Short answer
The answer, before the reasoning
Ein Unternehmen muss nicht notwendigerweise einen Klimaschutzabschnitt für UK SRS S2 und einen zweiten, sich wiederholenden Abschnitt für die klimabezogenen finanziellen Angaben in seiner Erklärung zu nichtfinanziellen und Nachhaltigkeitsinformationen (NFSIS) verfassen. Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat bestätigt, dass UK SRS S2 ein nationaler Berichtsrahmen für Companies Act 2006 section 414CB(6) ist.
Ein Unternehmen, das in Übereinstimmung mit UK SRS S2 berichtet, kann diese Berichterstattung nutzen, um section 414CB(2A) zu erfüllen, ohne die klimabezogenen Angaben zu duplizieren, sofern die einschlägigen Bedingungen von section 414CB(1)-(5) erfüllt sind und die Nutzung von UK SRS S2 in der einschlägigen Erklärung eindeutig angegeben wird. Dies ist ein Integrationsweg und keine pauschale Ausnahme: Die NFSIS bleibt ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Strategic Report, der gesetzliche Anwendungsbereich und die Auslassungsregeln bleiben relevant, und andere Pflichten in Bezug auf NFSIS, SECR, Börsenregeln und den Geschäftsbericht müssen weiterhin erfüllt werden.
Gestaltungsblock
Funktionale Visualisierung, erstellt für die London Reporting Academy. Die Visualisierung dient Bildungszwecken und sollte zusammen mit dem Artikel gelesen werden.
Warum diese Frage wichtig ist
Das bestehende klimabezogene Regime des britischen Gesellschaftsrechts und UK SRS S2 verwenden ähnliche Konzepte in Bezug auf Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele. Ohne einen kontrollierten Integrationsplan könnten Teams dieselben Informationen zur Aufsicht durch das Leitungsorgan, zur Szenarioanalyse und zu Zielvorgaben an mehreren Stellen wiederholen, uneinheitliche Formulierungen einführen oder unterschiedliche Berichtsgrenzen auf das anwenden, was als eine einzige entscheidungsnützliche Darstellung gedacht ist.
Der umgekehrte Fehler ist ebenfalls möglich. Ein Unternehmen könnte annehmen, dass die Veröffentlichung eines freiwilligen Berichts im S2-Stil seine Pflichten nach dem Companies Act automatisch erfüllt. Die Klarstellung der Regierung ist an Bedingungen geknüpft. Das Unternehmen muss weiterhin feststellen, ob es in den gesetzlichen Anwendungsbereich fällt, die Informationen korrekt platzieren und kenntlich machen, die einschlägigen Anforderungen von section 414CB(1)-(5) erfüllen, den gesetzlichen Auslassungsmechanismus korrekt anwenden und die NFSIS als separat kenntlich gemachten Bestandteil des Strategic Report aufrechterhalten.
