Short answer
The answer, before the reasoning
Eine abschließende Prüfung des GRI-Inhaltsindex sollte mehr testen als nur das Vorhandensein von Zeilen und Seitenzahlen. Die prüfende Person sollte die Erklärung zur Anwendung, den Berichtszeitraum, die Ausgabe von GRI 1, die anwendbaren Sektorenstandards, die Logik der wesentlichen Themen, die Vollständigkeit auf Offenlegungs- und Anforderungsstufe, die genauen Fundstellen, die Gründe für Auslassungen, die Formulierung zur Prüfung, die Konsistenz zwischen Dokumenten, die Barrierefreiheit und die Versionskontrolle überprüfen.
Die 25 Prüfungen in diesem Artikel sind als Qualitätssicherungsinstrument für einen Veröffentlichungsstopp konzipiert: Eine falsche Aussage, eine unzulässige Auslassung, ein fehlerhafter oder nicht aussagekräftiger Verweis oder eine Abweichung vom endgültigen Bericht sollte die Veröffentlichung bis zur Korrektur blockieren.
Technischer Status: quellenbasierter Veröffentlichungsentwurf; vor der Veröffentlichung ist eine abschließende fachliche Prüfung durch eine Person erforderlich.
Schnelle Orientierung
Schnelle Orientierung
- Gilt für
- Primäre Entscheidung
- GRI-Berichtsteams, Redaktionsmitglieder, technische Prüfende, Prüfungsteams und Herausgeber
- Ob der endgültige Inhaltsindex die beabsichtigte GRI-Berichtsaussage stützt
Verwenden Sie dies als abschließende Freigabestufe, nicht als Leitfaden für die Erstellung
Der GRI-Inhaltsindex ist die Navigationskarte der berichteten Informationen. Gemäß GRI 1 Anforderung 7 muss er die Berichtsaussage, die Ausgabe von GRI 1, die anwendbaren Sektorenstandards, die wesentlichen Themen, die berichteten Angaben, Quellen, Fundstellen und Gründe für Auslassungen sowie spezifische Informationen aus den Sektorenstandards benennen. Anforderung 8 legt die Erklärung zur Anwendung fest. Dies sind keine Formatierungspräferenzen: Sie sind Teil der Bedingungen für eine Berichterstattung in Übereinstimmung.
Eine abschließende Prüfung hat daher zwei Aufgaben. Sie prüft den Index als Berichtsartefakt und den Pfad von jeder Zeile zur veröffentlichten Angabe. Bei der zweiten Aufgabe scheitern viele Prüfungen. Eine Seitenzahl kann korrekt sein und dennoch zu einer Überschrift, einer allgemeinen Grundsatzerklärung oder einer unvollständigen Antwort führen. Die prüfende Person muss die Angabe auf Anforderungsstufe prüfen.
Rule
Prinzip des Veröffentlichungsstopps
Veröffentlichen Sie den Bericht nicht, wenn die Erklärung zur Anwendung falsch ist, eine nicht auslassbare Angabe fehlt, eine Anforderung eines Sektorenstandards nicht behandelt wurde, die angegebene Fundstelle keine aussagekräftigen Informationen enthält oder eine Erklärung zur Auslassung GRI 1 Anforderung 6 nicht erfüllt.
So führen Sie die Prüfung durch
Frieren Sie den vorgesehenen Veröffentlichungssatz ein. Identifizieren Sie die genaue zu prüfende Berichts-PDF, die Inhaltsindex-Datei, den Geschäftsbericht, den Prüfbericht und die Webseiten. Entwurfslinks sind keine zulässigen Nachweise.
Weisen Sie eine unabhängige Prüfung der Zeilen zu. Die Person, die den Index erstellt hat, sollte nicht die einzige Person sein, die die Verweise öffnet und die Vollständigkeit beurteilt.
Prüfen Sie zuerst Aussagen und Struktur. Klären Sie die Erklärung zur Anwendung, den Zeitraum, die anwendbaren Sektorenstandards und die wesentlichen Themen, bevor Sie Hunderte von Zeilenfundstellen prüfen.
