Short answer
The answer, before the reasoning
IFRS S2 verlangt nicht von jedem Unternehmen, ein Klima- oder Treibhausgasziel festzulegen. Gefordert ist die Offenlegung der Ziele, die das Unternehmen festgelegt hat, sowie der Ziele, die es aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften erfüllen muss, wenn die Informationen wesentlich sind.
Eine glaubwürdige Zieloffenlegung definiert die Kennzahl, das Ziel, den Geltungsbereich, den Zeitraum, die Basisperiode, die Meilensteine, ob das Ziel absolut oder intensitätsbezogen ist, die Validierung und Überprüfung, Änderungen und die Leistung. Bei einem Netto-Treibhausgasziel muss das zugehörige Bruttoziel weiterhin sichtbar sein. Die geplante Nutzung von Emissionsgutschriften wird separat offengelegt, einschließlich der Abhängigkeit davon, des Verifizierungs- oder Zertifizierungssystems, der Art der Gutschrift und der Faktoren, die die Glaubwürdigkeit und Integrität beeinflussen.
Visuelles Element des LRA Knowledge Hub – für redaktionelle Zwecke und Lernzwecke gebrandet.
ÖFFENTLICHER ARTIKEL
In der Praxis
FORMAT
| FORMAT | SPRACHE | VERSION |
|---|---|---|
| Vertiefender Leitfaden zur Offenlegung und Kontrollinstrument gegen Greenwashing | Britisches Englisch | 1.0 • 1 August 2026 |
Rule
FÜR WEN DIESER LEITFADEN BESTIMMT IST
Teams für Nachhaltigkeitsberichterstattung, Klima, Finanzen, Strategie, operative Tätigkeiten, Beschaffung, Kohlenstoffmärkte, Recht, Investor Relations, interne Revision und Bereitschaft für eine Prüfung sowie Vorstände, die Klimaziele und Aussagen genehmigen.
Technical status
STATUS DES STANDARDS
IFRS S2 ist für jährliche Berichtsperioden wirksam, die am oder nach dem 1 January 2024 beginnen, vorbehaltlich der Übernahme in der jeweiligen Rechtsordnung. Die Änderungen zu Treibhausgasen vom December 2025 gelten für Perioden, die am oder nach dem 1 January 2027 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig, sie ändern jedoch nicht die hier erläuterten grundlegenden Anforderungen an Ziele und Emissionsgutschriften. Andere Gesetze, Börsen oder freiwillige Verpflichtungen können zusätzliche Regeln für Ziele oder Aussagen vorgeben.
Mit dem Aufbau des Ziels beginnen, nicht mit der Marketingformulierung
Eine öffentliche Formulierung wie Netto-Null, klimaneutral oder klimapositiv ist noch keine vollständige Offenlegung eines IFRS-S2-Ziels. Nutzer müssen verstehen, worauf das Ziel gerichtet ist, welcher Teil des Unternehmens oder der Wertschöpfungskette einbezogen ist, wie der Fortschritt gemessen wird und welcher Anteil des Ergebnisses von betrieblichen Veränderungen, Entnahmen oder Emissionsgutschriften abhängt.
IFRS S2 verlangt, dass das Unternehmen die klimabezogenen Ziele offenlegt, die es festgelegt hat, sowie diejenigen, die es aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften erfüllen muss. Das Unternehmen beschreibt die Kennzahl, das Ziel, den Geltungsbereich, den Zeitraum, die Basisperiode, die Meilensteine, ob das Ziel absolut oder intensitätsbezogen ist und wie das jüngste internationale Übereinkommen zum Klimawandel in das Ziel eingeflossen ist. Es erläutert außerdem den Ansatz zur Festlegung und Überprüfung der Ziele und berichtet über Leistung und Trend.
Abbildung 1. Eine glaubwürdige Offenlegung von Klimazielen hält das Bruttoinventar, das Bruttoreduktionsziel, das Nettoziel und die geplante Abhängigkeit von Emissionsgutschriften als getrennte Ebenen sichtbar.
Rule
KERNPRINZIP
Ein Nettoziel darf das Bruttoziel nicht verschleiern. Emissionsgutschriften werden nicht von der absoluten Bruttooffenlegung des Inventars von Scope 1, Scope 2 und Scope 3 abgezogen. Messung, Zielgestaltung und Formulierung von Aussagen sind getrennt, aber abgestimmt zu halten.
