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The answer, before the reasoning
Ein erster Berichtszyklus sollte mit der Berichtsgrundlage, Governance und dem Risikouniversum beginnen, nicht mit dem Verfassen von Texten. Über 12 Monate sollte das berichtende Unternehmen den Anwendungsbereich und die Entscheidungen zur Einführung festlegen; wesentliche Risiken und Chancen anhand der erforderlichen Quellenhierarchie identifizieren; Klimabewertung und Szenarioanalyse entwickeln; Schlussfolgerungen mit Budgets und finanziellen Auswirkungen verknüpfen; Branchenkennzahlen und GHG-Daten aufbauen; einen Probelauf und evidenzbasierte Kontrollen durchführen; die Erstellung und Vergleichsinformationen abschließen; und den Zyklus mit unabhängiger kritischer Prüfung, Genehmigung durch das Leitungsorgan und Veröffentlichung zum erforderlichen Zeitpunkt beenden.
Die Roadmap ist eine beispielhafte Umsetzungsabfolge und sollte an den Berichtsstichtag, den Reifegrad und die Rechtsordnung des berichtenden Unternehmens angepasst werden.
Technischer Hinweis. Dieser Artikel unterscheidet zwischen den Anforderungen von IFRS und den Umsetzungspraktiken der London Reporting Academy. Beispielhafte Darstellungen und Instrumente müssen an die Sachverhalte des berichtenden Unternehmens, den Berichtszeitraum, die Rechtsordnung und die anwendbaren Anforderungen für die Einführung angepasst werden.
Hinweis zur Unabhängigkeit. Die London Reporting Academy ist ein unabhängiger Anbieter von Bildungs- und Beratungsleistungen. IFRS®, ISSB®, IFRS S1 und IFRS S2 werden zu Bildungszwecken erwähnt; dieses Material wird nicht von der IFRS Foundation herausgegeben oder unterstützt.
Den ersten Zyklus rückwärts von der Veröffentlichungsentscheidung aus planen
Ein erster Bericht nach IFRS S1/S2 entsteht nicht dadurch, dass vier narrative Abschnitte verfasst und um eine Tabelle zu Treibhausgasen ergänzt werden. Die Veröffentlichung hängt von einer Kette von Entscheidungen ab: Welche Standards und Erleichterungen gelten? Welche nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen könnten die Aussichten des berichtenden Unternehmens beeinflussen? Welche Informationen sind wesentlich? Wie sind die Schlussfolgerungen mit Strategie und Finanzplanung verknüpft? Welche Kennzahlen, Schätzungen und Kontrollen werden benötigt? Und ob das endgültige Paket die geplante Aussage zur Berichterstattung stützt.
Die nachstehende Abfolge über 12 Monate ist bewusst auf die frühen Phasen ausgerichtet. Anwendungsbereich, Governance, Quellenprüfung und Datenarchitektur beginnen vor der detaillierten Erstellung, weil sie bestimmen, was der Bericht aussagen muss. Klimaszenarioanalyse, finanzielle Auswirkungen, Scope-3-Daten und Branchenkennzahlen haben häufig längere Vorlaufzeiten als die Erstellung narrativer Texte. Ein Probelauf vor Jahresende macht schwache Definitionen, fehlende Nachweise und nicht abgestimmte Annahmen sichtbar, solange noch Zeit für ihre Behebung bleibt.
Zwölf Monate sind ein beispielhafter Planungshorizont, keine IFRS-Anforderung. Ein reifes berichtendes Unternehmen kann einige Phasen verkürzen; eine komplexe Gruppe kann länger benötigen. Entscheidend sind die Reihenfolge der Abhängigkeiten und das Vorhandensein von Prüfungsmeilensteinen. Wenn das Projekt später beginnt, sollte das Management ausdrücklich entscheiden, welche Arbeiten beschleunigt werden können, welche Informationen auf Schätzungen oder Erleichterungen beruhen werden und welche Aussage zur Berichterstattung weiterhin vertretbar ist.
Schnellorientierung
Abbildung 1. Erster Berichtszyklus nach IFRS S1/S2: eine beispielhafte 12-monatige Roadmap mit praktischen Ergebnissen und Kontrollmeilensteinen.
Schnellorientierung
- Gilt für
- Berichtende Unternehmen, die erstmals nach IFRS S1/S2 berichten, sowie berichtende Unternehmen, die vor einer verpflichtenden oder freiwilligen Veröffentlichung einen strukturierten Pilot durchführen.
- Primäre Entscheidung
- Wie Einführung, technische Analyse, Daten, Finanzen, Kontrollen, Prüfung und Genehmigung so aufeinanderfolgen, dass der Berichtszyklus fristgerecht abgeschlossen werden kann.
- Wichtige Quellen
- IFRS S1 und IFRS S2 einschließlich ihrer Übergangsvorschriften; offizielle Schulungsmaterialien zu Wesentlichkeit, SASB, Branchen, GHG und finanziellen Auswirkungen.
