Short answer
The answer, before the reasoning
ESRS und GRI können wesentliche Teile der Nachweise, Daten und Prozessinfrastruktur gemeinsam nutzen, sind jedoch nicht austauschbar. ESRS ist ein unionsrechtlicher Berichtsstandard, der auf doppelter Wesentlichkeit beruht: Wesentlichkeit der Auswirkungen und finanzielle Wesentlichkeit.
GRI ist ein globales System der Wirkungsberichterstattung, das auf die bedeutendsten Auswirkungen einer Organisation auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen, einschließlich der Menschenrechte, ausgerichtet ist. Ein kombiniertes Programm kann Organisationsregister, Informationen zur Wertschöpfungskette, Nachweise von Stakeholdern, Richtlinien, Due-Diligence-Aufzeichnungen und viele Kennzahlen wiederverwenden. Dennoch müssen separate Wesentlichkeitsfeststellungen getroffen, die Grenzen und Architektur jedes Rahmenwerks angewandt sowie separate Aussagen und Indizes unterstützt werden.
Der kostspieligste Interoperabilitätsfehler besteht nicht darin, zu wenige Daten zu erheben, sondern darin, einen gemeinsamen Datenpunkt als Beleg dafür zu behandeln, dass die zugrunde liegenden Berichtsanforderungen gleichwertig sind. Diese Abkürzung kann zu einer unvollständigen Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit nach ESRS, einer unzutreffenden GRI-Aussage „in Übereinstimmung mit“, einer fehlenden Prüfung des Sector Standard, einer Nachhaltigkeitserklärung mit der falschen Grenze oder einem kombinierten Bericht führen, in dem Nutzer nicht erkennen können, welche Passagen welches Rahmenwerk unterstützen.
Technical status
REDAKTIONELLER STATUS
Interoperabilität bedeutet keine identische Berichterstattung Die überarbeiteten ESRS wurden von der Europäischen Kommission am 3. Juli 2026 angenommen. Zum Prüfungsdatum waren sie noch nicht in Kraft getreten; die rechtlich anwendbaren ESRS blieben die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 in der durch den 2025 Quick Fix geänderten Fassung. Vor der Veröffentlichung sind die Veröffentlichung im Amtsblatt, das Inkrafttreten, ein etwaiger Weg der vorzeitigen Anwendung und der betroffene Berichtszeitraum zu bestätigen. Der offizielle GRI-ESRS Interoperability Index vom November 2024 ordnet GRI den Datenpunkten der ESRS 2023 zu. Jede Verwendung mit den überarbeiteten ESRS 2026 erfordert eine kontrollierte erneute Validierung.
Kurze Orientierung
Abbildung 1. Gemeinsame Nachweise können in ESRS und GRI einfließen, doch Wesentlichkeitsprüfungen und Berichtsergebnisse bleiben rahmenwerkspezifisch. Lernvisualisierung der London Reporting Academy.
Kurze Orientierung
- Gilt für
- Organisationen, die ESRS, GRI oder eine kombinierte Veröffentlichung erstellen, insbesondere bestehende GRI-Berichterstatter, die zur Berichterstattung in der EU übergehen.
- Zentrale Entscheidung
- Welche Nachweise wiederverwendet werden können, welche Prüfungen und Ergebnisse rahmenwerkspezifisch bleiben und welche Architektur für einen kombinierten Bericht vertretbar ist.
- Zentrale Quelle
- Überarbeitete ESRS 1 und ESRS 2; GRI 1, GRI 2 und GRI 3 (2021); offizieller GRI-ESRS Interoperability Index (2024).
- Häufige Verwechslung
- Anzunehmen, dass doppelte Wesentlichkeit einfach die Wesentlichkeit der Auswirkungen nach GRI plus eine finanzielle Spalte in derselben Bewertungsmatrix ist.
1. Zweck und primäre Nutzer
Beide Systeme befassen sich mit Auswirkungen, Due Diligence und Nachweisen von Stakeholdern. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass ESRS außerdem die Perspektive der finanziellen Wesentlichkeit verlangt und die Berichterstattung in eine spezifische unionsrechtliche Berichts- und Darstellungsarchitektur einbettet. GRI wird nicht allein deshalb zu einem Rahmenwerk für Investorenwesentlichkeit, weil ein GRI-Bericht finanzielle Risiken erörtert, und ESRS wird nicht allein deshalb zu einem GRI-Bericht, weil er Auswirkungen abdeckt.
