Short answer
The answer, before the reasoning
UK SRS S2 kann nicht als eigenständige Klima-Checkliste angewendet werden. Paragraph C2 verlangt, dass UK SRS S2 und UK SRS S1 gleichzeitig angewendet werden, soweit sich die Anforderungen von S1 auf Klimaangaben beziehen.
S2 legt fest, welche klimabezogenen Informationen das Unternehmen bereitzustellen hat; S1 bestimmt, welche Informationen wesentlich sind, welches berichtende Unternehmen und welcher Berichtszeitraum maßgeblich sind, wie Angaben mit dem Abschluss zusammenhängen, wie Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten erläutert werden, wie Vergleichsinformationen und Querverweise funktionieren und wann eine Konformitätserklärung zulässig ist.
Designblock
Funktionale Grafik für die London Reporting Academy. Die Grafik dient der Veranschaulichung und sollte zusammen mit dem Artikel gelesen werden.
Die rechtlich-technische Architektur
UK SRS S2 Paragraph C2 ist eindeutig: Das Unternehmen wendet S2 und S1 gleichzeitig an, soweit sich S1 auf klimabezogene Risiken und Chancen bezieht. Dies ist nicht lediglich eine Empfehlung für die Umsetzung. Es ist Teil der Anwendungsbestimmungen des Standards.
Die Vorschläge der FCA in CP26/5 bekräftigen dieselbe Architektur. In der Konsultation wird darauf hingewiesen, dass mehrere für die Klimaberichterstattung erforderliche Grundlagen in S1 und nicht wiederholt in S2 enthalten sind, und es wird vorgeschlagen, dass in den Anwendungsbereich fallende börsennotierte Unternehmen die einschlägigen Abschnitte von S1 anwenden, wenn sie nach S2 berichten.
In der Praxis
Übersicht der S1-Grundlagen
| S1-Grundlage | Was sie in einem S2-Klimabericht steuert | Wesentliche Quelle |
|---|---|---|
| Wesentlichkeit | Welche Klimainformationen die Entscheidungen der primären Nutzer beeinflussen könnten und offengelegt werden müssen. | S1 17-19 |
| Berichtendes Unternehmen | Die Abgrenzung der Berichtseinheit entspricht der Abgrenzung des zugehörigen Abschlusses mit allgemeinem Verwendungszweck. | S1 20 |
| Zusammenhängende Informationen | Zusammenhänge zwischen Klimarisiken, Strategie, Kennzahlen, finanziellen Auswirkungen und Abschlüssen; konsistente Daten und Annahmen. | S1 21-24 |
| Ort und Zeitpunkt | Ort der Finanzberichterstattung mit allgemeinem Verwendungszweck, identifizierbare Angaben, zulässige Querverweise und zeitgleiche Berichterstattung. | S1 60-64; B45-B47 |
| Vergleichsinformationen | Informationen der Vorperiode zu Beträgen und nützlichen verbalen Angaben, vorbehaltlich der Erleichterung im ersten Jahr gemäß S2 C1. | S1 70-71; S2 C1 |
| Ermessensentscheidungen und Unsicherheit | Angabe der Wesentlichkeit sowie wesentlicher Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten bei der Bewertung und in anderen Bereichen. | S1 74-82 |
| Einhaltung | Eine ausdrückliche und vorbehaltlose Aussage nur dann, wenn alle geltenden Anforderungen erfüllt sind; Angabe der Inanspruchnahme der Erleichterung nach S2. | S1 72-73A |
Wesentlichkeit: S2 verlangt nicht die Angabe jedes Klimadatenpunkts
S1 paragraph 17 verlangt wesentliche Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen, von denen vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die Aussichten beeinflussen. Paragraph 18 definiert Wesentlichkeit danach, ob vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass das Weglassen, die fehlerhafte Darstellung oder die Verschleierung der Informationen die Entscheidungen der primären Nutzer beeinflusst.
Dieser Wesentlichkeitsfilter gilt für S2. Er beseitigt nicht automatisch bestimmte Anforderungen von S2; vielmehr bestimmt er, welche wesentlichen Informationen erforderlich sind, um diese unter den Umständen der Berichtseinheit zu erfüllen. Die Analyse muss weiterhin mit den Aussichten und dem Informationsbedarf von Investoren, Kreditgebern und sonstigen Gläubigern verbunden bleiben.
