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GRI 3: Material Topics·Disclosure GRI 3-2

Liste der wesentlichen Themen

Praxisleitfaden für die Erstellung dieser Offenlegung. Mit dieser Karte bestimmen Sie die vorzubereitenden Angaben, prüfen Aussagen und ordnen die Nachweise. Für die genauen Anforderungen ziehen Sie stets die offizielle Global Reporting Initiative-Quelle heran.

Rechtsstatus

GRI 3: Material Topics 2021 is effective for reports or other materials published on or after 1 January 2023.

Veröffentlichter Steckbrief

Zuletzt geprüft am 2026-07-28
RK Geprüft von Dr Ross KurinkoLinkedIn Strategic ESG Advisor · IFRS S1 & S2 / GRI / ESRS expert GRI Certified Global Trainer · PhD, University of Cambridge · ESG-AI expert 15+ years on FTSE 100 & Fortune Global 500 disclosures Canary Wharf, London LRA-Lehrmaterial · Nicht von Global Reporting Initiative herausgegeben oder gebilligt

Standard

GRI 3: Material Topics

Disclosure GRI 3-2

Gültig ab

2023-01-01

Offizielle Quelle: Öffnen ↗

Zuletzt geprüft

2026-07-28

LRA-Lehrmaterial · Nicht von Global Reporting Initiative herausgegeben oder gebilligt

Kern der Offenlegung

Disclosure 3-2 verlangt von einer Organisation, alle ihre wesentlichen Themen aufzulisten und Änderungen an der Liste gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum zu berichten.

Wesentliche Themen sind Themen, die die bedeutendsten Auswirkungen der Organisation auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Menschen darstellen, einschließlich Auswirkungen auf ihre Menschenrechte. Es handelt sich nicht einfach um die Themen, die für die Strategie, die finanzielle Leistung, die Unternehmensrisiken oder die Kommunikation der Organisation am wichtigsten sind.

Die unter GRI 3-2 berichteten wesentlichen Themen müssen die endgültigen organisationsweiten Themen sein, die sich aus dem unter GRI 3-1 berichteten Prozess ergeben. Ein internes Risikoregister, eine Prioritätenliste von Abteilungen, eine Liste von Anliegen der Stakeholder oder eine Tagesordnung des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans sollte nicht als GRI 3-2-Liste verwendet werden, sofern sie nicht durch den GRI-Prozess zur Ermittlung der Wirkungswesentlichkeit bewertet und bestätigt wurde.

Die Organisation muss jedes Thema berichten, das sie als wesentlich bestimmt hat. Sie sollte nicht nur eine Top-Ten-Liste, eine finanziell wesentliche Teilmenge, durch verfügbare Daten gestützte Themen oder für die externe Kommunikation ausgewählte Themen veröffentlichen. Wesentliche Themen dürfen nicht nachrangig behandelt werden, weil sie nicht als finanziell wesentlich angesehen werden.

Themenbezeichnungen können die Terminologie der GRI-Themenstandards, der GRI-Branchenstandards oder organisationsspezifische Formulierungen verwenden. Die Bezeichnungen sollten klar, konsistent und hinreichend spezifisch sein, um die durch das Thema dargestellten Auswirkungen zu vermitteln.

Die Organisation kann wesentliche Themen nach relevanten Kategorien gruppieren, wenn dies die Kommunikation verbessert. Sie kann außerdem angeben, welche wesentlichen Themen negative Auswirkungen auf die Menschenrechte darstellen. Die Gruppierung sollte die einzelnen Themen nicht verschleiern.

Die Organisation muss Änderungen an der Liste gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum berichten. Sie sollte angeben, welche Themen hinzugefügt, entfernt, zusammengeführt, aufgeteilt, umbenannt oder neu klassifiziert wurden. Wenn es keine Änderungen gab, sollte sie dies ausdrücklich angeben. Wenn dies der erste Berichtszeitraum ist, sollte sie angeben, dass keine vorherige Liste zum Vergleich vorhanden ist.

Die Angabe der Änderungen ist verpflichtend. Eine Erklärung, warum ein Thema hinzugefügt oder entfernt wurde, ist eine Leitlinie und wird aus Transparenzgründen empfohlen, stellt jedoch keine gesonderte verpflichtende Teilanforderung dar.

