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Querverweise im GRI-Inhaltsindex: Wie präzise müssen Seiten- und Weblinks sein?

Praktische Regeln für Seiten, Abschnitte, URLs, Richtlinien, Datenbücher, Berichterstattung mit mehreren Dokumenten und die Pflege von Links

Für wen ist der Kurs A 8-minute read for reporting teams working through Erstellung des GRI-Inhaltsindex, and for reviewers testing whether the evidence behind it holds.

Short answer

The answer, before the reasoning

Der GRI-Inhaltsindex sollte den Leser zu den berichteten Informationen führen und nicht lediglich zu dem Dokument, das diese möglicherweise enthält. GRI 1 verlangt für jede berichtete Angabe spezifische Seitenzahlen oder Links sowie alle Seitenzahlen oder Links, wenn die Informationen über mehrere Fundstellen verteilt sind.

Eine Startseite, ein weit gefasster Kapitelname oder eine gesamte Richtlinienbibliothek sind normalerweise zu unpräzise. Für Webinhalte sollte ein stabiler Deep Link verwendet und im Rahmen der Veröffentlichungspraxis die Version oder der datierte Snapshot aufbewahrt werden, die bzw. der den Berichtszeitraum belegt. Eine Bezahlschranke oder ein nicht zugängliches Dokument ist durch GRI 1 nicht ausdrücklich untersagt, lässt sich jedoch nur schwer mit dem Zweck des Inhaltsindex vereinbaren, Nutzern von Informationen den Zugang zu den berichteten Informationen zu ermöglichen.

Rule

GRI-IDX-003

Querverweise im GRI-Inhaltsindex: Wie präzise müssen Seiten- und Weblinks sein? Praktische Regeln für Seiten, Abschnitte, URLs, Richtlinien, Datenbücher, Berichterstattung mit mehreren Dokumenten und die Pflege von Links

In der Praxis

Typ

Typ Stufe Zielgruppe — aktueller Kontext
Anleitung / Leitfaden zur Veröffentlichungskontrolle Stufe 3 - Vertiefter Leitfaden Verantwortliche für den Inhaltsindex, Berichtredakteure, Webteams, Berater und Prüfer — Anforderungen an den Inhaltsindex gemäß GRI 1: Foundation 2021, geprüft bis 1 August 2026

Warum die Präzision des Fundorts wichtig ist

Der Inhaltsindex ist die Navigationsebene für die GRI-Berichterstattung. Er zeigt, was berichtet wurde, welcher Standard oder welche Quelle verwendet wurde und wo die Informationen zu finden sind. Wenn der Verweis zu weit gefasst ist, muss der Leser den Bericht rückwärts erschließen und kann nicht ohne Weiteres prüfen, ob eine Angabe vollständig ist.

Präzision ist auch ein Kontrollinstrument. Sie macht doppelte Angaben, fehlende Anforderungen, nicht funktionierende Webseiten und Unstimmigkeiten zwischen dem endgültigen Bericht und dem Inhaltsindex vor der Veröffentlichung sichtbar.

Schnelle Orientierung

Schnelle Orientierung

Gilt für
PDF-Berichte, Jahresberichte, Webberichte, Richtlinienbibliotheken, ESG-Datenbücher, Veröffentlichungen aus dem Vorjahr und Berichterstattungspakete mit mehreren Dokumenten.
Zentrale Entscheidung
Kann ein vernünftiger Leser jeden Teil der berichteten Angabe direkt und ohne zu raten erreichen?
Zentrale Quelle
GRI 1 Anforderung 7 und Anhänge 1 und 2 - Leitlinien zum Fundort.
Häufige Verwechslung
Die Annahme, dass die Nennung des Dokuments oder Kapitels ausreicht, selbst wenn die Angabe nur einen Absatz umfasst oder auf mehrere separate Fundstellen verteilt ist.

Die formale GRI-Regel

Für jede berichtete Angabe enthält der Inhaltsindex den Fundort, an dem die Informationen zu finden sind.

Der Fundort wird als spezifische Seitenzahlen oder Links in einem Bericht, Dokument oder auf einer Website angegeben.

