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Ebene 2 · Comparison·IFRS S1 / S2 · Disclosure guides

IFRS S1 und S2 vs. ESRS: Wesentlichkeit, Umfang und Unterschiede bei den Angaben erklärt

Wesentlichkeit aus Anlegersicht, doppelte Wesentlichkeit, Berichtsgrenzen, finanzielle Auswirkungen, Prüfungssicherheit und ein Fahrplan für die duale Berichterstattung

Für wen ist der Kurs A 22-minute read for reporting teams working through IFRS S1 und S2 neben TCFD, UK SRS S2, ESRS, GRI und CDP, and for reviewers testing whether the evidence behind it holds.

Veröffentlichter Steckbrief

Current as at 11 August 2026
RK Geprüft von Dr Ross KurinkoLinkedIn Strategic ESG Advisor · IFRS S1 & S2 / GRI / ESRS expert GRI Certified Global Trainer · PhD, University of Cambridge · ESG-AI expert 15+ years on FTSE 100 & Fortune Global 500 disclosures Canary Wharf, London LRA-Lehrmaterial · Nicht von IFRS herausgegeben oder gebilligt

Edition written against

IFRS S1 / S2 (August 2026)

Source cut-off: 1 August 2026. Official texts and jurisdictional implementation requirements can change. Before publication or …

Veröffentlicht

14 Aug 2026

Knowledge Hub guide

Zuletzt geprüft

11 Aug 2026

Short answer

The answer, before the reasoning

IFRS S1/S2 und ESRS überschneiden sich erheblich, sind jedoch nicht austauschbar. Die IFRS-Nachhaltigkeitsangabestandards sind hauptsächlich für Anleger, Kreditgeber und sonstige Gläubiger konzipiert und verwenden eine auf Anleger ausgerichtete Wesentlichkeitsperspektive: Informationen sind wesentlich, wenn sie Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen vernünftigerweise beeinflussen könnten.

Die ESRS verwenden doppelte Wesentlichkeit und richten sich sowohl an die Hauptnutzer von Finanzberichten als auch an andere Nutzer von Nachhaltigkeitserklärungen: Informationen können aufgrund der Auswirkungen des berichtspflichtigen Unternehmens, seiner nachhaltigkeitsbezogenen finanziellen Risiken oder Chancen oder aufgrund beider Aspekte wesentlich sein. Ein duales Berichtssystem kann Nachweise, Daten und Kontrollen wiederverwenden, muss jedoch separate Wesentlichkeitsentscheidungen, frameworkspezifische Angabepflichten, den rechtlichen Status, den Umfang der Prüfungssicherheit und Aussagen zur Berichterstattung getrennt beibehalten.

Ein praxisorientierter Vergleich, der echte Interoperabilität aufzeigt und zugleich die Unterschiede zwischen IFRS S1/S2 und ESRS in Bezug auf Recht, Wesentlichkeit und Aussagen zur Berichterstattung wahrt.

In der Praxis

Artikelübersicht

Phase Was die Leser tun können werden
Antworten Darlegen, warum eine Überschneidung keine Gleichwertigkeit bedeutet, und die beiden Wesentlichkeitsperspektiven identifizieren.
Vergleichen Nutzer, berichtspflichtiges Unternehmen, Wertschöpfungskette, Architektur, finanzielle Auswirkungen, Prüfungssicherheit und Aussagen unterscheiden.
Anwenden Eine gemeinsame Nachweisarchitektur mit getrennten Wesentlichkeitsentscheidungen und Angaben aufbauen.
Beispiel Aufzeigen, wie dieselbe Themenmenge zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen nach den jeweiligen Rahmenwerken führen kann.
Steuern Rechtlichen Status, Umfang der Prüfungssicherheit, digitale Einreichung und Aussagen zur Berichterstattung kontrollieren.

Technical status

AKTUELLER ESRS-STATUS ZUM QUELLENSTICHTAG

Die Europäische Kommission hat am 3. Juli 2026 einen delegierten Rechtsakt zur Überarbeitung der ESRS angenommen. Im angenommenen Text heißt es, dass die überarbeiteten Standards auf Geschäftsjahre anzuwenden sind, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, und sieht eine Option für das Geschäftsjahr 2026 vor. Auf der eigenen Umsetzungsseite der Kommission wurde jedoch zum Quellenstichtag 1. August 2026 angegeben, dass der Rechtsakt bis zu seiner Veröffentlichung im Amtsblatt noch nicht in Kraft war und der Prüfungszeitraum weiterhin relevant war. Der nachstehende Vergleich verwendet den von der Kommission angenommenen überarbeiteten Text als zukunftsgerichtete Grundlage für 2027 und wahrt zugleich diesen Vorbehalt zum rechtlichen Status. Unternehmen müssen den endgültigen Text des Amtsblatts, das Inkrafttreten, die nationale Umsetzung und etwaige Übergangswahlrechte prüfen, bevor sie sich darauf stützen.

Warum die Unterscheidung wichtig ist

Viele Organisationen beginnen mit dem sinnvollen Ziel, doppelte Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vermeiden. Das Problem beginnt, wenn „interoperabel“ als „gleichwertig“ behandelt wird. Eine Bewertung kann nützliche Nachweise für beide Systeme liefern, ein Emissionsinventar kann mehreren Angaben zugrunde liegen und eine Governance-Darstellung kann wiederverwendet werden. Dennoch stellen die beiden Rahmenwerke unterschiedliche primäre Fragen, richten sich teilweise an unterschiedliche Nutzer und stehen in unterschiedlichen rechtlichen Kontexten. Wenn die Unterscheidungen verschwinden, kann ein Team ausschließlich auswirkungsbezogene Sachverhalte aus den ESRS auslassen, unwesentliche Informationen aufnehmen, die IFRS-Angaben verschleiern, die falsche Berichtsgrenze anwenden oder eine nicht belegte Compliance-Aussage machen.

Das praktische Ziel besteht daher nicht darin, zwei voneinander getrennte Berichtsprojekte aufzubauen. Es geht darum, eine kontrollierte gemeinsame Umgebung für Nachweise und Daten mit zwei klar gesteuerten Berichtsperspektiven aufzubauen. Gemeinsame Komponenten sollten wiederverwendet werden, wenn Definitionen, Grenze, Zeitraum und Methodik tatsächlich übereinstimmen. Verbleibende Unterschiede sollten im Wesentlichkeitsregister, in der Angabematrix, im Prüfungsumfang und in der Grundlage der Erstellung sichtbar bleiben.

IFRS S1/S2 und ESRS: zwei Berichtsperspektiven

Die beiden Systeme enthalten gemeinsame Informationen über nachhaltigkeitsbezogene finanzielle Risiken und Chancen, die ESRS erfordern jedoch zusätzlich eine Perspektive der Wesentlichkeit der Auswirkungen und richten sich an eine breiter angegebene Nutzergruppe.