In der Praxis
Schnelle Orientierung
| Frage | Arbeitsantwort |
|---|---|
| Was ist die NFSIS? | Eine gesetzlich vorgeschriebene Erklärung innerhalb des Strategic Report für Unternehmen, die in den einschlägigen Anwendungsbereich des Companies Act fallen, mit bestimmten nichtfinanziellen und Nachhaltigkeitsangelegenheiten sowie klimabezogenen finanziellen Angaben. |
| Was hat sich im Februar 2026 geändert? | Die Regierung bestätigte, dass UK SRS S2 ein nationaler Berichtsrahmen für section 414CB(6) ist. |
| Entfällt dadurch die NFSIS? | Nein. Es ermöglicht, Informationen, die in Übereinstimmung mit S2 erstellt wurden, ohne doppelte Wiedergabe des Klimainhalts gemäß Abschnitt 414CB(2A) zu verwenden, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen. |
| Ist die Aussage, dass der Bericht „durch S2 informiert“ ist, ausreichend? | Nicht für den bestätigten Weg zur Vermeidung von Doppelungen. Die Formulierung der Regierung bezieht sich auf Unternehmen, die in Übereinstimmung mit UK SRS S2 berichten. |
| Kann jeder S2-Querverweis außerhalb des Geschäftsberichts stehen? | Nein. UK SRS S1 B45-B47 und die Standortvorschriften des Companies Act müssen beide geprüft werden. |
| Gilt die Klarstellung automatisch für LLPs? | Die konkrete Bestätigung betrifft Abschnitt 414CB des Companies Act und damit Unternehmen. LLPs verfügen über einen gesonderten gesetzlichen Weg und sollten ihre Vorschriften sowie aktualisierten Leitlinien separat prüfen. |
Der Integrationstest mit vier Prüfschranken
Prüfschranke 1 – bestätigen, dass das Unternehmen in den gesetzlichen NFSIS-Klimaregelungsbereich fällt
Die klimaschutzbezogenen gesellschaftsrechtlichen Anforderungen von 2022 gelten für bestimmte britische Unternehmen, darunter relevante Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten, AIM-Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sowie andere britische Unternehmen, die die vorgeschriebenen Beschäftigten- und Umsatzbedingungen überschreiten. Ausnahmen für Konzerne und Tochtergesellschaften können die Berichtsebene verändern.
Die Prüfung des Anwendungsbereichs sollte jedes Jahr wiederholt und dokumentiert werden. Sie entspricht nicht dem Anwendungsbereich der freiwilligen Nutzung von UK SRS, die jedem Unternehmen offensteht, oder dem vorgeschlagenen Anwendungsbereich der FCA-Notierungsregeln. Ein Unternehmen kann daher:
in den Anwendungsbereich der NFSIS-Klimaanforderungen fallen, aber kein börsennotierter Emittent sein;
in den Anwendungsbereich der derzeitigen FCA-Regeln im Einklang mit TCFD und der NFSIS-Anforderungen fallen;
freiwillig nach UK SRS berichten, aber außerhalb des gesetzlichen NFSIS-Klimaanwendungsbereichs liegen; oder
gleichzeitig in mehrere Regelungsbereiche fallen.
Der Integrationsplan beginnt mit einem Memorandum zur Anwendbarkeit, nicht mit einer Inhaltsüberleitung.
Prüfschranke 2 – die Klimainformationen in Übereinstimmung mit UK SRS S2 erstellen
Die Bestätigung der Regierung vom Februar 2026 bezieht sich auf Unternehmen, die in Übereinstimmung mit UK SRS S2 berichten. Eine selektive Nutzung, eine teilweise Angleichung oder ein Bericht, der eine anwendbare Anforderung ohne gültige Erleichterung auslässt, bietet keine gleichwertige Grundlage.
Eine S2-Konformitätsbewertung umfasst die klimabezogenen Grundlagen von UK SRS S1: investorenorientierte Wesentlichkeit, das berichtende Unternehmen, zusammenhängende Informationen, Ort und Zeitpunkt, Vergleichsinformationen, Ermessensentscheidungen, Unsicherheit, Querverweise und die Konformitätserklärung. Ein ausschließlich über Klima berichtendes Unternehmen kann UK SRS S1 E3 nutzen und möglicherweise dennoch die S2-Konformität bestätigen, muss die Erleichterung jedoch offenlegen und kann keine S1-Konformität geltend machen.
Das Unternehmen sollte eine unterzeichnete S2-Offenlegungsmatrix und ein Anspruchsmemorandum aufbewahren, bevor es sich auf den Weg über den nationalen Berichtsrahmen stützt.
Prüfschranke 3 – die einschlägigen Anforderungen von Abschnitt 414CB(1)-(5) erfüllen
Die Regierung hat nicht erklärt, dass die Benennung von S2 den übrigen Abschnitt 414CB außer Kraft setzt. Ihre Bestätigung ist ausdrücklich davon abhängig, dass die einschlägigen Anforderungen der Unterabschnitte (1)-(5) erfüllt werden.
