Short answer
The answer, before the reasoning
Nein. GRI verlangt weder jede Angabe in einem Themenstandard noch eine Mindestanzahl von Angaben aus Themenstandards. Berichten Sie für jedes wesentliche Thema nur über die Angaben, die für die Auswirkungen der Organisation relevant sind, und berichten Sie immer über GRI 3-3.
Die Behandlung im Inhaltsindex ändert sich, wenn ein anwendbarer Sektorenstandard eine Angabe aufführt: Ist diese aufgeführte Angabe nicht relevant, muss sie mit einer kurzen Erläuterung als „nicht anwendbar“ ausgewiesen werden. Andernfalls müssen irrelevante Angaben normalerweise weder aufgeführt noch erläutert werden.
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Quellengestützter Bildungsentwurf. Vor der Veröffentlichung ist die abschließende technische Freigabe durch LRA erforderlich.
ÖFFENTLICHER ARTIKEL
In der Praxis
FORMAT
| FORMAT | SPRACHE | VERSION |
|---|---|---|
| Wissenskarte | Britisches Englisch | 1.0 • 1 August 2026 |
Rule
FÜR WEN DIES GEDACHT IST
Ersteller von GRI-Berichten, Verantwortliche für den Inhaltsindex, Berater und Prüfer, die entscheiden, welche Angaben aus Themenstandards in den Bericht gehören und welche nicht.
Die direkte technische Regel
GRI verwendet den Begriff „Angabe“, obwohl viele Praktiker weiterhin „Indikator“ sagen. GRI 1 Anforderung 5 verlangt von einer Organisation, für jedes wesentliche Thema Angaben aus den Themenstandards zu berichten, jedoch nur solche Angaben, die für ihre Auswirkungen relevant sind. Es gibt weder eine Mindestanzahl von Angaben aus Themenstandards noch eine Regel, dass jede Angabe in einem ausgewählten Themenstandard berichtet werden muss.
Die Entscheidung umfasst drei getrennte Ebenen: das wesentliche Thema, die Angabe zum Management nach GRI 3-3 und die spezifischen Angaben aus Themenstandards, die für die Auswirkungen relevant sind. Die Regeln für Sektorenstandards und die Regeln zu Gründen für Auslassungen bestimmen anschließend, was im Inhaltsindex erscheinen muss.
Abbildung 1. Die Entscheidung über die Auswahl des Themenstandards hängt von der Relevanz für die Auswirkungen, der Aufführung im Sektorenstandard und davon ab, ob die Organisation die Anforderungen erfüllen kann.
In der Praxis
Vier Grundsätze, die Über- und Unterberichterstattung verhindern
| Grundsatz | Bedeutung in der Praxis |
|---|---|
| 1. Zuerst das wesentliche Thema | Die Auswahl des Themenstandards folgt der Liste der wesentlichen Themen der Organisation; sie ist kein Auswahlmenü bequemer Kennzahlen. |
| 2. GRI 3-3 für jedes Thema | Die Organisation berichtet, wie sie jedes wesentliche Thema managt, auch wenn kein Themenstandard das Thema abdeckt. |
| 3. Relevanz auf Ebene der Angabe | Berichten Sie innerhalb eines relevanten Themenstandards nur über Angaben, die sich mit den Auswirkungen der Organisation befassen. |
| 4. Prüfung der Hinlänglichkeit | Wenn die Angaben aus den Themenstandards nicht genügend Informationen liefern, fügen Sie sektorbezogene, externe oder organisationsspezifische Angaben mit vergleichbarer Stringenz hinzu. |
Rule
KEIN MINIMUM
Die offizielle FAQ zu den Universellen Standards bestätigt, dass für einen Bericht in Übereinstimmung keine Mindestanzahl von Angaben aus den Themenstandards erforderlich ist. Die Anzahl hängt davon ab, welche Angaben für die Auswirkungen des Unternehmens relevant sind.
Schrittweise Auswahl der Angaben
1. Beginnen Sie mit einem wesentlichen Thema aus der genehmigten GRI 3-2-Liste und den zugrunde liegenden Aussagen zu den Auswirkungen.