Prüfen Sie nach Anforderung, nicht nur nach Angabe. Zerlegen Sie komplexe Angaben in ihre mit Buchstaben und Zahlen gekennzeichneten Anforderungen und dokumentieren Sie teilweise Lücken.
Dokumentieren Sie Nachweise für die Erfüllung. Eine Prüfung ist erst abgeschlossen, wenn die prüfende Person dokumentiert, was geöffnet wurde, was übereinstimmte und welche Version geprüft wurde.
Sperren und archivieren Sie. Nach der Genehmigung lösen Änderungen am Berichtstext, an Webseiten, Zahlen oder Links vor der Veröffentlichung eine gezielte erneute Prüfung aus.
Abbildung 1. Die 25 Prüfungen sind in fünf Veröffentlichungsstufen gruppiert.
Die 25 Prüfungen
Verwenden Sie die Spalte „Nachweis für die Erfüllung“ als Mindestdokumentation in der Prüfdatei. Eine bestandene Prüfung sollte durch eine andere prüfende Person reproduzierbar sein. Die Fehlerbeispiele sind diagnostisch und nicht abschließend.
In der Praxis
| # | Prüfung | Nachweis für die Erfüllung — Typischer Fehler — Verantwortlich |
|---|---|---|
| 1 | Der Index trägt den Titel „GRI-Inhaltsindex“. | Eine sichtbare, eindeutige Überschrift. — Eine allgemeine Überschrift wie „ESG-Indikatoren“ oder „Standardtabelle“. — Redaktionsmitglied |
| 2 | Die Erklärung zur Anwendung verwendet die korrekte Berichtsoption und den genauen Berichtszeitraum. | Für eine Berichterstattung in Übereinstimmung: die Formulierung aus GRI 1 mit dem Namen der Organisation sowie Anfangs- und Enddatum. — Die Aussage fehlt, ist mehrdeutig paraphrasiert oder verwendet den falschen Zeitraum. — Technische prüfende Person |
| 3 | Der Name der berichtenden Organisation ist der im gesamten Bericht verwendete rechtliche Name bzw. Berichtsname. | Derselbe Name auf dem Deckblatt, in GRI 2-1, der Erklärung zur Anwendung und im Prüfbericht. — Handelsname an einer Stelle und Name der rechtlichen Einheit bzw. des Konzerns an einer anderen. — Unternehmenssekretariat / für die Berichterstattung verantwortliche Person |
| 4 | Der Titel des verwendeten GRI 1 ist korrekt angegeben. | „GRI 1: Grundlagen 2021“. — Kein Titel von GRI 1 oder eine veraltete Ausgabe. — GRI-Verantwortliche Person |
| 5 | Alle anwendbaren GRI-Sektorstandards sind identifiziert. | Titel jedes anwendbaren Sektorstandards oder dokumentierte Schlussfolgerung, dass keiner anwendbar ist. — Anwendbarkeit der Sektorstandards informell oder erst nach Finalisierung der Liste der wesentlichen Themen beurteilt. — Für die Wesentlichkeit verantwortliche Person |
| 6 | Die wesentlichen Themen im Index stimmen exakt mit Angabe 3-2 überein. | Dieselben Themennamen, dieselbe Gruppierung und Reihenfolge oder eine kontrollierte Zuordnung, die Unterschiede in der Darstellung erläutert. — Der Index enthält Themen, die in 3-2 nicht enthalten sind, oder lässt Themen in der genehmigten Liste aus. — Für die Wesentlichkeit verantwortliche Person |
| 7 | Jedes Thema eines anwendbaren Sektorstandards, das als nicht wesentlich beurteilt wurde, ist mit einer Erläuterung aufgeführt. | Thema, Verweis auf den Sektorstandard und organisationsspezifische Begründung. — Leere Felder „nicht wesentlich“ oder allgemeine Aussage „für unser Geschäft nicht relevant“. — Für die Wesentlichkeit verantwortliche Person |
| 8 | Angabe 3-3 ist für jedes wesentliche Thema zugeordnet. | Eine Fundstelle für die vollständige Angabe zum Management des Themas, einschließlich etwaiger Auslassungen auf Anforderungsebene. — Für alle Themen wird eine allgemeine Richtlinienseite angegeben, ohne themenspezifische Informationen zum Management. — Themenverantwortliche |
