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GRI 2: General Disclosures·Disclosure GRI 2-29

Ansatz zur Einbindung von Stakeholdern

Praxisleitfaden für die Erstellung dieser Offenlegung. Mit dieser Karte bestimmen Sie die vorzubereitenden Angaben, prüfen Aussagen und ordnen die Nachweise. Für die genauen Anforderungen ziehen Sie stets die offizielle GRI-Quelle heran.

Veröffentlichter Steckbrief

Zuletzt geprüft am 2026-07-23
RK Geprüft von Dr Ross KurinkoLinkedIn Strategic ESG Advisor · IFRS S1 & S2 / GRI / ESRS expert GRI Certified Global Trainer · PhD, University of Cambridge · ESG-AI expert 15+ years on FTSE 100 & Fortune Global 500 disclosures Canary Wharf, London LRA-Lehrmaterial · Nicht von GRI herausgegeben oder gebilligt

Standard

GRI 2: General Disclosures

Disclosure GRI 2-29

Gültig ab

2023-01-01

Offizielle Quelle: Öffnen ↗

Zuletzt geprüft

2026-07-23

LRA-Lehrmaterial · Nicht von GRI herausgegeben oder gebilligt

Kern der Offenlegung

Angabe 2-29 verlangt von einer Organisation, ihren Ansatz zur Einbindung von Stakeholdern zu beschreiben. Die Angabe muss die Kategorien der Stakeholder benennen, mit denen die Organisation in Kontakt steht, erläutern, wie diese Kategorien identifiziert werden, den Zweck der Einbindung beschreiben und erläutern, wie die Organisation eine sinnvolle Einbindung von Stakeholdern sicherstellen will.

Ein Stakeholder ist eine Einzelperson oder Gruppe, deren Interesse durch die Aktivitäten der Organisation beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt werden könnte. Die Identifizierung von Stakeholdern sollte daher auf betroffenen oder potenziell betroffenen Interessen beruhen. Faktoren wie Einfluss, Abhängigkeit, wirtschaftliche Bedeutung oder Sichtbarkeit können genutzt werden, um die Einbindung zu priorisieren und zu gestalten, sollten aber nicht bestimmen, ob eine Stakeholder-Kategorie existiert.

Die Organisation sollte die Identifizierung von Stakeholdern von der Priorisierung von Stakeholdern unterscheiden. Sie sollte die Kategorien angeben, mit denen sie in Kontakt steht, und erläutern können, mit welchen identifizierten Kategorien sie nicht in Kontakt steht und warum. Sie ist nicht verpflichtet, mit jeder möglichen Stakeholder-Kategorie in Kontakt zu treten.

Angabe 2-29 umfasst die Einbindung von Stakeholdern, die als Teil der laufenden Aktivitäten der Organisation erfolgt. Eine Einbindung, die ausschließlich zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts oder einer Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt wird, stellt für sich genommen nicht den vollständigen Ansatz der Organisation dar. Die Einbindung von Stakeholdern zur Bestimmung wesentlicher Themen wird unter GRI 3-1-b berichtet, während die Einbindung zur Steuerung eines wesentlichen Themas unter GRI 3-3-f berichtet wird.

Der Zweck der Einbindung kann darin bestehen, tatsächliche und potenzielle Auswirkungen zu identifizieren, zu bestimmen, wie negative Auswirkungen verhindert oder gemindert werden können, Entscheidungen zu informieren, Maßnahmen zu bewerten und die Ausübung von Stakeholder-Rechten zu unterstützen. Die Einbindung selbst kann ein Recht sein, etwa bei der Vereinigungsfreiheit und dem Recht auf Kollektivverhandlungen.

Eine sinnvolle Einbindung von Stakeholdern erfolgt zweiseitig, wird von den Beteiligten auf beiden Seiten nach Treu und Glauben durchgeführt, ist responsiv und fortlaufend. Sie ist häufig am sinnvollsten, wenn sie vor Entscheidungen oder Maßnahmen erfolgt, die Stakeholder betreffen könnten. Einseitige Kommunikation kann Teil des Ansatzes zur Einbindung sein, weist für sich genommen aber keine sinnvolle Einbindung nach.

Die Organisation kann die Art und Häufigkeit der Einbindung für jede Stakeholder-Kategorie sowie angeben, ob die Einbindung direkt oder über glaubwürdige Vertreter, stellvertretende Organisationen oder unabhängige Sachverständige erfolgt. Werden Vertreter eingesetzt, sollte die Organisation erläutern, warum, und bewerten, ob diese über ein angemessenes Mandat verfügen und betroffene Gruppen inklusiv vertreten.

Die Organisation kann außerdem erläutern, ob die Einbindung auf Ebene der Organisation, der Geschäftseinheit, des Standorts oder des Projekts stattfindet und wie lokales Feedback auf Ebene der Organisation zusammengeführt, weitergeleitet und bei Entscheidungen auf Organisationsebene verwendet wird.