- Häufige Verwechslung
- Eine Erleichterung für den Übergang im ersten Jahr ändert bestimmte Angabepflichten; sie beseitigt nicht die Notwendigkeit einer kontrollierten Aufstellungsgrundlage und einer zutreffenden Beschreibung dessen, worüber berichtet wurde.
Monat 1 – Einführung, Anwendungsbereich und Governance festlegen
Beginnen Sie mit einem unterzeichneten Dokument zur Aufstellungsgrundlage. Darin sollten das berichtende Unternehmen, der jährliche Berichtszeitraum, der vorgesehene Ort, der geplante Veröffentlichungszeitpunkt, die anzuwendenden Ausgaben von IFRS S1 und IFRS S2, die Grundlage der Einführung in der jeweiligen Rechtsordnung, die in Betracht gezogenen Übergangserleichterungen, die geplante Aussage zur Einhaltung oder Ausrichtung sowie die Beziehung zu den Abschlussinformationen identifiziert werden. Das Projekt sollte sich nicht darauf verlassen, dass der Berichtstitel oder ein allgemeines Ziel der „ISSB-aligned“-Ausrichtung diese Fragen später beantwortet.
Erstellen Sie eine Governance-Übersicht, die das für die Aufsicht verantwortliche Leitungsorgan oder Komitee, den verantwortlichen Sponsor auf Führungsebene, die Verantwortlichkeit des CFO, die fachlich Verantwortlichen, Datenverantwortliche, den Prüfer, die Interne Revision und etwaige Prüfungsdienstleister umfasst. Genehmigen Sie den Programmauftrag, die RACI-Matrix, Schwellenwerte für die Eskalation von Sachverhalten, die Quellenhierarchie, Dokumentationsstandards und die endgültigen Entscheidungsbefugnisse. Stimmen Sie Definitionen der Zeithorizonte oder eine Methode ab, mit der diese an strategische Horizonte und Horizonte der Kapitalallokation angebunden werden.
Rule
Ergebnis von Monat 1
Genehmigte Grundlage der Aufstellung; Governance- und Verantwortlichkeitsübersicht; Version des Quellenbestands; Programmplan; Zeitplan für Erleichterungsentscheidungen; Register der Sachverhalte und Ermessensentscheidungen.
Monat 2 – das Universum der nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen aufbauen
Identifizieren Sie die nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen, von denen vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die Aussichten des Unternehmens beeinflussen. Die Untersuchung sollte angemessene und vertretbare Informationen verwenden, die ohne unverhältnismäßigen Kosten- oder Arbeitsaufwand verfügbar sind, und die Quellenhierarchie von IFRS S1 anwenden. Wenn kein spezifischer IFRS Sustainability Disclosure Standard gilt, ist das Unternehmen verpflichtet, auf die SASB Standards Bezug zu nehmen und deren Anwendbarkeit zu berücksichtigen. Andere zulässige Quellen können berücksichtigt werden, ohne die IFRS-Anforderungen außer Kraft zu setzen.
Arbeiten Sie über Branchen, Geschäftseinheiten, geografische Regionen, Produkte, Geschäftsbereiche, Finanzierungsbeziehungen und die Wertschöpfungskette hinweg. Verknüpfen Sie die Untersuchung mit dem unternehmensweiten Risikomanagement, gehen Sie jedoch nicht davon aus, dass das bestehende Risikoregister für Offenlegungszwecke vollständig ist. Erfassen Sie für jedes potenzielle Element die Quelle, die Beschreibung, den betroffenen Teil des Geschäftsmodells oder der Wertschöpfungskette, den potenziellen finanziellen Übertragungskanal, den Zeithorizont und die verantwortliche Person.
Monat 3 – wesentliche Informationen und Berichtsprioritäten festlegen
Wenden Sie die Wesentlichkeit auf die Informationen über die identifizierten Risiken und Chancen an. Die Entscheidung ist unternehmensspezifisch und konzentriert sich darauf, ob vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass das Weglassen, eine fehlerhafte Darstellung oder die Verschleierung von Informationen die Entscheidungen der primären Nutzer beeinflusst. Das Team sollte wesentliche Ermessensentscheidungen, Entscheidungen zur Zusammenfassung und Aufgliederung sowie die Gründe dokumentieren, aus denen ausgeschlossene Informationen nicht wesentlich sind.
Überführen Sie die Schlussfolgerungen in eine Offenlegungsarchitektur. Ordnen Sie wesentliche Elemente Governance, Strategie, Risikomanagement, Kennzahlen und Zielen zu; identifizieren Sie übergreifende Anforderungen; weisen Sie vorläufige Nachweis- und Datenanforderungen zu; und erstellen Sie die erste Version der Offenlegungsmatrix. Dies ist auch der Zeitpunkt, um zu bestätigen, für welche branchenbezogenen Kennzahlen und thematischen Methoden Datenarbeiten mit langer Vorlaufzeit erforderlich sind.
Caution
Verwechseln Sie nicht zwei Entscheidungen
Ein Risiko oder eine Chance kann für die Aussichten des Unternehmens relevant sein, während eine bestimmte Information darüber nicht wesentlich ist. Umgekehrt macht das Fehlen von Daten Informationen nicht unwesentlich. Das Projekt sollte sowohl die Schlussfolgerung zum Risiko oder zur Chance als auch die Entscheidung zur Wesentlichkeit der Informationen bewahren.
