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Ebene 2 · Decision guide·UK SRS S2 · Disclosure guides

Offenlegungen zu Übergangsplänen nach UK SRS S2: Was ist erforderlich, wenn ein Plan besteht?

Wie ein bestehender klimabezogener Übergangsplan, seine Strategie, Maßnahmen, Ressourcen, Annahmen, Abhängigkeiten, Governance, Ziele und Fortschritte offenzulegen sind, ohne Offenlegungsanforderungen mit einer separaten britischen Politik zu Übergangsplänen zu verwechseln

Für wen ist der Kurs A 11-minute read for reporting teams working through Klimaziele, Übergangspläne und CO2-Gutschriften, and for reviewers testing whether the evidence behind it holds.

Veröffentlichter Steckbrief

Current as at 10 August 2026
RK Geprüft von Dr Ross KurinkoLinkedIn Strategic ESG Advisor · IFRS S1 & S2 / GRI / ESRS expert GRI Certified Global Trainer · PhD, University of Cambridge · ESG-AI expert 15+ years on FTSE 100 & Fortune Global 500 disclosures Canary Wharf, London LRA-Lehrmaterial · Nicht von UK Government herausgegeben oder gebilligt

Edition written against

UK SRS S2 requires disclosure of any climate-related transition plan an entity has. It does not …

Veröffentlicht

14 Aug 2026

Knowledge Hub guide

Zuletzt geprüft

10 Aug 2026

Short answer

The answer, before the reasoning

Wenn ein Unternehmen über einen klimabezogenen Übergangsplan verfügt, verlangt UK SRS S2, diesen Plan als Teil der Erläuterung offenzulegen, wie klimabezogene Risiken und Chancen die Strategie und Entscheidungsfindung beeinflussen. Die Offenlegung umfasst die wesentlichen Annahmen und Abhängigkeiten des Plans und muss mit Änderungen des Geschäftsmodells, direkten und indirekten Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen, Methoden zur Zielerreichung, Ressourcen und den Fortschritten gegenüber zuvor offengelegten Plänen verknüpft sein.

UK SRS S2 verlangt nicht selbst von jedem Unternehmen, einen Übergangsplan zu erstellen. Eine separate britische politische oder regulatorische Anforderung zur Entwicklung und Umsetzung eines solchen Plans würde ihre eigene Rechtsgrundlage benötigen. Der Plan sollte nicht als eigenständiges Hochglanzdokument behandelt werden. Die Nutzer müssen verstehen, wozu sich das Unternehmen verpflichtet hat, wie Entscheidungen und Ressourcen dies unterstützen, von welchen externen Bedingungen es abhängt, welche Fortschritte tatsächlich erzielt wurden und wo Unsicherheiten oder Beschränkungen verbleiben.

Ausbildungsorientierte Anleitung für Praktiker. Keine Rechts- oder Prüfungssicherheitsberatung. Prüfen Sie vor dem Handeln den aktuellen UK-SRS-Text, die geltenden Berichterstattungsregeln und die unternehmensspezifischen Fakten.

Kurze Orientierung

Kurze Orientierung

Gilt für
Unternehmen mit einem klimabezogenen Übergangsplan, einem Fahrplan für Netto-Null oder einem gleichwertigen Plan, die UK SRS S2 anwenden oder sich auf künftige britische Berichtsanforderungen vorbereiten.
Primäre Entscheidung
Ob das Unternehmen über einen Plan verfügt, der dem Konzept von UK SRS S2 entspricht, und ob seine Offenlegungen den Plan, die Grundlage seiner Umsetzung und seine Fortschritte getreu erläutern.
Wesentliche Quellen
UK SRS S2 Absatz 14 und Anhang A; verbundene Informationen nach UK SRS S1; Offenlegungsleitlinien der IFRS Foundation zu Übergangsplänen; aktuelle britische Richtlinien und FCA-Statusseiten.
Häufige Verwechslung
Die Annahme, dass UK SRS S2 jedes Unternehmen verpflichtet, einen auf 1.5 °C ausgerichteten Übergangsplan zu beschließen, oder die Behandlung eines Ziels oder einer Liste von Initiativen als vollständigen Übergangsplan.