In der Praxis
| Vergleichspunkt | ESRS | GRI |
|---|---|---|
| Zweck | Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen, die nach dem Rahmen der EU-Bilanzrichtlinie/CSRD erforderlich sind und wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen abdecken. | Organisationen ermöglichen, öffentlich über ihre bedeutendsten Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen, einschließlich der Menschenrechte, sowie darüber zu berichten, wie sie mit diesen Auswirkungen umgehen. |
| Primäre Nutzer | Breite Stakeholdergruppen, einschließlich Investoren und betroffener Stakeholder, innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Nachhaltigkeitserklärung. | Informationsnutzer, die an den Auswirkungen der Organisation und ihrem Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung interessiert sind; nicht auf Kapitalgeber beschränkt. |
| Rechtsstatus | Delegierte EU-Berichtsstandards für Unternehmen im rechtlichen Anwendungsbereich oder für Unternehmen, die sie freiwillig anwenden. | Freiwillige globale Standards, sofern sie nicht in Recht, Verträge, Börsenregeln oder andere Anforderungen aufgenommen wurden. |
| Zentrale Entscheidung | Welche Nachhaltigkeitsaspekte und Informationen unter der Wesentlichkeit der Auswirkungen und/oder der finanziellen Wesentlichkeit wesentlich sind. | Welche Themen die bedeutendsten Auswirkungen der Organisation darstellen. |
2. Wesentlichkeit: gemeinsame Nachweise zu Auswirkungen, unterschiedliche Schlussfolgerungen
Wesentliche Themen nach GRI sind die Themen, die die bedeutendsten Auswirkungen der Organisation darstellen. Der GRI-Prozess ist wirkungsorientiert: den Kontext der Organisation verstehen; tatsächliche und potenzielle Auswirkungen ermitteln; ihre Bedeutung bewerten; und die bedeutendsten Auswirkungen für die Berichterstattung priorisieren. Die Einbeziehung von Interessenträgern und die Sorgfaltspflicht sind wichtige Nachweise, aber Interessenträger bestimmen wesentliche Themen nicht durch eine Abstimmung über ihre Popularität.
Die doppelte Wesentlichkeit nach ESRS stellt zwei miteinander verbundene, aber unterschiedliche Fragen. Die Wesentlichkeit der Auswirkungen berücksichtigt wesentliche tatsächliche oder potenzielle positive oder negative Auswirkungen auf Menschen oder die Umwelt. Die finanzielle Wesentlichkeit berücksichtigt nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen, die das Unternehmen wesentlich beeinflussen können. Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist nach ESRS wesentlich, wenn er eine der beiden Perspektiven oder beide erfüllt. Das Unternehmen wendet anschließend die Wesentlichkeit von Informationen an, um zu bestimmen, welche wesentlichen Informationen über die wesentlichen IROs offenzulegen sind.
In der Praxis
| Nachweis / Entscheidung | Kann er wiederverwendet werden? | Verbleibender Arbeitsaufwand |
|---|---|---|
| Inventar der Auswirkungen und Wertschöpfungskettenkarte | In der Regel ja, wenn Definitionen, Zeitraum und Abgrenzung dokumentiert sind. | Die Kriterien für die Wesentlichkeit der Auswirkungen nach ESRS und die Kriterien für die Bedeutung nach GRI getrennt prüfen; für ESRS finanzielle Risiken/Chancen ergänzen. |
| Aufzeichnungen zur Einbeziehung von Interessenträgern | Ja, als Nachweis. | Relevanz, Abdeckung betroffener Interessenträger, Repräsentativität und rahmenspezifische Verwendung bestätigen. |
| Analyse der Schwere und Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen | Oft teilweise. | Nicht davon ausgehen, dass eine Bewertungsstufe oder ein Schwellenwert beide Schlussfolgerungen hervorbringt; die rahmenspezifische Beurteilung beibehalten. |
| Analyse finanzieller Risiken | Für ESRS und das unternehmensweite Risikomanagement nützlich. | Sie ersetzt nicht den GRI-Prozess zur Wesentlichkeit der Auswirkungen. |
| Liste wesentlicher Themen / wesentlicher Sachverhalte | Keine automatische Wiederverwendung der endgültigen Liste. | Dokumentieren, warum ein Sachverhalt nach GRI, nach der Wesentlichkeit der Auswirkungen gemäß ESRS, nach der finanziellen Wesentlichkeit gemäß ESRS oder unter mehr als einer Perspektive wesentlich ist. |
Rule
Eine praktische Wesentlichkeitsarchitektur
Ein Register für IROs und Auswirkungen mit stabilen IDs und gemeinsamen Nachweisen führen. Separate Felder für die Schlussfolgerung zur Bedeutung nach GRI, zur Wesentlichkeit der Auswirkungen nach ESRS und zur finanziellen Wesentlichkeit nach ESRS ergänzen, jeweils mit separatem Schwellenwert, Begründung, genehmigender Person und Version. Ein einziger Workshop kann alle Perspektiven berücksichtigen, aber eine einzige undifferenzierte Bewertung sollte nicht jedes Berichterstattungsergebnis bestimmen.
