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Ebene 2 · Decision guide·UK SRS S2 · Disclosure guides

Ist UK SRS S2 verpflichtend? Freiwillige Anwendung, FCA-Vorschläge und der Zeitplan für 2027

Ein Entscheidungsleitfaden zur Abgrenzung zwischen dem endgültigen freiwilligen Standard, den derzeitigen TCFD-orientierten Pflichten, den vorgeschlagenen FCA-Zulassungsregeln, dem künftigen Weg über den Companies Act und der vorgeschlagenen Umsetzungssequenz 2027–2029.

Für wen ist der Kurs A 8-minute read for reporting teams working through Was erforderlich ist, was optional ist und was lediglich vorgeschlagen wird, and for reviewers testing whether the evidence behind it holds.

Veröffentlichter Steckbrief

Current as at 11 August 2026
RK Geprüft von Dr Ross KurinkoLinkedIn Strategic ESG Advisor · IFRS S1 & S2 / GRI / ESRS expert GRI Certified Global Trainer · PhD, University of Cambridge · ESG-AI expert 15+ years on FTSE 100 & Fortune Global 500 disclosures Canary Wharf, London LRA-Lehrmaterial · Nicht von UK Government herausgegeben oder gebilligt

Edition written against

UK SRS S1 and UK SRS S2, February 2026; current regulatory status reviewed 2 August 2026

Primary sources: DBT UK SRS guidance; FCA CP26/5; FCA CP26/5 PDF; FCA current reporting requirements; Companies …

Veröffentlicht

14 Aug 2026

Knowledge Hub guide

Zuletzt geprüft

11 Aug 2026

Short answer

The answer, before the reasoning

UK SRS S2 ist nicht allein deshalb allgemein verpflichtend, weil die Regierung den endgültigen Standard veröffentlicht hat. Er steht derzeit jeder Einheit zur freiwilligen Anwendung zur Verfügung.

Separate gesetzliche und regulatorische Pflichten können bereits TCFD-orientierte Klimaberichterstattung nach FCA-Regeln oder dem Companies Act und den LLP-Verordnungen verlangen. Die FCA hat zur Ersetzung der TCFD-Regeln für börsennotierte Unternehmen durch auf UK SRS basierende Anforderungen für Geschäftsjahre konsultiert, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen; diese Vorschläge sind zum 2. August 2026 jedoch noch nicht endgültig. Ein künftiger Weg über den Companies Act befindet sich ebenfalls in der politischen Entwicklung und ist noch nicht gesetzlich verabschiedet.

Design-Block

Funktionale visuelle Darstellung erstellt für die London Reporting Academy. Die Darstellung dient der Veranschaulichung und sollte zusammen mit dem Artikel gelesen werden.

In der Praxis

Die vier Statusfragen, die getrennt betrachtet werden sollten

Frage Aktuelle Antwort zum 2. August 2026
Kann eine Einheit UK SRS S2 freiwillig anwenden? Ja. Die endgültigen Standards stehen jeder Einheit zur freiwilligen Anwendung zur Verfügung.
Ist jedes britische Unternehmen verpflichtet, nach UK SRS S2 zu berichten? Nein. Die Veröffentlichung des Standards hat keine allgemeine unternehmensrechtliche Verpflichtung geschaffen.
Gibt es bereits Pflichten zur Klimaberichterstattung? Ja. Die derzeitigen TCFD-orientierten FCA-Regeln und die Klimaverordnungen von 2022 zum Companies Act / für LLPs gelten für bestimmte Einheiten.
Beginnt die Berichterstattung börsennotierter Unternehmen nach UK SRS im Jahr 2027? Die FCA hat Regeln vorgeschlagen, die für Rechnungslegungszeiträume gelten sollen, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, und beabsichtigt, im Herbst 2026 eine Policy Statement zu veröffentlichen. Die endgültige Position steht noch aus.

Aktuelle Position: freiwillige Anwendung der UK SRS

Das Department for Business and Trade hat am 25. Februar 2026 die endgültigen UK SRS S1 und UK SRS S2 veröffentlicht. Die begleitenden Leitlinien stellen fest, dass die Standards jedem Unternehmen zur freiwilligen Anwendung zur Verfügung stehen, das sich dafür entscheidet.

Die freiwillige Anwendung kann die Kommunikation mit Investoren, Anforderungen von Kreditgebern, die Abstimmung innerhalb einer Gruppe, Kundenanfragen und die Vorbereitung auf künftige Regeln unterstützen. Sie ändert für sich genommen nicht die gesetzlichen Berichtspflichten eines Unternehmens. Die Grundlage der Aufstellung sollte daher angeben, ob das Unternehmen ausdrücklich die Einhaltung der UK SRS behauptet, ausgewählte Anforderungen anwendet oder einen an die UK SRS angelehnten Klimaabschnitt ohne eine solche Behauptung erstellt.