Monat 4 – die Bewertung von Klimarisiken abschließen und die Szenarioanalyse konzipieren
Identifizieren Sie physische und transitorische klimabezogene Risiken und Chancen, einschließlich ihrer Konzentration im Geschäftsmodell und in der Wertschöpfungskette. Definieren Sie das Ziel der Szenarioanalyse, Zeithorizonte, Szenarien, wesentliche Annahmen, Eingaben, Methoden und Governance. Der Ansatz sollte den Umständen des Unternehmens angemessen sein und die Exposition, Kompetenzen, Fähigkeiten und Ressourcen berücksichtigen.
Die Szenarioanalyse sollte in die Bewertung der Widerstandsfähigkeit einfließen und den Bericht nicht lediglich ausschmücken. Legen Sie fest, welche strategischen Fragen sie prüfen soll: Anfälligkeit von Vermögenswerten, Nachfrageveränderungen, Inputkosten, Lieferunterbrechungen, Finanzierung, Technologieentscheidungen, Versicherung oder Kapitalallokation. Dokumentieren Sie Einschränkungen und die Beziehung zwischen den Szenarien und der zentralen Finanzprognose. Wenn externe Modelle verwendet werden, bewahren Sie ausreichende Nachweise auf, um die Eingabe, die Transformation und die Schlussfolgerung zu verstehen.
Monat 5 – Strategie mit Finanzplanung und Rechnungslegung verknüpfen
Ordnen Sie jedes wesentliche Risiko und jede wesentliche Chance aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen zu. Identifizieren Sie betroffene Kategorien der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Cashflows; Investitions- und Veräußerungspläne; Finanzierungsquellen; Prognosetreiber; rechnungslegungsbezogene Schätzungen und Ermessensentscheidungen; sowie wesentliche Unsicherheiten. Erstellen Sie eine Überleitung der Annahmen zwischen Nachhaltigkeitsanalyse, Szenarien, Budgets, Prognosen und den zugehörigen Abschlüssen.
Die Finanzfunktion sollte das Risikouniversum auf potenzielle Auswirkungen nach den einschlägigen Rechnungslegungsstandards prüfen. Die Nachhaltigkeitsangaben schaffen keine neuen Ansatz- oder Bewertungsregeln, doch inkonsistente Annahmen oder nicht erläuterte Unterschiede können die Verknüpfung der Informationen beeinträchtigen. Entscheiden Sie, wo quantitative Informationen, Bandbreiten oder qualitative Angaben verwendet werden, und dokumentieren Sie die Grundlage auf Absatzebene sowie die Nachweise für jede Erleichterung von der Quantifizierung.
Monat 6 – Kennzahlen, Ziele, Datenwörterbücher und Nachweise definieren
Schließen Sie das Kennzahlenregister ab. Nehmen Sie branchenübergreifende Klimakennzahlen, anwendbare branchenbezogene Kennzahlen, unternehmensspezifische Kennzahlen und Ziele auf. Erfassen Sie für jede Kennzahl ihre Definition, ihren Zweck, ihre Einheit, ihre Abgrenzung, ihren Zeitraum, ihre Methodik, ihre Annahmen, ihre Schätzungshierarchie, ihr Quellsystem, die verantwortliche Person, die prüfende Person, die Kontrolle, die Verknüpfung mit dem Ziel und die Behandlung von Vergleichsinformationen. Bestätigen Sie, welche SASB-Branchen auf eine diversifizierte Gruppe anwendbar sind, und dokumentieren Sie Änderungen oder zusätzliche Kennzahlen.
Erstellen Sie gleichzeitig das Nachweisregister und die Aufbewahrungsregeln. Narrative Angaben benötigen ebenso Nachweise wie quantitative Kennzahlen: Richtlinien, Unterlagen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans, Strategieentscheidungen, Risikomethoden, Szenariodokumente, Zielgenehmigungen und Leistungsüberprüfungen. Richten Sie Versionskontrolle und Zugriffsregelungen ein, damit der endgültige Bericht nachvollzogen werden kann, ohne auf persönliche Posteingänge angewiesen zu sein.
Monat 7 – einen Probelauf für THG und Kennzahlen durchführen
Führen Sie einen vollständigen Probelauf der Daten zu Scope 1, Scope 2 und Scope 3 durch, bevor der Berichtszeitraum endet. Stimmen Sie die organisatorische Abgrenzung mit dem berichtenden Unternehmen ab und erläutern Sie kennzahlenspezifische Unterschiede. Prüfen Sie alle relevanten Scope 3-Kategorien, bestimmen Sie Schätzungsmethoden, bewerten Sie die Datenqualität und erstellen Sie die Angaben zu Methodik und Einschränkungen. Finanzinstitute sollten Kategorie 15 und Anforderungen an finanzierte Emissionen, soweit anwendbar, gesondert behandeln.
