Short answer
The answer, before the reasoning
Nein. UK SRS S2 und ESRS E1 können eine umfangreiche gemeinsame Daten- und Evidenzbasis nutzen, sind jedoch keine austauschbaren Berichtsanforderungen. UK SRS S2 wendet die investorenorientierte Wesentlichkeitsperspektive von UK SRS S1 auf klimabezogene Risiken und Chancen an, die die Aussichten eines Unternehmens beeinflussen könnten.
Die ESRS verwenden die doppelte Wesentlichkeit: Auswirkungswesentlichkeit und finanzielle Wesentlichkeit. Die Standards unterscheiden sich außerdem bei der Berichtsarchitektur, bestimmten Darstellungen von THG-Emissionen, den Einzelheiten des Übergangsplans, den Angaben zu CO2-Gutschriften, dem Kontext der gesetzlichen Prüfung und den Aussagen, die ein Unternehmen treffen darf. Ein kontrollierter Abgleich sollte daher gemeinsame Daten von verbleibenden rahmenspezifischen Entscheidungen trennen.
Lehrmaterial für Praktiker. Beispielhafte Darstellungen und Formulierungen erfordern eine Anpassung und eine fachliche Prüfung.
Schnelle Orientierung
Schnelle Orientierung
- Gilt für
- Konzerne, die Angaben nach UK SRS S2 und ESRS E1 erstellen, entweder im selben Berichtszyklus oder über verschiedene rechtliche Einheiten.
- Primäre Entscheidung
- Welche Daten und Evidenz wiederverwendet werden können und welche rahmenspezifischen Prüfungen, Angaben und Aussagen getrennt bleiben müssen.
- Wichtige Quellen
- UK SRS S1 und UK SRS S2; Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission; überarbeitetes ESRS-Paket der Europäischen Kommission, angenommen am 3. Juli 2026; ESRS-ISSB-Leitfaden zur Interoperabilität.
- Häufige Verwechslung
- Ein hohes Maß an Überschneidung bei Klimadaten wird mit identischer Wesentlichkeit, identischen Berichtsgrenzen, Übergangsplanpflichten oder Compliance-Aussagen verwechselt.
Warum dieser Vergleich wichtig ist
Viele Klimaprogramme beginnen inzwischen mit einem Emissionsinventar, einem Arbeitsablauf zur Szenarioanalyse und einem Register für den Übergangsplan. Das ist effizient. Das Risiko entsteht, wenn ein gemeinsamer Datensatz zu einer gemeinsamen Schlussfolgerung werden darf. Ein Klimarisiko kann für UK SRS S2 finanziell wesentlich sein, auch wenn die entsprechende Auswirkung noch keinen Schwellenwert für die Auswirkungswesentlichkeit nach ESRS überschritten hat. Umgekehrt kann eine tatsächliche oder potenzielle Klimaauswirkung nach den ESRS wesentlich sein, auch wenn das Unternehmen keine wesentliche Auswirkung auf seine eigenen Aussichten festgestellt hat.
Das praktische Ziel besteht nicht darin, zwei voneinander unabhängige Systeme aufzubauen. Es besteht darin, eine einzige gesteuerte Evidenzbasis zu Klimathemen mit zwei kontrollierten Berichtsprofilen aufzubauen. Jedes Profil benötigt eine eigene Wesentlichkeitsentscheidung, einen eigenen Angabenumfang, eigene Methodenentscheidungen, eigene Auslassungen oder Erleichterungen, eine eigene Genehmigung und eine eigene öffentliche Aussage.
Technical status
Aktueller ESRS-Status zum 3. August 2026
Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission bleibt die aktuelle rechtliche ESRS-Grundlage. Die Europäische Kommission hat am 3. Juli 2026 überarbeitete ESRS angenommen, aber der überarbeitete delegierte Rechtsakt war zum Prüfungsstichtag noch nicht in Kraft, da die Prüfung durch die EU und die Veröffentlichung im Amtsblatt noch ausstanden. Dieser Artikel stellt daher sowohl die aktuelle Architektur von 2023 als auch die überarbeitete Architektur von 2026 für die vorausschauende Umsetzung gegenüber.
