Short answer
The answer, before the reasoning
UK SRS S2 enthält die Treibhausgas-Änderungen an IFRS S2 vom Dezember 2025 bereits seit seiner Erstveröffentlichung im Februar 2026. Ersteller, die UK SRS S2 anwenden, müssen daher kein späteres „Änderungs-Overlay“ hinzufügen: Die geänderte GWP-Erleichterung, die Erleichterung bei der jurisdiktionsbezogenen Messung für einen Teil des Unternehmens, die Begrenzung von Kategorie 15 und der Ausschluss von Derivaten sowie die alternativen Bestimmungen zur Branchenklassifizierung sind bereits in den britischen Text integriert.
Die Bestimmungen von IFRS zum Inkrafttreten und zum Übergang der Änderung wurden nicht in UK SRS S2 übernommen, weil der britische Standard nach den Änderungen herausgegeben wurde. Der Absatz B59A von UK SRS S2, der sich mit Finanzemissionsdaten für unterschiedliche Zeiträume befasst, ist eine separate britische Ergänzung und keine der vier ISSB-Änderungen.
Die vier gezielten Änderungen an IFRS S2 sind in der ersten Veröffentlichung von UK SRS S2 enthalten; B59A ist separat.
Auf einen Blick
1. Der britische Standard geht vom geänderten IFRS-S2-Text aus
Der ISSB veröffentlichte im Dezember 2025 gezielte Änderungen an IFRS S2. Die britische Regierung finalisierte UK SRS S2 im Februar 2026 und übernahm die inhaltlichen Änderungen bereits in die erste britische Veröffentlichung. Ein Unternehmen, das UK SRS S2 anwendet, liest und wendet daher die geänderten Bestimmungen unmittelbar an. Es muss nicht zunächst den IFRS-S2-Text vom Juni 2023 anwenden und anschließend die Änderungen vom Dezember 2025 daran anhängen.
2. Änderung 1: Jurisdiktionsbezogene GWP-Werte können auf den betroffenen Teil angewendet werden
UK SRS S2 verlangt grundsätzlich die neuesten zum Berichtsdatum verfügbaren IPCC-GWP-Werte für 100 Jahre. Die übernommene Änderung stellt klar, dass ein Unternehmen, wenn eine zuständige Behörde oder eine Börse einen anderen GWP-Wert verlangt, diesen verlangten Wert für das Unternehmen als Ganzes oder für den von der Anforderung betroffenen Teil und für die Dauer dieser Anforderung verwenden may. Die praktische Änderung ist eine begrenzte Ausnahme und keine uneingeschränkte Wahl einer GWP-Tabelle.
Ermitteln Sie die rechtliche oder börsenbezogene Anforderung sowie die betroffenen Unternehmen, Geschäftstätigkeiten oder Gase.
Dokumentieren Sie die erforderliche GWP-Quelle, den Gültigkeitszeitraum und den Vergleich mit der Konzernmethode.
Erläutern Sie den betroffenen Teil und vermeiden Sie, die Ausnahme auf nicht betroffene Geschäftstätigkeiten anzuwenden.
Kontrollieren Sie Änderungen, wenn die jurisdiktionsbezogene Anforderung endet oder geändert wird.
3. Änderung 2: Eine vorgeschriebene alternative Messmethode kann auf einen Teil des Unternehmens angewendet werden
Der Standard bleibt der GHG Protocol Corporate Standard. Der geänderte Text stellt klar, dass eine von einer zuständigen Behörde oder einer Börse vorgeschriebene alternative Methode für das Unternehmen oder den betroffenen Teil verwendet werden kann. Ein multinationales Unternehmen kann daher eine Konzernmethode beibehalten und gleichzeitig eine verbindliche lokale Methode auf eine definierte Geschäftstätigkeit anwenden – vorausgesetzt, Abgrenzung, Zuordnung, Abstimmung und Offenlegung werden kontrolliert.