| 9 | Angaben aus Themenstandards werden entsprechend den Auswirkungen der Organisation ausgewählt. | Relevante Angaben sind enthalten; irrelevante Angaben werden nicht als Auslassungen dargestellt, es sei denn, eine Regel eines Sektorstandards verlangt ihre Behandlung. — Alle Angaben eines Themenstandards werden mechanisch aufgenommen oder eine relevante Angabe wird stillschweigend ausgelassen. — GRI-Verantwortliche Person |
| 10 | Die in den Sektorstandards aufgeführten Angaben aus Themenstandards für wesentliche Themen sind berücksichtigt. | Gemeldete Angabe oder zulässiges Weglassen mit der Begründung „nicht anwendbar“, wie von GRI 1 Anforderung 5-b verlangt. — Die Referenznummer des Sektors erscheint, aber die aufgeführte Angabe fehlt. — GRI-Verantwortliche Person |
| 11 | Jede Kennung und jeder Titel einer Angabe ist korrekt. | Korrekte Nummer, korrekter Titel, korrekter Standard und korrekte Ausgabe. — Eine typografische Änderung der Nummer verändert die Angabe; der alte Titel von 2016 wird verwendet. — Redaktion |
| 12 | Jede Fundstelle ist spezifisch. | Exakte Seitenzahl, Abschnittsanker oder stabile URL. — Verweis auf „Jahresbericht“, „Website“ oder ein Kapitel von 60 Seiten. — Herausgeber |
| 13 | Alle Fundstellen sind aufgeführt, wenn die Angabe aufgeteilt ist. | Jede Seite/URL, die zur Beantwortung der Angabe erforderlich ist. — Der Index verweist auf einen narrativen Absatz, während die Kennzahl oder Methodik an anderer Stelle zu finden ist. — Herausgeber |
| 14 | Der Verweis führt zu inhaltlich relevanten Angabenteilen. | Die zitierte Fundstelle enthält die Informationen, nicht nur eine Überschrift, einen politischen Slogan oder eine Inhaltsseite. — Ein Link funktioniert technisch, beantwortet die Anforderung jedoch nicht. — Unabhängige Prüferin bzw. unabhängiger Prüfer des Index |
| 15 | Die Vollständigkeit auf Anforderungsebene wurde geprüft. | Abgleich mit jeder mit einem Buchstaben oder einer Nummer versehenen Anforderung, wobei Lücken und Auslassungen dokumentiert werden. — Die Zeile wird als vollständig markiert, weil für die Angabe einige Informationen vorhanden sind. — Technische Prüferin bzw. technischer Prüfer |
| 16 | Für jede Auslassung wird einer der zulässigen Gründe verwendet. | Nicht anwendbar, gesetzliche Verbote, Vertraulichkeitsbeschränkungen oder nicht verfügbare bzw. unvollständige Informationen. — „Nicht berichtet“, „nicht wesentlich“, „Daten ausstehend“ oder andere erfundene Bezeichnungen. — Für GRI zuständige Leitung |
| 17 | Jede Begründung für eine Auslassung ist für den verwendeten Grund vollständig. | Spezifische Begründung; bei nicht verfügbaren bzw. unvollständigen Informationen der fehlende Teil, der Grund, die Maßnahmen und der erwartete Zeitrahmen. — Es wird nur die Bezeichnung des Grundes angegeben. — Technische Prüferin bzw. technischer Prüfer |
| 18 | Gründe für Auslassungen werden nicht für Angaben verwendet, die nicht ausgelassen werden dürfen. | Keine Auslassung bei GRI 2-1 bis 2-5, GRI 3-1 oder GRI 3-2. — Eine Lücke in den Berichterstattungspraktiken oder bei den wesentlichen Themen wird als „Informationen nicht verfügbar“ verschleiert. — Endgültig genehmigende Person |
| 19 | „Nicht anwendbar“ wird durch Fakten gestützt, nicht durch schlechte Leistung oder fehlende Systeme. | Der Sachverhalt gilt tatsächlich nicht für die Organisation oder die Auswirkung. — Die Organisation führt die Tätigkeit aus, erhebt die Daten jedoch nicht. — Technische Prüferin bzw. technischer Prüfer |
