Short answer
The answer, before the reasoning
Gemäß GRI 2 berichtet die Organisation über die Rolle des höchsten Leitungsorgans bei der Überwachung des Managements der Auswirkungen, darüber, wie Verantwortlichkeiten delegiert werden, und darüber, ob dieses Organ die berichteten Informationen, einschließlich der wesentlichen Themen, prüft und genehmigt. Die Leitlinien zu GRI 3 besagen, dass das höchste Leitungsorgan die Liste der wesentlichen Themen prüfen und genehmigen sollte; sofern kein solches Organ besteht, sollten dies die leitenden Führungskräfte tun.
Vom Vorstand sollte nicht erwartet werden, dass er jeden einzelnen Indikator neu berechnet. Er sollte die Bewertung der Auswirkungen, wesentliche Änderungen, schwerwiegende Auswirkungen, Daten- und Auslassungsrisiken, den Umfang der Prüfung sowie die Richtigkeit der Erklärung zur Anwendung und anderer öffentlicher Aussagen hinterfragen und anschließend seine Entscheidung, die Veröffentlichung zu genehmigen, mit Maßnahmen zu genehmigen oder zurückzustellen, nachweisen.
Rule
GRI-GOV-001
Verantwortlichkeiten des Leitungsorgans für die GRI-Berichterstattung: wesentliche Themen, Überwachung und abschließende Genehmigung Ein Governance-Modell für Auswirkungen, Richtlinien, Berichtsqualität, Prüfung, Veröffentlichungsaussagen und eine belegte Veröffentlichungsentscheidung
In der Praxis
Typ
| Typ | Stufe | Zielgruppe — Aktueller Kontext |
|---|---|---|
| Briefing für das Leitungsorgan / Governance-Leitfaden | Stufe 3 · Ausführlicher Leitfaden | Vorstandsmitglieder, Unternehmenssekretäre, Führungskräfte, Berichtsteams und Berater — Angaben zur Governance nach GRI 2 und Wesentlichkeitsleitlinien nach GRI 3, geprüft bis 1 August 2026 |
In der Praxis
Erforderliche Angabe versus Governance-Praxis
| Bereich | Was die GRI von der Organisation zu berichten verlangt | Praktische Auswirkungen für das Leitungsorgan |
|---|---|---|
| Überwachung der Auswirkungen - GRI 2-12 | Rolle bei der Entwicklung/Genehmigung/Aktualisierung von Zweck, Strategien, Richtlinien und Zielen; Überwachung der Prozesse zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht und der Prozesse zum Umgang mit Auswirkungen; Berücksichtigung der Ergebnisse für Stakeholder; Prüfung der Wirksamkeit und Häufigkeit. | Unterlagen für das Leitungsorgan sollten zeigen, wie Auswirkungen in Strategie und Überwachung einfließen, und nicht nur den fertigen Bericht vorlegen. |
| Delegation - GRI 2-13 | Wie die Verantwortung für den Umgang mit Auswirkungen delegiert wird und wie/wann leitende Führungskräfte oder andere Beschäftigte Bericht erstatten. | Zuständigkeit des Managements, Eskalationsschwellen und Berichtsrhythmus festlegen. |
| Genehmigung der Berichterstattung - GRI 2-14 | Ob und wie das höchste Kontrollorgan die berichteten Informationen einschließlich der wesentlichen Themen prüft und genehmigt; falls es dies nicht tut, den Grund dafür erläutern. | Der Veröffentlichungsprozess und die Protokolle sollten mit der veröffentlichten Beschreibung übereinstimmen. |
| Externe Prüfung - GRI 2-5 | Grundsätze und Praxis für die Prüfung, einschließlich der Beteiligung des Aufsichtsgremiums und der Führungsebene; Umfang, Prüfungsgrad und Einschränkungen, sofern eine Prüfung erfolgt. | Die kritische Befassung durch das Aufsichtsgremium sollte die Prüfung ausgewählter Indikatoren von der Verlässlichkeit des gesamten Berichts unterscheiden. |
| Richtlinienverpflichtungen – GRI 2-23/2-24 | Verpflichtungen, Genehmigungsebene, Umfang und deren Verankerung. | Bestätigen, dass öffentliche Aussagen zu Richtlinien die tatsächliche Genehmigung und operative Reichweite widerspiegeln. |
| Wesentliche Themen – GRI 3-Leitlinien | Das höchste Kontrollorgan sollte die Liste der wesentlichen Themen prüfen und genehmigen. | Die Liste, Änderungen, kritische Einwände und ungeklärte Auffassungen dokumentieren, statt nur eine abschließende Matrix festzuhalten. |
Rule
WICHTIGE UNTERSCHEIDUNG
GRI 3 verwendet „should“ für die Genehmigung der Liste der wesentlichen Themen durch das höchste Kontrollorgan. GRI 2-14 verlangt jedoch, dass die Organisation angibt, ob das höchste Kontrollorgan die berichteten Informationen, einschließlich der wesentlichen Themen, prüft und genehmigt, und dass sie den Prozess erläutert oder erklärt, warum sie dies nicht tut.
