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Ebene 2 · Decision guide·IFRS S1 / S2 · Disclosure guides

Verwendung der SASB-Standards bei der Anwendung von IFRS S1

Leitfaden für die Praxis zur Pflicht zur Bezugnahme und Berücksichtigung, Branchenauswahl, Angabethemen, Kennzahlen, technischen Protokollen, Änderungen, zusätzlichen Quellen und der SASB-Anwendbarkeitsmatrix.

Für wen ist der Kurs A 15-minute read for reporting teams working through Auswahl von Themen und Kennzahlen nach IFRS S1 und S2, and for reviewers testing whether the evidence behind it holds.

Veröffentlichter Steckbrief

Current as at 11 August 2026
RK Geprüft von Dr Ross KurinkoLinkedIn Strategic ESG Advisor · IFRS S1 & S2 / GRI / ESRS expert GRI Certified Global Trainer · PhD, University of Cambridge · ESG-AI expert 15+ years on FTSE 100 & Fortune Global 500 disclosures Canary Wharf, London LRA-Lehrmaterial · Nicht von IFRS herausgegeben oder gebilligt

Edition written against

TECHNICAL STATUS: Source set checked on 1 August 2026. The ISSB’s SASB enhancement work remains relevant …

Veröffentlicht

14 Aug 2026

Knowledge Hub guide

Zuletzt geprüft

11 Aug 2026

Short answer

The answer, before the reasoning

IFRS S1 verlangt von einem Unternehmen, bei der Identifizierung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen die Anwendbarkeit von SASB-Angabethemen zu berücksichtigen und auf diese Bezug zu nehmen sowie bei der Erstellung von Angaben in Ermangelung eines spezifischen IFRS-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung SASB-Kennzahlen zu berücksichtigen und auf diese Bezug zu nehmen. Die Berücksichtigung ist verpflichtend; eine automatische Anwendung jedes SASB-Themas oder jeder SASB-Kennzahl ist dies nicht.

Das Unternehmen wählt Branchen anhand seiner tatsächlichen Geschäftsmodelle und Aktivitäten aus, beurteilt, ob die Themen und Kennzahlen relevant und wesentlich sind, liest die technischen Protokolle und entscheidet, ob eine Kennzahl verwendet, geändert, ergänzt, ersetzt oder nicht angewendet wird. Die endgültige Entscheidung muss weiterhin zu wesentlichen Informationen führen, die relevant sind und das Risiko oder die Chance getreu darstellen. Quellen und tatsächlich angewandte Branchen werden nach IFRS S1.59 angegeben.

In der Praxis

Auf einen Blick

Frage Praktische Antwort
Muss ein Unternehmen die SASB-Standards prüfen? Ja. In den von IFRS S1.55 und 58 erfassten Situationen muss das Unternehmen die Anwendbarkeit von SASB-Angabethemen und -kennzahlen berücksichtigen und auf diese Bezug nehmen.
Müssen alle SASB-Themen und -Kennzahlen berichtet werden? Nein. Ein Unternehmen könnte zu dem Schluss kommen, dass ein Thema oder eine Kennzahl unter seinen Umständen nicht anwendbar ist oder keine wesentlichen Informationen liefert.
Wie wird die Branche ausgewählt? Anhand der tatsächlichen Geschäftsmodelle, Aktivitäten und allgemeinen Branchenmerkmale – nicht einfach anhand des rechtlichen Namens, der Börsenklassifizierung oder der Bezeichnung des Mutterunternehmens. Mehr als eine Branche kann anwendbar sein.
Kann eine SASB-Kennzahl geändert werden? Ja, sofern eine Änderung zu relevanteren und getreuer dargestellten Informationen führt. Die Definition, den Unterschied zur Quelle, die Methode und die Einschränkungen sind, soweit für die daraus resultierende Kennzahl erforderlich, zu erläutern.
Können andere Quellen verwendet werden? Ja, unter den Bedingungen von IFRS S1.58 und Anhang C. Sie dürfen nicht im Widerspruch zu den ISSB-Standards stehen und müssen das Unternehmen dabei unterstützen, das Ziel von IFRS S1 zu erfüllen.
Was muss über den Prozess angegeben werden? IFRS S1.59 verlangt die Identifizierung der tatsächlich angewandten Quellen und Branchen. Wesentliche Ermessensentscheidungen zur Auswahl der Leitlinienquelle können auch eine Angabe nach IFRS S1.74–75 erfordern.