Der wesentliche Unterschied: Investorenwesentlichkeit gegenüber doppelter Wesentlichkeit
UK SRS S2
UK SRS S2 ist gemeinsam mit UK SRS S1 zu lesen. Ziel ist die Offenlegung entscheidungsnützlicher Informationen über klimabezogene Risiken und Chancen, bei denen vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten kurz-, mittel- oder langfristig beeinflussen. Die primären Nutzer sind bestehende und potenzielle Investoren, Kreditgeber und sonstige Gläubiger. Die Wesentlichkeit wird daher anhand des Informationsbedarfs dieser Nutzer beurteilt.
ESRS E1
Die ESRS verwenden die doppelte Wesentlichkeit. Ein Unternehmen beurteilt wesentliche Auswirkungen auf Menschen oder die Umwelt sowie wesentliche nachhaltigkeitsbezogene finanzielle Risiken und Chancen. Klimabezogene Angaben beschränken sich nicht auf Sachverhalte, die die eigenen Aussichten des Unternehmens beeinflussen. Wenn der Klimawandel aus einer der beiden Perspektiven wesentlich ist, werden die anwendbaren Angaben nach ESRS E1 im Rahmen der ESRS-Architektur berücksichtigt.
Rule
Praktische Konsequenz
Ein gemeinsames Klimaregister sollte mindestens zwei Schlussfolgerungsfelder enthalten: finanzielle Wesentlichkeit nach UK und Auswirkungs-/finanzielle Wesentlichkeit nach den ESRS. Eine kombinierte Bewertung ist nur selten ein verlässlicher Ersatz, da die Perspektiven, betroffenen Nutzer und Schwellenwerte nicht identisch sind.
Abgleich von UK SRS S2 und ESRS E1
Gemeinsame Klimaevidenz kann in beide Berichtssysteme einfließen, aber rahmenspezifische Anpassungsaufzeichnungen müssen Unterschiede bei Wesentlichkeit, Abgrenzung, Methode, Prüfungssicherung und Aussage bewahren.
In der Praxis
| Bereich | UK SRS S2 | ESRS E1 / CSRD-Kontext — Erforderliche Kontrolle |
|---|---|---|
| Zielsetzung und Nutzer | Klimabezogene Finanzinformationen für primäre Nutzer von Finanzberichten mit allgemeinem Verwendungszweck. | Informationen für Anleger und andere Stakeholder über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen. — Den Nutzer und den Entscheidungsbedarf für jede Wesentlichkeitsfeststellung dokumentieren. |
| Wesentlichkeit | Anlegerorientierte Wesentlichkeit gemäß UK SRS S1. | Doppelte Wesentlichkeit: Wirkungswesentlichkeit und finanzielle Wesentlichkeit. — Die Ergebnisse der getrennten Betrachtungsperspektiven beibehalten, auch wenn Nachweise gemeinsam genutzt werden. |
| Themenauslöser | Wesentliche klimabezogene Risiken und Chancen offenlegen. | E1 anwenden, wenn der Klimawandel im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung nach ESRS wesentlich ist. — Dokumentieren, warum der Klimawandel nach jedem Rahmenwerk einbezogen oder nicht einbezogen wird. |
| Berichtsarchitektur | Teil der Finanzberichte mit allgemeinem Verwendungszweck, mit miteinander verknüpften Informationen und Anforderungen aus UK SRS S1. | Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht, vorbehaltlich der Darstellungsregeln der ESRS und des CSRD-Rechts. — Berichtsposition, Einbeziehung durch Verweis und Querverweise getrennt zuzuordnen. |
| THG-Abgrenzung | Scope 1 und Scope 2 für die konsolidierte Gruppe sowie getrennt für andere Beteiligungsunternehmen berichten; Scope 3 umfasst relevante Kategorien der Wertschöpfungskette. | Die derzeitige E1 verlangt Bruttoemissionen aus Scope 1, Scope 2 und Scope 3; die überarbeitete E1 behält Bruttoemissionen und wesentliche Scope-3-Kategorien mit Darstellungsanforderungen der ESRS bei. — Ein Emissionsregister verwenden, aber Konsolidierungsstatus, Rolle in der Wertschöpfungskette und Tags für die Ergebnisse des jeweiligen Rahmenwerks speichern. |
| Scope 2 | Standortbasierter Scope 2 sowie Informationen über vertragliche Instrumente, die für das Verständnis der Nutzer relevant sind. | Die derzeitigen ESRS verlangen einen standortbasierten und einen marktbasierten Scope 2; die überarbeitete E1 behält beide Darstellungen bei. — Die eine Methode nicht durch die andere überschreiben; beide Ergebnisse und Methodenvermerke beibehalten. |