UK SRS S2 ist ein Offenlegungsstandard und kein allgemeines verpflichtendes Mandat zur Erstellung eines Plans

Der Standard definiert einen klimabezogenen Übergangsplan als einen Aspekt der Gesamtstrategie des Unternehmens, der Ziele, Maßnahmen oder Ressourcen für seinen Übergang zu einer kohlenstoffärmeren Wirtschaft darlegt. Anschließend verlangt er die Offenlegung jedes Übergangsplans, über den das Unternehmen verfügt. Dies unterscheidet sich von einer Regel, die jedes Unternehmen zur Entwicklung, Genehmigung und Umsetzung eines Plans verpflichtet.

Ein Unternehmen ohne formellen Plan kann dennoch wesentliche klimabezogene Risiken und Chancen, Maßnahmen, Ziele, Kapitalallokation und finanzielle Auswirkungen haben, die offengelegt werden müssen. Es sollte diese Elemente nicht lediglich als Übergangsplan umetikettieren, um einen höheren Reifegrad vorzutäuschen. Umgekehrt kann ein Unternehmen, das einen Übergangsplan beschlossen hat oder sich öffentlich auf einen solchen beruft, diesen nicht von den Offenlegungen nach UK SRS S2 zu Strategie, Zielen, Kennzahlen, finanziellen Auswirkungen und Governance isolieren.

Die Offenlegung des Übergangsplans nach UK SRS S2 verknüpft den bestehenden Plan mit Strategie, Maßnahmen, Ressourcen, Annahmen, Abhängigkeiten, Zielen, Fortschritten, Governance und Finanzinformationen.

In der Praxis

Begriff Was es bewirkt Was es nicht ist
Klimastrategie Erläutert, wie Klimarisiken und -chancen strategische Entscheidungen und die Entscheidungsfindung beeinflussen. Nicht notwendigerweise ein zeitgebundener Umsetzungsplan.
Maßnahmenplan Strukturiert spezifische Initiativen, Verantwortliche, Meilensteine und Umsetzungsschritte. Nicht notwendigerweise ein übergeordneter Übergangsplan oder eine vollständige Strategie.
Klimaziel Definiert ein messbares Ergebnis, den Geltungsbereich, den Zeitraum, den Basiszeitraum und eine Leistungskennzahl. Kein Plan, der die zu seiner Erreichung erforderlichen Maßnahmen, Ressourcen, Abhängigkeiten und Entscheidungen erläutert.
Übergangsplan Teil der übergeordneten Strategie, der Ziele, Maßnahmen oder Ressourcen für den Übergang zu einer kohlenstoffärmeren Wirtschaft darlegt. Nicht allein deshalb automatisch glaubwürdig, finanziert, 1.5°C-kompatibel oder erfolgreich, weil er als Plan bezeichnet wird.
Gesonderte politische Verpflichtung des Vereinigten Königreichs Eine mögliche rechtliche oder regulatorische Anforderung zur Entwicklung und Umsetzung eines Plans. Wird nicht allein durch den freiwilligen Offenlegungsstandard UK SRS S2 geschaffen.

Die erforderliche Offenlegungsstruktur, wenn ein Plan vorhanden ist

1. Der Platz des Plans in der Gesamtstrategie

Beschreiben Sie, wie der Plan Bestandteil der Strategie und Entscheidungsfindung des Unternehmens ist. Die Nutzer sollten erkennen können, welche klimabezogenen Risiken und Chancen er adressiert, welche Geschäftsbereiche, Vermögenswerte, geografischen Gebiete und Wertschöpfungskettenbeziehungen er abdeckt und wie er das Geschäftsmodell oder die Ressourcenallokation verändert.

