Short answer
The answer, before the reasoning
Für jedes Nettoziel für Treibhausgasemissionen verlangt UK SRS S2 die Offenlegung der geplanten Nutzung von CO2-Gutschriften durch das Unternehmen. Das Unternehmen erläutert, in welchem Umfang und wie das Ziel auf Gutschriften beruht, welche Drittanbietersysteme voraussichtlich deren Prüfung oder Zertifizierung übernehmen, um welche Art von Gutschrift es sich handelt, ob das zugrunde liegende Ergebnis naturbasiert oder technologisch ist und ob es sich um eine Minderung oder eine Entnahme handelt, sowie weitere Faktoren, die zum Verständnis der Glaubwürdigkeit und Integrität erforderlich sind, etwa Annahmen zur Dauerhaftigkeit.
Das Brutto-Treibhausgasinventar und das zugehörige Bruttoziel bleiben separat sichtbar. Gekaufte Gutschriften können ebenfalls beschrieben werden, wenn ihre Nutzung geplant ist und sie den Nutzerinnen und Nutzern helfen, das Ziel zu verstehen. Bei der Offenlegung geht es um die geplante Nutzung, nicht um die Erlaubnis, Gutschriften vom Bruttoinventar von Scope 1, Scope 2 oder Scope 3 abzuziehen. Aussagen wie „klimaneutral“, „Netto-Null“ oder „vollständig kompensiert“ bedürfen einer gesonderten rechtlichen Prüfung und Belegprüfung und müssen mit der tatsächlichen Stilllegung, dem Anwendungsbereich, dem Zeitraum und den Einschränkungen übereinstimmen.
Leitfaden für die praktische Anwendung zu Bildungszwecken. Keine Rechts- oder Prüfungsberatung. Prüfen Sie vor dem Handeln den aktuellen Text von UK SRS, die anwendbaren Berichterstattungsregeln und die unternehmensspezifischen Tatsachen.
Kurze Orientierung
Kurze Orientierung
- Gilt für
- Unternehmen mit einem Nettoziel für Treibhausgasemissionen, die die Nutzung von CO2-Gutschriften planen, einschließlich bereits für die künftige Nutzung gekaufter Gutschriften.
- Primäre Entscheidung
- Ob das Nettoziel Bruttominderungen, verbleibende Emissionen, die geplante Nutzung von Gutschriften sowie die Belege für die Qualität der Gutschriften und die Aussagen transparent ausweist.
- Wesentliche Quellen
- UK SRS S2 Absatz 36(e), B68-B71 und Appendix A; UK SRS S1 getreue Darstellung und verbundene Informationen; gegebenenfalls einschlägige britische Regeln für Aussagen.
- Häufige Verwechslung
- Das Abziehen von CO2-Gutschriften vom Bruttoemissionsinventar oder die Annahme, dass eine Offenlegung nach UK SRS S2 automatisch eine Marketingaussage zur Klimaneutralität erlaubt.
Drei Datensätze getrennt halten
Die Berichterstattung über CO2-Gutschriften wird irreführend, wenn das Brutto-Treibhausgasinventar, die Zielberechnung und öffentliche Aussagen zu einer einzigen Zahl der „Nettoemissionen“ zusammengeführt werden. UK SRS S2 wahrt getrennte Informationsbedürfnisse. Das Inventar weist die absoluten Bruttoemissionen von Scope 1, Scope 2 und Scope 3 aus. Die Zieloffenlegung unterscheidet zwischen dem zugehörigen Bruttoziel und dem Nettoziel. Die Offenlegung zu CO2-Gutschriften erläutert die geplante Nutzung von Gutschriften, um verbleibende Emissionen zu überbrücken.
Das Bruttoinventar und das Bruttoziel bleiben sichtbar; geplante CO2-Gutschriften bilden eine separate Brücke zu einem Nettoziel und dürfen die operative Emissionsminderung nicht verschleiern.