Warum SASB in der Praxis für Verwirrung sorgt

SASB Standards sind nach Branchen gegliedert und enthalten Angabenthemen, Kennzahlen und technische Protokolle. Dadurch sind sie in der Praxis nützlich, fördern aber auch eine Checklistenmentalität. Teams laden manchmal einen Branchenstandard herunter, übernehmen alle Kennzahlen in eine Datenanforderung und bezeichnen das Ergebnis als „IFRS S1 metrics“. Dieser Ansatz verfehlt die zentrale Beurteilung: Die berichtende Einheit muss nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen identifizieren, die ihre Aussichten beeinflussen könnten, und wesentliche Informationen darüber bereitstellen. SASB ist eine Quelle von Leitlinien, die diese Arbeit unterstützt; sie ersetzt nicht die Anforderungen von IFRS S1 an Wesentlichkeit und getreue Darstellung.

Rule

KERNREGEL

„Heranziehen und berücksichtigen“ ist weder optionales Durchsehen noch automatische Übernahme. Es handelt sich um eine dokumentierte Beurteilung der Anwendbarkeit, auf die eine unternehmensspezifische Entscheidung über die Offenlegung folgt.

In der Praxis

1. Wo die SASB-Anforderung in IFRS S1 steht

Phase von IFRS S1 Rolle von SASB Mögliche Schlussfolgerung
Risiken und Chancen identifizieren Auf SASB-Angabenthemen Bezug nehmen und diese berücksichtigen, wenn kein spezifischer ISSB Standard auf den Sachverhalt anzuwenden ist. Ein Thema ist anwendbar; ein anderes Thema ist nicht anwendbar; ein zusätzlicher Sachverhalt wird außerhalb von SASB identifiziert.
Wesentliche Angaben erstellen Auf SASB-Kennzahlen Bezug nehmen und diese berücksichtigen, die mit relevanten Angabenthemen verbunden sind. Die Kennzahl in der herausgegebenen Form verwenden; sie ändern; sie ergänzen oder ersetzen; zu dem Schluss kommen, dass sie nicht anwendbar ist.
Andere Quellen prüfen Zulässige externe Quellen berücksichtigen, wenn SASB und die anwendbaren ISSB-Materialien nicht ausreichen. Eine nicht im Widerspruch stehende Kennzahl eines Standardsetzers, eine Branchenpraxis oder eine andere zulässige Quelle verwenden.
Verwendete Quellen angeben Die spezifischen Standards, Verlautbarungen, die Branchenpraxis und die tatsächlich angewandten Branchen identifizieren. Ein eindeutiger Quellenhinweis, der mit der Kennzahl und der Branchenentscheidung verknüpft ist.
Wesentliche Beurteilungen angeben Beurteilungen erläutern, die den größten Einfluss auf die berichteten Informationen haben, einschließlich der Auswahl von Quellen, soweit relevant. Ein prägnanter Hinweis zu den Beurteilungen, nicht eine Auflistung jeder Entscheidung aus den Arbeitspapieren.

Rule

UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN ANFORDERUNG UND PRAXIS

IFRS S1 erfordert die Berücksichtigung und Offenlegung tatsächlich angewandter Quellen. Es schreibt keine bestimmte Form der internen Dokumentation der SASB-Bewertung vor. Eine Anwendbarkeitsmatrix ist eine starke Umsetzungspraxis, da sie Nachweise für die Überprüfung durch das Management, die Prüfung, regulatorische Anfechtungen und die Konsistenz von Jahr zu Jahr schafft.

