Short answer
The answer, before the reasoning
TNFD und ESRS weisen eine starke Entsprechung auf, dienen jedoch unterschiedlichen Berichtsentscheidungen. TNFD ist ein freiwilliger Rahmen mit einer ISSB-orientierten Grundlage der finanziellen Wesentlichkeit und einer optionalen zusätzlichen Perspektive auf Auswirkungen.
Die ESRS-Berichterstattung ist verbindlich, sofern die CSRD Anwendung findet, und basiert auf der doppelten Wesentlichkeit. EFRAG und TNFD kamen 2024 zu dem Schluss, dass alle 14 empfohlenen TNFD-Angaben in den 2023 ESRS abgebildet sind – in ESRS 2 und mehreren thematischen Standards, nicht nur in ESRS E4. Gemeinsame Nachweise zu Standorten, Wertschöpfungsketten, Abhängigkeiten, Auswirkungen, Risiken, Chancen, Governance, Maßnahmen, Kennzahlen und Zielen können wiederverwendet werden. Wesentlichkeitsprüfungen, Umfang, Granularität, Darstellung, Formulierungen zu Übergangsplänen, Prüfung und Compliance-Aussagen müssen rahmenspezifisch bleiben.
Kurze Orientierung
Kurze Orientierung
- Gilt für
- Unternehmen, die ESRS-Angaben zur Natur und TNFD-ausgerichtete Berichterstattung erstellen oder ein Nachweissystem für beide gestalten.
- Primäre Entscheidung
- Was wiederverwendet werden kann, was angepasst werden muss und wie sich eine nicht belegte Gleichsetzung oder Compliance-Aussage vermeiden lässt.
- Wichtige Quellen
- TNFD Recommendations v1.0; EFRAG-TNFD Correspondence Mapping 2024; anwendbarer Rechtstext der ESRS und überarbeiteter Rechtsakt/Status vom 3. Juli 2026.
- Häufige Verwechslung
- ESRS E4 allein als vollständige TNFD-Quervergleichsmatrix zu behandeln oder anzunehmen, dass die Abbildung aller 14 eine identische Wesentlichkeit, einen identischen Umfang und eine identische Prüfung bedeutet.
1. Mit Rechts- und Ausgabenstatus beginnen
Die Übernahme der TNFD ist auf Rahmenebene freiwillig. Die ESRS sind Teil der rechtlichen Berichtsarchitektur der EU und gelten nur, sofern die einschlägigen Anforderungen der CSRD und der Rechnungslegungsrichtlinie für das Unternehmen gelten. Der rechtliche Anwendungsbereich, der Berichtszeitraum und die nationale Umsetzung müssen daher getrennt beurteilt werden. Ein Unternehmen may TNFD freiwillig anwenden, unabhängig davon, ob es in den Anwendungsbereich der ESRS fällt.
Die Ausgabenkontrolle ist 2026 besonders wichtig. Das EFRAG-TNFD-Mapping von 2024 vergleicht TNFD v1.0 mit den 2023 ESRS. Die Kommission verabschiedete am 3. Juli 2026 überarbeitete ESRS, doch auf der offiziellen Seite wurde zum Prüfzeitpunkt angegeben, dass der delegierte Rechtsakt wegen der noch ausstehenden Veröffentlichung im Amtsblatt noch nicht in Kraft war. Ersteller sollten die rechtlich anwendbare ESRS-Ausgabe für den Berichtszeitraum bestimmen und das Mapping nach Inkrafttreten erneut validieren.
Abbildung 1. Gemeinsame Nachweise zur Natur können beide Systeme unterstützen, doch Entscheidungen zu Wesentlichkeit, Berichterstattung und Prüfung bleiben getrennt.
2. Wesentlichkeit: flexible TNFD-Architektur versus doppelte Wesentlichkeit nach ESRS
TNFD empfiehlt, dass Berichtsersteller mangels jurisdiktionsbezogener Leitlinien die Definition wesentlicher Informationen des ISSB als Ausgangsbasis verwenden. Dies richtet den Fokus auf Informationen, die für die primären Nutzer von Finanzberichten für allgemeine Zwecke relevant sind. Ein Berichtsersteller darf einen zusätzlichen Ansatz zur Auswirkungswesentlichkeit anwenden, wenn er sich dafür entscheidet oder dies tun muss. Der gewählte Ansatz sollte angegeben und über alle TNFD-Angaben hinweg konsistent angewendet werden.
