Short answer
The answer, before the reasoning
GRI schreibt kein einheitliches Rahmenwerk für interne Kontrollen vor, aber seine Berichtsgrundsätze verlangen, dass Informationen korrekt, vollständig, vergleichbar, zeitnah und überprüfbar sind. Weisen Sie für jede Angabe eine verantwortliche Person, eine erstellende Person, eine unabhängige prüfende Person und eine rechenschaftspflichtige genehmigende Person zu; bewahren Sie Belege aus den Quellen, Berechnungslogik, Schätzungen, Beurteilungen und Änderungsaufzeichnungen auf; und stimmen Sie den Bericht, das Inhaltsverzeichnis und das unterstützende Unterlagenpaket ab.
Ersteller von Berichten zum ersten Mal benötigen verhältnismäßige Kontrollen, nicht unbedingt komplexe Software.
Visual des LRA Knowledge Hub – für redaktionelle Zwecke und Lernzwecke gestaltet.
Quellenbasierter Lehrentwurf. Vor der Veröffentlichung ist die abschließende technische Freigabe durch LRA erforderlich.
ÖFFENTLICHER ARTIKEL
In der Praxis
FORMAT
| FORMAT | SPRACHE | VERSION |
|---|---|---|
| Leitfaden für Expertentools | Britisches Englisch | 1.0 • 1 August 2026 |
Das Kontrollziel: Eine andere Person kann die Antwort reproduzieren
Interne Kontrollen machen Nachhaltigkeitsinformationen prüfbar. Der zentrale Test ist einfach: Kann eine sachkundige Person, die die Angabe nicht erstellt hat, von der veröffentlichten Aussage zur Quelle gelangen, die Abgrenzung und Methode verstehen, die Berechnung oder Begründung reproduzieren, die Genehmigungen identifizieren und sehen, was sich geändert hat? Wenn nicht, mag die Information zwar ausgefeilt wirken, aber sie ist noch nicht überprüfbar.
GRI 1 schreibt kein Kontrollrahmenwerk, keine RACI und keine bestimmte Software vor. GRI legt Berichtsgrundsätze und eine Architektur „in Übereinstimmung mit“ fest, die Kontrollen in der Praxis erforderlich machen. Korrektheit erfordert zuverlässige Methoden und ausreichende Detailtiefe; Vollständigkeit erfordert, dass die wesentlichen Auswirkungen und erforderlichen Informationen abgedeckt sind; Vergleichbarkeit und Zeitnähe erfordern stabile Definitionen und kontrollierte Berichtszeiträume; Überprüfbarkeit erfordert eine dokumentierte Belegkette. Das nachstehende Modell ist daher eine Umsetzungspraktik, die diese Ergebnisse unterstützen soll.
Abbildung 1. Eine Veröffentlichungskontrolle ist erst vollständig, wenn die Aussage eine kontrollierte Quelle, Erstellung, unabhängige Prüfung, Genehmigung und versionierte Veröffentlichung durchlaufen hat.
Schnelle Orientierung
- GILT FÜR Ersteller von GRI-Berichten zum ersten Mal und erfahrene Ersteller, Datenverantwortliche, Prüfer, int
- ZENTRALE ENTSCHEIDUNG Wer jede Angabe erstellt, prüft und genehmigt und welche Nachweise und Kontrollen vor der Veröffentlichung erforderlich sind.
- WICHTIGSTE QUELLEN Berichtsgrundsätze aus GRI 1, mit angabenspezifischen Nachweisanforderungen
- HÄUFIGE VERWECHSLUNG Die Annahme, dass Kontrollen nur für Kennzahlen erforderlich sind, während narrative Aussagen, Methodik, Auslassungen und Seitenverweise unkontrolliert bleiben.
Technical status
UMSETZUNGSSTATUS
Der Workflow, die RACI und die Kontrollmatrix in diesem Artikel sind keine verbindlichen GRI-Vorlagen. Sie stellen ein praktisches Kontrolldesign dar, das eine Organisation dabei unterstützt, die Berichtsgrundsätze anzuwenden und Informationen für eine interne oder externe Prüfung vorzubereiten.