3. Struktur der Standards: Nicht nur Titel zuordnen
Eine Gegenüberstellung auf Titelebene kann unterschiedliche Definitionen, Bedingungen und Granularität verdecken. Beispielsweise können beide Systeme nach Strategien oder Treibhausgasemissionen fragen, aber Berichtsgrenze, Wesentlichkeitsprüfung, Aufschlüsselung, Methodik und Folgen von Aussagen können sich unterscheiden. Die Zuordnung sollte daher auf der Ebene einer kontrollierten Anforderung oder eines Datenpunkts erfolgen und verbleibende Unterschiede erfassen.
In der Praxis
| Architekturelement | ESRS | GRI |
|---|---|---|
| Übergreifende Grundlage | ESRS 1 Allgemeine Anforderungen und ESRS 2 Allgemeine Angaben. | GRI 1 Grundlage, GRI 2 Allgemeine Angaben und GRI 3 Wesentliche Themen. |
| Thematische Ebene | Zehn sektorenunabhängige thematische Standards: E1-E5, S1-S4 und G1; Angaben gelten entsprechend der Wesentlichkeit und vorbehaltlich übergreifender Regeln. | Thematische Standards werden für jedes wesentliche Thema verwendet; sofern anwendbar, müssen die Sektorstandards geprüft werden. |
| Sektorebene | Sektorstandards können entwickelt werden; der erste Satz der ESRS bleibt zum Prüfungsstichtag sektorenunabhängig. | Veröffentlichte Sektorstandards unterstützen die Identifizierung voraussichtlich wesentlicher Themen und enthalten sektorbezogene Angaben. |
| Allgemeine Richtlinien/Maßnahmen/Ziele | Die überarbeiteten ESRS 2 GDR-P, GDR-A und GDR-T strukturieren thematische Angaben. | GRI 3-3 erläutert, wie jedes wesentliche Thema gesteuert wird; thematische Standards ergänzen themenspezifische Angaben. |
| Darstellung | Eigener Nachhaltigkeitsabschnitt innerhalb des Lageberichts mit vorgeschriebener Struktur und gesetzlichen Regeln für Querverweise. | Informationen können an einem oder mehreren Orten veröffentlicht und über den GRI-Inhaltsindex miteinander verknüpft werden. |
4. Berichtsgrenzen und Wertschöpfungsketten
Die überarbeiteten ESRS verwenden dasselbe berichtspflichtige Unternehmen wie der Abschluss: ein einzelnes Unternehmen oder das Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen auf konsolidierter Basis. Die ESRS-Angaben erstrecken sich dann, sofern erforderlich, auf wesentliche Informationen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die Abgrenzungsregeln können metrikspezifisch sein, aber die Aufstellungsgrundlage und Ausnahmen müssen klar sein.
Die GRI verlangt von der Organisation, die in ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung einbezogenen Unternehmen über GRI 2-2 zu identifizieren und über Auswirkungen zu berichten, die mit ihren Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen verbunden sind. Der Berichtsbereich ist daher wirkungsorientiert und muss möglicherweise nicht der finanziellen Konsolidierung entsprechen. Eine Gruppe kann aus Gründen der operativen Effizienz dieselbe Population von übergeordneten Unternehmen wählen, muss aber die einbezogenen Unternehmen erläutern und darlegen, wie wesentliche Auswirkungen durch Geschäftsbeziehungen berücksichtigt werden.