2. Erstellen Sie die erforderliche Managementangabe GRI 3-3 für dieses Thema oder ordnen Sie sie zu.
3. Ermitteln Sie alle Themenstandards, die Angaben enthalten könnten, die für die Auswirkungen relevant sind; ein wesentliches Thema kann mehr als einen Themenstandard erfordern.
4. Prüfen Sie jede infrage kommende Angabe anhand der Auswirkung: Hilft die Information den Nutzern, das Ausmaß, den Umfang, die Art, das Management oder das Ergebnis dieser Auswirkung zu verstehen?
5. Prüfen Sie den anwendbaren Branchenstandard. Wenn er Angaben aus den Themenstandards für das wesentliche Thema aufführt, wenden Sie die besondere Regel für den Inhaltsindex auf jede aufgeführte Angabe an.
6. Prüfen Sie bei relevanten Angaben, ob jede Anforderung berichtet werden kann. Verwenden Sie einen zulässigen Grund für das Weglassen nur, wenn das Unternehmen die Anforderung nicht erfüllen kann.
7. Beurteilen Sie, ob zusätzliche branchenbezogene, externe oder unternehmensspezifische Kennzahlen erforderlich sind, um ausreichende Informationen bereitzustellen.
8. Dokumentieren Sie die Entscheidung in einem Anwendbarkeitsregister und gleichen Sie sie mit dem Inhaltsindex ab.
In der Praxis
Der entscheidende Unterschied: nicht relevante Angabe versus Grund für das Weglassen
| Situation | Angabe berichten? | Behandlung im Inhaltsindex |
|---|---|---|
| Die Angabe ist für die Auswirkungen nicht relevant und für das Thema in einem anwendbaren Branchenstandard nicht aufgeführt. | Nein. | Normalerweise nicht aufführen und keinen Grund für das Weglassen oder keine Erklärung angeben. |
| Die Angabe ist nicht relevant, aber für das wesentliche Thema in einem anwendbaren Branchenstandard aufgeführt. | Nein. | Im Inhaltsindex mit „nicht zutreffend“ aufführen und kurz erläutern, warum sie für die Auswirkungen nicht relevant ist. |
| Die Angabe ist relevant und die Informationen sind verfügbar. | Ja. | Berichten und eine genaue Fundstelle angeben. |
| Die Angabe ist relevant, aber das Unternehmen kann sie ganz oder teilweise nicht erfüllen. | Verfügbare Informationen berichten, soweit möglich. | Die Angabe oder die genaue Anforderung benennen und einen zulässigen Grund für das Weglassen mit der erforderlichen Erläuterung verwenden. |
| Kein Themenstandard deckt das wesentliche Thema angemessen ab. | GRI 3-3 bleibt verpflichtend; andere Kennzahlen werden für die Ausreichendheit empfohlen. | 3-3 und die verwendeten zusätzlichen Angaben aufführen; keine GRI-Angabennummer erfinden. |
Wie anwendbare Branchenstandards die Antwort verändern
Wenn ein anwendbarer Branchenstandard ein wesentliches Thema abdeckt, führt er Angaben aus den Themenstandards auf, die Unternehmen in der Branche für dieses Thema voraussichtlich berücksichtigen sollen. GRI 1 Anforderung 5(b) verlangt, dass das Unternehmen entweder diese aufgeführten Angaben berichtet oder, wenn eine aufgeführte Angabe für seine Auswirkungen nicht relevant ist, im Inhaltsindex „nicht zutreffend“ und eine kurze Erläuterung angibt.
Dies ist ein Mechanismus zur Rechenschaft über Angaben und keine Regel, nach der jede aufgeführte Kennzahl automatisch relevant ist. Das Unternehmen führt weiterhin eine Prüfung der Relevanz für die Auswirkungen durch. Der Unterschied liegt in der Sichtbarkeit: Eine vom Branchenstandard aufgeführte, nicht relevante Angabe kann nicht einfach aus dem Inhaltsindex verschwinden.