In der Praxis
Acht Fragen, die jede Angabenkontrolle beantworten sollte
| Kontrollfrage | Was ein guter Nachweis zeigt | Fehlersymptom |
|---|---|---|
| Was wird berichtet? | Angabe, Unteranforderung, Kennzahl oder narrative Aussage; genauer Berichtszeitraum und Abgrenzung. | Für ein gesamtes Thema wird eine Kontrolle beschrieben, aber mehrere Anforderungen werden nicht belegt. |
| Wem ist die Quelle zugeordnet? | Benannte Geschäftsrolle, die für den zugrunde liegenden Prozess und die Quellennachweise verantwortlich ist. | Das Nachhaltigkeitsteam wird de facto zum Eigentümer von Daten, die es nicht validieren kann. |
| Wer hat die Angabe erstellt? | Person oder Rolle, die die Informationen extrahiert, berechnet, formuliert und dokumentiert hat. | Es gibt keinen Nachweis darüber, wer die endgültige Zahl oder den endgültigen Wortlaut geändert hat. |
| Wer hat sie unabhängig geprüft? | Prüfer mit ausreichender Kompetenz und ohne Abhängigkeit vom nicht dokumentierten Wissen der erstellenden Person. | Die Prüfung beschränkt sich auf das Korrekturlesen. |
| Welche Nachweise stützen sie? | Auszug aus dem Quellsystem, Richtlinie, Protokoll, Methodik, Berechnungsdatei, externer Datensatz oder zugangsbeschränkter Nachweis. | Die Nachweise bestehen aus dem vorherigen Bericht oder einer Behauptung in einer E-Mail. |
| Welche Beurteilung wurde vorgenommen? | Abgrenzung, Schätzung, Schwellenwert, Klassifizierung, Auslassung, Vertraulichkeit oder methodische Entscheidung. | Die professionelle Beurteilung ist in einer Formel oder einem Satz im Fließtext verborgen. |
| Wer hat die Veröffentlichung genehmigt? | Die verantwortliche Person bestätigt die sachliche Richtigkeit, Einschränkungen und den öffentlichen Wortlaut. | Der Datenverantwortliche genehmigt die Zahl, aber nicht die damit verbundene Aussage. |
| Wie werden Änderungen kontrolliert? | Version, Datum, Änderungsgrund, Neudarstellung und endgültiger veröffentlichter Fundort. | Word, Tabellenkalkulation, Content Index und Website enthalten unterschiedliche Werte. |
In der Praxis
Kontrollziele für die GRI-Berichterstattung
| Ziel | Praktische Bedeutung | Beispiel für eine Kontrolle |
|---|---|---|
| Vollständigkeit | Alle erforderlichen Angaben, Teilanforderungen, Unternehmen, Standorte, Themen und wesentlichen Datenlücken wurden berücksichtigt. | Checkliste auf Anforderungsebene mit dem Content Index und dem Quellenregister abgeglichen. |
| Genauigkeit | Die berichteten Fakten, Berechnungen und Beschreibungen sind hinreichend präzise und frei von wesentlichen Fehlern. | Neuberechnung, Abgleich von Quelle zu Bericht und Plausibilitätsanalyse. |
| Ausgewogenheit | Positive und negative Auswirkungen, Fortschritte und Rückschläge, Einschränkungen und Korrekturmaßnahmen werden nicht selektiv dargestellt. | Die narrative Prüfung hinterfragt nicht belegte Erfolge und fehlende nachteilige Ergebnisse. |
| Vergleichbarkeit | Definitionen, Einheiten, Abgrenzungen und Methoden bleiben stabil, oder Änderungen und Neudarstellungen werden erläutert. | Versionskontrolle der Methode und Überleitung zur Vorperiode. |
| Aktualität | Datenschnitt, nachträgliche Anpassungen, Genehmigungen und Veröffentlichung erfolgen nach einem kontrollierten Zeitplan. | Abschlusskalender, Protokoll nachträglicher Anpassungen und Freigabesperre. |
| Nachprüfbarkeit | Nachweise, Annahmen und Entscheidungen können unabhängig von der erstellenden Person überprüft werden. | Nachweisverzeichnis, Berechnungsdatei, Beurteilungsprotokoll und Freigabebestätigung. |
| Konsistenz | Bericht, Geschäftsbericht, Website, Richtlinien, Fragebögen und Inhaltsindex widersprechen einander nicht. | Konsistenzprüfung über alle Veröffentlichungen hinweg. |
Rollen und Verantwortlichkeit
Eine kleine Organisation kann Rollen zusammenlegen, sollte jedoch nicht zulassen, dass eine Person eine wesentliche Aussage erstellt, prüft und genehmigt, ohne dass eine unabhängige Prüfung erfolgt. Die wichtigste Unterscheidung besteht zwischen der Verantwortung für die zugrunde liegenden Informationen, der Erstellung der Angabe und der Verantwortlichkeit für die Veröffentlichung.