In der Praxis sollte die rechtliche Prüfung mindestens Folgendes abdecken:
ob die NFSIS die Informationen enthält, die erforderlich sind, um die Entwicklung, die Leistung und die Lage des Unternehmens sowie die Auswirkungen seiner Tätigkeit in Bezug auf die gesetzlichen Sachverhalte zu verstehen;
die vorgeschriebenen Beschreibungen des Geschäftsmodells, der Strategien, der Due-Diligence-Prozesse, der Ergebnisse, der Hauptrisiken und gegebenenfalls der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren;
die acht klimabezogenen Elemente der Finanzberichterstattung in Abschnitt 414CB(2A), die über den S2-Berichtsweg erfüllt werden;
jede Entscheidung, alle oder einen Teil der Punkte (e)-(h) nach dem gesetzlichen Test „nicht erforderlich für das Verständnis des Geschäfts“ auszulassen;
eine klare und begründete Erläuterung, wenn dieser gesetzliche Auslassungsmechanismus genutzt wird; und
angemessene Verweise auf Beträge im Jahresabschluss und Erläuterungen dazu.
Die Wesentlichkeit nach UK SRS und der Auslassungsmechanismus des Companies Act stehen miteinander in Beziehung, sind aber nicht austauschbar. Ein Team sollte ein Wesentlichkeitsmemorandum nach UK SRS nicht als alleinigen Nachweis für eine gesetzliche Auslassung verwenden, ohne den gesetzlichen Test und das Genehmigungsverfahren anzuwenden.
Prüfschranke 4 – in der einschlägigen Erklärung eindeutig auf UK SRS S2 verweisen
Die NFSIS sollte die Nutzung von UK SRS S2 so eindeutig ausweisen, dass der Leser und der Prüfer verstehen, dass der S2-Offenlegungssatz als nationaler Berichtsrahmen für die Klimainformationen verwendet wird. Der Verweis sollte außerdem angeben, wo sich die einschlägigen Angaben befinden.
Ein belastbarer Verweis nennt normalerweise:
dass das Unternehmen die klimabezogenen Finanzinformationen in Übereinstimmung mit UK SRS S2 erstellt hat;
den Berichtszeitraum und das berichtende Unternehmen;
wo sich die S2-Angaben im Strategiebericht oder an anderer Stelle innerhalb des Berichtslegungspakets befinden;
welche gültigen Querverweise einbezogen sind;
alle verwendeten Erleichterungen und deren Auswirkungen auf geltend gemachte Aussagen; und
jede gesonderte Auslassung nach dem Companies Act sowie eine klare, begründete Erläuterung.
Zuordnung der acht gesetzlichen Klimainformationen zu UK SRS S2
Die nachstehende Zuordnung ist eine praktische Überleitung und keine Behauptung, dass die beiden Regelungsbereiche identisch sind. S2 verlangt in der Regel mehr Einzelheiten und wird durch die Wesentlichkeit nach UK SRS S1 gefiltert.
Die Zuordnung sollte auf Ebene einzelner Offenlegungsansprüche vorgenommen werden. Eine einzelne Überschrift mit der Bezeichnung 'Governance' belegt nicht, dass beide Regelungsbereiche erfüllt wurden.