ESRS verwendet die doppelte Wesentlichkeit. Das Unternehmen identifiziert wesentliche Auswirkungen auf Menschen und Umwelt sowie wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen und bestimmt anschließend die zu berichtenden wesentlichen Informationen. Die beiden Perspektiven können miteinander verbunden sein, aber die eine muss nicht wesentlich sein, damit die andere wesentlich ist. Eine Wesentlichkeitsbewertung nach ESRS kann wertvolle Nachweise für TNFD liefern, aber der TNFD-Bericht sollte weiterhin seinen Wesentlichkeitsansatz angeben und die TNFD-Berichtslogik anwenden.
In der Praxis
| Thema | TNFD | ESRS |
|---|---|---|
| Status | Freiwillige Empfehlungen, sofern sie nicht durch eine andere Anforderung übernommen wurden. | Verpflichtend für Unternehmen und Berichtszeiträume innerhalb des anwendbaren Regelungswegs nach CSRD/Richtlinie über die Rechnungslegung. |
| Wesentlichkeitsgrundlage | Als Ausgangsbasis wird die finanzielle Wesentlichkeit des ISSB empfohlen; ein zusätzlicher Blickwinkel auf die Auswirkungswesentlichkeit darf verwendet werden. | Doppelte Wesentlichkeit: Auswirkungswesentlichkeit und finanzielle Wesentlichkeit. |
| Nutzer | Primäre Nutzer von Finanzberichten für allgemeine Zwecke; weitergehende Informationen für Stakeholder dürfen ebenfalls unter einem Blickwinkel der Auswirkungswesentlichkeit berichtet werden. | Primäre Nutzer von Finanzberichten und andere Nutzer von Nachhaltigkeitserklärungen für allgemeine Zwecke. |
| Themenentscheidung | Wesentliche naturbezogene Informationen nach dem angegebenen Ansatz. | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen bestimmen Themen/Unterthemen und Informationen. |
| Aussage | Die Formulierung zur Anwendung oder zur Übereinstimmung sollte dem tatsächlichen Umfang der Angaben entsprechen. | Konformitätserklärung und Grundlage der gesetzlichen Berichterstattung hängen von den geltenden ESRS-Anforderungen ab. |
3. Abhängigkeiten, Auswirkungen, Risiken und Chancen
TNFD stellt Abhängigkeiten und Auswirkungen in den Vordergrund, weil sie dazu beitragen zu erklären, wie naturbezogene Risiken und Chancen entstehen. ESRS konzentriert sich auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, während Abhängigkeiten eine wichtige Quelle oder ein wichtiger Übertragungsfaktor sein können und in den Standards behandelt werden. Bei einer dualen Berichterstattung sollte das Datenmodell das Abhängigkeitsfeld beibehalten, selbst wenn sich die ESRS-Angabebezeichnung auf eine Auswirkung, ein Risiko oder eine Chance konzentriert.
Die vier TNFD-Thementypen sollten nicht in eine Eins-zu-eins-Kreuztabelle mit einzelnen ESRS-Datenpunkten gezwungen werden. Eine Abhängigkeit kann in ein Risiko einfließen, eine Auswirkung kann sowohl ein politisches als auch ein Marktrisiko auslösen, und eine wesentliche ESRS-Angelegenheit kann Informationen aus ESRS 2 und mehreren Umwelt- oder Sozialstandards erfordern. Die kontrollierte Einheit sind die zugrunde liegenden Nachweise und der Kausalpfad, nicht eine oberflächliche Übereinstimmung von Bezeichnungen.
4. Anwendungsbereich, Wertschöpfungskette und Standorte
TNFD fordert die Organisation auf, die bewerteten und offengelegten Aktivitäten und Vermögenswerte in der direkten Geschäftstätigkeit sowie in vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten, etwaige Ausschlüsse und die geplante Erweiterung des Anwendungsbereichs zu beschreiben. Dabei wird ausdrücklich zwischen Bewertungsprozessen für die direkte Geschäftstätigkeit und für die Wertschöpfungskette unterschieden und die Offenlegung von prioritären Standorten verlangt.