In der Praxis
| Rolle | Kernverantwortung | Sollte nicht allein erledigen |
|---|---|---|
| Verantwortliche Person für die Berichterstattung | Pflegt die Berichtsarchitektur, den Zeitplan, die Zuordnung zu Standards, den Inhaltsindex und das Freigabepaket. | Spezialisierte Quelldaten validieren oder jede Aussage ohne Bestätigung durch die fachlich verantwortliche Person genehmigen. |
| Datenverantwortliche Person | Ist für den zugrunde liegenden Prozess, das System, die Richtlinie oder die operative Aufzeichnung verantwortlich. | Davon ausgehen, dass die Berichtsdefinition mit der operativen Definition identisch ist. |
| Erstellende Person | Extrahiert Daten, wendet die Methodik an, dokumentiert Annahmen und erstellt den Entwurf der Angabe. | Die einzige Prüfung der eigenen Arbeit durchführen. |
| Technische prüfende Person | Prüft Anforderung, Umfang, Methode, Nachweise, Berechnung und Vorbehalte. | Fehlende Nachweise durch redaktionelles Ermessen ersetzen. |
| Genehmigende Person des Geschäftsbereichs | Bestätigt die sachliche Richtigkeit, den geschäftlichen Kontext und die öffentliche Formulierung innerhalb des Geschäftsbereichs. | Ein Ergebnis genehmigen, das sie nicht geprüft hat oder nicht erläutern kann. |
| Genehmigende Person der Governance | Genehmigt wesentliche Themen, bedeutende Ermessensentscheidungen sowie den Bericht oder die Verwendungserklärung, wie durch die Governance-Regelungen definiert. | Sich auf eine Darstellung verlassen, in der kritische Lücken und ungeklärte Feststellungen ausgelassen werden. |
| Veröffentlichende Stelle / Kontrollinstanz | Fixiert Version, Referenzen, Links, Dateien und Veröffentlichungspaket. | Genehmigte Inhalte ändern, ohne die Prüfung erneut zu eröffnen. |
| Interne Revision / Bereitschaft für die Prüfung | Prüft die Ausgestaltung und Funktionsweise von Kontrollen und berichtet Feststellungen. | Zum Ersteller oder Managementverantwortlichen für die geprüften Angaben werden. |
In der Praxis
RACI für einen typischen Offenlegungszyklus
| Aktivität | Verantwortliche Stelle für die Berichterstattung | Datenverantwortliche Stelle / Ersteller — Technische prüfende Stelle — Genehmigende Person — Veröffentlichende Stelle |
|---|---|---|
| Anforderung und Abgrenzung definieren | A/R | C — C — I — I |
| Quellennachweise bereitstellen | C | A/R — I — I — I |
| Berechnen oder entwerfen | A | R — C — I — I |
| Schätzungen und Ermessensentscheidungen dokumentieren | A | R — C — C — I |
| Unabhängige Prüfung durchführen | C | I — A/R — I — I |
| Feststellungen beheben | A/R | R — C — C — I |
| Angabe genehmigen | C | C — C — A/R — I |
| Referenz im Inhaltsindex zuordnen | A/R | I — C — I — C |
| Version sperren und veröffentlichen | C | I — I — A — R |
| Nachweise und Änderungsprotokoll archivieren | A/R | C — C — I — R |
Rule
TRENNUNGSPRINZIP
Wenn die personellen Ressourcen begrenzt sind, darf dieselbe Person sowohl Datenverantwortlicher als auch Ersteller oder Berichtsverantwortlicher als auch Veröffentlichender sein. Wesentliche Aussagen sollten dennoch einer unabhängigen fachlichen oder Managementprüfung unterzogen werden. Der Prüfer muss Zugriff auf die Quelle, die Methode und die Annahmen haben – nicht nur auf die Endzahl.