Ein Klimabericht sollte für jeden wesentlichen Angabebereich eine Aufzeichnung der Wesentlichkeitsentscheidung enthalten: Risiko oder Chance, Zeithorizont, Art und Ausmaß möglicher Auswirkungen, Nachweise, Folge für die Angabe, verantwortliche Person, prüfende Person und Auslöser für eine erneute Beurteilung.
Berichtseinheit und Abgrenzungen der Kennzahlen
S1 Absatz 20 verlangt, dass nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben für dasselbe berichtende Unternehmen gelten wie der zugehörige Abschluss. Bei einer konsolidierten Gruppe bedeutet dies normalerweise das Mutterunternehmen und die konsolidierten Tochterunternehmen.
Das bedeutet nicht, dass für jede Kennzahl dieselbe technische Abgrenzung verwendet wird. S2 Absatz 29(a)(iv) verlangt beispielsweise, dass Scope 1- und Scope 2-Emissionen zwischen der konsolidierten Bilanzierungsgruppe und anderen Beteiligungsunternehmen disaggregiert werden. Scope 3 erstreckt sich auf die Wertschöpfungskette. Der Bericht sollte das berichtende Unternehmen für die Finanzberichterstattung, die organisatorische GHG-Abgrenzung, Informationen zur Wertschöpfungskette und kennzahlenspezifische Ausschlüsse miteinander abstimmen, anstatt sie als einen undifferenzierten Perimeter zu behandeln.
Akquisitionen, Veräußerungen, Umstrukturierungen und Änderungen der Beherrschung sollten eine Überprüfung der Abgrenzung, eine vergleichende Beurteilung und eine Aktualisierung der Nachweise auslösen.
Verknüpfte Informationen und Verbindungen zum Abschluss
S1 Absätze 21-24 verlangen, dass Informationen so dargestellt werden, dass Nutzer die Verbindungen zwischen den offengelegten Sachverhalten sowie zwischen nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben und dem zugehörigen Abschluss verstehen können. Der Abschluss muss identifiziert werden, Daten und Annahmen sollten soweit möglich konsistent sein, und dieselbe Darstellungswährung wird verwendet, wenn eine Währung angegeben ist.
Für S2 bedeutet dies, dass ein im Strategieabschnitt beschriebenes Klimarisiko mit den relevanten Szenarioannahmen, finanziellen Auswirkungen, Kennzahlen, Zielen und der Risikomanagementreaktion verknüpft werden sollte. Wenn im Abschluss andere Annahmen oder eine andere Abgrenzung verwendet werden, sollte der Unterschied verständlich und nicht verborgen sein.
Eine nützliche Überleitung zur Finanzberichterstattung erfasst jedes wesentliche klimabezogene Risiko oder jede wesentliche klimabezogene Chance, den betroffenen Pfad für Umsatzerlöse/Kosten/Vermögenswerte/Verbindlichkeiten/Cashflows/Finanzierung, die Planungsannahme, den Abschlussposten, den Fundort der Angabe, die verantwortliche Person und den Prüfstatus.
Fundort, Zeitpunkt und Querverweise im Bericht
S1 Absatz 60 verlangt, dass durch die UK Sustainability Reporting Standards vorgeschriebene Angaben Bestandteil von Finanzberichten für allgemeine Zwecke sind. Die Absätze 61-63 erlauben vorbehaltlich der geltenden Regulierung Flexibilität beim Fundort, sofern die Informationen eindeutig identifizierbar sind und die Querverweise die Bedingungen erfüllen.
S1 Absatz 64 verlangt, dass nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben gleichzeitig mit dem zugehörigen Abschluss und für denselben Berichtszeitraum berichtet werden. Die Erleichterung für eine verspätete Veröffentlichung in IFRS S1 wurde aus UK SRS S1 entfernt. Ein später veröffentlichter Nachhaltigkeitsbericht kann nicht allein deshalb als Erfüllung der Gleichzeitanforderung behandelt werden, weil auf ihn verwiesen wird.
Nach B45-B47 werden durch Querverweis einbezogene Informationen Bestandteil des vollständigen Berichtspakets. Der Querverweis muss den genauen Fundort angeben, die Informationen müssen zu denselben Bedingungen und zum selben Zeitpunkt verfügbar sein, und ihre Einbeziehung darf die Verständlichkeit der Angaben nicht beeinträchtigen. Das Unternehmen behält die Verantwortung für die Genehmigung und Vollständigkeit.