In der Praxis

Kurzer Vergleich

Dimension IFRS S1 und S2 Überarbeitete ESRS, angenommen im Juli 2026 — Implikation für die duale Berichterstattung
Kernziel Für Entscheidungen nützliche nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen über Risiken und Chancen, die die Aussichten des Unternehmens beeinflussen könnten. Zutreffende Darstellung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie der Art und Weise, wie das Unternehmen mit ihnen umgeht. — Eine gemeinsame Sachverhaltsgesamtheit verwenden, aber dokumentieren, welchem Ziel jede Schlussfolgerung dient.
Primäre Nutzer Bestehende und potenzielle Investoren, Kreditgeber und sonstige Gläubiger als primäre Nutzer von Finanzberichten für allgemeine Zwecke. Primäre Nutzer von Finanzberichten und andere Nutzer wie Geschäftspartner, Sozialpartner, die Zivilgesellschaft und NGOs. — Bei der Anwendung der ESRS Stakeholder- und auswirkungsbezogene Informationen nicht auf die Relevanz für Investoren beschränken.
Wesentlichkeit Informationen sind wesentlich, wenn eine Auslassung, eine falsche Darstellung oder eine Verschleierung die Entscheidungen primärer Nutzer über die Ressourcenallokation beeinflussen könnte. Doppelte Wesentlichkeit: Wesentlichkeit der Auswirkungen oder finanzielle Wesentlichkeit oder beides. — Die unterschiedlichen Prüfungen und Ergebnisse beibehalten, auch wenn ein Workshop und ein gemeinsamer Nachweispool beide unterstützen.
Berichtendes Unternehmen Dasselbe berichtende Unternehmen wie in den zugehörigen Finanzberichten. Dasselbe berichtende Unternehmen wie in den Finanzberichten; der konsolidierte Bericht folgt dem Konsolidierungskreis der Rechnungslegung. — Mit einem gemeinsamen rechtlichen/Konsolidierungskreis beginnen und erweiterungen für bestimmte Kennzahlen oder die Wertschöpfungskette abstimmen.
Wertschöpfungskette Risiken und Chancen werden entlang der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigt; der Umfang ist risiko- bzw. chancenbezogen und wird bei wesentlichen Änderungen neu bewertet. Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen können sich über direkte und indirekte vor- und nachgelagerte Geschäftsbeziehungen erstrecken; auch die gesetzliche Begrenzung der Wertschöpfungskette ist relevant. — Eine einzige Lieferantenübersicht kann beide Systeme unterstützen, aber Informationsanfragen und Einbeziehungskriterien unterscheiden sich.
Architektur Allgemeine Anforderungen von IFRS S1; Klima von IFRS S2; branchenbezogene Informationen einschließlich der Referenzierungs- und Berücksichtigungsanforderungen von SASB; unternehmensspezifische Informationen, soweit erforderlich. Allgemeine und thematische Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards sowie unternehmensspezifische Angaben, wenn die ESRS nicht ausreichend granular sind. — Eine Offenlegungsmatrix muss gemeinsame Inhalte und rahmenwerkspezifische Inhalte abbilden; es darf nicht davon ausgegangen werden, dass die Themenabdeckung identisch ist.
Finanzielle Auswirkungen Gegenwärtige und erwartete Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows, mit bestimmten Erleichterungen und Anforderungen an zusammenhängende Informationen. Gegenwärtige und erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher Risiken und Chancen, mit eng aufeinander abgestimmten Konzepten und Erleichterungen im überarbeiteten Text. — Finanzmodelle sollen nach Möglichkeit wiederverwendet werden, aber separate Quellenanker, Übergangsbestimmungen, gesetzliche Erleichterungen und Darstellungsregeln beibehalten werden.
Prüfungssicherheit Die Standards selbst schreiben keine allgemeine Prüfungspflicht vor; die Übernahme in einer Rechtsordnung kann eine solche vorsehen. Die CSRD verlangt für die Berichterstattung im Anwendungsbereich begrenzte Prüfungssicherheit; die EU soll Standards für begrenzte Prüfungssicherheit bis zum 1. Juli 2027 verabschieden. — Der Umfang der Prüfungssicherheit ist nach dem rechtlichen Regime und den Auftragsbedingungen festzulegen, nicht anhand einer allgemeinen Bezeichnung „ISSB/ESRS geprüft“.
Digitale Kennzeichnung Die IFRS-Taxonomie unterstützt die Kennzeichnung; eine Aufsichts- oder Einreichungsbehörde entscheidet, ob sie verpflichtend ist. Das EU-Recht sieht ein einheitliches elektronisches Format und eine elektronische Auszeichnung vor, aber bis zur Verabschiedung der einschlägigen delegierten Vorschriften ist keine Auszeichnung erforderlich. — Digitale Bereitschaft und technische Validierung bleiben von der inhaltlichen Compliance getrennt.
Erklärung Eine ausdrückliche und vorbehaltlose Konformitätserklärung ist nur zulässig, wenn sämtliche Anforderungen der IFRS Sustainability Disclosure Standards erfüllt sind. Die rechtliche Berichtserklärung richtet sich nach der Bilanzrichtlinie/CSRD, der anwendbaren ESRS-Version und dem Umfang der Prüfungssicherheit. — Jede Erklärung ist unabhängig zu genehmigen, und es ist genau anzugeben, welche Version, welcher Zeitraum und welche rechtliche Grundlage gelten.

1. Berichterstattungsziel und Nutzer

IFRS S1 geht vom Informationsbedarf der primären Nutzer allgemeiner Finanzberichte aus. Die Angaben erläutern nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen, von denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten kurz-, mittel- oder langfristig beeinflussen. Auswirkungen sind nach IFRS S1 beispielsweise dann relevant, wenn sie solche Risiken und Chancen schaffen oder über sie informieren; der Standard macht nicht automatisch jede erhebliche externe Auswirkung zu einer für Anleger wesentlichen Angabe.

Der überarbeitete ESRS-Text beschreibt die Nutzer von Nachhaltigkeitserklärungen für allgemeine Zwecke umfassender. Er umfasst dieselben primären Nutzer von Finanzberichten und außerdem andere Nutzer wie Geschäftspartner, Sozialpartner, die Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen. Die Nachhaltigkeitserklärung soll wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen darstellen. Dieses weiter gefasste Ziel verändert die Fragen zu Nachweisen und Berichterstattung: Eine schwerwiegende Auswirkung auf Menschen oder die Umwelt kann nach ESRS wesentlich sein, noch bevor eine wesentliche finanzielle Auswirkung für das berichtspflichtige Unternehmen nachgewiesen wurde.

Caution

ZIELGRUPPEN NICHT MIT AUSSCHLIESSLICHKEIT VERWECHSELN

Anleger können Informationen zu Auswirkungen nutzen, und andere Stakeholder können finanziell ausgerichtete Informationen nutzen. Die Unterscheidung betrifft das Berichterstattungsziel und das Wesentlichkeitskriterium, nicht das Verbot, dass ein Nutzer den jeweils anderen Bericht liest.