Wofür das Aufsichtsgremium verantwortlich ist – und was es delegieren kann
In der Praxis
| Aufsichtsgremium / höchstes Kontrollorgan | Management und Berichtsteam | Unabhängige oder fachkundige Prüfung |
|---|---|---|
| Erwartungen an die Überwachung und Entscheidungsschwellen festlegen. | Sorgfaltsprüfung, Wesentlichkeitsbestimmung, Datenerhebung und Kontrollen durchführen. | Methodik, Nachweise, fachliche Themen und Prüfungsergebnisse kritisch hinterfragen. |
| Wesentliche Änderungen bei Auswirkungen und wesentlichen Themen prüfen. | Verzeichnis der Auswirkungen, Begründung und vorgeschlagene Themenliste erstellen. | Die Logik für schwerwiegende Auswirkungen, Nachweise von Interessenträgern und Auslassungen prüfen. |
| Richtlinien, Reaktion und Nachweise zur Wirksamkeit kritisch hinterfragen. | Maßnahmen, Ressourcen, Ergebnisse, Einschränkungen und Pläne für Abhilfemaßnahmen erläutern. | Prüfen, ob Aussagen belegt und ausgewogen sind. |
| Die Aussage zum Berichtsstatus genehmigen oder eine enger gefasste Aussage verlangen. | Den GRI-Inhaltsindex erstellen und die Checkliste der Anforderungen vervollständigen. | Technische und rechtliche Prüfung der Erklärung zur Anwendung und der Aussagen. |
| Entscheiden, ob die mit der Veröffentlichung verbundenen Risiken vertretbar sind. | Feststellungen beheben, verbleibende Lücken dokumentieren und das Freigabepaket pflegen. | Prüfungsschlussfolgerung, Rechtsberatung oder fachkundige Stellungnahme innerhalb des festgelegten Umfangs. |
In der Praxis
Eine Struktur für eine Vorstandsvorlage, die eine echte Entscheidung unterstützt
| Abschnitt | Mindestinhalt | Entscheidung oder kritische Frage |
|---|---|---|
| 1. Beantragte Entscheidung | Das GRI-Berichtspaket und die Nutzungserklärung genehmigen, mit Bedingungen genehmigen oder zurückstellen. | Ist die Entscheidung klar und fällt sie in die Zuständigkeit des Vorstands? |
| 2. Berichtsgrundlage | Name der Organisation, Berichtszeitraum, Abgrenzung der Berichtseinheit, anwendbare Sektorstandards, vorgeschlagener Status und Veröffentlichungsorte. | Stimmt die Abgrenzung mit den dargestellten Auswirkungen und Daten überein? |
| 3. Wesentliche Auswirkungen und Themen | Gesamtheit der Auswirkungen, Schwellenwert, Änderungen, schwerwiegende Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt, Nachweise von Stakeholdern und Ausschlüsse. | Wurden schwierige Auswirkungen berücksichtigt, und warum wurden Themen an der Schwelle einbezogen oder ausgeschlossen? |
| 4. Reaktion des Managements | Richtlinien, Maßnahmen, Prävention, Minderung, Abhilfe, Ziele, Ressourcen und Nachweise zur Wirksamkeit. | Sind die Verpflichtungen operativ umgesetzt, und werden nachteilige Ergebnisse berichtet? |
| 5. Status von Daten und Kontrollen | Verantwortliche, Methoden, Schätzungen, Neudarstellungen, Abstimmungen, fehlende Berichtseinheiten und Gründe für Auslassungen. | Welche Lücken könnten das Verständnis der Lesenden oder die GRI-Aussage verändern? |
| 6. Prüfung und Durchsicht | Umfang, Grad, Kriterien, Feststellungen, Einschränkungen, Unabhängigkeit und ungelöste Sachverhalte. | Was ist weiterhin nicht geprüft, und was wurde bei der Prüfung nicht getestet? |
| 7. Aussagen und Kommunikation | Nutzungserklärung, Status des Inhaltsindex, wesentliche Aussagen zu Auswirkungen und Zielen, Formulierungen auf der Website und in Ausschreibungen. | Könnte eine Formulierung die Leistung, Vollständigkeit oder Prüfungssicherheit überzeichnen? |