| 20 | Verweise auf die Prüfung beschreiben den geprüften Umfang zutreffend. | Link zum Prüfbericht; Prüfungsniveau, Kriterien, Prüfungsgegenstand und Einschränkungen stimmen mit dem Wortlaut des Index überein. — „GRI-Bericht geprüft“, wenn nur ausgewählte Kennzahlen oder ein Content-Index-Service geprüft wurden. — Ansprechperson für die Prüfung |
| 21 | Berichtszeitraum, Häufigkeit und Veröffentlichungsdaten stimmen überein. | GRI 2-3, Erklärung zur Anwendung, Datentabellen, Prüfbericht und Website verwenden denselben Zeitraum. — Eine Darstellung nach Kalenderjahren wird ohne Erklärung mit Kennzahlen nach Geschäftsjahren vermischt. — Für die Berichterstattung zuständige Person |
| 22 | Berichtsgrenze und Unternehmen stimmen überein. | Die Liste der Unternehmen gemäß GRI 2-2, die Grenzen der Kennzahlen und die Konzernstruktur des Jahresberichts stimmen überein oder Unterschiede werden erklärt. — Eine Kennzahl umfasst ausgewählte Geschäftsbereiche, während der Index eine Berichterstattung für den gesamten Konzern nahelegt. — Für Finanzen bzw. die Berichterstattung zuständige Person |
| 23 | Quantitative Angaben, Einheiten, Ausgangswerte und Neudarstellungen stimmen überein. | Die mit dem Index verknüpften Angaben stimmen mit dem endgültigen Jahresbericht und der Website überein; Neudarstellungen entsprechen GRI 2-4. — Entwurfszahlen oder veraltete Basisjahre verbleiben auf einem der Kanäle. — Datenverantwortliche Person |
| 24 | Alle referenzierten Dokumente und Webseiten sind zugänglich und aktuell. | Links werden ohne Anmeldung geöffnet; Anker funktionieren; Dokumente sind final; Barrierefreiheit und Sprache sind angemessen. — Defekter Link, Entwurfs-PDF, geografisch gesperrte Seite oder nachträglich bearbeitete Webkopie. — Herausgeber |
| 25 | Das Veröffentlichungspaket ist versionsgesperrt und genehmigt. | Finaler Index, Bericht, Website-Text, Bestätigungsvermerk, verantwortliche Person, Genehmigungsdatum und Archiv-Hash/-Version sind aufgezeichnet. — Der Index wird nach der Freigabe bearbeitet, ohne erneut getestet zu werden. — Final genehmigende Person |
Prüfpunkt 1: Identität und Berichterstattungsbehauptung
Die ersten fünf Prüfungen schützen die übergeordnete Behauptung. Für die Berichterstattung in Übereinstimmung mit den GRI-Standards gibt GRI 1 das Formulierungsmuster vor: „[Name] hat für den Zeitraum [Start- und Enddaten] in Übereinstimmung mit den GRI-Standards berichtet.“ Die Organisation sollte keine stärkere Behauptung wie „GRI-zertifiziert“, „vollständig konform“ oder „von GRI genehmigt“ eigenständig formulieren. Die Erklärung muss dieselbe berichtende Organisation und denselben Zeitraum wie der Bericht und die Angaben nach GRI 2 beschreiben.
Die Anwendbarkeit eines Branchenstandards muss vor der Finalisierung des Index festgestellt werden. Wenn ein Branchenstandard gilt, gehört sein Titel in den Index, und seine voraussichtlich wesentlichen Themen müssen in der Bewertung der wesentlichen Themen berücksichtigt werden. Eine diversifizierte Gruppe benötigt möglicherweise mehr als einen Branchenstandard.
Prüfpunkt 2: Wesentliche Themen und Logik der Standards
Der Index ist nicht der Ort, um eine nicht genehmigte Liste wesentlicher Themen zu korrigieren. Angabe 3-2 und der Index sollten dieselbe endgültige Liste enthalten. Wenn sich die Bezeichnungen aus Gründen der Lesbarkeit unterscheiden, ist ein kontrollierter Querverweis zu pflegen, damit Leser und Prüfer erkennen können, dass die Konzepte identisch sind.
