Überarbeitete ESRS Datenpunkte: Was sich in 2026 geändert hat
Die 2026 Entwurfsliste von EFRAG reduziert die Anzahl der ESRS Datenpunkte erheblich und ändert, wie diese strukturiert und zugeordnet werden.

Am 28 August 2026 veröffentlichte das European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Secretariat die 2026 Entwurfsliste der Datenpunkte für die Revised European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Das Paket umfasst eine bereinigte Fassung, eine Mapping-Fassung, die die überarbeiteten Datenpunkte mit dem 2023 ESRS und 2024 IG 3 verknüpft, sowie eine Erläuternde Anmerkung.
Die 2026-Entwurfsliste basiert auf dem überarbeiteten delegierten Rechtsakt zu ESRS, der von der European Commission am 3. Juli 2026 veröffentlicht wurde. Die entsprechende XBRL-Entwurfstaxonomie wurde auf derselben Grundlage erstellt. Gemeinsam überführen die Entwurfsliste und die XBRL-Entwurfstaxonomie die überarbeiteten Offenlegungsanforderungen in Strukturen für die menschliche Nutzung und die digitale Berichterstattung.
Reduzierung der Datenpunkte
EFRAGs August 2026 Erläuterungsnotiz weist 783 ‘shall’-Datenpunkte aus, mit Ausnahme der allgemeinen Angabepflichten (GDRs) im Juli 2023 ESRS erlassenen delegierten Rechtsakt. EFRAGs Dezember 2025 technische Beratung enthielt 314, während die im Juli 2026 überarbeiteten ESRS auf derselben Grundlage 292 ‘shall’-Datenpunkte enthalten.
Dies stellt eine etwa 63% Reduktion im Vergleich zu 2023 dar.
Der Vergleich ist nicht vollständig gleichwertig, da EFRAG auch Aspekte der Modellierung und Zählung von Datenpunkten geändert hat.
EFRAG definiert einen Datenpunkt als ein klar abgrenzbares und spezifisches Informationselement, das von einer ESRS Offenlegungsanforderung verlangt wird, im Allgemeinen auf Absatz- oder Unterabsatzebene. Zur Definition von Datenpunkten werden zwei sich ergänzende Kriterien verwendet: semantische Abgrenzbarkeit und Datentyp.
Datenpunkte, die zuvor aus Anwendungsanforderungen (ARs) hervorgingen, wurden aus den überarbeiteten ESRS entfernt oder in Leitlinien umgewandelt. ARs können die Modellierung von Datenpunkten weiterhin beeinflussen, beispielsweise durch die Festlegung einer Aufschlüsselung oder eines zulässigen Datentyps. Excel verknüpft relevante ARs über ein Feld Zugehörige Leitlinien.
Aufschlüsselungen, beispielsweise nach Land oder Gasart, werden als Attribute erfasst und nicht als separate Datenpunkte gezählt. Mehrere narrative Elemente innerhalb eines zusammenhängenden Absatzes können ebenfalls als ein einziger narrativer Datenpunkt dargestellt werden.
EFRAG fasst die Veränderung der Anzahl der Datenpunkte über die aufeinanderfolgenden Vereinfachungsstufen in der nachstehenden Abbildung 2 zusammen.

Quelle: Entwicklung der Anzahl der ESRS-Datenpunkte, Erläuternde Anmerkung
Wo sich die Datenpunkte konzentrieren
Die meisten Datenpunkte konzentrieren sich auf drei Standards: ESRS E1, ESRS 2 und ESRS S1. Zusammen machen sie 190 der 292 Datenpunkte aus, also etwa 65% der Gesamtzahl.
Von den 292 Datenpunkten sind 83, oder 28%, den in Anhang A von ESRS 2 aufgeführten EU-Rechtsvorschriften zugeordnet, darunter SFDR, Säule 3, die Benchmark-Verordnung und das Klimagesetz. EFRAG weist darauf hin, dass die Zuordnung zu anderen EU-Rechtsvorschriften, wie etwa der CSDDD, noch nicht erfolgt ist.
Wesentlichkeit und Konditionalität
Die Anzahl der Datenpunkte entspricht nicht der Anzahl der Angabepflichten in einer einzelnen Nachhaltigkeitserklärung. Ein Unternehmen kann einzelne Datenpunkte, Unterthemen oder ganze Themen als nicht wesentlich beurteilen und die entsprechenden Informationen weglassen.
Gemäß ESRS 1 Absatz 24 legt ein Unternehmen die von einem ESRS-Datenpunkt vorgeschriebenen Informationen nicht offen, wenn diese Informationen nicht wesentlich sind. Im Gegensatz zu den 2023 ESRS enthalten die überarbeiteten ESRS keine obligatorischen Datenpunkte, die unabhängig von der Wesentlichkeitsbeurteilung offengelegt werden müssen.
Die Statistik von EFRAG weist 195 Datenpunkte netto, ohne bedingte Datenpunkte aus. Ist ein Datenpunkt bedingt, muss auch die entsprechende Bedingung im Standard erfüllt sein. Die Excel-Datei kennzeichnet bedingte Datenpunkte und gibt gesondert an, wo die entsprechende Bedingung in einem anderen Absatz festgelegt ist.
EFRAG zählt sechs technische ESRS 2 BP-1-Datenpunkte separat. Diese enthalten Metadaten zur Nachhaltigkeitserklärung und unterliegen nicht der doppelten Wesentlichkeitsbeurteilung.
Angaben nach GDR fallen ebenfalls nicht in die 292-Zählung. Angaben zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen gelten nur, wenn das Unternehmen die entsprechenden Konzepte, Maßnahmen oder Ziele für ein wesentliches Thema oder Unterthema eingeführt hat.