In der Praxis
| Datensatz | Zweck | Behandlung von CO2-Gutschriften |
|---|---|---|
| Brutto-THG-Inventar | Zeigt die innerhalb der Messgrenze während des Berichtszeitraums verursachten Emissionen. | Ziehen Sie Gutschriften nicht von den absoluten Bruttoemissionen der Scopes 1, 2 oder 3 ab. |
| Brutto-THG-Ziel | Zeigt die geplanten Änderungen der Emissionen innerhalb der für das Ziel geltenden Wertschöpfungskettengrenze vor der Kompensation. | Gutschriften reduzieren das Brutto-Zielergebnis nicht. |
| Netto-THG-Ziel | Zeigt das Brutto-Zielergebnis abzüglich der geplanten Kompensationsmaßnahmen. | Legen Sie die geplante Inanspruchnahme, Gutschriftensysteme, Arten und Integritätsfaktoren offen. |
| Datensatz zur Beschaffung von Gutschriften und zum Register | Verfolgt Projekte, Jahrgänge, Seriennummern, Eigentum, Status und geplante Verwendung. | Unterstützt die Zielangabe, ersetzt sie jedoch nicht. |
| Datensatz zu öffentlichen Aussagen | Steuert die Formulierung entsprechend dem tatsächlichen Umfang, Zeitraum, den verbleibenden Emissionen und dem Stilllegungsstatus. | Erfordert über UK SRS S2 hinaus eine separate rechtliche Prüfung und Prüfung der Nachweise. |
Was UK SRS S2 für die geplante Verwendung von CO2-Gutschriften verlangt
Umfang und Art der Inanspruchnahme
Erläutern Sie, wie viel des Nettoziels voraussichtlich durch Gutschriften erreicht werden soll und wie sich diese Inanspruchnahme im Zeitverlauf verändert. Eine nützliche Offenlegung kann das geplante Volumen oder den Anteil der verbleibenden Emissionen, die Zieljahre, in denen Gutschriften erwartet werden, sowie die Frage darstellen, ob die Inanspruchnahme als Rückfalloption, als wesentlicher fortbestehender Bestandteil oder als vorübergehende Überbrückung dient.
Drittanbietersystem
Geben Sie das oder die Drittanbietersysteme an, von denen erwartet wird, dass sie die Gutschriften verifizieren oder zertifizieren. Die Beschreibung sollte präzise genug sein, um das Programm zu verstehen, und sollte nicht den Eindruck erwecken, dass die Registrierung in einem System jede Qualitätskategorie, jede Aussage oder die künftige Verfügbarkeit garantiert.
Art der Gutschrift
Erläutern Sie, ob die zugrunde liegende Tätigkeit naturbasiert ist oder auf technologischen Kohlenstoffentnahmen beruht und ob das Ergebnis eine Emissionsminderung oder eine Entnahme ist. Diese Unterscheidungen wirken sich auf Dauerhaftigkeit, Überwachung, Umkehrungsrisiko, den Zeitpunkt der Lieferung und die Beziehung zu einem Nettoziel aus.
Weitere Faktoren für Glaubwürdigkeit und Integrität
Legen Sie weitere Faktoren offen, die erforderlich sind, damit Nutzer die Gutschriften verstehen, beispielsweise Annahmen zur Dauerhaftigkeit. Je nach Sachlage können nützliche Informationen die Bewertung der Zusätzlichkeit, Regelungen zu Umkehrungen und zum Ersatz, Verlagerungseffekte, Projektstandort, Jahrgang, die Übereinstimmung zwischen dem Gutschriftenzeitraum und dem Zielzeitraum, Registerkontrollen und Unsicherheiten umfassen. Einige dieser Punkte sind Umsetzungsbeurteilungen und keine erschöpfende Liste, die durch UK SRS S2 vorgeschrieben wird.
Bereits für die geplante Nutzung erworbene Gutschriften
Der erforderliche Schwerpunkt liegt auf der geplanten Nutzung. Das Unternehmen kann auch bereits erworbene Gutschriften einbeziehen, wenn deren Nutzung für das Nettoziel geplant ist und die Informationen den Nutzern helfen, das Ziel zu verstehen. Erworben, ausgegeben und stillgelegt sind unterschiedliche Status und sollten nicht zu einer einzigen Zahl zusammengefasst werden.