In der Praxis
| Frage zur Abgrenzung | ESRS-Kontrolle | GRI-Kontrolle |
|---|---|---|
| Welche rechtlichen Einheiten bilden die Grundlage? | Mit dem für den Abschluss verwendeten berichtspflichtigen Unternehmen abstimmen. | Die in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einbezogenen Unternehmen auflisten und den Berichtsansatz erläutern. |
| Wie werden assoziierte Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen behandelt? | Die Regeln der ESRS zum berichtspflichtigen Unternehmen und zur Wertschöpfungskette einschließlich metrikspezifischer Abgrenzungen anwenden. | Auswirkungen durch Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen bewerten; den Berichtsbereich erläutern. |
| Wie weit reicht die Wertschöpfungskette? | Erfassen Sie die gemäß den ESRS-Anforderungen und Erleichterungen benötigten wesentlichen Informationen zu vor- und nachgelagerten IROs. | Ermitteln Sie erhebliche Auswirkungen, die durch Geschäftsbeziehungen verbunden sind, auch ohne Kontrolle. |
| Kann ein Abgrenzungsfeld beiden dienen? | Ja, als Referenzdaten, mit Rahmenwerk-spezifischen Ergänzungen. | Ja, als Referenzdaten, mit einer unterschiedlichen Begründung für die Einbeziehung und Erläuterung der Offenlegung. |
5. ESRS-Offenlegungsliste im Vergleich zum GRI-Inhaltsindex
Ein GRI-Inhaltsindex ist ein formales Element der Berichterstattung in Übereinstimmung mit den GRI Standards. Er nennt die GRI Standards und die offengelegten Informationen, deren Fundstellen, die zutreffenden Gründe für Auslassungen sowie andere erforderliche Informationen. GRI-Informationen können an einer oder mehreren Fundstellen verteilt sein, aber der Index muss es den Nutzern ermöglichen, sie zu finden.
Gemäß den überarbeiteten ESRS verlangt ESRS 2 IRO-2 Informationen zu wesentlichen IROs und zu den in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Offenlegungsanforderungen. Das Unternehmen kann einen Index oder eine Liste verwenden, um die Navigation zu erleichtern, aber dabei handelt es sich nicht um einen GRI-Inhaltsindex, und dadurch wird keine GRI-Aussage begründet. Umgekehrt zeigt die Veröffentlichung eines GRI-Index nicht, dass die Struktur der ESRS-Erklärung, die Wesentlichkeit der Informationen, die Datenpunkte, die Regeln für die Aufnahme durch Verweis oder die Rechtsgrundlage erfüllt wurden.
In der Praxis
| Merkmal | ESRS-Liste/-Index | GRI-Inhaltsindex |
|---|---|---|
| Hauptfunktion | Wesentliche IROs und die enthaltenen ESRS-Offenlegungsanforderungen aufzeigen; die Navigation in der Nachhaltigkeitserklärung unterstützen. | Aufzeigen, wo GRI-Informationen offengelegt werden, und die Grundlage „in accordance“ oder „with reference“ unterstützen. |
| Fundstelle | Innerhalb der Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht oder in zulässigen Querverweisen. | Kann auf eine oder mehrere öffentliche Fundstellen verweisen. |
| Auslassungen | ESRS-Wesentlichkeit, Schlussfolgerungen zur Nicht-Wesentlichkeit, Erleichterungen und gemäß den anwendbaren ESRS erforderliche Erläuterungen behandeln. | Die GRI-Gründe für Auslassungen verwenden, soweit zulässig, und sie im Inhaltsindex erläutern. |
| Folge für die Aussage | Unterstützt die ESRS-Erklärung; die rechtliche Konformität hängt weiterhin vom gesamten anwendbaren Rahmenwerk ab. | Für eine Aussage „in accordance“ erforderlich; der Wortlaut der Aussage muss den GRI-Anforderungen entsprechen. |
In der Praxis
6. Karte zur Wiederverwendung von Daten: Was kann gemeinsam genutzt werden
| Bereich gemeinsam genutzter Daten/Nachweise | Typische Wiederverwendung | Kontrollierte Anpassungen |
|---|---|---|
| Stammdaten der Organisation und der Wertschöpfungskette | Unternehmen, Standorte, Geschäftsaktivitäten, Produkte, Lieferanten, geografische Gebiete und Beziehungen. | Kennzeichnung der Finanzkonsolidierung, Kennzeichnung des GRI-Berichtsumfangs, Rolle in der Wertschöpfungskette und Gültigkeitsdaten. |
| Strategien, Maßnahmen und Sorgfaltsprüfung | Richtliniendokumente, Aktionspläne, Beschwerdemechanismen sowie Nachweise zu Einbindung und Abhilfe. | Rahmenspezifische Angaben zu Richtlinien und Maßnahmen, Managementansatz sowie Verknüpfung mit wesentlichen IRO/Themen. |
| Nachweise zu Stakeholdern und Auswirkungen | Betroffene Gruppen, Konsultationen, Beschwerden, Bewertungen, Vorfälle und Ergebnisse. | Prüfungen von Bedeutung und Schweregrad, Schlussfolgerung zur Wesentlichkeit, Datenschutz und Aggregation. |
| Kennzahlen und Berechnungen | Kennzahlen zu Belegschaft, Emissionen, Wasser, Abfall, Sicherheit, Governance und Lieferkette. | Abgrenzung, Einheiten, Methodik, Schätzungen, Aufschlüsselung und erforderliche Vergleichswerte. |
| Kontrollen und Genehmigungen | Datenverantwortliche, Nachweislink, Ersteller/Prüfer, Änderungsprotokoll, Freigabe und Status der Prüfungssicherheit. | Separate Freigabestufen für die Veröffentlichung der einzelnen Rahmenwerke und Freigabe der Aussagen. |
Caution
NICHT ÜBERTREIBEN
Versionshinweis zum offiziellen Interoperabilitätsindex Der GRI-ESRS Interoperabilitätsindex vom November 2024 ist ein wertvolles offizielles Zuordnungsinstrument, wurde jedoch auf Grundlage der ESRS-Datenpunkte von 2023 entwickelt. Die überarbeiteten ESRS von 2026 haben die Architektur und die Datenpunkte geändert. Verwenden Sie den Index als historische Zuordnungsquelle und validieren Sie jede wiederverwendete Beziehung erneut, bevor Sie eine Aussage zu den überarbeiteten ESRS treffen.