2. Wesentlichkeit für Anleger versus doppelte Wesentlichkeit

Der zentrale Unterschied liegt nicht im Vokabular von „Risiken, Chancen und Auswirkungen“, sondern in der Entscheidungsregel dafür, was berichtspflichtig wird. IFRS S1 fragt, ob Informationen vernünftigerweise geeignet sein könnten, Entscheidungen primärer Nutzer im Kontext des jeweiligen berichtspflichtigen Unternehmens zu beeinflussen. ESRS fragt, ob Informationen entweder unter der Wirkungsperspektive oder unter der finanziellen Perspektive wesentlich sind. Eine Nachhaltigkeitsthematik ist daher nach ESRS wesentlich, wenn sie eine Perspektive oder beide erfüllt.

In der Praxis

Frage IFRS S1/S2-Prüfung ESRS-Prüfung — Nachweise, die gemeinsam genutzt werden können
Was ist der Gegenstand? Ein nachhaltigkeitsbezogenes Risiko oder eine nachhaltigkeitsbezogene Chance, das bzw. die die Aussichten des Unternehmens beeinflussen könnte, sowie wesentliche Informationen darüber. Eine tatsächliche oder potenzielle Auswirkung, ein Risiko oder eine Chance im Zusammenhang mit einem Nachhaltigkeitsthema. — Themeninventar, Geschäftsmodell, Karte der Wertschöpfungskette, Vorfalldaten, Risikoregister und Nachweise von Stakeholdern.
Wer ist der Nutzer der Entscheidungen? Primäre Nutzer, die Entscheidungen über die Ressourcenallokation treffen. Primäre Nutzer von Finanzinformationen und andere Nutzer von Nachhaltigkeitserklärungen. — Nutzeranalyse, Austausch mit Investoren, Stakeholder-Mapping und Nachweise zum Informationsbedarf.
Was wird beurteilt? Art oder Ausmaß oder beides der Informationen im unternehmensspezifischen Berichterstattungskontext. Schweregrad/Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen und finanzielle Wesentlichkeit, unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen den beiden Dimensionen. — Governance für Schwellenwerte, Szenarioinformationen, Expertenschätzungen und Ermessensentscheidungen des Managements.
Kann eine Bewertung über beides entscheiden? Keine vorgeschriebene universelle Bewertung; die Ermessensentscheidung muss die IFRS-Wesentlichkeitsfeststellung stützen. Keine einzelne Bewertung kann die beiden Dimensionen beseitigen; das Unternehmen darf eine Methode entwickeln, muss aber die Logik jeder Perspektive bewahren. — Ein Arbeitsablauf kann getrennte Kriterien, Schwellenwerte, Entscheidungen und Genehmigungen aufnehmen.
Was ist das Ergebnis? Wesentliche Informationen über Risiken und Chancen für IFRS-Nachhaltigkeitsangaben mit Finanzbezug. Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie die damit verbundenen wesentlichen ESRS-Informationen. — Verknüpfte, aber getrennte Entscheidungsaufzeichnungen und Angabepflichten.

Rule

WICHTIGE BEZIEHUNG

Eine Auswirkung kann finanziell wesentlich werden, weil sie den Ruf, die gesellschaftliche Betriebserlaubnis, Kosten, die Nachfrage, die Finanzierung oder andere Aussichten beeinflusst. Die Beziehung muss jedoch nachgewiesen werden; sie sollte nicht unterstellt werden. Umgekehrt kann ein finanzielles Risiko, wie etwa die Exposition gegenüber extremen Wetterereignissen, nach IFRS wesentlich sein, selbst wenn es nicht durch die eigene Auswirkung des Unternehmens verursacht wird.

3. Berichtspflichtiges Unternehmen, Konsolidierung und Wertschöpfungskette

Beide Rahmenwerke knüpfen die Nachhaltigkeitserklärung an das berichtspflichtige Unternehmen, das im Abschluss verwendet wird. Dies ist ein wichtiger Konvergenzpunkt für Governance, die Berichterstattung zum Periodenende, Akquisitionen und Veräußerungen, die Darstellungswährung und verbundene Informationen. Dies ist jedoch nicht das Ende der Analyse der Berichtsgrenze. Nachhaltigkeitsinformationen erstrecken sich häufig über beherrschte Unternehmen hinaus, weil der Gegenstand Lieferanten, Kunden, Produkte, finanzierte Aktivitäten, geleaste Vermögenswerte, assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder andere Geschäftsbeziehungen betrifft.

In der Praxis

Grenzebene IFRS S1/S2 ESRS — Kontrolle erforderlich
Berichtsunternehmen als Grundlage Dasselbe berichtspflichtige Unternehmen wie im zugehörigen Abschluss. Dasselbe berichtende Unternehmen wie im Abschluss. — Überleitung zwischen Rechtsträger und Konsolidierung, von der Finanzabteilung unterzeichnet.
Themenspezifische Wertschöpfungskette Bestimmen Sie Umfang und Zusammensetzung für jedes Risiko oder jede Chance anhand angemessener und belegbarer Informationen ohne unverhältnismäßige Kosten oder Aufwand. Erweitern Sie die Berichterstattung auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen entlang vor- und nachgelagerter Geschäftsbeziehungen, soweit erforderlich. — Aufzeichnung des Umfangs für jedes Thema, keine einheitliche universelle „ESG-Abgrenzung“.
Kennzahlen Kennzahlenspezifische Anforderungen können zu Abgrenzungen führen, die sich von der grundlegenden Abgrenzung des berichtenden Unternehmens unterscheiden, insbesondere bei GHG-Angaben. Thematische Standards und unternehmensspezifische Kennzahlen können Regelungen für die eigenen Tätigkeiten und die Wertschöpfungskette enthalten. — Feld zur Kennzahlenabgrenzung im Datenwörterbuch und Abstimmung mit dem Konzernumfang.
Datenlücken und Schätzungen Angemessene Schätzungen sind zulässig, wenn sie zutreffend beschrieben werden; wesentliche Messunsicherheiten sind anzugeben. Schätzungen und Näherungswerte können abhängig von Praktikabilität und Zuverlässigkeit verwendet werden; der überarbeitete ESRS enthält spezifische Bestimmungen zur Wertschöpfungskette und eine gesetzliche Obergrenze für geschützte Unternehmen. — Hierarchie der Schätzungen, Bewertung der Quellenqualität und Angabe von Einschränkungen.
Änderungsereignisse Bewerten Sie den betroffenen Umfang der Wertschöpfungskette bei einem wesentlichen Ereignis oder einer Änderung der Umstände neu. Überprüfen Sie die Wesentlichkeitsbewertung, wenn wesentliche Änderungen frühere Schlussfolgerungen beeinflussen könnten. — Auslöserprotokoll für Übernahmen, Lieferantenänderungen, Regulierung, Vorfälle und Änderungen des Geschäftsmodells.