In der Praxis
Was IFRS S2 für klimabezogene Ziele verlangt
| ZIELFELD | LOGIK DER ERFORDERLICHEN OFFENLEGUNG | KONTROLLFRAGE |
|---|---|---|
| Kennzahl | Die Kennzahl, die zur Festlegung und Überwachung des Ziels verwendet wird. | Ist die Definition der Kennzahl im Zielregister, im Emissionsinventar und in der öffentlichen Offenlegung identisch? |
| Zielsetzung | Das Ziel des Ziels, etwa Minderung, Anpassung oder ein anderes Klimaergebnis. | Erläutert das Ziel, warum das Ziel für die Strategie sowie für Risiken oder Chancen von Bedeutung ist? |
| Teil des Unternehmens / Abgrenzung | Der Teil des Unternehmens, für den das Ziel gilt. | Sind Unternehmen, Geschäftstätigkeiten, geografische Gebiete, Vermögenswerte, Produkte, Scopes und Kategorien der Wertschöpfungskette ausdrücklich angegeben? |
| Zielzeitraum | Der Zeitraum, für den das Ziel gilt. | Sind das Enddatum und ein etwaiger Zeithorizont klar? |
| Basiszeitraum | Der Zeitraum, ab dem der Fortschritt gemessen wird. | Ist die Basis kontrolliert, vergleichbar und wird sie neu dargestellt, wenn dies nach der genehmigten Methode erforderlich ist? |
| Meilensteine | Zwischenziele und Meilensteine. | Können Nutzer die kurzfristige Umsetzung beurteilen und nicht nur ein weit entferntes Enddatum? |
| Absolut oder intensitätsbasiert | Ob das Ziel absolut oder intensitätsbasiert ist. | Ist bei einem intensitätsbasierten Ziel der Nenner definiert, und sind auch die absoluten Emissionen verständlich? |
| Internationale Übereinkunft | Wie die jüngste internationale Übereinkunft zum Klimawandel in das Ziel eingeflossen ist. | Ist die Erläuterung unternehmensspezifisch und nicht lediglich eine unbelegte Aussage zur Übereinstimmung? |
| Festlegung und Überprüfung | Ob und wie das Ziel und die Methodik validiert, überprüft und überarbeitet wurden. | Sind Governance, externe Validierung, Änderungen der Methodik und Genehmigungen nachvollziehbar? |
| Leistung | Leistung im Vergleich zum Ziel sowie eine Analyse von Trends oder Veränderungen. | Unterscheidet die Überleitung der Veränderung die tatsächliche Leistung von Effekten aus Abgrenzung, Daten und Methodik? |
Rule
WAS IFRS S2 NICHT VORSCHREIBT
Der Standard schreibt nicht vor, dass jedes Unternehmen ein Ziel festlegt, einen universellen Netto-Null-Pfad verwendet, eine Validierung des Ziels durch Dritte einholt, einen bestimmten Standard für CO2-Gutschriften verwendet oder eine Aussage zur Kohlenstoffneutralität macht. Diese Verpflichtungen können sich aus anderen Regelwerken oder Entscheidungen ergeben und sollten separat recherchiert werden.
Absolute und intensitätsbasierte Ziele unterscheiden
Ein absolutes Ziel begrenzt oder reduziert eine Gesamtmenge, etwa Tonnen CO2e. Ein intensitätsbasiertes Ziel drückt Emissionen im Verhältnis zu einem Nenner aus, etwa Umsatz, Produktion, Fläche, Personenkilometern oder finanziertem Exposure. Beide können für Entscheidungen nützlich sein, beantworten jedoch unterschiedliche Fragen. Eine Intensitätskennzahl kann sich verbessern, während die absoluten Emissionen steigen, wenn die Aktivität zunimmt; eine absolute Kennzahl kann sinken, weil die Produktion zurückgeht und nicht, weil die Geschäftstätigkeiten effizienter werden.
In der Praxis
| ZIELTYP | WAS ES ZEIGT | PRAXISRISIKO — ANGABENKONTROLLE |
|---|---|---|
| Absolutes THG-Ziel | Geplante Veränderung der gesamten Bruttoemissionen innerhalb der Zielgrenze. | Akquisitionen, Veräußerungen, Auslagerungen, Stilllegungen oder Volumenänderungen können den Trend dominieren. — Erläutern Sie die Grenze, das Basisjahr, strukturelle Änderungen und die Methode zur Neudarstellung. |
| THG-Intensitätsziel | Emissionen je definierter Aktivitäts- oder finanzieller Kennzahl. | Das Wachstum des Nenners kann eine scheinbare Verbesserung bewirken, während die Gesamtemissionen steigen. — Definieren Sie den Nenner, die Quelle und Änderungen; legen Sie, soweit dies für das Verständnis erforderlich ist, die zugehörigen absoluten Informationen vor. |
| Intensitätsziel für das Portfolio | Emissions- oder Ausrichtungskennzahl im Verhältnis zum Engagement, zu den verwalteten Vermögenswerten, zum Umsatz oder zur Aktivität. | Marktwert, Portfolioströme und Klassifizierung können die Kennzahl verändern, ohne dass eine Dekarbonisierung der Beteiligungsunternehmen stattfindet. — Erläutern Sie die Portfoliogrenze, den Nenner, die Methodik und die Treiber der Veränderung. |
| Nicht auf THG bezogenes Klimaziel | Ziele für Energie, Resilienz, Kapitaleinsatz, Produkte oder Risikominderung. | Ein Proxy-Ziel kann mit einem THG-Ergebnis verwechselt werden. — Geben Sie das Ziel, die Kennzahl, den Zusammenhang mit klimabezogenen Risiken und Chancen sowie Nachweise zur Wirksamkeit an. |
In der Praxis
| MYTHOS | Ein Intensitätsziel ist automatisch schwächer als ein absolutes Ziel. |
|---|---|
| REALITÄT | Die geeignete Kennzahl hängt vom Ziel und vom Geschäftsmodell ab. Die Angabe sollte den Nenner und seine Grenzen sichtbar machen und sollte eine Verbesserung der Intensität nicht dazu verwenden, absolute Emissionen oder die Zielerreichung zu verschleiern. |
Bruttoinventar, Bruttoziel und Nettoziel getrennt darstellen
IFRS S2 verlangt absolute Bruttoemissionen für Scope 1, Scope 2 und Scope 3. Brutto bedeutet, dass CO2-Zertifikate oder andere Kompensationsmaßnahmen nicht von der Angabe zum Emissionsinventar abgezogen werden. Bei der Angabe von Zielen wird dann zwischen der geplanten Veränderung der Bruttoemissionen und einem etwaigen Nettoziel unterschieden, das geplante Kompensationsmaßnahmen einbezieht.