Die Organisation sollte die für die Einbindung eingesetzten personellen, finanziellen und fachlichen Ressourcen sowie die Hindernisse berücksichtigen, die die Beteiligung beeinträchtigen können, einschließlich sprachlicher und kultureller Barrieren, geschlechtsspezifischer und Machtungleichgewichte, Behinderung, digitaler Ausgrenzung und Spaltungen innerhalb von Stakeholder-Gruppen.

Für gefährdete oder vulnerable Gruppen sollten spezifische Ansätze eingesetzt werden, wenn gewöhnliche Methoden der Einbindung keinen gleichberechtigten Zugang ermöglichen. Informationen sollten verständlich und zugänglich sein und über geeignete Kanäle bereitgestellt werden.

Die Organisation sollte erläutern, wie das Feedback von Stakeholdern aufgezeichnet, in die Entscheidungsfindung integriert und zur Verbesserung von Aktivitäten, Richtlinien oder Prozessen verwendet wird. Sie sollte außerdem erläutern, wie Stakeholder über die Reaktion der Organisation informiert werden und wie ihr Feedback Entscheidungen beeinflusst hat. Das Feedback von Stakeholdern muss nicht zu der gewünschten Entscheidung führen, sollte aber ernsthaft berücksichtigt werden, und sofern angemessen sollte eine Antwort gegeben werden.

Die Einbindung von Stakeholdern sollte die Menschenrechte achten, einschließlich der Privatsphäre, der Meinungsfreiheit sowie der friedlichen Versammlung und des Protests. Beteiligte sollten wegen des Äußerns von Ansichten oder des Widerspruchs gegen die Organisation weder Einschüchterung noch Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt sein.

Die Organisation sollte außerdem erläutern, wie sie mit Geschäftspartnern zusammenarbeitet, um eine sinnvolle Einbindung von Stakeholdern zu unterstützen, und welche Erwartungen sie an Geschäftspartner stellt, die Menschenrechte von Stakeholdern während der Einbindung zu achten.

GRI 2-29 verlangt keine verbindliche Anzahl von Treffen, Teilnehmenden, Stakeholder-Gruppen oder Einbindungsaktivitäten. Quantitative Informationen können als zusätzlicher Kontext bereitgestellt werden, sollten aber nicht die erforderliche Beschreibung der Kategorien, der Identifizierung, des Zwecks und der sinnvollen Einbindung ersetzen.

Wenn die Organisation keinen formellen Ansatz zur Identifizierung oder Einbindung von Stakeholdern hat, sollte sie dies unmittelbar berichten. Gründe für das Weglassen sind zulässig, wenn erforderliche Informationen nicht berichtet werden können. In diesem Fall müssen die betroffene Anforderung, der anwendbare Grund und die erforderliche Erläuterung im GRI-Inhaltsindex angegeben werden.

Dieses LRA-Lehrmaterial unterstützt die Erstellung der Offenlegung. Für die genauen Anforderungen ziehen Sie stets die offizielle GRI-Quelle heran.

Bevor Sie beginnen

Bevor Sie beginnen

Eine kurze Checkliste, bevor Sie diese Offenlegung erstellen — haken Sie jeden Punkt ab, sobald er geklärt ist.

Vorbereitung

Wichtige vorzubereitende Angaben

Vorbereitungsfeld Was zu erfassen ist Nachweishinweis Verantwortlich
Einbezogene Stakeholder-Kategorien Identifizieren Sie die Kategorien der Stakeholder, mit denen die Organisation in Kontakt steht. Datierte Quellenaufzeichnungen, Governance-Unterlagen und Genehmigungsnachweise zur Unterstützung der einbezogenen Stakeholder-Kategorien. Einbindung von Stakeholdern / Nachhaltigkeit
Wie Stakeholdergruppen identifiziert werden Erläutern Sie, wie Stakeholdergruppen anhand betroffener oder potenziell betroffener Interessen identifiziert werden. Datierte Quelldokumente, Governance-Unterlagen und Genehmigungsnachweise, die belegen, wie Stakeholdergruppen identifiziert werden. Stakeholder-Einbindung / Nachhaltigkeit
Zweck der Einbindung Beschreiben Sie den Zweck der Stakeholder-Einbindung, die im Rahmen laufender Tätigkeiten durchgeführt wird. Datierte Quelldokumente, Governance-Unterlagen und Genehmigungsnachweise, die den Zweck der Einbindung belegen. Stakeholder-Einbindung / Nachhaltigkeit
Wie eine sinnvolle Einbindung sichergestellt wird Erläutern Sie, wie die Einbindung zweiseitig, nach Treu und Glauben, reaktionsfähig und fortlaufend gestaltet wird und wie Rückmeldungen Entscheidungen beeinflussen. Datierte Quelldokumente, Governance-Unterlagen und Genehmigungsnachweise, die belegen, wie eine sinnvolle Einbindung sichergestellt wird. Stakeholder-Einbindung / Nachhaltigkeit
+ Teilelemente von GRI 2-29 anzeigen (LRA-Arbeitscheckliste)