| 8. Maßnahmen und Vorbehalte | Offene Maßnahmen, Verantwortliche, Fristen, Plan für Korrekturen nach der Veröffentlichung und Auslöser für Aktualisierungen. | Werden verbleibende Risiken ausdrücklich akzeptiert und protokolliert? |
In der Praxis
Fragen, die Verwaltungsratsmitglieder stellen sollten
| Thema | Fragen des Verwaltungsrats |
|---|---|
| Schwerwiegende Auswirkungen | Welche tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen sind am schwerwiegendsten? Hatte bei potenziellen Auswirkungen auf die Menschenrechte die Schwere Vorrang vor der Wahrscheinlichkeit? Welche Belege widersprechen der Schlussfolgerung des Managements? |
| Wesentliche Themen | Was hat sich seit dem vorherigen Berichtszeitraum geändert? Welche Themen des Sektorstandards wurden als nicht wesentlich eingestuft, und welche Belege stützen diese Schlussfolgerung? |
| Interessenträger | Welche betroffenen Interessenträger wurden direkt angehört? Wessen Perspektive fehlt, und wie wurde mit dieser Einschränkung umgegangen? |
| Abgrenzungen | Welche Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, Lieferanten, Produkte oder geografischen Gebiete sind von der Daten- oder Auswirkungsanalyse ausgeschlossen? Könnten diese Ausschlüsse die Schlussfolgerung zur Wesentlichkeit ändern? |
| Datenlücken | Bei welchen veröffentlichten Zahlen werden Schätzungen verwendet? Welche fehlenden Unternehmen oder Systeme machen eine Auslassung erforderlich, und bis wann wird die Lücke geschlossen? |
| Leistung und Ausgewogenheit | Wo hat sich die Leistung verschlechtert? Werden negative Ergebnisse und Korrekturmaßnahmen ebenso deutlich dargestellt wie positive Erfolge? |
| Prüfungssicherheit | Was genau wurde geprüft, auf welcher Stufe und anhand welcher Kriterien? Was liegt weiterhin außerhalb des Prüfungsumfangs? |
| Greenwashing-Risiko | Welche Kernaussagen sind am angreifbarsten? Sind die Aussagen auf der Website, in der Pressemitteilung, im Ausschreibungsangebot und im Bericht konsistent? |
| Erklärung zur Anwendung | Wurde jede Anforderung von GRI 1 geprüft? Wird die vorgeschlagene Erklärung „in Übereinstimmung mit“ oder „mit Bezugnahme auf“ durch den endgültigen Inhaltsindex gestützt? |
Hypothetischer Fall: Eine Beanstandung durch den Verwaltungsrat verändert den Bericht
Ein hypothetischer diversifizierter Hersteller legt einen nahezu endgültigen Bericht und eine Erklärung „in Übereinstimmung mit“ vor. Die Vorlage für den Verwaltungsrat hebt Verbesserungen bei der Verletzungshäufigkeit und der Emissionsintensität hervor. Ein Verwaltungsratsmitglied bittet um Angaben zu absoluten Todesfällen, schweren Vorfällen, Werksschließungen und zur Abdeckung durch Auftragnehmer. Die Prüfung stellt fest, dass Verletzungen von Auftragnehmern in zwei Ländern außerhalb des Datensystems liegen und dass sich die Prüfungssicherheit mit begrenzter Sicherheit nur auf Emissionen und Mitarbeiterdaten erstreckt. Der Verwaltungsrat genehmigt die Veröffentlichung erst, nachdem der Inhaltsindex die unvollständigen Informationen zu Auftragnehmern präzise dokumentiert, die Darstellung die Korrekturmaßnahmen erläutert, die Formulierung zur Prüfungssicherheit eingegrenzt wurde und das Management sich zu einem mit Datum versehenen Integrationsplan verpflichtet hat.
