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GRI 102: Climate Change·Disclosure GRI 102-5

Gültig ab 2027

Gültig für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen; frühere Anwendung wird empfohlen. Ersetzt GRI 305.

Scope-1-Treibhausgasemissionen

Praxisleitfaden für die Erstellung dieser Offenlegung. Mit dieser Karte bestimmen Sie die vorzubereitenden Angaben, prüfen Aussagen und ordnen die Nachweise. Für die genauen Anforderungen ziehen Sie stets die offizielle Global Reporting Initiative-Quelle heran.

Rechtsstatus

GRI 102: Climate Change 2025 is effective for reports or other materials published on or after 1 January 2027, with earlier adoption encouraged.

Veröffentlichter Steckbrief

Zuletzt geprüft am 2026-07-30
RK Geprüft von Dr Ross KurinkoLinkedIn Strategic ESG Advisor · IFRS S1 & S2 / GRI / ESRS expert GRI Certified Global Trainer · PhD, University of Cambridge · ESG-AI expert 15+ years on FTSE 100 & Fortune Global 500 disclosures Canary Wharf, London LRA-Lehrmaterial · Nicht von Global Reporting Initiative herausgegeben oder gebilligt

Standard

GRI 102: Climate Change

Disclosure GRI 102-5 · 2025

Gültig ab

2027-01-01

Offizielle Quelle: Öffnen ↗

Zuletzt geprüft

2026-07-30

LRA-Lehrmaterial · Nicht von Global Reporting Initiative herausgegeben oder gebilligt

Kern der Offenlegung

Angabe 102-5 verlangt von einem Unternehmen, seine Brutto-Treibhausgasemissionen aus Scope 1 aus Quellen zu berichten, die innerhalb seiner organisatorischen Abgrenzung enthalten sind. Die organisatorische Abgrenzung muss anhand des Ansatzes der Kapitalanteile, der finanziellen Kontrolle oder der operativen Kontrolle festgelegt werden, und der ausgewählte Ansatz muss konsistent auf Scope 1, Scope 2 und Scope 3 angewendet werden. Das Unternehmen sollte erläutern, warum es den Ansatz ausgewählt hat.

Die Bruttosumme von Scope 1 muss in metrischen Tonnen CO₂-Äquivalent angegeben werden und CO₂, CH₄, N₂O, HFCs, PFCs, SF₆ und NF₃ umfassen. Das Unternehmen muss eine Aufschlüsselung jedes Gases sowohl in metrischen Tonnen als physischer Einheit als auch in metrischen Tonnen CO₂-Äquivalent bereitstellen.

Biogene Nicht-CO₂-Emissionen, etwa CH₄ und N₂O aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse, müssen in die Bruttoemissionen von Scope 1 einbezogen werden. Biogenes CO₂ aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse muss separat in metrischen Tonnen CO₂ berichtet werden und darf nicht in der Bruttosumme von Scope 1 enthalten sein.

GHG-Entnahmen, GHG-Handel und vermiedene Emissionen dürfen nicht mit den Bruttoemissionen von Scope 1 saldiert werden. Scope-1-Emissionen, die während Aktivitäten zur GHG-Entnahme entstehen, bleiben jedoch Teil des Bruttoinventars von Scope 1. Informationen zu Entnahmen und CO₂-Gutschriften werden unter den jeweils relevanten separaten Angaben berichtet.

Das Unternehmen muss Werte für das Treibhauspotenzial über 100 Jahre aus dem neuesten Bewertungsbericht des IPCC verwenden. Wenn historische Zeiträume anhand anderer IPCC-GWP-Werte berechnet wurden, sollte es die in den einzelnen Zeiträumen verwendeten Werte angeben.

Das Unternehmen muss das Basisjahr berichten und erläutern, warum es ausgewählt wurde. Es muss separate Basisjahrangaben für die Bruttoemissionen von Scope 1 in metrischen Tonnen CO₂-Äquivalent und für biogenes CO₂ in metrischen Tonnen CO₂ bereitstellen. Wenn die Emissionen des Basisjahres neu berechnet wurden, muss es den Auslöser erläutern und die zuvor veröffentlichten Werte berichten. Strukturelle Änderungen, Änderungen der Methodik, verbesserte Daten oder Faktoren sowie wesentliche Fehler können eine Neuberechnung auslösen.