In der Praxis

2. Die Struktur eines SASB-Standards verstehen

Komponente Funktion Anwendung unter IFRS S1
Branchenbeschreibung Beschreibt die Geschäftstätigkeiten, die der Branche zugeordnet werden sollen. Vergleichen Sie die Beschreibung mit den tatsächlichen Umsatzströmen, Vermögenswerten, Geschäftsaktivitäten, Kunden und strategischen Aktivitäten des Unternehmens.
Angabenthema Identifiziert ein nachhaltigkeitsbezogenes Risiko oder eine nachhaltigkeitsbezogene Chance, das beziehungsweise die für Unternehmen der Branche wahrscheinlich relevant ist. Prüfen Sie, ob der Sachverhalt unter den Umständen des Unternehmens besteht und dessen Aussichten beeinflussen könnte; prüfen Sie anschließend, welche Informationen wesentlich sind.
Rechnungslegungskennzahl Stellt ein quantitatives oder qualitatives Maß bereit, das mit dem Thema verbunden ist. Beurteilen Sie Definition, Entscheidungsnützlichkeit, Datenverfügbarkeit, Abgrenzung und ob eine Anpassung oder eine zusätzliche Kennzahl erforderlich ist.
Technisches Protokoll Erläutert Umfang, Berechnung, Definitionen, Ausschlüsse und Darstellung der Kennzahl. Lesen Sie es, bevor Sie die Kennzahl akzeptieren; verwenden Sie es, um die Methodik zu entwickeln und Unterschiede zu ermitteln.
Aktivitätskennzahl Stellt den Maßstab oder den betrieblichen Kontext für die Interpretation anderer Kennzahlen bereit. Verwenden Sie sie, wenn sie für die Vergleichbarkeit, die Gestaltung des Nenners oder das Verständnis der Geschäftstätigkeit relevant ist.

3. Die relevante Branche oder die relevanten Branchen auswählen

Die Branchenauswahl basiert auf Geschäftsmodellen und Aktivitäten. Eine rechtliche Einheit kann an mehreren Aktivitäten beteiligt sein, die verschiedenen SASB-Branchen entsprechen, und für eine diversifizierte Gruppe kann mehr als ein SASB-Standard erforderlich sein. Die Auswahl sollte auf der Ebene vorgenommen werden, die erforderlich ist, um die wesentlichen Aktivitäten der Gruppe zu erfassen, ohne die Bewertung in unwesentliche Nebengeschäfte aufzugliedern.

In der Praxis

Auswahleingabe Zu stellende Frage Nachweis
Umsatz und Gewinn Welche Aktivitäten generieren wesentliche aktuelle oder erwartete Umsätze und Gewinne? Segmentberichterstattung, Managementberichte, Geschäftspläne.
Vermögenswerte und Kapitalallokation Welche Aktivitäten nutzen erhebliche Vermögenswerte, Kapitalausgaben oder Investitionen? Vermögensregister, Investitionsplan, Investitionsunterlagen.
Risiko- und Chancenprofil Welche Aktivitäten schaffen spezifische nachhaltigkeitsbezogene Risiken oder Chancen? Risikoregister, Strategie, Szenario- und Marktanalyse.
Managementstruktur Wie überwacht das Management die Aktivität und trifft diesbezügliche Entscheidungen? Vorstandsdokumente, Segment-Dashboards, Betriebsmodell.
Zukünftiges Geschäftsmodell Wird erwartet, dass neu entstehende Aktivitäten über die maßgeblichen Zeithorizonte hinweg wesentlich werden? Genehmigter strategischer Plan und Transaktionspipeline.
Externe Klassifizierung Bieten rechtliche, börsenbezogene oder marktbezogene Klassifizierungen nützlichen Kontext? Klassifizierungsunterlagen – als Nachweis verwendet, nicht als alleinige Schlussfolgerung.

Rule

KEIN UNIVERSELLER SCHWELLENWERT

IFRS S1 schreibt für die SASB-Branchenauswahl keinen festen Prozentsatz für Umsatz oder Vermögenswerte vor. Verwenden Sie Wesentlichkeit, Fakten zum Geschäftsmodell und Entscheidungsnützlichkeit und halten Sie die Ermessensentscheidung und Genehmigung fest.

4. Wenden Sie den Entscheidungsablauf zum Verweisen und Berücksichtigen an

Abbildung 1. Die verpflichtende Berücksichtigung führt zu einer unternehmensspezifischen Entscheidung: anwenden, ändern, ergänzen, ersetzen oder die Nichtanwendbarkeit dokumentieren.

Identifizieren Sie anhand der tatsächlichen Geschäftsmodelle und Aktivitäten eine oder mehrere infrage kommende SASB-Branchen.

Prüfen Sie jedes relevanten Offenlegungsthema. Verknüpfen Sie es mit dem Risikound-Chancenregister der Einheit, statt den Titel des Themas automatisch als wesentlich zu behandeln.

