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GRI 3-3 erklärt: Wie das Management jedes wesentlichen Themas berichtet wird

Ein wiederverwendbares Redaktionsmodell für Auswirkungen, Beteiligung, Richtlinien, Maßnahmen, Wirksamkeit, Einbindung von Stakeholdern und die erforderlichen Nachweise zur Untermauerung jeder Aussage.

Für wen ist der Kurs A 12-minute read for reporting teams working through Wesentlichkeit der Auswirkungen und Bestimmung wesentlicher Themen, and for reviewers testing whether the evidence behind it holds.

Short answer

The answer, before the reasoning

Für jedes wesentliche Thema verlangt GRI 3-3 eine themenspezifische Erläuterung der Auswirkungen der Organisation, ihrer Beteiligung an negativen Auswirkungen, der Richtlinien oder Verpflichtungen, der Maßnahmen, der Überwachung der Wirksamkeit, der Ergebnisse und Erkenntnisse sowie der Frage, wie die Einbindung von Stakeholdern die Reaktion beeinflusst hat. Allgemeine ESG-Formulierungen zu Richtlinien reichen nicht aus.

Gemeinsame Informationen können durch Querverweise zugänglich gemacht werden, aber die Leserin bzw. der Leser muss weiterhin das Management jedes wesentlichen Themas verstehen können.

Visualisierung des LRA Knowledge Hub — für redaktionelle Zwecke und Lernzwecke gebrandet.

Quellengestützter Bildungsentwurf. Vor der Veröffentlichung ist die abschließende technische Freigabe durch LRA erforderlich.

ÖFFENTLICHER ARTIKEL

In der Praxis

FORMAT

FORMAT SPRACHE VERSION
Wissenskarte Britisches Englisch 1.0 • 1 August 2026

Rule

FÜR WEN DIES BESTIMMT IST

Technische Autorinnen und Autoren, Themenverantwortliche, Berichtsverantwortliche, Prüfende und Berater, die interne Managementnachweise in eine vollständige, ausgewogene und nachvollziehbare GRI 3-3-Angabe überführen müssen.

Was eine vollständige GRI 3-3-Angabe erreichen muss

Angabe 3-3 bildet die Verbindung zwischen Wesentlichkeit und Management. Sie teilt den Lesenden mit, welche bedeutenden Auswirkungen die berichtspflichtige Einheit hat, wie die berichtspflichtige Einheit mit negativen Auswirkungen verbunden ist, welche Verpflichtungen und Maßnahmen bestehen, wie die Wirksamkeit bewertet wird und wie Hinweise von Interessenträgern die Reaktion verändern. Sie ist für jedes wesentliche Thema erforderlich, über das nach Angabe 3-2 berichtet wird.

Die Angabe ist weder ein Katalog von Richtlinien noch ein allgemeiner „Managementansatz“. Sie sollte hinreichend spezifisch sein, damit die Lesenden die betroffenen Menschen oder Umweltressourcen, die beteiligten Aktivitäten oder Geschäftsbeziehungen, die Managementreaktion, die erzielten oder nicht erzielten Ergebnisse sowie die verbleibenden Einschränkungen verstehen können.

Abbildung 1. Die sechs erforderlichen Bestandteile einer themenspezifischen GRI 3-3-Angabe.