2. Gegenwärtige und erwartete Veränderungen

Erläutern Sie gegenwärtige und erwartete Veränderungen bei den Geschäftsabläufen, dem Produktmix, den Vermögenswerten, Forschung und Entwicklung, Lieferketten, Akquisitionen, Veräußerungen oder der Kapitalallokation. Die Offenlegung sollte genehmigte und finanzierte Entscheidungen von Vorschlägen, Optionen und Zielvorstellungen unterscheiden.

3. Direkte und indirekte Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen

Direkte Maßnahmen können Prozessänderungen, den Austausch von Ausrüstung, die Verlagerung von Standorten oder Anpassungen der Belegschaft umfassen. Indirekte Maßnahmen können über Kunden, Lieferanten, Finanzierungsbedingungen oder die Beschaffung wirken. Das Unternehmen sollte erläutern, ob jede Maßnahme der Minderung, der Anpassung, der Nutzung von Chancen oder einer Kombination davon dient.

4. Wesentliche Annahmen und Abhängigkeiten

Ein Übergangsplan beruht häufig auf der Dekarbonisierung des Energiesystems, der Leistungsfähigkeit von Technologien, Infrastruktur, politischen Maßnahmen, CO2-Preisen, der Kundennachfrage, der Lieferfähigkeit von Lieferanten, dem Zugang zu Finanzierung oder der Verfügbarkeit von CO2-Entnahmen hoher Integrität. Dies sind keine Hintergrundinformationen. Es handelt sich um Bedingungen, die beeinflussen können, ob der Plan umgesetzt werden kann, und die daher transparent behandelt werden müssen.

5. Ziele und der Weg zu ihrer Erreichung

Verknüpfen Sie den Plan mit den nach den Absätzen 33-36 offengelegten Klimazielen. Erläutern Sie, wie Maßnahmen, Meilensteine und Ressourcen voraussichtlich zur Erreichung des Ziels beitragen, ob das Ziel brutto oder netto ist, welche Emissionsbereiche und Aktivitäten es abdeckt und welche Rolle CO2-Zertifikate voraussichtlich spielen werden.

6. Ressourcen

Erläutern Sie, wie das Unternehmen die Aktivitäten mit Ressourcen ausstattet und auszustatten plant. Nützliche Informationen können zugesagte Investitionsausgaben, Betriebsausgaben, Personal, Systeme, Finanzierungsquellen, der Status der Investitionsgenehmigung und wesentliche Einschränkungen umfassen. Vermeiden Sie, eine nicht finanzierte Zielvorstellung und genehmigte Ausgaben unter einer Zahl zusammenzufassen.

7. Fortschritt

Stellen Sie quantitative und qualitative Informationen über die Fortschritte bei den in früheren Berichtsperioden offengelegten Plänen bereit. Fortschritt ist weiter gefasst als die endgültige Zielkennzahl: Er kann umgesetzte Projekte, verzögerte Maßnahmen, geänderte Annahmen, eingesetztes Kapital, gelöste oder verschärfte Abhängigkeiten sowie Governance-Entscheidungen umfassen.

8. Governance und Rechenschaftspflicht

Obwohl Absatz 14 im Abschnitt zur Strategie steht, müssen die Informationen mit den Governance-Angaben verknüpft werden. Geben Sie an, welches Gremium den Plan genehmigt, wer für seine Umsetzung verantwortlich ist, wie Fortschritte und Abhängigkeiten überwacht werden, wie die Vergütung oder das Leistungsmanagement gegebenenfalls verknüpft ist und welche Entscheidungen während des Berichtszeitraums getroffen wurden.

Ein Ziel, ein Maßnahmenplan und ein Übergangsplan erfüllen unterschiedliche Zwecke; eine aussagekräftige Offenlegung zeigt, wie sie miteinander verbunden sind, ohne sie als austauschbar zu behandeln.

Ein praxisorientierter Offenlegungsprozess

1. Bestätigen Sie, ob das Unternehmen über einen genehmigten klimabezogenen Übergangsplan, einen Planentwurf oder nur über separate Ziele und Maßnahmen verfügt. Halten Sie die Schlussfolgerung und das maßgebliche Dokument fest.