In der Praxis
| Klimabezogenes Element nach dem Companies Act | Nächstliegender Inhalt von UK SRS S2 | Zusätzliche Integrationsprüfung |
|---|---|---|
| (a) Governance-Regelungen zur Bewertung und Steuerung von Klimarisiken und -chancen | S2-Absätze 5-7: Überwachung durch das Governance-Organ und Rolle des Managements; damit verbundene Governance-Grundlagen nach S1. | Bestätigen, dass die gesetzlich erforderliche Darstellung die tatsächlichen Governance-Regelungen und nicht nur das formale Mandat identifiziert. |
| (b) Wie Risiken und Chancen identifiziert, bewertet und gesteuert werden | S2-Absätze 25-26: Prozesse, Eingaben, Parameter, Priorisierung, Überwachung und Änderungen. | Machen Sie den Prozess auf Ebene des Unternehmens und des Konzerns verständlich und decken Sie sowohl Chancen als auch Risiken ab. |
| (c) Integration von Klimarisiken in das gesamte Risikomanagement | S2 Absatz 25(c) und damit verbundene S1-Informationen. | Stellen Sie den Zusammenhang mit dem unternehmensweiten Risikomanagement, den Hauptrisiken und der Eskalation dar. |
| (d) Tatsächliche und potenzielle Klimarisiken und -chancen sowie die zu ihrer Bewertung verwendeten Zeiträume | S2 Absätze 10-12 und S1 Absatz 31 zu Zeithorizonten. | Bringen Sie die gesetzlichen Hauptrisiken mit den wesentlichen S2-Risiken und -Chancen in Einklang; erläutern Sie die Definitionen der Zeithorizonte. |
| (e) Tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf Geschäftsmodell und Strategie | S2 Absätze 13-21: Auswirkungen, Konzentrationen, Reaktion, Übergangspläne, Ressourcen und finanzielle Auswirkungen. | Wenden Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Auslassungstest separat an, wenn ein Teil ausgelassen wird; stellen Sie einen Bezug zur Darstellung im Strategic Report her. |
| (f) Widerstandsfähigkeit von Geschäftsmodell und Strategie unter verschiedenen Szenarien | S2 Absatz 22 und die damit verbundene Anwendungshilfe zur Szenarioanalyse. | S2 erfordert normalerweise mehr Informationen zu Ansatz, Annahmen, Eingangsgrößen, zeitlicher Einordnung, Unsicherheit und Auswirkungen. |
| (g) Ziele und Leistung im Vergleich zu den Zielvorgaben | S2 Absätze 33-36. | Nehmen Sie gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige Zielvorgaben, Änderungen, Meilensteine, Zielgrenzen und die Leistung auf. |
| (h) Zur Bewertung des Fortschritts verwendete KPIs und Beschreibungen der Berechnung | S2 Absätze 29, 32 und 37 sowie Anforderungen an Zielkennzahlen. | Bewahren Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Erläuterungen zu Berechnungen und erfüllen Sie zugleich die Erwartungen von S2 an Methodik, Abgrenzung und Branchenkennzahlen. |
Was kombiniert werden kann
Ein gut konzipierter Strategischer Bericht kann für beide Zwecke einen einheitlichen, kontrollierten Klimaberichtssatz verwenden. Zu den gemeinsamen Inhalten, die häufig zusammengeführt werden können, gehören:
Rollen des Verwaltungs- und Managementorgans, Informationsflüsse und Entscheidungen;
wesentliche oder vorrangige Klimarisiken und -chancen sowie Zeithorizonte;
Auswirkungen auf Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette und Strategie;
Übergangs- und Anpassungsmaßnahmen, Ressourcen und Fortschritte;
Ansatz der Szenarioanalyse und Schlussfolgerungen zur Resilienz;
Prozesse zur Identifizierung, Priorisierung, Steuerung und Überwachung von Risiken;
Klimametriken, THG-Emissionen, Ziele und Leistung; sowie
Verknüpfungen zu aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen.
Der zusammengeführte Text sollte einheitliche Definitionen und Abgrenzungen verwenden. Wenn der gesetzliche Begriff 'principal risk' und die Wesentlichkeitsfeststellung nach S2 nicht genau dieselbe Risikomenge ergeben, sollte der Unterschied erklärt und nicht verborgen werden.
Was getrennt bleibt
Der gesetzliche Rahmen des NFSIS
Das NFSIS bleibt Bestandteil des Strategischen Berichts und muss gesondert erkennbar sein. Es umfasst neben Klima breitere gesetzliche Themen, darunter Umwelt-, Arbeitnehmer-, Sozial-, Gemeinschafts-, Menschenrechts-, Korruptionsbekämpfungs- und Antibestechungsbelange, soweit anwendbar. Ein ausschließlich klimabezogener S2-Berichtssatz ersetzt diese Anforderungen nicht.