Prüfen Sie die Änderungen vom December 2025 an IFRS S2 anhand des Berichtszeitraums. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1 January 2027 beginnen, verpflichtend anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig. Eine vorzeitige Anwendung oder die Vorbereitung auf die künftige Anwendung kann Änderungen an Klassifizierungssystemen, GWP-Werten, länderbezogenen Methoden, Prozessen für Kategorie 15, Vergleichsdaten und Kontrollen erfordern. Erfassen Sie die Entscheidung und aktualisieren Sie die Version des Quellenbestands.
Rule
Ziel des Probelaufs
Ermitteln Sie die Zahl, reproduzieren Sie die Zahl, erläutern Sie die Methode, verfolgen Sie die Quelle zurück, dokumentieren Sie die Schätzung, benennen Sie die Einschränkung und holen Sie die Freigabe der prüfenden Person ein – vor dem endgültigen Abschluss.
Monat 8 – Offenlegungskontrollen konzipieren und durchführen
Überführen Sie die Nachweis- und Kennzahlenarchitektur in Kontrollen. Definieren Sie mindestens die Freigabe durch die verantwortliche Person, die Extraktion aus Quellsystemen, die Zugriffskontrolle, die Überprüfung von Berechnungen, Abstimmungen, Änderungssteuerung, Modell-Governance, die Trennung von Erstellung und Überprüfung, die Genehmigung von Ermessensentscheidungen, die Konsistenz zwischen Berichten, die rechtliche Überprüfung, Vollständigkeitsprüfungen und die Managementbestätigung. Die Gestaltung der Kontrollen sollte der Wesentlichkeit und dem Risiko angemessen sein, aber in der Lage sein, im ersten Berichtszeitraum zu funktionieren.
Führen Sie einen Kontroll-Durchgang durch und bewahren Sie Nachweise auf. Eine Richtlinie oder Kontrollbeschreibung ist kein Beleg dafür, dass die Kontrolle funktioniert hat. Identifizieren Sie Ausnahmen, bewerten Sie deren Auswirkungen auf die Offenlegung und priorisieren Sie Abhilfemaßnahmen. Wenn eine externe Prüfung vorgesehen ist, vereinbaren Sie die Kriterien, den Umfang, das Niveau, den Zeitplan, das Nachweisprotokoll und die Behandlung von Feststellungen frühzeitig genug, um eine kurzfristige Entdeckung zu vermeiden, dass wichtige Aufzeichnungen nicht aufbewahrt wurden.
Monat 9 – einen vollständigen ersten Entwurf und eine Matrix auf Absatzebene erstellen
Erstellen Sie einen Entwurf des gesamten Pakets einschließlich Berichtsgrundlage, übergreifender Anforderungen, der vier Säulen, klimabezogener Einzelheiten, THG-Methoden, Kennzahlen, Ziele, finanzieller Auswirkungen, Ermessensentscheidungen, Unsicherheiten, Erleichterungen, Vergleichsinformationen und der vorgeschlagenen Compliance-Erklärung. Querverweise sollten anhand der Bedingungen von IFRS S1 geprüft werden, und die referenzierten Informationen sollten zu denselben Bedingungen und zum selben Zeitpunkt verfügbar sein.
Die Offenlegungsmatrix sollte jede anwendbare Anforderung mit ihrem Entwurfsstandort, dem Nachweisverweis, der verantwortlichen Person, der Kontrolle, der Erleichterung oder Ermessensentscheidung sowie dem Status der Überprüfung verknüpfen. Führen Sie eine Red-Team-Prüfung auf nicht belegte Aussagen, Scheingenauigkeit, verborgene Annahmen, Widersprüche zu den Abschlüssen, veraltete Absatzverweise und Formulierungen durch, die illustrative Praxis als IFRS-Anforderung behandeln.
Monat 10 – den endgültigen Abschluss und die abschließende Datenabstimmung durchführen
Frieren Sie die Methoden ein und schließen Sie die Periodendaten unter kontrollierten Abschneideregeln ab. Schließen Sie die THG-Berechnungen, die Kennzahlenleistung, die Zielfortschritte, die aktuellen finanziellen Auswirkungen, die Aktualisierungen zu erwarteten Auswirkungen und die Vergleichsinformationen, soweit erforderlich, ab. Stimmen Sie veröffentlichte Zahlen mit Quellsystemen und den zugehörigen Abschlüssen ab und dokumentieren Sie berechtigte Unterschiede bei Abgrenzung, Methode, Zeithorizont oder Szenario.
Führen Sie ein Verfahren für nachträgliche Anpassungen durch. Jede Änderung nach dem endgültigen Abschluss sollte die betroffene Offenlegung, Berechnung, den Nachweis, die Kontrolle, die Vergleichsinformation, den Querverweis und die Genehmigung benennen. Wiederholen Sie die Wesentlichkeits- und Vollständigkeitsprüfung für wesentliche nachfolgende Informationen. Diese Disziplin verhindert, dass eine nachträgliche Verbesserung der Erläuterungen eine technische Inkonsistenz erzeugt.