In der Praxis
| EBENE | BEDEUTUNG | ANGABENREGEL |
|---|---|---|
| Brutto-Emissionsinventar | Absolute Bruttoemissionen, die während des Berichtszeitraums innerhalb der angegebenen Inventargrenze entstanden sind. | Melden Sie diese, ohne CO2-Zertifikate oder geplante Kompensationsmaßnahmen abzuziehen. Erläutern Sie Methode, Eingaben, Annahmen, Scopes und Kategorien. |
| Brutto-THG-Ziel | Geplante Veränderung der Bruttoemissionen innerhalb der Zielgrenze vor der Kompensation. | Wenn das Unternehmen ein THG-Ziel hat, geben Sie an, ob es sich um ein Brutto- oder Nettoziel handelt. Wenn ein Nettoziel besteht, legen Sie das zugehörige Bruttoziel gesondert offen. |
| Netto-THG-Ziel | Anvisierte Bruttoemissionen abzüglich geplanter Kompensationsmaßnahmen, etwa der geplanten Nutzung von CO2-Gutschriften. | Das Nettoziel darf das Bruttoziel oder das Ausmaß der Abhängigkeit von Gutschriften nicht verschleiern. |
| Entnahmen innerhalb der Wertschöpfungskette oder Inventarmethode | Physische Entnahmen oder Speicherung können je nach Ziel und Messmethode relevant sein. | Erläutern Sie Methode, Abgrenzung, Dauerhaftigkeit und Verhältnis zu Brutto- und Nettoergebnissen; gehen Sie nicht davon aus, dass alle Entnahmen CO2-Gutschriften sind. |
| CO2-Gutschriften | Übertragbare oder handelbare Einheiten, die von einem Programm zur Ausgabe von CO2-Gutschriften ausgegeben werden und eine Minderung oder Entnahme darstellen. | Legen Sie die geplante Nutzung zur Erreichung eines Nettoziels, die Abhängigkeit, das Programm, den Typ und Integritätsfaktoren offen. |
Rule
PRÜFUNG AUF VERSCHLEIERUNG
Ein Leser sollte das Bruttoinventar, das Bruttoziel, das Nettoziel und das Verhältnis zur geplanten Kompensation erkennen können, ohne eine einzelne Nettozahl durch Rückrechnung rekonstruieren zu müssen. Wenn eine Ebene fehlt, besteht wahrscheinlich die Gefahr, dass die Fortschritte überhöht dargestellt oder Abhängigkeiten verschleiert werden.
Geplante Nutzung von CO2-Gutschriften und Integritätsmerkmale offenlegen
IFRS S2 verlangt Informationen über die geplante Nutzung von CO2-Gutschriften zur Kompensation von Emissionen, um ein Nettoziel für Treibhausgasemissionen zu erreichen. Im Mittelpunkt steht die zukunftsgerichtete Abhängigkeit. Das Unternehmen ist nur verpflichtet, die geplante Nutzung offenzulegen, kann jedoch auch Informationen über bereits erworbene Gutschriften bereitstellen, die es zu nutzen plant, wenn dies den Nutzern hilft, das Ziel zu verstehen.
Der Standard enthält keine universelle Liste von Programmen mit hoher Integrität und garantiert nicht die Qualität einer Gutschrift, weil diese zertifiziert ist. Das Unternehmen sollte die Faktoren offenlegen, die Nutzer benötigen, um Glaubwürdigkeit und Integrität zu verstehen, und sollte einen internen Prozess zur Prüfung der Zulässigkeit und zur sorgfältigen Prüfung aufrechterhalten. Dieser Prozess ist Umsetzungspraxis von LRA, sofern keine andere anwendbare Anforderung ihn vorschreibt.
