Short answer
The answer, before the reasoning
IFRS S1/S2 und die GRI Standards beantworten unterschiedliche, aber sich ergänzende Fragen der Berichterstattung. Die IFRS Sustainability Disclosure Standards stellen primären Nutzern allgemeiner Finanzberichte wesentliche Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen bereit, die die Aussichten des Unternehmens beeinflussen könnten.
GRI ermöglicht es einer Organisation, ihre bedeutendsten Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen, einschließlich Auswirkungen auf die Menschenrechte, für ein breites Spektrum von Informationsnutzern zu berichten. Ein Bericht kann beide Systeme effizient nutzen, muss jedoch die Wesentlichkeitsprozesse, die Berichtsarchitektur und die Erklärungen zur Anwendung oder Übereinstimmung transparent halten. Gemeinsame Daten können erst wiederverwendet werden, nachdem Definitionen, Berichtsgrenzen, Methoden und der jeweils unterschiedliche Zweck jeder Angabe geprüft wurden.
Ein praxisorientierter Vergleich der unterschiedlichen, aber sich ergänzenden IFRS-Investorenperspektive und GRI-Wirkungsperspektive mit einer kontrollierten Architektur für die Darstellung beider Perspektiven in einem Bericht.
In der Praxis
Artikelübersicht
| Phase | Was die Leser anschließend tun können |
|---|---|
| Beantworten | Die unterschiedlichen, aber sich ergänzenden Zwecke darlegen und eine automatische Gleichsetzung zurückweisen. |
| Vergleichen | Nutzer, Wesentlichkeit, Auswirkungen, Architektur, Sektorleitlinien, Berichtsgrenzen und Aussagen unterscheiden. |
| Wiederverwenden | Gemeinsame Daten und Nachweise identifizieren und zugleich verbleibende Unterschiede dokumentieren. |
| Darstellen | Einen Bericht mit zwei transparenten Perspektiven, Inhaltsverzeichnissen und Erklärungen konzipieren. |
| Steuern | Formulierungen zur Prüfung, Aussagen zu Rahmenwerken, Zuordnungen und Aktualisierungen kontrollieren. |
Warum Organisationen die beiden Systeme verwechseln
Ein Klima-, Arbeitskräfte-, Wasser- oder Biodiversitätsthema kann sowohl in einer IFRS-Finanzangabe zu nachhaltigkeitsbezogenen Sachverhalten als auch in einem GRI-Bericht erscheinen. Dies bietet eine gute Möglichkeit, Daten und Nachweise wiederzuverwenden. Es birgt jedoch auch einen häufigen Fehler: Das Team geht davon aus, dass eine Wesentlichkeitsbeurteilung, eine Kennzahl und eine erläuternde Darstellung automatisch beide Standardwerke erfüllen. Die Überschneidung ist real, aber die Berichtsziele bleiben unterschiedlich.
Die gemeinsame Erklärung der IFRS Foundation und der GRI aus dem Jahr 2026 beschreibt die Systeme als unterschiedlich, aber ergänzend. Gemeinsame Angaben können Doppelarbeit verringern, wenn dieselben Informationen für beide Zwecke relevant sind. Ergänzende Angaben bleiben erforderlich, wenn Informationen über Auswirkungen für Stakeholder wichtig, aber nach IFRS nicht wesentlich sind, oder wenn ein externes Klima- oder Naturrisiko die Aussichten des Unternehmens beeinflusst, ohne aus den eigenen Auswirkungen des Unternehmens hervorzugehen.
IFRS-Investorenperspektive und GRI-Auswirkungsperspektive
Die beiden Systeme überschneiden sich dort, wo erhebliche Auswirkungen auch für das Verständnis nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen relevant sind; keine der beiden Perspektiven ordnet jedoch die andere unter.
In der Praxis
Schnellvergleich
| Dimension | IFRS S1 und S2 | GRI Standards — Praktische Konsequenz |
|---|---|---|
| Primärer Zweck | Nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen, die für Investoren, Kreditgeber und sonstige Gläubiger nützlich sind. | Informationen über die bedeutendsten Auswirkungen der Organisation auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen, einschließlich der Menschenrechte. — Definieren Sie beide Berichtsziele, bevor Sie den Bericht erstellen. |
| Primäre Zielgruppe | Primäre Nutzer von Abschlüssen für allgemeine Zwecke. | Ein breites Spektrum von Stakeholdern und sonstigen Informationsnutzern, einschließlich Investoren, Beschäftigten, Gemeinschaften, der Zivilgesellschaft, politischen Entscheidungsträgern und anderen. — Eine für Stakeholder relevante Auswirkung ist nicht automatisch nach IFRS wesentlich; Informationen für Investoren sind nicht automatisch eine vollständige Darstellung der Auswirkungen. |
| Gegenstand der Wesentlichkeit | Wesentliche Informationen über Risiken und Chancen, die die Aussichten des Unternehmens vernünftigerweise beeinflussen könnten. | Wesentliche Themen, die die bedeutendsten Auswirkungen der Organisation darstellen. — Führen Sie miteinander verknüpfte, aber getrennte Register für Risiken/Chancen und Auswirkungen. |
| Rolle der Auswirkungen | Auswirkungen sind relevant, wenn sie wesentliche Risiken und Chancen für das Unternehmen verursachen oder über diese informieren. | Tatsächliche und potenzielle, negative und positive Auswirkungen sind der zentrale Berichtsgegenstand. — Schließen Sie eine Auswirkung nicht allein deshalb aus GRI aus, weil eine finanzielle Auswirkung nicht nachgewiesen ist. |