Monat 11 – unabhängige kritische Prüfung, Ausschussprüfung und Entscheidung des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
Schließen Sie interne Prüfung, technische Prüfung, rechtliche Prüfung und externe Prüfungshandlungen innerhalb ihrer vereinbarten Umfänge ab. Beheben Sie Feststellungen oder dokumentieren Sie deren Auswirkungen. Bereiten Sie die Unterlagen für das Leitungsorgan vor: Berichtsgrundlage, wesentliche Risiken und Chancen, finanzielle Verknüpfung, Szenarioanalyse, GHG und Kennzahlen, Erleichterungen, Ermessensentscheidungen, Kontrollausnahmen, Prüfungsumfang, ungelöste Angelegenheiten und die vorgeschlagene Schlussfolgerung zur Konformität.
Das Leitungsorgan oder der benannte Genehmiger sollte das Paket erst genehmigen, nachdem es verstanden hat, was vollständig ist, was geschätzt wird, welche Erleichterungen genutzt wurden und welche Änderungen weiterhin delegiert sind. Wenn eine anwendbare wesentliche Anforderung nicht erfüllt ist, sollte das Unternehmen keine ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung der Konformität verwenden. Eine transparente alternative Aussage kann weiterhin möglich sein, muss jedoch die Grundlage der Erstellung zutreffend beschreiben.
Monat 12 – veröffentlichen, archivieren und den nächsten Zyklus starten
Veröffentlichen Sie die Angaben am vorgeschriebenen Ort und zum vorgeschriebenen Zeitpunkt. IFRS S1 verlangt im Allgemeinen die Veröffentlichung gleichzeitig mit dem zugehörigen Abschluss und für denselben Berichtszeitraum, vorbehaltlich der Übergangserleichterung im ersten Jahr nach Paragraph E4. Bestätigen Sie die Zugänglichkeit querverwiesener Informationen, die endgültige Versionskontrolle, Genehmigungen, Quellenlinks, gegebenenfalls Anforderungen an die digitale Auszeichnung und die Beziehung zu anderen Berichten.
Archivieren Sie das kontrollierte Paket: endgültige Angaben, Nachweisregister, Berechnungsdateien, Version des Quellensatzes, Angabematrix, Freigaben, Unterlagen des Leitungsorgans, Prüfungsbericht, Aufgabenprotokoll und Änderungsprotokoll. Führen Sie eine Überprüfung nach der Implementierung durch, solange die Entscheidungen noch frisch sind. Überführen Sie ungelöste Einschränkungen in die Roadmap für das nächste Jahr, legen Sie Auslöser für Aktualisierungen fest und beginnen Sie den zweiten Zyklus, bevor der erste Bericht zu einer statischen Veröffentlichung wird.
Abbildung 2. Kritischer Pfad zur ersten Veröffentlichung nach IFRS S1/S2. Verzögerungen bei Umfang, Risikoidentifizierung, finanziellen Auswirkungen oder Kontrollen wirken sich in der Regel auf Erstellung und Genehmigung aus.
Der kritische Pfad und die parallelen Arbeitsstränge
Nicht jede Aufgabe muss warten, bis der vorherige Monat abgeschlossen ist. GHG-Daten, Branchenkennzahlen, Szenarioanalyse, die Integration in das Finanzwesen und die Gestaltung von Kontrollen sollten parallel durchgeführt werden, sobald ihr Umfang hinreichend stabil ist. Der kritische Pfad besteht aus Entscheidungen, die den Inhalt oder die Aussage des gesamten Pakets verändern. Verzögerungen bei diesen Entscheidungen sind gefährlicher als Verzögerungen bei einzelnen Aufgaben der Erstellung.