In der Praxis

Die Anatomie von Angabe 3-3

Anforderung Funktion Was zu berichten ist — Typische Nachweise
3-3(a) Auswirkungen Beschreiben Sie tatsächliche und potenzielle, negative und positive Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Menschen, einschließlich der Menschenrechte. — Auswirkungsinventar, Vorfallsdaten, Nachweise von Stakeholdern, Bewertungen und externe Quellen.
3-3(b) Beteiligung an negativen Auswirkungen Geben Sie an, ob die Beteiligung durch Aktivitäten oder Geschäftsbeziehungen erfolgt, und beschreiben Sie diese Aktivitäten oder Beziehungen. Unterscheiden Sie nach Möglichkeit zwischen Verursachung, Beitrag und direkter Verbindung. — Karte der Einheit/des Standorts/der Wertschöpfungskette, Due-Diligence-Analyse, Aufzeichnungen zu Lieferanten- und Kundenbeziehungen.
3-3(c) Richtlinien oder Verpflichtungen Themenspezifische Richtlinien oder Verpflichtungen beschreiben; auf GRI 2-23 verweisen, wenn die Informationen dort bereits berichtet werden. — Genehmigte Richtlinie, Verpflichtungserklärung, Verweise auf Instrumente, Geltungsbereich und verantwortliche Stelle.
3-3(d) Maßnahmen Prävention und Minderung potenzieller negativer Auswirkungen, Reaktion und Abhilfe bei tatsächlichen negativen Auswirkungen sowie das Management positiver Auswirkungen erläutern. — Maßnahmenpläne, Kontrollen, Budgets, Abhilfedateien, Schulungen und Maßnahmen für Geschäftspartner.
3-3(e) Wirksamkeit Prozesse zur Überwachung, Ziele/Zielvorgaben/Indikatoren, Wirksamkeit und Fortschritte, gewonnene Erkenntnisse sowie deren Aufnahme in Richtlinien/Verfahren berichten. — KPI-Dateien, Ergebnisstudien, Audits, Ergebnisse von Beschwerdeverfahren, Überprüfungen von Zielvorgaben und Änderungsaufzeichnungen.
3-3(f) Einbindung von Stakeholdern Erläutern, wie die Einbindung von Stakeholdern in die Maßnahmen und die Bewertung der Wirksamkeit eingeflossen ist. — Aufzeichnungen zur Einbindung, Antwortprotokolle, Rückmeldungen von Gemeinschaften/Mitarbeitenden, Nachweise zugänglicher Kommunikationskanäle.

1. Auswirkungen beschreiben, bevor das Programm beschrieben wird

Ein häufiger Fehler beim Verfassen besteht darin, mit der Richtlinie, dem Ausschuss oder der Initiative zu beginnen und nie die Auswirkung zu benennen, die das Thema wesentlich macht. Der Abschnitt 3-3(a) sollte einen übergeordneten, aber konkreten Überblick über die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen geben. Er verlangt nicht die Veröffentlichung jeder Auswirkung im internen Inventar, aber aus der öffentlichen Beschreibung sollte hervorgehen, ob das Thema aufgrund negativer Auswirkungen, positiver Auswirkungen oder beider wesentlich ist.

Nützliche Kontextinformationen können umfassen, ob die Auswirkung tatsächlich oder potenziell ist; kurz- oder langfristig; systemisch oder ereignisspezifisch; welche Menschen, Umweltressourcen oder wirtschaftlichen Ressourcen betroffen sind; sowie die relevante geografische Region. Die Beschreibung sollte die Identifizierung einzelner Personen oder die Offenlegung vertraulicher Informationen aus Beschwerdeverfahren vermeiden.

In der Praxis

Schwache Beschreibung der Auswirkungen Stärkere Beschreibung der Auswirkungen
„Der Klimawandel ist für unser Geschäft und unsere Stakeholder wichtig.“ „Die Verbrennung in unseren Anlagen und der Energieverbrauch in der Wertschöpfungskette tragen zu Treibhausgasemissionen und zum Klimawandel bei. Physische Klimarisiken können außerdem Gemeinschaften und Mitarbeitende an Standorten mit Wasserstress beeinträchtigen. Das Thema ist aufgrund dieser tatsächlichen und potenziellen ökologischen und sozialen Auswirkungen wesentlich; finanzielle Risiken werden in einem separaten Risikoprozess berücksichtigt.“
„Das Wohlbefinden der Mitarbeitenden hat Priorität.“ „An Produktionsstandorten mit hohen Temperaturen können Mitarbeitende und Beschäftigte von Auftragnehmern Hitzestress und damit verbundene Erkrankungen erleiden. Die Auswirkung ist an zwei Standorten tatsächlich gegeben und für eine größere Gruppe von Beschäftigten potenziell, wobei der Schweregrad für Beschäftigte bei Tätigkeiten im Freien und in engen Räumen erhöht ist.“