Wenn die Informationen über mehrere Seiten oder Webseiten verteilt sind, werden alle relevanten Seitenzahlen und Links angegeben.

Informationen können an einer oder mehreren Fundstellen sowie in elektronischen oder papierbasierten Formaten veröffentlicht werden.

Wenn zuvor berichtete Informationen unverändert geblieben sind, kann die Organisation sie erneut veröffentlichen oder im Inhaltsindex auf die früheren Informationen verweisen.

Ein eigenständiger Bericht, der den Inhaltsindex nicht enthält, muss einen Link oder Verweis auf den Index bereitstellen.

Was GRI 1 nicht vorgibt

Ein einheitliches vorgeschriebenes URL-Format oder eine Website-Plattform.

Eine allgemeingültige Regel, nach der jeder Verweis sowohl eine Seitenzahl als auch einen Abschnittstitel enthalten muss.

Ein technisches Archivformat für dynamische Webinhalte.

Eine bestimmte Häufigkeit für Linkprüfungen nach der Veröffentlichung.

Ein ausdrückliches Verbot von kostenpflichtig zugänglichen, durch eine Anmeldung geschützten oder intern beschränkten Quellen; Zugangsbeschränkungen können jedoch den praktischen Zweck des Indexes vereiteln.

Abbildung 1
Präzisionsstufen für Verweise im GRI-Inhaltsindex – vom allgemeinen Verweis zur exakten, stabilen und geprüften Fundstelle.
Ein nutzbarer GRI-Querverweis führt von einem allgemeinen Verweis zu einer exakten, zugänglichen und pflegbaren Fundstelle. · London Reporting Academy

In der Praxis

Verweisregeln nach Veröffentlichungstyp

Fundstellentyp Mindestangabe Bessere Praxis — Typischer Fehler
Bericht im PDF-Format mit Seitenzahlen Für jeden Teil der Angabe die genaue Seite oder den genauen Seitenbereich. Abschnittsüberschrift ergänzen und die spezifische Anforderung angeben, wenn mehrere Anforderungen aufgeteilt sind. — Geschäftsbericht, Abschnitt Nachhaltigkeit.
HTML-Bericht Direktlink zur genauen Seite oder zum Abschnitt mit Anker. Stabile Slugs, Abschnitts-IDs und einen Marker für Veröffentlichungsdatum oder Version verwenden. — Unternehmenshomepage oder allgemeine Einstiegsseite zum Thema Nachhaltigkeit.
Richtliniendokument Richtlinientitel, genaue Seite bzw. genauer Abschnitt und zugänglicher Link. Richtlinienversion und Genehmigungsdatum angeben; die veröffentlichte Fassung aufbewahren, die für den Berichtszeitraum verwendet wurde. — Richtlinienseite mit vielen Dokumenten.
ESG-Datenbuch Benannte Tabelle oder benanntes Blatt sowie Seite/Tab und stabiler Link. Einheiten, Zeitraum und Abgrenzung angeben, wenn dieselbe Kennzahl in mehreren Tabellen erscheint. — Datenbuch, Umweltkennzahlen.
Angabe in mehreren Dokumenten Jede Seite und jeder Link mit den erforderlichen Informationen. Jede Anforderung in einer internen Querverweismatrix einer Fundstelle zuordnen. — Ein Verweis auf den Hauptbericht, wenn sich die Kennzahl nur in einem separaten Datenanhang befindet.
Informationen aus Vorperioden Genaue Seite oder genauer Link des Vorberichts. Bestätigen, dass sie unverändert und öffentlich zugänglich bleibt und eindeutig als Quelle für den aktuellen Index gekennzeichnet ist. — Siehe Bericht des vergangenen Jahres.
Einreichung durch Dritte oder bei einer Aufsichtsbehörde Genaues öffentliches Dokument und genaue Fundstelle. Eine Kopie aufbewahren und Einreichungsdatum oder Version angeben. — Link zu einem Suchportal ohne Dokumentenkennung.

