Short answer
The answer, before the reasoning
IFRS S1 und IFRS S2 bilden ein einheitliches, auf Investoren ausgerichtetes Berichtssystem. IFRS S1 legt die allgemeinen Anforderungen für die Offenlegung wesentlicher Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen fest, bei denen vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die Aussichten eines Unternehmens beeinflussen.
IFRS S2 wendet diese Architektur speziell auf physische klimabezogene Risiken, Übergangsrisiken und Chancen an und ergänzt Anforderungen wie die Klimaszenarioanalyse, Treibhausgasemissionen sowie Klimakennzahlen und -ziele. Die Standards verwenden dieselben vier zentralen Inhaltsbereiche – Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele – und sind für eine gemeinsame Anwendung konzipiert.
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Warum diese Standards wichtig sind
Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat die IFRS Sustainability Disclosure Standards als globale Grundlage für Informationen über Kapitalmärkte entwickelt. Die Bezeichnung globale Grundlage beschreibt die Funktion der Standards: Sie sollen eine konsistente, auf Investoren ausgerichtete Basis schaffen, die Rechtsordnungen übernehmen oder auf der sie aufbauen können. Das bedeutet nicht, dass die Standards automatisch in jedem Land Gesetzeskraft haben. Der verbindliche Status hängt von der jeweiligen Rechtsordnung, der zuständigen Aufsichtsbehörde, den Wertpapierregeln oder den Börsennotierungsanforderungen ab.
Für Berichtsteams besteht die wichtigste Änderung nicht einfach in einer neuen Klimatabelle. IFRS S1 und IFRS S2 verknüpfen Nachhaltigkeitsinformationen mit allgemeinen Finanzberichten und den Aussichten des Unternehmens – seinen Cashflows, seinem Zugang zu Finanzierung und seinen Kapitalkosten über die kurze, mittlere und lange Frist. Dies erfordert, dass die Teams für Finanzen, Risiko, Strategie, Nachhaltigkeit, Recht und Governance mit einer gemeinsamen kontrollierten Berichtsarchitektur arbeiten, statt nach Fertigstellung des Abschlusses eine separate ESG-Darstellung zu erstellen.
Schnelle Orientierung
- Gilt für
- Unternehmen, die von einer Rechtsordnung zur Anwendung ISSB-basierter Anforderungen verpflichtet werden, sowie Unternehmen, die sich freiwillig für die Anwendung von IFRS S1 und IFRS S2 entscheiden.
- Primäre Entscheidung
- Welche Informationen in die auf Investoren ausgerichteten nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben gehören und was für eine ISSB-Übereinstimmungserklärung erforderlich ist.
- Wichtige Quellen
- IFRS S1 Allgemeine Anforderungen an die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen und IFRS S2 Klimabezogene Angaben.
- Häufige Verwechslung
- Die Standards sind ab 1. Januar 2024 wirksam, werden für ein Unternehmen jedoch erst durch den geltenden Rechtsrahmen der jeweiligen Rechtsordnung verbindlich.
1. Was ist das ISSB?
Das ISSB ist ein unabhängiges Standardsetzungsgremium innerhalb der IFRS Foundation. Seine Standards konzentrieren sich auf Informationen, die bestehende und potenzielle Investoren, Kreditgeber und sonstige Gläubiger benötigen. Diese Nutzer treffen Entscheidungen über den Kauf, Verkauf oder das Halten von Eigenkapital- und Schuldinstrumenten, die Gewährung oder den Verkauf von Darlehen und sonstigen Krediten sowie die Ausübung von Stimmrechten oder sonstigem Einfluss auf die Nutzung wirtschaftlicher Ressourcen durch das Management.
Dieser Fokus auf die Nutzer bestimmt die Berichtsperspektive. IFRS S1 verlangt nicht jede Nachhaltigkeitsinformation, die für jeden Stakeholder wichtig sein könnte. Gefordert sind wesentliche Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen, bei denen vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die Aussichten des Unternehmens beeinflussen. Abhängigkeiten und Auswirkungen können wichtige Eingaben sein, weil sie zu Risiken und Chancen führen können; das Ziel der Offenlegung bleibt jedoch der Informationsbedarf der primären Nutzer allgemeiner Finanzberichte.
2. Die Rolle von IFRS S1
IFRS S1 ist der Standard mit den allgemeinen Anforderungen. Er gilt, wenn ein Unternehmen nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben gemäß den IFRS Sustainability Disclosure Standards erstellt und berichtet. Er umfasst alle nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen, bei denen vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die Cashflows, den Zugang zu Finanzierung oder die Kapitalkosten des Unternehmens über die kurze, mittlere oder lange Frist beeinflussen. Sachverhalte, bei denen vernünftigerweise nicht erwartet werden könnte, dass sie die Aussichten des Unternehmens beeinflussen, fallen nicht in seinen Anwendungsbereich.