2. Erläutern, inwiefern die Organisation beteiligt ist

Bei negativen Auswirkungen verlangt 3-3(b) von der Organisation zu berichten, ob sie durch ihre eigenen Aktivitäten oder infolge von Geschäftsbeziehungen beteiligt ist, und diese Aktivitäten oder Beziehungen zu beschreiben. Die Leitlinien empfehlen, sofern möglich, zwischen dem Verursachen einer Auswirkung, dem Beitrag zu ihr und der direkten Verbindung durch eine Geschäftsbeziehung zu unterscheiden. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie Erwartungen an Prävention, Einflussmöglichkeiten und Abhilfe bestimmt.

Aus der Angabe sollte hervorgehen, ob die Auswirkung die gesamte Gruppe betrifft oder auf bestimmte Standorte, Produktlinien, Lieferanten, Auftragnehmer, Franchisenehmer, Kunden oder andere Beziehungen konzentriert ist. „In unserer gesamten Wertschöpfungskette“ reicht selten aus. Die Leserschaft sollte verstehen, wo die Auswirkung entstehen kann, ohne vertrauliche kommerzielle Details zu erhalten.

3. Richtlinien und Verpflichtungen mit dem Thema verknüpfen

Eine Grundsatzerklärung ist nur dann nützlich, wenn ihr Geltungsbereich und ihre Relevanz klar sind. Im Abschnitt 3-3(c) kann auf eine unter GRI 2-23 berichtete gruppenweite Richtlinie verwiesen werden; es sollte jedoch die Verpflichtung benannt werden, die das Thema regelt, ob sie über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinausgeht und auf welchen maßgeblichen Instrumenten oder Standards sie gegebenenfalls beruht.

Rule

WAS DER STANDARD NICHT VERLANGT

GRI 3-3 verlangt von der Organisation nicht, eine fehlende Richtlinie, Zielvorgabe oder Maßnahme allein zur Vervollständigung der Angabe zu erstellen. Wenn der betreffende Punkt nicht existiert, kann die Organisation diese Tatsache berichten, die Gründe erläutern und einen etwaigen Plan zu seiner Entwicklung beschreiben. Wenn die Organisation das Thema nicht managt, kann sie die Gründe oder Pläne erläutern.

4. Maßnahmen als Reaktion auf die Auswirkungen beschreiben

Der Abschnitt zu den Maßnahmen sollte zwischen Prävention und Minderung potenzieller Schäden, Reaktion und Abhilfe bei tatsächlichen Schäden sowie Maßnahmen zur Verwirklichung oder Verstärkung positiver Auswirkungen unterscheiden. Er sollte erläutern, wie Erkenntnisse in die Entscheidungsfindung integriert werden, wer verantwortlich ist, wie Ressourcen zugewiesen werden und wie Kontrollen in Geschäftsbeziehungen funktionieren.

In der Praxis

Situation der Auswirkung Logik der Maßnahme Beispiele für Nachweise
Potenzielle negative Auswirkung Das Auftreten nach Möglichkeit verhindern; die Wahrscheinlichkeit oder den Schweregrad mindern, wenn eine Verhinderung nicht möglich ist. Kontrollen, Anforderungen an Lieferanten, Schulungen, Wartung, Systeme für Warnsignale und Eskalationskriterien konzipieren.
Tatsächliche negative Auswirkung, die verursacht oder zu der beigetragen wurde Fortbestehenden Schaden beenden oder mindern und Abhilfe schaffen oder daran mitwirken. Korrekturmaßnahmen, Entschädigung/Wiederherstellung, Untersuchung, Konsultation betroffener Stakeholder, Überprüfung der Wirksamkeit der Abhilfe.
Negative Auswirkung, die durch eine Geschäftsbeziehung direkt verknüpft ist Den Einfluss nutzen oder verstärken, um die Auswirkung zu verhindern oder zu mindern; die Geschäftsbeziehung und eine Eskalation im Einklang mit der Sorgfaltspflicht berücksichtigen. Vertraglicher Einfluss, gemeinsames Handeln, Einbindung von Lieferanten/Kunden, Prüfung einer Aussetzung oder eines verantwortungsvollen Rückzugs.
Tatsächliche oder potenzielle positive Auswirkung Aktivitäten so steuern, dass Nutzen erzielt wird, und zugleich verbundene negative Auswirkungen identifizieren und angehen. Programmgestaltung, Nachweise von Begünstigten, Verteilungsanalyse, Schutzmaßnahmen und Nachverfolgung der Ergebnisse.