Eine Nachweis- und Kontrollkette für Kohlenstoffgutschriften
1. Verknüpfen Sie das Nettoziel mit dem zugehörigen Bruttoziel und dem Pfad der verbleibenden Emissionen.
2. Legen Sie den geplanten Bedarf an Gutschriften nach Zieljahr, Emissionsbereich, Tätigkeit und Kategorie der verbleibenden Emissionen fest.
3. Genehmigen Sie eine Beschaffungs- und Qualitätspolitik, die zulässige Systeme, Projekttypen, Minderungen oder Entnahmen, Jahrgänge, geografische Regionen und Integritätskriterien abdeckt.
4. Führen Sie eine Due-Diligence-Prüfung des Projekts und des Programms anhand aktueller Nachweise durch, nicht nur anhand von Marketingmaterial oder Zusammenfassungen von Maklern.
5. Erfassen Sie System, Projekt, Methodik, Jahrgang, Menge, Seriennummer, Register, Eigentum und aktuellen Status.
6. Trennen Sie prognostizierte, vertraglich vereinbarte, erworbene, ausgegebene, übertragene und stillgelegte Mengen.
7. Kontrollieren Sie die Nachweise über die Stilllegung oder Löschung für jede Aussage über tatsächlich genutzte Gutschriften. Die Stilllegung ist eine Kontrolle von Aussagen und Nachweisen; sie ist kein Ersatz für die Offenlegung der geplanten Nutzung gemäß UK SRS S2.
8. Stimmen Sie geplante Mengen mit dem Modell für das Nettoziel ab und verhindern Sie eine doppelte Nutzung über Unternehmen, Produkte, Zeiträume oder Aussagen hinweg.
9. Überprüfen Sie Annahmen zur Dauerhaftigkeit, Umkehrung, zum Ersatz und zu anderen Integritätsaspekten und erläutern Sie wesentliche Unsicherheiten.
10. Genehmigen Sie die Offenlegung gemäß UK SRS und jede externe Aussage durch getrennte technische, rechtliche und kommunikative Kontrollen.
Eine glaubwürdige Offenlegung zu Kohlenstoffgutschriften verfolgt die Nachweise von der Gestaltung des Ziels über die Due-Diligence-Prüfung, den Registerstatus und die Stilllegung bis zur Genehmigung der Aussage.
In der Praxis
Qualitätsmerkmale: Fakten offenlegen, nicht eine einzige Bezeichnung „hohe Qualität“
| Merkmal | Warum es wichtig ist | Frage zu Nachweisen und Offenlegung |
|---|---|---|
| Minderung oder Entnahme | Eine Minderung vermeidet oder verringert Emissionen; eine Entnahme entfernt THG aus der Atmosphäre. Sie spielen unterschiedliche Rollen in Strategien für verbleibende Emissionen. | Welches Ergebnis wird gutgeschrieben und wie wird es gemessen? |
| Naturbasiert oder technologisch | Der Projekttyp wirkt sich auf Dauerhaftigkeit, Überwachung, Kofaktoren, Kosten und Verfügbarkeit aus. | Welcher Projekttyp und welche Methodik liegen den geplanten Gutschriften zugrunde? |
| Dauerhaftigkeit | Gespeicherter Kohlenstoff kann wieder freigesetzt werden oder eine festgelegte Speicherdauer haben. | Welche Annahme zur Dauerhaftigkeit, welche Überwachung von Umkehrungen und welcher Ersatzmechanismus gelten? |
| Zusätzlichkeit | Nutzer müssen möglicherweise verstehen, ob das Ergebnis von der Finanzierung durch Kohlenstoffgutschriften abhängt. | Welcher Test wurde angewandt und welche Unsicherheit bleibt bestehen? |
| Verifizierung oder Zertifizierung | Unabhängige Prozesse können Nachweise für die Einhaltung von Programmregeln liefern. | Welches System, welcher Verifizierer oder welcher Zertifizierungsprozess gilt für welches Emissionsjahr und welchen Umfang? |
| Register und Serialisierung | Verhindert unkontrollierte Eigentumsaufzeichnungen und unterstützt die Löschung oder Stilllegung. | Wo werden Gutschriften ausgegeben, nachverfolgt und gelöscht, und wer kontrolliert den Zugang? |