Eine wiederverwendbare Kontrollmatrix
Die nachstehende Matrix kann je Angabe angepasst werden. Kontrollen sollten hinreichend spezifisch sein, um umgesetzt und nachgewiesen zu werden, aber nicht so zahlreich, dass das Team eine rein formale Checkliste abarbeitet, ohne das tatsächliche Risiko zu prüfen.
In der Praxis
| Kontroll-ID | Risiko | Kontrollaktivität — Nachweis — Häufigkeit / Verantwortlicher |
|---|---|---|
| C01 — Abgrenzung | Entitäten, Standorte, Arbeitskräfte oder Wertschöpfungskettenkategorien werden ausgelassen oder uneinheitlich einbezogen. | Die Angabegrenze mit genehmigten Registern für Entitäten, Standorte und Grundgesamtheiten abgleichen und Abweichungen dokumentieren. — Abgrenzungsvermerk, Abstimmung und Genehmigung. — Jährlich und bei Änderungen / Berichtsverantwortlicher. |
| C02 — Vollständigkeit der Quellen | Erwartete Quelldateien oder Zeiträume fehlen. | Checkliste der erwarteten Quellen; automatisierte oder manuelle Vollständigkeitskennzeichen; Verantwortlicher für Lücken und Fälligkeitsdatum. — Quellenregister und Lückenprotokoll. — Bei jedem Berichtsabschluss / Datenverantwortlicher. |
| C03 — Berechnung | Ein Fehler bei Formel, Einheit, Faktor oder Aggregation verändert die Kennzahl. | Unabhängige Neuberechnung wesentlicher Werte; gesperrte Formel und genehmigte Faktortabellen. — Prüferexemplar, Formelprüfung und Abzeichnung. — Jede Angabe / technischer Prüfer. |
| C04 — Schätzung | Die Schätzung wird ohne Methode, Abdeckung oder Unsicherheit verwendet. | Das Schätzungsregister dokumentiert Methode, Annahmen, erfassten Umfang, Sensitivität und Genehmigung. — Schätzungsvermerk und Genehmigung. — Jede Schätzung / Datenverantwortlicher und Prüfer. |
| C05 — Narrative Aussage | Die Formulierung überzeichnet die Richtlinie, Kausalität, Wirksamkeit, Ausrichtung oder Zielerreichung. | Prüfung der Aussage anhand der Nachweise; Hinterfragung der Ausgewogenheit; Prüfung schwacher gegenüber starker Formulierungen. — Aussagenverzeichnis, Nachweislinks und Prüferkommentare. — Jeder Entwurf / technischer Prüfer. |
| C06 — Externe Daten | Der Datensatz ist veraltet, nicht anwendbar oder wird außerhalb seiner Lizenz oder Auflösung verwendet. | Sorgfaltsprüfung des Datensatzes: Quelle, Version, Geografie, Methode, Lizenz, Einschränkungen und Extraktionsdatum. — Register externer Daten. — Bei Aufnahme und Aktualisierung / Fachverantwortlicher. |
| C07 — Konsolidierung | Standort-/Einheitensummen werden doppelt erfasst, ausgelassen oder ohne Nachvollziehbarkeit angepasst. | Freigabe auf Standortebene, Konzernabstimmung, Prüfung auf Doppelungen und Protokoll der Konsolidierungsanpassungen. — Unterzeichnete Standortunterlagen und Konsolidierungsdatei. — Jeder Abschluss / Konzerncontroller. |
| C08 — Konsistenz | Bericht, Website, Geschäftsbericht und Inhaltsindex enthalten widersprüchliche Informationen. | Abstimmung wesentlicher Kennzahlen, Aussagen, Daten und Governance-Angaben über die Veröffentlichungen hinweg. — Konsistenzcheckliste und geklärte Feststellungen. — Vor der Veröffentlichung / Berichtsverantwortlicher. |
| C09 — Änderung / Neudarstellung | Späte Änderungen oder methodische Änderungen umgehen die Genehmigung. | Kontrollierter Änderungsantrag; Folgenanalyse; erneute Prüfung; Versionssperre; Bewertung der Notwendigkeit einer Neudarstellung. — Änderungsprotokoll und Freigabegenehmigung. — Bei Änderung / Herausgeber. |
| C10 — Veröffentlichungsreferenz | Der Link oder Seitenverweis im Inhaltsindex führt nicht zu vollständigen Informationen. | Anforderungsspezifischer Klicktest anhand der finalen Dateien und zugänglichen Links. — Prüfunterlagen zum finalen Inhaltsindex. — Vor der Veröffentlichung / Prüfer und Herausgeber. |
Quantitative Kontrollen: mehr als Rechenprüfung
Eine Neuberechnung ist notwendig, aber nicht ausreichend. Eine vollkommen korrekt berechnete Zahl kann die falsche Grundgesamtheit, den falschen Zeitraum oder die falsche Definition verwenden. Die quantitative Prüfung sollte daher die Definition, Vollständigkeit der Quelle, Transformation, Aggregation und endgültige Darstellung prüfen.