In der Praxis
| Abhängigkeit im kritischen Pfad | Warum sie den Zeitplan steuert | Parallele Arbeiten, die fortgesetzt werden können |
|---|---|---|
| Berichtsgrundlage und anwendbare Fassung | Bestimmt Zeitraum, Aussage, Erleichterungen, Vergleichsinformationen und Änderungsstatus | Vorläufige Quellenbestandsaufnahme und Terminplanung mit Stakeholdern |
| Gesamtheit der Risiken und Chancen | Bestimmt, welche Themen, Bereiche der Wertschöpfungskette und Datenströme einer Bewertung bedürfen | Nachweise zur Governance und bestehende Kennzahlenbestandsaufnahme |
| Wesentlichkeitsentscheidungen | Bestimmen die Struktur und Tiefe der Angaben | Erhebung technischer Daten für voraussichtlich prioritäre Bereiche |
| Klimawiderstandsfähigkeit und finanzielle Auswirkungen | Beeinflussen Strategiedarstellung, Prognosen, Abgleich mit der Rechnungslegung und Entscheidungen des Leitungsorgans | GHG-Berechnungen, Definitionen von Branchenkennzahlen und Gestaltung von Kontrollen |
| Nachweise und Kontrollen | Bestimmen, ob die Angabe belegbar und für die Prüfung bereit ist | Erstellung stabiler Abschnitte und Gestaltungsarbeiten |
| Abschließende Vollständigkeits- und Compliance-Schlussfolgerung | Bestimmt, ob die vorgeschlagene Aussage getroffen werden kann | Veröffentlichungsformatierung, digitales Tagging und Kommunikationsplanung |
In der Praxis
Empfohlene Programm-Taktung
| Forum | Häufigkeit | Zweck — Zentrale Dokumentation |
|---|---|---|
| Arbeitsstromsitzung | Wöchentlich während aktiver Phasen | Aufgaben abschließen, technische Abhängigkeiten lösen und Nachweise aktualisieren — Maßnahmenprotokoll und Arbeitsstrom-Dashboard |
| Forum für technische Entscheidungen | Alle zwei Wochen oder nach Bedarf | Beurteilungen zu Umfang, Wesentlichkeit, Methoden, Erleichterungen und Formulierung genehmigen — Beurteilungsregister und Entscheidungsvorlage |
| Programmsteuerungsausschuss | Monatlich | Kritischen Pfad, Ressourcen, Hindernisse, Prüfung und Bereitschaft des Leitungsorgans überprüfen — Integrierter Status- und Risikobericht |
| Überprüfung durch CFO / geschäftsführenden Sponsor | An wichtigen Meilensteinen | Finanzielle Annahmen, Berichtsgrundlage und Eskalation genehmigen — Freigabe am Meilenstein |
| Aktualisierungen für das Leitungsorgan oder den Ausschuss | Im ersten Zyklus mindestens vierteljährlich | Nachweise für die Aufsicht erstellen und einen einzelnen verspäteten Genehmigungstermin vermeiden — Unterlagen für das Leitungsorgan und Protokolle |
| Probelauf / harter Abschluss | Bei M7 und M10 in diesem Modell | Testbetrieb, Nachweise, Kontrollen und abschließende Daten – Abschlussunterlagen, Ausnahmen und Abhilfemaßnahmen |
Zu dokumentierende Übergangsentscheidungen im ersten Jahr
Übergangserleichterungen sind optional und an Bedingungen geknüpft. Sie sollten anhand des Berichtsobjektivs des Unternehmens, der Vorschriften der jeweiligen Rechtsordnung, der Datenreife und des künftigen Aufwands für Vergleichsinformationen bewertet werden. Die Nutzung einer Erleichterung sollte, sofern erforderlich, angegeben und nachverfolgt werden, damit vorübergehende Regelungen nicht zu verborgenen dauerhaften Lücken werden.
In der Praxis
| Übergangsbestimmung | Praktische Entscheidung | Auswirkung auf Kontrollen |
|---|---|---|
| IFRS S1 E3 | Im ersten jährlichen Berichtszeitraum der erstmaligen Anwendung sind keine Vergleichsinformationen erforderlich | Entscheiden, ob freiwillige Vergleichsinformationen bereitgestellt werden, und sicherstellen, dass sie nicht irreführend sind |
| IFRS S1 E4 | Nachhaltigkeitsangaben für das erste Jahr dürfen nach den zugehörigen Abschlüssen innerhalb des festgelegten Zeitrahmens für Zwischenberichte oder für neun Monate veröffentlicht werden | Bestätigen, dass die Rechtsordnung die Erleichterung zulässt, sowie Veröffentlichungsdatum und Kommunikationsplan festlegen |
| IFRS S1 E5-E6 | Die Berichterstattung im ersten Jahr darf auf klimabezogene Risiken und Chancen beschränkt werden, mit einer entsprechenden Erleichterung bei Vergleichsinformationen im zweiten Jahr | Nutzung angeben, Umsetzung der nicht klimabezogenen Themen planen und Anforderungen an Vergleichsinformationen im zweiten Jahr nachverfolgen |
| IFRS S2 C3 | Vor der erstmaligen Anwendung sind keine Vergleichsinformationen nach IFRS S2 erforderlich | Ausgangspunkt für Vergleichsinformationen und etwaige freiwillige Daten dokumentieren |
| IFRS S2 C4 | Festgelegte Erleichterungen für das erste Jahr können für eine bereits bestehende Methode außerhalb des GHG Protocol und Scope 3-Emissionen verfügbar sein | Berechtigung, Angaben und Plan für die Systemmigration dokumentieren |
| Änderungen 2025 an IFRS S2 | Verpflichtend für am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnende Perioden; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig | Entscheidung zur vorzeitigen Anwendung genehmigen, Methoden, Klassifizierungen, Kontrollen und Vergleichszahlen aktualisieren |
Hypothetisches Beispiel: eine mittelgroße Konsumgütergruppe
Der Programmsponsor ordnet die Arbeiten neu. In Monat 1 werden die Abgrenzung der Gruppe, die Aussage zur Berichterstattung und die Übergangsentscheidungen festgelegt. In den Monaten 2 und 3 werden Risiken in den Bereichen Fertigung, Verpackung, landwirtschaftliche Inputs, Einzelhandel und Verbrauchernutzung identifiziert und anschließend wesentliche Informationen bestimmt. Die Gruppe stellt fest, dass Wasserstress, die Verfügbarkeit von Rohstoffen und die Verpackungsregulierung über den Klimabereich hinausgehende Daten- und Finanzanalysen erfordern. Eine Erleichterung für das erste Jahr, die nur das Klima betrifft, wird erwogen, aber abgelehnt, weil der Zeitplan der Rechtsordnung und die Erwartungen der Investoren einen vollständigen Pilotlauf begünstigen, während die Compliance-Aussage zurückgestellt wird, bis die Matrix vollständig ist.