Das Unternehmen muss die verwendeten Standards, Methoden, Annahmen und Berechnungsinstrumente berichten und die Quellen seiner Emissionsfaktoren angeben. Es sollte erläutern, warum diese Methoden und Faktoren ausgewählt wurden, und direkte Messungen von Berechnungen und Schätzungen unterscheiden.

Der berichtete organisatorische Perimeter sollte mit den in der Finanzberichterstattung enthaltenen Unternehmen abgestimmt werden. Unterschiede zwischen den Unternehmen der Finanz- und der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollten unter Angabe 2-2 erläutert werden, und Emissionen von zusätzlichen assoziierten Unternehmen, Joint Ventures oder nicht konsolidierten Tochterunternehmen, die in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einbezogen sind, sollten separat berichtet werden.

Um die Vergleichbarkeit zu unterstützen, sollte das Unternehmen die Bruttoemissionen von Scope 1, die Aufschlüsselung nach Gasen und die biogenen CO₂-Emissionen für den aktuellen Berichtszeitraum und mindestens zwei vorherige Berichtszeiträume darstellen. Es kann die Scope-1-Emissionen zusätzlich nach Geschäftsbereich oder Betriebsstätte, Land, Quellentyp und Aktivitätstyp aufschlüsseln.

Wenn erforderliche Informationen nicht berichtet werden können, sollte das Unternehmen den einschlägigen Grund für die Auslassung gemäß GRI 1 anwenden, statt einen Wert für ausgewählte Standorte als vollständiges Scope-1-Inventar darzustellen.

Dieses LRA-Lehrmaterial unterstützt die Erstellung der Offenlegung. Für die genauen Anforderungen ziehen Sie stets die offizielle Global Reporting Initiative-Quelle heran.

Bevor Sie beginnen

Bevor Sie beginnen

Eine kurze Checkliste, bevor Sie diese Offenlegung erstellen — haken Sie jeden Punkt ab, sobald er geklärt ist.