4. Inhaltsarchitektur, thematische Abdeckung und unternehmensspezifische Informationen

IFRS S1 ist der allgemeine Standard für nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben, während IFRS S2 klimabezogene Anforderungen enthält. Wenn auf ein Risiko oder eine Chance kein spezifischer IFRS Sustainability Disclosure Standard anwendbar ist, übt das Unternehmen Ermessen aus und muss auf die Anwendbarkeit der SASB-Angabenthemen und -kennzahlen verweisen und diese berücksichtigen. Dadurch werden branchenbezogene Informationen zu einem Bestandteil des Konzepts und nicht zu einem optionalen dekorativen Anhang. Das Unternehmen stellt außerdem zusätzliche Informationen bereit, wenn spezifisch anwendbare Anforderungen für eine sachgerechte Darstellung nicht ausreichen.

Die ESRS enthalten eine allgemeine Ebene sowie eine Reihe thematischer Standards für Umwelt, Soziales und Governance. Die überarbeiteten allgemeinen Anforderungen besagen, dass das berichtende Unternehmen unternehmensspezifische Angaben macht, wenn eine wesentliche Auswirkung, ein wesentliches Risiko oder eine wesentliche Chance nicht durch die ESRS abgedeckt wird — oder nicht mit ausreichender Granularität abgedeckt wird. Das Ergebnis ist keine einfache Eins-zu-eins-Zuordnung: Ein Thema, das in beiden Systemen vorkommt, kann unterschiedliche Definitionen, Wesentlichkeitsfilter, erforderliche Erläuterungen, Kennzahlen, Einheiten, Abgrenzungen und rechtliche Kontexte aufweisen.

In der Praxis

Inhaltsfrage IFRS-Ansatz ESRS-Ansatz — Konzept für die duale Berichterstattung
Wie ist der Bericht aufgebaut? Governance, Strategie, Risikomanagement, Kennzahlen und Ziele für alle relevanten Risiken und Chancen. Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, nach Themen und Berichtsbereichen geordnet, mit allgemeinen und thematischen Anforderungen. — Verwenden Sie ein zentrales Angaberegister mit frameworkspezifischen Ausgaben anstelle einer einzigen zusammengeführten Checkliste.
Wie wird die Branchenrelevanz berücksichtigt? Auf SASB-Angabenthemen und -kennzahlen verweisen und diese berücksichtigen; die angewandten Quellen und Branchen angeben. Thematische ESRS plus unternehmensspezifische Angaben; sektorbezogene Leitlinien können die Anwendung unterstützen, aber der angenommene rechtliche Rahmen von 2026 hat das frühere Programm verpflichtender sektorspezifischer ESRS abgeschafft. — SASB- und sektorbezogene Nachweise in einer Quellenhierarchie halten; die sektorbezogenen Inhalte eines Systems nicht als Anforderung des anderen Systems bezeichnen.
Was geschieht, wenn der Standard nicht hinreichend spezifisch ist? Zusätzliche Informationen offenlegen, die für eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung erforderlich sind; Ermessen ausüben und zulässige Leitlinienquellen anwenden. Unternehmensspezifische Angaben entwickeln, die qualitative Merkmale erfüllen und die relevanten Berichtsbereiche abdecken. — Die Lücke, die Quelle, die Metrikdefinition, das Vergleichbarkeitsziel und die Genehmigung dokumentieren.
Kann dieselbe Angabe beiden genügen? Möglicherweise, wenn alle IFRS-Anforderungen und wesentlichen Informationen erfüllt beziehungsweise enthalten sind. Möglicherweise, wenn alle anwendbaren ESRS-Anforderungen und wesentlichen Informationen erfüllt beziehungsweise enthalten sind. — Auf Anforderungsebene zuordnen und verbleibende Unterschiede dokumentieren; allgemeine Bezeichnungen wie „vollständig abgestimmt“ vermeiden.

5. Finanzielle Auswirkungen und verbundene Informationen

Bei der Behandlung aktueller und erwarteter finanzieller Auswirkungen besteht eine erhebliche konzeptionelle Konvergenz. IFRS S1 verlangt Informationen über die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows für den Berichtszeitraum und über erwartete Auswirkungen kurz-, mittel- und langfristig. Der überarbeitete ESRS-Text enthält eng abgestimmte Anforderungen für wesentliche Risiken und Chancen, einschließlich Einzelbeträgen oder Bandbreiten, qualitativer Informationen, wenn quantitative Informationen unter bestimmten Bedingungen nicht verfügbar sind, sowie Verknüpfungen zu Posten des Abschlusses.

Die Konvergenz beseitigt nicht die Notwendigkeit einer frameworkspezifischen Prüfung. Angaben zu finanziellen Auswirkungen nach den ESRS entstehen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeit und des EU-Rechts, können von Übergangsbestimmungen der ESRS und gesetzlichen Weglassungsbestimmungen betroffen sein und stehen neben Angaben zu Auswirkungen. IFRS-Angaben richten sich nach dem Ziel von IFRS S1, Erleichterungen, Anforderungen an verbundene Informationen und der ausdrücklichen Konformitätserklärung. Ein gemeinsames Modell ist nur dann sinnvoll, wenn Annahmen, Planungshorizonte, Währungen, berichtspflichtiges Unternehmen und Abgrenzungen der Schätzungen aufeinander abgestimmt sind.

In der Praxis

Gemeinsame Kontrolle Abzugleichende Aspekte Verbleibende Rahmenwerksprüfungen
Register finanzieller Auswirkungen Risiko/Chance, betroffener Posten, aktuelle Auswirkung, erwartete Auswirkung, Zeithorizont und Verantwortlicher. Wesentlichkeitsentscheidung und Auslöser für Angaben nach jedem Rahmenwerk.
Überleitung der Planungsannahmen Annahmen zu Investitionsausgaben, Betriebsausgaben, Nachfrage, Preis, CO2-Kosten, Finanzierung und Veräußerung. IFRS-Konsistenz mit dem Abschluss, soweit möglich; ESRS-spezifische rechtliche Behandlung und Behandlung nach den Übergangsbestimmungen.
Entscheidung zur Quantifizierung Einzelbetrag, Bandbreite, kombinierte Auswirkungen, qualitative Erläuterung und Unsicherheit. Erleichterungskriterien, Erläuterung und damit verbundene Informationen jedes Rahmenwerks.
Prüfung verbundener Angaben Strategie, Ziele, Szenarien, Finanzplan, Abschluss und Konsistenz der narrativen Darstellung. Rahmenspezifische Anforderungen an Darstellung, Querverweise und faire Darstellung.