| Emissionsjahr und zeitliche Zuordnung | Eine Gutschrift aus einem anderen Zeitraum entspricht möglicherweise nicht dem Zieljahr oder dem Zeitraum der Aussage. | Sind die Zeiträume für Emissionsjahr, Ausgabe, Nutzung und Ziel aufeinander abgestimmt? |
| Risiko der Doppelzählung | Ein Ergebnis sollte nicht mehrere miteinander unvereinbare Nutzungen oder Aussagen stützen. | Wie werden Eigentum, die Behandlung durch das Gastland, Übertragungen und Stilllegung kontrolliert? |
Kontrollen für Aussagen und Greenwashing-Risiko
UK SRS S2 ist ein auf Investoren ausgerichteter Offenlegungsstandard. Er bestimmt nicht, ob eine Aussage eines Verbrauchers, zu einem Produkt, einer Dienstleistung oder einem Finanzprodukt rechtmäßig ist. Im Vereinigten Königreich können Umweltangaben auch Verbraucherschutzvorschriften unterliegen, und von der FCA zugelassene Unternehmen, die nachhaltigkeitsbezogene Aussagen zu Produkten oder Dienstleistungen machen, unterliegen der Anti-Greenwashing-Regel der FCA. Anwendbarkeit und Formulierung erfordern eine fachkundige Prüfung.
In der Praxis
| Aussage | Nachweisrisiko | Kontrollierte Ersatzformulierung |
|---|---|---|
| „Unsere Geschäftstätigkeit ist klimaneutral.“ | Umfang, Zeitraum, Bruttoemissionen, Reduktionsbemühungen, Gutschriften und Stilllegung sind möglicherweise unklar. | Geben Sie die genaue Abgrenzung, den Zeitraum, die Bruttoemissionen, die Minderungen, die Gutschriftenmenge, den Projekttyp, den Stilllegungsstatus und die Einschränkungen vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung an. |
| „Wir verwenden ausschließlich hochwertige Gutschriften.“ | „Hohe Qualität“ ist undefiniert und kann Zielkonflikte verschleiern. | Beschreiben Sie das System, den Projekttyp, die Minderung oder Entfernung, die Dauerhaftigkeit und andere bewertete Merkmale. |
| „Gutschriften beseitigen unsere Emissionen.“ | Gutschriften löschen die Bruttoemissionen des Inventars nicht. | Legen Sie weiterhin die Bruttoemissionen offen und beschreiben Sie Gutschriften als geplanten oder stillgelegten Ausgleich für das definierte Nettoziel oder die entsprechende Aussage. |
| „Netto-Null-Ziel erreicht.“ | Kann sich auf gekaufte, aber nicht stillgelegte Gutschriften stützen oder wesentliche Scopes ausklammern. | Bestätigen Sie die Zielabgrenzung, das Bruttoergebnis, die verbleibenden Emissionen, die stillgelegten Gutschriften und etwaige Ausschlüsse, bevor Sie die Aussage treffen. |
| „Verifizierte Gutschriften garantieren Wirkung.“ | Bei der Verifizierung werden möglicherweise die Kriterien des Programms geprüft, nicht jedoch jedes weiter gefasste ökologische oder soziale Ergebnis. | Beschreiben Sie den tatsächlichen Verifizierungsumfang und die verbleibende Unsicherheit. |
Hypothetisches Beispiel: geplante Entnahmen für verbleibende Prozessemissionen
Die Offenlegung zeigt den Bruttoentwicklungspfad und die Schätzung der verbleibenden Emissionen getrennt. Sie gibt an, dass geplante Gutschriften im Jahr 2040 etwa 12% der Emissionen der Basisperiode ausmachen könnten, nennt das erwartete Zertifizierungsprogramm und den Entnahmetyp, erläutert die Annahmen zur Dauerhaftigkeit und weist darauf hin, dass die Beschaffung noch nicht vertraglich vereinbart ist. Die Einheit zieht keine geplante Gutschrift vom aktuellen Bruttoinventar ab und behauptet keine gegenwärtige Kohlenstoffneutralität.