Die aktuellen TCFD-ausgerichteten Pflichten der FCA bleiben relevant

Die aktuelle Seite der FCA zu den Berichtspflichten bestätigt, dass die TCFD-ausgerichteten Regeln für börsennotierte Unternehmen weiterhin gelten, während sich das Konsultationsverfahren zur UK SRS auf eine Policy Statement zubewegt. Nach den aktuellen Börsenregeln ist jährlich anzugeben, ob die klimabezogenen Finanzangaben mit den TCFD Recommendations und Recommended Disclosures übereinstimmen, zusammen mit Angaben zum Ort der Offenlegung und, soweit relevant, Erläuterungen für die Nichtoffenlegung.

Zu den bestehenden Kategorien börsennotierter Unternehmen, die vom aktuellen TCFD-ausgerichteten Rahmen der FCA erfasst werden, gehören Handelsunternehmen, internationale Handelsunternehmen mit Secondary Listing, Depositary Receipts, Nicht-Eigenkapitalanteile und nicht stimmberechtigte Eigenkapitalanteile sowie Übergangskategorien. Für erfasste Vermögensverwalter, Lebensversicherer und von der FCA regulierte Anbieter von Altersvorsorgeleistungen gelten außerdem gesonderte TCFD-ausgerichtete Regeln auf Unternehmens- und Produktebene.

Ein Emittent sollte die aktuellen TCFD-Regeln nicht deshalb nicht mehr anwenden, weil UK SRS S2 veröffentlicht wurde. Die in CP26/5 vorgeschlagenen Übergangsregelungen würden die aktuellen Regeln für Rechnungslegungszeiträume beibehalten, die vor dem 1. Januar 2027 beginnen, vorbehaltlich des endgültigen Regelungstextes.

Aktuelle klimabezogene Pflichten nach dem Companies Act und für LLPs

Die Companies (Strategic Report) (Climate-related Financial Disclosure) Regulations 2022 und die entsprechenden LLP-Regelungen führten verpflichtende klimabezogene Finanzangaben für bestimmte große Unternehmen im Vereinigten Königreich für Geschäftsjahre ein, die am oder nach dem 6. April 2022 beginnen.

Die staatlichen Leitlinien nennen als erfasste Kategorien unter anderem relevante Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten, AIM-Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sowie andere Unternehmen oder LLPs im Vereinigten Königreich mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als £500 Millionen, vorbehaltlich der detaillierten gesetzlichen Prüfungen. Die Angaben werden im strategischen Bericht oder am einschlägigen Berichtsstandort des LLP gemacht.

Die Antwort der Regierung bestätigt außerdem, dass UK SRS S2 für die Zwecke von section 414CB(6) of the Companies Act einen nationalen Berichtsrahmen darstellt. Ein Unternehmen, das diesen anwendet, kann die doppelte Offenlegung einschlägiger klimabezogener Angaben nach section 414CB vermeiden, wenn die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Anwendung von UK SRS S2 in der einschlägigen Erklärung eindeutig angegeben wird.

Dieser Interoperabilitätsaspekt macht UK SRS S2 nicht allgemein verpflichtend. Ein Unternehmen kann den aktuellen klimabezogenen Offenlegungspflichten des Gesellschaftsrechts unterliegen und UK SRS S2 als Berichtsrahmen verwenden, muss jedoch den gesetzlichen Anwendungsbereich, die gesetzlichen Inhaltsanforderungen und die Anforderungen an den Berichtsstandort weiterhin gesondert prüfen.

In der Praxis

Was FCA CP26/5 vorschlägt

Kategorie der Börsennotierung Vorgeschlagene Behandlung
Handelsunternehmen, Übergangskategorien, Nicht-Eigenkapitalanteile und nicht stimmberechtigte Eigenkapitalanteile Verpflichtende klimabezogene Angaben nach UK SRS S2 mit Ausnahme von Scope 3; Scope 3 nach dem Prinzip „einhalten oder erläutern“; weiter gefasstes nicht klimabezogenes S1 nach dem Prinzip „einhalten oder erläutern“.
Secondary Listing und Depositary Receipts Keine vorgeschlagene Berichtspflicht nach UK SRS. Stattdessen Transparenz hinsichtlich der im Heimatstaat geltenden oder freiwillig übernommenen Klima- und Nachhaltigkeitsstandards sowie Angaben zur Prüfungssicherheit.
Geschlossene und offene Investmentfonds, Mantelgesellschaften, Schuldverschreibungen und schuldverschreibungsähnliche Wertpapiere, verbriefte Derivate, Optionsscheine/Optionen und sonstige Wertpapiere Außerhalb des in CP26/5 vorgeschlagenen Anwendungsbereichs der UK SRS für börsennotierte Unternehmen.
Alle vorgeschlagenen Kategorien im Anwendungsbereich Vorgeschlagene Anwendung der Regeln für Rechnungslegungszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, vorbehaltlich der Finalisierung.