| Architektur | Allgemeine Anforderungen von IFRS S1; IFRS S2 Klima; branchenbezogene Informationen und SASB-Prozess „refer-and-consider“; unternehmensspezifische Informationen. | Universelle Standards, anwendbare Sektorstandards und Themenstandards. — Ordnen Sie auf Offenlegungsebene zu; dieselbe Themenbezeichnung kann unterschiedliche Anforderungen verbergen. |
| Sektorebene | SASB-Angabethemen und -Kennzahlen unterstützen branchenbezogene Informationen für Investoren. | GRI-Sektorstandards identifizieren Themen, die wahrscheinlich wesentlich sind, sowie relevante Angaben zu Auswirkungen des Sektors. — SASB- und GRI-Sektorstandards sind kein Ersatz füreinander. |
| Berichtendes Unternehmen / Reichweite | Dasselbe berichtende Unternehmen wie im Abschluss; wertschöpfungskettenspezifischer Umfang für Risiken/Chancen und Kennzahlen. | Die berichtende Organisation und ihre Auswirkungen durch Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen; GRI empfiehlt, soweit möglich, die Abstimmung mit der Gruppe der Finanzberichterstattung. — Eine gemeinsame Grundlage rechtlicher Einheiten verwenden, aber Grenzen für Auswirkungen und Kennzahlen getrennt dokumentieren. |
| Berichterstattungsbehauptung | Eine ausdrückliche und uneingeschränkte Konformitätserklärung nur abgeben, wenn alle Anforderungen der IFRS Sustainability Disclosure Standards erfüllt sind. | „In Übereinstimmung“ nur, wenn alle neun Anforderungen von GRI 1 erfüllt sind; „unter Bezugnahme“ folgt einem separaten Weg mit drei Anforderungen. — Jede Behauptung separat genehmigen und darstellen. |
| Prüfungssicherheit | Kein allgemeines Prüfungsmandat in IFRS S1/S2; eine Rechtsordnung kann dies verlangen. | GRI empfiehlt, eine externe Prüfung anzustreben, und verlangt die Offenlegung der Prüfungsgrundsätze und -praxis, aber eine externe Prüfung gehört nicht zu den neun allgemeinen Anforderungen für „in Übereinstimmung“. — Den tatsächlichen Prüfungsumfang beschreiben, statt ein frameworkweites Zertifikat zu suggerieren. |
1. Primäre Nutzer und die Entscheidungsfrage
IFRS S1 fragt, welche wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen primäre Nutzer benötigen, wenn sie entscheiden, ob sie dem berichtenden Unternehmen Ressourcen bereitstellen. Der Schwerpunkt liegt auf Risiken und Chancen, die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten beeinflussen könnten. Dies kann Informationen über Abhängigkeiten und Auswirkungen umfassen, jedoch nur insoweit, als sie für das Berichterstattungsziel von IFRS wesentlich sind.
GRI geht von den Auswirkungen der Organisation auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen aus. Die Standards sind für ein breites Spektrum von Informationsnutzern konzipiert. Ein Investor kann einer dieser Nutzer sein, aber GRI ist nicht auf Informationen beschränkt, die die Ressourcenallokationsentscheidung eines Investors verändern. Die Organisation berichtet über wesentliche Themen auf Grundlage der Bedeutung ihrer Auswirkungen und erläutert, wie sie damit umgeht.
Rule
ERSETZENDES DENKMODELL
IFRS nicht als „Finanzdaten“ und GRI nicht als „Nichtfinanzdaten“ bezeichnen. Beide können qualitative und quantitative Informationen, finanzielle Folgen und Angaben zur Governance enthalten. Die genauere Unterscheidung besteht zwischen nachhaltigkeitsbezogenen finanziellen Risiken und Chancen für primäre Nutzer einerseits und den bedeutenden Auswirkungen der Organisation für ein breites Spektrum von Informationsnutzern andererseits.
2. Wesentlichkeit: Risiken und Chancen gegenüber signifikanten Auswirkungen
Wie eine Auswirkung mit IFRS-Informationen verbunden sein kann
Eine signifikante Auswirkung kann regulatorische, rechtliche, operative, reputationsbezogene, marktbezogene, finanzierungsbezogene oder andere Folgen für das berichtende Unternehmen haben. Beispielsweise können schwerwiegende Auswirkungen auf Wasser zu Beschränkungen von Genehmigungen, Konflikten mit Gemeinschaften, Sanierungskosten oder einem verringerten Zugang zu einer Ressource führen. Diese Folgen können ein nachhaltigkeitsbezogenes Risiko begründen, das nach IFRS S1 wesentlich ist. Das Team sollte die Verbindung dokumentieren, statt sie vorauszusetzen.
Wie ein IFRS-Risiko ohne verursachte Auswirkung bestehen kann
Ein berichtendes Unternehmen kann einem wesentlichen physischen Klimarisiko, einer Biodiversitätsabhängigkeit, einem Mangel an Kompetenzen der Belegschaft oder einem regulatorischen Übergang ausgesetzt sein, selbst wenn das Risiko nicht durch eine gleichartige signifikante Auswirkung verursacht wird. IFRS S1/S2 kann eine Offenlegung verlangen, weil das Risiko die Aussichten beeinflusst. Die Auswirkungsberichterstattung nach GRI stellt eine andere Frage und kann zu einer anderen Schlussfolgerung über wesentliche Themen führen.