Hypothetical scenario
VERANSCHAULICHENDES SZENARIO
Ein hypothetischer Hersteller von Materialien hat ein Nettoziel für Scope 1 und Scope 2 für 2040. Sein zugehöriges Bruttoziel reduziert die Emissionen um 88% und lässt verbleibende Prozessemissionen zurück, die das Management durch technologische Entnahmen zu adressieren plant.
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
Beispielhafte Formulierung der Offenlegung
Das Beispiel ist transparent in Bezug auf die Bruttominderung, die verbleibenden Emissionen, den geplanten Gutschriftentyp, die Unsicherheit und den aktuellen Status. Es muss an die tatsächlichen Systeme, Mengen, Nachweise und Regeln für Aussagen angepasst werden.
Hypothetical scenario
VERANSCHAULICHENDE FORMULIERUNG — AN DIE FAKTEN ANPASSEN
Das Nettoziel des Konzerns für Scope 1 und Scope 2 für 2040 wird durch ein damit verbundenes Bruttoziel zur Emissionsreduzierung von 88% gegenüber dem Basiszeitraum 2022 unterstützt. Die verbleibenden 12% spiegeln geschätzte verbleibende Prozessemissionen wider. Der Konzern plant derzeit, für diese verbleibenden Emissionen zertifizierte Gutschriften für technologische Entnahmen zu verwenden. Vom Bruttoemissionsinventar werden keine Gutschriften abgezogen. Das erwartete Programm, der Projekttyp, die Menge, der Jahrgang, die Annahmen zur Dauerhaftigkeit und der Beschaffungsstatus werden jährlich überprüft. Am 31. Dezember 2026 waren für dieses Ziel keine Gutschriften gelöscht worden.
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
In der Praxis
Gekauft, ausgegeben und gelöscht sind keine Synonyme
| Status | Bedeutung für die Kontrolle | Mögliche Konsequenz für Angaben oder Aussagen |
|---|---|---|
| Prognose | Modellierter künftiger Bedarf; kein vertragliches Recht. | Unterstützt Angaben zur geplanten Verwendung mit Unsicherheit; kann keine Aussage über eine aktuelle Verwendung stützen. |
| Vertraglich vereinbart | Eine Vereinbarung besteht, vorbehaltlich der Bedingungen und des Lieferrisikos. | Verpflichtung und Abhängigkeiten sind zutreffend anzugeben. |
| Gekauft | Ein wirtschaftlicher Kauf kann vorliegen, aber Ausgabe, Übertragung oder Löschung können davon abweichen. | Darf beschrieben werden, wenn die Gutschrift für die geplante Verwendung für das Ziel vorgesehen ist und dies für die Nutzer hilfreich ist. |
| Ausgegeben / gehalten | Die Gutschrift besteht auf einem Registerkonto und wird vom Unternehmen kontrolliert. | Bedeutet für sich genommen nicht, dass die Gutschrift für eine Aussage verwendet wurde. |
| Gelöscht / annulliert | Durch eine Registeraktion wird die Gutschrift für die angegebene Verwendung aus dem weiteren Umlauf genommen. | Zentrale Nachweise für eine tatsächliche Kompensierungsaussage, vorbehaltlich einer vollständigen inhaltlichen Prüfung und rechtlichen Prüfung. |
Häufige Feststellungen bei der Prüfung
Kohlenstoffgutschriften werden von den Bruttoemissionen aus Scope 1, Scope 2 oder Scope 3 abgezogen.