5. Wirksamkeit berichten, nicht nur Aktivitäten

Angabe 3-3(e) erfordert mehr als eine Auflistung von Inputs und Outputs. Die Organisation berichtet über die zur Nachverfolgung der Wirksamkeit verwendeten Prozesse, Ziele, Zielvorgaben und Indikatoren, die Wirksamkeit der Maßnahmen einschließlich der Fortschritte sowie die gewonnenen Erkenntnisse. Die Anzahl der Schulungen oder die Einführung einer Richtlinie belegt, dass eine Aktivität stattgefunden hat; sie belegt nicht automatisch, dass eine Auswirkung verhindert oder gemindert wurde.

In der Praxis

Nachweisstufe Beispiel Was damit belegt werden kann
Input Budget, Arbeitszeit des Personals, beschaffte Ausrüstung. Handlungsfähigkeit, nicht Wirksamkeit.
Aktivität Schulungssitzungen, Lieferantenbewertungen, Treffen mit Gemeinschaften. Umsetzung einer Maßnahme, nicht notwendigerweise ein Ergebnis.
Output Geschulte Arbeitskräfte, auditierte Standorte, bearbeitete Fälle. Unmittelbare Erbringung und Abdeckung.
Ergebnis Geringerer Schweregrad von Verletzungen, verbesserte Wasserverfügbarkeit, geringeres erneutes Auftreten, wirksame Abhilfe. Veränderung der Auswirkung oder der Wirksamkeit des Managements, vorbehaltlich methodischer Grenzen und Grenzen der Kausalität.
Lernprozess Kontrolle nach der Überprüfung eines Vorfalls überarbeitet; Zielvorgabe oder Verfahren geändert. Wie Nachweise in die operativen Richtlinien und Verfahren aufgenommen wurden.

6. Zeigen Sie, wie die Einbindung von Stakeholdern die Reaktion verändert hat

Die Einbindung von Stakeholdern gemäß 3-3(f) ist nicht dadurch erfüllt, dass angegeben wird, Stakeholder seien konsultiert worden. Die Offenlegung sollte zeigen, wie die Einbindung die ergriffenen Maßnahmen beeinflusst hat und wie die Organisation beurteilt hat, ob diese Maßnahmen wirksam waren. Relevante Nachweise können von betroffenen Arbeitskräften, Gemeinschaften, Kunden, Gewerkschaften, Nutzern von Beschwerdemechanismen oder glaubwürdigen Vertretern und Experten stammen, wenn eine direkte Einbindung nicht möglich ist.

Eine aussagekräftige Darstellung macht den Einfluss sichtbar: Eine Gemeinschaft stellte fest, dass eine geplante Maßnahme zum Zugang zu Wasser für Haushalte ohne formellen Landtitel nicht verfügbar war; die Organisation änderte die Anspruchsregel und nutzte anschließend eine weitere Einbindung, um den Zugang und die Abhilfe zu bewerten. Die öffentliche Offenlegung kann kurz sein, aber die Nachweiskette sollte das ursprüngliche Anliegen, die Entscheidung und das Ergebnis der Nachverfolgung aufbewahren.