Vorbereitung

Wichtige vorzubereitende Angaben

Vorbereitungsfeld Was zu erfassen ist Nachweishinweis Verantwortlich
Organisatorische Abgrenzung und Konsolidierungsansatz Angabe 102-5 verlangt von einer Organisation, ihre Brutto-Treibhausgasemissionen aus Scope 1 aus Quellen zu melden, die innerhalb ihrer organisatorischen Grenze liegen. Die organisatorische Grenze muss nach dem Ansatz des Eigenkapitalanteils, der finanziellen Kontrolle oder der operativen Kontrolle festgelegt werden, und der gewählte Ansatz muss konsistent auf Scope 1, Scope 2 und Scope 3 angewendet werden. Die Organisation sollte erläutern, warum sie den Ansatz gewählt hat. Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur organisatorischen Grenze und zum Konsolidierungsansatz. THG-Bilanzierung / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Bruttogesamtsumme Scope 1 und Aufschlüsselung nach Gas Die Bruttogesamtsumme für Scope 1 muss in metrischen Tonnen CO₂-Äquivalent angegeben werden und CO₂, CH₄, N₂O, HFCs, PFCs, SF₆ und NF₃ umfassen. Die Organisation muss für jedes Gas eine Aufschlüsselung sowohl in physischen metrischen Tonnen als auch in metrischen Tonnen CO₂-Äquivalent bereitstellen. Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Bruttogesamtsumme von Scope 1 und zur Aufschlüsselung nach Gas. THG-Bilanzierung / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Biogene Nicht-CO₂-Emissionen und separat ausgewiesenes biogenes CO₂ Biogene Nicht-CO₂-Emissionen, etwa CH₄ und N₂O aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse, müssen in den Bruttoemissionen von Scope 1 enthalten sein. Biogenes CO₂ aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse muss separat in metrischen Tonnen CO₂ angegeben werden und darf nicht in der Bruttogesamtsumme von Scope 1 enthalten sein. Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zu biogenen Nicht-CO₂-Emissionen und separat ausgewiesenem biogenem CO₂. THG-Bilanzierung / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Ausschluss von Entnahmen, Handelsgeschäften und vermiedenen Emissionen THG-Entnahmen, THG-Handelsgeschäfte und vermiedene Emissionen dürfen nicht mit den Bruttoemissionen von Scope 1 verrechnet werden. Scope-1-Emissionen, die während THG-Entnahmeaktivitäten entstehen, bleiben jedoch Bestandteil des Bruttoinventars von Scope 1. Informationen zu Entnahmen und CO₂-Gutschriften werden im Rahmen der jeweils relevanten separaten Angaben berichtet. Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zum Ausschluss von Entnahmen, Handelsgeschäften und vermiedenen Emissionen. THG-Bilanzierung / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Neueste IPCC-GWP-Werte für 100 Jahre Die Organisation muss die Werte des globalen Erwärmungspotenzials über 100 Jahre aus dem neuesten IPCC-Bewertungsbericht verwenden. Wenn historische Zeiträume unter Verwendung anderer IPCC-GWP-Werte berechnet wurden, sollte sie die für jeden Zeitraum verwendeten Werte angeben. Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zu den neuesten IPCC-GWP-Werten für 100 Jahre. THG-Bilanzierung / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Basisjahr, Neuberechnung und Vorperiodenwerte Die Organisation muss das Basisjahr angeben und erläutern, warum es ausgewählt wurde. Sie muss separate Basisjahrwerte für Bruttoemissionen von Scope 1 in metrischen Tonnen CO₂-Äquivalent und für biogene CO₂-Emissionen in metrischen Tonnen CO₂ bereitstellen. Wenn die Emissionen des Basisjahres neu berechnet wurden, muss sie den Auslöser erläutern und die zuvor angegebenen Werte melden. Strukturelle Änderungen, Änderungen der Methodik, verbesserte Daten oder Faktoren sowie wesentliche Fehler können eine Neuberechnung auslösen. Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zu Basisjahr, Neuberechnung und Vorperiodenwerten. Treibhausgasbilanzierung / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Standards, Methoden, Annahmen und Emissionsfaktoren Die Organisation muss die verwendeten Standards, Methoden, Annahmen und Berechnungstools angeben und die Quellen ihrer Emissionsfaktoren benennen. Sie sollte erläutern, warum diese Methoden und Faktoren ausgewählt wurden, und direkte Messungen von Berechnungen und Schätzungen unterscheiden. Genehmigte Quellaufzeichnungen, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung der Standards, Methoden, Annahmen und Emissionsfaktoren. Treibhausgasbilanzierung / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Abstimmung des Konsolidierungskreises mit der Finanzberichterstattung Der berichtete organisatorische Konsolidierungskreis sollte mit den in der Finanzberichterstattung einbezogenen Unternehmen abgestimmt werden. Unterschiede zwischen den in der Finanz- und der Nachhaltigkeitsberichterstattung berücksichtigten Unternehmen sollten unter Angabe 2-2 erläutert werden, und Emissionen von zusätzlichen assoziierten Unternehmen, Joint Ventures oder nicht konsolidierten Tochterunternehmen, die in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einbezogen sind, sollten separat ausgewiesen werden. Genehmigte Quellaufzeichnungen, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung der Abstimmung des Konsolidierungskreises mit der Finanzberichterstattung. Finanzen / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aktuelle und historische Trendinformationen Zur Unterstützung der Vergleichbarkeit sollte die Organisation die Bruttoemissionen aus Scope 1, die Aufschlüsselung nach Gasen und biogene CO₂-Emissionen für den aktuellen Berichtszeitraum sowie mindestens zwei vorherige Berichtszeiträume darstellen. Sie kann die Scope 1-Emissionen zusätzlich nach Geschäftsbereich oder Anlage, Land, Quellentyp und Aktivitätstyp aufschlüsseln. Genehmigte Quellaufzeichnungen, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung aktueller und historischer Trendinformationen. Treibhausgasbilanzierung / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Grund für die Auslassung und Vollständigkeit des Inventars Wenn erforderliche Informationen nicht berichtet werden können, sollte die Organisation den relevanten Grund für die Auslassung gemäß GRI 1 anwenden, anstatt eine Angabe für ausgewählte Standorte als vollständiges Scope 1-Inventar darzustellen. Genehmigte Quellaufzeichnungen, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung des Grunds für die Auslassung und der Vollständigkeit des Inventars. Treibhausgasbilanzierung / Nachhaltigkeitsberichterstattung
+ Teilelemente von GRI 102-5 anzeigen (LRA-Arbeitscheckliste)