Anwendungsbereich des Companies Act, Ausnahmen und Auslassungsentscheidungen
Der gesetzliche Anwendungsbereich für das Unternehmen, Ausnahmen für Konzerne, die Verantwortung der Directors und der Auslassungsmechanismus gemäß section 414CB(4A)-(4B) bleiben rechtliche Fragen. Erleichterungen nach UK SRS bilden Ausnahmen nach dem Companies Act nicht automatisch ab, und Auslassungen nach dem Companies Act erhalten nicht automatisch einen Anspruch auf S2-Konformität.
Berichtsort und Schutzbestimmungen
Bei Unternehmen gehören NFSIS-Informationen in den Strategischen Bericht, obwohl erforderliche Angaben innerhalb des Jahresberichts an anderer Stelle aufgenommen und durch einen spezifischen Querverweis nach der gesetzlichen Systematik einbezogen werden können. UK SRS erlaubt ebenfalls kontrollierte Querverweise gemäß S1 B45-B47.
Die Regierung hat bestätigt, dass die Aufnahme von Angaben nach UK SRS in den Strategischen Bericht dazu führt, dass sie unter die Schutzbestimmungen von section 463 des Companies Act fallen. Dies kann für zukunftsbezogene Informationen, Schätzungen und Daten Dritter relevant sein, beseitigt jedoch weder die Verantwortlichkeiten der Directors noch die Notwendigkeit angemessener Nachweise und Kontrollen.
SECR
SECR hat einen gesonderten Anwendungsbereich für Unternehmen sowie eigene gesetzliche Anforderungen an Energie- und Emissionsinhalte, Intensitätskennzahlen und Energieeffizienz. Die Regierung hat erklärt, dass DESNZ die Wechselwirkung mit UK SRS prüfen wird; eine derzeit allgemein geltende S2-Ausnahme ersetzt SECR jedoch nicht.
FCA-Regeln
Ein börsennotiertes Unternehmen muss weiterhin die geltenden, an TCFD ausgerichteten FCA-Regeln einhalten, bis endgültige Regeln diese ändern. Die Vorschläge in CP26/5 zur Berichterstattung nach UK SRS, zu Scope 3, zum Berichtsstandort und zu Erleichterungen bleiben zum Prüfdatum Vorschläge.
Eine praxistaugliche Struktur des Jahresberichts
Diese Struktur reduziert Wiederholungen und macht zugleich jeden rechtlichen Berichtsweg sichtbar.
In der Praxis
| Bestandteil des Jahresberichts | Empfohlene Funktion |
|---|---|
| Strategischer Bericht – Grundlage des NFSIS und gesetzlicher Verweis | Gesetzlichen Anwendungsbereich bestimmen, die Verwendung von UK SRS S2 als nationalem Berichtsrahmen angeben, Fundstellen bestimmen und jede gesetzliche Auslassung erläutern. |
| Abschnitt zu Klimagovernance und Strategie | Integrierte NFSIS/S2-Governance, Risiken, Chancen, Auswirkungen auf das Geschäftsmodell, Strategie, Szenarien und finanzielle Auswirkungen darstellen. |
| Abschnitt zum Risikomanagement | S2-Prozesse erläutern und mit der Berichterstattung über vorrangige Risiken sowie dem übergreifenden Risikorahmen verknüpfen. |
| Abschnitt zu Metriken und Zielen | S2-Metriken, Scope 1-3-Emissionen soweit anwendbar, Ziele und Leistung darstellen; SECR-Informationen oder präzise interne Querverweise ergänzen. |
| Abschnitt zum Directors' Report / SECR | Die gesonderten Anforderungen von SECR an Berichtsstandort und Inhalte erfüllen, soweit anwendbar. |
| Grundlage der Erstellung | Berichtspflichtige Einheit, Wesentlichkeit, Methoden, Schätzungen, Erleichterungen, Änderungen und Grundlage der Querverweise erläutern. |
| Erklärung zu Compliance und Verantwortung | Verwenden Sie den exakten Wortlaut des UK-SRS-Anspruchs erst nach Abschluss der Matrix; dokumentieren Sie die Genehmigung durch den Vorstand und die Grundlage im Companies Act. |
Beispielhafte Formulierung für den NFSIS-Verweis
Das Folgende ist beispielhaft und muss an die Sachverhalte des Unternehmens und die Rechtsberatung angepasst werden.