7. Vier vertretbare Optionen für einen kombinierten Bericht
Die überarbeiteten ESRS 1 gestatten ergänzende Informationen aus anderen Standards, einschließlich GRI, sofern diese gekennzeichnet sind und wesentliche Informationen nicht verschleiern. Diese Erlaubnis stellt keine Erklärung dar, dass die ergänzenden Informationen die GRI-Anforderungen erfüllen. Eine GRI-Aussage setzt weiterhin voraus, dass die Organisation die einschlägigen GRI-Anforderungen erfüllt.
In der Praxis
| Option | Funktionsweise | Am besten geeignet für — Kritische Kontrolle |
|---|---|---|
| A. ESRS-Erklärung + separater GRI-Bericht/Index | Veröffentlichen Sie die gesetzlich vorgeschriebene ESRS-Erklärung im Lagebericht und einen separaten GRI-Bericht oder -Index unter Verwendung kontrollierter Wiederverwendung. | Gruppen, die rechtliche Klarheit oder unterschiedliche Veröffentlichungszeitpunkte priorisieren. — Vermeiden Sie widersprüchliche Zahlen und kennzeichnen Sie jede Aussage und Abgrenzung eindeutig. |
| B. ESRS-Erklärung + ergänzende GRI-Informationen | Nehmen Sie gekennzeichnete ergänzende GRI-basierte Informationen in die ESRS-Erklärung auf oder stellen Sie sie daneben bereit, sofern dies zulässig ist und keine wesentlichen Informationen verschleiert werden. | Bestehende GRI-Berichterstatter, die eine einheitliche Darstellung anstreben. — Bewahren Sie die vorgeschriebene ESRS-Struktur; kennzeichnen Sie ergänzende Informationen und verschleiern Sie keine wesentlichen ESRS-Informationen. |
| C. Eine integrierte Veröffentlichung + duale Indizes | Verwenden Sie ein einziges öffentliches Dokument mit einer eigenen ESRS-Nachhaltigkeitserklärung und einem separaten GRI-Inhaltsindex, der auf die relevanten Stellen verweist. | Erfahrene Berichterstatter mit einer starken Inhalts-Governance. — Führen Sie zwei Anforderungszuordnungen und zwei Freigabeaussagen; verhindern Sie Schleifen bei Querverweisen. |
| D. ESRS-Erklärung + GRI-Angaben „with reference“ | Verwenden Sie ausgewählte GRI-Angaben, ohne eine Aussage „in Übereinstimmung mit“ den GRI-Standards zu machen. | Erstes Übergangsjahr oder begrenzter Umfang der Wirkungsberichterstattung. — Verwenden Sie die korrekte GRI-Erklärung zur Verwendung und kennzeichnen Sie die ausgewählten Standards/Angaben. |
8. Praktischer Interoperabilitäts-Workflow
Separate Ziele und Aussagen festlegen. Entscheiden Sie, ob die Organisation eine ESRS-Konformität, eine Berichterstattung „in Übereinstimmung mit den GRI Standards“, eine Berichterstattung „mit Bezugnahme auf die GRI Standards“ oder eine Kombination anstrebt.
Versionen und Zeiträume festschreiben. Den anwendbaren ESRS-Text, die GRI-Ausgaben und etwaige Übergangsstandards dokumentieren.
Ein Quellenregister erstellen. Offizielle Quellen, Definitionen und Nachweise indexieren, aber jede Beziehung als direkt, unterstützend, vergleichend oder interoperabel klassifizieren.