• Definitionsprüfung: Die Kennzahl entspricht der anwendbaren GRI-Anforderung und der offengelegten Methodik der Organisation.
• Prüfung der Grundgesamtheit: Alle relevanten Einheiten, Standorte, Arbeitskräfte, Transaktionen oder Kategorien der Wertschöpfungskette sind jeweils einmal enthalten.
• Abgrenzungsprüfung: Die Aufzeichnungen gehören zum Berichtszeitraum, und verspätete oder abgegrenzte Informationen werden kontrolliert.
• Einheitenprüfung: Originaleinheiten, Umrechnungsfaktoren und umgerechnete Werte bleiben erhalten und sind genehmigt.
• Formelprüfung: Wesentliche Berechnungen werden unabhängig neu berechnet oder reproduziert.
• Veränderungsprüfung: Ungewöhnliche Trends und Ausreißer haben operative Erklärungen und Nachweise.
• Aggregationsprüfung: Standortgesamtsummen, Konzernanpassungen und veröffentlichte Gesamtsumme stimmen überein.
• Darstellungsprüfung: Einheiten, Dezimalstellen, Vergleichszahlen, Schätzungen und Neudarstellungen sind korrekt gekennzeichnet.
Kontrollen für narrative Aussagen
Die narrative Berichterstattung weist häufig die größte Kontrolllücke auf. Aussagen zu Richtlinien, Sorgfaltsprüfung, Überwachung durch das Leitungsorgan, Wirksamkeit, Unterstützung durch Stakeholder, Ausrichtung oder „null Vorfälle“ können reputationssensibler sein als eine Kennzahl. Der Prüfer sollte die sachlichen Aussagen innerhalb jedes Satzes identifizieren und sie getrennt prüfen.
In der Praxis
| Art der Aussage | Erwartete Nachweise | Prüferische Hinterfragung |
|---|---|---|
| Vorhandensein einer Richtlinie oder Verpflichtung | Aktuelles genehmigtes Dokument, Geltungsbereich, Inkrafttretensdatum und Verantwortlicher. | Deckt die Richtlinie die genannten Unternehmen und Geschäftsbeziehungen ab? |
| Prozess oder Governance-Funktion | Geschäftsordnung, Arbeitsablauf, Berichte, Protokolle und Entscheidungen im Berichtszeitraum. | Wurde der Prozess tatsächlich durchgeführt, oder wird nur die Gestaltung beschrieben? |
| Wirksamkeit | Ergebnistrend, Zielergebnis, unabhängige Überprüfung, Beilegung von Beschwerden oder andere Nachweise für Ergebnisse. | Bezieht sich die Aussage auf Ergebnisse oder nur auf abgeschlossene Aktivitäten? |
| Kausalität | Analyse, aus der hervorgeht, dass die genannte Maßnahme zum beobachteten Ergebnis beigetragen hat und alternative Erklärungen berücksichtigt wurden. | Stützen die Nachweise eine Kausalität oder nur eine Korrelation? |
| Unterstützung / Zustimmung der Stakeholder | Dokumentation der Einbindung, Vertretung, Anliegen, Vereinbarungsbedingungen und ungelösten Fragen. | Wird die Teilnahme oder das Ausbleiben von Beschwerden als Unterstützung dargestellt? |
| Ausrichtung / Compliance | Festgelegte Kriterien, Umfang, Zuordnung, Lückenanalyse und Genehmigung. | Ist die Aussage weiter gefasst als die durchgeführte Bewertung? |
| Ausbleiben von Vorfällen | Zuverlässige Meldekanäle, Abdeckung, Definitionen und Absicherung der Vollständigkeit. | Bedeutet „keine gemeldeten Vorfälle“, dass keine Vorfälle aufgetreten sind? |
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