In der Praxis

Wiederverwendbare Struktur für die Erstellung

Vorgeschlagene Zwischenüberschrift Leitfrage für die Erstellung Verantwortliche für Nachweise
Warum das Thema wesentlich ist Welche tatsächlichen/potenziellen, negativen/positiven Auswirkungen machen das Thema wesentlich? Wer oder was ist betroffen, wo und über welchen Zeitraum? Verantwortliche für Wesentlichkeit + Fachverantwortliche für das Thema
Wo die Auswirkungen auftreten Sind die negativen Auswirkungen mit Aktivitäten oder Geschäftsbeziehungen verbunden? Welche Standorte, Funktionen oder Arten von Beziehungen sind betroffen? Betrieb/Beschaffung/Recht
Richtlinien und Verpflichtungen Welche genehmigten Verpflichtungen regeln das Thema? Welcher Geltungsbereich, welche Instrumente und welche Verantwortlichkeit gelten? Verantwortliche für die Richtlinie
Maßnahmen und Abhilfe Welche Präventions-, Minderungs-, Korrektur- und Abhilfemaßnahmen wurden ergriffen? Was ist geplant und was ist noch nicht abgeschlossen? Verantwortliche für das Thema/die Maßnahmen
Nachverfolgung der Wirksamkeit Welcher Prozess, welche Ziele, Indikatoren und Nachweise zu den Ergebnissen werden verwendet? Welche Fortschritte und Einschränkungen wurden festgestellt? Datenverantwortliche + interne Prüfung
Einfluss und Erkenntnisse von Stakeholdern Wie haben Nachweise von Stakeholdern die Maßnahmen und ihre Bewertung beeinflusst? Welche Erkenntnisse haben Richtlinien oder Verfahren verändert? Verantwortliche für Stakeholder + Verantwortliche für Governance

Hypothetical scenario

NUR BEISPIELHAFTE FORMULIERUNG

Die nachstehenden Beispiele veranschaulichen die Struktur. Sie sind keine mustergültigen konformen Klauseln und müssen an die Fakten der Organisation, die wesentlichen Auswirkungen, den Berichtszeitraum, die Nachweise und die anwendbaren Themen- oder Branchenstandards angepasst werden.

Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.

Klimabezogene Auswirkungen

„Das Thema ist wesentlich, weil Treibhausgasemissionen aus unserem eigenen Betrieb und aus eingekaufter Energie zum Klimawandel beitragen, während Übergangsmaßnahmen Arbeitskräfte und Gemeinschaften beeinträchtigen können, die von kohlenstoffintensiven Aktivitäten abhängig sind. Wir sind durch unseren eigenen Betrieb sowie durch Energie- und Transportbeziehungen beteiligt. Die vom Board genehmigte Klimarichtlinie legt ein Ziel für die betrieblichen Emissionen für 2030 fest und verlangt eine Bewertung eines gerechten Übergangs bei größeren Schließungen. Im Berichtszeitraum haben wir an drei Standorten Elektrifizierungsprojekte abgeschlossen und an einer Einrichtung Pläne für den Übergang der Arbeitskräfte erstellt. Die betrieblichen Emissionen gingen gegenüber der neu dargestellten Ausgangsbasis um 7% zurück; die Abdeckung von Scope 3 bleibt für zwei Kategorien unvollständig. Arbeitnehmervertreter forderten eine frühere Benachrichtigung und Unterstützung bei der lokalen Umschulung, die in das Übergangsverfahren aufgenommen wurden.“

Gesundheit und Sicherheit der Belegschaft

„Hitzestress und die Sicherheit von Auftragnehmern sind wesentlich, weil Arbeitskräfte an Standorten mit hohen Temperaturen schwere Verletzungen oder Erkrankungen erleiden können. Die Organisation kann diese Auswirkungen durch die Arbeitsgestaltung und die Kontrollen an den Standorten verursachen und durch unrealistische Zeitpläne für Auftragnehmer dazu beitragen. Die Sicherheitsrichtlinie gilt für Beschäftigte und kontrollierte Arbeitskräfte von Auftragnehmern. Zu den Maßnahmen gehörten überarbeitete Arbeits- und Ruhezyklen, technische Kontrollen und eine Vorqualifizierung von Auftragnehmern. Die Wirksamkeit wird anhand von Expositionsdaten, medizinisch behandelten Fällen, der Überprüfung von Kontrollen und Rückmeldungen der Arbeitskräfte nachverfolgt. Ein schwerwiegender Beinaheunfall zeigte, dass die Kontrollen für die Nachtschicht schwächer waren; das Verfahren und die Schulung der Vorgesetzten wurden überarbeitet.“