In der Praxis
| ANGABE ZU CO2-GUTSCHRIFTEN | WAS NUTZER VERSTEHEN MÜSSEN | NACHWEIS / KONTROLLE |
|---|---|---|
| Ausmaß und Zeitpunkt der Abhängigkeit | Wie viel vom Nettoziel voraussichtlich durch Gutschriften erreicht werden soll und zu welchem Meilenstein oder Zieltermin. | Zielmodell, jährlicher Bedarf an Gutschriften und Sensitivität. |
| Verifizierungs-/Zertifizierungssystem | Welches Programm eines Dritten die Gutschriften verifizieren oder zertifizieren wird. | Programmdokumentation, Zulässigkeitsrichtlinie und sorgfältige Prüfung. |
| Typ der Gutschrift | Naturbasierte oder technologische Entnahme sowie Minderung oder Entnahme. | Projekttyp, Methodik, Jahrgang und Registerinformationen. |
| Faktoren für Glaubwürdigkeit und Integrität | Andere Faktoren, die zur Beurteilung der Integrität erforderlich sind, einschließlich Annahmen zur Dauerhaftigkeit. | Zusätzlichkeit, Dauerhaftigkeit, Verlagerung, Umkehrung, Doppelzählung, Behandlung durch das Gastland und Kontrollen der Stilllegung, soweit relevant. |
| Gekaufte Gutschriften zur geplanten künftigen Nutzung | Bestehende Bestände können beschrieben werden, wenn dies zum Verständnis der geplanten Nutzung hilfreich ist. | Bestand, Registerstatus, Eigentum, Jahrgang, vorgesehenes Ziel und Informationen zu Wertminderung/Bewertung, soweit relevant. |
| Änderungen der Abhängigkeit | Wie sich die erwartete Menge, Art, das System oder der Zeitpunkt der Gutschriften geändert hat. | Änderungsprotokoll, Überleitung vom Zielmodell und Genehmigung durch die Governance. |
Rule
GEPLANTE NUTZUNG, KEINE STILLE VERRECHNUNG
Ziehen Sie Gutschriften nicht von der Bruttoinventartabelle ab. Erläutern Sie die geplante Rolle der Gutschriften im Nettoziel und wie das Unternehmen Beschaffung, Eigentum, Zulässigkeit, Stilllegung und Verwendung für Aussagen kontrollieren wird.
Ein kontrolliertes Ziel- und Gutschriftenregister erstellen
Ein Zielregister sollte die vollständige Struktur bewahren und jede öffentliche Aussage mit dem zugrunde liegenden Inventar, der strategischen Maßnahme und der Governance-Entscheidung verknüpfen. Ein Register für CO2-Gutschriften sollte verbunden, aber getrennt sein, damit geplante Nutzung, Käufe und Stilllegungen nicht mit den Bruttoreduzierungen im operativen Geschäft verwechselt werden können.
In der Praxis
| FELD IM ZIELREGISTER | ZWECK | BEISPIEL FÜR EINE KONTROLLE |
|---|---|---|
| Stabile Ziel-ID und genehmigte Formulierung | Sorgt für konsistente Berichte, Dashboards und öffentliche Aussagen. | Keine Änderungen an öffentlichen Formulierungen ohne Genehmigung durch die Zielverantwortlichen und die technische Funktion. |
| Zielsetzung und Kennzahl | Erläutert, welches Ergebnis gesteuert wird. | Definition der Kennzahl, Einheit, Berechnung und Datenverantwortlicher. |
| Abgrenzung | Einbezogene und ausgeschlossene Unternehmen, Geschäftstätigkeiten, geografische Gebiete, Scopes, Kategorien, Portfolios oder Produkte. | Mit den Abgrenzungen der Emissions- und Finanzberichterstattung abstimmen; Änderungen protokollieren. |
| Basiszeitraum und Basiswert | Schafft den Vergleichspunkt. | Kontrollierter Datensatz, Methode zur Neudarstellung und Genehmigung. |
| Zielzeitraum und Meilensteine | Macht den kurzfristigen Fortschritt überprüfbar. | Jährliche/zwischenzeitliche Meilensteine, Toleranz und Eskalation. |