2. Ordnen Sie die wesentlichen klimabezogenen Risiken und Chancen, die Strategie, das Geschäftsmodell und die Konzentrationen in der Wertschöpfungskette dem Plan zu.

3. Definieren Sie den Geltungsbereich des Plans: Unternehmen, Aktivitäten, Emissionsbereiche, geografische Gebiete, Vermögenswerte, Produkte und Zeithorizonte.

4. Erstellen Sie ein Register für Maßnahmen und Ressourcen, in dem abgeschlossene, zugesagte, genehmigte, geplante, bedingte und angestrebte Elemente unterschieden werden.

5. Erstellen Sie ein Register der Annahmen und Abhängigkeiten mit Verantwortlichen, Nachweisen, Sensitivität, Überwachungsindikatoren und Notfallmaßnahmen.

6. Stimmen Sie die Plan-Ziele mit dem kontrollierten Zielregister, dem THG-Inventar, Branchenkennzahlen und jeder geplanten Nutzung von CO2-Zertifikaten ab.

7. Erstellen Sie eine Fortschrittsüberleitung ausgehend von der vorherigen Berichtsperiode und erläutern Sie Umsetzung, Verzögerung, Veränderung und verpasste Meilensteine.

8. Verknüpfen Sie den Plan mit der Finanzplanung, den Investitionsausgaben, Vermögenswertentscheidungen, der Finanzierung sowie den gegenwärtigen und erwarteten finanziellen Auswirkungen.

9. Holen Sie eine kritische Prüfung durch Geschäftsleitung und Verwaltungsorgan hinsichtlich Machbarkeit, Unsicherheiten, nicht belegter Aussagen und öffentlicher Formulierungen ein.

10. Formulieren Sie die Offenlegung als zusammenhängende Informationen, statt das Plandokument in den Jahresbericht zu kopieren.

In der Praxis

Nachweisübersicht zum Übergangsplan

Offenlegungselement Unterstützende Nachweise Wesentliche Kontrolle
Status und Genehmigung des Plans Genehmigter Plan, Protokolle des Verwaltungsorgans oder Ausschusses, Versionshistorie Bestätigen Sie die aktuelle kontrollierte Version und das Datum des Inkrafttretens der Genehmigung.
Strategische Veränderungen Strategiepapiere, Portfolioüberprüfungen, Entscheidungen zu Vermögenswerten und Produkten Unterscheiden Sie getroffene Entscheidungen von Szenarien oder Optionen, die noch geprüft werden.
Maßnahmen Projektregister, Beschaffung, Betriebspläne, Programme für Lieferanten und Kunden Stimmen Sie die Darstellung mit dem Projektstatus und den Nachweisen der Verantwortlichen ab.
Ressourcen Genehmigte Budgets, Investitionsplan, Betriebsplan, Finanzierungsvereinbarungen, Personalplan Unterscheiden Sie genehmigte, zugesagte, erwartete und nicht finanzierte Beträge.
Annahmen Szenarioinputs, Technologie- und politische Annahmen, Kostenkurven Quelle, Version, Sensitivität und Überprüfungsdatum dokumentieren.
Abhängigkeiten Infrastruktur, Lieferanten, Politik, Kundenakzeptanz, Finanzierung, Entnahmen Verantwortliche Person, Auslöser, Notfallmaßnahme und Angabestatus zuweisen.
Ziele Zielgenehmigung, Abgrenzungsvermerk, Ausgangsbasis, Validierung, Metrikverzeichnis Den Umfang des Ziels mit dem Inventar und der Planabgrenzung abstimmen.
Fortschritt Nachweise zu Meilensteinen, Leistungsdaten, Abweichungsanalyse, Abhilfemaßnahmen Nicht nur abgeschlossene Maßnahmen, sondern auch verfehlte oder verspätete Elemente berichten.
Governance Mandate, Sitzungsunterlagen, kritische Prüfung, Entscheidungen, Nachweise zur Vergütung Aufsicht und Maßnahmen darstellen, statt nur Ausschussnamen zu nennen.

