliertes Veröffentlichungspaket geprüft wurden.
In der Praxis
Auf einen Blick
| Frage | Praktische Antwort |
|---|---|
| Welche Formulierung zur Übereinstimmung verlangt IFRS S1? | Eine ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung der Übereinstimmung, jedoch nur, wenn alle anwendbaren Anforderungen der IFRS Sustainability Disclosure Standards erfüllt wurden. |
| Kann ein Unternehmen eine teilweise Übereinstimmung geltend machen? | Nein. IFRS S1 sieht keine Erklärung einer „teilweisen Übereinstimmung“ vor. Ein Unternehmen kann die ausgewählte Anwendung oder teilweise Anwendung transparent beschreiben, darf jedoch keine vollständige Übereinstimmung suggerieren. |
| Wo können sich die Angaben befinden? | In den Finanzberichten des Unternehmens für allgemeine Zwecke, einschließlich der Lageberichterstattung oder eines ähnlichen Berichts, sofern dieser Bericht Bestandteil der Finanzberichte für allgemeine Zwecke ist, vorbehaltlich der anwendbaren Regulierung. |
| Darf auf Informationen per Querverweis verwiesen werden? | Ja, wenn sie zu denselben Bedingungen und zum selben Zeitpunkt verfügbar sind, die Verständlichkeit des vollständigen Satzes nicht beeinträchtigt wird, der Bericht und die genaue Fundstelle angegeben werden und das zur Genehmigung befugte Organ dieselbe Verantwortung übernimmt. |
| Wann muss der Bericht veröffentlicht werden? | Normalerweise gleichzeitig mit den zugehörigen Abschlüssen und für denselben Berichtszeitraum. Eine Übergangserleichterung im ersten Berichtsjahr kann eine spätere Veröffentlichung innerhalb bestimmter Grenzen erlauben. |
| Verhindern gesetzlich zulässige Weglassungen die Übereinstimmung? | Nicht unbedingt. Nach den Bedingungen der Standards dürfen gesetzlich verbotene Informationen und als wirtschaftlich sensibel einzustufende Informationen über Geschäftsmöglichkeiten weggelassen werden, ohne eine Erklärung der Übereinstimmung zu verhindern. |
Die Konformitätserklärung steht am Schluss
IFRS S1 Paragraph 72 ist auf der Ebene der öffentlichen Erklärung binär: Angaben entsprechen entweder allen anwendbaren Anforderungen oder sie dürfen nicht als diesen entsprechend beschrieben werden. Dies bedeutet nicht, dass jeder aufgeführte Datenpunkt immer wesentlich ist. Die Wesentlichkeit nach IFRS S1 gilt, und gültige Erleichterungen oder Ausnahmen sind Bestandteil der Standards. Es bedeutet jedoch, dass das Unternehmen vor Abgabe der Erklärung für jede anwendbare Anforderung, jede Wesentlichkeitsbeurteilung, jede Erleichterung und jede Auslassung eine kontrollierte Grundlage benötigt.
Die Konformitätserklärung wird erst abgegeben, nachdem die Prüfungen zu Standards, Anforderungen, Ort, Zeitpunkt und Governance abgeschlossen sind.