| Status absolut / intensitätsbezogen / brutto / netto | Verhindert unvereinbare Bezeichnungen. | Genehmigte Klassifizierung und Verhältnis zwischen den Kennzahlen. |
| Maßnahmen und Ressourcen | Verknüpft das Ziel mit der Umsetzung. | Maßnahmenverantwortlicher, Capex/Opex, Meilenstein und Nachweis. |
| Geplante Gutschriften und Entnahmen | Zeigt Menge, Zeitpunkt, Art, System und Inanspruchnahme. | Separate Überleitung der Bruttoreduktion und des Gutschriftenplans. |
| Validierung, Überprüfung und Überarbeitungen | Bewahrt Governance und Änderungshistorie. | Validierer, Überprüfungsdatum, Änderung der Methodik, Grund und Auswirkung. |
| Überleitung von Fortschritt und Veränderungen | Erläutert Ergebnis und Trend. | Tatsächliches Ergebnis sowie operative, strukturelle, datenbezogene, methodische und gutschriftenbezogene Faktoren. |
In der Praxis
| FELD IM EMISSIONSGUTSCHRIFTENREGISTER | MINDESTINHALT |
|---|---|
| Gutschrift- / Projekt-ID | Programm, Projekt, Methodik, Rechtsordnung und Registerkennung. |
| Art und Merkmale | Naturbasiert oder technologisch; Reduktion oder Entfernung; Jahrgang; Überwachungszeitraum. |
| Menge und Status | Vertraglich vereinbart, gekauft, ausgegeben, im Eigentum, übertragen, stillgelegt oder annulliert. |
| Vorgesehene Zielverwendung | Ziel-ID, Meilenstein, geplantes Jahr und erwartete Inanspruchnahme. |
| Integritätsbewertung | Zusätzlichkeit, Dauerhaftigkeit, Verlagerung, Umkehrung, Doppelzählung, Schutzvorkehrungen und andere relevante Faktoren. |
| Nachweise zu Eigentum und Stilllegung | Vertrag, Registerkonto, Seriennummern, Stilllegungsnachweis und Anspruchsinhaber. |
| Verknüpfung mit Bewertung / Rechnungslegung | Kosten, bilanzielle Behandlung und relevante Finanzunterlagen, ohne ein vorgeschriebenes bilanzielles Ergebnis zu implizieren. |
| Überprüfung und Änderungen | Sorgfaltspflicht, Genehmigung, Ausnahmen, Wertminderung der vorgesehenen Verwendung und Änderungsprotokoll. |
Rule
LRA-IMPLEMENTIERUNGSWERKZEUG
Die Ziel- und Emissionsgutschriftenregister sind keine vorgeschriebenen IFRS-Formulare. Sie unterstützen die Nachvollziehbarkeit, die Governance von Zielen, Kontrollen gegen Doppelzählung, die Überprüfung öffentlicher Aussagen, die Fortschrittsanalyse und die künftige Prüfung.
Fortschritt mit einer Überleitung der Veränderungen erläutern
Die Leistung im Verhältnis zu einem Ziel sollte analysiert und nicht lediglich angegeben werden. Eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr kann aus betrieblichen Reduktionen, der Beschaffung erneuerbarer Energie, Veränderungen bei Vermögenswerten oder Portfolios, Akquisitionen, Veräußerungen, Outsourcing, dem Produktionsvolumen, Wechselkursen, aktualisierten Faktoren, einer besseren Abdeckung von Scope 3, Datenkorrekturen, einer Neudarstellung der Basis oder geplanter Kompensation resultieren. Die Offenlegung sollte diese Faktoren unterscheiden, wenn sie wesentlich sind.
Wenn ein Ziel verfehlt wird, ist eine transparente Offenlegung glaubwürdiger, als es stillschweigend zu ersetzen. Das Unternehmen sollte die Abweichung, die ergriffenen Maßnahmen, die Frage, ob sich das Ziel oder die Methodik geändert hat, sowie erläutern, wie sich die überarbeitete Position auf Strategie, Ressourcen und finanzielle Auswirkungen auswirkt.