In der Praxis
| Entscheidungsschritt | IFRS S1/S2 | GRI — Verknüpfungskontrolle |
|---|---|---|
| Die Grundgesamtheit identifizieren | Risiken und Chancen, die die Aussichten vernünftigerweise beeinflussen könnten, unter Berücksichtigung der Wertschöpfungskette, der Branche und anderer Quellen. | Tatsächliche und potenzielle, negative und positive Auswirkungen über Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen hinweg. — Ein gemeinsames Themeninventar kann beides enthalten, mit einem Feld zur Kennzeichnung von Risiko, Chance, Auswirkung oder mehreren Beziehungen. |
| Signifikanz/Wesentlichkeit bewerten | Könnten Auslassung, Falschaussage oder Verschleierung Entscheidungen primärer Nutzer beeinflussen? | Welche Auswirkungen sind unter Berücksichtigung der einschlägigen GRI-Leitlinien und des Branchenkontexts am signifikantesten? — Kriterien, Schwellenwerte, Begründung und Genehmigende getrennt festhalten. |
| Themen-/Angabenergebnis bestimmen | Wesentliche Informationen zu jedem Risiko oder jeder Chance offenlegen, einschließlich der anwendbaren branchenbezogenen Kennzahlen. | Wesentliche Themen bestimmen und die Angaben nach GRI 3 sowie die anwendbaren Angaben der Themenstandards und Verweise auf die Sektorstandards berichten. — Rahmenspezifische Angabematrizen verwenden, die mit gemeinsamen Problem-IDs verknüpft sind. |
| Erneut bewerten | Die Wesentlichkeit zu jedem Berichtsdatum und den Umfang der Wertschöpfungskette bei wesentlichen Änderungen erneut bewerten. | Die Bestimmung wesentlicher Themen aktualisieren, wenn sich Auswirkungen, Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen oder der Kontext ändern. — Ein Auslöserprotokoll kann das Thema beiden Bewertungen zuordnen. |
Rule
NICHTÄQUIVALENZREGEL
Dass ein Thema in beiden Berichten erscheint, beweist nicht, dass die Wesentlichkeitsfeststellung, die Abgrenzung, die Kennzahl oder die Darstellung identisch ist. Die genaue Angabepflicht und den Zweck zuordnen und anschließend festhalten, was wiederverwendet werden kann und was ergänzt oder angepasst werden muss.
3. Inhaltsarchitektur und sektorale Leitlinien
IFRS S1 enthält die allgemeinen Anforderungen und Kerninhalte zu Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Zielen. IFRS S2 ergänzt klimabezogene Anforderungen. Wenn kein eigener IFRS Sustainability Disclosure Standard für ein anderes Risiko oder eine andere Chance besteht, wendet das Unternehmen Ermessen an und muss auf die Angabenthemen und Kennzahlen des SASB verweisen und diese berücksichtigen. Das Unternehmen legt offen, welche Quellen und Branchen es angewendet hat.
GRI verwendet drei miteinander verbundene Reihen. Die Universal Standards gelten für alle Organisationen, die in Übereinstimmung berichten. Die anwendbaren Sector Standards liefern Kontext zu Themen, die im Sektor wahrscheinlich wesentlich sind, sowie zu den damit verbundenen Angaben. Die Topic Standards enthalten Angaben zur Berichterstattung über bestimmte Auswirkungen. Die GRI Sector Standards informieren den Prozess; sie machen nicht automatisch jedes aufgeführte Thema wesentlich. Die Organisation berücksichtigt die Themen und erläutert diejenigen, die sie gemäß GRI 1 und dem anwendbaren Prozess der Sector Standards als nicht wesentlich bestimmt hat.
In der Praxis
| Ebene | Rolle von IFRS / SASB | Rolle von GRI — Nicht verwechseln |
|---|---|---|
| Allgemeine Grundlage | IFRS S1: konzeptionelle Grundlagen, Kerninhalte, Darstellung, Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Aussage. | GRI 1–3: System, Berichtsanforderungen, allgemeine Angaben und Prozess für wesentliche Themen. — Eine vollständige GRI-Universal-Ebene ist nicht mit IFRS S1 gleichwertig. |
| Themenstandard | IFRS S2 enthält derzeit eigene klimabezogene Anforderungen. | Die GRI Topic Standards decken ein breites Spektrum von Themen zu Auswirkungen ab. — Ein gemeinsamer Themenname bedeutet nicht dasselbe Ziel oder dieselben Angaben. |
| Branche / Sektor | SASB-Themen und -Kennzahlen werden für branchenbezogene Informationen für Investoren berücksichtigt. | Die GRI Sector Standards behandeln wahrscheinliche Auswirkungen des Sektors und Erwartungen an die Berichterstattung. — Die Auswahl von SASB-Kennzahlen ersetzt nicht die Verwendung eines anwendbaren GRI Sector Standard und umgekehrt. |
| Unternehmensspezifische Ebene | Zusätzliche Informationen und unternehmensspezifische Kennzahlen können für eine getreue Darstellung erforderlich sein. | Organisationsspezifische Informationen können erforderlich sein, um Auswirkungen und Management zu erläutern, wenn Themenstandards nicht ausreichen. — Eine unternehmensspezifische Kennzahl benötigt eine kontrollierte Definition und einen Hinweis zum Zweck des Rahmenwerks. |
4. Berichtendes Unternehmen, Wertschöpfungskette und Abgrenzungen von Kennzahlen
IFRS S1 verlangt nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben für dasselbe berichtende Unternehmen wie die zugehörigen Abschlüsse. GRI kann von jeder Organisation verwendet werden und konzentriert sich auf Auswirkungen durch ihre Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen; GRI 1 empfiehlt, die Gruppe der Unternehmen und den zeitlichen Rahmen nach Möglichkeit an die Finanzberichterstattung anzugleichen. Diese Punkte ermöglichen eine gemeinsame grundlegende Abgrenzung, doch die Abgrenzungen von Auswirkungen und Kennzahlen müssen weiterhin für die anwendbare Anforderung festgelegt werden.