6. Prüfung, digitale Berichterstattung und Aussagen zur Berichterstattung

IFRS S1 und IFRS S2 sind Angabestandards; sie verpflichten nicht selbst jedes anwendende Unternehmen dazu, eine externe Prüfung durchführen zu lassen. Eine Rechtsordnung kann eine Prüfung verbindlich vorschreiben, den Prüfer bestimmen und den Prüfungsgrad festlegen. Die ESRS sind in die Rechtsarchitektur der CSRD eingebettet. Für in den Anwendungsbereich fallende Unternehmen basiert die gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsaussage auf begrenzter Sicherheit und erstreckt sich auf die Einhaltung der Richtlinie, der geltenden ESRS, des zur Ermittlung der berichteten Informationen verwendeten Prozesses, der digitalen Kennzeichnung, sofern anwendbar, und der Berichterstattung zur EU-Taxonomie. Die Richtlinie (EU) 2026/470 verpflichtet die Kommission, bis zum 1 July 2027 Standards für Prüfungen mit begrenzter Sicherheit auf EU-Ebene zu erlassen, und hebt die frühere Verpflichtung zum Erlass von Standards für Prüfungen mit hinreichender Sicherheit auf.

Auch die digitalen Anforderungen müssen klar getrennt bleiben. Die IFRS Sustainability Disclosure Taxonomy stellt digitale Tags bereit, doch das Mandat und die Einreichungsarchitektur sind Sache der jeweiligen Rechtsordnung. Nach den überarbeiteten EU-Rechtsvorschriften sollen Lageberichte das einheitliche elektronische Berichtsformat verwenden und Nachhaltigkeitsinformationen ausgezeichnet werden, doch Unternehmen sind nicht verpflichtet, eine Auszeichnung vorzunehmen, bevor die einschlägigen Vorschriften im Rahmen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 erlassen wurden. Ein Validierungslauf ist daher weder ein Ersatz für die Wesentlichkeit noch ein Nachweis der inhaltlichen Einhaltung.

In der Praxis

Aussage oder Schlussfolgerung Wann sie stützbar ist Was sie nicht stützt
„Entspricht den IFRS Sustainability Disclosure Standards“ Alle anwendbaren IFRS-Anforderungen sind erfüllt und das Unternehmen gibt eine ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung ab. Die Verwendung ausgewählter IFRS-/SASB-Kennzahlen, das Bestehen einer digitalen Validierung oder die Bezeichnung des Berichts als „ISSB aligned“.
„Erstellt in Übereinstimmung mit den ESRS“ / gesetzliche Einhaltung Der anwendbare rechtliche Anwendungsbereich, die korrekte ESRS-Version, der Wesentlichkeitsprozess, die Angabepflichten, der Ort, die Genehmigungen und sonstige rechtliche Anforderungen sind erfüllt. Die Anwendung einer IFRS–ESRS-Überleitung oder die alleinige Berichterstattung über die gemeinsamen Klimadatensätze.
„Geprüft“ Der Bericht weist Anbieter, Kriterien, Prüfungsgegenstand, Stufe, Umfang, Zeitraum, Ausschlüsse und Schlussfolgerung zutreffend aus. Eine interne Überprüfung, eine Datenverifizierungsmaßnahme oder eine Prüfungssicherung nur für ausgewählte Kennzahlen.
„Digital konform“ Die Einreichung erfüllt die aktuellen verbindlichen Format-, Taxonomie-, Validierungs- und Übermittlungsregeln der zuständigen Behörde. Ein interner Kennzeichnungstest anhand einer Entwurfstaxonomie.
„Gleichwertig“ Nur wenn eine maßgebliche Quelle die Gleichwertigkeit für den genau geltend gemachten Umfang feststellt. Eine weitgehende Überschneidung, ein gemeinsamer Datensatz oder ein von einem Anbieter angegebener Zuordnungsprozentsatz.

Ein praktischer Fahrplan für die duale Berichterstattung

Achtstufiger IFRS–ESRS-Fahrplan für die duale Berichterstattung

Ein Programm für die duale Berichterstattung sollte zunächst den rechtlichen Anwendungsbereich und die Berichterstattungsziele festlegen und anschließend gemeinsame Nachweis- und Datenschichten schaffen, wobei rahmenspezifische Wesentlichkeit, Angabepflichten, Prüfungssicherung und Aussagen beibehalten werden.

In der Praxis

Schritt Maßnahme Verantwortliche / Eingaben — Output / Kontrolle
1. Rechtliche und freiwillige Grundlage bestätigen Ermitteln, welche Unternehmen, Zeiträume, Rechtsordnungen und Berichtsaussagen gelten; die rechtliche ESRS-Version und die Grundlage der IFRS-Anwendung dokumentieren. Rechtsabteilung, Unternehmenssekretariat, Finanzen und Berichtsrichtlinie. — Geltungsbereichsmemorandum; keine Berichtserstellung, bevor die rechtliche Grundlage genehmigt wurde.
2. Berichtsumfang festlegen Mit der Abschlusseinheit beginnen und Tochterunternehmen, Akquisitionen, Veräußerungen, Joint Ventures, assoziierte Unternehmen und kennzahlenspezifische Abgrenzungen abstimmen. Finanzielle Konsolidierung, Register der rechtlichen Einheiten, Verantwortliche für Nachhaltigkeitsdaten. — Abgrenzungsregister mit Differenzen und genehmigender Person.
3. Ein einheitliches Themenuniversum erstellen Risiken, Chancen, Auswirkungen, Due-Diligence-Prozesse, Vorfälle, Stakeholder-, Branchen- und wissenschaftliche Inputs zusammenführen, ohne jeden Input als wesentlich zu behandeln. ERM, Due-Diligence-Prozesse, operative Bereiche, Finanzen, Stakeholder, Fachspezialisten. — Kontrolliertes Themeninventar mit Quelle und Position in der Wertschöpfungskette.
4. Zwei Wesentlichkeitsperspektiven anwenden Die Wesentlichkeit aus Anlegersicht nach IFRS und die Auswirkungs-/finanzielle Wesentlichkeit nach ESRS anhand getrennter Kriterien, Entscheidungen und Genehmigungen beurteilen. Wesentlichkeitsmethodik, Schwellenwerte, Nachweise und zuständiges Governance-Gremium. — Verknüpftes IFRS-Risiko-/Chancenregister und ESRS-IRO-Register; dokumentierte Nichtüberschneidung.
5. Einen gemeinsamen Datenkern konzipieren Gemeinsame Kennzahlen, Einheiten, Zeiträume, Abgrenzungen, Methoden, Schätzungen und Nachweise definieren; nur für den jeweiligen Rahmen geltende Felder ermitteln. Datenwörterbuch, Systeminventar, SASB/ESRS-Zuordnungen. — Stammdatenmodell mit Kennzeichnungen verbleibender Lücken.
6. Angabematrizen auf Anforderungsebene erstellen Jede wesentliche Angelegenheit den exakten IFRS- und ESRS-Anforderungen, den Quellennachweisen, dem Fundort und dem Querverweis zuordnen. Technische Berichtsteams und Quellennachweise. — Zwei Angabematrizen, die mit einem einzigen Nachweisregister verknüpft sind — keine zusammengeführte Checkliste.
7. Kontrollen und Prüfungsbereitschaft umsetzen Mit den Finanzdaten abstimmen, Modelle überprüfen, Ermessensentscheidungen dokumentieren, Kontrollen testen und den Prüfungsumfang festlegen. Finanzabschluss, internes Kontrollsystem, interne Revision und Prüfungsdienstleister. — Nachweispaket, Mängelliste, korrigierte Feststellungen und genehmigter Prüfungsumfang.
8. Aussagen, digitale Einreichung und Veröffentlichung genehmigen Grundlage der Aufstellung, Compliance-Erklärungen, ESRS-Version, Formulierung zur Prüfung, digitale Tags und Fundstelle des Berichts genehmigen. Vorstand/Ausschuss, fachlich zuständige genehmigende Stelle, Rechtsabteilung und Herausgeber. — Kontrollierte Veröffentlichung mit Version, Datum, Aussagen, Verzeichnissen und Auslösern für Aktualisierungen.