Rule
ZUSÄTZLICHE BRANCHENBEZOGENE ANGABEN
Branchenstandards können auch zusätzliche branchenbezogene Angaben empfehlen. Die Berichterstattung über diese zusätzlichen Angaben ist eine Empfehlung, keine Anforderung, und wenn sie nicht berichtet werden, ist kein Grund für das Weglassen erforderlich.
Ausgearbeitetes Beispiel: Ammoniakemissionen und GRI 305
Das Ergebnis lautet nicht „GRI 305 verwenden und daher alles angeben“. Das Ergebnis ist ein kontrolliertes Paket: GRI 3-3, die relevante Angabe zu Luftemissionen und alle zusätzlichen auswirkungsspezifischen Kennzahlen, die für eine ausreichende Darstellung erforderlich sind. Wenn eine separate Bewertung zu dem Schluss kommt, dass auch Auswirkungen von Treibhausgasen erheblich sind, werden Angaben aus den Themenstandards zum Klima auf dieser unabhängigen Grundlage ausgewählt.
Hypothetical scenario
VERANSCHAULICHENDES SZENARIO
Ein Chemiehersteller hat eine tatsächliche negative Auswirkung durch wiederholte Freisetzungen von Ammoniak in die Luft in der Nähe einer Gemeinschaft. Das wesentliche Thema lautet „Luftemissionen und Gesundheit der Gemeinschaft“. Das Unternehmen hat auch Treibhausgasemissionen, aber seine Auswirkungsbewertung hat für den Berichtszeitraum keine klimabezogenen Auswirkungen als erheblich eingestuft. Dieses Beispiel setzt voraus, dass kein anwendbarer Branchenstandard zusätzliche Angaben für dieses Thema aufführt.
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
In der Praxis
| Offenlegungskandidat | Entscheidung über die Relevanz der Auswirkungen | Berichterstattungsbehandlung |
|---|---|---|
| GRI 3-3 Management wesentlicher Themen | Für das wesentliche Thema erforderlich. | Über die Auswirkungen von Ammoniak auf die Gemeinschaft, die Beteiligung, die Politik, Prävention/Korrektur/Abhilfe, die Wirksamkeit und den Input von Stakeholdern berichten. |
| GRI 305-7 Stickstoffoxide, Schwefeloxide und andere signifikante Luftemissionen | Relevant, weil es Ammoniak als weitere signifikante Luftemission abdecken kann, wenn die Methodik der Organisation und die Grundlage für die Signifikanz diese Behandlung unterstützen. | Über die für die Auswirkung geltenden erforderlichen Informationen zu Luftemissionen und die Methodik berichten. |
| GRI 305-1 bis 305-5 Offenlegungen zu Treibhausgasemissionen und deren Reduktion | Nicht allein deshalb automatisch relevant, weil sie im selben Topic Standard enthalten sind. | Nicht allein deshalb berichten, weil GRI 305 verwendet wird. Separat erneut prüfen, ob Auswirkungen auf das Klima/durch Treibhausgase diese Offenlegungen relevant machen. |
| GRI 305-6 Ozonabbauende Substanzen | Für die identifizierte Ammoniak-Auswirkung nicht relevant, es sei denn, die Organisation hat eine separate relevante Auswirkung. | Nicht berichten; ohne eine Auflistung in einem Sektorstandard ist keine Begründung für das Weglassen erforderlich. |
| Unternehmensspezifische Kennzahl: Anzahl/Schweregrad von Ammoniakfreisetzungen und betroffenen Standorten | Möglicherweise erforderlich, um die tatsächliche Auswirkung und die Wirksamkeit des Managements zu erläutern. | Mit einer klaren Definition, Abgrenzung, Methode und Nachweisen berichten; nicht als GRI-Offenlegung bezeichnen. |
Ausgewählte Offenlegungen können aus mehr als einem Topic Standard stammen
Ein wesentliches Thema ist eine ordnende Bezeichnung für eine oder mehrere signifikante Auswirkungen. Die relevanten Offenlegungen können daher in mehreren Topic Standards enthalten sein. Für ein Thema „faire Bezahlung“ könnten eine Offenlegung zu Löhnen aus GRI 202 und eine Offenlegung zum Vergütungsverhältnis aus GRI 405 verwendet werden. Für ein Thema „Auswirkungen auf den Zugang der Gemeinschaft zu Wasser“ könnten Offenlegungen zu Wasser und Offenlegungen zu lokalen Gemeinschaften erforderlich sein. Umgekehrt können mehrere Offenlegungen in diesen Standards keinen Bezug zu den spezifischen Auswirkungen haben.