In der Praxis
| Prüfungspunkt | Was abgeschlossen sein muss | Typische Nachweise |
|---|---|---|
| Anwendbare Standards und Ausgaben | Die richtigen IFRS-Nachhaltigkeitsangabestandards und der Berichtszeitraum wurden ermittelt. | Register der Quellen und Ausgaben; Vermerk zur Übernahme in der jeweiligen Rechtsordnung. |
| Vollständigkeitsprüfung der Anforderungen | Jede anwendbare Anforderung ist erfüllt, nicht wesentlich oder durch eine gültige Erleichterung oder Ausnahme berücksichtigt. | Anforderungsmatrix auf Paragraphenebene und Wesentlichkeitsnachweis. |
| Sachgerechte Darstellung | Die vollständige Zusammenstellung ist relevant, getreu dargestellt und wird nicht durch unwesentliche Informationen verschleiert. | Prüfung durch den Ausschuss für Angaben und Ergebnisse der Red-Team-Prüfung. |
| Fundstellen und Querverweise | Alle erforderlichen Informationen sind eindeutig auffindbar, und jeder Querverweis erfüllt B45–B47. | Fundstellenübersicht, Linkprüfung, Autorisierungs- und Nachweis zur Barrierefreiheit. |
| Berichtszeitraum und Zeitpunkt | Es werden derselbe Berichtszeitraum und dasselbe Veröffentlichungsdatum verwendet, es sei denn, eine gültige Erleichterung für den Zeitpunkt im ersten Jahr findet Anwendung. | Veröffentlichungskalender, zugehörige Finanzberichte und Vermerk zur Erleichterung. |
| Genehmigung durch die Governance | Das Organ oder die Person, das beziehungsweise die die Finanzberichte für allgemeine Zwecke genehmigt, genehmigt die vollständige Zusammenstellung und übernimmt die Verantwortung. | Protokolle, Genehmigungsunterlage und unterzeichnete Checkliste für die Veröffentlichung. |
Abfassung der ausdrücklichen und vorbehaltlosen Erklärung
Die Erklärung sollte leicht auffindbar sein und die angewandte Grundlage nennen. IFRS S1 schreibt keinen einzigen Satz vor, aber der Wortlaut muss ausdrücklich und vorbehaltlos sein. Formulierungen wie „erstellt unter Bezugnahme auf“, „in Einklang mit“, „auf Grundlage von“, „im Wesentlichen konform“ oder „im Einklang mit den Grundsätzen von“ ersetzen nicht die Erklärung nach Paragraph 72 und können Verwirrung stiften, wenn sie in der Nähe einer teilweisen Anwendung verwendet werden.
Wenn die Berichtsgrundlage keine vollständige Konformität ist, ist die tatsächliche Grundlage zu beschreiben, ohne eine vorbehaltliche Aussage zu verwenden. So könnte das Unternehmen beispielsweise erklären, dass es ausgewählte an IFRS S2 ausgerichtete Angaben angewandt oder bestimmte IFRS S1-Konzepte zur Strukturierung einer freiwilligen Berichterstattung verwendet hat. Der Wortlaut sollte kenntlich machen, was angewandt wurde und was nicht, und bei einem verständigen Leser nicht den Eindruck einer IFRS-Konformitätserklärung erwecken.
Hypothetical scenario
BEISPIELHAFTER WORTLAUT FÜR VOLLSTÄNDIGE KONFORMITÄT
„Die nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben des Konzerns für das am 31 December 2026 endende Geschäftsjahr wurden in Übereinstimmung mit den IFRS Sustainability Disclosure Standards erstellt.“ Dieser Satz dient nur der Veranschaulichung. Verwenden Sie ihn erst, nachdem alle geltenden Anforderungen, die einschlägigen Standards und etwaige Änderungen aufgrund der Rechtsordnung überprüft wurden.
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
In der Praxis
Teilweise Anwendung, ausgewählte Nutzung und Aussagen zur „Ausrichtung“
| Art der Aussage | Was damit kommuniziert wird | Kontrollhinweis |
|---|---|---|
| Ausdrückliche und vorbehaltlose Konformität | Alle geltenden Anforderungen der IFRS Sustainability Disclosure Standards wurden erfüllt, einschließlich gültiger Erleichterungen und Ausnahmen. | Erfordert vollständige Nachweise an den Freigabepunkten. |
| Konformität mit Klimafokus im ersten Jahr | Das Unternehmen wendet IFRS S1 an, soweit sich dieser auf das Klima bezieht, und wendet IFRS S2 an, unter Verwendung von IFRS S1.E5 und unter Offenlegung dieser Tatsache. | Nur im ersten jährlichen Berichtszeitraum verfügbar und nur, wenn alle anderen geltenden Anforderungen erfüllt sind. |
| Teilweise Anwendung / ausgewählte Nutzung | Einige Anforderungen, Konzepte oder Kennzahlen wurden verwendet, aber die vollständigen Standards wurden nicht angewandt. | Die Angaben dürfen nicht als konform beschrieben werden; die Lücken und die tatsächliche Grundlage sind anzugeben. |
| Auf der Rechtsordnung beruhende „Ausrichtung“ | Lokale Anforderungen können auf Grundlage der ISSB Standards gestaltet oder an diesen ausgerichtet sein. | Eine Aussage zur lokalen oder funktionalen Ausrichtung darf nicht ohne Prüfung der vollständigen Standards in eine Aussage zur IFRS-Konformität umgewandelt werden. |
| Verwendung von GRI, ESRS oder anderen Quellen | Zusätzliche Quellen unterstützen das Unternehmen, soweit dies zulässig ist. | Die Verwendung ersetzt nicht die Anforderungen von IFRS S1 und kann allein keine Konformitätsaussage stützen. |
Rule
RISIKO VON AUSSAGEN
Ein Bericht kann nützlich, anspruchsvoll und maßgeblich durch IFRS S1 geprägt sein, ohne konform zu sein. Transparente Formulierungen zur teilweisen Anwendung sind stärker als eine nicht belegte Aussage über Konformität oder Übereinstimmung.