Ein gemeinsames Inventar der Auswirkungen/IROs erstellen. Beständige IDs für Auswirkungen, Risiken, Chancen, Themen, Standorte und Wertschöpfungskettenbeziehungen verwenden.
Separate Wesentlichkeitsprüfungen durchführen. Schlussfolgerungen zu wesentlichen Auswirkungen nach GRI sowie Schlussfolgerungen zur Auswirkungswesentlichkeit und finanziellen Wesentlichkeit nach ESRS separat genehmigen.
Angaben auf Anforderungsebene zuordnen. Wiederverwendbare Felder, verbleibende Lücken, Anpassungen der Abgrenzung und Auswirkungen auf Aussagen dokumentieren.
Innerhalb der ausgewählten Veröffentlichungsstruktur entwerfen. Die Struktur der ESRS-Nachhaltigkeitserklärung und die Logik des GRI-Inhaltsindex bewahren.
Eine doppelte Qualitätssicherung durchführen. Falsche Gleichsetzungen, widersprüchliche Abgrenzungen, Auslassungen, wiederholte Zahlen und mehrdeutige Aussagen vor der Veröffentlichung hinterfragen.
Hypothetical scenario
Veranschaulichendes Szenario – keine Unternehmensdaten
Der Standort eines Herstellers entnimmt Wasser aus einem wasserstressgefährdeten Einzugsgebiet. Belege aus der Gemeinschaft weisen auf eine schwerwiegende potenzielle Auswirkung auf den Zugang zu Wasser hin. Die Finanzmodellierung des Managements identifiziert keine wesentliche kurzfristige finanzielle Auswirkung, ein separates regulatorisches Übergangsrisiko ist jedoch mittelfristig finanziell wesentlich. Die Organisation kommt zu dem Schluss, dass Wasser aufgrund wesentlicher Auswirkungen ein wesentliches GRI-Thema ist; nach ESRS ist es auswirkungswesentlich und weist außerdem ein separates finanziell wesentliches Risiko auf. Die Daten zu demselben Standort, denselben Stakeholdern und demselben Wasser werden wiederverwendet, die GRI-Schlussfolgerung zur Auswirkung, die ESRS-Schlussfolgerung zur Auswirkung und die ESRS-Schlussfolgerung zum finanziellen Risiko werden jedoch separat erfasst.
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
In der Praxis
Hypothetisches Beispiel: ein Fabrikproblem, drei Ergebnisse der Wesentlichkeitsprüfung
| Ergebnis | Schlussfolgerung | Zusätzlicher Angabenumfang |
|---|---|---|
| GRI | Wasser ist ein wesentliches Thema, weil die Auswirkung zu den bedeutendsten Auswirkungen der Organisation gehört. | GRI 3-Angaben und anwendbare Angaben aus den themenspezifischen Standards sowie Einträge im Inhaltsindex. |
| ESRS-Auswirkungsperspektive | Wasserbezogene Auswirkungen sind wesentlich. | Wesentliche IROs, Strategien/Maßnahmen/Ziele und Messgrößen sowie erforderliche E3-Informationen. |
| ESRS-Finanzperspektive | Das regulatorische Übergangsrisiko ist finanziell wesentlich. | Strategie, finanzielle Auswirkungen, Risikomanagement und damit verbundene Angaben. |
Veranschaulichende Formulierung für einen kombinierten Bericht
Warum es funktioniert: Die Formulierung benennt die separaten Aussagen, erkennt die Wiederverwendung von Daten an, ohne Gleichwertigkeit zu behaupten, und zeigt den Nutzern, wo sie den GRI-Index finden. Dennoch muss überprüft werden, ob die Organisation tatsächlich jede Aussage erfüllt, ob die rechtliche ESRS-Grundlage aktuell ist und ob ergänzende Informationen die Nachhaltigkeitserklärung nicht unklar machen.