IFRS S1 legt die Berichtsarchitektur fest, die in aktuellen und künftigen ISSB-Standards verwendet wird. Er definiert wesentliche Informationen, verlangt eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung und verknüpfte Informationen, stimmt das berichtende Unternehmen mit den Abschlüssen ab, regelt Ort und Zeitpunkt der Angaben, legt fest, wie Quellen für Leitlinien zu verwenden sind, verlangt die Offenlegung wesentlicher Ermessensentscheidungen und Messunsicherheiten und regelt die Übereinstimmungserklärung.
In der Praxis
| Funktion von IFRS S1 | Was dies in der Praxis bedeutet |
|---|---|
| Anwendungsbereich und Zielsetzung | Ermitteln Sie nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen, von denen vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die Aussichten beeinflussen, und legen Sie wesentliche Informationen darüber offen. |
| Wesentlichkeit | Beurteilen Sie, ob vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass das Weglassen, die Falschdarstellung oder die Verschleierung von Informationen die Entscheidungen der primären Nutzer beeinflusst. |
| Allgemeine Darstellung | Stellen Sie getreue, verbundene, vergleichbare, überprüfbare, zeitnahe und verständliche Informationen bereit, ohne wesentliche Sachverhalte zu verschleiern. |
| Quellen für Leitlinien | Wenden Sie spezifische ISSB Standards an und beziehen Sie sich, soweit relevant, auf Themen und Kennzahlen von SASB und berücksichtigen Sie diese; legen Sie die verwendeten Quellen und Branchen offen. |
| Berichtsarchitektur | Verwenden Sie dieselbe Berichtseinheit und denselben Berichtszeitraum wie im Abschluss, berichten Sie zum selben Zeitpunkt und gestalten Sie Querverweise kontrolliert und zugänglich. |
| Ermessensentscheidungen und Unsicherheit | Erläutern Sie wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen, Methoden und bedeutende Messunsicherheiten. |
| Einhaltung | Geben Sie nur dann eine ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung ab, wenn sämtliche Anforderungen der ISSB Standards erfüllt sind. |
3. Die Rolle von IFRS S2
IFRS S2 ist der klimabezogene Standard. Er gilt für klimabezogene physische Risiken, klimabezogene Übergangsrisiken und klimabezogene Chancen, von denen vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die Aussichten der Berichtseinheit beeinflussen. Er baut auf IFRS S1 auf, anstatt diesen zu ersetzen. Eine Berichtseinheit, die IFRS S2 anwendet, verwendet IFRS S1 weiterhin für Wesentlichkeit, getreue Darstellung, Berichtseinheit, verbundene Informationen, Ort, Zeitpunkt, Ermessensentscheidungen, Unsicherheit und Einhaltung.
IFRS S2 ergänzt eine klimabezogene Vertiefung. Er verlangt die Klassifizierung der ermittelten Klimarisiken als physische Risiken oder Übergangsrisiken, Informationen über klimabezogene Übergangspläne, sofern die Berichtseinheit über einen solchen verfügt, klimabezogene Szenarioanalysen zur Beurteilung der Resilienz, branchenübergreifende und branchenbasierte Kennzahlen, Treibhausgasemissionen aus Scope 1, Scope 2 und Scope 3 sowie Informationen über klimabezogene Ziele.
Abbildung 1. IFRS S1 stellt die allgemeine Architektur bereit, die von IFRS S2 verwendet wird. Beide Standards strukturieren die Angaben nach Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Zielen.
4. Die vier zentralen Inhaltsbereiche
Beide Standards verwenden vier zentrale Inhaltsbereiche. Die Struktur ist Organisationen, die die Empfehlungen der TCFD verwendet haben, vertraut, doch die Anforderungen des ISSB sind nicht lediglich eine TCFD-Checkliste. Jeder Inhaltsbereich ist mit den anderen Inhaltsbereichen und mit dem Abschluss verbunden.
In der Praxis
| Zentraler Inhaltsbereich | Primärer Informationsbedarf | Typische Nachweise und Arbeitsergebnisse |
|---|---|---|
| Unternehmensführung | Wie Leitungsorgane und Geschäftsleitung nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen beaufsichtigen, überwachen und steuern. | Mandate des Leitungsorgans und der Ausschüsse, Berichtsfrequenz, Kompetenzbewertung, Entscheidungsaufzeichnungen, Überwachung der Ziele und Verknüpfungen mit der Vergütung. |
| Strategie | Welche Risiken und Chancen die Aussichten beeinflussen könnten; Auswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, die Strategie, Entscheidungen, Finanzlage, Leistung, Cashflows und Widerstandsfähigkeit. | Risiko-/Chancenregister, Geschäftsmodellkarte, Strategiepapiere, Kapitalpläne, Analyse der finanziellen Auswirkungen, Übergangsplan und Szenarioanalyse. |
| Risikomanagement | Wie das Unternehmen Risiken und Chancen identifiziert, bewertet, priorisiert und überwacht und wie die Prozesse in das gesamte Risikomanagement integriert sind. | ERM-Methodik, Schwellenwerte und qualitative Kriterien, Szenarioeingaben, Überwachungs-Dashboards, Chancenprozess und Änderungsprotokoll. |
| Kennzahlen und Ziele | Wie die Leistung gemessen wird, welche branchenbezogenen Informationen verwendet werden und wie die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele überwacht werden. | Kennzahlenverzeichnis, Berechnungsdateien, Treibhausgasinventar, SASB-/Branchenanalyse, Zielgenehmigungen, Ausgangswerte, Trendanalyse und Kontrollen. |
5. Primäre Nutzer, Aussichten und Wesentlichkeit
Primäre Nutzer sind bestehende und potenzielle Investoren, Kreditgeber und sonstige Gläubiger. IFRS S1 konzentriert sich auf Informationen, die ihre Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen beeinflussen könnten. Der Zusammenhang mit den Aussichten wird durch erwartete Auswirkungen auf Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten über kurze, mittlere oder lange Zeithorizonte zum Ausdruck gebracht.