| Scope 3 | Alle 15 Kategorien des GHG Protocol berücksichtigen; einbezogene Kategorien, Messansatz, Eingaben und Annahmen offenlegen. UK SRS C4 kann im ersten Jahr eine Erleichterung gewähren, wenn es angewendet und offengelegt wird. | Die derzeitige E1 verlangt wesentliche Scope-3-Kategorien; die überarbeitete E1 verlangt ebenfalls die Prüfung und Berichterstattung wesentlicher Kategorien nach Kategorie. — Ein Prüfregister für 15 Kategorien, die Grundlage der Wesentlichkeit, Schätzungen und Ausschlüsse führen. |
| Szenarien und Resilienz | Die Resilienz mithilfe einer klimabezogenen Szenarioanalyse bewerten, die dem Ausmaß der Exponierung sowie den Fähigkeiten und Ressourcen angemessen ist. | Resilienz- und szenariobezogene Informationen gemäß den anwendbaren Anforderungen aus E1 offenlegen; die doppelte Wesentlichkeit kann sich ebenfalls auf die Analyse auswirken. — Gemeinsame Szenarien verwenden, aber jedes Ergebnis der erforderlichen Angabe und der Wesentlichkeitsperspektive zuordnen. |
| Übergangsplan | Einen etwaigen klimabezogenen Übergangsplan des Unternehmens offenlegen, einschließlich wesentlicher Annahmen, Abhängigkeiten, Ressourcen und Fortschritte. | E1-1 verlangt einen Übergangsplan zur Eindämmung des Klimawandels und dessen Vereinbarkeit mit einem 1.5°C-Pfad und dem EU-Ziel der Klimaneutralität oder bestimmte Informationen, wenn kein Plan besteht. — Ein Aktionsregister führen, aber eine getrennte Anforderungszuordnung und Überprüfung der Aussagen vornehmen. |
| Finanzielle Auswirkungen | Laufende und erwartete Auswirkungen auf die Finanzlage, die finanzielle Leistung und die Cashflows, vorbehaltlich bestimmter quantitativer Erleichterungen und Erläuterungen. | Die derzeitige ESRS E1-9 / die überarbeitete E1-11 behandelt erwartete finanzielle Auswirkungen mit spezifischen Anforderungen der ESRS und verfügbaren Erleichterungen. — Mit der Planung, den Posten des Abschlusses und den quantitativen/qualitativen Ergebnissen des jeweiligen Rahmenwerks abstimmen. |
| CO2-Gutschriften und Entnahmen | Die geplante Nutzung von CO2-Gutschriften für Nettoziele, das entsprechende System, den Typ und die Glaubwürdigkeit erläutern; Bruttoemissionen bleiben sichtbar. | Aktuelles E1-7 / überarbeitetes E1-9 behandelt Entnahmen, Gutschriften und bestimmte Neutralitätsaussagen separat; Bruttoemissionen schließen Gutschriften und Entnahmen aus. — Separates Bruttoinventar, Entnahmenbuch, Gutschriftenbuch und Aussagenregister führen. |
| Branchenkennzahlen | Für das Unternehmen relevante branchenbasierte Kennzahlen offenlegen; Unternehmen may refer to IFRS S2 industry guidance. | ESRS verwendet sektoragnostische E1-Kennzahlen und may durch weitere EU-/Sektoranforderungen ergänzt werden. — Nicht davon ausgehen, dass ESRS-Datenpunkte die britische Beurteilung nach Branchenanforderungen ersetzen. |
| Prüfungssicherheit | UK SRS S2 selbst schreibt keine allgemeine Prüfungssicherheit vor; eine regulatorische Vorgabe oder ein freiwilliges Prüfungsmandat kann dies tun. | Die CSRD schafft eine gesetzliche Prüfungssicherheitsebene für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Anwendungsbereich; die Verpflichtung ergibt sich aus dem Gesetz, nicht allein aus E1. — Für jeden Bericht den Prüfungsumfang, die Kriterien und den Verantwortlichen für die Nachweise bestimmen. |
| Öffentliche Aussage | Eine ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung der Einhaltung von UK SRS setzt die Erfüllung aller anwendbaren Anforderungen der UK SRS voraus, vorbehaltlich der offengelegten Erleichterungen des Vereinigten Königreichs. | ESRS-/CSRD-Aussagen richten sich nach der anwendbaren Rechtsgrundlage und den Anforderungen an die Nachhaltigkeitserklärung. — Die Rechtsprüfung muss jede Aussage separat genehmigen; „ein Bericht erfüllt alle Anforderungen“ vermeiden. |
THG-Grenzen: ein Register, mehr als eine Darstellung
Die zugrunde liegenden Aktivitätsdaten, Emissionsfaktoren, Gaskonversionen und Berechnungsnachweise können in der Regel zentral gesteuert werden. Die Berichtsausgaben benötigen dennoch explizite Grenzattribute. Mindestens sollte das Hauptregister das berichtende Unternehmen, den Status als konsolidierter Konzern, die Beziehung zum Beteiligungsunternehmen oder zur Wertschöpfungskette, Scope, Scope-3-Kategorie, Geografie, Verantwortlichen für die Aktivität, Berichtszeitraum, Schätzstatus und die Methodikversion ausweisen.