Hypothetical scenario
Veranschaulichende Formulierung – an Fakten und Aussagen anpassen
„Die Nachhaltigkeitserklärung wurde in Übereinstimmung mit den für den Berichtszeitraum 2026 geltenden ESRS erstellt. Die Veröffentlichung enthält außerdem Informationen, die in Übereinstimmung mit den GRI Standards erstellt wurden; der GRI-Inhaltsindex identifiziert die relevanten GRI-Angaben und deren Fundstellen. Gemeinsame Daten und Nachweise wurden verwendet, soweit Definitionen, Abgrenzungen und Methoden kompatibel sind. Schlussfolgerungen zur Wesentlichkeit und frameworkspezifische Anforderungen wurden separat bewertet und genehmigt. Die Aufnahme einer Angabe in einen Index weist für sich genommen nicht die Konformität mit dem jeweils anderen Berichtsrahmen nach.“
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In der Praxis
Häufige Fehler und Korrekturen
| Fehler | Warum dies scheitert | Korrektur |
|---|---|---|
| Die Wesentlichkeit der Auswirkungen nach GRI als „eine Hälfte der ESRS“ bezeichnen | Die Prozesse weisen gemeinsame Konzepte auf, aber nicht notwendigerweise identische Kriterien, Abgrenzungen oder Ergebnisse. | Gemeinsame Nachweise zuordnen und separate Prüfungen und Genehmigungen beibehalten. |
| Eine Bewertung für Auswirkungen und finanzielle Risiken verwenden | Unterschiedliche Dimensionen werden zusammengeführt, und schwerwiegende Auswirkungen können verschwinden. | Separate Perspektiven, Schwellenwerte und Begründungsfelder verwenden. |
| Unter der Annahme, dass der Index 2024 die überarbeiteten ESRS 2026 abdeckt | Die offizielle Zuordnung wurde anhand der ESRS 2023 erstellt. | Geänderte Absätze und verbleibende Lücken erneut validieren. |
| Veröffentlichung einer gemeinsamen Abgrenzungserklärung für beide | Der Wirkungsbereich von GRI und die Anforderungen der ESRS an das berichtende Unternehmen und die Wertschöpfungskette können voneinander abweichen. | Eine Abgrenzungsübersicht führen und jeden Rahmen erläutern. |
| Behandlung der ESRS-Angabenliste als GRI-Inhaltsindex | Die Funktionen und Regeln für Aussagen unterscheiden sich. | Einen GRI-Index erstellen, wenn die entsprechende GRI-Aussage gemacht wird. |
| Übernahme einer ESRS-Auslassung in GRI | Begründungen und die Logik der Wesentlichkeit werden möglicherweise nicht übertragen. | Jede Auslassung anhand der jeweils geltenden GRI-Anforderung prüfen. |
| Verwendung von „mit beiden abgestimmt“, ohne die Aussage zu definieren | Die Nutzer können nicht erkennen, ob damit eine Datenzuordnung, ein teilweiser Verweis oder die vollständige Erfüllung beider Rahmenwerke gemeint ist. | Präzise Aussagen zur Erstellung und zu den Einschränkungen verwenden. |
Bereitschaft
Checkliste für die Prüfung anhand beider Rahmenwerke
- Die Ziele, Versionen, Berichtszeiträume und Aussagen zu ESRS und GRI werden getrennt angegeben.
- Für den GRI-Prozess zur Ermittlung signifikanter Auswirkungen und den ESRS-Prozess zur Ermittlung der doppelten Wesentlichkeit liegen getrennte Entscheidungsprotokolle vor.
- Das berichtende Unternehmen, der Berichtsbereich von GRI und die Abdeckung der Wertschöpfungskette sind zugeordnet und erläutert.
- Die geltenden GRI Sector Standards wurden geprüft.
- Die Struktur der ESRS-Nachhaltigkeitserklärung und die Regeln zur Einbeziehung durch Verweis bleiben erhalten.
- Ein GRI-Inhaltsindex wird erstellt, sofern dies durch die ausgewählte GRI-Aussage erforderlich ist.
- Die ESRS-IRO-/Angabenliste wird nicht als Ersatz für den GRI-Index beschrieben.
- Die Zuordnungen der Datenpunkte weisen Definition, Abgrenzung, Methode, Aufschlüsselung und verbleibende Lücken aus.
- Der 2024 GRI-ESRS Interoperability Index wurde anhand der überarbeiteten ESRS erneut validiert.
- Ergänzende GRI-Informationen sind kenntlich gemacht und verschleiern keine wesentlichen ESRS-Informationen.
- Öffentliche Aussagen vermeiden „gleichwertig“, „vollständig abgestimmt“ oder „mit beiden konform“, sofern dies nicht rigoros belegt ist.
- Getrennte technische Freigaben stützen die Aussagen zu ESRS und GRI.