4. Änderung 3: Kategorie 15 kann auf finanzierte Emissionen begrenzt werden
Absatz 29A von UK SRS S2 erlaubt einem Unternehmen, Scope 3 Kategorie 15 auf finanzierte Emissionen zu begrenzen – Emissionen, die bestimmten Krediten und Investitionen zugerechnet werden. Für diese Begrenzung ist auch der Ausschluss von Emissionen zulässig, die Derivaten zugerechnet werden. Absatz 29B verlangt, dass das Unternehmen erläutert, was es als Derivat behandelt hat, und die ausgeschlossenen Finanzaktivitäten beschreibt. Absatz 29C verlangt den Gesamtbetrag von Kategorie 15 und die Zwischensumme der finanzierten Emissionen, wenn Kategorie 15 einbezogen wird.
5. Änderung 4: Ein alternatives Branchenklassifizierungssystem kann verwendet werden
Die geänderten Bestimmungen ersetzen die feste Abhängigkeit vom Global Industry Classification Standard durch eine prinzipienbasierte Auswahl. Für die Aufschlüsselung im Geschäftsbank- und Versicherungsgeschäft wählt das Unternehmen ein System aus, das nützliche Informationen über die Exposition gegenüber Übergangsrisiken liefert. Ein üblicherweise verwendetes System wird priorisiert, wenn es gleich nützliche Informationen liefert, weil es die Vergleichbarkeit unterstützt. Das System und der Grund, aus dem es die Anforderung erfüllt, werden offengelegt.
Dies ist keine Aufforderung, aus Gründen der Bequemlichkeit eine undurchsichtige unternehmensspezifische Taxonomie zu erstellen. Die Entscheidungsaufzeichnung sollte Kandidatensysteme, Datenverfügbarkeit, Nutzen für die Beurteilung von Übergangsrisiken, Verwendung durch Vergleichsunternehmen, Stabilität der Zuordnung und die Behandlung von Gegenparteien mit mehreren Tätigkeiten vergleichen.
6. Was nicht in UK SRS S2 übernommen wurde
Die Änderungen an IFRS S2 vom Dezember 2025 haben ein eigenes IFRS-Inkrafttreten und eigene Übergangsbestimmungen. UK SRS S2 hat diese änderungsspezifischen Bestimmungen nicht wiedergegeben, weil der britische Standard erstmals nach den Änderungen herausgegeben wurde und den geänderten Wortlaut von Anfang an enthält. UK SRS S2 hat eigene Anwendungs- und Erleichterungsbestimmungen in Appendix C.
7. B59A ist eine separate britische Ergänzung
Der britische Absatz B59A befasst sich mit Fällen, in denen es nicht praktikabel ist, die finanzierten Emissionen für denselben Berichtszeitraum wie die allgemeinen Finanzberichte des Unternehmens zuverlässig zu schätzen. Er verlangt eine Erläuterung des verwendeten Zeitraums sowie relevanter Ereignisse oder Änderungen. Die Antwort der britischen Regierung weist B59A als zusätzliche britische Bestimmung aus. B59A sollte nicht als eine der vier ISSB-Änderungen vom Dezember 2025 dargestellt werden.
Die Änderungen führen zu kontrollierten Entscheidungen in fünf miteinander verbundenen Arbeitssträngen der Umsetzung.
8. Bewertung der Umsetzungsauswirkungen
Aktualisieren Sie die Quellen- und Absatzzuordnung, damit die Teams den britischen Text vom Februar 2026 verwenden.
Überprüfen Sie alle GWP-Ausnahmen und Anforderungen an die jurisdiktionsbezogene Messung nach rechtlicher Einheit und Geschäftstätigkeit.
Gestalten Sie das Register für Kategorie 15 neu, um finanzierte Emissionen, Derivate und ausgeschlossene Finanzaktivitäten zu identifizieren.
Genehmigen Sie das Branchenklassifizierungssystem und die Zuordnungsregeln für die Aufschlüsselung der finanzierten Emissionen.
Aktualisieren Sie Methodiknotizen, Datenwörterbücher, Berechnungsmodelle und Offenlegungsvorlagen.
Stimmen Sie UK SRS S2 mit einem etwaigen parallelen IFRS-S2-Compliance-Ziel ab; britische spezifische Erleichterungen oder Ergänzungen können sich auf duale Aussagen auswirken.