Hypothetisches Beispiel: eine Themenlandschaft, unterschiedliche Schlussfolgerungen

Beispielhafte Formulierung zur Grundlage der Aufstellung

Hypothetical scenario

BEISPIELHAFTES SZENARIO — KEINE SCHLUSSFOLGERUNG FÜR EIN REALES UNTERNEHMEN

Organisation: ein diversifizierter Hersteller mit Tätigkeiten in der EU und einer gruppenweiten IFRS-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie. Thema A — Auswirkungen der Wasserentnahme auf die Gemeinschaft: Die Entnahme an einem Standort trägt zu einer erheblichen saisonalen Wasserknappheit bei und wirkt sich auf nahegelegene Gemeinschaften aus. Die Nachweise stützen eine wesentliche negative Auswirkung nach der ESRS-Perspektive der Auswirkungen. Das Finanzteam hat noch keine wesentliche Auswirkung auf die Cashflows, den Zugang der Gruppe zu Finanzierung oder ihre Kapitalkosten festgestellt. Das Thema ist daher für die ESRS-Berichterstattung über Auswirkungen wesentlich, aber die verfügbaren Nachweise machen es nicht automatisch nach IFRS S1 wesentlich. Thema B — Exposition gegenüber extremen Wetterereignissen: Ein bedeutendes Vertriebszentrum ist Überschwemmungen ausgesetzt, wodurch ein wesentliches Risiko für die Logistik, Versicherungskosten und künftige Cashflows entsteht. Das Unternehmen hat die Hochwassergefahr nicht verursacht. Das Risiko kann nach IFRS S1/S2 und nach der finanziellen Perspektive der ESRS wesentlich sein, selbst wenn keine erhebliche vom Unternehmen verursachte Auswirkung festgestellt wurde. Thema C — Übergangsplan: Der Plan wirkt sich auf Emissionen, Investitionsausgaben, die Belegschaft und Entscheidungen über Lieferanten aus. Gemeinsame Szenario-, THG- und Finanznachweise können beide Systeme unterstützen, aber die ESRS-Angaben zu Auswirkungen, die auf Investoren ausgerichteten finanziellen Auswirkungen nach IFRS und die Zielanforderungen jedes Rahmenwerks müssen getrennt bewertet werden.

Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.

Hypothetical scenario

BEISPIELHAFTE FORMULIERUNG — AN SACHVERHALT UND RECHTLICHE ANFORDERUNGEN ANPASSEN

„Dieser Bericht enthält zwei klar unterschiedene Berichterstattungsebenen. Die nachhaltigkeitsbezogenen finanziellen Angaben nach IFRS behandeln wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen für die Hauptadressaten von Finanzberichten für allgemeine Zwecke. Die Nachhaltigkeitserklärung nach ESRS wendet die doppelte Wesentlichkeit an und umfasst wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen für die in den ESRS definierten Nutzer. Die Bewertungen beruhten auf einem gemeinsamen Themenverzeichnis und ausgewählten gemeinsamen Nachweisen, aber die Wesentlichkeitskriterien, Entscheidungen und rahmenspezifischen Offenlegungsmatrizen wurden getrennt genehmigt. Gemeinsame Daten wurden erst nach Abgleich von Definition, Abgrenzung, Zeitraum, Methodik und erforderlichem Kontext wiederverwendet. Die Aussagen zur Berichterstattung, der Prüfungsumfang und der Status der digitalen Einreichung werden getrennt angegeben.“

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In der Praxis

Anmerkung Warum dies wichtig ist Erforderliche Nachweise
Zwei klar identifizierte Ebenen Verhindert, dass der Leser annimmt, alle Inhalte dienten demselben Zweck oder derselben Aussage. Berichtsarchitektur und klar gekennzeichnete Abschnitte.
Getrennte Wesentlichkeitsentscheidungen Bewahrt die Wesentlichkeit für Anleger und die doppelte Wesentlichkeit, statt sie zu einer einzigen Kennzahl zusammenzufassen. Methodiken, Entscheidungsregister und Genehmigungen.
Kontrollierte Wiederverwendung Zeigt, dass gemeinsame Daten überprüft und nicht mechanisch kopiert wurden. Datenwörterbuch, Überleitung zwischen Abgrenzung und Methode sowie Abstimmungen.
Getrennte Aussagen und Prüfung Vermeidet eine Übertreibung der Kriterien oder des Umfangs einer Prüfungsaussage. Grundlage der Aufstellung, Prüfungsbericht und rechtliche/technische Freigabe.

In der Praxis

Schwache gegenüber stärkeren Aussagen zur Doppelberichterstattung

Schwache Formulierung Warum sie schwach ist Stärkeres Muster
„Unser Bericht ist vollständig an ISSB und ESRS ausgerichtet.“ „Ausgerichtet“ ist nicht definiert; die Formulierung verschleiert die geltende Fassung, die Wesentlichkeitsgrundlage, den rechtlichen Anwendungsbereich und verbleibende Unterschiede. Geben Sie für jeden Rahmen die genaue Grundlage der Erfüllung oder der freiwilligen Anwendung, den Berichtszeitraum, die Fassung und etwaige Einschränkungen an.
„Eine einzige Wesentlichkeitsanalyse deckt alle IFRS-Anforderungen ab.“ Die Wesentlichkeit nach IFRS muss im Kontext der Entscheidungen der primären Nutzer und des Berichtsobjekts der IFRS beurteilt werden. Erläutern Sie, wie ein gemeinsamer Prozess zu einer gesondert genehmigten Wesentlichkeitsbeurteilung nach IFRS und einem Ergebnis zur doppelten Wesentlichkeit nach ESRS geführt hat.
„Dieselben Daten erfüllen beide Standards.“ Eine gemeinsame Kennzahl kann eine unterschiedliche Abgrenzung, einen unterschiedlichen Kontext, eine unterschiedliche Aufschlüsselung, Methodik oder einen unterschiedlichen Zweck der Offenlegung haben. Geben Sie an, welche Felder gemeinsam sind, und führen Sie verbleibende Anpassungen auf Anforderungsebene auf.
„Die Nachhaltigkeitserklärung ist geprüft.“ Umfang und Prüfungsniveau sind unklar und umfassen möglicherweise nicht jede Aussage, Kennzahl, Taxonomie-Kennzeichnung oder Aussage zum Rahmen. Nennen Sie den Prüfungsdienstleister, die Kriterien, das Niveau, den Prüfungsgegenstand, den Zeitraum, den Umfang, die Ausschlüsse und den Fundort des Berichts.