Hypothetisches Beispiel: ein Plan mit wesentlichen Abhängigkeiten

Der Vorstand hat die Investitionsausgaben für die ersten fünf Jahre genehmigt, spätere Phasen hängen jedoch vom Netzanschluss, von Technologien im kommerziellen Maßstab und von der Kundenakzeptanz überarbeiteter Produkte ab. Die Angabe erläutert diese Abhängigkeiten, berichtet, dass sich ein Netzprojekt verzögert, unterscheidet finanzierte Maßnahmen von späteren bedingten Phasen, stimmt das Ziel mit dem Brutto-THG-Inventar ab und beschreibt die geplante Abhängigkeit von Kohlenstoffgutschriften. Sie behauptet nicht, dass der vollständige Plan garantiert oder vollständig finanziert ist.

Hypothetical scenario

VERANSCHAULICHENDES SZENARIO

Eine hypothetische Industriegruppe hat ein Nettoemissionsziel für 2035 und einen Übergangsplan, der auf der Elektrifizierung der Wärmeerzeugung, der Sicherung erneuerbarer Elektrizität, der Neugestaltung von Produkten und der Nutzung von Kohlenstoffentnahmen für verbleibende Prozessemissionen beruht.

Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.

Beispielhafte Formulierung der Angabe

Die Formulierung ist nützlich, weil sie zwischen Umfang, genehmigten Ressourcen, bedingten Phasen, Fortschritt und Abhängigkeiten unterscheidet. Sie wäre irreführend, wenn der Plan nicht genehmigt wäre, wenn späteres Kapital als zugesagt dargestellt würde oder wenn die Angaben zu Ziel und CO2-Gutschriften nicht mit den zugrunde liegenden Aufzeichnungen übereinstimmten.

Hypothetical scenario

BEISPIELHAFTE FORMULIERUNG — AN DIE TATSACHEN ANPASSEN

Der klimabezogene Übergangsplan des Konzerns ist Bestandteil seiner Strategie für 2035 und umfasst die Herstellungsaktivitäten, die in das konsolidierte berichtende Unternehmen einbezogen sind, sowie bestimmte vorgelagerte Beschaffungsaktivitäten. Der Plan verbindet Projekte zur Energieeffizienz, Elektrifizierung, die Beschaffung erneuerbarer Elektrizität, eine Neugestaltung von Produkten und die geplante Nutzung von Entnahmen für verbleibende Emissionen. Die Investitionsausgaben für die Phase 2026-2029 wurden genehmigt; spätere Investitionen bleiben von Netzkapazität, technischer Leistung und Kundennachfrage abhängig. Im Jahr 2026 wurden zwei Elektrifizierungsprojekte abgeschlossen, und eines wurde nach einer Verzögerung beim Netzanschluss verschoben. Das Ziel, die Abgrenzung des Plans, die Annahmen, Abhängigkeiten, der Fortschritt und die geplante Abhängigkeit von CO2-Gutschriften werden nachstehend beschrieben.

Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.

Wenn kein Übergangsplan vorhanden ist

UK SRS S2 schafft keine pauschale Ausnahme von der Strategieoffenlegung, wenn kein Plan vorhanden ist. Das Unternehmen erläutert weiterhin seine Reaktion auf klimabezogene Risiken und Chancen, aktuelle und erwartete Änderungen des Geschäftsmodells, Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen, Ressourcen, Ziele und Fortschritte, sofern diese wesentlich und anwendbar sind. Eine klare Aussage, dass kein formeller Übergangsplan vorhanden ist, kann nützlich sein, wenn sie verhindert, dass Nutzer fragmentierte Maßnahmen mit einem Plan verwechseln.