Wesentlichkeit wird auf Informationen angewandt. Informationen sind wesentlich, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass ihr Weglassen, ihre Falschdarstellung oder ihre Verschleierung die Entscheidungen primärer Nutzer beeinflussen könnte. Die Beurteilung ist unternehmensspezifisch und hängt von der Art oder Größenordnung oder von beidem des Sachverhalts ab, auf den sich die Informationen beziehen. IFRS S1 schreibt keine allgemeingültige Bewertung oder keinen allgemeinen Schwellenwert vor. Informationen werden einzeln und in Kombination unter Verwendung qualitativer und quantitativer Faktoren beurteilt.
In der Praxis
| Wesentlichkeitsfrage | Praktischer Test |
|---|---|
| Könnte das Risiko oder die Chance die Aussichten beeinflussen? | Stellen Sie den Sachverhalt über die relevanten Zeithorizonte des Unternehmens mit Cashflows, dem Zugang zu Finanzmitteln oder den Kapitalkosten in Verbindung. |
| Welche Informationen könnten einen primären Nutzer beeinflussen? | Ermitteln Sie die für die Entscheidung erforderlichen Informationen zu Unternehmensführung, Strategie, Risikoprozess, Kennzahl, Ziel, finanziellen Auswirkungen oder Unsicherheit. |
| Sind die Informationen einzeln oder in Kombination wesentlich? | Berücksichtigen Sie die quantitative Größenordnung, die qualitative Art, die Wahrscheinlichkeit, den Zeithorizont und das Zusammenspiel mit anderen Informationen. |
| Könnte die Darstellung sie verschleiern? | Hinterfragen Sie vage Formulierungen, eine verstreute Darstellung, unangemessene Zusammenfassungen oder Aufgliederungen sowie eine Überfrachtung mit unwesentlichen Informationen. |
| Hat sich die Beurteilung geändert? | Nehmen Sie an jedem Berichtsdatum sowie nach wesentlichen Änderungen im Geschäft, in der Wertschöpfungskette oder im externen Umfeld eine erneute Beurteilung vor. |
6. Branchenspezifische Informationen und SASB Standards
Branchenspezifische Informationen sind ein wichtiger Bestandteil der Berichterstattung nach den ISSB-Standards. Bei der Identifizierung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen nach IFRS S1 verweist das Unternehmen auf die Angabe-Themen in den SASB Standards und berücksichtigt deren Anwendbarkeit. Wenn kein ISSB-Standard speziell auf ein Risiko oder eine Chance anwendbar ist, wendet das Unternehmen sein Ermessen an, um relevante und glaubwürdig repräsentative Informationen zu bestimmen, und verweist auf die SASB-Kennzahlen und berücksichtigt deren Anwendbarkeit. Das Unternehmen kann zu dem Schluss kommen, dass ein Thema oder eine Kennzahl auf seine Gegebenheiten nicht anwendbar ist.
Für das Klima verlangt IFRS S2, dass das Unternehmen auf die „Branchenbasierte Leitlinie zur Umsetzung von IFRS S2“ verweist und deren Anwendbarkeit berücksichtigt. Dies ist keine Erlaubnis, jede Branchenkennzahl ohne Prüfung zu übernehmen. Das Berichtsteam sollte die Branchen des Unternehmens, die geprüften Themen, die Entscheidungen zur Anwendbarkeit, die ausgewählten oder angepassten Kennzahlen sowie die Quelle jeder unternehmensintern entwickelten Kennzahl dokumentieren.
7. Berichtspflichtiges Unternehmen, Ort und Zeitpunkt der Berichterstattung
Die nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben verwenden dasselbe berichtspflichtige Unternehmen wie der zugehörige Abschluss. Sie sind Bestandteil der allgemeinen Finanzberichterstattung und können im Lagebericht, in einem strategischen Bericht, einem integrierten Bericht oder einem anderen Bericht enthalten sein, der Bestandteil der allgemeinen Finanzberichterstattung ist, vorbehaltlich lokaler Anforderungen. Erforderliche Informationen können durch Verweis aufgenommen werden, wenn der referenzierte Bericht zu denselben Bedingungen und zur selben Zeit verfügbar ist und der Verweis die Verständlichkeit der Angaben nicht beeinträchtigt.