Ort des Berichts: Bestandteil der Finanzberichte mit allgemeinem Verwendungszweck
IFRS S1 Paragraph 60 verlangt, dass die Angaben Bestandteil der Finanzberichte des Unternehmens mit allgemeinem Verwendungszweck sind. Paragraph 61 erkennt mehrere mögliche Orte an, vorbehaltlich gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben. Der Lagebericht oder ein ähnlicher Bericht kann verwendet werden, wenn er Bestandteil der Finanzberichte mit allgemeinem Verwendungszweck ist. Paragraph 62 erlaubt außerdem, dass nach den IFRS Sustainability Disclosure Standards erforderliche Informationen neben den von Regulierungsbehörden oder anderen Rahmenwerken verlangten Informationen erscheinen, sofern die nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben nach IFRS eindeutig erkennbar und nicht verdeckt sind.
In der Praxis
| Ortsmodell | Wann es funktionieren kann | Kontrollfragen |
|---|---|---|
| Einheitlicher integrierter Geschäftsbericht | Abschluss, Lagebericht und nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben bilden eine einzige autorisierte Veröffentlichung. | Sind die IFRS-Angaben eindeutig gekennzeichnet? Sind Berichtszeiträume, Verantwortlichkeiten und Navigation schlüssig? |
| Separater Bericht über nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben | Der Bericht ist Bestandteil der Finanzberichte mit allgemeinem Verwendungszweck und wird zusammen mit dem zugehörigen Abschluss veröffentlicht. | Ist sein Status als Finanzberichterstattung mit allgemeinem Verwendungszweck ausdrücklich angegeben, und ist die Genehmigung durch die Governance darauf abgestimmt? |
| Lagebericht oder ähnlicher Bericht | Der Ort ist nach der Berichtsarchitektur des Unternehmens Bestandteil der Finanzberichte mit allgemeinem Verwendungszweck. | Gestattet das anwendbare Recht diesen Ort, und sind die IFRS-Angaben von anderen narrativen Angaben unterscheidbar? |
| Bericht mit Querverweisen | Bestimmte erforderliche Informationen sind in einem anderen vom Unternehmen veröffentlichten Bericht enthalten, und alle Bedingungen aus B45–B47 sind erfüllt. | Ist der Verweis präzise, zeitgleich, unter denselben Bedingungen, verständlich und autorisiert? |
| Website-Seite oder Datenzentrum | Nur wenn es sich um einen autorisierten Bericht des Unternehmens handelt, der die Bedingungen für Querverweise erfüllt – nicht lediglich um eine veränderliche Webseite. | Ist die Version stabil, aufbewahrt, zugänglich und liegt sie in der Verantwortung der autorisierenden Stelle? |
Bedingungen für Querverweise: Ein Link wird Bestandteil der vollständigen Zusammenstellung
IFRS S1 B45–B47 macht Querverweise zu einem kontrollierten Berichtsmechanismus. Wesentliche Informationen können nur dann durch Querverweis einbezogen werden, wenn sie zu denselben Bedingungen und zum selben Zeitpunkt wie die nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben verfügbar sind und wenn dadurch die Verständlichkeit der vollständigen Gesamtheit nicht beeinträchtigt wird. Die durch Querverweis einbezogenen Informationen müssen selbst die qualitativen und technischen Anforderungen der Standards erfüllen. Das Gremium oder die Personen, die die Finanzberichte für allgemeine Zwecke genehmigen, tragen dafür dieselbe Verantwortung wie für direkt dargestellte Informationen.