Wenn sich das Unternehmen für ein Element in (e)-(h) auf den gesetzlichen Auslassungsmechanismus stützt, sollte die klare und begründete Erklärung gesondert dargestellt werden. Die Auslassung sollte außerdem anhand der UK-SRS-Konformitätsfeststellung geprüft werden; die beiden Analysen sind nicht automatisch identisch.
Hypothetischer Integrationsfall
Eine britische Muttergesellschaft mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Umsatz oberhalb des maßgeblichen Schwellenwerts erstellt einen Konzernabschluss und fällt unter das NFSIS-Klimaregelwerk. Sie übernimmt freiwillig UK SRS S2 für den Konzern. Ihr Jahresbericht enthält einen einzigen 18-seitigen Klimaabschnitt im Strategiebericht, einen kurzen NFSIS-Index und eine gesonderte SECR-Tabelle im Bericht der Direktoren.
Das Unternehmen kann darauf verzichten, die acht Klimaangaben im NFSIS neu zu formulieren, wenn es:
den gesetzlichen Anwendungsbereich auf Konzernebene und die Stellung der Tochtergesellschaft bestätigt;
eine S2-Konformitätsbewertung einschließlich klimabezogener S1-Anforderungen durchführt;
die acht gesetzlichen Elemente präzisen Seiten und Absätzen zuordnet;
jeden gesetzlichen Auslassungstest gesondert anwendet und die erforderliche Erklärung bereitstellt;
eindeutig auf UK SRS S2 und den Fundort der Angaben im NFSIS verweist; und
die SECR-Tabelle und sonstige gesetzlich vorgeschriebene nicht klimabezogene NFSIS-Inhalte beibehält.
Das Ergebnis ist eine integrierte Klimadarstellung mit mehreren kontrollierten Konformitätssichten und nicht mehrere miteinander konkurrierende Berichte.
In der Praxis
Häufige Fehler und Korrekturen
| Fehler | Warum er auftritt | Korrektur |
|---|---|---|
| Den Status im nationalen Rahmenwerk als vollständige Ausnahme behandeln | Die Bestätigung nach section 414CB(6) wird ohne ihre Bedingungen gelesen. | Wenden Sie die vier Prüfungen an und behalten Sie die gesetzliche Zuordnung bei. |
| „aligned with S2“ statt Berichterstattung in Übereinstimmung mit S2 verwenden | Die Teams wünschen Flexibilität und stützen sich dabei auf den Weg zur Vermeidung von Doppelungen. | Entweder erfüllen Sie die S2-Anforderungen vollständig und legen eine Konformitätsanalyse vor, oder Sie erklären, dass die gesetzlichen Angaben unmittelbar erfüllt werden. |
| Den NFSIS-Klimaverweis vollständig entfernen | Das Team geht davon aus, dass der S2-Bericht die gesetzliche Erklärung ersetzt. | Behalten Sie den NFSIS-Rahmen, den ausdrücklichen S2-Verweis und die Fundstellenübersicht bei. |
| Die Wesentlichkeitsentscheidung nach S2 als gesetzliche Begründung für das Weglassen verwenden | Ähnliche Konzepte werden rechtlich als identisch behandelt. | Abschnitt 414CB(4A)-(4B) separat anwenden und die Begründung der Directors dokumentieren. |
| Breitere NFSIS-Themen vergessen | Das Klima wird zur gesamten Erklärung. | Eine vollständige NFSIS-Checkliste für alle anwendbaren Themen führen. |
| Annehmen, dass die Behandlung von LLP identisch ist | Die Vorschriften für Gesellschaften und LLP werden gleichgesetzt. | Den Berichtsweg für LLP und die aktualisierten offiziellen Leitlinien unabhängig voneinander prüfen. |
| Zahlen mit unterschiedlichen Abgrenzungen duplizieren | Die Abgrenzungen von SECR, S2 und der Finanzberichterstattung werden nicht miteinander abgestimmt. | Eine Überleitung der Abgrenzungen erstellen und einen einzigen kontrollierten Quelldatensatz verwenden. |
| CP26/5 als erlassenen Rechtsakt anführen | Künftige FCA-Vorschläge werden als aktuelle Rechtsgrundlage verwendet. | Aktuelle Vorschriften, den endgültigen UK SRS und anhängige Vorschläge voneinander trennen. |
Vorbereitungsstand
Checkliste zur Integration
- Das jährliche Memorandum zur Anwendbarkeit bestätigt den Klimageltungsbereich, die Konzernebene und die Ausnahmen nach NFSIS.