Die unter GRI 3-2 aufgeführten wesentlichen Themen müssen auch in den GRI-Inhaltsindex aufgenommen werden. Ein Eintrag im Inhaltsindex, der lediglich den Fundort der GRI 3-2-Angabe nennt, ersetzt nicht die Anforderung, die Liste der wesentlichen Themen in den Index aufzunehmen.

Wenn ein GRI-Branchenstandard anwendbar ist, muss die Organisation jedes Thema in diesem Branchenstandard prüfen. Themen aus dem anwendbaren Branchenstandard, die als nicht wesentlich bestimmt wurden, müssen im GRI-Inhaltsindex separat mit einer kurzen Erklärung aufgeführt werden, warum sie nicht wesentlich sind. Sie sollten nicht in die Liste der wesentlichen Themen aufgenommen und nicht stillschweigend weggelassen werden.

Der zur Bestimmung der Themen verwendete Prozess wird unter GRI 3-1 berichtet. Der Umgang der Organisation mit jedem Thema wird unter GRI 3-3 berichtet. Genehmigungsunterlagen, Themendefinitionen und Änderungsgründe sind nützliche Nachweise, stellen jedoch keine zusätzlichen GRI 3-2-Datenpunkte dar.

GRI 3-2 verlangt keine Wesentlichkeitsmatrix, Themenanzahl, Rangfolge, Bewertung, Prozentangabe, Kennzahl oder quantitative Tabelle. Solche Informationen können als zusätzlicher Kontext aufgenommen werden, ersetzen jedoch nicht die vollständige Liste und die Erklärung zu den Änderungen.

Erforderliche qualitative Informationen sollten nicht geschätzt werden. Gründe für eine Auslassung sind für Disclosure 3-2 nicht zulässig. Eine Organisation, die in Übereinstimmung mit den GRI-Standards berichtet, muss sowohl die vollständige Liste der wesentlichen Themen als auch den Vergleich mit dem vorherigen Berichtszeitraum berichten.

Dieses LRA-Lehrmaterial unterstützt die Erstellung der Offenlegung. Für die genauen Anforderungen ziehen Sie stets die offizielle Global Reporting Initiative-Quelle heran.

Bevor Sie beginnen

Bevor Sie beginnen

Eine kurze Checkliste, bevor Sie diese Offenlegung erstellen — haken Sie jeden Punkt ab, sobald er geklärt ist.

Vorbereitung

Wichtige vorzubereitende Angaben

Vorbereitungsfeld Was zu erfassen ist Nachweishinweis Verantwortlich
Vollständige Liste der wesentlichen Themen Führen Sie jedes organisationsweite Thema auf, das durch den Prozess zur Bestimmung der Wesentlichkeit im Hinblick auf Auswirkungen gemäß GRI 3-1 als wesentlich bestimmt wurde. Genehmigtes endgültiges Register der wesentlichen Themen, Ergebnis des GRI 3-1-Prozesses und GRI-Inhaltsindex. Nachhaltigkeitsberichterstattung
Änderungen gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum Geben Sie an, welche Themen hinzugefügt, entfernt, zusammengeführt, aufgeteilt, umbenannt oder neu klassifiziert wurden, oder erklären Sie, dass es keine Änderungen oder keine Liste des vorherigen Berichtszeitraums gab. Themenlisten des vorherigen und des aktuellen Berichtszeitraums, Überleitung der Änderungen, Definitionen und Genehmigungsunterlage. Nachhaltigkeitsberichterstattung
+ Teilelemente von GRI 3-2 anzeigen (LRA-Arbeitscheckliste)

So bereiten Sie es vor

Verwenden Sie die endgültige organisationsweite Liste, die sich aus GRI 3-1 ergibt; ersetzen Sie diese nicht durch ein Risikoregister, eine Prioritätenliste der Abteilungen, eine Liste von Stakeholder-Anliegen oder eine Tagesordnung des Leitungsorgans.
Sammeln und stimmen Sie die Aufzeichnungen ab für: vollständige Liste der wesentlichen Themen; Änderungen gegenüber der vorherigen Berichtsperiode.
Wenn ein GRI-Sektorstandard gilt, führen Sie die darin bestimmten, nicht wesentlichen Themen im Inhaltsindex mit einer kurzen Erläuterung separat auf; nehmen Sie sie nicht in die Liste der wesentlichen Themen auf.
Erstellen Sie die Antwort unter Verwendung der im Offenlegungsfokus angegebenen definierten Begriffe; ersetzen Sie diese nicht durch umfassendere interne Bezeichnungen.
Prüfen Sie den endgültigen Wortlaut vor der Freigabe anhand jeder Anforderung und der unterstützenden Governance- oder Datenaufzeichnungen.