Hypothetical scenario

BEISPIELHAFTE FORMULIERUNG FÜR DAS NICHTVORHANDENSEIN EINES PLANS

Der Konzern hat keinen formellen klimabezogenen Übergangsplan verabschiedet. Er hat einzelne Initiativen zur Emissionsminderung und zur Resilienz sowie ein Energieziel für 2030 genehmigt, die in dieser Erklärung beschrieben werden. Im nächsten Berichtszeitraum wird das Management prüfen, ob diese Elemente in einen übergreifenden Übergangsplan integriert werden sollten.

Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.

Die separate britische Politik zu Übergangsplänen muss unabhängig verfolgt werden

Die britische Regierung hat separat mögliche Anforderungen konsultiert, nach denen bestimmte Finanzinstitute und große Unternehmen glaubwürdige Übergangspläne entwickeln und umsetzen müssen. Die FCA hat ebenfalls zu Offenlegungen börsennotierter Unternehmen und zur Transparenz von Übergangsplänen konsultiert. Zum technischen Redaktionsschluss waren diese politischen Ansätze noch keine endgültigen Vorschriften. Sie sollten über eine Beobachtungsliste für regulatorische Entwicklungen überwacht werden, aber sie sollten nicht in den Artikel von UK SRS S2 aufgenommen werden, als wären sie bereits erlassen.

In der Praxis

Frage UK SRS S2 Separate Politik oder Regulierung
Muss das Unternehmen einen Plan erstellen? Nicht allein deshalb, weil es UK SRS S2 anwendet. Ein künftiger verbindlicher Ansatz könnte bestimmten Unternehmen eine Pflicht zur Entwicklung oder Umsetzung auferlegen.
Was wird offengelegt? Jeder Plan, über den das Unternehmen verfügt, Annahmen, Abhängigkeiten, damit verbundene Maßnahmen, Ressourcen, Ziele und Fortschritte. Könnte Anforderungen an Umfang, Planinhalt, Umsetzung oder Governance ergänzen.
Wo wird die Schlussfolgerung kontrolliert? Nachweise zur Bewertung und Planung der Berichterstattung nach UK SRS S2. Register zur Anwendbarkeit rechtlicher und regulatorischer Anforderungen.
Wie sollte der Status formuliert werden? Geben Sie die gegenwärtigen Anforderungen freiwilliger Standards an. Kennzeichnen Sie Konsultationen und Vorschläge bis zu ihrer Finalisierung als solche.

In der Praxis

Schwache gegenüber aussagekräftigerer Offenlegung

Schwache Aussage Problem Aussagekräftigerer Ansatz
„Wir haben einen am Pariser Abkommen ausgerichteten Übergangsplan.“ Die Aussage wird durch keine Abgrenzung, Methode, Maßnahmen, Ressourcen, Annahmen oder Nachweise gestützt. Erläutern Sie den Plan, die Grundlage der Ziele, das Szenario oder den Referenzwert, Abhängigkeiten, Ressourcen, Fortschritte und Einschränkungen.
„£500 Millionen werden investiert.“ Kann genehmigte, geplante und angestrebte Ausgaben umfassen. Schlüsseln Sie zugesagte, genehmigte, erwartete und bedingte Investitionen auf und verknüpfen Sie sie mit der Finanzplanung.
„Der Plan liegt im Zeitplan.“ Es werden keine Meilensteine, Abweichungsanalysen oder nicht umgesetzten Maßnahmen dargestellt. Berichten Sie über Fortschritte gegenüber kontrollierten Meilensteinen, Verzögerungen, Änderungen und Korrekturentscheidungen.
„Technologie wird die Umsetzung ermöglichen.“ Verbirgt eine kritische Abhängigkeit und Unsicherheit. Identifizieren Sie die Technologie, die Annahme zur Einsatzbereitschaft, das Entscheidungsdatum, den Überwachungsauslöser und die Notfallmaßnahme.
Ein Ziel wird als Plan dargestellt. Ein Ziel zeigt nicht den Weg zur Umsetzung. Verknüpfen Sie Ziele mit Maßnahmen, Ressourcen, Annahmen, Abhängigkeiten und Governance.