Ein Nettoziel wird offengelegt, ohne dass das zugehörige Bruttoziel offengelegt wird.
Das Ausmaß der geplanten Inanspruchnahme wird hinter der Formulierung „Restemissionen“ verborgen.
Gutschriftentyp, System sowie die Unterscheidungen zwischen Reduktion/Entfernung und naturbasierten/technologischen Ansätzen fehlen.
Die Dauerhaftigkeit oder andere wesentliche Annahmen zur Integrität werden nicht erläutert.
Gekaufte, ausgestellte und stillgelegte Gutschriften werden zusammengefasst.
Die geplante Nutzungsmenge kann nicht mit dem Zielmodell und dem Pfad der Restemissionen in Einklang gebracht werden.
Dieselben Gutschriften könnten mehr als einer Organisation, einem Produkt, einem Zeitraum oder einer Aussage zugeordnet werden.
Aussagen wie „hohe Qualität“, „klimaneutral“ oder „Netto-Null erreicht“ gehen über die Nachweise hinaus.
Es wird angenommen, dass die Genehmigung der UK SRS-Angabe separate Anforderungen an Verbraucher- oder FCA-Aussagen erfüllt.
Myth
„Ein Unternehmen kann Nettoemissionen berichten, nachdem es die Kohlenstoffgutschriften abgezogen hat, die es zu kaufen plant.“
Reality
UK SRS S2 verlangt absolute Bruttoemissionen aus Scope 1, Scope 2 und Scope 3 und verlangt separat die Offenlegung der geplanten Nutzung von Kohlenstoffgutschriften für ein Nettoziel. Geplante Gutschriften verringern das Bruttoinventar nicht.
Vorbereitung
Checkliste vor der Veröffentlichung
- Das Bruttoinventar der Treibhausgasemissionen wird offengelegt, ohne Kohlenstoffgutschriften abzuziehen.
- Jedes Nettoziel für Treibhausgasemissionen hat ein zugehöriges Bruttoziel.
- Die geplante Inanspruchnahme von Gutschriften wird quantifiziert oder anderweitig so klar erläutert, dass ihr Ausmaß und ihr zeitlicher Verlauf verständlich sind.
- Drittsysteme, von denen erwartet wird, dass sie Gutschriften verifizieren oder zertifizieren, werden korrekt angegeben.
- Bei den Gutschriftentypen wird zwischen naturbasierten und technologischen sowie zwischen Reduktion und Entfernung unterschieden.
- Dauerhaftigkeit sowie andere wesentliche Faktoren für Glaubwürdigkeit und Integrität werden offengelegt.
- Für die künftige Nutzung geplante gekaufte Gutschriften werden von ausgestellten, gehaltenen und stillgelegten Gutschriften unterschieden.
- Das Zielmodell bringt Restemissionen und geplante Gutschriftenmengen miteinander in Einklang.
- Eigentum am Register, Seriennummern, Status und Nachweise über die Stilllegung werden kontrolliert.
- Mehrfachnutzung und die Zuordnung zu verschiedenen Organisationen, Produkten, Zeiträumen und Aussagen werden verhindert.
- Die UK SRS-Angabe sowie Marketing- oder Produktaussagen erhalten eine separate rechtliche und technische Genehmigung.
- Die Formulierungen „hohe Qualität“, „klimaneutral“, „Netto-Null“ und „vollständig kompensiert“ werden durch die genauen Fakten und die geltenden Regeln gestützt.
Selbstprüfung
- Kann ein Leser die operativen Bruttoreduktionen getrennt von der geplanten Kompensation erkennen?
- Welcher Anteil des Nettoziels hängt von Gutschriften ab, und wie verändert sich dieser im Laufe der Zeit?
- Stützen das System, das Projekt, der Jahrgang, das Register und die Stilllegungsaufzeichnungen den exakten öffentlichen Wortlaut?
- Bliebe die Aussage korrekt, wenn ein geplantes Projekt die erwarteten Gutschriften nicht ausgibt?
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Dürfen CO2-Gutschriften von den Bruttoemissionen nach UK SRS S2 abgezogen werden?