Prüfen Sie bei einem anwendbaren Thema die zugehörigen Kennzahlen, Aktivitätskennzahlen und vollständigen technischen Protokolle.

Prüfen Sie, ob jede Kennzahl relevante Informationen und eine getreue Darstellung des wesentlichen Risikos, der wesentlichen Chance oder der wesentlichen Leistung der Einheit liefert.

Entscheiden Sie, ob die Kennzahl wie herausgegeben verwendet, geändert, ergänzt, durch eine nützlichere Kennzahl ersetzt oder als nicht anwendbar eingestuft werden soll.

Prüfen Sie die Vollständigkeit: Berücksichtigen Sie, ob wesentliche Informationen außerhalb der ausgewählten SASB-Themen oder -Kennzahlen vorhanden sind.

Genehmigen Sie die Entscheidung, dokumentieren Sie die Nachweise und legen Sie die Quellen und tatsächlich angewandten Branchen gemäß IFRS S1.59 offen.

In der Praxis

5. Die fünf Kennzahlenentscheidungen

Entscheidung Wann sie angemessen sein kann Auswirkungen auf Offenlegung und Kontrollen
Wie herausgegeben verwenden Die SASB-Definition und das Protokoll passen zur Aktivität der Einheit und liefern wesentliche, vergleichbare Informationen. Dokumentieren Sie den SASB-Code, die Branche und die Protokollversion; legen Sie die Quelle offen und wenden Sie sie konsistent an.
Ändern Die Kennzahl ist nützlich, aber ihre Definition, Abgrenzung oder Methode muss angepasst werden, um die Einheit getreu darzustellen. Erläutern Sie die daraus resultierende Kennzahl gemäß IFRS S1.50, einschließlich Quellenunterschieden, Methode, Annahmen und Einschränkungen.
Ergänzen Die SASB-Kennzahl deckt einen Teil des Informationsbedarfs ab, aber eine weitere Kennzahl oder qualitative Offenlegung ist erforderlich. Erläutern Sie, wie die Maßnahmen zusammenwirken, und vermeiden Sie doppelte oder verschleiernde Informationen.
Ersetzen Eine andere Kennzahl liefert für den wesentlichen Sachverhalt relevantere und getreuer dargestellte Informationen. Dokumentieren Sie, warum die SASB-Kennzahl nicht verwendet wurde, und erläutern Sie die Ersatzkennzahl und ihre Quelle vollständig.
Nicht anwendbar Das Thema oder die Kennzahl passt nicht zu den Aktivitäten oder Umständen der Einheit oder würde keine wesentlichen Informationen liefern. Bewahren Sie die Begründung der Anwendbarkeit auf. Eine öffentliche Erläuterung kann erforderlich sein, wenn die Beurteilung wesentlich ist oder die Nutzer andernfalls irregeführt werden könnten.

6. Änderungen und von der Einheit entwickelte Kennzahlen

Die Änderung einer SASB-Kennzahl führt nicht per Definition zu einer schwächeren Kennzahl. Eine Änderung kann die getreue Darstellung verbessern – beispielsweise durch die Änderung eines Nenners, die Aufschlüsselung einer Population, die Abstimmung der Abgrenzung auf die tatsächliche Geschäftsaktivität oder die Verwendung einer verlässlicheren Datenquelle. Das Risiko liegt in der stillschweigenden Änderung: Das SASB-Label wird beibehalten, während die Methode so wesentlich geändert wird, dass Nutzer eine Vergleichbarkeit annehmen, die nicht besteht.

In der Praxis

Änderungsfeld Was zu erläutern ist
Ursprüngliche Quelle SASB-Branche, Offenlegungsthema, Kennzahlencode, Titel und Protokollausgabe.
Grund für die Änderung Warum die veröffentlichte Kennzahl unter den Umständen des Unternehmens nicht hinreichend relevant oder getreu ist.
Definitionsunterschied Welche Definition der Population, des Zählers, des Nenners, der Einheit, der Abgrenzung oder des Ereignisses geändert wurde.
Methode und Eingaben Berechnung, Quellsysteme, Schätzungen, Annahmen und technische Methodik.
Vergleichbarkeit Ob das Ergebnis mit der veröffentlichten SASB-Kennzahl oder Informationen von Vergleichsunternehmen vergleichbar ist, sowie etwaige Einschränkungen.
Governance und Überprüfung Verantwortliche Stelle, technische Genehmigung, gegebenenfalls Validierung durch Dritte und Änderungssteuerung.