In der Praxis
| Wesentliches Thema | Zugrunde liegende Auswirkung | Mögliche relevante Mischung von Offenlegungen |
|---|---|---|
| Faire Bezahlung und Lohngleichheit | Niedrige Einstiegsgehälter und geschlechtsspezifische Vergütungsunterschiede wirken sich auf Arbeitnehmer aus. | Ausgewählte Offenlegungen aus GRI 202 und GRI 405; GRI 3-3 für das Management. |
| Sicherheit von Auftragnehmern | Risiko schwerer Verletzungen für kontrollierte Arbeitnehmer von Auftragnehmern. | Relevante Offenlegungen aus GRI 403, GRI 2-8 zum Kontext und GRI 3-3. |
| Zugang der Gemeinschaft zu Wasser | Wasserentnahme und -einleitung am Standort wirken sich auf Haushalte und Ökosysteme aus. | Relevante Angaben nach GRI 303 und GRI 413 sowie standortspezifische Kennzahlen und GRI 3-3. |
| Meinungsfreiheit | Praktiken im Zusammenhang mit Produkten/Dienstleistungen oder behördlichen Anfragen beeinträchtigen die Rechte der Nutzer; kein eigener Themenstandard. | GRI 3-3 sowie sorgfältig konzipierte unternehmensspezifische oder maßgebliche externe Angaben. |
Gründe für Auslassungen: erst verwenden, nachdem die Relevanz festgestellt wurde
Gründe für Auslassungen beziehen sich auf die Unfähigkeit, eine relevante Angabe oder Anforderung zu erfüllen. Sie sind kein Ersatz für die Relevanzbewertung. Die Organisation identifiziert die genaue Angabe oder Teilanforderung, über die sie nicht berichten kann, und verwendet einen der vier Gründe nach GRI 1: nicht anwendbar, gesetzliche Verbote, Vertraulichkeitsbeschränkungen oder Informationen nicht verfügbar/unvollständig, jeweils mit der erforderlichen Erläuterung.
In der Praxis
| Grund | Wann er angewendet werden kann | Erforderliche Erläuterung / Kontrolle |
|---|---|---|
| Nicht anwendbar | Die Angabe/Anforderung ist aufgrund organisatorischer Merkmale tatsächlich nicht anwendbar, oder eine in einem Branchenstandard aufgeführte Angabe ist für die Auswirkungen nicht relevant. | Erläutern, warum sie nicht anwendbar oder nicht relevant ist. |
| Gesetzliche Verbote | Das Gesetz verbietet die Erhebung oder öffentliche Berichterstattung. | Das konkrete gesetzliche Verbot beschreiben. |
| Vertraulichkeitsbeschränkungen | Informationen können rechtmäßig erhoben/berichtet werden, dürfen aber aufgrund konkreter Vertraulichkeitsbeschränkungen nicht öffentlich gemacht werden. | Die konkreten Beschränkungen beschreiben; nur ausnahmsweise verwenden. |
| Informationen nicht verfügbar / unvollständig | Relevante Informationen sind grundsätzlich vorhanden, aber nicht verfügbar, unvollständig oder noch nicht von angemessener Qualität. | Angeben, was fehlt, warum es fehlt, welche Unternehmen/Standorte betroffen sind, welche Schritte unternommen werden und welcher Zeitrahmen erwartet wird. |
Rule
PRÄZISION AUF ANFORDERUNGSEBENE
Wenn ein Teil einer Angabe fehlt, ist die genaue Anforderung zu identifizieren, anstatt eine allgemeine Auslassung auf den gesamten Themenstandard anzuwenden. Über die verfügbaren Teile ist zu berichten, und der fehlende Teil ist im Inhaltsindex zu erläutern.