In der Praxis

Gute und schlechte Beispiele

Offenlegungssituation Unzureichender Verweis Besserer Verweis
Eine narrative Anforderung in einem umfangreichen Geschäftsbericht Geschäftsbericht 2025. Geschäftsbericht 2025, S. 72, „Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Menschenrechte“.
Kennzahl und Methodik sind getrennt ESG-Datenbuch. ESG-Datenbuch 2025, S. 18-19 für die Kennzahl; Methodikvermerk, Abschnitt 4.2 für Abgrenzung und Berechnung.
Weboffenlegung mit mehreren Unterseiten www.example.com/sustainability Direkte Links zur Governance-Seite, Datentabelle und Methodikseite, die alle in derselben Zeile des Inhaltsindexes aufgeführt sind.
Unveränderte Richtlinie gegenüber dem Vorjahr Richtlinie unverändert. Richtlinie zu Menschenrechten, Version 3, Abschnitt 2, öffentlicher Link; während des Berichtszeitraums 2025 unverändert.
Dynamisches Dashboard Live-ESG-Dashboard. Direkter Dashboard-Link sowie Anweisungen zum Filter für den Berichtszeitraum, Extraktionsdatum und aufbewahrter Veröffentlichungs-Snapshot für 2025.
Passwortgeschütztes Lieferantenportal Lieferantenportal. Öffentliche Zusammenfassung oder Berichtsseite mit den erforderlichen Informationen; der Zugriffsbeschränkung unterliegende Nachweis verbleibt im internen Nachweispaket.

Umgang mit dynamischen Webinhalten

GRI 1 definiert keine Methode zur Webarchivierung. Die folgenden Kontrollen sind Umsetzungspraktiken, die darauf ausgelegt sind, die Überprüfbarkeit und den Zugriff zu erhalten, wenn sich Webseiten nach der Veröffentlichung ändern:

Verwenden Sie einen stabilen direkten Link anstelle eines Navigationspfads, der von Menüs oder der Suche abhängt.

Geben Sie den Berichtszeitraum oder das Datum der letzten Aktualisierung auf der Seite an.

Bewahren Sie eine PDF-, HTML-Aufzeichnung oder einen kontrollierten Export der zur Veröffentlichung freigegebenen Version auf.

Dokumentieren Sie Veröffentlichungsdatum, URL, Inhaltsverantwortlichen und Archivierungsort im Nachweispaket.

Vermeiden Sie die Verknüpfung mit einer Standardansicht eines Dashboards, die automatisch auf das jeweils aktuellste Jahr fortschreibt.

Testen Sie den Link in einer privaten Browsersitzung und auf einem Mobilgerät, ohne interne Zugangsdaten.

Wenn eine Seite ersetzt wird, richten Sie eine Weiterleitung ein oder aktualisieren Sie den Inhaltsindex und das Änderungsprotokoll.

Bezahlschranken, Log-ins und nicht zugängliche Dokumente

Die Leitlinien des Standards zum Auffinden von Informationen sind darauf ausgerichtet, Informationsnutzern den Zugriff auf die berichteten Informationen zu ermöglichen. Ein Verweis, den nur Beschäftigte, Abonnenten oder ausgewählte Gegenparteien öffnen können, erfüllt dieses praktische Ziel möglicherweise nicht. Wenn der zugrunde liegende Nachweis zugriffsbeschränkt bleiben muss, veröffentlichen Sie die erforderliche Offenlegung in einem zugänglichen Bericht oder einer zugänglichen Zusammenfassung und bewahren Sie den zugriffsbeschränkten Datensatz als Beleg und nicht als öffentlich zugänglichen Fundort auf.

Hypothetischer Fall: eine Offenlegung an vier Fundorten

Eine hypothetische Bank berichtet über ein wesentliches Thema in ihrem Geschäftsbericht, einer Webrichtlinie, einem Datenbuch und einem Methodikvermerk. Im ersten Entwurf des Inhaltsindexes steht lediglich 'Abschnitt Nachhaltigkeit'. Der Prüfer ordnet jede Offenlegungsanforderung zu: Governance den Seiten 64-65 des Geschäftsberichts, die Richtlinie der benannten Webseite, die Kennzahlen der Tabelle S4 des Datenbuchs sowie Methode und Einschränkungen dem Methodikvermerk, Abschnitt 3. Die Zeile des Inhaltsindexes führt alle vier Fundorte auf. Die Bank archiviert außerdem die Webseite und testet jeden Link, nachdem die endgültigen Dateien online gestellt wurden.