7. Zusätzliche Quellen, die nach IFRS S1 zulässig sind

SASB deckt möglicherweise nicht jeden wesentlichen Sachverhalt oder jede nützliche Offenlegung ab. IFRS S1.58 erlaubt die Berücksichtigung anderer Quellen unter festgelegten Bedingungen. Das Unternehmen kann auf den CDSB Framework Application Guidance, aktuelle Verlautbarungen anderer Standardsetzungsorganisationen, die darauf ausgerichtet sind, den Informationsbedarf der Nutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung zu decken, sowie auf von Vergleichsunternehmen in derselben Branche oder Region offengelegte Informationen zurückgreifen, sofern diese Quellen nicht im Widerspruch zu den ISSB-Standards stehen. Quellen in Anhang C können ebenfalls berücksichtigt werden, wenn sie dazu beitragen, das Ziel von IFRS S1 zu erfüllen, und nicht im Widerspruch zu den Standards stehen.

In der Praxis

Zusätzliche Quelle Zulässige Funktion Kontrollfrage
Anwendungsleitfaden zum CDSB-Rahmenwerk Eine Quelle für themenspezifische Umsetzungsinformationen, soweit relevant. Trägt sie zum Informationsziel von IFRS S1 bei, ohne im Widerspruch dazu zu stehen?
Verlautbarung eines anderen Standardsetzers Eine Kennzahl oder Angabe, die für Nutzer allgemeiner Finanzberichterstattung bestimmt ist. Ist die Quelle aktuell, maßgeblich und mit den Definitionen und der Wesentlichkeit nach IFRS S1 konsistent?
Branchen- oder Regionalvergleichsunternehmen Nachweise für Marktpraxis, Kennzahlengestaltung und Nutzererwartungen. Ist die Kennzahl vergleichbar und entscheidungsnützlich oder lediglich verbreitet?
Quellen aus Anhang C, einschließlich GRI oder ESRS, sofern die Bedingungen erfüllt sind Mögliche Unterstützung bei der Identifizierung von Risiken, Chancen oder Angabeinformationen. Bewahrt die Wiederverwendung das auf Investoren ausgerichtete Ziel von IFRS S1 und berücksichtigt sie verbleibende Unterschiede?
Von der Berichtseinheit entwickelte Quelle Eine maßgeschneiderte Kennzahl oder Methode, wenn vorgeschriebene Quellen nicht ausreichen. Können Nutzer die Definition, Methode, Annahmen, Einschränkungen und Validierung verstehen?

Rule

WARNHINWEIS ZUR NICHTÄQUIVALENZ

Die Verwendung einer GRI-, ESRS- oder anderen Kennzahl als Quelle nach IFRS S1 macht das zugrunde liegende Rahmenwerk nicht gleichwertig mit IFRS S1. Umfang, Wesentlichkeit, Abgrenzung, Zweck und Detailgrad der Angaben müssen weiterhin geprüft werden.

8. Die SASB-Anwendbarkeitsmatrix

Abbildung 2. Die Anwendbarkeitsmatrix bewahrt die Nachweise hinter Entscheidungen zu Branche, Thema und Kennzahl und trennt die interne Beurteilung von Angaben aus öffentlichen Quellen.

In der Praxis

Feldgruppe Empfohlene Felder
Entscheidungsidentität Entscheidungs-ID; Berichtseinheit oder Geschäftsbereich; Berichtszeitraum; Verantwortlicher; Prüfer; Genehmigungsdatum; Status.
Geschäftstätigkeit Beschreibung der Tätigkeit; Produkte oder Dienstleistungen; geografisches Gebiet; Umsatzerlöse, Vermögenswerte oder andere Nachweise zur Größenordnung.
Branchenauswahl SASB-Sektor und -Branche; berücksichtigte alternative Branche; Auswahlgrund.
Bewertung des Themas Offenlegungsthema; ID des verknüpften Risikos oder der Chance; Anwendbarkeit; Wesentlichkeitsfeststellung; Nachweise.
Bewertung der Kennzahl Kennzahlencode und -titel; geprüftes technisches Protokoll; Aktivitätskennzahl; Datenverfügbarkeit; Abgrenzung.
Entscheidung In der herausgegebenen Form verwenden; ändern; ergänzen; ersetzen; nicht anwendbar.
Unterschiede und Quellen Änderung; ersetzende oder ergänzende Quelle; Unterschiede bei Definition und Methode.
Veröffentlichung ID des Kennzahlenregisters; Quellenvermerk; angegebene Branche; Vermerk zu wesentlichen Ermessensentscheidungen; Fundstelle im Bericht.