GRI 1 verlangt von einer Organisation, die Themen in den anwendbaren Branchenstandards zu überprüfen. Als nicht wesentlich bewertete Themen müssen im Index mit einer Erklärung aufgeführt werden. Bei wesentlichen Themen, die von einem Branchenstandard abgedeckt werden, berichtet die Organisation entweder die aufgeführten Angaben des Themenspezifischen Standards oder gibt den Grund für die Auslassung „nicht anwendbar“ und die erforderliche Erklärung an, sofern Anforderung 5-b gilt. Separat legt GRI 1 Anforderung 5-a fest, dass nur Angaben des Themenspezifischen Standards berichtet werden müssen, die für die Auswirkungen der Organisation relevant sind. Bei der Überprüfung müssen diese beiden Situationen unterschieden werden.
Rule
Frage des Prüfers
Kann der Prüfer für jedes wesentliche Thema von GRI 3-2 Thema → GRI 3-3 Managementangabe → relevante Angaben des Themenspezifischen Standards → Verweise auf den Branchenstandard → exakte veröffentlichte Fundstellen gelangen, ohne eine undokumentierte Annahme zu treffen?
Prüfpunkt 3: Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit auf Anforderungsebene
Die Leitlinien zu GRI 1 erwarten konkrete Seitenzahlen oder Links. Wenn Informationen über mehrere Fundstellen verteilt sind, sollten alle erforderlichen Fundstellen aufgenommen werden. Der Prüfer sollte jeden Verweis in der finalen Umgebung anklicken oder öffnen, nicht in einem Erstellungssystem. Ein Link zu einer Richtlinie kann eine Angabe unterstützen, aber eine Richtlinie liefert für sich genommen nur selten Ergebnisse des Berichtszeitraums, Wirksamkeit, Einschränkungen oder Informationen zu Stakeholdern.
Abbildung 2. Eine gültige Inhaltsindexzeile bildet eine geprüfte Kette von der Anforderung zum veröffentlichten Nachweis.
Die Prüfung auf Anforderungsebene
Erstellen Sie vorübergehend eine Prüferübersicht mit einer Zeile für jede Anforderung innerhalb der Angabe. Kennzeichnen Sie jedes Element als berichtet, nicht anwendbar, mit einem zulässigen Grund ausgelassen oder ungeklärt. Vergleichen Sie diese Übersicht anschließend mit dem öffentlichen Inhaltsindex. Dadurch wird die häufige Situation erkannt, in der eine Zeile eine vollständige Angabe behauptet, während der Bericht nur einen Teil beantwortet.
In der Praxis
| Angabe / Anforderung | Öffentliche Fundstelle | Ergebnis des Prüfers — Erforderliche Behandlung im Inhaltsindex |
|---|---|---|
| 3-3-a: tatsächliche und potenzielle negative und positive Auswirkungen | pp. 42-43 | Für die Geschäftstätigkeit berichtet; Auswirkung der Lieferkette fehlt — Zweite Fundstelle hinzufügen oder die Auslassung auf Anforderungsebene festhalten. |
| 3-3-b: Richtlinien oder Verpflichtungen | p. 44 und Webrichtlinie | Berichtet — Beide Fundstellen aufführen, wenn beide erforderlich sind. |
| 3-3-c: Maßnahmen zum Umgang mit Auswirkungen | pp. 45-46 | Berichtet — Keine Auslassung. |
| 3-3-d: Überwachung der Wirksamkeit | p. 47 | Teilweise - Aktivitäten berichtet, Ergebnisse fehlen — Angabe überarbeiten oder eine zulässige Auslassung für die fehlende Anforderung ergänzen. |
| 3-3-e/f: Einbindung von Stakeholdern und Erkenntnisse | Keine substanziellen Inhalte | Lücke — Disclosure 3-3 erst nach Behebung oder korrekter Auslassung als vollständig markieren. |
Prüfschritt 4: Begründungen für Auslassungen und Verweise auf die Prüfung
GRI 1 erlaubt vier Gründe für eine Auslassung: nicht anwendbar, rechtliche Verbote, Vertraulichkeitsbeschränkungen und Informationen nicht verfügbar/unvollständig. Für jeden ist eine erforderliche Erläuterung erforderlich. „Nicht wesentlich“, „Daten ausstehend“, „kommerzielle Sensibilität“ und „in diesem Jahr nicht offengelegt“ sind keine Ersatzbezeichnungen. Bei nicht verfügbaren/unvollständigen Informationen muss die Erläuterung die fehlenden Informationen benennen, erklären, warum sie fehlen, und die Schritte sowie den erwarteten Zeitrahmen für ihre Beschaffung beschreiben.