Die Angaben decken denselben Berichtszeitraum ab wie der zugehörige Abschluss und werden normalerweise zur selben Zeit veröffentlicht. IFRS S1 enthält eine Übergangserleichterung für das erste Jahr, die eine spätere Veröffentlichung innerhalb bestimmter Grenzen erlauben kann; eine Rechtsordnung kann jedoch einen anderen Zeitplan vorsehen. Berichtsteams sollten die Übergangserleichterung des Standards von den lokalen Einreichungsfristen getrennt behandeln.
In der Praxis
| Architekturentscheidung | Kontrolle |
|---|---|
| Berichtspflichtiges Unternehmen | Stimmen Sie die Abgrenzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit dem für die Finanzberichterstattung relevanten Konzern ab und erläutern Sie jede zulässige oder vorgeschriebene Abweichung aufgrund der Rechtsordnung. |
| Berichtszeitraum | Verwenden Sie denselben Zeitraum wie im Abschluss und kontrollieren Sie Abgrenzungsstichtag, Ereignisse nach dem Berichtszeitraum und Vergleichsinformationen. |
| Ort | Geben Sie den Bericht der allgemeinen Finanzberichterstattung an und stellen Sie sicher, dass die Nachhaltigkeitsangaben eindeutig erkennbar sind. |
| Querverweise | Verwenden Sie präzise Links oder Verweise, bestätigen Sie die gleichzeitige Verfügbarkeit und prüfen Sie, dass die referenzierten Informationen vollständig und zugänglich bleiben. |
| Genehmigung | Stimmen Sie die Genehmigung und Freigabedaten durch die Unternehmensführung mit dem Prozess der Berichterstattung und der Ereignisse nach dem Berichtszeitraum ab. |
8. Klimabezogene Anforderungen nach IFRS S2
IFRS S2 wendet die vier zentralen Inhaltsbereiche auf das Klima an und ergänzt spezifische Informationen. Berichtsteams sollten mindestens sechs miteinander verknüpfte klimabezogene Arbeitsabläufe planen.
Identifizieren Sie klimabezogene physische Risiken, Übergangsrisiken und Chancen, von denen vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die Aussichten beeinflussen, mit festgelegten Zeithorizonten und einer Konzentration in der Wertschöpfungskette.
Erläutern Sie die Auswirkungen auf das Geschäftsmodell und die Wertschöpfungskette, die Strategie und die Entscheidungsfindung, einschließlich etwaiger klimabezogener Übergangspläne des Unternehmens und deren Ressourcenausstattung.
Analysieren Sie gegenwärtige und erwartete finanzielle Auswirkungen und verknüpfen Sie diese mit der Finanzplanung und den zugehörigen Abschlüssen.
Verwenden Sie eine klimabezogene Szenarioanalyse, die den Gegebenheiten des Unternehmens angemessen ist, um die Klimaresilienz zu beurteilen und anzugeben.
Erstellen Sie branchenübergreifende Kennzahlen, einschließlich Scope 1-, Scope 2- und Scope 3-Treibhausgasemissionen sowie gegebenenfalls und soweit wesentlich Informationen zu Übergangsrisiken, physischen Risiken, Chancen, Kapitaleinsatz, Kohlenstoffpreisen und Vergütung.
Identifizieren Sie branchenbasierte Kennzahlen und geben Sie Klimaziele, Methoden, Ausgangswerte, Fortschritte, Überarbeitungen sowie jede geplante Nutzung von CO2-Gutschriften für Nettoziele an.
9. Zeitpunkt des Inkrafttretens, vorzeitige Anwendung und Übergangserleichterungen
IFRS S1 und IFRS S2 sind für jährliche Berichtszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine frühere Anwendung ist nur zulässig, wenn die beiden Standards gleichzeitig angewendet werden und die Tatsache der vorzeitigen Anwendung angegeben wird. Dieser Zeitpunkt des Inkrafttretens regelt die Anwendung der Standards; er begründet selbst keine rechtliche Verpflichtung für Unternehmen in jeder Rechtsordnung.
In der Praxis
| Übergangsmechanismus | Was er erlaubt | Wichtige Bedingung |
|---|---|---|
| Keine Vergleichsinformationen im ersten Jahr | Das Unternehmen muss keine Angaben für Zeiträume vor der erstmaligen Anwendung bereitstellen. | Die Anforderungen an Vergleichsinformationen gelten in späteren Zeiträumen vorbehaltlich der jeweils in Anspruch genommenen spezifischen Erleichterungen. |
| Erleichterung beim Zeitplan im ersten Jahr | Nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben können nach dem Abschluss der zugehörigen Abschlüsse innerhalb des in IFRS S1 festgelegten Zeitplans veröffentlicht werden. | Prüfen Sie, ob die anwendende Rechtsordnung diese Erleichterung zulässt, ändert oder aufhebt. |
| Erleichterung mit Klimafokus | Im ersten jährlichen Berichtszeitraum darf das Unternehmen nur klimabezogene Risiken und Chancen gemäß IFRS S2 angeben und IFRS S1 nur insoweit anwenden, wie sich dieser auf das Klima bezieht. | Die Inanspruchnahme der Erleichterung ist anzugeben und die umfassendere Berichterstattung nach IFRS S1 für den nächsten Zeitraum vorzubereiten. |
| Erleichterung nach IFRS S2 bei der THG-Methode | Das Unternehmen darf im ersten Jahr eine bereits bestehende Methode zur Messung von THG weiter anwenden. | Die Erleichterung ist übergangsspezifisch; die Methode und künftige Änderungen sollten gesteuert werden. |
| Erleichterung nach IFRS S2 für Scope 3 | Das Unternehmen darf in seinem ersten Jahr Scope 3-Emissionen nicht angeben. | Die Erleichterung umfasst gegebenenfalls auch Informationen zu finanzierten Emissionen; es sollte eine Daten-Roadmap erstellt werden, statt die Auslassung als dauerhaft zu behandeln. |
10. Was Konformität bedeutet
Ein Unternehmen kann nur dann eine ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung der Konformität abgeben, wenn seine nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben allen Anforderungen der IFRS Sustainability Disclosure Standards entsprechen. Die Erklärung ist keine allgemeine Beschreibung der Entwicklungsrichtung. Ein Unternehmen, das ausgewählte Anforderungen anwendet, die Standards als Referenz verwendet oder auf die Konformität hinarbeitet, sollte den Umfang der Anwendung erläutern, ohne die Konformitätserklärung zu verwenden.