So bereiten Sie es vor

Berichten Sie die Bruttoemissionen aus Scope 1 aus jeder Quelle innerhalb des ausgewählten organisatorischen Konsolidierungskreises. Wenden Sie einen Konsolidierungsansatz konsistent auf Scope 1, Scope 2 und Scope 3 an.
Sammeln und stimmen Sie die Aufzeichnungen ab für: organisatorischer Konsolidierungskreis und Konsolidierungsansatz; Bruttogesamtsumme von Scope 1 und Aufschlüsselung nach Gasen; biogener Nicht-CO₂ und separat ausgewiesenes biogenes CO₂; Ausschluss von Entnahmen, Handelsgeschäften und vermiedenen Emissionen; aktuellste IPCC-GWP-Werte für 100 Jahre; Basisjahr, Neuberechnung und Angaben zu früheren Berichtszeiträumen; Standards, Methoden, Annahmen und Emissionsfaktoren; Abstimmung des Konsolidierungskreises mit der Finanzberichterstattung; aktuelle und historische Trendinformationen; Grund für die Auslassung und Vollständigkeit des Inventars.
Wenn erforderliche Informationen nicht verfügbar sind, wenden Sie den relevanten Grund für die Auslassung gemäß GRI 1 an, anstatt ausgewählte Anlagen als vollständiges organisatorisches Inventar darzustellen.
Erstellen Sie die Antwort unter Verwendung der im Fokus der Angabe dargestellten definierten Begriffe; ersetzen Sie diese nicht durch umfassendere interne Bezeichnungen.
Prüfen Sie den endgültigen Wortlaut vor der Freigabe anhand jeder Anforderung sowie der zugrunde liegenden Governance- oder Datenaufzeichnungen.

Daten anfordern

Nachweise für die Angabe anfordern

Übersetzen Sie die Offenlegung in eine interne Geschäftsfrage — und passen Sie diese dann an die Sprache Ihrer Organisation an.

Konsolidierungsrichtlinie und Abgleich der Rechtsträger; Aktivitätsdaten auf Quellenebene; Bruttogesamtsumme von Scope 1; Aufschlüsselung der Gase nach physischen Tonnen und tCO₂e; biogener Nicht-CO₂-Ausstoß und separat ausgewiesenes biogenes CO₂; Kontrollen für Ausschlüsse; Quelle des IPCC-GWP; Dateien zum Basisjahr und zur Neuberechnung; Standards, Methoden, Annahmen, Faktoren sowie aktuelle und historische Zahlen.

Verwenden Sie die eigenen Rollen- und Dokumentnamen der Organisation, aber bewahren Sie die definierten GRI-Begriffe und den oben beschriebenen Umfang.

Bessere Anfrage

Konsolidierungsrichtlinie und Abgleich der Rechtsträger; Aktivitätsdaten auf Quellenebene; Bruttogesamtsumme von Scope 1; Aufschlüsselung der Gase nach physischen Tonnen und tCO₂e; biogener Nicht-CO₂-Ausstoß und separat ausgewiesenes biogenes CO₂; Kontrollen für Ausschlüsse; Quelle des IPCC-GWP; Dateien zum Basisjahr und zur Neuberechnung; Standards, Methoden, Annahmen, Faktoren sowie aktuelle und historische Zahlen.

Offenlegung entwerfen

Notizen, die aus Daten eine Offenlegung machen

LRA-Schulungsvorlagen — passen Sie sie an Ihre Organisation an und prüfen Sie vor der Freigabe die offizielle Quelle.

Methodenhinweis

Beziehen Sie biogenen Nicht-CO₂-Ausstoß in den Bruttowert von Scope 1 ein, weisen Sie biogenes CO₂ separat in metrischen Tonnen CO₂ aus und verrechnen Sie weder Entnahmen noch GHG-Handel, CO₂-Zertifikate oder vermiedene Emissionen mit der Bruttogesamtsumme.