Hypothetical scenario

HYPOTHETISCHES SZENARIO

CityLink Mobility ist ein fiktiver börsennotierter Konzern mit einer appbasierten Mitfahrplattform, einem Fahrzeugleasinggeschäft und einem Netz von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Die Marktklassifizierung der Muttergesellschaft weist auf Software hin, doch die wesentlichen Tätigkeiten des Konzerns erstrecken sich auf Technologie, Transportdienstleistungen, Anlagenfinanzierung und Ladeinfrastruktur. Das Berichtsteam bewertet daher mehrere SASB-Branchen, statt einen Standard allein aufgrund der Bezeichnung der Muttergesellschaft auszuwählen.

Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.

In der Praxis

9. Hypothetisches Beispiel: eine Mobilitätsplattform

Bewertung Beispielhafte Entscheidung
Thema Datensicherheit der Plattform Auf die digitale Plattform anwendbar; die einschlägige SASB-Kennzahl wird in der herausgegebenen Form verwendet, wobei das Protokoll und die Population der Vorfälle dokumentiert werden.
Thema Fahrersicherheit Auf die Plattformtätigkeit anwendbar; die herausgegebene Kennzahl wird geändert, weil der Konzern nicht alle Fahrer beschäftigt. Der Nenner und die Ereignispopulation werden erläutert.
Thema Emissionen der Fahrzeugflotte Auf geleaste Fahrzeuge anwendbar; ergänzt um eine Wertschöpfungskettenkennzahl, da die Nutzung der Fahrzeuge durch Kunden über den konsolidierten Rechnungslegungskreis hinausgeht.
Verfügbarkeit von Ladestationen Eine SASB-Kennzahl aus einer in Betracht gezogenen Branche ist nicht ausreichend repräsentativ; sie wird durch eine unternehmensentwickelte Kennzahl zur Betriebszeit und Auslastung ersetzt, die mit der wesentlichen Chance verknüpft ist.
Thema „geringfügige Werbeaktivität“ Nicht anwendbar und nicht wesentlich. Die Schlussfolgerung wird intern festgehalten; eine separate öffentliche Erörterung ist nicht erforderlich, da es sich nicht um eine wesentliche Ermessensentscheidung handelt.

10. Beispielhafte Angabe zu Quellen und Kennzahlen

Warum dies funktioniert: Die Formulierung nennt die tatsächlich angewandten Branchen und Quellen, erläutert eine wesentliche Änderung und einen von der Berichtseinheit entwickelten Ersatz und vermeidet die Behauptung, dass jede in Betracht kommende Branche oder Kennzahl übernommen wurde. Die öffentliche Anmerkung sollte durch die vollständige Anwendbarkeitsmatrix, die Methoden zur Ermittlung der Kennzahlen und den Genehmigungsnachweis gestützt werden.

Hypothetical scenario

BEISPIELHAFTE FORMULIERUNG — AN DIE FAKTEN ANPASSEN

Bei der Identifizierung branchenbezogener Angaben für unsere digitale Mobilitätsplattform sowie unsere Aktivitäten im Fahrzeugleasing und im Ladegeschäft haben wir auf die einschlägigen SASB Standards Bezug genommen und diese berücksichtigt. Wir haben Angabethemen aus den Branchen Internet Media & Services sowie Car Rental & Leasing angewandt und zusätzliche Themen aus infrastrukturbezogenen Branchen berücksichtigt. Die Rate der Vorfälle zur Fahrersicherheit basiert auf einer SASB-Kennzahl, wurde jedoch so geändert, dass sie aktive Plattformfahrer und abgeschlossene Fahrten erfasst; sie ist daher nicht unmittelbar mit einer auf Mitarbeitende bezogenen Rate vergleichbar. Die Kennzahl zur Betriebszeit des Ladenetzes wurde von der Berichtseinheit entwickelt, weil die in Betracht kommenden Branchenkennzahlen das von der Geschäftsleitung ermittelte Verfügbarkeitsrisiko nicht sachgerecht abbildeten. Definitionen, Abgrenzungen, Methoden und Einschränkungen werden für jede Kennzahl angegeben.