Vergleichsinformationen und Erleichterung im ersten Jahr
S1 Absatz 70 verlangt Vergleichsinformationen für alle im Berichtszeitraum offengelegten Beträge sowie für verbale Informationen, wenn dies für das Verständnis des aktuellen Zeitraums nützlich ist. S2 C1 hebt die Pflicht zu Vergleichsinformationen für den ersten jährlichen Berichtszeitraum auf, in dem S2 angewendet wird.
Die Erleichterung im ersten Jahr beseitigt nicht die Notwendigkeit, die Grundlage, Methode, Abgrenzung und Annahmen für den aktuellen Zeitraum offenzulegen. Sie rechtfertigt auch nicht das Weglassen intern verfügbarer historischer Informationen, wenn diese Informationen erforderlich sind, um einen Trend, eine Ziel-Baseline oder eine wesentliche Veränderung zu erläutern.
Ein Übergangsregister sollte jede Kennzahl und jede verbale Angabe, den ersten Berichtszeitraum, die Verfügbarkeit von Vergleichsinformationen, Methodenänderungen, rückwirkende Anpassungen und das Jahr erfassen, in dem vollständige Vergleichsinformationen erforderlich sein werden.
Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Messunsicherheit
S1 Absätze 74-76 verlangen die Offenlegung wesentlicher Ermessensentscheidungen, die bei der Erstellung nachhaltigkeitsbezogener Finanzangaben getroffen wurden, mit Ausnahme von Ermessensentscheidungen, die Schätzungen betreffen. Die Absätze 77-82 behandeln die wesentlichsten Unsicherheiten, die sich auf die berichteten Beträge und sonstigen Informationen auswirken.
In einem S2-Bericht können wesentliche Ermessensentscheidungen die Einstufung eines Risikos als physisches oder Übergangsrisiko, Definitionen von Zeithorizonten, Schlussfolgerungen zur Wesentlichkeit, die Auswahl von Szenarien, die Quantifizierung finanzieller Auswirkungen, Entscheidungen zur GHG-Abgrenzung, Schätzungen der Scope 3-Kategorien, Definitionen der Anfälligkeit von Vermögenswerten und Zielmethoden umfassen.
Ziel ist nicht, den Bericht in ein Methodenhandbuch zu verwandeln. Ziel ist vielmehr, Nutzern genügend Informationen zu geben, um zu verstehen, wo Ermessensentscheidungen oder Unsicherheiten die Angabe wesentlich beeinflussen und wie das Unternehmen darauf reagiert hat.
Compliance-Erklärungen und Erleichterungen
S1 Absatz 72 erlaubt eine ausdrückliche und uneingeschränkte Compliance-Erklärung nur, wenn die Angaben allen anwendbaren Anforderungen der UK SRS entsprechen. Ein Bericht, der ausgewählte S2-Angaben verwendet, sollte nicht dieselbe Formulierung wie eine vollständige Compliance-Erklärung verwenden.
S1 Absatz 73A unterscheidet die S1-Erleichterung für reine Klimaberichterstattung von den S2-Erleichterungen für den Übergang. Die Verwendung von S1 E3 zur Berichterstattung ausschließlich klimabezogener Informationen verhindert eine S1-Compliance-Erklärung. Die Verwendung von S2 C3 oder C4 verhindert dagegen für sich genommen keine S2-Compliance-Erklärung, sofern die Verwendung der Erleichterung zusammen mit der Erklärung offengelegt wird. Lokale Vorschriften können die Verfügbarkeit von Erleichterungen weiterhin ändern.
Das Genehmigungspapier sollte daher Folgendes ausweisen: Berichterstattungsgrundlage, anwendbare S1- und S2-Anforderungen, verwendete Erleichterungen, ungelöste Lücken, Fundorte von Querverweisen, Schlussfolgerungen des Prüfers und die genau vorgeschlagene Erklärung.