So bereiten Sie es vor

Stützen Sie die Identifizierung von Stakeholdern auf Interessen, die durch die Tätigkeiten der Organisation betroffen oder potenziell betroffen sind; halten Sie die Identifizierung von der Priorisierung getrennt.
Erheben und stimmen Sie die Aufzeichnungen für Folgendes ab: einbezogene Stakeholdergruppen; wie Stakeholdergruppen identifiziert werden; Zweck der Einbindung; wie eine sinnvolle Einbindung sichergestellt wird.
Stellen Sie die Einbindung allein zur Vorbereitung des Berichts oder zur Wesentlichkeitsbewertung nicht als vollständigen laufenden Einbindungsansatz der Organisation dar.
Verfassen Sie die Antwort unter Verwendung der im Angabenschwerpunkt aufgeführten definierten Begriffe; ersetzen Sie diese nicht durch weiter gefasste interne Bezeichnungen.
Prüfen Sie den endgültigen Wortlaut vor der Freigabe anhand jeder Anforderung sowie der unterstützenden Governance- oder Datenaufzeichnungen.

Daten anfordern

Fordern Sie die Nachweise für die Angabe an

Übersetzen Sie die Offenlegung in eine interne Geschäftsfrage — und passen Sie diese dann an die Sprache Ihrer Organisation an.

Stellen Sie das Stakeholderregister, die Methodik zur Identifizierung und Priorisierung, die Zwecke und Pläne der Einbindung, die Prüfungen der Zugänglichkeit und der Repräsentativität, Rückmeldungsaufzeichnungen, Entscheidungsnachweise und Mitteilungen zu den Reaktionen bereit.

Verwenden Sie die eigenen Rollen- und Dokumentenbezeichnungen der Organisation, bewahren Sie jedoch die definierten GRI-Begriffe und den oben beschriebenen Anwendungsbereich bei.

Bessere Anfrage

Stellen Sie das Stakeholderregister, die Methodik zur Identifizierung und Priorisierung, die Zwecke und Pläne der Einbindung, die Prüfungen der Zugänglichkeit und der Repräsentativität, Rückmeldungsaufzeichnungen, Entscheidungsnachweise und Mitteilungen zu den Reaktionen bereit.

Offenlegung entwerfen

Notizen, die aus Daten eine Offenlegung machen

LRA-Schulungsvorlagen — passen Sie sie an Ihre Organisation an und prüfen Sie vor der Freigabe die offizielle Quelle.

Methodenhinweis

Erläutern Sie, wie Hindernisse, gefährdete oder vulnerable Gruppen, Vertretungsmandate und die Menschenrechte der Stakeholder berücksichtigt werden.

Kontexthinweis

Identifizieren Sie gegebenenfalls nicht einbezogene Kategorien und den Grund dafür und erläutern Sie, wie lokales Feedback in Entscheidungen auf Organisationsebene konsolidiert und verwendet wird.

Download-Center

Werkzeuge & Formulare zur Vorbereitung

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Prüfungsbereitschaft

Prüfen Sie zu jeder Aussage die Nachweise

Aussage Risiko Zu prüfende Nachweise
Die einbezogenen Stakeholdergruppen werden zutreffend und vollständig berichtet.Die Antwort lässt einbezogene Stakeholdergruppen aus, ordnet sie falsch zu oder stellt sie übertrieben dar.Datierte Quelldokumente, Governance-Unterlagen und Genehmigungsnachweise, die die einbezogenen Stakeholdergruppen belegen.
Wie Stakeholderkategorien identifiziert werden, wird korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt aus, klassifiziert falsch oder übertreibt, wie Stakeholderkategorien identifiziert werden.Datierte Quelldokumente, Governance-Unterlagen und Nachweise der Genehmigung, die belegen, wie Stakeholderkategorien identifiziert werden.
Der Zweck der Einbindung wird korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt den Zweck der Einbindung aus, klassifiziert ihn falsch oder übertreibt ihn.Datierte Quelldokumente, Governance-Unterlagen und Nachweise der Genehmigung, die den Zweck der Einbindung belegen.
Wie eine sinnvolle Einbindung sichergestellt wird, wird korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt aus, klassifiziert falsch oder übertreibt, wie eine sinnvolle Einbindung sichergestellt wird.Datierte Quelldokumente, Governance-Unterlagen und Nachweise der Genehmigung, die belegen, wie eine sinnvolle Einbindung sichergestellt wird.

Vorzubereitendes Nachweispaket

Häufige Lücken in der Berichterstattung

Einfluss oder wirtschaftliche Bedeutung dafür heranzuziehen, zu entscheiden, ob eine Stakeholderkategorie existiert.
Identifizierung mit Priorisierung zu verwechseln.
Nur die Einbindung im Rahmen der Wesentlichkeitsbeurteilung zu berichten.
Einwegkommunikation als sinnvolle Einbindung darzustellen.
Auszulassen, wie Feedback Entscheidungen beeinflusst hat und wie die Organisation darauf reagiert hat.
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Dr Ross Kurinko

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