In der Praxis

Arbeitsablauf für die Erstellung von Querverweisen

Schritt Maßnahme Verantwortliche / Input — Output / Kontrolle
1 Erstellen Sie vor der endgültigen Paginierung eine Matrix der Anforderungen und Fundstellen. Technische Autorin bzw. technischer Autor + Checkliste der Angabepflichten. — Für jede Anforderung ist eine vorgeschlagene Fundstelle vorhanden.
2 Dokumentversionen und Seitenzählung einfrieren. Berichtsredaktion + Webverantwortliche bzw. Webverantwortlicher. — Kontrollierte Veröffentlichungsdateien.
3 Genaue Seiten, Abschnittsanker und Deep-Links einfügen. Verantwortliche bzw. Verantwortlicher für den Inhaltsindex. — Vollständige Indexzeilen.
4 Alle Fundstellen als externe Nutzerin bzw. externer Nutzer testen. Unabhängige Prüferin bzw. unabhängiger Prüfer. — Protokoll der Link-Tests und korrigierte Verweise.
5 Nach der Veröffentlichung die endgültigen Dateien abgleichen. Herausgeberin bzw. Herausgeber + Verantwortliche bzw. Verantwortlicher für den Inhaltsindex. — Bestätigung der veröffentlichten Datei und Archivkopie.
6 Links und Weiterleitungen überwachen. Webverantwortliche bzw. Webverantwortlicher + Inhaltsverantwortliche bzw. Inhaltsverantwortlicher. — Regelmäßiger Ausnahmebericht und Änderungsprotokoll.

Häufige Fehler

Verwendung einer Homepage, weil sie stabil ist, obwohl sie die Angabe nicht enthält.

Angabe einer Seite, wenn Methode, Kennzahl und Einschränkung auf drei verschiedenen Seiten stehen.

Verlinkung auf eine Dokumentenbibliothek statt auf die konkrete Richtlinie oder den konkreten Bericht.

Verwendung interner Dateipfade, SharePoint-Links oder Portale, auf die externe Nutzer keinen Zugriff haben.

Verlinkung auf ein Live-Dashboard, das den berichteten Zeitraum nicht mehr beibehält.

Änderung von Webinhalten nach der Veröffentlichung, ohne die genehmigte Version aufzubewahren.

Testen von Links vor der Veröffentlichung, aber nicht nachdem URLs, Weiterleitungen und Berechtigungen aktiviert wurden.

Übernahme des Inhaltsindex des Vorjahres, ohne Seitenzahlen und Zugriff erneut zu prüfen.

Myth

Ein Abschnittstitel reicht aus, weil Leserinnen und Leser die Dokumentsuchfunktion verwenden können.

Reality

GRI 1 verlangt konkrete Seitenzahlen oder Links. Ein allgemeiner Verweis auf ein Kapitel verlagert den Navigationsaufwand auf die Leserin bzw. den Leser und kann verbergen, dass erforderliche Informationen fehlen oder auf mehrere Fundstellen verteilt sind.

Vorbereitung

Checkliste zur Linkpflege

  • Jede berichtete Angabe verfügt über mindestens eine genaue Seite oder einen Deep-Link.
  • Jede über mehrere Fundstellen verteilte Angabe führt alle Fundstellen auf.
  • Titel, Version und Berichtszeitraum des verlinkten Dokuments sind eindeutig.
  • Die Fundstelle lässt sich ohne interne Zugangsdaten oder Abonnement öffnen, oder es wird eine zugängliche öffentliche Alternative bereitgestellt.
  • Dynamische Seiten bewahren die Ansicht für den Berichtszeitraum oder verfügen über einen aufbewahrten Veröffentlichungsstand.
  • Links wurden nach der Veröffentlichung von außerhalb des Organisationsnetzwerks getestet.
  • Weiterleitungen und archivierte Quellen früherer Berichtszeiträume bleiben funktionsfähig.
  • Der Inhaltsverantwortliche und der Webverantwortliche werden mit der Überwachung von Änderungen beauftragt.
  • Der endgültige Index wird mit den endgültigen PDF-, HTML- und Datenbuchversionen abgeglichen.
  • Korrekturen defekter Links lösen einen Aktualisierungsdatensatz statt eines stillschweigenden Austauschs aus.