In der Praxis
Wiederverwendbares Register zur Anwendbarkeit von Themenstandards
| Feld | Zweck |
|---|---|
| IDs wesentlicher Themen / Auswirkungen | Verknüpft die Entscheidung zu den Kennzahlen mit den freigegebenen Nachweisen zur Wesentlichkeit. |
| In Betracht gezogener Standard und Angabe | Dokumentiert die vollständige berücksichtigte Gesamtheit. |
| Begründung der Relevanz | Erläutert, wie die Angabe die Auswirkung adressiert oder nicht adressiert. |
| Referenz auf den Branchenstandard | Gibt an, ob die Angabe aufgeführt ist, und löst die Sichtbarkeit im Inhaltsindex aus. |
| Datenverantwortliche und Verfügbarkeit | Zeigt den Vorbereitungsstand und unterstützt gegebenenfalls Entscheidungen über Auslassungen. |
| Entscheidung | Berichten / nicht relevant / Auslassung / zusätzlicher unternehmensspezifischer Messwert. |
| Behandlung im Inhaltsindex | Fundstelle, Erläuterung „nicht anwendbar“ oder ein anderer zulässiger Grund. |
| Prüfung und Genehmigung | Ermöglicht kritische Prüfung und Versionskontrolle. |
In der Praxis
Schwache und stärkere Behandlung im Inhaltsindex
| Schwacher Eintrag | Warum dies nicht ausreicht | Stärkere Behandlung |
|---|---|---|
| „GRI 305 — Nicht anwendbar.“ | Der thematische Standard wird als ein unteilbarer Punkt behandelt; es gibt keine Relevanz oder Erläuterung auf Ebene der Angabe. | Führen Sie die berichtete Angabe 305-7 mit ihrer Fundstelle auf. Führen Sie keine nicht zusammenhängenden Angaben auf, es sei denn, ein Branchenstandard verlangt Sichtbarkeit; wenn dies der Fall ist, führen Sie jede nicht relevante Angabe als nicht anwendbar mit einer kurzen Erläuterung auf. |
| „305-3 Informationen nicht verfügbar.“ | Keine Erläuterung der fehlenden Informationen, des Umfangs oder des Plans zur Abhilfe. | Geben Sie die fehlenden Scope-3-Kategorien/Unternehmen, die Gründe für die Nichtverfügbarkeit der Daten, die Schritte zu ihrer Beschaffung und den erwarteten Zeitrahmen an. |
| Ein Thema hat Messwerte, aber keine GRI 3-3. | Die Messwerte erläutern nicht, wie das wesentliche Thema gesteuert wird. | Fügen Sie eine vollständige Angabe nach 3-3 hinzu und verweisen Sie auf relevante Messwerte. |
Häufige technische Fehler
• Die Auswahl eines gesamten thematischen Standards, weil eine Angabe relevant ist.
• Die Annahme, dass ein wesentliches Thema jede Angabe im zugehörigen thematischen Standard verpflichtend macht.
• Die Verwendung der Datenverfügbarkeit als Relevanzkriterium.
• Das Weglassen von GRI 3-3, weil quantitative Angaben des thematischen Standards berichtet werden.
• Die Aufnahme jeder nicht ausgewählten Angabe in den Inhaltsindex als „nicht anwendbar“, auch wenn kein Branchenstandard dies verlangt.
• Das Gegenteil zu tun, wenn ein Branchenstandard die Angabe aufführt — sie ohne die erforderliche Erläuterung der Nichtanwendbarkeit verschwinden zu lassen.
• Die Verwendung von „Informationen nicht verfügbar“ für eine Auswirkung, die die Organisation nicht zu bewerten oder zu steuern versucht hat, ohne den erforderlichen Plan und Zeitrahmen.
• Die Anwendung eines einzigen Grundes für eine Auslassung auf den gesamten thematischen Standard statt auf die genaue Angabe oder Anforderung.
• Das Versäumnis, unternehmensspezifische Messwerte hinzuzufügen, wenn die GRI-Angaben keine ausreichenden Informationen liefern.