Häufige Feststellungen bei der Prüfung

Das Unternehmen bezeichnet ein Ziel oder Nachhaltigkeitsprogramm als Übergangsplan, ohne eine kontrollierte Definition oder Genehmigung.

Der offengelegte Planumfang unterscheidet sich vom THG-Inventar, vom berichtenden Unternehmen oder vom Finanzplan, ohne dass eine Abstimmung erfolgt.

Geplante Investitionsausgaben werden als zugesagt oder finanziert dargestellt.

Annahmen und Abhängigkeiten sind trotz ihrer Bedeutung für die Umsetzung allgemein gehalten, niemandem zugewiesen oder ausgelassen.

Der Bericht zeigt Maßnahmen, aber nicht, wie diese voraussichtlich zur Erreichung der Ziele beitragen werden.

Die Fortschrittsberichterstattung hebt abgeschlossene Projekte hervor, lässt jedoch Verzögerungen, verfehlte Meilensteine und Planänderungen aus.

CO2-Gutschriften werden als geringfügiges Instrument für verbleibende Emissionen beschrieben, obwohl das Nettoziel in erheblichem Umfang von ihnen abhängt.

In der Governance-Offenlegung wird ein Ausschuss genannt, aber dessen Genehmigungen, kritische Prüfung oder Entscheidungen werden nicht aufgezeigt.

Der Bericht behandelt eine Konsultation der Regierung oder einen Vorschlag der FCA als aktuelle Anforderung für die Entwicklung eines Plans.

Myth

„UK SRS S2 verlangt von jedem Unternehmen, einen auf 1.5°C ausgerichteten Übergangsplan zu veröffentlichen.“

Reality

UK SRS S2 verlangt die Offenlegung jedes klimabezogenen Übergangsplans, über den das Unternehmen verfügt, sowie damit zusammenhängender Strategieinformationen. Es verlangt nicht selbst von jedem Unternehmen, einen Plan zu erstellen oder eine universelle Aussage zur Ausrichtung auf 1.5°C aufzustellen. Separate britische politische Regelungswege müssen unabhängig bewertet werden.

Vorbereitungsstand

Checkliste vor der Veröffentlichung

  • Das Unternehmen hat dokumentiert, ob es über einen formellen Übergangsplan verfügt und welche kontrollierte Version maßgeblich ist.
  • Der Plan ist mit wesentlichen Klimarisiken, Chancen, der Strategie und Änderungen des Geschäftsmodells verknüpft.
  • Anwendungsbereich, Zeithorizonte, Unternehmen, Aktivitäten, Emissionen und Grenzen der Wertschöpfungskette sind klar.
  • Die Maßnahmen unterscheiden zwischen Minderungs-, Anpassungs- und Chancenmaßnahmen.
  • Bei den Ressourcen wird zwischen zugesagten, genehmigten, geplanten, bedingten und angestrebten Beträgen unterschieden.
  • Für wichtige Annahmen und Abhängigkeiten sind Quellen, Verantwortliche, Überwachung und Notfallmaßnahmen vorhanden.
  • Ziele, Meilensteine, Brutto-/Nettobasis und die geplante Abhängigkeit von CO2-Gutschriften stimmen mit kontrollierten Aufzeichnungen überein.
  • Der Fortschritt umfasst Verzögerungen, verfehlte Meilensteine, Änderungen und Abhilfemaßnahmen.
  • Governance-Nachweise zeigen Genehmigung, kritische Prüfung, Verantwortlichkeit und Entscheidungen.
  • Finanzielle Auswirkungen und Kapitalallokation stehen im Einklang mit der Finanzplanung und den Abschlüssen.
  • Die Formulierung erhebt über die Nachweise hinaus keinen Anspruch auf Glaubwürdigkeit, Abstimmung oder erfolgreiche Umsetzung.
  • Separate Konsultationen des Vereinigten Königreichs zu Übergangsplänen und Vorschläge der FCA sind, soweit zutreffend, eindeutig als nicht endgültig gekennzeichnet.