Begründungen für Auslassungen sind für Disclosure 2-1 bis 2-5, 3-1 oder 3-2 nicht zulässig. Dadurch wird die Prüfung insbesondere für Berichtsgrenze, Berichtszeitraum, Neubewertungen, externe Prüfung und den Prozess für wesentliche Themen wichtig. Wenn der erforderliche Punkt nicht existiert – beispielsweise eine Richtlinie oder ein Ausschuss –, kann die Organisation die Anforderungen häufig erfüllen, indem sie angibt, dass dieser nicht existiert, statt das Fehlen als Auslassung zu behandeln.
Prüfung und Formulierungen zu GRI-Dienstleistungen
Wenn die Organisation auf eine externe Prüfung verweist, muss die Formulierung mit dem Bericht des Prüfers übereinstimmen: Prüfungsgegenstand, Kriterien, Berichtszeitraum, Prüfungsniveau, Ausschlüsse und Einschränkungen. Eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit ausgewählter Kennzahlen stützt nicht die uneingeschränkte Aussage „der Nachhaltigkeitsbericht wurde geprüft“. Ebenso prüfen die GRI Content Index Services die Darstellung, Zugänglichkeit und stichprobenartige Umsetzung der Anforderungen an den Content Index innerhalb des angegebenen Leistungsumfangs; sie stellen keine Schlussfolgerung aus einer externen Prüfung aller berichteten Nachhaltigkeitsinformationen dar.
Prüfschritt 5: Konsistenz, Zugänglichkeit und Versionskontrolle
Ein technisch korrekter Index kann in den letzten 24 Stunden der Erstellung fehlerhaft werden. Eine Neuanordnung von Seiten verändert Verweise, ein Webredakteur aktualisiert eine Richtlinie, die Finanzabteilung ersetzt eine Zahl, die Prüfungserklärung ändert ihren Umfang oder eine PDF-Version des Berichts wird umbenannt und erneut hochgeladen. Der abschließende Prüfschritt testet die gesamte Veröffentlichungssammlung als kontrollierte Version.
Mindestens abzugleichen sind Organisationsname, Zeitraum, Unternehmen, Grenze, wesentliche Themen, Richtlinien, Ziele, quantitative Werte, Einheiten, Basisjahre und Neubewertungen im Bericht, im Jahresbericht, im Index, im Prüfungsbericht und auf den Webseiten. Links sollten ohne Zugangsdaten zugänglich und für die erwartete Lebensdauer des Berichts stabil genug sein. Wenn eine Webseite dauerhaft online bleiben und sich im Laufe der Zeit ändern soll, ist eine archivierte Veröffentlichungsversion oder ein Datums-/Versionsverweis aufzubewahren.