Die Arbeiten zu Scope 3 und zu Rohstoffszenarien beginnen parallel. Bis Monat 7 zeigt der Probelauf, dass die Schätzungen der eingekauften Güter stark von der Klassifizierung der Lieferanten abhängen und dass die Klimaerläuterung den Finanzierungsstatus von Verpackungsinvestitionen überbewertet. Diese Sachverhalte werden vor dem endgültigen Abschluss behoben. Der erste Bericht ist kürzer als der ursprüngliche Entwurf, aber seine Abgrenzungen, Schätzungen, finanziellen Verknüpfungen und Einschränkungen sind klarer und seine Nachweiskette ist deutlich stärker.
Hypothetical scenario
Veranschaulichendes Szenario – an den Berichtsstichtag des Unternehmens anpassen
Eine Konsumgütergruppe beginnt ihren ersten Zyklus 12 Monate vor dem Jahresende. Sie verfügt über ein ausgereiftes Inventar für Scope 1 und Scope 2, aber weder über ein systematisches Screening von Scope 3 noch über eine Branchenanalyse nach SASB noch über eine dokumentierte Methode für erwartete finanzielle Auswirkungen. Das Team für den Geschäftsbericht schlägt zunächst vor, sofort mit der Ausarbeitung der Governance- und Klimaerläuterung zu beginnen.
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
In der Praxis
Häufige Fehler im ersten Zyklus
| Fehler | Warum dies den Zyklus verzögert | Korrektur |
|---|---|---|
| Mit der Berichtsvorlage beginnen | Entscheidungen zu Abgrenzung, Wesentlichkeit und Nachweisen werden beim Verfassen verborgen | Berichtsgrundlage und Risikouniversum vor der detaillierten Textausarbeitung festlegen |
| Wesentlichkeit als eintägigen Workshop behandeln | Nachweise zur Wertschöpfungskette, Branche und Finanzinformationen sind unvollständig | Eine dokumentierte Bewertung anhand mehrerer Quellen verwenden und wesentliche Ermessensentscheidungen überprüfen |
| SASB bis zur Kennzahlenphase aufschieben | Branchenrisiken und Angaben werden möglicherweise zu spät identifiziert | SASB bei der Identifizierung von Risiken und Chancen sowie bei der Auswahl von Kennzahlen heranziehen und berücksichtigen |
| Scope 3 erst nach dem Jahresende beginnen | Datenerhebung, Schätzung und Kategoriescreening haben lange Vorlaufzeiten | Mehrere Monate vor dem Jahresende einen vollständigen Probelauf des Abschlusses durchführen |
| Szenarien getrennt von der Finanzfunktion durchführen | Strategische Implikationen und finanzielle Auswirkungen können nicht miteinander verknüpft werden | Eine gemeinsame Annahmen- und Entscheidungsbrücke schaffen |
| Annehmen, dass eine Übergangserleichterung die zugrunde liegende Systemlücke schließt | Der nächste Zyklus übernimmt eine nicht dokumentierte Abhängigkeit | Ein Register für Erleichterungen mit Ablaufdatum, Verantwortlichem und Abhilfemaßnahmenplan verwenden |
| Die Prüfungssicherheit zu spät einholen | Nach dem Abschluss treten Nachweisformate und Kontrolllücken zutage | Umfang und Erwartungen an Nachweise während der Gestaltung der Kontrollen vereinbaren |
| Die Veröffentlichung als Projektabschluss behandeln | Es gibt kein Archiv, keinen Auslöser für Aktualisierungen und keinen Plan für Vergleichsinformationen im zweiten Jahr | Eine Überprüfung nach der Implementierung abschließen und den nächsten Zyklus einleiten |
Myth
„Im ersten Jahr handelt es sich größtenteils um narrative Angaben, daher können Daten und Kontrollen nach Veröffentlichung des Berichts aufgebaut werden.“
Reality
Narrative Aussagen zu Governance, Strategie, finanziellen Auswirkungen, Resilienz und Zielen erfordern Nachweise. Kennzahlen und GHG-Daten benötigen kontrollierte Methoden und einen Abschluss des Berichtsprozesses. Erleichterungen im ersten Jahr reduzieren bestimmte Verpflichtungen; sie machen nicht belegte narrative Angaben nicht zu einer regelkonformen Berichterstattung.
Bereitschaft
12-Monats-Implementierungscheckliste
- Monat 1: Berichtsgrundlage, Ausgaben, Entscheidungen zu Erleichterungen, Governance, RACI und Programmsteuerungen genehmigen.
- Monat 2: Das Universum der Risiken und Chancen anhand angemessener und belegbarer Informationen sowie der Quellenhierarchie von IFRS S1 aufbauen.