UK SRS S2 verlangt Informationen, die es den Nutzern ermöglichen, die mit dem konsolidierten Rechnungslegungskonzern und anderen Beteiligungsunternehmen verbundenen Emissionen zu verstehen. ESRS konzentriert sich auf das Unternehmen und seine vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette anhand eigener Regeln für die Berichtsgrenze. Ein Konzern mit Gemeinschaftsunternehmen, assoziierten Unternehmen, geleasten Vermögenswerten oder Akquisitionen kann daher dieselben Quellemissionen einmal berechnen, sie aber unterschiedlich zuordnen, darstellen oder erläutern.
Scope 2
Ein Unternehmen, das nach beiden Regelwerken berichtet, sollte sowohl standortbasierte als auch marktbasierte Informationen vorhalten. UK SRS S2 verlangt standortbasierte Scope-2-Emissionen und Informationen über vertragliche Instrumente, soweit dies für das Verständnis der Emissionen relevant ist. Die aktuellen und überarbeiteten ESRS verlangen sowohl standortbasierte als auch marktbasierte Darstellungen von Scope 2. Die marktbasierte Berechnung zu löschen, weil die britische Ausgabe mit standortbasierten Emissionen beginnt, würde eine vermeidbare Lücke bei den ESRS schaffen.
Scope 3
Beide Systeme profitieren von einer vollständigen Prüfung aller 15 Kategorien, doch die Berichtsentscheidungen sollten separat dokumentiert werden. UK SRS S2 fordert das Unternehmen auf, alle Kategorien zu berücksichtigen und die einbezogenen Kategorien offenzulegen. ESRS verlangt die Berichterstattung über wesentliche Scope-3-Kategorien im Rahmen seiner eigenen Wesentlichkeits- und Signifikanzarchitektur. Eine Kategorie kann daher für UK SRS S2 geschätzt und zugleich nach ESRS als wesentlich behandelt werden, doch dieses Ergebnis muss nachgewiesen und darf nicht vorausgesetzt werden.
Caution
Erleichterung nicht mit Ausschluss verwechseln
Die Erleichterung für Scope 3 im ersten Berichtsjahr nach UK SRS S2 gemäß Absatz C4 ist eine übergangsbezogene Berichterstattungserleichterung, kein Nachweis dafür, dass Scope 3 unwesentlich ist, und keine Erlaubnis, die Prüfung der Kategorien und die Vorbereitungsarbeiten zu entfernen. Die Inanspruchnahme der Erleichterung muss zusammen mit der Erklärung der Einhaltung offengelegt werden.
Szenarioanalyse und Klimaresilienz
Dieselbe Szenariobibliothek kann beide Rahmenwerke unterstützen, sofern sie relevant, glaubwürdig und angemessen gesteuert ist. Ein belastbares Modell erfasst die Quelle des Szenarios, den Temperaturpfad, Annahmen zu Politik und Technologie, Zeithorizonte, Geografie, Variablen physischer Risiken, Geschäftsvariablen, die finanzielle Übersetzung und Modellbeschränkungen.
UK SRS S2 stellt ausdrücklich fest, dass der Ansatz zur Szenarioanalyse den Umständen des Unternehmens angemessen sein sollte. Größere Exponierung und größere Fähigkeiten oder Ressourcen sprechen normalerweise für einen anspruchsvolleren quantitativen Ansatz. Die Offenlegung muss die Resilienzbewertung und wesentliche Unsicherheitsbereiche erläutern. ESRS verlangt Informationen zur Klimaresilienz im Kontext der doppelten Wesentlichkeit und behandelt unter der überarbeiteten Architektur weiterhin Ergebnisse, Auswirkungen, Unsicherheiten und Anpassungsfähigkeit.