In der Praxis
| Frage zur Abgrenzung | IFRS-Prüfung | GRI-Prüfung — Nachweise |
|---|---|---|
| Welche rechtlichen Einheiten bilden das berichtende Unternehmen? | Mit den konsolidierten Abschlüssen abstimmen. | Die berichtende Organisation und die einbezogenen Unternehmen definieren; relevante Unterschiede erläutern. — Rechts-/Konsolidierungsstruktur und Abgrenzungsvermerk. |
| Welche Geschäftsbeziehungen sind relevant? | Für wesentliche Risiken und Chancen relevante Informationen zur Wertschöpfungskette einbeziehen. | Auswirkungen durch Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen identifizieren, einschließlich der Fälle, in denen die Organisation direkt damit verbunden ist. — Wertschöpfungskettenübersicht, Aufzeichnungen zur Sorgfaltsprüfung und Analyse der Geschäftsbeziehungen. |
| Welche Abgrenzung der Kennzahl gilt? | IFRS S2 oder Regeln für unternehmensspezifische Kennzahlen anwenden; Methodik und Abgrenzung erläutern. | Die relevanten Verweise auf den Themenstandard und den Branchenstandard anwenden. — Kennzahlenverzeichnis, Methode, Grundgesamtheit und Überleitung der Abgrenzung. |
| Welcher Zeitraum wird verwendet? | Derselbe Zeitraum und zeitliche Rahmen wie bei den Abschlüssen, vorbehaltlich spezifischer Übergangserleichterungen. | Berichtszeitraum angeben; eine Angleichung an die Finanzberichterstattung wird nach Möglichkeit empfohlen. — Berichterstattungskalender und Richtlinie zum Abgrenzungsstichtag. |
5. Welche Daten gemeinsam verwendet werden können — und was sich weiterhin ändert
Die größte Effizienz entsteht durch einen kontrollierten Master-Datensatz und nicht durch das Kopieren fertiger Angaben. Jedes Datenfeld sollte nach Möglichkeit über eine gemeinsame technische Definition verfügen, gefolgt von rahmenwerkspezifischen Attributen: Berichterstattungsziel, Schlussfolgerung zur Wesentlichkeit, Abgrenzung, Aufschlüsselung, Methodik, erforderlicher Kontext, Nachweis und Aussage. Die nachstehende Tabelle veranschaulicht typische Entscheidungen zur Wiederverwendung; sie ist keine universelle Überleitungstabelle.
In der Praxis
| Datenbereich | Potenzieller gemeinsamer Kern | IFRS-spezifische Prüfung — GRI-spezifische Prüfung |
|---|---|---|
| Treibhausgasemissionen | Aktivitätsdaten, Faktoren, organisatorisches Inventar, Scope 1–3-Gesamtsummen und Nachweise. | IFRS S2-Abgrenzung, Darstellung von Scope 2, Branchenkennzahlen, finanzierte Emissionen, für Anleger wesentlicher Kontext und Änderungen von 2025. — Anwendbare GRI-Klimastandardangaben, Kontext der Auswirkungen, Auswirkungen von Übergangsplänen, Anforderungen an Themen-/Sektorangaben und Erklärung zur Anwendung. |
| Energie | Verbrauch, Brennstoffe, Elektrizität, Instrumente für erneuerbare Energien und Standorte. | Verknüpfung mit Klimarisiken/-chancen, Zielen und finanziellen Auswirkungen. — Angaben zu Energieauswirkungen gemäß den anwendbaren GRI-Standards und zum Sektorkontext. |
| Wasser | Entnahmen, Verbrauch, Einleitungen, Einzugsgebiet, Qualität und Anlagendaten. | Wesentliche Risiken/Chancen, Konzentration in der Wertschöpfungskette und Auswirkungen auf die Aussichten. — Bedeutende Auswirkungen auf Wasser, betroffene Stakeholder, Managementansatz und anwendbare Themenangaben. |
| Belegschaft | Mitarbeiterzahl, Fluktuation, Verletzungen, Schulungen und demografische Daten. | Risiken/Chancen im Bereich Humankapital und für primäre Nutzer wesentliche Branchenkennzahlen. — Auswirkungen auf Arbeitskräfte, Menschenrechte, Beschäftigungspraktiken und Themen-/Sektorangaben. |
| Biodiversität / Natur | Standorte, Abhängigkeiten, Auswirkungen, Ökosystemdaten und Aktionspläne. | Risiken/Chancen, die die Aussichten beeinflussen, und unternehmensspezifische Kennzahlen bis zur künftigen Arbeit des ISSB. — Wesentliche Auswirkungen auf die Biodiversität und anwendbare Anforderungen von GRI 101. |
| Ziele und Maßnahmen | Zielregister, Basisjahr, Abgrenzung, Fortschritt, Ressourcen und Genehmigungen. | Leistung im Verhältnis zu wesentlichen Risiken/Chancen und Finanzplanung. — Management bedeutender Auswirkungen, Maßnahmen, Wirksamkeit und Auswirkungen auf die Betroffenen. |
Rule
TEST ZUR WIEDERVERWENDUNG VON DATEN
Verwenden Sie ein Datenfeld erst dann wieder, wenn Sie fünf Fragen beantwortet haben: gleiche Definition? gleiche Abgrenzung? gleicher Zeitraum? gleiche Methodik? gleicher Zweck und Kontext der Angabe? Ein „Nein“ verhindert die Wiederverwendung nicht; es bedeutet, dass die Transformation und die verbleibende Differenz kontrolliert und, soweit relevant, angegeben werden müssen.
6. Erklärungen zur Übereinstimmung, Anwendung und Prüfung
Die Angaben zur Übereinstimmung sind strukturell unterschiedlich. IFRS S1 verlangt eine ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung zur Übereinstimmung nur dann, wenn die nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben alle Anforderungen der IFRS Sustainability Disclosure Standards erfüllen. Ausgewählte Kennzahlen, ein reines Klimapilotprojekt außerhalb der zulässigen Übergangserleichterung oder die Verwendung der SASB Standards rechtfertigen diese Erklärung für sich genommen nicht.
GRI 1 bietet zwei unterschiedliche Wege. Um in Übereinstimmung mit den GRI-Standards zu berichten, muss die Organisation alle neun Anforderungen erfüllen, einschließlich der Berichtsgrundsätze, der Angaben nach GRI 2, der Bestimmung wesentlicher Themen, der Verwendung anwendbarer Sektorstandards, der Berichterstattung über wesentliche Themen, zulässiger Auslassungen, eines GRI-Inhaltsindex, der Erklärung zur Anwendung und der Meldung an GRI. Eine Organisation, die ausgewählte GRI-Inhalte verwendet, kann stattdessen unter Bezugnahme auf die GRI-Standards berichten, wenn sie die drei Anforderungen für diesen Weg erfüllt. Dies sind keine informellen Marketingbezeichnungen.