Auswirkungen auf Wasser in Gemeinschaften

„Die Wasserentnahme am Standort A kann während Trockenperioden die Wasserverfügbarkeit für nahe gelegene Gemeinschaften und Ökosysteme verringern. Die Auswirkung entsteht durch unsere Tätigkeit am Standort. Unsere Wasserverpflichtung priorisiert Vermeidung und Reduzierung vor Investitionen in die Gemeinschaft. Wir haben die Spitzenentnahme reduziert, Wiederverwendungskapazitäten installiert und einen Beschwerde- und Abhilfeweg für die Gemeinschaft eingerichtet. Beckenangepasste Entnahme- und Indikatoren zum Zugang von Haushalten werden vierteljährlich überprüft. Rückmeldungen aus der Gemeinschaft zeigten, dass die ursprünglichen Überwachungspunkte zwei Siedlungen nicht erfassten, sodass das Netz erweitert wurde. Der Standort liegt weiterhin über dem langfristigen Entnahmeziel, was eine fortbestehende Einschränkung darstellt.“

In der Praxis

Nachweisübersicht für eine GRI 3-3-Angabe

Veröffentlichte Aussage Unterstützender Nachweis Verantwortliche Stelle — Prüfkontrolle
Beschreibung der Auswirkung Auswirkungsinventar, Daten zu Vorfällen/Bewertungen, Nachweise von Interessenträgern. Verantwortliche Stelle für Wesentlichkeit / Fachspezialist — Nachverfolgung bis zur genehmigten Entscheidung über das wesentliche Thema.
Beteiligung und Ort Karte der Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen; Due-Diligence-Analyse. Betrieb / Beschaffung / Recht — Formulierungen zu Verursachung, Beitrag und direkter Verbindung hinterfragen.
Richtlinie oder Verpflichtung Aktuelle genehmigte Richtlinie, Geltungsbereich, Instrumente und Kommunikationsnachweis. Verantwortliche Stelle für die Richtlinie — Versions- und Governance-Genehmigung.
Ergriffene Maßnahme Maßnahmenplan, Kontrollaufzeichnungen, Budgets, Abhilfedateien und Nachweise von Geschäftspartnern. Verantwortliche Stelle für die Maßnahme — Prüfung der Fertigstellung und Umsetzung.
Ziel und Ergebnis Methodik, Quelldaten, Berechnung, Ausgangsbasis und Prüfbestätigung. Verantwortliche Stelle für die Daten — Kontrolle von Neuberechnung, Abgrenzung und Neudarstellung.
Aussage zur Wirksamkeit Nachweise zu Ergebnissen, Trend, Bewertung oder Rückmeldungen betroffener Interessenträger. Verantwortliche Stelle für das Thema — Nicht belegte Kausalität hinterfragen.
Gewonnene Erkenntnis Erkenntnis aus Vorfall/Überprüfung und dokumentierte Änderung des Prozesses oder der Richtlinie. Verantwortliche Stelle für den Prozess — Bestätigen, dass die Änderung umgesetzt wurde.

Häufige Fehler bei GRI 3-3

• Mit Erfolgen zu beginnen und niemals die Auswirkung zu beschreiben, die das Thema wesentlich macht.

• Für jedes wesentliche Thema einen allgemeinen Richtlinien- und Maßnahmenabsatz zu verwenden, ohne themenspezifische Nachweise.

• Risiken für die Organisation zu beschreiben und dabei Auswirkungen auf Menschen, die Umwelt oder die Wirtschaft auszulassen.

• Zu sagen „wir sind direkt verbunden“ oder „wir tragen dazu bei“, ohne die betreffenden Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen zu analysieren.

• Ziele ohne Abgrenzung, Ausgangsbasis, Zeitraum, Methodik oder Fortschritt zu berichten.

• Schulungen, Audits oder Ausgaben mit Wirksamkeit gleichzusetzen.

• Nur positive Programme zu berichten und tatsächliche negative Auswirkungen oder Abhilfemaßnahmen zu ignorieren.