Selbstprüfung

  1. Kann ein Prüfer die Strategie, den Übergangsplan, die Aktionspläne und die Zielvorgaben der Berichtseinheit unterscheiden?
  2. Welche drei Annahmen oder Abhängigkeiten könnten die Umsetzung des Plans am stärksten verändern, und werden sie offengelegt und überwacht?
  3. Unterscheidet der Bericht zwischen finanzierten Entscheidungen und Optionen sowie Bestrebungen?
  4. Würde ein vernünftiger Leser sowohl den Fortschritt als auch das wesentliche Umsetzungsrisiko verstehen?

Fragen

Häufige Fragen

Verlangt UK SRS S2, dass jede Berichtseinheit über einen Übergangsplan verfügt?

UK SRS S2 verlangt die Offenlegung jedes klimabezogenen Übergangsplans, über den die Berichtseinheit verfügt, sowie entsprechender Strategieinformationen. Die Vorschrift selbst verlangt nicht, dass jede Berichtseinheit einen Plan erstellt oder einen universellen Anspruch auf Ausrichtung an 1.5°C aufstellt.

Was muss offengelegt werden, wenn ein Übergangsplan vorhanden ist?

Die Berichtseinheit erläutert weiterhin ihre Reaktion auf klimabezogene Risiken und Chancen, gegenwärtige und erwartete Änderungen des Geschäftsmodells, Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen, Ressourcen, Zielvorgaben und Fortschritte, soweit diese wesentlich und anwendbar sind. Eine klare Aussage, dass kein formeller Übergangsplan besteht, kann hilfreich sein, wenn sie verhindert, dass Nutzer fragmentierte Maßnahmen mit einem Plan verwechseln.

Wie unterscheiden sich eine Zielvorgabe und ein Übergangsplan?

Der Standard definiert einen klimabezogenen Übergangsplan als einen Aspekt der Gesamtstrategie der Berichtseinheit, der Zielvorgaben, Maßnahmen oder Ressourcen für ihren Übergang zu einer kohlenstoffärmeren Wirtschaft festlegt. Anschließend verlangt er die Offenlegung jedes Übergangsplans, über den die Berichtseinheit verfügt. Dies unterscheidet sich von einer Vorschrift, die jede Berichtseinheit zur Entwicklung, Genehmigung und Umsetzung eines Plans verpflichtet.

Müssen Annahmen und Abhängigkeiten des Plans offengelegt werden?

Wenn eine Berichtseinheit über einen klimabezogenen Übergangsplan verfügt, verlangt UK SRS S2, dass sie diesen Plan als Teil der Erläuterung offenlegt, wie klimabezogene Risiken und Chancen die Strategie und Entscheidungsfindung beeinflussen. Die Offenlegung umfasst die wesentlichen Annahmen und Abhängigkeiten des Plans und muss mit Änderungen des Geschäftsmodells, direkten und indirekten Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen, Methoden zur Zielerreichung, Ressourcen und dem Fortschritt gegenüber zuvor offengelegten Plänen verknüpft sein.

Sind separate Vorschläge des Vereinigten Königreichs zu Übergangsplänen bereits verpflichtend?

Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat gesondert zu möglichen Anforderungen konsultiert, nach denen bestimmte Finanzinstitute und große Unternehmen glaubwürdige Übergangspläne entwickeln und umsetzen sollen. Die FCA hat ebenfalls zu Offenlegungen börsennotierter Unternehmen und zur Transparenz von Übergangsplänen konsultiert. Zum technischen Stichtag waren diese Regelungswege noch keine endgültigen Vorschriften.

Verwandte Standards

Verwandte Standards und Angaben

UK SRS S2 paragraphs 13-14

Business model, strategy, actions, transition plan, resources and progress.

UK SRS S2 paragraphs 33-37

Climate targets, target-setting approach and performance.

Sources

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