In der Praxis
| TREIBER DER VERÄNDERUNG | MÖGLICHE AUSWIRKUNG | OFFENLEGUNGSFRAGE |
|---|---|---|
| Operative Leistung oder Leistung des Beteiligungsunternehmens | Tatsächliche Veränderung des Energieverbrauchs, der Prozessemissionen, der Technologie oder der finanzierten Tätigkeit. | Welche Belege zeigen die Veränderung und ob sie dauerhaft ist? |
| Geschäfts-/Portfoliostruktur | Akquisition, Veräußerung, Schließung, Outsourcing, Veräußerung von Beteiligungen, Kundenströme oder Neuzuweisung von Vermögenswerten. | Wurde das Ziel oder die Basis neu dargestellt, und ist die tatsächliche Auswirkung klar? |
| Aktivitätsniveau | Produktion, Verkäufe, Auslastung, Verkehr oder Exposition haben sich verändert. | Wie unterschieden sich die absoluten Ergebnisse und die Intensitätsergebnisse? |
| Methodik oder Emissionsfaktor | Eine Berechnung oder ein Faktor hat sich verändert. | Was hat sich verändert, warum und welche Auswirkung hatte dies auf die Vergleichbarkeit? |
| Datenqualität und Abdeckung | Spezifischere oder verifizierte Daten wurden verfügbar. | Spiegelt der ausgewiesene Anstieg eine bessere Messung statt einer schlechteren Leistung wider? |
| Plan für CO2-Gutschriften | Die geplante Abhängigkeit, Menge, Art oder der zeitliche Ablauf hat sich verändert. | Wie wirkt sich die Veränderung auf das Brutto-/Netto-Verhältnis und die Glaubwürdigkeit des Ziels aus? |
| Verfehlter Meilenstein oder Überarbeitung | Zeitpunkt, Umfang oder Ambition des Ziels haben sich verändert. | Warum, welche Auswirkung hat dies und wer hat die Veränderung genehmigt? |
In der Praxis
| MYTHOS | Eine niedrigere ausgewiesene Nettozahl beweist, dass das Unternehmen seine eigenen Emissionen reduziert hat. |
|---|---|
| REALITÄT | Das Nettoergebnis kann eine geplante Kompensation widerspiegeln. Nutzer benötigen das Bruttoinventar, die Bruttozielerreichung und die Abhängigkeit von Gutschriften jeweils getrennt, um die tatsächliche Veränderung im operativen Bereich und in der Wertschöpfungskette zu verstehen. |
Kontrolle von Aussagen wie Netto-Null und CO2-neutral
Die Zungangsoffenlegung nach IFRS S2 ist kein Standard für Marketingaussagen, aber ihre Informationen können offenlegen, ob eine öffentliche Klimaaussage gestützt ist. Begriffe wie Netto-Null und CO2-neutral können in verschiedenen Rechtsordnungen, Initiativen und Produkten unterschiedliche Bedeutungen haben. Vor der Veröffentlichung sollte die Berichtseinheit die Aussage anhand der genehmigten Zielgrenze, des Zeithorizonts, des Bruttoreduktionspfads, der verbleibenden Emissionen, der geplanten Gutschriften, des Fortschritts und des rechtlichen Kontexts prüfen.
In der Praxis
| AUSSAGENTEST | FRAGE | NACHWEISE |
|---|---|---|
| Abgrenzung | Deckt die Aussage das Unternehmen, ein Produkt, einen Standort, ein Ereignis oder nur ausgewählte Emissionen ab? | Ziel- und Inventarabgrenzung, Ausschlüsse und deutlich hervorgehobene Einschränkung. |
| Bruttominderung | Welche tatsächliche Bruttoemissionsminderung ist geplant und wird erreicht? | Bruttoziel, Meilensteine, Maßnahmen, Emissionsminderung und Überleitung der Leistung. |
| Verbleibende Emissionen | Welche Emissionen verbleiben zum angegebenen Zeitpunkt und warum? | Definition, Methode und Prognose der verbleibenden Emissionen. |
| Abhängigkeit von Gutschriften | Wie viele Gutschriften welcher Art und im Rahmen welchen Systems sind geplant? | Strategie für Gutschriften, Register und Integritätsbewertung. |
| Zeitliche Einordnung | Handelt es sich bei der Aussage um eine aktuelle Erreichung, ein künftiges Ziel oder eine bedingte Ambition? | Zieldatum, Status der Meilensteine und Freigabe der Formulierung. |
| Fortschritt | Ist das Unternehmen auf Grundlage von Nachweisen und nicht von Darstellungen auf Kurs? | Tatsächliche Ergebnisse, Abweichung, Ressourcen und Korrekturmaßnahmen. |
| Konsistenz | Stimmt die Aussage mit dem Geschäftsbericht, der Website, den Produkten, den Finanzierungsdokumenten und den Werbeanzeigen überein? | Aussageninventar über alle Kanäle hinweg und Freigabe. |
| Rechtlicher / rechtsprechungsbezogener Kontext | Legen Verbraucher-, Wertpapier-, Wettbewerbs- oder Werbevorschriften zusätzliche Anforderungen fest? | Rechtliche Prüfung; dieser Artikel ist nicht als rechtsprechungsspezifische Rechtsberatung zu behandeln. |
Rule
VERZEICHNIS NICHT ZU VERWENDENDER AUSSAGEN
Vermeiden Sie uneingeschränkte Formulierungen wie „heute CO2-neutral“, „vollständig kompensiert“, „an Netto-Null ausgerichtet“ oder „Gutschriften beseitigen unsere Emissionen“, sofern nicht die genaue Abgrenzung, Methode, zeitliche Einordnung, Bruttominderung, verbleibenden Emissionen und Nachweise zu den Gutschriften die Formulierung stützen.