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In der Praxis

11. Schwache gegenüber stärkeren SASB-Formulierungen

Schwache Formulierung Warum sie schwach ist Muster für eine stärkere Formulierung
„Wir berichten in Übereinstimmung mit SASB.“ Die Beziehung zu IFRS S1, die Branche, die Kennzahlen und die tatsächliche Berichtsgrundlage sind unklar. Die angewandten SASB-Branchen, -Themen und -Kennzahlen identifizieren und die Berichtsgrundlage nach IFRS S1 zutreffend beschreiben.
„Alle SASB-Kennzahlen sind wesentlich.“ SASB unterstützt die wahrscheinliche Relevanz für Investoren, ersetzt jedoch nicht die unternehmensspezifische Wesentlichkeit. Die Anwendbarkeit und die wesentlichen Informationen für jedes Thema und jede Kennzahl dokumentieren.
„Der Konzern ist als Technologieunternehmen klassifiziert, daher gilt nur ein Standard.“ Eine rechtliche oder marktbezogene Klassifizierung bildet diversifizierte Aktivitäten möglicherweise nicht ab. Branchen anhand von Nachweisen zum Geschäftsmodell und zu den Aktivitäten auswählen und mehrere Standards berücksichtigen.
„Kennzahl X ist an SASB ausgerichtet.“ Die Kennzahl wurde möglicherweise geändert, ohne dass dies erläutert wird. Quelle, Code, Unterschiede bei den Definitionen, Methode, Abgrenzung und Einschränkung der Vergleichbarkeit angeben.
„Es gibt keine SASB-Kennzahl, daher ist keine Angabe erforderlich.“ IFRS S1 verlangt weiterhin wesentliche Informationen und erlaubt zusätzliche Quellen oder von der berichtenden Einheit entwickelte Kennzahlen. Verwenden Sie die Quellenhierarchie von IFRS S1 und entwickeln Sie bei Bedarf eine transparente Kennzahl.

In der Praxis

12. Häufige Fehler

Fehler Warum dadurch ein Risiko entsteht Korrektur
Auswahl der Branche nur auf Ebene des Mutterunternehmens. Wesentliche Tochterunternehmen und Tätigkeitsprofile können übersehen werden. Erfassen Sie die tatsächlichen Tätigkeiten und verwenden Sie bei Bedarf mehr als eine Branche.
Prüfung der Bezeichnungen von Kennzahlen, aber nicht der technischen Protokolle. Unterschiede bei Abgrenzung und Berechnung bleiben unsichtbar. Dokumentieren Sie die Prüfung der Protokolle und vergleichen Sie die Methode mit den verfügbaren Daten.
Behandlung der Aufnahme eines SASB-Themas als automatische Wesentlichkeit. Das Angabenset kann unübersichtlich werden und einheitsspezifische Sachverhalte können übersehen werden. Verknüpfen Sie das Thema mit dem ermittelten Risiko oder der ermittelten Chance und beurteilen Sie die wesentlichen Informationen.
Stillschweigende Änderung von Kennzahlen. Nutzer schließen auf eine Vergleichbarkeit, die nicht besteht. Erläutern Sie Quellenunterschiede gemäß IFRS S1.50 und wenden Sie eine Änderungskontrolle an.
Beendigung der Prüfung, wenn SASB einen neu auftretenden Sachverhalt nicht abdeckt. Die Einheit kann wesentliche Informationen allein deshalb weglassen, weil der Branchenstandard unvollständig ist. Berücksichtigen Sie zulässige zusätzliche Quellen und von der berichtenden Einheit entwickelte Informationen.
Veröffentlichung der vollständigen Anwendbarkeitsmatrix. Internes geschäftlich sensibles Beweismaterial und unwesentliche Entscheidungen können den Bericht unübersichtlich machen. Legen Sie Quellen und wesentliche Beurteilungen offen; bewahren Sie detaillierte Arbeitspapiere intern auf.
Verwendung eines Entwurfs zur Stellungnahme, als wäre er endgültig. Die herausgegebene Berichtsgrundlage kann falsch dargestellt sein. Dokumentieren Sie die aktuell herausgegebenen Fassungen und behalten Sie Vorschläge nur als Auslöser für Aktualisierungen bei.