Die Schlussfolgerung zur Konformität sollte ein kontrolliertes Projektergebnis sein. Sie erfordert eine Offenlegungsmatrix auf Anforderungsebene, Nachweise für Ermessensentscheidungen zur Wesentlichkeit, eine Aufzeichnung der Übergangserleichterungen und lokalen Änderungen, eine Überprüfung aller offenen Lücken sowie die Bestätigung, dass die Anforderungen an den Ort und den Zeitpunkt der Berichterstattung, Vergleichsinformationen und verbundene Informationen erfüllt wurden.
In der Praxis
| Formulierung | Beurteilung |
|---|---|
| „Unsere Angaben entsprechen den IFRS Sustainability Disclosure Standards.“ | Nur zusammen mit der ausdrücklichen und uneingeschränkten Erklärung verwenden, nachdem bestätigt wurde, dass alle geltenden Anforderungen erfüllt sind. |
| „Erstellt unter Bezugnahme auf IFRS S1 und IFRS S2.“ | Kann eine teilweise oder freiwillige Anwendung beschreiben, muss jedoch erläutern, was angewendet wurde und was nicht, und darf nicht den Eindruck der Konformität erwecken. |
| „Im Einklang mit dem ISSB-Rahmenwerk.“ | Potenziell mehrdeutig. Die genaue Grundlage, der Umfang, der Berichtszeitraum und die Unterschiede sollten erläutert werden, anstatt sich auf die Bezeichnung zu stützen. |
| „Klimabericht konform mit IFRS S2.“ | Riskant, wenn IFRS S1 nicht ebenfalls wie erforderlich angewendet wurde. IFRS S2 ist kein eigenständiger Weg zur Konformität. |
11. Was die Standards nicht verlangen
Sie werden nicht allein dadurch weltweit automatisch zu geltendem Recht, dass der ISSB sie herausgegeben hat oder dass ihr Inkrafttretensdatum verstrichen ist.
Sie verlangen weder die Offenlegung jedes Nachhaltigkeitsthemas, jeder SASB-Kennzahl noch jeder von allen Stakeholdergruppen angeforderten Tatsache.
Sie schreiben weder eine universelle Wesentlichkeitsbewertung noch einen Schwellenwert, eine Umfrage, eine Softwareplattform oder eine Berichtsvorlage vor.
IFRS S2 verlangt von einem Unternehmen nicht, einen Klimatransitionsplan zu erstellen, wenn es keinen solchen Plan hat; verlangt werden Informationen über jeden Plan, den das Unternehmen hat, sowie über seine Strategie und Ziele.
Sie selbst schreiben keine universelle Anforderung an eine externe Prüfung vor, obwohl lokale Gesetze, Börsenregeln oder die vom Unternehmen gewählten Prüfungsvereinbarungen dies verlangen können.
Sie ersetzen weder den zugehörigen Abschluss noch beseitigen sie die Notwendigkeit, Zusammenhänge, Konsistenz und Unterschiede zwischen Nachhaltigkeitsangaben und der Finanzberichterstattung zu erläutern.
12. Hypothetisches Beispiel: ein diversifizierter Einzelhändler
Ein börsennotierter Einzelhändler betreibt Geschäfte, Lagerhäuser und einen Online-Marktplatz in mehreren Ländern. Sein Risikoregister weist klimabezogene Lieferunterbrechungen, ein Energiepreisrisiko, Wasserstress in ausgewählten landwirtschaftlichen Beschaffungsregionen, Unterbrechungen aufgrund von Arbeitspraktiken in der ausgelagerten Logistik sowie eine Chance durch energieärmere Ladenformate aus. Das Management hat bereits einen Klimatransitionsplan entwickelt, aber noch keinen unternehmensweiten Prozess für IFRS S1 konzipiert.