Ein gültiger Querverweis wahrt den genauen Fundort, den gleichzeitigen Zugang, die Verständlichkeit und die Verantwortung des genehmigenden Gremiums.
In der Praxis
| Bedingung | So sieht eine gute Umsetzung aus | Beispiel für ein Versagen |
|---|---|---|
| Gleiche Bedingungen und gleicher Zeitpunkt | Nutzer können auf die durch Querverweis einbezogenen Informationen zugreifen, ohne dass eine neue Gebühr, eine Registrierungshürde oder ein späteres Veröffentlichungsdatum erforderlich ist. | Der Nachhaltigkeitsbericht verweist auf eine Datenarbeitsmappe, die zwei Monate später veröffentlicht wurde. |
| Verständliche vollständige Gesamtheit | Querverweise verringern Redundanz, ohne zusammengehörige Informationen zu verstreuen oder wesentliche Bedingungen zu verbergen. | Governance, Kennzahlen und finanzielle Auswirkungen sind über mehrere Dokumente verteilt, ohne kohärente Navigation. |
| Genauer Fundort | Name, Version, Seite, Abschnitt, Tabelle oder ein stabiler Anker des Berichts sind angegeben. | Ein Link verweist nur auf die Startseite des Unternehmens oder einen Bericht mit 300 Seiten. |
| Genehmigte Informationen | Dasselbe genehmigende Gremium genehmigt den durch Querverweis einbezogenen Inhalt, und dieser ist in die Freigabekontrollen einbezogen. | Das verlinkte Dokument ist eine Veröffentlichung einer Geschäftseinheit, die nicht zusammen mit den Finanzberichten für allgemeine Zwecke genehmigt wurde. |
| Stabile und zugängliche Version | Die veröffentlichte Version wird aufbewahrt, die Links werden getestet und vor stillen Änderungen nach der Veröffentlichung geschützt. | Ein aktives Web-Dashboard wird nach der Genehmigung ohne Versionshistorie aktualisiert. |
Zeitpunkt der Veröffentlichung und Berichtszeitraum
IFRS S1 Paragraph 64 verlangt, dass die nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben zum selben Zeitpunkt wie die zugehörigen Finanzberichte berichtet werden und denselben Berichtszeitraum abdecken. Die Regel unterstützt verbundene Informationen und verhindert, dass der Nachhaltigkeitsbericht ohne Erklärung veraltete oder zeitlich anders erhobene Daten verwendet. Ein anderer Stichtag für die Datenerhebung innerhalb einer Kennzahl kann manchmal erforderlich sein, insbesondere in der Wertschöpfungskette; die Angabe bezieht sich jedoch weiterhin auf denselben Berichtszeitraum und sollte wesentliche Verzögerungen, Schätzungen oder Anpassungen erläutern.