In der Praxis

Häufige Fehler und wie sie korrigiert werden

Fehler Warum er auftritt / Risiko Korrektur
Verwendung einer numerischen Wesentlichkeitsbewertung für beide Rahmenwerke Eine praktische Matrix verschleiert unterschiedliche Nutzer, Gegenstände und Entscheidungskriterien. Beibehalten separater kriterien-, entscheidungs-, begründungs- und genehmigerspezifischer Betrachtungen.
Behandlung der Abgrenzung des Abschlusses als vollständige Nachhaltigkeitsgrenze Teams hören nach der Konsolidierung auf und übersehen Anforderungen entlang der Wertschöpfungskette oder metrikenspezifische Anforderungen. Verwendung einer grundlegenden Überleitung zum berichtenden Unternehmen sowie themen- und metrikenspezifischer Abgrenzungsaufzeichnungen.
Ausgangspunkt ist die Zuordnung von Datenpunkten statt wesentlicher Sachverhalte Das Projekt wird zu einer Checkliste und erhebt unwesentliche Informationen. Bestätigung des rechtlichen Anwendungsbereichs, der Themenvielfalt und der Wesentlichkeit vor der Finalisierung der Offenlegungsmatrix.
Annahme, dass überarbeitete ESRS bereits rechtlich in Kraft sind Ein angenommener delegierter Rechtsakt wird mit abgeschlossener Prüfung, Veröffentlichung im Amtsblatt und Inkrafttreten verwechselt. Angabe des Stichtags und Überprüfung des endgültigen Rechtstextes vor der Veröffentlichung oder Beratung von Mandanten.
Wiederverwendung eines Modells für finanzielle Auswirkungen ohne Abstimmung der Annahmen Die Zahlen erscheinen konsistent, aber Planungshorizont, Abgrenzung oder Szenarioannahmen unterscheiden sich. Erstellung einer Überleitung zu den Finanzinformationen und einer rahmenwerkspezifischen Überprüfung von Erleichterungen und Übergangsregelungen.
Zusammenfassung von Compliance-Erklärungen Ein einziger Satz wie „entspricht ISSB und ESRS“ kann die Einhaltung eines oder beider Rahmenwerke überhöht darstellen. Genehmigung separater Aussagen und klare Verortung jeder Grundlage der Aufstellung.
Behandlung der Prüfungssicherheit als Qualitätszertifikat für den gesamten Bericht Leser könnten einen über den Auftrag hinausgehenden Abdeckungsumfang annehmen. Genaue Kriterien, Prüfungsniveau, Umfang, Ausschlüsse und Schlussfolgerung beschreiben.

Myth

„Da die überarbeiteten ESRS hochgradig interoperabel mit IFRS S1/S2 sind, entspricht ein ESRS-Bericht automatisch den IFRS Sustainability Disclosure Standards.“

Reality

Interoperabilität kann Doppelungen verringern, insbesondere bei finanziell wesentlichen Risiken und Chancen, Klimainformationen und finanziellen Auswirkungen. Sie ersetzt weder die Wesentlichkeitsbeurteilung nach IFRS S1, den SASB-Prozess des Verweisens und Berücksichtigens, IFRS-spezifische Angaben, zeitliche Anforderungen, Anforderungen an verbundene Informationen noch den ausdrücklichen Compliance-Test. Ebenso erfüllt die Einhaltung von IFRS nicht automatisch die Berichterstattung über Auswirkungen nach ESRS und die rechtlichen Anforderungen der EU.

Bereitschaft

Checkliste zur Bereitschaft für die Doppelberichterstattung

  • Die rechtliche und freiwillige Grundlage für jede Berichtsaussage, jedes Unternehmen und jeden Zeitraum ist dokumentiert.
  • Die anwendbare ESRS-Version und ihr rechtlicher Status sind im Bericht festgehalten und sichtbar.
  • Das Unternehmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist mit dem Abschluss abgestimmt.
  • Grenzen der Wertschöpfungskette und metrikspezifische Grenzen sind getrennt dokumentiert.
  • Das Themenspektrum umfasst Risiken, Chancen, Auswirkungen, Sorgfaltsprüfungen und Nachweise von Stakeholdern.
  • Die Wesentlichkeit für Investoren nach IFRS und die Wesentlichkeit der Auswirkungen sowie die finanzielle Wesentlichkeit nach ESRS verfügen über separate Kriterien und Entscheidungsaufzeichnungen.
  • SASB-Angabethemen und -Metriken wurden für IFRS S1 herangezogen und berücksichtigt.
  • Gemeinsame Datenfelder verfügen über Prüfungen der Definition, Abgrenzung, des Zeitraums und der Methodik auf Anforderungsebene.
  • Aktuelle und erwartete finanzielle Auswirkungen sind mit der Finanzplanung und den zugehörigen Abschlüssen abgestimmt.
  • Rahmenspezifische Angabematrizen weisen jede verbleibende Lücke und jeden Querverweis aus.
  • Der Umfang der Prüfung und der Status der digitalen Einreichung sind zutreffend beschrieben.
  • Der Vorstand oder das hierzu befugte Leitungsorgan hat jede Berichtsaussage und jede wesentliche Ermessensentscheidung genehmigt.
  • Könnte eine schwerwiegende Auswirkung nach ESRS wesentlich, nach IFRS S1 auf Grundlage der verfügbaren Nachweise jedoch nicht wesentlich sein? Erläutern Sie, warum.
  • Was ist der Unterschied zwischen dem berichtspflichtigen Unternehmen des Abschlusses und einer Angabegrenze der Wertschöpfungskette?
  • Warum erfordert ein gemeinsames Modell für finanzielle Auswirkungen weiterhin eine rahmenspezifische Überprüfung?
  • Welche Nachweise würden eine Aussage stützen, dass ein Prozess verwendet wurde, ohne zu behaupten, dass ein identischer Wesentlichkeitstest angewandt wurde?

Praktische Tipps für Berichtsteams

Verwenden Sie eine einheitliche Themen-ID in den Registern für Risiken, Chancen und Auswirkungen, damit Zusammenhänge sichtbar sind, ohne Schlussfolgerungen zusammenzuführen.