Schulen Sie Prüfer darin, zwischen den vier ISSB-Änderungen, der britischen Ergänzung B59A und den Erleichterungen in Appendix C des Vereinigten Königreichs zu unterscheiden.
9. Hypothetisches Beispiel einer Bankengruppe
10. Häufige Fehler
Anwendung des ursprünglichen Wortlauts von IFRS S2 vom Juni 2023 und Behandlung der britischen Änderungen als optional.
Verwendung eines beliebigen alternativen GWP- oder Messverfahrens ohne eine Anforderung einer zuständigen Behörde oder Börse.
Bezeichnung jeder investitionsbezogenen Emission als „finanzierte Emissionen“, ohne die Definition und den Anwendungsbereich der Anlageklasse anzuwenden.
Ausschluss von Derivaten, ohne sie zu definieren oder die betroffenen Aktivitäten zu beschreiben.
Änderung der Branchenklassifizierung ohne Analyse der Vergleichbarkeit oder offengelegte Begründung.
Bezeichnung von B59A als ISSB-Änderung vom Dezember 2025.
Vergessen, dass die Erleichterungen in Appendix C des Vereinigten Königreichs von den übernommenen Änderungen getrennt sind.
11. Checkliste für die Umsetzung der Änderungen
Der Text von UK SRS S2 vom Februar 2026 wird als Basisquelle verwendet.
GWP- und Messausnahmen für betroffene Teile sind rechtlichen Anforderungen zugeordnet.
Der Umfang von Kategorie 15 und der finanzierten Emissionen ist genehmigt.
Die Definition und die Nachweise für den Ausschluss von Derivaten werden kontrolliert.
Die Logik für den Gesamtbetrag von Kategorie 15 und die Zwischensumme der finanzierten Emissionen wurde getestet.
Das Branchenklassifizierungssystem und die Begründung sind genehmigt.
Die zeitbezogenen Angaben zu B59A wurden separat bewertet.
Bestimmungen zum IFRS-Inkrafttreten wurden nicht unzutreffend in UK SRS S2 übernommen.
Parallele Aussagen zu IFRS S2 oder zu britischen regulatorischen Anforderungen wurden auf Lücken geprüft.
Quellen, Status und Einschränkung
Die technischen Schlussfolgerungen basieren auf UK SRS S2 in der im Februar 2026 herausgegebenen Fassung, den Änderungen des ISSB vom Dezember 2025 und der Konsultationsantwort der britischen Regierung. Endgültige verbindliche britische Vorschriften sowie späteres ISSB- oder britisches Umsetzungsmaterial sollten vor Veröffentlichung oder Einreichung überwacht werden.
Kurze Orientierung
Kurze Orientierung
- Gilt für
- Teams, die UK SRS S2 mit dem ursprünglichen IFRS S2 vergleichen, Übergangsprojekte und Finanzinstitute.
- Primäre Entscheidung
- Welche Änderungen vom Dezember 2025 sind bereits Bestandteil von UK SRS S2 und welche Umsetzungsaufzeichnungen müssen geändert werden.
- Wichtige Quellen
- Absätze 29A-29C, B21-B25, B62A-B63A von UK SRS S2; Änderungen an IFRS S2 vom Dezember 2025; Antwort der britischen Regierung.
- Häufige Verwechslung
- Behandlung der Änderungen als künftige britische Aktualisierung statt als bereits enthaltene Anforderungen oder Zuordnung des britischen Absatzes B59A zu den ISSB-Änderungen.
Caution
NICHT VERWECHSELN
Diese dauerhaft geltende Bestimmung zur jurisdiktionsbezogenen Methode in den Absätzen 29(a)(ii) und B23-B25 unterscheidet sich von der Übergangserleichterung für den ersten Zeitraum in Appendix C3. C3 basiert auf der im unmittelbar vorangegangenen Geschäftsjahr verwendeten Methode und gilt nur für den ersten Berichtszeitraum nach UK SRS S2.