In der Praxis
| Zeitproblem | Behandlung von IFRS S1 | Praktische Kontrolle |
|---|---|---|
| Normale jährliche Berichterstattung | Gleichzeitig mit den zugehörigen Abschlüssen für denselben Zeitraum veröffentlichen. | Ein Veröffentlichungs- und Genehmigungszeitplan. |
| Erleichterung für eine spätere Veröffentlichung im ersten Jahr | E4 erlaubt im ersten jährlichen Berichtszeitraum eine spätere Veröffentlichung innerhalb der festgelegten Grenzen für Zwischenberichte oder neun Monate. | Dokumentation der Anspruchsberechtigung, Berechnung der Frist, Offenlegung der Grundlage und koordinierte Veröffentlichung. |
| Erleichterung für eine klimabezogene Berichterstattung im ersten Jahr | E5 erlaubt im ersten Jahr eine reine Klimaberichterstattung gemäß IFRS S2, wobei IFRS S1 insoweit angewendet wird, als es sich auf das Klima bezieht, und die Inanspruchnahme der Erleichterung offengelegt wird. | Anspruchsberechtigung im ersten Jahr, anwendbare Anforderungen von IFRS S1, Vollständigkeit von IFRS S2 und Plan für das zweite Jahr. |
| Vergleichsinformationen im ersten Jahr | E3 hebt die Anforderung von Vergleichsinformationen im ersten jährlichen Berichtszeitraum auf. | Sicherstellen, dass die Erleichterung nicht fälschlich fortgeführt wird. |
| Vergleichsinformationen im zweiten Jahr nach einer klimabezogenen Berichterstattung im ersten Jahr | E6 legt die festgelegte Behandlung nicht klimabezogener Vergleichsinformationen im zweiten Jahr fest. | Anforderungen an klimabezogene und nicht klimabezogene Vergleichsinformationen getrennt behandeln. |
| Ereignisse nach dem Berichtszeitraum | Informationen zwischen dem Ende des Berichtszeitraums und der Genehmigung werden aktualisiert oder offengelegt, wenn dies gemäß den Paragraphen 67–68 erforderlich ist. | Gemeinsame Prüfung von Ereignissen nach dem Berichtszeitraum mit den Bereichen Finanzen und Recht. |
Rechtlich untersagte Informationen und wirtschaftlich sensible Chancen
Paragraph 73 und B33 von IFRS S1 erlauben es einem Unternehmen, Informationen, deren Offenlegung ansonsten erforderlich wäre, nicht offenzulegen, wenn ein Gesetz oder eine Vorschrift die Offenlegung untersagt. Wenn aus diesem Grund wesentliche Informationen nicht offengelegt werden, gibt das Unternehmen die Art der nicht offengelegten Informationen an und erläutert die Quelle der Beschränkung. Ein Gesetz, das die Nichtoffenlegung lediglich erlaubt, setzt die Anforderung zur Offenlegung wesentlicher Informationen nicht außer Kraft; B32 besagt, dass wesentliche Informationen auch dann offengelegt werden, wenn ein Gesetz oder eine Vorschrift eine Auslassung erlaubt.
Eine gesonderte, eng gefasste Ausnahme gilt für wirtschaftlich sensible Informationen über eine nachhaltigkeitsbezogene Chance. Sie steht nur zur Verfügung, wenn die Informationen noch nicht öffentlich sind, eine Offenlegung die wirtschaftlichen Vorteile ernsthaft beeinträchtigen könnte und eine Zusammenfassung oder eine andere Form der Offenlegung das Ziel ohne diese Beeinträchtigung nicht erreichen kann. Das Unternehmen legt für jede ausgelassene Angabe die Inanspruchnahme der Ausnahme offen und überprüft sie zu jedem Berichtszeitpunkt neu. Sie darf nicht für Risiken oder als allgemeine Grundlage für das Zurückhalten von Informationen verwendet werden.
In der Praxis
| Grundlage für die Auslassung | Bedingungen | Angabe und Kontrolle |
|---|---|---|
| Durch Gesetz oder Verordnung verboten | Für die spezifischen Informationen gilt ein verbindliches Verbot. | Art der nicht offengelegten Informationen und Quelle der Beschränkung angeben; rechtliche Analyse aufbewahren und Änderungen der Rechtslage erneut bewerten. |
| Geschäftlich sensible Chance | Alle Bedingungen von B35 sind erfüllt; nur Informationen über die Chance sind betroffen; eine weniger nachteilige Offenlegung ist nicht möglich. | Die Anwendung für jeden einzelnen Posten offenlegen, jährlich neu bewerten und Strategie-/Rechtsgenehmigung aufbewahren. |
| Unwesentliche Informationen | Die Informationen sind im Kontext der vollständigen Angaben nicht wesentlich. | Wesentlichkeitsbeurteilung aufbewahren; nicht mit einer rechtlichen oder geschäftlichen Ausnahme verwechseln. |
| Präferenz des Managements oder Vertraulichkeitskennzeichnung | Allein keine zulässige Grundlage. | Eskalieren und prüfen, ob ein tatsächliches rechtliches Verbot oder eine Ausnahme nach B34–B37 vorliegt. |
Rule
AUSWIRKUNG AUF DIE COMPLIANCE
Die korrekte Anwendung der Ausnahmen nach Absatz 73 und B33–B37 verhindert keine Compliance-Erklärung. Eine fehlerhafte, umfassende oder nicht dokumentierte Nichtoffenlegung hingegen schon.