Fügen Sie jeder Angabe und jeder Datenanforderung die Felder „Berichtsziel“ und „Wesentlichkeitsperspektive“ hinzu.

Gestalten Sie die Abstimmung des berichtspflichtigen Unternehmens als einen von der Finanzfunktion verantworteten Abschlusskontrollprozess und nicht als eine narrative Übung.

Behandeln Sie jede rahmenübergreifende Zuordnung als versionierten Datensatz mit verbleibenden Unterschieden und nicht als statische Äquivalenztabelle.

Beziehen Sie Spezialisten für Prüfung und digitale Einreichung bereits in die Entwurfsphase ein, lassen Sie jedoch nicht zu, dass einer von beiden die technischen Wesentlichkeits- und Ermessensentscheidungen zu den Angaben ersetzt.

Stellen Sie die Grundlage der Aufstellung vor detaillierte Inhalte, damit die Leser von Anfang an die Perspektiven, Aussagen und Abgrenzungen verstehen.

In der Praxis

Verwandte Standards und nächste Schritte

Beziehung Standard / Thema Warum dies wichtig ist
Direkt IFRS S1 Allgemeine Anforderungen Zielsetzung, Nutzer, Wesentlichkeit, berichtspflichtiges Unternehmen, Wertschöpfungskette, verbundene Informationen, finanzielle Auswirkungen, Quellen für Leitlinien und Compliance-Erklärung.
Direkt IFRS S2 Klimabezogene Angaben Klimaspezifische Strategie, Szenarien, Treibhausgasemissionen, Branchenkennzahlen, Ziele und finanzielle Auswirkungen.
Direkt / aktueller Stand Von der Kommission angenommene überarbeitete ESRS, 3. Juli 2026 Vergleich mit Blick auf 2027; Abschluss des Rechtsverfahrens und Status im Amtsblatt müssen erneut geprüft werden.
Rechtlicher Kontext Bilanzrichtlinie / CSRD in der durch die Richtlinie (EU) 2026/470 geänderten Fassung Anwendungsbereich, Prüfungssicherheit, digitales Format, Begrenzung der Wertschöpfungskette und Übergangskontext.
Nächster Schritt Kann ein einziger Datensatz IFRS S1/S2, ESRS, GRI und CDP unterstützen? Entwickeln Sie das gemeinsame Datenmodell unter Wahrung der Unterschiede bei Wesentlichkeit, Abgrenzung und Compliance.
Nachweise Bereitschaft für die Prüfung von IFRS S1 und S2 Überführen Sie den Vergleich in einen Plan für Nachweise, Kontrollen und Überprüfungen.

Rule

ZUSAMMENFASSUNG

Bauen Sie eine gemeinsame Nachweisarchitektur, zwei kontrollierte Wesentlichkeitsperspektiven und getrennte Berichtsaussagen auf. Dieser Ansatz erfasst echte Interoperabilität, ohne die Unterschiede zu verwischen, die Nutzer, Regulierungsbehörden und Prüfungsdienstleister erkennen müssen.

Eine einzige Bewertung kann beide Rahmenwerke durch ein gemeinsames Verzeichnis von Themen und einen gemeinsamen Nachweispool unterstützen. Die abschließenden Schlussfolgerungen bleiben getrennt, weil IFRS eine auf Investoren ausgerichtete Perspektive der finanziellen Wesentlichkeit verwendet, während ESRS die doppelte Wesentlichkeit anwenden, mit unterschiedlichen Prüfungen, Abgrenzungen und Berichtsaussagen.

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Sind ESRS gleichwertig mit IFRS S1 und S2?

IFRS S1/S2 und ESRS überschneiden sich in erheblichem Umfang, sind aber nicht austauschbar. Die IFRS Sustainability Disclosure Standards sind in erster Linie für Investoren, Kreditgeber und sonstige Gläubiger konzipiert und verwenden eine auf Investoren ausgerichtete Wesentlichkeitsperspektive: Informationen sind wesentlich, wenn sie Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen vernünftigerweise beeinflussen könnten. ESRS wenden die doppelte Wesentlichkeit an und richten sich sowohl an die primären Nutzer von Finanzberichten als auch an andere Nutzer von Nachhaltigkeitserklärungen: Informationen können aufgrund der Auswirkungen des berichtspflichtigen Unternehmens, seiner nachhaltigkeitsbezogenen finanziellen Risiken oder Chancen oder aufgrund beider Aspekte wesentlich sein.

Was ist der Unterschied zwischen der investorenbezogenen Wesentlichkeit und der doppelten Wesentlichkeit?

Die IFRS Sustainability Disclosure Standards sind in erster Linie für Investoren, Kreditgeber und sonstige Gläubiger konzipiert und verwenden eine auf Investoren ausgerichtete Wesentlichkeitsperspektive: Informationen sind wesentlich, wenn sie Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen vernünftigerweise beeinflussen könnten. ESRS wenden die doppelte Wesentlichkeit an und richten sich sowohl an die primären Nutzer von Finanzberichten als auch an andere Nutzer von Nachhaltigkeitserklärungen: Informationen können aufgrund der Auswirkungen des berichtspflichtigen Unternehmens, seiner nachhaltigkeitsbezogenen finanziellen Risiken oder Chancen oder aufgrund beider Aspekte wesentlich sein.

Kann eine Bewertung beide unterstützen?

Eine Bewertung kann beide Rahmenwerke durch ein gemeinsames Themeninventar und einen gemeinsamen Evidenzpool unterstützen. Die abschließenden Schlussfolgerungen bleiben getrennt, weil IFRS eine auf Investoren ausgerichtete Perspektive der finanziellen Wesentlichkeit verwendet, während ESRS die doppelte Wesentlichkeit mit unterschiedlichen Prüfungen, Abgrenzungen und Aussagen zur Berichterstattung verwendet.

Werden beide Berichte einer Prüfung unterzogen?

IFRS S1 und IFRS S2 sind Angabestandards; sie verlangen nicht selbst, dass jedes anwendende Unternehmen eine externe Prüfung durchführen lässt. Eine Rechtsordnung kann eine Prüfung verpflichtend machen, den Anbieter bestimmen und das Prüfungsniveau festlegen. Für in den Anwendungsbereich fallende Unternehmen basiert der gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsvermerk auf begrenzter Prüfungssicherheit und umfasst die Einhaltung der Richtlinie, der geltenden ESRS, des Prozesses zur Ermittlung der berichteten Informationen, die digitale Kennzeichnung, sofern anwendbar, sowie die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie.

Welches berichtende Unternehmen wird verwendet?

Beide Rahmenwerke knüpfen die Nachhaltigkeitserklärung an das in den Abschlüssen verwendete berichtende Unternehmen. Dies ist ein wichtiger Konvergenzpunkt für Governance, die Berichterstattung zum Periodenende, Akquisitionen und Veräußerungen, die Darstellungswährung und verbundene Informationen.

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