- Monat 3: Entscheidungen zu wesentlichen Informationen dokumentieren und die erste Struktur und Matrix für die Angaben erstellen.
- Monat 4: Klimarisiken und -chancen bewerten und eine angemessene Szenarioanalyse konzipieren.
- Monat 5: Strategie, Szenarien und Risiken mit Budgets, Prognosen, finanziellen Auswirkungen, Rechnungslegung und Finanzierung verknüpfen.
- Monat 6: Kennzahlen, Ziele, Datenwörterbuch, Nachweisregister und branchenbasierte Anforderungen genehmigen.
- Monat 7: Einen vorläufigen Abschluss der GHG- und Kennzahlendaten durchführen, einschließlich der Prüfung der Scope 3-Kategorien und der Bewertung von Änderungen.
- Monat 8: Kontrollen für Angaben betreiben, Nachweise prüfen und gegebenenfalls den Umfang der Prüfungssicherheit vereinbaren.
- Monat 9: Den vollständigen Entwurf, die Matrix und Querverweise fertigstellen sowie eine technische Red-Team-Prüfung durchführen.
- Monat 10: den endgültigen Abschluss, Abstimmungen, Vergleichsanalysen und die Kontrolle nachträglicher Anpassungen durchführen.
- Monat 11: Feststellungen der unabhängigen Prüfung klären und die Genehmigung durch Ausschuss und Vorstand einholen.
- Monat 12: auf der erforderlichen Grundlage veröffentlichen, das Nachweispaket archivieren und den nächsten Zyklus starten.
Selbstprüfung
- Welche Aktivitäten im Fahrplan können parallel durchgeführt werden, und welche Entscheidungen müssen auf dem kritischen Pfad bleiben?
- Wie würde die Nutzung der ausschließlich klimabezogenen Übergangserleichterung den Umsetzungsplan für das zweite Jahr verändern?
- Was sollte ein Probelauf über die Fähigkeit hinaus nachweisen, eine illustrative Kennzahl zu erstellen?
Häufig gestellte Fragen
Sind 12 Monate nach IFRS S1 oder IFRS S2 erforderlich?
Nein. Die Standards schreiben Berichtsanforderungen vor, nicht die Dauer der Umsetzung. Der Fahrplan ist ein LRA-Planungsmodell, das an Komplexität, Reifegrad, Berichtszeitpunkt und Rechtsordnung angepasst werden sollte.
Kann ein erstmalig berichtendes Unternehmen nach dem Abschluss der Finanzberichte veröffentlichen?
IFRS S1 Paragraph E4 sieht eine bestimmte zeitliche Erleichterung im ersten Jahr vor. Das genaue Datum hängt davon ab, ob das Unternehmen zur Veröffentlichung eines Zwischenberichts verpflichtet ist oder diesen freiwillig veröffentlicht. Die Regeln der jeweiligen Rechtsordnung und der beabsichtigte Anspruch müssen ebenfalls geprüft werden.
Kann das erste Jahr ausschließlich Klima abdecken?
IFRS S1 Paragraphen E5-E6 gestatten im ersten jährlichen Berichtszeitraum einen klimazentrierten Übergangsansatz mit entsprechender Erleichterung bei Vergleichsinformationen. Die Nutzung muss offengelegt werden, und das Unternehmen sollte planen, wie nicht klimabezogene Risiken und Chancen ergänzt werden.
Wann sollte eine externe Prüfung einbezogen werden?
Wenn eine Prüfung vorgeschrieben oder geplant ist, sollte der Prüfer frühzeitig genug einbezogen werden, um Kriterien, Umfang, Nachweise und Zeitplan zu vereinbaren. IFRS S1/S2 selbst schreiben keine allgemeine Prüfungspflicht vor.
Welches Risiko auf dem kritischen Pfad tritt am häufigsten auf?
Das ist unterschiedlich, aber verspätete Entscheidungen zur Berichtsgrundlage, zum Umfang von Risiken und Wesentlichkeit, zu finanziellen Auswirkungen, zur Scope-3-Methodik oder zu Kontrollen wirken sich häufig bis auf die Erstellung des Berichts und die Genehmigung durch den Vorstand aus.
Sources
Primary sources
- IFRS S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information. Juni 2023; Übergangsbestimmungen E1-E6
- IFRS S2 Climate-related Disclosures. Konsolidierte Ausgabe Dezember 2025; Übergangsbestimmungen C1-C5
- IFRS Foundation educational material: Materiality and disclosure of material information. November 2024
- IFRS Foundation educational material: Using the SASB Standards to meet the requirements in IFRS S1. Implementation support
- IFRS Foundation educational material: Industry-based guidance on implementing IFRS Sustainability Disclosure Standards. Industry risk and metric support
- IFRS Foundation educational material: Disclosing information about anticipated financial effects. August 2025
- IFRS Foundation educational material: Greenhouse gas emissions disclosures. Mai 2025
- Amendments to Greenhouse Gas Emissions Disclosures. Herausgegeben im Dezember 2025; wirksam für jährliche Berichtszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist
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