In der Praxis
Ein praktischer Freigabe-Gate-Prozess
| # | Maßnahme | Verantwortlich / Input — Ergebnis / Kontrolle |
|---|---|---|
| 1 | Die anwendbaren IFRS Sustainability Disclosure Standards, Ausgaben, lokale Übernahmegrundlage und den Berichtszeitraum bestimmen. | Technische Berichterstattung + Recht — Genehmigtes Memo zur technischen Grundlage. |
| 2 | Erstellen Sie eine Matrix auf Absatzebene zu Anforderungen, Wesentlichkeit, Erleichterungen und Ausnahmen. | Berichtsteam + Datenverantwortliche — Anforderungsregister mit Nachweislinks. |
| 3 | Ordnen Sie jede Angabe ihrer genauen Fundstelle im Bericht oder ihrem Querverweis zu. | Herausgeber + Berichtsleitung — Register zu Fundstellen und Navigation. |
| 4 | Prüfen Sie die Bedingungen B45–B47 für jeden quergestützten Bestandteil, einschließlich Zugänglichkeit, Zeitpunkt, Präzision und Genehmigung. | Herausgeber + Rechtsabteilung + Unternehmenssekretär — Prüfung der Querverweise und Nachweise der Verknüpfungen. |
| 5 | Stimmen Sie Berichtszeitraum, Veröffentlichungsdatum, Vergleichsinformationen und Übergangserleichterungen mit dem Abschluss ab. | Finanzen + Berichterstattung — Abstimmung von Zeitraum und Zeitpunkt. |
| 6 | Prüfen Sie gesetzliche Verbote, kommerziell sensible Chancen und andere Ermessensentscheidungen zu Auslassungen. | Rechtsabteilung + Strategie + technische prüfende Person — Genehmigte Memoranden zu Auslassungen. |
| 7 | Führen Sie eine Prüfung der angemessenen Darstellung, der verbundenen Informationen und der Angaben durch ein Red Team durch. | Unabhängige technische prüfende Person — Abgeschlossene Feststellungen und endgültige Formulierung. |
| 8 | Holen Sie die Genehmigung des genehmigenden Organs für den vollständigen Satz einschließlich quergestützter Inhalte ein und veröffentlichen Sie ihn unter Versionskontrolle. | Verwaltungsrat / genehmigtes Organ — Unterzeichnete Checkliste zur Veröffentlichung und Archiv. |
Hypothetischer Fall: integrierter Bericht mit separater Arbeitsmappe für Kennzahlen
Ein börsennotierter Hersteller veröffentlicht einen integrierten Geschäftsbericht, der seine nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben nach IFRS S1 enthält. Detaillierte Definitionen der Kennzahlen und Berechnungshinweise werden in einem separaten „Sustainability Data Book“ bereitgestellt. Das Datenbuch wird am selben Tag veröffentlicht, vom selben Verwaltungsrat genehmigt, als datierte PDF-Datei aufbewahrt und ist ohne Registrierung verfügbar. Jeder Querverweis nennt das Datenbuch, die Seite und die Tabelle. Der integrierte Bericht enthält außerdem regulatorische Nachhaltigkeitsinformationen, die nach IFRS S1 nicht wesentlich sind, grenzt die IFRS-Angaben jedoch optisch ab und verhindert, dass die zusätzlichen Informationen diese verdecken.
Im ersten Jahr nutzt das Unternehmen die zeitliche Erleichterung E4 und veröffentlicht den vollständigen Satz zusammen mit seinem Halbjahresfinanzbericht. Der Bericht legt die Nutzung der Erleichterung offen und erweckt nicht den Eindruck, dass eine gleichzeitige Veröffentlichung des Jahresberichts erfolgt ist. Das Unternehmen hat einen gesetzlich verbotenen Bestandteil; der Rechtsbeistand dokumentiert das Verbot, und der Bericht benennt die Art der ausgelassenen Informationen sowie die Quelle der Beschränkung. Diese korrekt angewandten Mechanismen werden in die abschließende Compliance-Bewertung einbezogen.