Hypothetischer Fall: Hersteller mit einem Nettoziel für 2030
Das Unternehmen legt sowohl Brutto- als auch Nettoziele, den Standort und die Scope-Abgrenzung, den Basiszeitraum, die Meilensteine für 2027 und 2029, Maßnahmen, den Ressourcenbedarf und die geplante Abhängigkeit von Gutschriften offen. Es erläutert, wie Akquisitionen behandelt werden und ob das Ziel überarbeitet wird. Die Offenlegung zu den Gutschriften nennt das geplante System und die Zusammensetzung aus Entnahmen und Minderungen, Annahmen zur Dauerhaftigkeit sowie die erwartete Menge je Meilenstein. Die Berichterstattung über den Fortschritt zeigt operative Veränderungen getrennt von Effekten durch Faktoren, Abgrenzungen und Gutschriften.
Die stärkere Formulierung dient der Veranschaulichung. Sie macht Bruttominderung, Nettoergebnis, Zielabgrenzung, Meilensteine, geplante Abhängigkeit von Gutschriften und die ungeklärte Behandlung von Akquisitionen sichtbar. Sie erklärt keine aktuelle CO2-Neutralität ohne Nachweise.
Hypothetical scenario
HYPOTHETISCHES SZENARIO
Ein Hersteller hat ein Nettoziel für Scope 1 und Scope 2 für 2030, das 12 Produktionsstandorte umfasst. Das zugehörige Bruttoziel ist eine absolute Reduktion von 42% gegenüber einer Basisperiode 2022. Das Unternehmen erwartet, dass Elektrifizierung und Effizienz 34 Prozentpunkte, Änderungen bei erneuerbarem Strom 5 Punkte und CO2-Gutschriften die verbleibenden 3 Punkte erbringen. Zwei 2026 erworbene Standorte sind noch nicht in der genehmigten Zielabgrenzung enthalten.
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
In der Praxis
| SCHWACHE FORMULIERUNG | STÄRKERE ILLUSTRATIVE FORMULIERUNG |
|---|---|
| Wir sind klimaneutral und auf dem Weg zur Netto-Null bis 2030 durch betriebliche Verbesserungen und hochwertige Kompensationsgutschriften. | Der Konzern hat ein Nettoziel für Scope 1 und Scope 2 für 2030 für 12 Produktionsstandorte sowie ein zugehöriges Bruttoziel zur Reduktion der absoluten Emissionen um 42% gegenüber der Basisperiode 2022. Zum Berichtsdatum lagen die Bruttoemissionen 18% unter der neu berechneten Basisperiode, verglichen mit dem Meilenstein von 20% für 2027. Das derzeitige Umsetzungsmodell ordnet 34 Prozentpunkte der Reduktion bis 2030 der Elektrifizierung und Effizienz, 5 Punkte Änderungen bei erneuerbarem Strom und 3 Punkte der geplanten Nutzung von CO2-Gutschriften zu. Der Konzern erwartet, im Jahr 2030 auf etwa 18,000 Gutschriften zurückzugreifen, vorbehaltlich der Zulässigkeit im Rahmen des Programms, der Verfügbarkeit und einer Integritätsprüfung. Zwei 2026 erworbene Standorte liegen außerhalb der derzeit genehmigten Zielabgrenzung; der Zielausschuss wird bis März 2027 entscheiden, ob die Basisperiode und das Ziel neu berechnet werden. |
In der Praxis
Häufige Fehler
| FEHLER | WARUM DIES IRREFÜHRT | KORREKTUR |
|---|---|---|
| Abzug von Gutschriften vom Bruttoinventar | Dies verschleiert die tatsächlichen Bruttoemissionen und verstößt gegen die Logik der Bruttoangabe. | Bruttoemissionen und die geplante Nutzung von Gutschriften separat angeben. |
| Veröffentlichung eines Nettoziels ohne Bruttoziel | Nutzer können die geplanten tatsächlichen Reduktionen nicht erkennen. | Das zugehörige Bruttoziel separat offenlegen. |
| Die Abgrenzung implizit lassen | Nutzer können nicht erkennen, was das Ziel umfasst. | Unternehmen, Standorte, Scopes, Kategorien, Portfolios und Ausschlüsse angeben. |
| Eine Verbesserung der Intensität als Nachweis einer absoluten Reduktion verwenden | Wachstum kann die Gesamtemissionen erhöhen. | Absolute Informationen zeigen und die Auswirkungen des Nenners erläutern. |
| Gekaufte Gutschriften als Reduktionen bezeichnen | Ein Kauf entspricht weder einer betrieblichen Emissionsminderung noch einer Stilllegung. | Den Status der Gutschriften nachverfolgen und deren geplante Nutzung zutreffend beschreiben. |
| Gutschriften ohne Angabe von Merkmalen als hochwertig bezeichnen | Eine Zertifizierung allein erläutert die Integrität nicht. | System, Typ und relevante Integritätsfaktoren offenlegen. |
| Verfehlte Ziele ohne Historie ersetzen | Dies beseitigt die Rechenschaftspflicht und den Trend. | Abweichung, Überarbeitung, Auswirkung und Genehmigung erläutern. |
| Behauptung einer Zielbestätigung ohne Angaben zum Umfang | Nutzer können daraus schließen, dass sich die Bestätigung auf Inventar, Pfad und Zertifikate erstreckt. | Gegenstand, Abgrenzung, Zeitraum, Kriterien, Grad und Anbieter genau angeben. |
In der Praxis
| MYTHOS | CO2-Zertifikate können einmal gekauft vom Emissionsinventar nach IFRS S2 abgezogen werden |
|---|---|
| REALITÄT | Nein. IFRS S2 verlangt absolute Bruttoemissionen. Die geplante Nutzung von CO2-Zertifikaten wird im Zusammenhang mit einem Nettoziel angegeben, und gekaufte Zertifikate können beschrieben werden, wenn ihre künftige Nutzung für das Ziel geplant ist und die Informationen nützlich sind. |
Bereitschaft
Abschließende Checkliste für Angaben
- • ☐ Jedes Ziel hat eine stabile ID, ein Ziel, eine Kennzahl, eine Abgrenzung, einen Zielzeitraum und einen Basiszeitraum.