In der Praxis
Schwächere gegenüber stärkeren Nachweisen der Genehmigung
| Schwacher Nachweis | Warum schwach | Stärkerer Nachweis |
|---|---|---|
| „Der Nachhaltigkeitsbericht wurde zur Kenntnis genommen.“ | Zeigt weder Prüfung noch Beanstandungen, wesentliche Themen oder Genehmigung. | Das Protokoll benennt das Berichtspaket, die Liste der wesentlichen Themen, die maßgeblichen Ermessensentscheidungen, den Prüfungsumfang, offene Maßnahmen und die Genehmigungsentscheidung. |
| Der Verwaltungsrat genehmigte den ESG-Bericht. | Die freigegebene Version und die Erklärung zur Anwendung sind unklar. | Die Genehmigung nimmt Bezug auf die kontrollierte endgültige Version, den GRI-Inhaltsindex, den Berichtszeitraum und die genaue GRI-Aussage. |
| Der Prüfungsausschuss hat die Daten überprüft. | Die Rolle des Leitungsorgans oder die Aufteilung der Verantwortlichkeiten wird nicht erläutert. | Die veröffentlichte Angabe erläutert die Überprüfung durch den Ausschuss, die Aufsicht durch das Leitungsorgan und den abschließenden Genehmigungsweg. |
| Das Management bestätigte, dass alle Informationen korrekt sind. | Eine umfassende Zusicherung ist kein Nachweis dafür, dass kritische Fragen gestellt wurden. | Bestätigungen der Datenverantwortlichen, Kontrollergebnisse, das Ausnahmeprotokoll und Fragen des Leitungsorgans werden aufbewahrt. |
Häufige Fehler
Dem Leitungsorgan einen ausgefeilten Bericht zu senden, ohne das Verzeichnis der Auswirkungen, das Beurteilungsprotokoll oder ungelöste Feststellungen.
Die Wesentlichkeitsmatrix als Kommunikationsprodukt statt als eine durch Nachweise zu Auswirkungen gestützte Entscheidung zu behandeln.
Das Leitungsorgan um die Genehmigung des Berichts, nicht aber des GRI-Inhaltsindex oder der Erklärung zur Anwendung zu bitten.
Anzunehmen, dass eine externe Prüfung die Verantwortung für Vollständigkeit oder eine ausgewogene Darstellung überträgt.
Zu berichten, dass das Leitungsorgan wesentliche Themen genehmigt hat, obwohl aus den Protokollen lediglich eine Informationspräsentation hervorgeht.
Nicht offenzulegen, dass das oberste Kontrollorgan die berichteten Informationen nicht überprüft und genehmigt.
Schwerwiegende Auswirkungen oder Datenlücken in Anhängen zu verbergen, ohne sie auf der Ebene des Leitungsorgans zu eskalieren.
Angaben auf der Website und in Pressemitteilungen außerhalb des Genehmigungsumfangs zu belassen.
Myth
Die Genehmigung durch das Leitungsorgan bedeutet, dass die Mitglieder jede Berechnung validieren und jede Angabe verfassen müssen.
Reality
Das Management erstellt und kontrolliert die Informationen. Das Leitungsorgan beaufsichtigt die Auswirkungen, hinterfragt wesentliche Beurteilungen und Lücken, bestätigt, dass Prüfung und öffentliche Aussagen korrekt beschrieben sind, und trifft eine durch Nachweise gestützte Freigabeentscheidung.
Bereitschaft
Checkliste für die Entscheidung des Leitungsorgans
- Die Berichtsversion und die angeforderte Entscheidung sind eindeutig.
- Wesentliche Themen und Änderungen sind genehmigt oder werden anderweitig im Einklang mit dem veröffentlichten Governance-Prozess behandelt.
- Schwerwiegende Auswirkungen und widersprüchliche Nachweise von Stakeholdern sind sichtbar.
- Richtlinien, Maßnahmen und Aussagen zur Wirksamkeit sind belegt und ausgewogen.
- Die Grenzen der Berichtseinheit, der Auswirkungen und der Kennzahlen werden erläutert.
- Wesentliche Schätzungen, Neudarstellungen und Datenlücken werden offengelegt.
- Jeder Auslassungsgrund ist spezifisch und zulässig.
- Umfang, Grad und Einschränkungen der Prüfung werden korrekt beschrieben.
- Der GRI-Inhaltsindex und die Erklärung zur Anwendung haben die technische Prüfung bestanden.
- Angaben auf der Website, in Pressemitteilungen und in Ausschreibungen sind aufeinander abgestimmt.
- Vorbehalte, Maßnahmen, Verantwortliche und Fristen werden im Protokoll festgehalten.