Die thematischen Tabellen enthalten Platzhalter, die Nutzer auf die anwendbaren GDR-P-, GDR-A- und GDR-T-Anforderungen verweisen. Diese Platzhalter sind keine Datenpunkte und nicht in der Gesamtsumme der 292 enthalten.
GDR-M sollte auf jeden wesentlichen metrischen Datenpunkt angewendet werden, einschließlich zusätzlicher unternehmensspezifischer Kennzahlen. GDR-M ist in den thematischen Arbeitsblättern nicht als virtueller Datenpunkt enthalten. EFRAG stellt daher einen separaten Anhang bereit, in dem die für GDR-M zu verwendenden metrischen Datenpunkte in der XBRL-Taxonomie aufgeführt sind.
Datenpunktstruktur und stufenweise Einführung
EFRAG gliedert die Datentypen in drei Hauptkategorien:
- Narrativ;
- Semi-narrative Angaben, einschließlich Aufzählungslisten und boolescher Datenpunkte, die häufig Bestandteil einer narrativen Angabe sind;
- Numerische Elemente, die Datentypen abdecken, die weder narrativ noch semi-narrativ sind.
Numerische Datenpunkte werden ferner nach Format oder Einheit klassifiziert. Die Liste weist außerdem alternative Darstellungen aus, sofern die Standards mehr als eine Form der Angabe zulassen.
Anforderungen an die Aufschlüsselung werden getrennt von der Anzahl der Datenpunkte erfasst. Verbindliche Aufschlüsselungen sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet, während optionale oder bedingte Aufschlüsselungen durch "may" oder "if applicable" gekennzeichnet werden. Diese Aufschlüsselungen führen normalerweise nicht zu zusätzlichen Datenpunkten.
Die Excel-Datei enthält drei Spalten zu den Übergangsbestimmungen, die mit ESRS 1 verknüpft sind und zwischen Unternehmen der ersten Welle oberhalb und unterhalb der in den Paragraphen 125 und 126 festgelegten Schwellenwerte sowie anderen von Paragraph 127 erfassten Unternehmen unterscheiden.
Zuordnung zu 2024 IG 3
Die Zuordnungsversion ist insbesondere für Unternehmen relevant, die bereits die 2024 IG 3-Liste der ESRS-Datenpunkte verwenden.
Jeder überarbeitete Datenpunkt erhält eine neue Kennung, die mit “ESRS26_” beginnt. EFRAG führte die neuen IDs ein, um Eindeutigkeit sicherzustellen und Überschneidungen mit den in 2024 IG 3 verwendeten IDs zu vermeiden.
Die Zuordnung verknüpft die überarbeiteten Datenpunkte soweit möglich mit dem 2023 ESRS und dem 2024 IG 3. Die Beziehung ist nicht eins zu eins. Einige überarbeitete Datenpunkte fassen mehrere 2024 IG 3-Datenpunkte zusammen, während einige frühere Datenpunkte auf mehrere überarbeitete Einträge aufgeteilt werden.
Bestehende ESRS-Datenregister müssen daher mit den überarbeiteten Datenpunkten abgeglichen werden und erfordern nicht nur den Austausch von Absatzverweisen oder IDs.
EFRAG nennt die Analyse von Datenlücken und die Änderung bestehender Nachhaltigkeitserklärungen als einige der vorgesehenen Verwendungszwecke der Liste.
Datenpunktnamen sind abgekürzt
EFRAG erklärt, dass Datenpunktnamen verkürzte Beschreibungen von Angabepflichten sind. Sie geben nicht alle Informationen im relevanten ESRS-Absatz wieder und enthalten nicht unbedingt die mit dem Datenpunkt verbundenen Bedingungen.
Die Excel-Datei enthält direkte Links von den Datenpunktnamen zu den entsprechenden Absätzen im EFRAG ESRS Knowledge Hub. Der vollständige ESRS-Text ist weiterhin erforderlich, um den Anwendungsbereich, die Bedingungen, die erforderlichen Inhalte und die anzuwendende Aufschlüsselung zu bestimmen.
Status und nächste Schritte
Der überarbeitete ESRS wird erst nach Abschluss der Prüfungsfrist und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtswirksam.
Die 2026-Entwurfsliste ist nicht verbindliches Unterstützungsmaterial des EFRAG Secretariat. Sie ist nicht Bestandteil der überarbeiteten ESRS und stellt keine Umsetzungsleitlinien dar.
EFRAG weist darauf hin, dass die Liste nicht den verabschiedeten ESRS-Text ersetzen oder als Checkliste verwendet werden darf. Sie sollte zusammen mit dem bei der Wesentlichkeitsbeurteilung angewandten Ermessen verwendet werden. EFRAG weist außerdem darauf hin, dass der aktuelle Entwurf Fehler enthalten oder unvollständig sein kann.
Die Entwurfsliste ist für die menschliche Nutzung konzipiert, während die entsprechende XBRL-Taxonomie hauptsächlich für maschinenlesbare digitale Berichterstattung bestimmt ist. Einige technische Details sind daher nur in der Taxonomie enthalten.
EFRAG plant, die Entwurfsversion der XBRL-Taxonomie kurz nach dem Entwurf der Liste für eine separate förmliche öffentliche Konsultation zu veröffentlichen. Anschließend plant sie, die Taxonomie an die European Securities and Markets Authority (ESMA) und die European Commission im November 2026 zu übergeben.
Die Entwurfsliste der Datenpunkte ist zur Prüfung auf schwerwiegende Fehler bis zum 23 Oktober 2026 geöffnet. EFRAG erwartet, die endgültige Fassung bis Ende 2026 zu veröffentlichen.