• Die Darstellung unternehmensspezifischer Messwerte mit erfundenen GRI-ähnlichen Nummern oder die Erweckung des Eindrucks, dass es sich um offizielle GRI-Angaben handelt.
Vorbereitungsstand
Checkliste für die Prüfung der Auswahl von Angaben
- • ☐ Jedes wesentliche Thema verfügt über eine vollständige Angabe nach GRI 3-3.
- • ☐ Die infrage kommenden thematischen Standards wurden anhand der zugrunde liegenden Auswirkungen und nicht allein anhand der Themenbezeichnungen identifiziert.
- • ☐ Für jede berichtete Angabe liegt eine schriftliche Begründung ihrer Relevanz vor, die mit einer oder mehreren Auswirkungen verknüpft ist.
- • ☐ Die anwendbaren Sektorstandards und die darin aufgeführten Angaben wurden geprüft.
- • ☐ Im Sektor aufgeführte, aber nicht relevante Angaben erscheinen als nicht anwendbar, mit einer kurzen Erklärung.
- • ☐ Andere nicht relevante Angaben überladen den Content Index nicht, wenn keine Anforderung besteht, sie aufzulisten.
- • ☐ Bei relevanten Angaben mit fehlenden Informationen wird genau der zulässige Grund sowie die erforderliche Erläuterung verwendet.
- • ☐ Bei teilweisen Auslassungen wird die konkrete fehlende Anforderung angegeben und werden verfügbare Informationen berichtet.
- • ☐ Zusätzliche Angaben sind enthalten, wenn sie für ausreichende Informationen zu den Auswirkungen erforderlich sind.
- • ☐ Kennzahlen, die Erläuterung zu GRI 3-3 und die Fundstellen im Content Index stimmen überein.
- • ☐ Definitionen, Zeiträume, Einheiten, Abgrenzungen, Schätzungen und Neudarstellungen werden kontrolliert.
- • ☐ Die endgültige Auswahl wurde unabhängig geprüft und genehmigt.
Zusammenfassung
Ein GRI Topic Standard ist ein Werkzeugkasten und kein Paket, das vollständig übernommen werden muss. Die Organisation beginnt mit ihren wesentlichen Auswirkungen, berichtet GRI 3-3 für das wesentliche Thema, wählt Angaben aus, die diese Auswirkungen tatsächlich erläutern, wendet die Sichtbarkeitsregeln der Sektorstandards an und verwendet Gründe für Auslassungen nur, wenn eine relevante Anforderung nicht erfüllt werden kann. Dieser Ansatz führt zu einem kürzeren und genaueren Content Index sowie zu einem Bericht, der für Entscheidungen nützlicher ist.
Offizielle Quellen
Die nachstehende Quellensammlung sollte im Rahmen der Aktualitätskontrolle vor der Veröffentlichung erneut geprüft werden. Die normativen Schlussfolgerungen in diesem Artikel basieren auf den aktuellen offiziellen GRI Universal Standards und offiziellen FAQs.
1. GRI 1: Foundation 2021. Anforderungen für die Berichterstattung in Übereinstimmung mit den Standards, Gründe für Auslassungen, den Content Index und die Auswahl von Topic Standards. Offizielle Quelle öffnen
2. GRI 2: General Disclosures 2021. Offizielle Anforderungen und Leitlinien für die berichtende Organisation, Governance, Richtlinien, Arbeitskräfte und die Einbindung von Stakeholdern. Offizielle Quelle öffnen
3. GRI 3: Material Topics 2021. Offizielle Leitlinien und Angaben zur Bestimmung, Auflistung und Steuerung wesentlicher Themen. Offizielle Quelle öffnen
4. GRI Universal Standards 2021 FAQs. Offizielle Klarstellungen zur Auswahl von Angaben aus Topic Standards, zu Gründen für Auslassungen, zur Wesentlichkeit und zu Abgrenzungen. Offizielle Quelle öffnen
5. GRI Standards — English language. Offizieller Zugang zu den aktuellen GRI Standards und Veröffentlichungsfassungen. Offizielle Quelle öffnen
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