In der Praxis

13. Mythos versus Realität

Ebene Aussage
MYTHOS IFRS S1 besagt, dass SASB optional ist, daher kann das Berichtsteam es ignorieren.
REALITÄT IFRS S1 verlangt vom Unternehmen, unter den angegebenen Umständen auf SASB-Themen und -Kennzahlen Bezug zu nehmen und diese zu berücksichtigen. Nicht automatisch ist die Anwendung jedes Themas oder jeder Kennzahl. Das Unternehmen übt Ermessen aus und kann zu dem Schluss kommen, dass ein Thema oder eine Kennzahl nicht anwendbar ist oder dass eine andere Kennzahl nützlicher ist.
PRAKTISCHE KONSEQUENZ Die Arbeitspapiere müssen auch dann Nachweise für die Berücksichtigung enthalten, wenn die endgültige öffentliche Offenlegung eine bestimmte SASB-Kennzahl nicht verwendet.

Bereitschaft

14. Checkliste zur SASB-Anwendung

  • Das Register der Risiken und Chancen ist hinreichend stabil, um SASB-Themen mit identifizierten Sachverhalten zu verknüpfen.
  • Kandidatenindustrien wurden anhand der tatsächlichen Geschäftsmodelle und Aktivitäten ausgewählt.
  • Alternative und mehrere Industrien wurden, sofern angemessen, berücksichtigt.
  • Branchenbeschreibungen, Offenlegungsthemen, Kennzahlen, Aktivitätskennzahlen und technische Protokolle wurden überprüft.
  • Für jedes Thema liegt ein durch Nachweise gestützter Schluss zur Anwendbarkeit und Wesentlichkeit vor.
  • Für jede Kennzahl liegt eine Entscheidung über ihre Verwendung, Anpassung, Ergänzung, Ersetzung oder Nichtanwendbarkeit vor.
  • Angepasste oder vom Unternehmen entwickelte Kennzahlen enthalten die Informationen nach IFRS S1.50.
  • Zusätzliche Quellen stehen nicht im Widerspruch zu den ISSB Standards und wahren das Ziel von IFRS S1.
  • Für die Angabe nach IFRS S1.59 werden die tatsächlich angewandten Quellen und Branchen identifiziert.
  • Wesentliche Ermessensentscheidungen bei der Quellenauswahl werden nach IFRS S1.74–75 beurteilt.
  • Veröffentlichte SASB-Ausgaben werden erfasst; Entwürfe zur Stellungnahme werden nur als Auslöser für Aktualisierungen verfolgt.
  • Anwendbarkeitsmatrix, Kennzahlenregister und veröffentlichter Quellenvermerk stimmen überein.
  • Verantwortliche Person, prüfende Person und Governance-Genehmigung werden dokumentiert.

In der Praxis

15. Verwandte Anforderungen und nächste Schritte

Anforderung Bezug zu diesem Artikel Beziehung
IFRS S1.54–56 Quellen zur Identifizierung von Risiken und Chancen sowie SASB-Angabethemen. Direkt
IFRS S1.57–58 Ermessensentscheidungen und Quellen für die Erstellung wesentlicher Angabeinformationen, einschließlich SASB-Kennzahlen. Direkt
IFRS S1.59 Angabe der tatsächlich angewandten Standards, Verlautbarungen, Praktiken, Themen und Branchen. Direkt
IFRS S1.45–53 Anforderungen an Kennzahlen und Ziele, einschließlich Informationen zu vom Unternehmen entwickelten Kennzahlen. Unterstützend
IFRS S1.74–75 Angabe wesentlicher Ermessensentscheidungen, einschließlich der ausgewählten Quellen für Leitlinien. Unterstützend
IFRS S1 Anhang C Zusätzliche Quellen, die berücksichtigt werden können, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Unterstützend
IFRS S2.23 und 32 Verweis- und Berücksichtigungsfunktion der branchenbezogenen Leitlinien zu IFRS S2 für Klimabelange. Vergleich / Klima

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