GRI empfiehlt Organisationen, eine externe Prüfung einzuholen, und verlangt die Angabe der Richtlinie und Praxis zur Einholung einer Prüfung. Eine externe Prüfung ist jedoch selbst keine der neun universellen Anforderungen für die Erklärung „in Übereinstimmung mit“. IFRS S1/S2 schreiben ebenfalls keine allgemeine Prüfung vor. Die tatsächliche Anforderung und die Schlussfolgerung hängen von den gesetzlichen Vorschriften, den Börsenregeln, dem Vertrag und dem Prüfungsauftrag ab.
In der Praxis
| Öffentliche Formulierung | Technische Bedeutung | Erforderliche Kontrolle |
|---|---|---|
| Ausdrückliche und vorbehaltlose IFRS-Konformität | Alle anwendbaren Anforderungen der IFRS-Nachhaltigkeitsangabestandards werden erfüllt. | Checkliste des Rahmenwerks, Wesentlichkeitsfreigabe, Überprüfung von Erleichterungen, Überprüfung verbundener Informationen und Genehmigung autorisierter Aussagen. |
| GRI-Erklärung „in Übereinstimmung mit“ | Alle neun Anforderungen von GRI 1 „in Übereinstimmung mit“ werden für den angegebenen Zeitraum erfüllt. | Checkliste der GRI-Anforderungen, Inhaltsindex, Überprüfung von Auslassungen, Verwendung des Branchenstandards und Benachrichtigungsnachweis. |
| GRI-Erklärung „mit Bezug auf“ | Ausgewählte GRI-Informationen werden im Rahmen des separaten Verfahrens mit drei Anforderungen berichtet. | Korrekte Inhaltsübersicht, Erklärung zur Verwendung und Benachrichtigung. |
| „Geprüft“ | Ein unabhängiger Auftrag umfasst einen definierten Prüfungsgegenstand anhand festgelegter Kriterien auf einem festgelegten Grad der Prüfungssicherheit. | Bericht zur Prüfungssicherheit, Überleitung des Prüfungsumfangs, Ausschlüsse und präziser Querverweis. |
| „Integrierter / kombinierter Bericht“ | Ein Darstellungsformat, kein Ersatz für die Aussage eines der beiden Rahmenwerke. | Aufstellungsgrundlage, die Ziele, Wesentlichkeit, Inhalte und Aussagen voneinander trennt. |
Wie ein Bericht beide Perspektiven transparent darstellen kann
Ein Bericht, zwei transparente Berichtsperspektiven
Ein kombinierter Bericht kann eine gemeinsame Grundlage aus Nachweisen und Daten verwenden, sofern die IFRS-Anlegerperspektive und die GRI-Wirkungsperspektive durch getrennte Wesentlichkeitsentscheidungen, Zuordnungen, Indizes und Aussagen klar voneinander unterschieden bleiben.
In der Praxis
| Phase | Maßnahme | Ausgabe / Kontrolle |
|---|---|---|
| 1. Die beiden Berichtsziele definieren | Eine Berichtspolitik verfassen, in der festgelegt wird, wem jede Ebene dient, welche Wesentlichkeitsfrage sie beantwortet und welche Aussagen beabsichtigt sind. | Genehmigtes Konzept für die Grundlage der Aufstellung; unzulässige Formulierungen vermischter Aussagen. |
| 2. Die Basisorganisation und den Berichtszeitraum festlegen | Rechtliche Einheiten, finanzielle Konsolidierung, Berichtszeitraum, Erwerbe und Veräußerungen abstimmen. | Gemeinsame Überleitungsbrücke zum Berichtsperimeter sowie dokumentierte Unterschiede bei GRI/den Kennzahlen. |
| 3. Ein vernetztes Themenuniversum aufbauen | Auswirkungen, Risiken, Chancen, Abhängigkeiten, Stakeholder-, Due-Diligence-, Branchen- und wissenschaftliche Inputs unter stabilen Themen-IDs zusammenführen. | Karte der Beziehung zwischen Auswirkungen und Risiken ohne automatische Gleichsetzung. |
| 4. Getrennte Wesentlichkeitsentscheidungen durchführen | Wesentliche GRI-Themen auf Grundlage signifikanter Auswirkungen und wesentliche IFRS-Informationen über Risiken und Chancen für die primären Adressaten bestimmen. | Zwei Entscheidungsregister mit verknüpften Themen, Begründung, Nachweisen und Genehmigung. |
| 5. Den Kern aus Stammdaten und Nachweisen aufbauen | Quelle, Einheit, Abgrenzung, Zeitraum, Methode, Schätzung, Verantwortlichen, Prüfer und Nachweis für jedes gemeinsam genutzte Feld festlegen. | Datenwörterbuch, Nachweisregister und Kennzeichnungen verbleibender Lücken. |
| 6. Zwei klar gekennzeichnete Angabeebenen entwerfen | Gemeinsame Governance- und Kontextinformationen verwenden, soweit angemessen; rahmenspezifische Informationen zu Auswirkungen, Risiken/Chancen, Kennzahlen und Management bereitstellen. | Berichtsarchitektur, die wesentliche IFRS-Informationen oder GRI-Angaben nicht verschleiert. |
| 7. Die Navigation durch die Rahmenwerke veröffentlichen | Präzise IFRS-Querverweise und einen konformen GRI-Inhaltsindex bereitstellen; gemeinsame und rahmenspezifische Informationen kennzeichnen. | Nachvollziehbare Zuordnung von Anforderungen zu Angaben und zugängliche Links. |
| 8. Prüfungssicherheit und Aussagen genehmigen | Den Prüfungsumfang abstimmen sowie die IFRS-Erklärung, die GRI-Anwendungserklärung und etwaige Einschränkungen getrennt genehmigen. | Abzeichnung durch Leitungsorgan und Fachverantwortliche, Assurance-Bericht und Checkliste für die Veröffentlichung. |
Hypothetisches Beispiel: Auswirkungen auf Wasser und finanzielles Risiko
Beispielhafte Formulierung zur Grundlage der Erstellung