Eine externe Prüfung ersetzt nicht die Genehmigung durch das Leitungsorgan oder das oberste Kontrollorgan. Das Management bleibt für die Erstellung verantwortlich, während das Leitungsorgan wesentliche Auswirkungen, Beurteilungen und Lücken hinterfragt, bestätigt, dass der Prüfungsumfang und öffentliche Aussagen korrekt beschrieben sind, und eine durch Nachweise gestützte Entscheidung trifft, die Veröffentlichung zu genehmigen, an Bedingungen zu knüpfen oder zurückzustellen.
Selbstprüfung
- Kann das Leitungsorgan die wesentlichen Beurteilungen und Nachweise sehen, nicht nur die abschließende Darstellung?
- Stützen die Protokolle den unter GRI 2-14 beschriebenen Governance-Prozess?
- Könnten nicht geprüfte oder unvollständige Informationen fälschlicherweise als vollständig geprüft oder vollständig angesehen werden?
- Was würde das Leitungsorgan dazu veranlassen, die Veröffentlichung zurückzustellen?
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Muss der Vorstand die wesentlichen Themen nach GRI genehmigen?
Die Leitlinien von GRI 3 besagen, dass das höchste Kontrollorgan die Liste der wesentlichen Themen prüfen und genehmigen sollte; sofern kein solches Organ besteht, sollten dies leitende Führungskräfte tun. Es sollte nicht erwartet werden, dass der Vorstand jeden Indikator neu berechnet.
Was verlangt GRI 2-14?
GRI 3 verwendet „sollte“ für die Genehmigung der Liste der wesentlichen Themen durch das höchste Kontrollorgan. GRI 2-14 verlangt jedoch, dass die Organisation angibt, ob das höchste Kontrollorgan die berichteten Informationen, einschließlich der wesentlichen Themen, prüft und genehmigt, und den Prozess erläutert oder erklärt, warum sie dies nicht tut.
Was sollte eine Vorlage für den GRI-Bericht an den Vorstand enthalten?
Es sollte nicht erwartet werden, dass der Vorstand jeden Indikator neu berechnet. Er sollte die Bewertung der Auswirkungen, wesentliche Änderungen, schwerwiegende Auswirkungen, Daten- und Auslassungsrisiken, den Prüfungsumfang sowie die Richtigkeit der Anwendungserklärung und anderer öffentlicher Aussagen hinterfragen und anschließend seine Entscheidung zur Genehmigung, zur Genehmigung mit Maßnahmen oder zur Zurückstellung der Veröffentlichung nachweislich belegen.
Welche Fragen sollten Vorstandsmitglieder zur GRI-Berichterstattung stellen?
Es sollte nicht erwartet werden, dass der Vorstand jeden Indikator neu berechnet. Er sollte die Bewertung der Auswirkungen, wesentliche Änderungen, schwerwiegende Auswirkungen, Daten- und Auslassungsrisiken, den Prüfungsumfang sowie die Richtigkeit der Anwendungserklärung und anderer öffentlicher Aussagen hinterfragen und anschließend seine Entscheidung zur Genehmigung, zur Genehmigung mit Maßnahmen oder zur Zurückstellung der Veröffentlichung nachweislich belegen.
Ersetzt eine Prüfung die Genehmigung durch den Vorstand?
Eine externe Prüfung ersetzt nicht die Genehmigung durch den Vorstand oder das höchste Kontrollorgan. Das Management bleibt für die Erstellung verantwortlich, während das Leitungsorgan wesentliche Auswirkungen, Beurteilungen und Lücken hinterfragt, bestätigt, dass der Prüfungsumfang und öffentliche Aussagen korrekt beschrieben sind, und eine nachweislich belegte Entscheidung trifft, die Veröffentlichung zu genehmigen, mit Auflagen zu genehmigen oder zurückzustellen.
In der Praxis
Verwandte Standards und nächste Lernschritte
| Bezug | Referenz | Warum dies wichtig ist |
|---|---|---|
| Direkt | GRI 2-12 to 2-14 | Überwachung der Auswirkungen sowie Delegation und Prüfung/Genehmigung der berichteten Informationen. |
| Direkt | GRI 3-Leitfaden zur Wesentlichkeit | Prüfung und Genehmigung der Liste der wesentlichen Themen. |
| Unterstützend | GRI 2-5 | Einbindung des Vorstands und der Führungskräfte in die Prüfungsgrundsätze und -praxis. |
| Unterstützend | GRI 2-23 to 2-25 | Grundsatzverpflichtungen, Verankerung und Abhilfemaßnahmen. |
| Anwendung | Checkliste für sämtliche Anforderungen von GRI 1 | Abschließende Prüfung des Berichtsstatus und der Veröffentlichung. |
Sources
Primary sources
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