Die Wiederverwendung funktioniert daher auf der Ebene der Szenarioeingaben und der Modellierung. Die narrativen Ausgaben beantworten weiterhin unterschiedliche Fragen: UK SRS S2 konzentriert sich auf die Auswirkungen auf Strategie, Geschäftsmodell und Aussichten; ESRS kann zusätzlich Informationen über wesentliche Auswirkungen und die Fähigkeit des Unternehmens verlangen, diese zu adressieren.
Transformationspläne: „Ein Plan besteht“ löst in beiden Systemen nicht dasselbe aus
UK SRS S2 begründet keine allgemeine Verpflichtung zur Annahme eines Transformationsplans. Wenn ein Unternehmen über einen klimabezogenen Transformationsplan verfügt, legt es Informationen über diesen Plan offen, einschließlich Annahmen, Abhängigkeiten, Ressourcen und Fortschritten. Der Plan muss mit der Strategie, den Zielen sowie den aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen des Unternehmens verbunden sein.
ESRS E1-1 ist in seiner Architektur für Transformationspläne detaillierter. Die aktuellen ESRS verlangen den Transformationsplan für den Klimaschutz, einschließlich der Vereinbarkeit mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1.5°C, Dekarbonisierungshebeln sowie Investitionen und Finanzierung. Das überarbeitete E1-1 behält eine detaillierte Planarchitektur und eine bestimmte Offenlegung vor, wenn ein Unternehmen keinen Transformationsplan hat. Ein Konzern sollte daher ein gemeinsames Maßnahmen- und Investitionsregister führen und zugleich jede Aussage des Plans der jeweils anwendbaren Rahmenwerksanforderung zuordnen.
In der Praxis
| Gemeinsames Planfeld | Verwendung in UK SRS S2 | Verwendung in ESRS E1 — Restprüfung |
|---|---|---|
| Genehmigtes Ambitionsniveau und Zeithorizont | Mit Strategie und Zielen verknüpfen. | Mit der Vereinbarkeit mit 1.5°C/der Klimaneutralität der EU und der E1-1-Planarchitektur verknüpfen. — Wird die öffentliche Ambition durch einen genehmigten Plan statt durch ein allgemeines Bestreben gestützt? |
| Dekarbonisierungshebel | Maßnahmen und erwartete Auswirkungen erläutern. | Hebel, gebundene Emissionen und gegebenenfalls Fortschritte erläutern. — Sind die Auswirkungen brutto, netto, modelliert oder bereits erreicht? |
| Kapital- und Betriebsressourcen | Mit der Finanzplanung und erwarteten Auswirkungen verknüpfen. | Investitionen und Finanzierung gemäß den E1-Anforderungen erläutern. — Sind Budget, Investitionsausgaben und öffentliche Zahlen miteinander abgestimmt? |
| Abhängigkeiten und Annahmen | Wesentliche Abhängigkeiten und Unsicherheiten offenlegen. | Wesentliche Annahmen, Abhängigkeiten und Umsetzungsbedingungen erläutern. — Sind Abhängigkeiten zugeordnet und werden sie überwacht? |
| CO2-Gutschriften | Die geplante Verwendung für Nettoziele und Qualitätsmerkmale erläutern. | Gutschriften/Entnahmen unter E1 berichten und Neutralitätsaussagen kontrollieren. — Sind die Bruttoreduktionen vor Gutschriften sichtbar? |
Finanzielle Auswirkungen und Verbindung zum Jahresabschluss
Beide Rahmenwerke verlangen, dass Klimainformationen über eine Liste von Risiken hinausgehen. Das Unternehmen benötigt eine kontrollierte Verbindung von Risikotreibern und Szenarien zu Geschäftsentscheidungen, Budgets und Posten des Jahresabschlusses. Zu den typischen Feldern gehören das betroffene Vermögen oder die betroffene Tätigkeit, der Übertragungskanal, der Zeithorizont, die Planungsannahme, der Finanzposten, die Bandbreite oder Sensitivität, das Quellenmodell, die verantwortliche Person, die Überwachungskontrolle und der Grund für jede Bewertungsbeschränkung.