In der Praxis
Beispielhafte Zeile im Content Index
| Feld | Beispiel für einen stärkeren Eintrag | Hinweis für die Prüfung |
|---|---|---|
| GRI Standard / Quelle | GRI 3: Material Topics 2021 | Korrekte Bezeichnung und Ausgabe. |
| Disclosure | 3-3 Management of material topics – Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz | Eine themenspezifische Bezeichnung erleichtert die Navigation, ändert aber nicht den Titel der Disclosure. |
| Fundstelle | Nachhaltigkeitsbericht S. 78-84; Datenmethodik zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz S. 162-164 | Sowohl die Fundstellen für die Erläuterungen als auch für die Methodik werden benötigt. |
| Auslassung auf Anforderungsebene | 3-3-d-ii: Informationen nicht verfügbar/unvollständig – Ergebnisdaten von Auftragnehmern für zwei Länder werden nicht konsolidiert, weil die lokalen Systeme inkompatible Klassifikationen verwenden. Für FY2027 wird ein harmonisiertes Datenmodell implementiert; eine vollständige Berichterstattung wird im Bericht für 2027 erwartet. | Benennt das fehlende Element, den Grund, die Maßnahme und den Zeitrahmen. Der technische Prüfer prüft weiterhin, ob eine Schätzung vernünftigerweise möglich ist. |
| Prüfungsverweis | Die ausgewählten OHS-Kennzahlen auf S. 82-84 fallen in den Umfang der Prüfung mit begrenzter Sicherheit; siehe Bericht des unabhängigen Sachverständigen, S. 185-188. Erläuternde Aussagen und der Content Index fallen nicht in diesen Umfang. | Vermeidet den Eindruck einer weitergehenden Prüfung. |
In der Praxis
Häufige Fehler bei der Prüfung
| Fehlermuster | Warum es die Erstellung übersteht | Folge — Korrektur |
|---|---|---|
| Die Seite existiert, aber die Anforderung ist nicht beantwortet. | Der Prüfer überprüft die Navigation, nicht den Inhalt. | Falsche Vollständigkeitsbehauptung und Nacharbeiten bei der Prüfung. — Verwenden Sie ein Blatt auf Anforderungsebene und prüfen Sie jede Zeile unabhängig. |
| Die Liste der wesentlichen Themen unterscheidet sich zwischen GRI 3-2, dem Index und der Website. | Die Dokumente wurden von verschiedenen Teams verantwortet. | Leser können die genehmigten wesentlichen Themen nicht identifizieren. — Erstellen Sie ein einziges kontrolliertes Themenregister und speisen Sie daraus jede Ausgabe. |
| „Nicht anwendbar“ wird für fehlende Daten verwendet. | Das wirkt sauberer als eine Erläuterung der Datenlücke. | Falscher Grund für das Weglassen und irreführende Behauptung. — Verwenden Sie „Informationen nicht verfügbar/unvollständig“ oder berechnen Sie eine angemessene Schätzung. |
| Ein Sektorstandard wird genannt, aber nicht operationalisiert. | Die Anwendbarkeit wurde zur Darstellung zu einem späten Zeitpunkt ergänzt. | Wahrscheinlich wesentliche Themen und aufgeführte Angaben können fehlen. — Nehmen Sie die Überprüfung des Sektorstandards vor der abschließenden Genehmigung der Behauptung wieder auf. |
| Die Formulierung zur Prüfung ist umfassender als der Bericht des Prüfers. | Marketing oder Berichtsgestaltung verkürzt die Beschreibung. | Falsche Darstellung des Prüfungsumfangs. — Verwenden Sie eine vom Ansprechpartner für die Prüfung und vom Prüfer geprüfte Formulierung. |
| Verweise auf die Website werden geändert, nachdem die PDF-Datei finalisiert wurde. | Die Veröffentlichung im Web wird separat verwaltet. | Unterbrochene Nachvollziehbarkeit und widersprüchliche Angaben. — Sperren Sie die Version der verlinkten Seiten oder archivieren Sie einen datierten Schnappschuss. |
Rule
Mythos: „Der Inhaltsindex ist vollständig, also entspricht der Bericht den Anforderungen.“
Realität: Der Index ist Teil der Anforderungen für eine Berichterstattung in Übereinstimmung mit den GRI Standards und muss genau zu den berichteten Informationen navigieren. Er ersetzt weder die zugrunde liegenden Angaben noch den Prozess zu den wesentlichen Themen, die Überprüfung des Sektorstandards oder die Verantwortung der Organisation für die Behauptung zur Berichterstattung.
Abschließende Entscheidungsregel
Der Prüfer sollte eines von drei Ergebnissen ausstellen: genehmigen, mit dokumentierten nicht kritischen Maßnahmen genehmigen oder zur Überarbeitung ablehnen. Eine falsche Behauptung zur Berichterstattung, ein unzulässiges Weglassen, eine fehlende Anforderung des Sektorstandards, eine wesentliche Lücke auf Anforderungsebene, eine nicht inhaltliche Fundstelle oder eine schwerwiegende Inkonsistenz zwischen Dokumenten ist ein Ablehnungsgrund. Stufen Sie ein kritisches technisches Problem nicht herab, weil die Frist für die Veröffentlichung erreicht ist.