Hypothetical scenario
BEISPIELHAFTES SZENARIO — KEINE UNTERNEHMENSSPEZIFISCHE BERATUNG
Organisation: Ein Lebensmittelhersteller betreibt eine große Anlage in einem wasserstressbelasteten Einzugsgebiet. Belege für Auswirkungen: Die Entnahme der Anlage trägt zur saisonalen Wasserknappheit bei, von der lokale Haushalte und Ökosysteme betroffen sind. Die Organisation identifiziert eine bedeutende negative Auswirkung und bestimmt Wasser als ein wesentliches GRI-Thema. Sie berichtet über die Auswirkung, die betroffenen Stakeholder, den Managementansatz, Entnahmen und Maßnahmen gemäß den geltenden GRI-Anforderungen. IFRS-Befunde: Neue Genehmigungsbeschränkungen, erwartete Produktionsunterbrechungen und höhere Kosten der Wasseraufbereitung könnten die künftigen Cashflows wesentlich beeinflussen. Die Organisation identifiziert ein nachhaltigkeitsbezogenes Risiko gemäß IFRS S1 und legt das Risiko, seine Konzentration, die strategische Reaktion, die aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen, Kennzahlen und Ziele offen. Gemeinsame Grundlage: Entnahmen der Anlage, Klassifizierung des Einzugsgebiets, Betriebstage, Investitionsausgaben und Nachweise zu Kontrollen. Verbleibende Unterschiede: GRI verlangt die Auswirkungsperspektive und das Management der bedeutenden Auswirkung; IFRS verlangt wesentliche Informationen für Investoren über die Auswirkungen auf die Aussichten. Der Bericht sollte die beiden miteinander verknüpfen, ohne sie als eine identische Angabe darzustellen.
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
Hypothetical scenario
BEISPIELHAFTE FORMULIERUNG — ANPASSEN UND FACHLICH ÜBERPRÜFEN
„Der Bericht stellt zwei sich ergänzende Berichtsperspektiven dar. Die nachhaltigkeitsbezogenen finanziellen Angaben nach IFRS enthalten wesentliche Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen, bei denen vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die Aussichten des Konzerns beeinflussen. Die GRI-Angaben berichten über die bedeutendsten Auswirkungen des Konzerns auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen. Ein gemeinsames Themeninventar, Datenwörterbuch und Evidenzregister unterstützen beide Ebenen. Wesentlichkeitsentscheidungen und die framework-spezifischen Angabepflichten werden getrennt beurteilt. Die IFRS-Erklärung zur Übereinstimmung und die GRI-Erklärung zur Anwendung werden unabhängig voneinander dargestellt, zusammen mit dem genauen Umfang der externen Assurance.“
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
In der Praxis
| Anmerkung | Warum es funktioniert | Was angepasst werden muss |
|---|---|---|
| Sich ergänzende Perspektiven | Entspricht der gemeinsamen Rahmung durch die IFRS Foundation und GRI, ohne Gleichwertigkeit zu behaupten. | Tatsächliche Berichtsziele und Nutzergruppen. |
| Getrennte Wesentlichkeit | Verhindert, dass der GRI-Auswirkungsprozess als IFRS-Wesentlichkeitsprüfung dargestellt wird. | Methodologien, Kriterien, Nachweise und Genehmigungen. |
| Gemeinsame Systeme | Erläutert die Effizienz auf der Daten-/Nachweisebene, statt identische Angaben zu versprechen. | Tatsächlich wiederverwendete Datenfelder und verbleibende Transformationen. |
| Unabhängige Aussagen | Schützt die formale Bedeutung der IFRS-Übereinstimmung und der GRI-Erklärungen zur Anwendung. | Genauer Zeitraum, Ausgabe, GRI-Weg, IFRS-Anwendungsbereich, Assurance-Umfang und Einschränkungen. |
In der Praxis
Schwächere versus stärkere Darstellung
| Schwache Formulierung | Problem | Stärkeres Muster |
|---|---|---|
| „Unser GRI-Bericht ist auch ISSB-konform.“ | Die GRI-Auswirkungsberichterstattung erfüllt nicht automatisch die Wesentlichkeits-, Risiko-/Chancen- und Angabepflichten von IFRS S1/S2. | Geben Sie gesondert an, ob alle IFRS-Anforderungen erfüllt sind, und nennen Sie die GRI-Anwendungserklärung. |
| „Die wesentlichen Themen sind für GRI und IFRS dieselben.“ | Wesentliche GRI-Themen und wesentliche IFRS-Informationen sind unterschiedliche Berichtsergebnisse. | Zeigen Sie die verknüpften Issue-IDs und getrennten Schlussfolgerungen; erläutern Sie Bereiche der Überschneidung und der Nichtüberschneidung. |
| „GRI und IFRS verwenden dieselben Emissionsdaten.“ | Die Aussage lässt Abgrenzung, Methode, Zeitraum, Scope 2, Scope 3 sowie Unterschiede bei Branche und Kontext außer Acht. | Beschreiben Sie das gemeinsame Inventar und die frameworkspezifischen Anpassungen oder Angaben. |
| „Der gesamte Nachhaltigkeitsbericht wurde einer Prüfung unterzogen.“ | Leser können Kriterien, Prüfungsniveau, Ausschlüsse oder die Frage, ob beide Framework-Aussagen einbezogen waren, nicht erkennen. | Verweisen Sie auf den Bestätigungsbericht und geben Sie Gegenstand, Kriterien, Prüfungsniveau, Zeitraum und Ausschlüsse an. |
In der Praxis
Häufige Fehler und Korrekturpfad
| Fehler | Risiko | Korrektur |
|---|---|---|