Kontexthinweis

Gleichen Sie die für die Nachhaltigkeitsberichterstattung relevanten Rechtsträger mit den für die Finanzberichterstattung relevanten Rechtsträgern ab und erläutern Sie die Unterschiede. Unterscheiden Sie eine Neuberechnung des Basisjahres von einer Neudarstellung zuvor veröffentlichter Informationen gemäß GRI 2-4.

Download-Center

Werkzeuge & Formulare zur Vorbereitung

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Prüfungsbereitschaft

Prüfen Sie zu jeder Aussage die Nachweise

Aussage Risiko Zu prüfende Nachweise
Die organisatorische Grenze und der Konsolidierungsansatz werden korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt die organisatorische Grenze und den Konsolidierungsansatz aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung der organisatorischen Grenze und des Konsolidierungsansatzes.
Die Bruttogesamtsumme von Scope 1 und die Aufschlüsselung nach Gasen werden korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt die Bruttogesamtsumme von Scope 1 und die Aufschlüsselung nach Gasen aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung der Bruttogesamtsumme von Scope 1 und der Aufschlüsselung nach Gasen.
Biogener Nicht-CO₂-Ausstoß und separat ausgewiesenes biogenes CO₂ werden korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt biogenen Nicht-CO₂-Ausstoß und separat ausgewiesenes biogenes CO₂ aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung des biogenen Nicht-CO₂-Ausstoßes und des separat ausgewiesenen biogenen CO₂.
Der Ausschluss von Entnahmen, Handel und vermiedenen Emissionen wird korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt den Ausschluss von Entnahmen, Handel und vermiedenen Emissionen aus, klassifiziert ihn falsch oder stellt ihn überhöht dar.Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung des Ausschlusses von Entnahmen, Handel und vermiedenen Emissionen.
Die aktuellsten IPCC-GWP-Werte für 100 Jahre werden korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt die aktuellsten IPCC-GWP-Werte für 100 Jahre aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung der aktuellsten IPCC-GWP-Werte für 100 Jahre.
Basisjahr, Neuberechnung und Zahlen für frühere Berichtszeiträume werden korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt Basisjahr, Neuberechnung und Zahlen für frühere Berichtszeiträume aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung von Basisjahr, Neuberechnung und Zahlen für frühere Berichtszeiträume.
Standards, Methoden, Annahmen und Emissionsfaktoren werden korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt Standards, Methoden, Annahmen und Emissionsfaktoren aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung von Standards, Methoden, Annahmen und Emissionsfaktoren.
Der Abgleich der Berichtsgrenze der Finanzberichterstattung wird korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt den Abgleich der Berichtsgrenze der Finanzberichterstattung aus, klassifiziert ihn falsch oder stellt ihn überhöht dar.Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung des Abgleichs der Berichtsgrenze der Finanzberichterstattung.
Aktuelle und historische Trendinformationen werden korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt aktuelle und historische Trendinformationen aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Unterstützung aktueller und historischer Trendinformationen.
Begründung für das Weglassen und Vollständigkeit des Inventars werden korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt die Begründung für das Weglassen und die Vollständigkeit des Inventars aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien, Abstimmungen und Prüfungsnachweise zur Begründung für das Weglassen und zur Vollständigkeit des Inventars.

Vorzubereitendes Nachweispaket

Häufige Lücken in der Berichterstattung

Darstellung der Aufschlüsselung nach Gasen nur in tCO₂e und Weglassen der physischen metrischen Tonnen.
Ausschluss von biogenem Nicht-CO₂ oder dessen zweimalige Addition zur Bruttogesamtsumme.
Einbeziehung von biogenem CO₂ in das Bruttoinventar von Scope 1.
Verrechnung von CO₂-Zertifikaten oder Entnahmen mit dem Bruttoinventar von Scope 1.
Weglassen von NF₃, des Konsolidierungsansatzes oder der Quellen der Emissionsfaktoren.
Darstellung ausgewählter Anlagen als vollständiges organisatorisches Inventar.
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