Selbstprüfung

  1. Könnte ein Leser, der die Informationen zum ersten Mal liest, jedes erforderliche Element in weniger als einer Minute erreichen?
  2. Würde der Verweis noch funktionieren, wenn sich das Website-Menü, die Suchmaschine oder die Dashboard-Standardeinstellung ändern würde?
  3. Zeigt der Link denselben Berichtszeitraum und dieselbe Version, die die Organisation genehmigt hat?
  4. Ist eine unterstützende Quelle nur für interne Nutzer oder zahlende Abonnenten zugänglich?

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Muss ein GRI-Inhaltsindex Seitenzahlen enthalten?

Der GRI-Inhaltsindex sollte den Leser zu den berichteten Informationen führen, nicht lediglich zu dem Dokument, das diese möglicherweise enthält. GRI 1 verlangt für jede berichtete Angabe spezifische Seitenzahlen oder Links sowie alle Seitenzahlen oder Links, wenn die Informationen über mehrere Fundstellen verteilt sind.

Kann ein Inhaltsindex auf eine Website verlinken?

Der GRI-Inhaltsindex sollte den Leser zu den berichteten Informationen führen, nicht lediglich zu dem Dokument, das diese möglicherweise enthält. GRI 1 verlangt für jede berichtete Angabe spezifische Seitenzahlen oder Links sowie alle Seitenzahlen oder Links, wenn die Informationen über mehrere Fundstellen verteilt sind.

Ist ein Link zur Startseite ausreichend?

GRI 1 verlangt für jede berichtete Angabe spezifische Seitenzahlen oder Links sowie alle Seitenzahlen oder Links, wenn die Informationen über mehrere Fundstellen verteilt sind. Eine Startseite, eine allgemeine Kapitelüberschrift oder eine gesamte Richtlinienbibliothek ist normalerweise zu unpräzise.

Wie sollte auf eine Angabe verwiesen werden, die sich über mehrere Dokumente erstreckt?

Der GRI-Inhaltsindex sollte den Leser zu den berichteten Informationen führen, nicht lediglich zu dem Dokument, das diese möglicherweise enthält. GRI 1 verlangt für jede berichtete Angabe spezifische Seitenzahlen oder Links sowie alle Seitenzahlen oder Links, wenn die Informationen über mehrere Fundstellen verteilt sind.

Kann ein GRI-Index auf ein Dokument hinter einer Bezahlschranke verlinken?

Für Webinhalte ist ein stabiler Deep Link zu verwenden; außerdem sollte gemäß der Veröffentlichungspraxis die Version oder der datierte Snapshot aufbewahrt werden, der den Berichtszeitraum stützt. Eine Bezahlschranke oder ein nicht zugängliches Dokument ist nach GRI 1 nicht ausdrücklich verboten, lässt sich jedoch nur schwer mit dem Zweck des Index in Einklang bringen, den Informationsnutzern den Zugang zu den berichteten Informationen zu ermöglichen.

In der Praxis

Verwandte Standards und nächste Lernschritte

Beziehung Referenz Warum dies wichtig ist
Direkt GRI 1 Requirement 7 Verlangt die Fundstelle für jede berichtete Angabe.
Direkt GRI 1 Appendices 1 and 2 - Location guidance Definiert spezifische Seiten/Links und den Umgang mit mehreren Fundstellen.
Unterstützend Grundsätze der Klarheit, Aktualität und Überprüfbarkeit von GRI 1 Unterstützt zugängliche, aktuelle und überprüfbare Verweise.
Voraussetzung Teilweise GRI-Angaben Stellt klar, ob die referenzierten Informationen vollständig sind.
Nachweis GRI-Nachweispaket Bewahrt Veröffentlichungs版本en, Linktests und Quellenaufzeichnungen auf.

Sources

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