- Das Unternehmen hat eine S2- und eine klimabezogene S1-Compliance-Matrix fertiggestellt.
- Die acht gesetzlichen Klimaelemente sind den genauen Fundstellen im Jahresbericht zugeordnet.
- UK SRS S2 wird im NFSIS eindeutig als verwendeter nationaler Berichtsrahmen genannt.
- Das NFSIS bleibt im Strategischen Bericht separat identifizierbar.
- Jede gesetzliche Auslassung nach Section 414CB(4A) wird nach 414CB(4B) klar und begründet erläutert.
- Die gesetzliche Auslassung wurde außerdem im Hinblick auf die Konformitätsaussage nach UK SRS bewertet.
- Verweise auf Beträge und finanzielle Auswirkungen im Jahresabschluss sind miteinander verbunden und konsistent.
- Querverweise erfüllen sowohl die Berichtsarchitektur des Companies Act als auch UK SRS S1 B45-B47.
- Andere NFSIS-Angelegenheiten, SECR und die derzeitigen FCA-Verpflichtungen bleiben im Berichtsplan enthalten.
- Die Mitglieder des Verwaltungsorgans, die Bereiche Finanzen und Nachhaltigkeit, die Rechtsabteilung sowie der technische Prüfer haben die integrierte Zuordnung genehmigt.
- Die Zuordnung und das Memorandum zur Aussage werden zusammen mit den Nachweisen zum Jahresbericht aufbewahrt.
In der Praxis
Verwandte Standards und Anforderungen
| Quelle | Beziehung |
|---|---|
| Abschnitte 414CA-414CB des Gesetzes über Gesellschaften 2006 | Direkte gesetzliche Grundlage für das NFSIS und klimabezogene Finanzangaben. |
| Klimabezogene Verordnungen und Leitlinien für Unternehmen und LLP aus 2022 | Direkter Anwendungsbereich, Ort, acht Angabeelemente und Leitlinien zu Auslassungen. |
| UK SRS S1 | Wesentlichkeit, Ort des Finanzberichts mit allgemeinem Verwendungszweck, Zeitpunkt, Querverweise und Konformität. |
| UK SRS S2 | Nationaler Berichtsrahmen, der für die Inhalte der klimabezogenen Offenlegung verwendet wird. |
| Companies Act Abschnitt 463 | Schutzbestimmungen, wenn UK-SRS-Angaben im Strategic Report enthalten sind. |
| SECR-Vorschriften | Separater Berichtsweg für Emissionen und Energie, der Daten wiederverwenden kann, aber nicht ersetzt wird. |
| FCA-Notierungsregeln des Vereinigten Königreichs / CP26/5 | Aktuelle Klimaregeln für börsennotierte Unternehmen und vorgeschlagene künftige UK-SRS-Ergänzung. |
Sources
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