ESRS verlangt eine Wesentlichkeitsanalyse über die eigene Geschäftstätigkeit sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette hinweg unter Verwendung angemessener und vertretbarer Informationen, gegebenenfalls mit unternehmensspezifischen Informationen. Der überarbeitete ESRS-Text von 2026 betont zudem die kontextspezifische Aggregation und Disaggregation. Der überarbeitete E4-5 verlangt Angaben zu Standorten in der eigenen Geschäftstätigkeit, die mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen in Bezug auf die biologische Vielfalt verbunden sind, sowie zu für die biologische Vielfalt sensiblen Gebieten, die mit wesentlichen negativen Auswirkungen verbunden sind, und erlaubt dabei eine entscheidungsnützliche Aggregation. Dies entspricht nicht dem umfassenderen Konzept prioritärer Standorte der TNFD; daher benötigt eine gemeinsame Standorttabelle rahmenspezifische Kennzeichnungen.
In der Praxis
| Standortfeld | TNFD-Verwendung | ESRS-Verwendung / Anpassung |
|---|---|---|
| Vermögenswert/Aktivität und Koordinaten | Schnittstelle zur Natur; Bewertung der direkten Geschäftstätigkeit und, soweit möglich, der Wertschöpfungskette. | Kontext der eigenen Geschäftstätigkeit und der Wertschöpfungskette für die Wesentlichkeit; der Berichtsdetailgrad hängt von den geltenden Angabepflichten ab. |
| Biom/Ökosystem/Einzugsgebiet | Unterstützt Locate, die Analyse von Abhängigkeiten/Auswirkungen und prioritäre Standorte. | Unterstützt kontextspezifische Wesentlichkeit, Kennzahlen und unternehmensspezifische Angaben. |
| Status als sensibler/prioritärer Standort | Prioritäre Standorte können sensible Standorte und für Abhängigkeiten, Auswirkungen, Risiken und Chancen wesentliche Standorte umfassen. | Die E4-Standortangabe umfasst für die biologische Vielfalt sensible Gebiete, die mit wesentlichen negativen Auswirkungen verbunden sind; Definitionen und Anwendungsbereich müssen geprüft werden. |
| Präzision und Näherungswert | Die Beschreibung des Anwendungsbereichs sollte zwischen tatsächlichen und als Näherung dienenden Daten sowie der Weiterentwicklung unterscheiden. | Verwenden Sie angemessene und vertretbar begründete Informationen; legen Sie Schätzungen und Einschränkungen gemäß den geltenden ESRS-Bestimmungen offen. |
| Aggregation | Aggregieren Sie nicht, wenn ökologische Unterschiede wesentliche Informationen verschleiern. | Wenden Sie die ESRS-Grundsätze zur Aggregation/Disaggregation und zur Entscheidungsnützlichkeit an. |
5. Kennzahlen und Ziele
TNFD unterscheidet Kennzahlen für wesentliche Risiken und Chancen von Kennzahlen für Abhängigkeiten und Auswirkungen und stellt globale Kernkennzahlen auf einer „Befolgen-oder-Erklären“-Basis sowie sektorbezogene und zusätzliche Kennzahlen bereit. ESRS verlangt Kennzahlen und Ziele für wesentliche Sachverhalte gemäß seinen allgemeinen und thematischen Anforderungen. Die Zuordnung von 2024 ergab eine starke Übereinstimmung zwischen den TNFD-Kernkennzahlen und den entsprechenden ESRS-Kennzahlen, verzeichnet jedoch auch Unterschiede.
Im überarbeiteten, von der Kommission angenommenen E4-Text von 2026 konzentriert sich E4-5 auf Kennzahlen im Zusammenhang mit wesentlichen Veränderungen der Biodiversität und der Ökosysteme, einschließlich relevanter Standorte des eigenen Geschäftsbetriebs, biodiversitätssensibler Gebiete, Treibern, des Zustands von Arten, des Zustands und der Ausdehnung von Ökosystemen sowie von Ökosystemleistungen. Die endgültige rechtliche Anwendbarkeit und etwaige Änderungen bei der Veröffentlichung sollten geprüft werden. Ein dualer Datensatz sollte Methode, Einheit, Abgrenzung, Standort, Zeitraum, Basisjahr, Quelle, Schätzstatus und rahmenspezifische Darstellung beibehalten.