Für jedes Nettoziel für Treibhausgasemissionen verlangt UK SRS S2 die Offenlegung der geplanten Nutzung von CO2-Gutschriften durch das Unternehmen. Das Unternehmen erläutert, in welchem Umfang und auf welche Weise das Ziel von Gutschriften abhängt, welche Drittanbietersysteme voraussichtlich deren Verifizierung oder Zertifizierung vornehmen, um welche Art von Gutschrift es sich handelt, ob das zugrunde liegende Ergebnis naturbasiert oder technologisch ist und ob es sich um eine Reduktion oder eine Entfernung handelt, sowie weitere Faktoren, die zum Verständnis von Glaubwürdigkeit und Integrität erforderlich sind, etwa Annahmen zur Dauerhaftigkeit. Das Bruttoinventar der Treibhausgasemissionen und das zugehörige Bruttoziel bleiben getrennt sichtbar.
Was muss über die geplante Nutzung von CO2-Gutschriften offengelegt werden?
UK SRS S2 verlangt absolute Bruttoemissionen für Scope 1, Scope 2 und Scope 3 und verlangt gesondert die Offenlegung der geplanten Nutzung von CO2-Gutschriften für ein Nettoziel. Geplante Gutschriften verringern das Bruttoinventar nicht.
Muss ein Nettoziel ein Bruttoziel enthalten?
Das Inventar weist absolute Bruttoemissionen für Scope 1, Scope 2 und Scope 3 aus. Die Zieloffenlegung unterscheidet zwischen dem zugehörigen Bruttoziel und dem Nettoziel. Die Offenlegung zu CO2-Gutschriften erläutert die geplante Abhängigkeit von Gutschriften, um verbleibende Emissionen zu überbrücken.
Welche Qualitätsmerkmale von Gutschriften sollten erläutert werden?
Legen Sie weitere Faktoren offen, die erforderlich sind, damit Nutzer die Gutschriften verstehen, etwa Annahmen zur Dauerhaftigkeit. Je nach Sachverhalt können nützliche Informationen eine Bewertung der Zusätzlichkeit, Regelungen zu Umkehrungen und Ersatz, Verlagerungseffekte, Projektstandort, Jahrgang, die Übereinstimmung zwischen dem Gutschriftenzeitraum und dem Zielzeitraum, Registerkontrollen und Unsicherheit umfassen. Einige dieser Punkte sind Umsetzungsbeurteilungen und keine erschöpfende, durch UK SRS S2 vorgeschriebene Liste.
Erlaubt UK SRS S2 eine Aussage zur Klimaneutralität?
UK SRS S2 ist ein auf Anleger ausgerichteter Offenlegungsstandard. Er bestimmt nicht, ob eine Aussage eines Verbrauchers, zu einem Produkt, einer Dienstleistung oder zu einem Finanzprodukt rechtmäßig ist. Im Vereinigten Königreich können Umweltaussagen außerdem Verbraucherschutzvorschriften berühren, und von der FCA zugelassene Unternehmen, die nachhaltigkeitsbezogene Aussagen zu Produkten oder Dienstleistungen machen, unterliegen der FCA-Regel gegen Greenwashing.
Verwandte Standards
Verwandte Standards und Angaben
Sources
Primary sources
- UK SRS S2 Klimabezogene Angaben (Februar 2026)
- UK SRS S1 Allgemeine Anforderungen an die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen (Februar 2026)
- UK Sustainability Reporting Standards — GOV.UK-Leitfaden
- Antwort der Regierung auf die Konsultation zu den UK Sustainability Reporting Standards
- CMA-Kodex für umweltbezogene Werbeaussagen
- Endgültige FCA-Leitlinie FG24/3: Regel gegen Greenwashing
- Konsultation des Vereinigten Königreichs: Freiwillige Kohlenstoff- und Naturmärkte — Integrität stärken
- FCA CP26/5: Angleichung der Nachhaltigkeitsangaben börsennotierter Emittenten an internationale Standards
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