In der Praxis
Wie die S1-Grundlagen jede S2-Säule unterstützen
| S2-Säule | Erforderliche S1-Grundlage | Folge bei Weglassung |
|---|---|---|
| Governance | Wesentlichkeit, verknüpfte Informationen, Fundort des Berichts und wesentliche Ermessensentscheidungen. | Allgemeine Beschreibungen von Ausschüssen ohne Verbindung zu wesentlichen Klimaentscheidungen. |
| Strategie | Berichtspflichtiges Unternehmen, Zeithorizonte, verbundene Finanzinformationen, Unsicherheit und Querverweise. | Risiken, Szenarien und finanzielle Auswirkungen verwenden unterschiedliche Abgrenzungen oder Annahmen. |
| Risikomanagement | Wesentlichkeit, Aggregation/Disaggregation und einheitliche Terminologie. | Der Risikoprozess beschreibt jedes Klimathema, ohne entscheidungsnützliche wesentliche Informationen zu identifizieren. |
| Kennzahlen und Ziele | Vergleichsinformationen, Schätzungen, Methoden für Kennzahlen, Änderungen, Unsicherheit und Compliance. | Zahlen erscheinen ohne kontrollierte Grundlage, Erläuterung der Entwicklung oder Angabe zu Erleichterungen. |
Hypothetisches Problem mit einem Querverweis
Beispielszenario – eine Gruppe veröffentlicht ihren Jahresbericht im März und einen ausführlichen Klimabericht im Juni. Der Jahresbericht enthält kurze S2-Überschriften und Querverweise auf den späteren Bericht vom Juni. Der Klimabericht enthält Szenarioanalysen und eine Methodik für Scope 3, die im März nicht verfügbar waren.
Der Querverweis erfüllt S1 nicht allein deshalb, weil das spätere Dokument öffentlich zugänglich ist. Die Informationen waren nicht zum selben Zeitpunkt wie die zugehörigen Abschlüsse verfügbar. Die Gruppe muss entweder die erforderlichen wesentlichen Informationen in den allgemeinen Finanzbericht vom März aufnehmen oder eine andere Berichtsgrundlage und Formulierung verwenden, die keine vollständige Einhaltung der UK SRS behauptet.
Das Beispiel dient der Veranschaulichung. Anwendbare FCA-, Companies Act- oder andere Vorschriften können zusätzliche Anforderungen an den Ort der Angaben vorsehen.
In der Praxis
Häufige Fehler
| Fehler | Warum er auftritt | Korrektur |
|---|---|---|
| Verwendung einer reinen S2-Checkliste | Teams gehen vom Klimastandard aus und übersehen allgemeine Anforderungen. | Fügen Sie jeder Zeile der Angabematrix eine Spalte mit der S1-Grundlage hinzu. |
| Verwendung der Abgrenzung des Nachhaltigkeitsberichts | Die Abgrenzung wird aus der bisherigen ESG-Berichterstattung übernommen und nicht aus dem Finanzberichtsunternehmen abgeleitet. | Die Grenzen des berichtenden Unternehmens und die metrikspezifischen Grenzen abstimmen. |
| Spätere Veröffentlichung durch einen Querverweis | Das Team geht davon aus, dass Webzugänglichkeit ausreicht. | Die zeitgleiche Verfügbarkeit, die genaue Fundstelle und die Autorisierung nach B45-B47 prüfen. |
| Bedeutende Ermessensentscheidungen ignorieren | Die Methodik wird in Arbeitspapieren festgehalten, aber nicht im Bericht wiedergegeben. | Ermessensentscheidungen identifizieren, die das Verständnis der Nutzer wesentlich beeinflussen. |
| Formulierungen zu Erleichterungen ohne Analyse der Inanspruchnahme verwenden | C3/C4 werden als Abkürzungen bei den Daten behandelt. | Grundlage der Erleichterung, Angabe, Überlagerung durch lokale Vorschriften und Auswirkungen auf die Konformität dokumentieren. |
Bereitschaft
Integrierte S1-S2-Checkliste
- Wesentliche klimabezogene Risiken und Chancen bestehen die Wesentlichkeitsprüfung nach S1.
- Die klimabezogenen Angaben verwenden dasselbe berichtende Unternehmen und denselben Berichtszeitraum wie die Abschlüsse.
- Metrikspezifische Grenzen und die Abdeckung der Wertschöpfungskette sind abgestimmt.
- Strategie, Szenarien, finanzielle Auswirkungen, Metriken und Abschlüsse verwenden konsistente oder erläuterte Annahmen.
- Angaben und Querverweise sind zeitgleich verfügbar und eindeutig identifizierbar.
- Vergleichsinformationen, Methodenänderungen und Erleichterungen im ersten Jahr sind dokumentiert.
- Bedeutende Ermessensentscheidungen und Messunsicherheit werden angegeben, sofern sie wesentlich sind.
- Die genaue Konformitätserklärung wird durch die vollständige Liste der Anforderungen und Erleichterungen gestützt.
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