6. Übergangspläne und strategische Resilienz
TNFD Strategy B verlangt Angaben zu den Auswirkungen naturbezogener DIROs auf das Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, die Strategie und die Finanzplanung sowie zu etwaigen vorhandenen Übergangsplänen oder Analysen. Strategy C befasst sich mit der Resilienz unter verschiedenen Szenarien. TNFD schafft keine allgemeine Verpflichtung, einen Übergangsplan für die Natur zu haben; es verlangt, dass die Organisation die Pläne oder Analysen beschreibt, die im relevanten Offenlegungskontext bestehen.
Im überarbeiteten ESRS, der am 3. Juli 2026 angenommen wurde, ist E4-1 bedingt: Wenn ein Unternehmen über einen Übergangsplan für Biodiversität und Ökosysteme verfügt und dessen wesentliche Merkmale öffentlich gemacht hat, legt es diese Merkmale offen. Der Plan ist auf den Beitrag zur Beendigung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität ausgerichtet und kann Ziele, Maßnahmen, Finanzplanung, Governance, Synergien und Zielkonflikte behandeln. Dieser Wortlaut sollte nach der Veröffentlichung im Amtsblatt und anhand der für den Berichtszeitraum geltenden Fassung erneut geprüft werden.
7. Einbindung von Stakeholdern und Rechte
TNFD macht die Einbindung zu einer allgemeinen Anforderung und umfasst Governance C zu Menschenrechtspolitiken, Einbindung und Aufsicht in Bezug auf indigene Völker, lokale Gemeinschaften, betroffene und andere Stakeholder. Die Einbindung ist für Identifizierung, Bewertung und Reaktion relevant und dient nicht lediglich der Konsultation zum Bericht.
ESRS verankert die Einbindung von Stakeholdern in der Sorgfaltspflicht, der Strategie und den Offenlegungen zur Wesentlichkeit und enthält Anforderungen in Bezug auf betroffene Gemeinschaften. Die überarbeitete E4-Leitlinie zu Maßnahmen verweist, sofern anwendbar, auf das Recht indigener Völker auf freie, vorherige und informierte Zustimmung. Die duale Berichterstattung sollte daher eine einheitliche, gesteuerte Evidenzbasis für die Einbindung verwenden und zugleich den spezifischen Anwendungsbereich, die Terminologie, die Vertraulichkeit und die Offenlegungsanforderungen jedes Rahmens prüfen.
8. Prüfungssicherheit und Kontrollen
TNFD enthält kein allgemeines, auf Rahmenebene geltendes Prüfungsmandat. Eine Organisation kann sich für eine Prüfung entscheiden, oder eine andere Vorschrift oder ein Vertrag kann diese verlangen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS unterliegt dem gesetzlichen Prüfungsweg, der nach der CSRD und der nationalen Umsetzung gilt. Dieser Unterschied wirkt sich auf die Tiefe der Nachweise, die Gestaltung der Kontrollen, die Freigabe und den Wortlaut von Aussagen aus.
Das sicherste Betriebsmodell ist auch dann prüfungsbereit, wenn TNFD freiwillig ist: ein Quellenregister, Methodikdateien, Kontrollen für Geodaten, ein DIRO-Register, Aufzeichnungen zu Wesentlichkeitsentscheidungen, Abstimmungen, eine Überprüfung durch das Management und eine kontrollierte Erstellung. Der ESRS-Weg ergänzt dann den rechtlichen Berichtsperimeter, die geltenden Prüfungskriterien und die Nachweisanforderungen des Prüfers.
9. Übergeordnete Überleitung der 14 TNFD-Offenlegungen
Die folgende Überleitung fasst die Korrespondenzzuordnung von EFRAG und TNFD aus 2024 zusammen, die auf den ESRS aus 2023 basiert. Sie dient als Orientierungshilfe und ist kein Ersatz für die detaillierte Zuordnung oder eine rechtliche Überprüfung von 2026.