Das Berichtsteam verwendet IFRS S2 für den klimabezogenen Arbeitsbereich: Es klassifiziert physische Risiken und Transitionsrisiken, führt Szenarioanalysen durch, erstellt Scope 1-3-Emissionen, bewertet finanzielle Auswirkungen und legt den Transitionsplan sowie die Ziele offen. Parallel dazu wird IFRS S1 verwendet, um andere nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen zu identifizieren, die die Aussichten beeinflussen könnten. Das Team nimmt auf die relevanten SASB-Themen für den Einzelhandel und den E-Commerce Bezug und berücksichtigt sie, prüft ERM, Fragen von Investoren, Lieferantenunterbrechungen und die Finanzplanung und bewertet wesentliche Informationen für jede identifizierte Angelegenheit.
Der endgültige Bericht verwendet eine integrierte Angabe zur Governance, weil der Verwaltungsrat und das Management nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen über dieselben Strukturen überwachen. Strategie sowie Kennzahlen werden aufgeschlüsselt, wenn sich die Angelegenheiten unterscheiden. Die Klimaszenarioanalyse wird nicht als Nachweis für Arbeits- oder Wasserrisiken dargestellt. Die Konformitätserklärung wird erst veröffentlicht, nachdem die Anforderungskarte und die Entscheidungen zu Übergangserleichterungen genehmigt wurden.
In der Praxis
13. Schwächere gegenüber stärkerer einleitender Angabe
| Schwache Formulierung | Stärkere beispielhafte Formulierung | Warum stärker |
|---|---|---|
| „Wir berichten im Einklang mit der globalen bewährten ISSB-Praxis und decken alle wesentlichen ESG-Themen ab.“ | „Für das am 31. Dezember 20X6 endende Geschäftsjahr erstellte der Konzern nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben unter Anwendung von IFRS S1 und IFRS S2. Die Angaben verwenden dasselbe berichtspflichtige Unternehmen und denselben Berichtszeitraum wie der Konzernabschluss. Wesentliche Informationen wurden für Risiken und Chancen identifiziert, bei denen vernünftigerweise erwartet werden konnte, dass sie die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten über die kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizonte des Konzerns beeinflussen. Der Konzern nahm die Übergangserleichterung für Scope 3 im ersten Jahr in Anspruch [nur wenn dies sachlich zutrifft].“ | Legt Zeitraum, berichtspflichtiges Unternehmen, Wesentlichkeitsperspektive, Aussichten, Zeithorizonte und Erleichterung fest. Die Formulierung muss dennoch angepasst und einer vollständigen Konformitätsprüfung unterzogen werden. |
In der Praxis
14. Häufige Fehler
| FEHLER 1 | IFRS S2 als eigenständigen Standard für die Klimaberichterstattung behandeln. |
|---|---|
| Warum es passiert | Teams erkennen die Klimakennzahlen, übersehen jedoch die allgemeinen Darstellungs-, Wesentlichkeits-, Zeitplan- und Compliance-Anforderungen in IFRS S1. |
| Warum es wichtig ist | Ein Bericht kann Anforderungen von IFRS S1 auslassen und dennoch eine nicht belegte Behauptung zur ISSB-Compliance aufstellen. |
| Korrektur | Erstellen Sie eine einzige Offenlegungszuordnung mit den Anforderungen von IFRS S1 und den zusätzlichen Klimaanforderungen von IFRS S2. |
| Nachweis der Korrektur | Genehmigte kombinierte Anforderungsmatrix und Compliance-Gate, die jede anwendbare S1- und S2-Anforderung ausweisen. |
In der Praxis
| FEHLER 2 | Anzunehmen, dass jedes Nachhaltigkeitsthema oder SASB-Thema offengelegt werden muss. |
|---|---|
| Warum es passiert | Eine Themenliste wird mit einer Schlussfolgerung zur Wesentlichkeit von Informationen verwechselt. |
| Warum es wichtig ist | Der Bericht wird überladen und kann wesentliche Informationen verdecken, während Ressourcen für Kennzahlen mit geringem Nutzen eingesetzt werden. |
| Korrektur | Dokumentieren Sie die Identifizierung von Risiken und Chancen sowie die Beurteilung der Wesentlichkeit von Informationen, einschließlich der Entscheidungen zur Anwendbarkeit von SASB. |
| Nachweis der Korrektur | Risiken- und Chancenuniversum, SASB-Überprüfung, Aufzeichnungen zur Wesentlichkeit auf Informationsebene und Freigabe durch den Prüfer. |
In der Praxis
| FEHLER 3 | Mit einem Berichtsentwurf statt mit dem Berichtssystem zu beginnen. |
|---|---|