| Wesentliche GRI-Themen direkt in die IFRS-Risikoliste überführen | Die Bedeutung der Auswirkungen wird als Nachweis für die Wesentlichkeit für Investoren behandelt. | Bewerten und dokumentieren Sie, wie jede Auswirkung zu einem Risiko oder einer Chance führt, das bzw. die die Aussichten beeinflusst. |
| Auslassen von ausschließlich wirkungsbezogenen GRI-Themen aus einem kombinierten Bericht | Der Bericht wird zu einem reinen Investorenbericht, während weiterhin behauptet wird, er stehe in Übereinstimmung mit den GRI-Standards. | Alle wesentlichen GRI-Themen und anwendbaren Angabeanforderungen beibehalten. |
| Verwendung von SASB-Kennzahlen als Ersatz für GRI-Sektorstandards | Branchenrelevanz wird mit wirkungsbezogener Sektorleitlinie verwechselt. | Jede Quelle für ihren eigenen Zweck anwenden und die Zuordnungsbeziehung dokumentieren. |
| Verwendung einer einzigen Abgrenzung für jede Kennzahl | Anforderungen an Wertschöpfungskette, Auswirkungen und Kennzahlen werden falsch dargestellt. | Die Basisorganisation mit kennzahlen- und themenspezifischen Abgrenzungen in Einklang bringen. |
| Ausgewählte GRI-Angaben als „GRI-konform“ bezeichnen | Die formalen Wege für GRI-Erklärungen werden nicht eingehalten. | Den genauen Weg „in Übereinstimmung mit den GRI-Standards“ oder „mit Bezugnahme auf die GRI-Standards“ sowie den Inhaltsindex verwenden. |
| Annehmen, dass eine Prüfung überall für einen der beiden Rahmenwerke verpflichtend ist | Eine Empfehlung, ein Standard oder eine lokale gesetzliche Vorschrift wird falsch dargestellt. | Die tatsächliche gesetzliche oder vertragliche Anforderung und den Umfang des Prüfungsauftrags feststellen. |
| Veröffentlichung eines einzigen kombinierten Index ohne Kennzeichnung der Rahmenwerke | Leser können Anforderungen nicht nachvollziehen oder Aussagen nicht unterscheiden. | Einen zugänglichen GRI-Inhaltsindex sowie eine separate IFRS-Offenlegungskarte beziehungsweise Querverweistabelle führen. |
Myth
„GRI ist die Stakeholder-Version von IFRS S1/S2, daher führt das Hinzufügen eines Wirkungsabschnitts zu einem ISSB-Bericht zu einer vollständigen GRI-Berichterstattung.“
Reality
GRI hat einen eigenen Zweck, einen eigenen Prozess zur Bestimmung wesentlicher Themen, Universelle Standards, anwendbare Sektorstandards, Themenstandards, Anforderungen an den Inhaltsindex und Erklärungen zur Anwendung. Ein Wirkungsabschnitt kann nützlich sein, begründet jedoch keine GRI-Erklärung „in Übereinstimmung mit den GRI-Standards“ oder „mit Bezugnahme auf die GRI-Standards“. Umgekehrt erfüllt ein GRI-Bericht nicht automatisch IFRS S1/S2.
Bereitschaft
Checkliste für die Bereitschaft zu einem einzigen Bericht
- Die Berichterstattungsgrundsätze legen die Ziele, Nutzer und beabsichtigten Aussagen von IFRS und GRI getrennt fest.
- Das berichtspflichtige Unternehmen für den Abschluss und die berichtende GRI-Organisation werden miteinander in Einklang gebracht.
- Das Themenuniversum unterscheidet Auswirkungen, Risiken, Chancen und Abhängigkeiten und bewahrt zugleich ihre Zusammenhänge.
- Entscheidungen zu wesentlichen GRI-Themen und Entscheidungen zu wesentlichen IFRS-Informationen beruhen auf getrennten Kriterien, Begründungen und Genehmigungen.
- Die anwendbaren GRI-Branchenstandards wurden identifiziert und wie erforderlich verwendet.
- Auf SASB-Angabethemen und -Kennzahlen wurde für IFRS S1 verwiesen, und sie wurden berücksichtigt.
- Jede gemeinsame Kennzahl verfügt über kontrollierte Felder für Definition, Abgrenzung, Zeitraum, Methode, Schätzung und Nachweise.
- Rahmenwerkspezifische narrative, disaggregierte und kontextbezogene Anforderungen sind auf Anforderungsebene zugeordnet.
- Der GRI-Inhaltsindex ist vollständig und verwendet den korrekten Erklärungspfad.
- Die IFRS-Konformitätserklärung wird erst abgegeben, nachdem alle anwendbaren Anforderungen bestätigt wurden.
- Die Prüfungsbeschreibung nennt die genauen Kriterien, das Niveau, den Gegenstand, den Zeitraum und die Ausschlüsse.
- Die Berichtsarchitektur macht beide Perspektiven verständlich, ohne wesentliche Informationen zu verschleiern.
- Kann ein wesentliches GRI-Thema in den IFRS-Angaben fehlen? Welche Nachweise würden diese Schlussfolgerung stützen?
- Kann ein nachhaltigkeitsbezogenes IFRS-Risiko wesentlich sein, wenn die Organisation keine wesentliche Auswirkung derselben Art verursacht hat?
- Welches sind die fünf Prüfungen, bevor eine Kennzahl in beiden Systemen wiederverwendet wird?
- Was ist der Unterschied zwischen GRI „in Übereinstimmung mit“, GRI „unter Bezugnahme auf“ und IFRS-Konformität?
Praktische Tipps
Gib jedem Thema eine stabile ID und erstelle explizite Beziehungen „Auswirkung führt zu Risiko/Chance“, anstatt Beschreibungen zu duplizieren.
Füge dem Datenwörterbuch Zweck, Wesentlichkeitsperspektive und Rahmenwerksaussage hinzu, damit gemeinsame Zahlen ihren Berichterstattungskontext behalten.
Verwende den GRI-Inhaltsindex als Navigation durch das Rahmenwerk, nicht als Ersatz für inhaltliche Angaben.