In der Praxis
Schwache und stärkere Formulierungen für Veröffentlichungen
| Schwache Formulierung | Warum sie schwach ist | Muster für eine stärkere Formulierung |
|---|---|---|
| „Dieser Bericht ist weitgehend an IFRS S1 und S2 ausgerichtet.“ | Der Umfang und die nicht erfüllten Anforderungen sind unbekannt; Leser könnten die Einhaltung der Anforderungen annehmen. | Geben Sie die genaue Berichtsgrundlage an und verwenden Sie eine Aussage zur Einhaltung der Anforderungen nur bei vollständiger Anwendung. |
| „Weitere Informationen sind auf unserer Website verfügbar.“ | Der Bericht und der genaue Fundort sind nicht angegeben. | Nennen Sie den autorisierten Bericht, die Version, die Seite/den Abschnitt und den Zugangsweg. |
| „Der Nachhaltigkeitsbericht wird später folgen.“ | Es wird keine Erleichterung im ersten Jahr, keine Frist und keine Berichtsgrundlage erläutert. | Geben Sie die Anwendung von E4, die zulässige Frist und den koordinierten Veröffentlichungszeitpunkt an. |
| „Vertrauliche Informationen wurden weggelassen.“ | Vertraulichkeit allein ist nicht der Ausnahmetest nach IFRS S1. | Geben Sie die zulässige rechtliche oder auf geschäftlich sensible Chancen bezogene Grundlage und die erforderliche Angabe an. |
| „Die Standards wurden angewendet, außer wenn Daten nicht verfügbar waren.“ | Die Datenverfügbarkeit ist keine allgemeine Ausnahme, und die Aussage ist vorbehaltlich formuliert. | Geben Sie jede Anforderung, jeden anwendbaren Verhältnismäßigkeitsmechanismus oder jede Lücke an und vermeiden Sie eine Aussage zur Einhaltung der Anforderungen, wenn Anforderungen unerfüllt bleiben. |
In der Praxis
Häufige Fehler
| Fehler | Warum dadurch ein Risiko entsteht | Korrektur |
|---|---|---|
| Die Compliance-Erklärung verfassen, bevor die Anforderungsmatrix vollständig ist. | Die öffentliche Aussage wird zu einem Ziel statt zu einer verifizierten Schlussfolgerung. | Die Erklärung zu einer abschließenden Freigabestufe mit unabhängiger Prüfung machen. |
| „Im Einklang mit“ als sicherere Version von Compliance behandeln und dabei den Anwendungsbereich vage lassen. | Die Formulierung kann Nutzer weiterhin irreführen. | Die genaue Grundlage, die ausgewählten Anforderungen und die Einschränkungen beschreiben. |
| Querverweise auf instabile Webseiten verwenden. | Die vollständige Zusammenstellung kann sich nach der Genehmigung ändern oder unzugänglich werden. | Kontrollierte, datierte und aufbewahrte Berichte oder versionierte Webinhalte verwenden. |
| Die Datenbeilage später als den Hauptbericht veröffentlichen. | Die Bedingung der gleichzeitigen Veröffentlichung kann verletzt werden, wenn die Beilage erforderliche Informationen enthält. | Die Veröffentlichung koordinieren oder die Informationen direkt aufnehmen. |
| Annehmen, dass die Nutzung einer Erleichterung bedeutet, dass der Bericht nicht regelkonform ist. | Gültige Erleichterungen sind Bestandteil der Standards. | Die Anspruchsberechtigung dokumentieren, alle Bedingungen anwenden und die Nutzung offenlegen, sofern dies erforderlich ist. |
| Geschäftliche Vertraulichkeit für Risiken oder eine weitreichende Nichtoffenlegung verwenden. | B34–B37 ist auf qualifizierende Informationen zu Chancen beschränkt. | Die drei Bedingungen auf Einzelfallebene anwenden und jährlich neu bewerten. |
In der Praxis
Mythos versus Realität
| Ebene | Aussage |
|---|---|
| MYTHOS | Eine Organisation kann angeben, dass sie „teilweise IFRS S1-konform“ ist, solange sie die fehlenden Angaben aufführt. |
| REALITÄT | IFRS S1 reserviert die Konformitätserklärung für Angaben, die allen anwendbaren Anforderungen entsprechen. Ein Bericht, der nur ausgewählte Anforderungen anwendet, kann diese Grundlage transparent erläutern, sollte sich jedoch nicht als konform bezeichnen. Gültige Übergangserleichterungen, Proportionalitätsmechanismen und Ausnahmen sind Bestandteil der Standards und verhindern für sich genommen keine Konformität. |
| PRAKTISCHE FOLGE | Die technische Konformitätsfeststellung ist von der narrativen Erläuterung der Fortschritte auf dem Weg zur künftigen Anwendung zu trennen. |
Bereitschaft
Checkliste für Konformität und Veröffentlichung
- Anwendbare Standards, Ausgaben, Anwendungskontext und Grundlage für die Übernahme in der jeweiligen Rechtsordnung sind dokumentiert.