UK SRS S2 verlangt die Offenlegung aktueller und erwarteter finanzieller Auswirkungen und legt Bedingungen fest, unter denen quantitative Informationen nicht bereitgestellt werden, beispielsweise wenn Auswirkungen nicht gesondert identifizierbar sind oder die Bewertungsunsicherheit so hoch ist, dass quantitative Informationen nicht nützlich wären. Auch dann erläutert das Unternehmen warum und stellt qualitative Informationen bereit, einschließlich der betroffenen Posten des Jahresabschlusses, soweit möglich. ESRS verfügt über eine eigene Struktur für aktuelle und erwartete finanzielle Auswirkungen sowie eigene Erleichterungen. Ein einziges Finanzmodell kann beide Rahmenwerke unterstützen, aber die Prüfung der Offenlegung und die Formulierung müssen getrennt abgeschlossen werden.
CO2-Gutschriften, Entnahmen und Aussagen
Keines der beiden Systeme erlaubt, dass ein Nettoziel die Bruttoemissionen verschleiert. UK SRS S2 verlangt die Offenlegung von Bruttozielen, wenn ein Ziel ein Nettoziel ist, sowie Informationen über die geplante Verwendung von CO2-Gutschriften, einschließlich des Systems, des Typs und der Faktoren, die Glaubwürdigkeit und Integrität stützen. ESRS trennt Bruttoemissionen aus Scope 1, Scope 2 und Scope 3 von Entnahmen und Gutschriften und enthält eigene Offenlegungen zu Entnahmen, Gutschriften und bestimmten Aussagen zur Klimaneutralität.
Die operative Antwort ist ein vierteiliger Register: Bruttoinventar; Maßnahmen zur Bruttoreduktion; Entnahmen; und CO2-Gutschriften. Jede öffentliche Aussage sollte mit dem relevanten Teil des Registers verknüpft sein und den Zeitraum, die Abgrenzung, den Status, die Methodik und die Beschränkungen angeben. „Kohlenstoffneutral“, „Netto-Null“ und „ausgerichtet“ sollten niemals als austauschbare Marketingbezeichnungen behandelt werden.
Bestätigung und Aussagen im Bericht
UK SRS S2 ist ein Offenlegungsstandard und kein allgemeines Mandat zur Bestätigung. Eine britische Aufsichtsbehörde, ein Vertrag oder ein freiwilliger Auftrag kann eine Bestätigungspflicht begründen, aber Quelle und Abgrenzung sollten angegeben werden. Die Berichterstattung im Anwendungsbereich von ESRS erfolgt dagegen innerhalb des gesetzlichen Rahmens der CSRD, einschließlich der geltenden Anforderung einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit. Schlussfolgerung der Bestätigung, Kriterien und Umfang können dennoch von jedem freiwilligen britischen Bestätigungsauftrag abweichen.
Dieselbe Disziplin gilt für öffentliche Aussagen. Ein Unternehmen sollte nicht „erstellt in Übereinstimmung mit UK SRS S2 und ESRS E1“ schreiben, nur weil ein Abgleich im Wesentlichen abgeschlossen ist. Für jede Aussage sind eine dokumentierte Vollständigkeitsbewertung, die Behandlung von Erleichterungen oder Auslassungen, eine Prüfung des Berichtsstandorts, eine Prüfung der Vergleichsinformationen und die Genehmigung durch die Rechtsabteilung sowie das verantwortliche Leitungs- oder Aufsichtsorgan erforderlich.
Ein praktischer Workflow für die Berichterstattung nach zwei Rahmenwerken
1. Die Berichtsgrundlage für jede Ausgabe festlegen: Unternehmen, gesetzlicher oder freiwilliger Berichtsweg, Berichtszeitraum, Ort, Aussage und Abgrenzung der Bestätigung.
2. Einen gemeinsamen Katalog von Klimanachweisen erstellen, der Governance, Risiken und Chancen, Szenarien, Übergangsmaßnahmen, THG, Ziele, Gutschriften und finanzielle Auswirkungen abdeckt.
3. Getrennte Wesentlichkeitsentscheidungen nach UK SRS und ESRS durchführen, wobei gemeinsame Nachweise beibehalten, aber keine einheitliche Bewertung oder Schlussfolgerung erzwungen wird.
4. Berichtsgrenzen abstimmen, einschließlich konsolidierter Unternehmen, assoziierter Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, geleaster Vermögenswerte sowie vor- und nachgelagerter Aktivitäten in der Wertschöpfungskette.
