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26 Jun 2026
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Kalifornien schlägt Verzögerung der ersten SB 253 Berichtsfrist vor

Der SB 253 Kaliforniens tritt in seine erste Umsetzungsphase ein, wobei CARB nun eine Verlängerung für den ersten Berichtswertzyklus Scope 1 und Scope 2 vorschlägt. Die Aktualisierung belässt die Berichtspflicht, wobei der Zeitplan und die Vollzugsdiskretion den Zyklus im ersten Jahr prägen, und Assurance für spätere Umsetzungen relevant bleibt.


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Das California Air Resources Board (CARB) schlägt vor, die erste Scope 1 und Scope 2 Frist für die Treibhausgasemissionsberichterstattung gemäß dem Senate Bill 253 vom 10 August 2026 auf den 10 November 2026 zu verschieben. Die Änderung würde den betroffenen Unternehmen mehr Zeit geben, während CARB die Durchführungsverordnung finalisiert.

Der offene Punkt ist das endgültige Umsetzungsdatum, das nun vom 15-tägigen Änderungsverfahren des CARB und der Genehmigung durch das Office of Administrative Law (OAL) abhängt, die kalifornische Behörde, die staatliche Agenturvorschriften vor Inkrafttreten überprüft.

Was CARB angekündigt hat

Am 24 Juni 2026 teilte CARB mit, dass es seinen Regulierungsentwurf für das California Corporate Greenhouse Gas Reporting Program aktualisiert. Die Aktualisierung würde die erste Berichtsfrist um drei Monate verschieben und begrenzte Klarstellungen zu den vorgeschlagenen Anforderungen hinzufügen.

Die Änderung bezieht sich auf die Vorgeschlagene kalifornische Unternehmens-Treibhausgasberichterstattung und Offenlegung zum klimabezogenen Finanzrisiko erstverordnung. Das Board von CARB genehmigte die Erstverordnung am 26 Februar 2026, und das endgültige Paket wurde am 20 Mai 2026 beim OAL eingereicht, bevor es für begrenzte Klarstellungen zurückgezogen wurde.

Hintergrund: SB 253

Senate Bill 253 ist das Climate Corporate Data Accountability Act. Es verlangt von betroffenen Unternehmen, die Treibhausgasemissionen jährlich für das vorangegangene Geschäftsjahr zu berichten.

Das Gesetz gilt für in den USA ansässige Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtumsatz von über US$1 Milliarden, die in Kalifornien geschäftlich tätig sind. Berichtspflichtige Unternehmen müssen Emissionen nach Scope 1, Scope 2 und Scope 3 offenlegen. Der erste 2026 Berichtszyklus umfasst Scope 1 und Scope 2; die Berichterstattung nach Scope 3 beginnt in 2027.

SB 253 schafft die gesetzliche Berichtspflicht; die Erstverordnung von CARB legt den ersten Umsetzungsrahmen einschließlich des Terminplans für die Berichterstattung im ersten Jahr fest.

Status und Durchsetzung

CARBs erste Zyklusposition betrifft die Durchsetzungsermessensspielraum. Für den 2026 Bericht können berichtspflichtige Stellen Scope 1 und Scope 2 Emissionsdaten auf der Grundlage von Informationen einreichen, die sie bereits hatten oder bereits sammelten, als CARB seine Dezember 2024 Enforcement Notice herausgab.

Wenn eine Einheit keine Scope 1- und Scope 2-Daten erfasst hat und zu diesem Zeitpunkt auch nicht plante, diese zu erfassen, erwartet CARB für den ersten Berichtszeitraum keine Berichterstattung der Scope 1- und Scope 2-Daten. Stattdessen sollte die Einheit eine Erklärung auf Firmenbriefpapier einreichen, in der dargelegt wird, dass sie gemäß der Enforcement Notice keine Emissionsdaten einreicht, weil sie die entsprechenden Daten zum Zeitpunkt des Erlasses der Mitteilung nicht erhoben hat und auch nicht zu erheben plante.

Sicherung im ersten Zyklus

SB 253 beinhaltet eine unabhängige Drittpartei-Prüfverpflichtung für Emissionsangaben. Die Workshop-Materialien von CARB vom März 2026 besagen jedoch, dass eine begrenzte Prüfung für die 2026 Scope 1 und Scope 2 Einreichung nicht erforderlich ist.

Für das 2026 Reporting können Einheiten Scope 1- und Scope 2-Daten auf Basis von Informationen einreichen, die sie bereits hatten oder bereits sammelten, als CARB seine Durchsetzungsmitteilung vom Dezember 2024 veröffentlichte, unabhängig davon, ob diese Daten eine begrenzte Sicherheit erhalten hatten oder nicht.

Die Prüfung bleibt über den ersten Zyklus hinaus relevant. Die Workshop-Materialien von CARB behandeln die begrenzte Prüfung für Scope 1 und Scope 2 in der Jahresberichterstattung nach 2026,, sodass die Prüfungsvorbereitung weiterhin Teil des fortlaufenden SB 253 Implementierungsrahmens ist.

Separate Position on SB 261

Der Klimaberichtserstattungsrahmen von Kalifornien umfasst auch Senate Bill 261, die die Berichterstattung über klimabezogene finanzielle Risiken abdeckt. CARB beschreibt dieses Programm als anwendbar auf öffentliche und private US-Unternehmen, die in Kalifornien tätig sind und einen Jahresumsatz von über US$500 Millionen erzielen.

SB 261 befindet sich in einer anderen Position. Das Dezember-2025 Enforcement Advisory von CARB besagt, dass die Behörde nach einer gerichtlichen Anordnung die SB 261 Berichtsfrist während der laufenden Berufungsverfahren nicht durchsetzen wird. Unternehmen können zu diesem Zeitpunkt freiwillig berichten.

Das vorgeschlagene 10 November 2026 Datum betrifft daher die Emissionsberichterstattung von SB 253 und nicht die der klimabezogenen Risikoberichterstattung von SB 261.

Berichterstattungsrelevanz

Die vorgeschlagene Friständerung ist praktischer und nicht struktureller Natur. Unternehmen, die voraussichtlich unter SB 253 fallen, hätten mehr Zeit vor der ersten Einreichung von Scope 1 und Scope 2, müssen sich jedoch weiterhin auf die öffentliche Emissionsberichterstattung vorbereiten.

Die CARB beschreibt die Programme als eine Möglichkeit, Verbrauchern und Investoren klarere und konsistentere Informationen bereitzustellen. Für Berichtsteams führt dies dazu, dass Emissionsdaten in einen formelleren Offenlegungsprozess eingebracht werden, mit Auswirkungen auf Datenhoheit, Kontrollen und Assurance.

Was als Nächstes zu beachten ist

Der nächste Verfahrensschritt ist die Veröffentlichung begrenzter Änderungen an der Anfangsverordnung durch CARB für eine 15-tägige öffentliche Kommentierungsfrist. Danach plant CARB, das Paket erneut bei OAL einzureichen.

Bis dieser Prozess abgeschlossen ist, sollte der 10. November 2026 als ein vorgeschlagenes Arbeitsdatum und nicht als endgültige Frist behandelt werden. Unternehmen, die voraussichtlich unter die Regelung fallen, sollten die zusätzliche Zeit nutzen, um die Anwendbarkeit zu bestätigen, verfügbare Scope-1- und Scope-2-Daten zu überprüfen und zu dokumentieren, ob sie Emissionsdaten oder eine Erklärung gemäß CARBs Erstzyklus-Durchsetzungsansatz einreichen.

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