- • ☐ Zwischenziele und kurzfristige Maßnahmen sind erkennbar.
- • ☐ Absolute Kennzahlen und Intensitätskennzahlen werden unterschieden, und die Auswirkungen des Nenners werden erläutert.
- • ☐ Bruttoinventar, Bruttoziel und Nettoziel bleiben getrennt und werden abgestimmt.
- • ☐ Ein Netto-THG-Ziel verschleiert nicht das damit verbundene Bruttoziel.
- • ☐ Die geplante Abhängigkeit von CO2-Zertifikaten wird quantifiziert oder anderweitig mit Angaben zu Zeitpunkt und Umfang beschrieben.
- • ☐ Zertifikatsystem, Typ, Status als Minderung/Entnahme und relevante Integritätsfaktoren werden angegeben.
- • ☐ Gekaufte, ausgegebene und stillgelegte Zertifikate werden nicht verwechselt, und eine doppelte Nutzung wird kontrolliert.
- • ☐ Die Fortschrittsanalyse unterscheidet operative, strukturelle, datenbezogene, methodische und zertifikatsbezogene Effekte.
- • ☐ Verfehlte Zwischenziele, Überarbeitungen von Zielen und Änderungen der Basis bleiben transparent.
- • ☐ Aussagen wie Netto-Null oder CO2-neutral werden über alle öffentlichen Kanäle hinweg geprüft.
- • ☐ Jede Assurance-Erklärung nennt den genauen Umfang und erweckt nicht den Eindruck, dass die Prüfung mehr abdeckt als den Auftrag.
Zusammenfassung
Eine glaubwürdige Zielangabe nach IFRS S2 ermöglicht es Nutzern, den Pfad von Bruttoemissionen über die Bruttoreduktion und das Nettoergebnis bis zur geplanten Abhängigkeit von CO2-Zertifikaten nachzuvollziehen. Sie definiert die Abgrenzung und die Basis, bewahrt Zwischenziele und Änderungen, erläutert die Ursachen des Fortschritts und stützt jede öffentliche Aussage mit kontrollierten Nachweisen statt mit einer einzigen Schlagzeilenzahl.
Offizielle Quellen
Die nachstehende Quellensammlung sollte im Rahmen der Aktualisierungskontrolle vor der Veröffentlichung erneut geprüft werden. Normative Schlussfolgerungen basieren auf den aktuellen offiziellen Quellen der IFRS Foundation und des ISSB. Register, Vorlagen, Arbeitsschritte und als LRA-Praxis identifizierte Kontrollvorschläge sind Umsetzungshilfen und keine vorgeschriebenen IFRS-Vorlagen.
1. IFRS S2 Climate-related Disclosures. Aktuell im Dezember 2025 veröffentlichter Text. Zentrale Anknüpfungspunkte: Paragraphen 29(a), 33-37 und B68-B71. Offizielle Quelle öffnen
2. Greenhouse Gas Emissions Disclosure requirements applying IFRS S2. Offizielles Schulungsmaterial vom Mai 2025 zu Scope 1, Scope 2, Scope 3, Messung und Datenqualität. Nicht verpflichtend. Offizielle Quelle öffnen
3. Amendments to Greenhouse Gas Emissions Disclosures. Im Dezember 2025 veröffentlicht; ab 1 January 2027 wirksam, sofern nicht vorzeitig angewendet. Zur Versionskontrolle des Standards aufgenommen. Offizielle Quelle öffnen
4. IFRS S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information. Aktueller veröffentlichter Text zu Wesentlichkeit, zusammenhängenden Informationen, Ermessensentscheidungen, Unsicherheit und dem Ort der Angaben. Offizielle Quelle öffnen
5. IFRS S2 Standards Navigator. Offizielle Übersicht, Inkrafttreten und unterstützende Umsetzungsmaterialien. Offizielle Quelle öffnen
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