In der Praxis
| TNFD-Offenlegung | Übergeordnete entsprechende ESRS-Bereiche (Zuordnung von 2023) | Gesteuerte Anpassung |
|---|---|---|
| Governance A – Aufsicht durch das Leitungsorgan | ESRS 2 GOV-1, GOV-2, GOV-3, GOV-5. | Details zu naturbezogener Wertschöpfungskette, Zielen und Kompetenzen prüfen. |
| Governance B - Rolle des Managements | ESRS 2 GOV-1, GOV-2, IRO-1 und Richtlinien. | Abhängigkeiten und naturbezogene Rollen beibehalten. |
| Governance C - Rechte und Einbindung | ESRS 2 SBM-2, SBM-3, IRO-1, GOV-2, GOV-4, Richtlinien; Maßnahmen/Richtlinien von E4; S3. | Verweise auf indigene Völker, lokale Gemeinschaften und Menschenrechte sowie die Aufsicht prüfen. |
| Strategie A - identifizierte DIROs | ESRS 2 SBM-3, IRO-1 und thematische Umweltdatenpunkte. | Explizite Abhängigkeiten und die TNFD-Rahmung der Zeithorizonte ergänzen. |
| Strategie B - Auswirkungen und Pläne | ESRS 2 SBM-3, Richtlinien, Maßnahmen, Ziele; Umweltstandards sowie Bereiche zu Lieferanten und Gemeinschaften. | Details zu Übergangsplan, Wertschöpfungskette, Finanzplanung und Zielkonflikten prüfen. |
| Strategie C - Resilienz/Szenarien | ESRS 2 SBM-3, Maßnahmen, Übergangs-/Resilienz- und finanzielle Auswirkungsbereiche von E4. | Annahmen zu Naturszenarien und die TNFD-Formulierung zur Resilienz prüfen. |
| Strategie D - prioritäre Standorte | ESRS 2 SBM-3, IRO-1 und standortbezogene Umweltdatenpunkte. | TNFD-Kriterien für prioritäre Standorte anwenden; nicht automatisch auf sensible Bereiche von E4 beschränken. |
| RIM A(i) - direkte Geschäftstätigkeiten | ESRS 1 Aufschlüsselung/Zeithorizonte; ESRS 2 IRO-1; thematische Kennzahlen. | Den Prozess der eigenen Geschäftstätigkeit und naturbezogene Inputs beschreiben. |
| RIM A(ii) - Wertschöpfungskette | ESRS 1 Wertschöpfungskette; ESRS 2 SBM-1, SBM-3, IRO-1. | Prozesse für Lieferanten/Kunden/Portfolios, Näherungswerte und Einschränkungen getrennt erläutern. |
| RIM B - Managementprozesse | ESRS 2 IRO-1; Umweltleitlinien und Maßnahmen. | Abhängigkeiten und Chancen einbeziehen, nicht nur Risiken und Auswirkungen. |
| RIM C - ERM-Integration | ESRS 2 IRO-1 und Angaben zu Governance/Risikokontrollen. | Die tatsächliche Integration in die unternehmensweiten Risikoprozesse aufzeigen. |
| M&T A - Kennzahlen zu Risiken/Chancen | ESRS 1 Wesentlichkeit; ESRS 2 Kennzahlen; Bereiche umweltbezogener finanzieller Auswirkungen. | Die Verknüpfung von TNFD-Strategie und Risiken beibehalten und die Auswahl der Kennzahlen erläutern. |
| M&T B - Kennzahlen zu Abhängigkeiten/Auswirkungen | ESRS 2 SBM-3, Strategien, Maßnahmen und Kennzahlen; thematische Umweltkennzahlen. | TNFD-Kernkennzahlen und verbleibende Unterschiede zuordnen; bei Bedarf unternehmensspezifische Kennzahlen ergänzen. |
| M&T C - Ziele und Leistung | ESRS 2 Ziele und thematische Umweltziele/Übergangsbereiche. | Ausgangsbasis, Abgrenzung, Zielhierarchie und Formulierung zur Leistung aufeinander abstimmen. |
10. Kontrollierter Workflow für die duale Berichterstattung
Abbildung 2. Ein Evidenzmodell, getrennte Entscheidungswege und ein Abstimmungsgate.