| Warum es passiert | Das Projekt wird eher als Kommunikationsaufgabe denn als Prozess der Finanzberichterstattung für allgemeine Zwecke behandelt. |
| Warum es wichtig ist | Narrative Aussagen, Kennzahlen, finanzielle Auswirkungen und Governance-Nachweise sind nicht miteinander vereinbar. |
| Korrektur | Legen Sie Verantwortlichkeiten, Quellenregister, Methoden, Kontrollen und Arbeitsunterlagen für die Angaben vor der endgültigen Erstellung fest. |
| Nachweis der Korrektur | Datenherkunft, Berechnungsdateien, Prüfungen der Verbindung zu den Finanzabschlüssen, Problemprotokoll und Genehmigungen. |
In der Praxis
| FEHLER 4 | Das Inkrafttretensdatum 1. Januar 2024 als Nachweis der rechtlichen Anwendbarkeit verwenden. |
|---|---|
| Warum es passiert | Inkrafttretensdaten der Standardsetzung und lokale Übernahmedaten werden miteinander verwechselt. |
| Warum es wichtig ist | Das Unternehmen kann seine rechtlichen Verpflichtungen über- oder unterbewerten und falsche Anforderungen an Einreichung oder Prüfung anwenden. |
| Korrektur | Führen Sie anhand des verbindlichen Rechts- oder Regulierungsinstruments eine zuständigkeitsspezifische Beurteilung der Anwendbarkeit durch. |
| Nachweis der Korrektur | Datierte Anwendbarkeitsnotiz mit Unternehmensumfang, erstem Berichtszeitraum, lokalen Änderungen und rechtlicher prüfender Person. |
In der Praxis
15. Mythos versus Realität
| MYTHOS | IFRS S1 ist der nicht klimabezogene Standard und IFRS S2 der klimabezogene Standard, daher ein e |
|---|---|
| REALITÄT | IFRS S1 ist der Standard für allgemeine Anforderungen. IFRS S2 wird für klimabezogene Angaben zusammen mit IFRS S1 angewendet. IFRS S1 deckt außerdem andere nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen ab, die die Aussichten beeinflussen könnten. |
| Warum die Verwirrung entsteht | Die Titel erwecken den Eindruck, dass die Standards parallele Themenoptionen darstellen, und ausschließlich klimabezogene Regulierungsregime können diesen Eindruck verstärken. |
| Praktische Konsequenz | Die Berichtsarchitektur sowie die Anforderungen von IFRS S1 an Wesentlichkeit, Zeitplanung, das berichtende Unternehmen und Compliance müssen in den klimabezogenen Arbeitsbereich integriert werden, selbst wenn eine Rechtsordnung mit der Klimaberichterstattung beginnt. |
16. Umsetzungsfahrplan
Abbildung 2. Grobstrukturierter Fahrplan von Anwendbarkeit und Governance über die Identifizierung von Risiken und Chancen, Wesentlichkeit, Daten und Veröffentlichung.
Bestätigen Sie die Berichtsgrundlage. Identifizieren Sie die Anforderung der Rechtsordnung oder das freiwillige Ziel, das berichtende Unternehmen, den Berichtszeitraum, die beabsichtigte Aussage und die geltende Ausgabe der Quelle.
Schaffen Sie eine Programm-Governance. Benennen Sie einen Aufsichtsrats- oder Vorstandsponsor, einen verantwortlichen Manager, einen technischen Leiter und Verantwortliche für die Arbeitsbereiche in den Bereichen Finanzen, Nachhaltigkeit, Risiko, Strategie, Recht und interne Kontrolle.
Erstellen Sie die Gesamtheit der Risiken und Chancen. Nutzen Sie die Wertschöpfungskette, ERM, Strategie, Abhängigkeiten und Auswirkungen, SASB-Themen, Klimaanalysen und externe Nachweise.
Bewerten Sie wesentliche Informationen. Wenden Sie den Entscheidungstest für primäre Nutzer, Art und Ausmaß, qualitative und quantitative Faktoren, kombinierte Auswirkungen und den Verschleierungstest an.
Schließen Sie die klimabezogene Analyse ab. Entwickeln Sie Daten zu Treibhausgasemissionen, Szenarioanalysen, Resilienz, Angaben zu Übergangsplänen, Klimakennzahlen, Zielen und finanziellen Auswirkungen.
Erstellen Sie das System für Angaben und Nachweise. Ordnen Sie Anforderungen, Verantwortliche, Quellen, Methoden, Kontrollen, Ermessensentscheidungen, Schätzungen, Einschränkungen und Genehmigungen zu.
Entwerfen Sie miteinander verbundene Angaben. Strukturieren Sie den Bericht nach den vier Kerninhaltsbereichen und zeigen Sie zugleich die Verbindungen zwischen Risiken, Strategie, Kennzahlen, finanziellen Auswirkungen und Abschlüssen.
Führen Sie das Compliance-Gate durch. Beheben Sie Lücken, validieren Sie Übergangserleichterungen, prüfen Sie Ort und Zeitplanung, genehmigen Sie die Erklärung und bewahren Sie eine vollständige Prüfspur auf.