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Welche Prüfung des GRI-Inhaltsindex ist am wichtigsten?
Eine abschließende Überprüfung des GRI-Inhaltsindex sollte mehr prüfen als nur das Vorhandensein von Zeilen und Seitenzahlen. Der Prüfer sollte die Erklärung zur Anwendung, den Berichtszeitraum, die Ausgabe von GRI 1, die anwendbaren Sektorstandards, die Logik der wesentlichen Themen, die Vollständigkeit auf Angabe- und Anforderungsebene, die genauen Fundstellen, die Gründe für das Weglassen, die Formulierung zur Prüfung, die Konsistenz zwischen Dokumenten, die Barrierefreiheit und die Versionskontrolle überprüfen. Die 25 Prüfungen in diesem Artikel sind als QA-Tool zum Anhalten der Veröffentlichung konzipiert: Eine falsche Behauptung, ein unzulässiges Weglassen, ein fehlerhafter oder nicht inhaltlicher Verweis oder eine Abweichung vom endgültigen Bericht sollte die Veröffentlichung bis zur Korrektur blockieren.
Kann „nicht wesentlich“ als Grund für das Weglassen verwendet werden?
GRI 1 erlaubt vier Gründe für das Weglassen: nicht anwendbar, gesetzliche Verbote, Vertraulichkeitsbeschränkungen und Informationen nicht verfügbar/unvollständig. Für jeden ist eine Erläuterung erforderlich. „Nicht wesentlich“, „Daten ausstehend“, „kommerzielle Sensibilität“ und „in diesem Jahr nicht offengelegt“ sind keine Ersatzbezeichnungen.
Beweist ein funktionierender Seitenverweis, dass eine Angabe vollständig ist?
Eine abschließende Überprüfung des GRI-Inhaltsindex sollte mehr prüfen als nur das Vorhandensein von Zeilen und Seitenzahlen. Der Prüfer sollte die Erklärung zur Anwendung, den Berichtszeitraum, die Ausgabe von GRI 1, die anwendbaren Sektorstandards, die Logik der wesentlichen Themen, die Vollständigkeit auf Angabe- und Anforderungsebene, die genauen Fundstellen, die Gründe für das Weglassen, die Formulierung zur Prüfung, die Konsistenz zwischen Dokumenten, die Barrierefreiheit und die Versionskontrolle überprüfen. Die 25 Prüfungen in diesem Artikel sind als QA-Tool zum Anhalten der Veröffentlichung konzipiert: Eine falsche Behauptung, ein unzulässiges Weglassen, ein fehlerhafter oder nicht inhaltlicher Verweis oder eine Abweichung vom endgültigen Bericht sollte die Veröffentlichung bis zur Korrektur blockieren.
Prüft der GRI Content Index Service den Bericht?
Ein Auftrag zur Prüfung mit begrenzter Sicherheit über ausgewählte Kennzahlen stützt nicht die uneingeschränkte Aussage „der Nachhaltigkeitsbericht wurde geprüft“. Ebenso prüfen die GRI Content Index Services die Darstellung, Barrierefreiheit und stichprobenartig die Umsetzung der Anforderungen an den Inhaltsindex innerhalb des angegebenen Leistungsumfangs; sie stellen keine externe Prüfungsschlussfolgerung zu sämtlichen berichteten Nachhaltigkeitsinformationen dar.
Sources
Primary sources
- GRI 1: Foundation 2021. Anforderungen 3 und 5-9; Leitlinien zu Berichtsstellen; Anhang 1
- GRI 2: General Disclosures 2021. Angaben 2-1 bis 2-5 und andere referenzierte allgemeine Angaben
- GRI 3: Material Topics 2021. Angaben 3-1, 3-2 und 3-3
- GRI Report Services - Standards Alignment Check Services Methodology. Methodik für den 2026 Content Index - Essentials and Advanced
- GRI Content Index Service. Aktuelle Servicebeschreibung
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