In der Praxis
| Feld des Anpassungsprotokolls | Beispiel für einen kontrollierten Eintrag |
|---|---|
| Evidenzobjekt | Auf Einzugsgebietsebene erfasste Abhängigkeit von Wasser und Auswirkungen der Wasserentnahme für Standort A. |
| TNFD-Verwendung | Strategy A/D, RIM A(i), M&T B; Ausgangsbasis der finanziellen Wesentlichkeit plus ausdrücklich angegebene Wirkungsperspektive. |
| ESRS-Verwendung | Evidenz zur doppelten Wesentlichkeit für E3/E4 und ESRS 2 IRO/SBM; die Berichterstattung hängt von den Wesentlichkeitsfeststellungen ab. |
| Unterschied bei der Abgrenzung | Die TNFD-Bewertung umfasst zwei prioritäre Lieferanten unter Verwendung regionaler Näherungswerte; die ESRS-Aussage verwendet angemessene/begründbare Informationen zur Wertschöpfungskette und anwendbare Schätzungen. |
| Terminologische Anpassung | Die TNFD-Abhängigkeit bleibt als kausaler Treiber erhalten; die ESRS-Formulierung konzentriert sich auf wesentliche Auswirkungen/Risiken/Chancen. |
| Anpassung der Granularität | Die TNFD-Tabelle der prioritären Standorte ist nach Einzugsgebiet aufgeschlüsselt; die Darstellung der Standorte nach ESRS E4 ist, sofern entscheidungsnützlich und zulässig, gruppiert. |
| Kontrolle von Aussagen | Die an TNFD ausgerichtete Formulierung wird getrennt von der ESRS-Konformitätserklärung und dem Prüfungsumfang überprüft. |
| Versionskontrolle | Überleitungsversion verknüpft mit der ESRS-Zuordnung von 2023; Aufgabe zur erneuten Validierung für den überarbeiteten Rechtsakt von 2026 eröffnet. |
Hypothetical scenario
VERANSCHAULICHENDES BEISPIEL
Ein europäischer Hersteller führt eine von LEAP unterstützte Naturbewertung durch. Der zentrale Datensatz erfasst Standorte, Lieferanten, Abhängigkeiten, Auswirkungen, Risiken, Chancen, betroffene Interessenträger, Maßnahmen und Kennzahlen. Der ESRS-Weg wendet die doppelte Wesentlichkeit an und berichtet vorbehaltlich einer Prüfung über wesentliche Informationen zu Biodiversität, Wasser und Gemeinschaften gemäß ESRS 2 und den thematischen Standards. Der TNFD-Weg wendet die angegebene Grundlage der finanziellen Wesentlichkeit zuzüglich einer Auswirkungsperspektive an, identifiziert prioritäre Standorte und ordnet sie allen 14 Empfehlungen zu. Ein Differenzenprotokoll erfasst zusätzliche TNFD-Details zu Standorten sowie ESRS-spezifische rechtliche, darstellungsbezogene und prüfungsbezogene Anforderungen. Das Unternehmen gibt separate Aussagen ab, anstatt zu behaupten, dass die Berichte automatisch gleichwertig sind.