5. Rahmenwerksprofile für Scope 2, Scope-3-Kategorien, Branchenkennzahlen, Felder des Übergangsplans und Offenlegungen zu finanziellen Auswirkungen konfigurieren.
6. Jede Erleichterung, Auslassung, Schätzung und Datenlücke mit verantwortlicher Person, Begründung, Auswirkung auf die Offenlegung und Abhilfedatum erfassen.
7. Rahmenspezifische Erläuterungen aus den gemeinsamen Nachweisen erstellen; nicht damit beginnen, einen Bericht in den anderen zu kopieren.
8. Berichtsübergreifende Konsistenzprüfungen für Ziele, Emissionen, Daten, finanzielle Annahmen und öffentliche Aussagen durchführen.
9. Für jede Ausgabe und Aussage getrennte technische, rechtliche, Bestätigungs- und Governance-Genehmigungen einholen.
Hypothetisches Beispiel: eine im Vereinigten Königreich und in der EU berichtende Unternehmensgruppe des verarbeitenden Gewerbes
Das Beispiel funktioniert, weil es Quelldaten gemeinsam nutzt, ohne die Entscheidungen zusammenzulegen. Es hinterlässt außerdem eine Nachweiskette: Szenarioannahmen, Aufzeichnungen zu Standortrisiken, Folgenabschätzung, Genehmigungen für Investitionsausgaben, Emissionsmethodik, Wesentlichkeitsschlussfolgerungen und getrennte Prüfungen der Aussagen.
Hypothetical scenario
Veranschaulichendes Szenario
Ein Hersteller mit Mutterunternehmen im Vereinigten Königreich hat eine große Tochtergesellschaft in der EU. Er verwendet ein globales THG-System, ein Übergangsprogramm und ein Modell für physische Risiken. Die Hochwasserexposition an zwei europäischen Standorten ist für künftige Cashflows wesentlich und daher unter UK SRS S2 finanziell wesentlich. Mit einer geplanten Standortanpassung verbundene Auswirkungen auf Wasser und Gemeinschaften werden nach ESRS ebenfalls als wesentliche Auswirkungen bewertet. Die gemeinsamen Hochwasser- und Standortdaten werden wiederverwendet, aber die britische Offenlegung konzentriert sich auf Resilienz, finanzielle Auswirkungen und Kapitalallokation, während die Nachhaltigkeitserklärung nach ESRS auch die wesentlichen Auswirkungen und den Kontext der Interessenträger erläutert. Die Gruppe behält sowohl standortbasierte als auch marktbasierte Scope-2-Daten bei, dokumentiert wesentliche Scope-3-Kategorien und bildet den Übergangsplan auf die detaillierten Anforderungen von E1-1 ab.
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
In der Praxis
Schwache gegenüber stärkerer Aussage zur Berichterstattung
| Schwache Formulierung | Warum sie schwach ist | Stärkeres Muster |
|---|---|---|
| „Unsere Klimaberichterstattung nach ESRS entspricht ebenfalls UK SRS S2, weil beide Standards aufeinander abgestimmt sind.“ | Die Abstimmung belegt weder Vollständigkeit noch die Anwendung von UK SRS S1, den Berichtszeitpunkt, Branchenkennzahlen, die Behandlung von Erleichterungen oder eine ausdrückliche Grundlage für die Übereinstimmung. | „Wir haben für die beiden Berichte eine gemeinsame Grundlage von Klimanachweisen verwendet. Eine getrennte Vollständigkeitsbewertung nach UK SRS S1/S2, eine Wesentlichkeitsprüfung und eine Genehmigung der Konformitätserklärung wurden durchgeführt. Die Nachhaltigkeitserklärung nach ESRS wurde nach den geltenden rechtlichen Anforderungen der EU bewertet.“ |
| „In allen Rahmenwerken wird dieselbe Emissionsabgrenzung verwendet.“ | Die Formulierung kann Unterschiede bei Beteiligungsunternehmen, Wertschöpfungskettenkategorien und der Darstellung von Scope 2 verbergen. | „Das zugrunde liegende THG-Hauptbuch ist gemeinsam. Die Ausgaberegeln der Rahmenwerke werden durch dokumentierte Anpassungen der Abgrenzung und Darstellung angewendet, die vor der Veröffentlichung abgestimmt werden.“ |
Häufige Fehler
Eine Wesentlichkeitsmatrix und einen Schwellenwert für beide Systeme zu verwenden, ohne die beiden Perspektiven beizubehalten.