• Anzugeben, dass keine Richtlinie oder kein Ziel besteht, und dies als „nicht zutreffend“ zu bezeichnen, statt die Lücke transparent zu berichten.

• Auf einen breiten Berichtabschnitt zu verweisen, der nicht alle sechs Teile von 3-3 abdeckt.

• Nicht zu zeigen, wie die Einbindung von Interessenträgern Maßnahmen oder die Bewertung der Wirksamkeit beeinflusst hat.

Bereitschaft

Prüfungscheckliste für GRI 3-3

  • • ☐ Die Angabe ist für jedes Thema in der GRI 3-2-Liste enthalten.
  • • ☐ Auswirkungen werden vor Strategien und Programmen beschrieben, und negative Auswirkungen werden nicht verborgen.
  • • ☐ Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen, die mit negativen Auswirkungen verbunden sind, sind identifizierbar.
  • • ☐ Der Wortlaut der Strategie ist aktuell, genehmigt und themenrelevant.
  • • ☐ Maßnahmen unterscheiden zwischen Vermeidung, Minderung, Korrektur, Abhilfe und dem Management positiver Auswirkungen.
  • • ☐ Ziele und Indikatoren enthalten Umfang, Ausgangsbasis, Zeitraum, Methode und Status.
  • • ☐ Aussagen zur Wirksamkeit stützen sich auf Nachweise zu Ergebnissen oder sind sorgfältig begrenzt.
  • • ☐ Die gewonnenen Erkenntnisse benennen eine tatsächliche Änderung an einer Strategie, einem Verfahren oder einer Kontrolle.
  • • ☐ Der Einfluss der Stakeholder ist in der Gestaltung der Maßnahmen oder der Bewertung ihrer Wirksamkeit erkennbar.
  • • ☐ Querverweise sind präzise und erfüllen gemeinsam 3-3(a)–(f).
  • • ☐ Fehlende Strategien, Maßnahmen oder Daten werden transparent berichtet, und jede Auslassung folgt GRI 1.
  • • ☐ Die Angabe 3-3 steht im Einklang mit den Metriken des Themenstandards und dem zugrunde liegenden Nachweisregister.

Fazit

Eine aussagekräftige Offenlegung nach GRI 3-3 ist eine evidenzbasierte Darstellung des Managements von Auswirkungen. Sie verbindet die Wesentlichkeitsentscheidung mit konkreten Aktivitäten und Beziehungen, erläutert die Logik der Reaktion und Abhilfe und berichtet, was die Organisation über die Wirksamkeit weiß – einschließlich Lücken und Erkenntnissen. Ziel ist nicht, das Management als vollständig erscheinen zu lassen, sondern das Management jeder erheblichen Auswirkung verständlich und überprüfbar zu machen.

Offizielle Quellen

Die unten aufgeführte Quellensammlung sollte im Rahmen der Aktualisierungskontrolle vor der Veröffentlichung erneut geprüft werden. Die normativen Schlussfolgerungen in diesem Artikel basieren auf den aktuellen offiziellen GRI Universal Standards und offiziellen FAQs.

1. GRI 1: Foundation 2021. Anforderungen für die Berichterstattung in Übereinstimmung, Gründe für Auslassungen, Inhaltsindex und Auswahl der Themenstandards. Offizielle Quelle öffnen

2. GRI 2: General Disclosures 2021. Offizielle Anforderungen und Leitlinien für die berichtende Organisation, Governance, Strategien, Beschäftigte und Stakeholder-Einbindung. Offizielle Quelle öffnen

3. GRI 3: Material Topics 2021. Offizielle Leitlinien und Angaben zur Bestimmung, Auflistung und zum Management wesentlicher Themen. Offizielle Quelle öffnen

4. GRI Universal Standards 2021 FAQs. Offizielle Klarstellungen zur Auswahl von Angaben der Themenstandards, zu Gründen für Auslassungen, zur Wesentlichkeit und zu Abgrenzungen. Offizielle Quelle öffnen

5. GRI Standards — English language. Offizielle Anlaufstelle für aktuelle GRI Standards und Veröffentlichungsfassungen. Offizielle Quelle öffnen

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