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
In der Praxis
11. Häufige Fehler bei der dualen Berichterstattung
| Fehler | Warum dies scheitert | Korrektur |
|---|---|---|
| TNFD nur ESRS E4 zuordnen | Naturbezogene Themen des TNFD stehen auch mit ESRS 2, E1-E5 und den sozialen Standards in Verbindung. | Die vollständige Korrespondenzarchitektur und themenspezifische Nachweise verwenden. |
| Alle 14 als gleichwertig behandeln | Die Zuordnung erfasst Unterschiede bei Umfang, Semantik, Granularität und Referenzen. | Ein Protokoll der verbleibenden Unterschiede und Anpassungen führen. |
| Eine einzige Wesentlichkeitsbewertung verwenden | Die Entscheidungsgrundlagen von TNFD und ESRS können unterschiedlich sein. | Ausgehend von gemeinsamen Nachweisen ausdrückliche rahmenspezifische Wesentlichkeitsentscheidungen treffen. |
| Den Übergang zwischen den ESRS-Ausgaben ignorieren | Eine Zuordnung von 2024 stimmt möglicherweise nicht mit der rechtlich anwendbaren überarbeiteten Ausgabe überein. | Die Überleitung versionieren und bei der Veröffentlichung im Amtsblatt sowie bei einem Wechsel des Berichtszeitraums erneut validieren. |
| Verwendung einer einzigen Konformitätserklärung | Die Ausrichtung an TNFD und die ESRS-Konformität haben unterschiedliche Grundlagen und Prüfungskontexte. | Aussagen separat entwerfen und genehmigen. |
| Annahme, dass die Prüfung automatisch beides abdeckt | Prüfungsumfang und Kriterien decken freiwillige TNFD-Inhalte möglicherweise nicht ab. | Prüfungsgegenstand, Kriterien, Abgrenzungen und Berichtsverweise ausdrücklich festlegen. |
Rule
MYTHOS VERSUS REALITÄT
Mythos: Wenn ein Unternehmen ESRS E4 berichtet, berichtet es automatisch im Einklang mit TNFD. Realität: ESRS stellt umfangreiche entsprechende Informationen bereit, und alle 14 TNFD-Angaben wurden in der ESRS-Zuordnung von 2023 berücksichtigt. Das Unternehmen muss die TNFD-Wesentlichkeit, den Umfang, prioritäre Standorte, die Terminologie, verbleibende Unterschiede und die Formulierung der Aussage dennoch prüfen – und die Überleitungstabelle für die anwendbare ESRS-Fassung aktualisieren.
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Erfüllt ESRS E4 automatisch die Anforderungen von TNFD?
Mythos: Wenn ein Unternehmen ESRS E4 berichtet, berichtet es automatisch im Einklang mit TNFD. Realität: ESRS stellt umfangreiche entsprechende Informationen bereit, und alle 14 TNFD-Angaben wurden in der ESRS-Zuordnung von 2023 berücksichtigt. Das Unternehmen muss die TNFD-Wesentlichkeit, den Umfang, prioritäre Standorte, die Terminologie, verbleibende Unterschiede und die Formulierung der Aussage dennoch prüfen – und die Überleitungstabelle für die anwendbare ESRS-Fassung aktualisieren.
Verwenden TNFD und ESRS denselben Wesentlichkeitstest?
TNFD ist ein freiwilliger Rahmen mit einer an ISSB ausgerichteten Grundlage der finanziellen Wesentlichkeit und einer optionalen zusätzlichen Wirkungsperspektive. Die ESRS-Berichterstattung ist verpflichtend, wenn die CSRD Anwendung findet, und basiert auf doppelter Wesentlichkeit.
Kann ein Datensatz TNFD und ESRS unterstützen?
Gemeinsame Nachweise zu Standorten, Wertschöpfungsketten, Abhängigkeiten, Auswirkungen, Risiken, Chancen, Governance, Maßnahmen, Kennzahlen und Zielen können wiederverwendet werden. Wesentlichkeitstests, Umfang, Granularität, Darstellung, die Formulierung des Übergangsplans, Prüfung und Konformitätsaussagen müssen rahmenspezifisch bleiben.
Wie verhalten sich prioritäre Standorte zu biodiversitätssensiblen Gebieten nach ESRS?
Der überarbeitete ESRS-Text von 2026 betont ebenfalls die kontextspezifische Aggregation und Disaggregation. Die überarbeitete Angabe E4-5 verlangt Standorte in den eigenen Tätigkeiten, die mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen im Bereich Biodiversität zusammenhängen, sowie biodiversitätssensible Gebiete, die mit wesentlichen negativen Auswirkungen zusammenhängen, und erlaubt dabei eine entscheidungsnützliche Aggregation. Dies ist nicht dasselbe wie das umfassendere Konzept der prioritären Standorte von TNFD; daher benötigt eine gemeinsame Standorttabelle rahmenspezifische Kennzeichnungen.
Verlangt TNFD eine Prüfung?
TNFD enthält kein allgemeines Prüfungsmandat auf Rahmenebene. Eine Organisation kann eine Prüfung wählen, oder eine andere Vorschrift oder ein Vertrag kann diese verlangen.
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