Einen ESRS-ISSB-Abgleich als formelle Äquivalenzerklärung oder als Ersatz für die Lektüre der Standards zu behandeln.
Nur eine Scope-2-Methode zu berichten und die für die andere Ausgabe erforderlichen Informationen zu verlieren.
Anzunehmen, dass die britische Übergangserleichterung für Scope 3 die Notwendigkeit beseitigt, Kategorien zu prüfen oder den Datenprozess aufzubauen.
Die Erläuterung des Übergangsplans nach ESRS in UK SRS S2 zu kopieren, ohne sie mit den Aussichten und den finanziellen Auswirkungen zu verknüpfen.
CO2-Gutschriften oder Entnahmen mit Bruttoemissionen zu verrechnen oder eine Neutralitätsaussage ohne ein kontrolliertes Register für Aussagen zu verwenden.
Eine gemeinsame Konformitäts- oder Bestätigungserklärung abzugeben, wenn sich Kriterien, Abgrenzung oder Rechtsgrundlage unterscheiden.
Rule
Mythos
„Wenn die Klimadatenpunkte übereinstimmen, sind die Berichte gleichwertig.“ Realität: Übereinstimmende Daten sind nur die erste Ebene. Wesentlichkeit, Berichtsgrenze, Ziel der Erläuterung, Detailgrad der Offenlegung, Erleichterungen, Bestätigung und öffentliche Aussagen müssen weiterhin nach jedem Rahmenwerk geprüft werden.
Bereitschaft
Abstimmungscheckliste
- Hat jedes Ergebnis seine berichtende Einheit, seinen Berichtszeitraum, seinen Standort, seine rechtliche oder freiwillige Grundlage und die vorgeschlagene Angabe erfasst?
- Sind die Schlussfolgerungen zur finanziellen Wesentlichkeit im Vereinigten Königreich und zur Wesentlichkeit der Auswirkungen/finanziellen Wesentlichkeit nach ESRS jeweils gesondert genehmigt?
- Kann jede THG-Zahl bis zum Hauptbuch und zur jeweils anwendbaren Abgrenzungs- und Methodenprofil zurückverfolgt werden?
- Werden sowohl standortbasierte als auch marktbasierte Scope-2-Daten aufbewahrt, sofern erforderlich?
- Ist das Screening der 15 Scope-3-Kategorien vollständig, mit gesonderten Entscheidungen zur Einbeziehung im Vereinigten Königreich und zur Bedeutung nach ESRS?
- Sind Szenarioannahmen, Erkenntnisse zur Resilienz und finanzielle Übertragungen über die Berichte hinweg konsistent?
- Deckt das Register des Übergangsplans Maßnahmen, Ressourcen, Annahmen, Abhängigkeiten, Fortschritte und Gutschriften ab?
- Werden Bruttoemissionen, Entnahmen, Gutschriften und Nettoangaben getrennt gehalten?
- Sind Prüfungsumfang und Berichtsangaben für jedes Ergebnis statt global genehmigt?
- Hat eine abschließende berichtsübergreifende Konsistenzprüfung alle Unterschiede geklärt oder erläutert?
Verwandte Standards und nächste Schritte
Die damit verbundenen Arbeiten sollten eine Wesentlichkeitsbewertung nach UK SRS S1, einen Prozess zur doppelten Wesentlichkeit nach ESRS, ein Memorandum zur THG-Abgrenzung, eine Methodik zur Szenarioanalyse, ein Nachweisregister für den Übergangsplan, eine Überleitung der finanziellen Auswirkungen und eine kontrollierte Checkliste für Compliance-Angaben umfassen. Die 2024 ESRS-ISSB Interoperability Guidance bleibt für das Verständnis der ursprünglichen Standards von 2023 nützlich, ist jedoch ein Auslöser für eine Aktualisierung, da die überarbeiteten ESRS und die Änderungen an IFRS S2 vom December 2025 Teile des Vergleichs verändern.
Sources
Primary sources
- UK SRS S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information, February 2026
- UK SRS S2 Climate-related Disclosures, February 2026
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission zur Annahme des ersten Satzes der ESRS
- European Commission, revised ESRS delegated acts and annexes adopted 3 July 2026; not in force until Official Journal publication
- EFRAG and IFRS Foundation, ESRS-ISSB Standards Interoperability Guidance, 2 May 2024
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