Daten anfordern

Fordern Sie die Nachweise für die Offenlegung an

Übersetzen Sie die Offenlegung in eine interne Geschäftsfrage — und passen Sie diese dann an die Sprache Ihrer Organisation an.

Stellen Sie die genehmigte vollständige Liste der wesentlichen Themen, die Liste der vorherigen Berichtsperiode und die Änderungsüberleitung, Themendefinitionen, die Beurteilung des anwendbaren GRI-Sektorstandards und den Entwurf des GRI-Inhaltsindex bereit.

Verwenden Sie die eigenen Rollen- und Dokumentbezeichnungen der Organisation, bewahren Sie jedoch die definierten GRI-Begriffe und den oben beschriebenen Umfang.

Bessere Anfrage

Stellen Sie die genehmigte vollständige Liste der wesentlichen Themen, die Liste der vorherigen Berichtsperiode und die Änderungsüberleitung, Themendefinitionen, die Beurteilung des anwendbaren GRI-Sektorstandards und den Entwurf des GRI-Inhaltsindex bereit.

Offenlegung entwerfen

Notizen, die aus Daten eine Offenlegung machen

LRA-Schulungsvorlagen — passen Sie sie an Ihre Organisation an und prüfen Sie vor der Freigabe die offizielle Quelle.

Methodenhinweis

Bestätigen Sie, dass jedes aufgeführte Thema eine oder mehrere der bedeutendsten Auswirkungen der Organisation darstellt und dass kein Thema entfernt wurde, weil ihm die finanzielle Wesentlichkeit oder verfügbare Daten fehlten.

Kontexthinweis

Identifizieren Sie Änderungen, auch wenn sich keine Themen geändert haben. Gründe für Hinzufügungen oder Entfernungen sind empfohlene Guidance und keine separate verpflichtende Teilanforderung.

Eintrag im Inhaltsindex

Nehmen Sie die vollständige Liste der wesentlichen Themen in den GRI-Inhaltsindex auf. Gründe für eine Auslassung sind für GRI 3-2 nicht zulässig.

Download-Center

Werkzeuge & Formulare zur Vorbereitung

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Prüfungsbereitschaft

Prüfen Sie zu jeder Aussage die Nachweise

Aussage Risiko Zu prüfende Nachweise
Die vollständige Liste der wesentlichen Themen wird korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt die vollständige Liste der wesentlichen Themen aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie übertrieben dar.Genehmigtes endgültiges Register der wesentlichen Themen, Prozessergebnis von GRI 3-1 und GRI-Inhaltsindex.
Änderungen gegenüber der vorherigen Berichtsperiode werden korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt Änderungen gegenüber der vorherigen Berichtsperiode aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie übertrieben dar.Themenlisten der vorherigen und der aktuellen Berichtsperiode, Änderungsüberleitung, Definitionen und Genehmigungsnachweis.

Vorzubereitendes Nachweispaket

Häufige Lücken in der Berichterstattung

Veröffentlichung einer Top-Ten-Auswahl, einer Auswahl der finanziell wesentlichen Themen oder einer von der Kommunikation ausgewählten Teilmenge.
Auslassung der ausdrücklichen Erklärung, dass keine Änderungen vorliegen.
Behandlung von Änderungsgründen, Genehmigungsdetails oder Themenbewertungen als verpflichtende Datenpunkte.
Stillschweigende Auslassung anwendbarer GRI-Sektorstandardthemen, die als nicht wesentlich bestimmt wurden.
Verwendung einer Matrix, eines Rankings oder einer Themenanzahl anstelle der vollständigen Liste und der Änderungserklärung.
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Verweise auf das Rahmenwerk

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