In der Praxis
Quellenregister
| ID | Offizielle Quelle | Rolle im Artikel — Status |
|---|---|---|
| S1 | Delegierte Verordnung der Kommission C(2026) 5010 final und Anhang – überarbeitete ESRS 1 und ESRS 2 | ESRS-Wesentlichkeit, berichtspflichtiges Unternehmen, Aufbau der Erklärung und ergänzende Informationen – Angenommen am 3. Juli 2026; Inkrafttreten zum Prüfdatum noch ausstehend |
| S2 | Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission in der geänderten Fassung | Aktuell geltende rechtliche ESRS und Architektur von 2023 – In Kraft |
| S3 | GRI 1: Grundlagen 2021 | Zweck, Anforderungen für die Übereinstimmung, Inhaltsindex und Aussagen – Aktueller universeller Standard zum Prüfdatum |
| S4 | GRI 2: Allgemeine Angaben 2021 | Einbezogene Unternehmen und allgemeiner Berichterstattungskontext – Aktueller universeller Standard zum Prüfdatum |
| S5 | GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | Prozess zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, wesentliche Themen und Managementansatz – Aktueller universeller Standard zum Prüfdatum |
| S6 | GRI-ESRS-Interoperabilitätsindex, November 2024 | Offizielle Zuordnung von Datenpunkten zwischen GRI und ESRS 2023 – Erfordert eine erneute Validierung für die überarbeiteten ESRS 2026 |
Eine Veröffentlichung kann separate Angaben zur Übereinstimmung mit ESRS und GRI unterstützen, wenn die jeweils geltenden Ziele, Wesentlichkeitsfeststellungen und rahmenspezifischen Anforderungen separat bewertet und genehmigt werden. Gemeinsame Daten und Nachweise können wiederverwendet werden, sofern Definitionen, Abgrenzungen und Methoden kompatibel sind; die Aufnahme in einen Index weist jedoch keine Übereinstimmung mit dem jeweils anderen Rahmenwerk nach.
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Ist die Wirkungswesentlichkeit nach GRI dasselbe wie die Wirkungswesentlichkeit nach ESRS?
ESRS und GRI können umfangreiche Nachweise, Daten und Prozessinfrastrukturen gemeinsam nutzen, sind jedoch nicht austauschbar. ESRS ist ein auf EU-Recht beruhender Berichtsstandard, der auf der doppelten Wesentlichkeit beruht: Wirkungswesentlichkeit und finanzielle Wesentlichkeit. GRI ist ein globales System der Berichterstattung über Auswirkungen, das auf die bedeutendsten Auswirkungen einer Organisation auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen, einschließlich der Menschenrechte, ausgerichtet ist.
Verlangt GRI die doppelte Wesentlichkeit?
ESRS ist ein auf EU-Recht beruhender Berichtsstandard, der auf der doppelten Wesentlichkeit beruht: Wirkungswesentlichkeit und finanzielle Wesentlichkeit. GRI ist ein globales System der Berichterstattung über Auswirkungen, das auf die bedeutendsten Auswirkungen einer Organisation auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen, einschließlich der Menschenrechte, ausgerichtet ist.
Kann ein Bericht sowohl ESRS als auch GRI entsprechen?
Eine Veröffentlichung kann separate Angaben zur Übereinstimmung mit ESRS und GRI unterstützen, wenn die jeweils geltenden Ziele, Wesentlichkeitsfeststellungen und rahmenspezifischen Anforderungen separat bewertet und genehmigt werden. Gemeinsame Daten und Nachweise können wiederverwendet werden, sofern Definitionen, Abgrenzungen und Methoden kompatibel sind; die Aufnahme in einen Index weist jedoch keine Übereinstimmung mit dem jeweils anderen Rahmenwerk nach.
Kann der GRI-ESRS-Interoperabilitätsindex von 2024 für die überarbeiteten ESRS 2026 verwendet werden?
Die überarbeiteten ESRS 2026 haben die Architektur und die Datenpunkte geändert. Verwenden Sie den Index als Quelle für eine historische Zuordnung und validieren Sie jede wiederverwendete Beziehung erneut, bevor Sie eine Angabe zur Übereinstimmung mit den überarbeiteten ESRS machen.
Ist der ESRS-Angabenindex dasselbe wie der GRI-Inhaltsindex?
Nach den überarbeiteten ESRS verlangt ESRS 2 IRO-2 Informationen über wesentliche IROs und die in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Angabepflichten. Das berichtspflichtige Unternehmen darf einen Index oder eine Liste verwenden, um die Navigation zu erleichtern; dabei handelt es sich jedoch nicht um einen GRI-Inhaltsindex, und dadurch wird keine GRI-Aussage begründet. Umgekehrt weist die Veröffentlichung eines GRI-Index nicht nach, dass der Aufbau der ESRS-Erklärung, die Wesentlichkeit von Informationen, die Datenpunkte, die Regeln zur Aufnahme durch Verweis oder die Rechtsgrundlage erfüllt wurden.
Verweise auf das Rahmenwerk
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