In der Praxis
Entscheidung
| Entscheidung | Erforderlicher Umsetzungsnachweis | Offenlegungsfolge |
|---|---|---|
| Kategorie 15 auf finanzierte Emissionen beschränken | Genehmigtes Inventar der Finanzaktivitäten, Umfang der Anlageklassen und Begründung. | Beschränkung und ausgeschlossene Finanzaktivitäten beschreiben. |
| Derivate ausschließen | Kontrollierte Derivatdefinition im Einklang mit der anzuwendenden Rechnungslegungsgrundlage; Produktinventar. | Erläutern, was als Derivat behandelt wurde. |
| Kategorie 15 einbeziehen | Berechnung der Kategorie 15 und Kennzeichnung finanzierter Emissionen. | Gesamtsumme der Kategorie 15 und Zwischensumme der finanzierten Emissionen berichten. |
| Andere Anlageklassen aus der Berechnung der finanzierten Emissionen ausschließen | Register der Bruttoexponierung und der Abdeckung. | Ausschlüsse und Abdeckung erläutern, wie in den Absätzen zu finanzierten Emissionen gefordert. |
Hypothetical scenario
HYPOTHETISCHES BEISPIEL
Eine Bankengruppe hatte finanzierte Emissionen zuvor GICS zugeordnet und mehrere mit Derivaten verbundene Exponierungen innerhalb der Kategorie 15 berechnet. Im Rahmen von UK SRS S2 bewertet sie ein national verwendetes Industriesystem, das besser zu den Sektordaten für Kreditrisiken passt. Sie dokumentiert, warum das System entscheidungsnützliche Informationen zu Übergangsrisiken liefert, ordnet die Sektoren des Vorjahres zu, identifiziert Derivate anhand ihrer Rechnungslegungsgrundlage, schließt Emissionen aus Derivaten, die die Voraussetzungen erfüllen, gemäß Absatz 29A aus und berichtet den Gesamtbetrag der Kategorie 15 zusammen mit einer Zwischensumme der finanzierten Emissionen. Die Gruppe wendet B59A gesondert an, um zu erläutern, warum für die Emissionen bestimmter Gegenparteien eine frühere Periode verwendet wird. Nur beispielhaftes Szenario.
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Sind die Änderungen von IFRS S2 vom Dezember 2025 bereits in UK SRS S2 enthalten?
UK SRS S2 enthält die Änderungen von IFRS S2 zu Treibhausgasen vom Dezember 2025 bereits seit seiner Erstveröffentlichung im Februar 2026. Ersteller, die UK SRS S2 anwenden, fügen daher keinen späteren „Änderungsüberbau“ hinzu: Die geänderte GWP-Erleichterung, die Erleichterung bei der länderbezogenen Messung für Teile eines Unternehmens, die Begrenzung von Kategorie 15 und der Ausschluss von Derivaten sowie die Bestimmungen zur alternativen Branchenklassifizierung sind bereits im britischen Text enthalten.
Kann Kategorie 15 auf finanzierte Emissionen begrenzt werden?
Paragraph 29A von UK SRS S2 erlaubt einem Unternehmen, Scope 3 Kategorie 15 auf finanzierte Emissionen zu begrenzen – Emissionen, die bestimmten Darlehen und Investitionen zugerechnet werden. Es erlaubt außerdem, dieser Begrenzung zurechenbare Emissionen aus Derivaten auszuschließen.
Kann ein alternatives Klassifizierungssystem verwendet werden?
Die geänderten Bestimmungen ersetzen die feste Abhängigkeit vom Global Industry Classification Standard durch eine prinzipienbasierte Auswahl. Für die Aufschlüsselung im Geschäftsbankwesen und Versicherungswesen wählt das Unternehmen ein System aus, das nützliche Informationen über die Exponierung gegenüber Transitionsrisiken liefert. Ein üblicherweise verwendetes System wird priorisiert, wenn es gleich nützliche Informationen liefert, weil es die Vergleichbarkeit unterstützt.
Ist B59A eine Änderung des ISSB?
In der Antwort der britischen Regierung wird B59A als zusätzliche britische Bestimmung ausgewiesen. Sie sollte nicht als eine der vier Änderungen des ISSB vom Dezember 2025 dargestellt werden.
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