- Für jede anwendbare Anforderung liegen Nachweise, eine Wesentlichkeitsfeststellung oder ein gültiger Nachweis einer Erleichterung/Ausnahme vor.
- Der Bericht enthält wesentliche Informationen und stellt sie getreu dar, ohne sie zu verschleiern.
- Die nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben nach IFRS sind innerhalb der Finanzberichte für allgemeine Zwecke eindeutig identifizierbar.
- Jeder Querverweis verweist auf einen vom berichtenden Unternehmen veröffentlichten, kontrollierten und autorisierten Bericht.
- Querverwiesene Informationen sind zu denselben Bedingungen und zum selben Zeitpunkt verfügbar.
- Name, Version, Seite, Abschnitt oder stabiler Anker des Berichts sind präzise angegeben.
- Der Querverweis beeinträchtigt die Verständlichkeit des vollständigen Informationssatzes nicht.
- Dasselbe autorisierende Organ übernimmt die Verantwortung für die quergemachten Informationen.
- Der Berichtszeitraum stimmt mit dem Zeitraum der zugehörigen Finanzberichte überein.
- Die Veröffentlichung erfolgt gleichzeitig, oder eine zulässige zeitliche Erleichterung im ersten Jahr wird korrekt angewendet.
- Erleichterungen für Vergleichsinformationen und für die erstmalige Klimaberichterstattung werden nur für den zulässigen Zeitraum genutzt und wie vorgeschrieben angegeben.
- Gesetzliche Verbote und geschäftlich sensible Chancen erfüllen die genau festgelegten Bedingungen und sind dokumentiert.
- Der Wortlaut zur Konformität ist erst dann ausdrücklich und vorbehaltlos, wenn alle Prüfsteine erfüllt sind.
- Die Genehmigung durch das Leitungsorgan oder ein gleichwertiges Organ, das Versionsarchiv und die Nachweise zu den endgültigen Links werden aufbewahrt.
In der Praxis
Zugehörige Anforderungen von IFRS S1
| Anforderung | Bezug zu diesem Artikel | Beziehung |
|---|---|---|
| IFRS S1.17–19 und B25–B32 | Wesentlichkeit, zusätzliche Informationen, Identifizierungs- und Nichtverschleierungsanforderungen. | Unterstützend |
| IFRS S1.60–63 und B45–B47 | Platzierung und Struktur der Querverweise. | Direkt |
| IFRS S1.64–71 | Berichtszeitraum, Zeitpunkt, nachfolgende Ereignisse und Vergleichsinformationen. | Direkt |
| IFRS S1.72–73 | Konformitätserklärung und Ausnahmen. | Direkt |
| IFRS S1.B33–B37 | Rechtlich verbotene und wirtschaftlich sensible Informationen über Chancen. | Direkt |
| IFRS S1.E3–E6 | Vergleichsinformationen im ersten Jahr, spätere Veröffentlichung und Übergangserleichterungen für die vorrangige Klimaberichterstattung. | Direkt |
| IFRS S1.C1–C3 | Nutzung von GRI- und ESRS-Quellen und Beschränkungen der Konformitätserklärung. | Unterstützend |
Sources
Primary sources
- IFRS S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information
- Anwendung von IFRS S1 bei der Berichterstattung ausschließlich über klimabezogene Angaben in Übereinstimmung mit IFRS S2
- Freiwillige Anwendung der ISSB-Standards – ein Leitfaden für Ersteller
- Navigator zum IFRS S1-Standard
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