In der Praxis
19. Verwandte Standards und Zuordnung
| Standard / Material | Beziehung | Rolle in diesem Artikel |
|---|---|---|
| IFRS S1 Absätze 1-4, 11-25 | Direkt | Zielsetzung, eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung, Wesentlichkeit, miteinander verbundene Informationen und vier Kerninhaltsbereiche. |
| IFRS S1 Absätze 54-72 | Direkt | Quellen für Leitlinien, Ort, Zeitplanung, Vergleichsinformationen und Compliance-Erklärung. |
| IFRS S1 Anhang B und E | Direkt | Identifizierung von Risiken und Chancen, Leitlinien zur Anwendung der Wesentlichkeit, Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangserleichterungen. |
| IFRS S2 Absätze 1-37 und Anhänge B-C | Direkt | Klimabezogene Anforderungen, Szenarioanalyse, Kennzahlen, Ziele, Treibhausgasemissionen und Übergang. |
| SASB Standards und IFRS S2 Industry-based Guidance | Umsetzung | Branchenspezifische Eingangsgrößen und Kennzahlen, die für relevante Risiken und Chancen berücksichtigt werden. |
| Leitfaden und Profile der IFRS Foundation zu Rechtsordnungen | Anwendbarkeit | Unterstützen das Verständnis von Ansätzen zur Übernahme; lokale verbindliche Instrumente bleiben maßgeblich. |
Primäre Nutzer sind bestehende und potenzielle Investoren, Kreditgeber und sonstige Gläubiger. Sie verwenden die Angaben bei der Entscheidung, ob sie Eigenkapital- oder Schuldinstrumente kaufen, verkaufen oder halten, Kredite gewähren oder verkaufen oder Stimmrechte und sonstige Rechte hinsichtlich der Nutzung wirtschaftlicher Ressourcen durch das Management ausüben.
IFRS S1 und IFRS S2 begründen keine weltweite rechtliche Berichtspflicht allein dadurch, dass ihr Zeitpunkt des Inkrafttretens erreicht ist. Sie gelten für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1 January 2024 beginnen; jede Rechtsordnung entscheidet jedoch selbst, ob und wann sie für lokale Unternehmen verbindlich vorgeschrieben werden.
IFRS S1 verlangt nicht jede SASB-Kennzahl. Das Unternehmen nimmt auf relevante SASB-Themen und -Kennzahlen Bezug und berücksichtigt sie anschließend, wendet unternehmensspezifisches Ermessen an und dokumentiert, welche Kennzahlen ausgewählt, angepasst oder als nicht anwendbar befunden werden.
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Was ist der wesentliche Unterschied zwischen IFRS S1 und IFRS S2?
IFRS S1 und IFRS S2 bilden ein auf Investoren ausgerichtetes Berichterstattungssystem. IFRS S1 legt die allgemeinen Anforderungen für die Offenlegung wesentlicher Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen fest, von denen vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die Aussichten eines Unternehmens beeinflussen. IFRS S2 wendet diese Architektur speziell auf klimabezogene physische Risiken, Übergangsrisiken und Chancen an und ergänzt Anforderungen wie Klimaszenarioanalysen, Treibhausgasemissionen sowie Klimakennzahlen und -ziele.
Wer sind die primären Nutzer?
Primäre Nutzer sind bestehende und potenzielle Investoren, Kreditgeber und sonstige Gläubiger. Sie verwenden die Angaben bei der Entscheidung, ob sie Eigenkapital- oder Schuldinstrumente kaufen, verkaufen oder halten, Kredite gewähren oder verkaufen oder Stimmrechte und sonstige Rechte hinsichtlich der Nutzung wirtschaftlicher Ressourcen durch das Management ausüben.
Sind IFRS S1 und IFRS S2 überall verbindlich?
IFRS S1 und IFRS S2 begründen keine weltweite rechtliche Berichtspflicht allein dadurch, dass ihr Zeitpunkt des Inkrafttretens erreicht ist. Sie gelten für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1 January 2024 beginnen; jede Rechtsordnung entscheidet jedoch selbst, ob und wann sie für lokale Unternehmen verbindlich vorgeschrieben werden.
Verlangt IFRS S1 jede SASB-Kennzahl?
IFRS S1 verlangt nicht jede SASB-Kennzahl. Das Unternehmen nimmt auf relevante SASB-Themen und -Kennzahlen Bezug und berücksichtigt sie anschließend, wendet unternehmensspezifisches Ermessen an und dokumentiert, welche Kennzahlen ausgewählt, angepasst oder als nicht anwendbar befunden werden.
Kann ein Unternehmen IFRS S2 ohne IFRS S1 erfüllen?
Er baut auf IFRS S1 auf, anstatt diesen zu ersetzen. Ein Unternehmen, das IFRS S2 anwendet, verwendet IFRS S1 weiterhin für Wesentlichkeit, eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung, das berichtspflichtige Unternehmen, verbundene Informationen, Ort, Zeitpunkt, Ermessensentscheidungen, Unsicherheit und Übereinstimmung.
Wann kann das Unternehmen Übereinstimmung erklären?
Ein Unternehmen kann nur dann eine ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung der Übereinstimmung abgeben, wenn seine nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben allen Anforderungen der IFRS Sustainability Disclosure Standards entsprechen. Die Erklärung ist keine allgemeine Beschreibung der eingeschlagenen Richtung. Ein Unternehmen, das ausgewählte Anforderungen anwendet, die Standards als Referenz nutzt oder auf eine Übereinstimmung hinarbeitet, sollte den Umfang der Anwendung erläutern, ohne die Erklärung der Übereinstimmung zu verwenden.
Sources
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