Verwende eine separate IFRS-Anforderungsmatrix, da IFRS S1 kein öffentliches Inhaltsindexformat vorschreibt, das dem von GRI gleichwertig ist.
Überprüfe die zusammengeführte Darstellung auf Ausgewogenheit: Auswirkungsergebnisse sollten nicht auf Geschäftsrisiken reduziert werden, und für Investoren wesentliche Informationen sollten nicht durch unwesentliche Details verschleiert werden.
Versioniere alle Zuordnungen und führe sie erneut aus, wenn sich GRI-Themen-/Branchenstandards, SASB-Standards oder IFRS Sustainability Disclosure Standards ändern.
In der Praxis
Verwandte Standards und nächste Schritte
| Beziehung | Standard / Ressource | Verwendung |
|---|---|---|
| Direkt | IFRS S1 Allgemeine Anforderungen | Zielsetzung, Wesentlichkeit, berichtendes Unternehmen, Wertschöpfungskette, SASB-Quellen, verbundene Informationen und Konformitätserklärung. |
| Direkt | IFRS S2 Climate-related Disclosures | Klimaspezifische Risiken/Chancen, Szenarien, THG-Emissionen, Branchenkennzahlen und Ziele. |
| Direkt | GRI 1: Foundation 2021 | Systemarchitektur, neun Anforderungen für die Berichterstattung in Übereinstimmung, der Berichtsweg mit Bezugnahme, Berichtsprinzipien und Empfehlung zur Prüfungssicherheit. |
| Direkt | GRI 3: Material Topics 2021 | Bestimmung wesentlicher Themen auf Grundlage signifikanter Auswirkungen und Berichterstattung über das Management jedes wesentlichen Themas. |
| Unterstützend | Anwendbare GRI-Sektor- und Themenstandards | Sektorkontext und auswirkungsspezifische Angaben. |
| Interoperabilität | Gemeinsame Erklärung der IFRS Foundation und der GRI, 26. Mai 2026 | Offizielle Darstellung gemeinsamer und komplementärer Angaben. |
| Nächster Schritt | Kann ein Datensatz IFRS S1/S2, ESRS, GRI und CDP unterstützen? | Die Zwei-Perspektiven-Architektur in ein kontrolliertes Stammdatenmodell überführen. |
Rule
ABSCHLIESSENDES FAZIT
Der transparenteste kombinierte Bericht verbirgt die Rahmenwerke nicht in einer allgemeinen „ESG“-Darstellung. Er zeigt eine kontrollierte Evidenzbasis, eine IFRS-Investorenperspektive, eine GRI-Wirkungsperspektive, explizite Verknüpfungen und separate Aussagen zur Berichterstattung.
Ein Prozess kann ein Problemverzeichnis, Daten und Nachweise über IFRS und GRI hinweg gemeinsam nutzen. Die Schlussfolgerungen bleiben getrennt: IFRS bewertet wesentliche Informationen über Risiken und Chancen, die sich auf die Aussichten des Unternehmens auswirken, während GRI signifikante Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen ermittelt; jede Aussage zur Berichterstattung wird unabhängig getroffen.
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Ist GRI gleichwertig mit IFRS S1 und S2?
IFRS S1/S2 und die GRI Standards beantworten unterschiedliche, aber komplementäre Fragen der Berichterstattung. Die IFRS Sustainability Disclosure Standards stellen den primären Nutzern von Mehrzweckfinanzberichten wesentliche Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen bereit, die sich auf die Aussichten des Unternehmens auswirken könnten. GRI ermöglicht es einer Organisation, ihre signifikantesten Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen, einschließlich Auswirkungen auf die Menschenrechte, für eine große Bandbreite von Informationsnutzern zu berichten.
Kann eine Wesentlichkeitsanalyse beide unterstützen?
Ein Prozess kann ein Problemverzeichnis, Daten und Nachweise über IFRS und GRI hinweg gemeinsam nutzen. Die Schlussfolgerungen bleiben getrennt: IFRS bewertet wesentliche Informationen über Risiken und Chancen, die sich auf die Aussichten des Unternehmens auswirken, während GRI signifikante Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen ermittelt; jede Aussage zur Berichterstattung wird unabhängig getroffen.
Was bedeutet „GRI in Übereinstimmung“?
GRI 1 sieht zwei unterschiedliche Wege vor. Um in Übereinstimmung mit den GRI-Standards zu berichten, muss die Organisation alle neun Anforderungen erfüllen, einschließlich der Berichtsprinzipien, der Angaben nach GRI 2, der Bestimmung wesentlicher Themen, der Verwendung der anwendbaren Sektorenstandards, der Berichterstattung über wesentliche Themen, der zulässigen Auslassungen, eines GRI-Inhaltsindex, der Erklärung zur Anwendung und der Mitteilung an GRI. Eine Organisation, die ausgewählte GRI-Inhalte verwendet, kann stattdessen unter Bezugnahme auf die GRI-Standards berichten, wenn sie die drei Anforderungen für diesen Weg erfüllt.
Ist eine Prüfung verpflichtend?
GRI empfiehlt Organisationen, eine externe Prüfung einzuholen, und verlangt die Angabe der Grundsätze und der Praxis für das Einholen einer Prüfung. Eine externe Prüfung ist jedoch selbst keine der neun allgemeinen Anforderungen für die Erklärung „in Übereinstimmung“. IFRS S1/S2 schreiben ebenfalls keine allgemeine Prüfung vor.
Kann ein Treibhausgasinventar wiederverwendet werden?
Ein Bericht kann beide Systeme effizient nutzen, muss jedoch die Wesentlichkeitsprozesse, die Struktur der Angaben und die Erklärungen zur Anwendung oder Konformität transparent halten. Gemeinsame Daten dürfen erst nach einer Prüfung der Definitionen, Abgrenzungen, Methoden und des jeweiligen unterschiedlichen Zwecks der einzelnen Angabe wiederverwendet werden.
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