In der Praxis

Der vorgeschlagene Umsetzungszeitplan für 2027-2029

Zeitraum Vorgeschlagene Position für börsennotierte Unternehmen Planungsfolge
2026 und Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2027 beginnen Die aktuellen FCA-Regeln im Einklang mit TCFD gelten weiterhin. Die freiwillige Anwendung von UK SRS bleibt möglich. Eine Lückenanalyse von TCFD zu UK SRS durchführen und CP26/5 nicht als endgültiges Recht darstellen.
Geschäftsjahre, die 2027 beginnen Verpflichtende klimabezogene S2-Angaben ohne Scope 3 für die wichtigsten Kategorien börsennotierter Unternehmen im Anwendungsbereich. Optionale einjährige Übergangserleichterung für S2 Scope 3. Für das breitere nicht klimabezogene S1 können bis zu zwei Jahre Übergangserleichterung in Anspruch genommen werden. Zunächst die Bereitschaft für die verpflichtenden klimabezogenen Angaben aufbauen, aber die Architektur für Scope 3 und das breitere S1 beibehalten.
Geschäftsjahre, die 2028 beginnen Die Übergangserleichterung für Scope 3 ist abgelaufen; Scope 3 soll nach dem Prinzip „comply or explain“ angegeben oder erläutert werden. Zweites Jahr einer möglichen Übergangserleichterung für das nicht klimabezogene S1. Eine Kategor Prüfung, Datenkontrollen und einen belastbaren Prozess für Erläuterungen bereithalten.
Geschäftsjahre, die 2029 beginnen Beide vorgeschlagenen Übergangserleichterungszeiträume sind abgelaufen. S2 Scope 3 und das breitere S1 unterliegen weiterhin, soweit anwendbar, dem vorgeschlagenen „comply or explain“-Konzept. Einen vollständigen jährlichen Prozess betreiben und die Formulierung von Aussagen anhand der endgültigen Regeln neu bewerten.

Warum Scope 3 nach dem Vorschlag nicht einfach „optional“ ist

CP26/5 schlägt eine verpflichtende klimabezogene S2-Berichterstattung vor, ausgenommen Scope 3 für die wichtigsten Kategorien börsennotierter Unternehmen im Anwendungsbereich. Scope 3 würde nach einer optionalen einjährigen Übergangserleichterung zu einem „comply or explain“-Ansatz übergehen. In der vorgeschlagenen Erläuterung würden die konkreten S2-Absätze benannt, deren Anforderungen nicht erfüllt wurden, und die Gründe dafür erläutert.

Das unterscheidet sich von einer allgemeinen Möglichkeit, Scope 3 zu ignorieren. Es begründet eine Angabepflicht, entweder die Informationen bereitzustellen oder die Lücke nach der endgültigen FCA-Regel zu erläutern. Die Erläuterung wirkt sich außerdem darauf aus, ob ein Unternehmen eine ausdrückliche und vorbehaltlose Aussage zur Einhaltung von UK SRS abgeben kann, da ein aufsichtsrechtliches Ergebnis nach dem Prinzip „comply or explain“ nicht automatisch dasselbe ist wie die vollständige Einhaltung der Standards.

Künftiger Weg über den Companies Act

In der Regierungsantwort und im May 2026 Regulatory Initiatives Grid wird festgestellt, dass die künftige Rolle von UK SRS im Rahmen des Companies Act 2006 im Rahmen des Modernising Corporate Reporting Programme geprüft wird, einschließlich möglicher Anforderungen für wirtschaftlich bedeutende nicht börsennotierte Unternehmen. Eine endgültige allgemeine gesellschaftsrechtliche Anforderung an UK SRS ist bislang nicht erlassen worden.

Unternehmen sollten diesen Weg getrennt von den FCA-Regeln überwachen. Ein künftiges Companies-Act-Regime kann andere Schwellenwerte für den Anwendungsbereich, Anforderungen an den Ort der Berichterstattung, Übergangserleichterungen und Zeitpunkte des Inkrafttretens vorsehen. Es sollte nicht davon ausgegangen werden, dass die FCA-Vorschläge unmittelbar in das Gesellschaftsrecht übernommen werden.

Entscheidungsbaum für Umfang und Zeitplan

Schritt 1 – Wählen Sie UK SRS S2 freiwillig? Falls ja, legen Sie die beabsichtigte Aussage, den Ort der Berichterstattung, die Nutzung von Erleichterungen und das Verhältnis zur bestehenden gesetzlichen Berichterstattung fest.

Schritt 2 – Unterliegen Sie derzeit den FCA-Regeln für börsennotierte Unternehmen oder regulierte Unternehmen, die an TCFD ausgerichtet sind? Falls ja, erfüllen Sie diese Regeln für den jeweils geltenden Zeitraum weiterhin und erstellen Sie eine kontrollierte Übergangsmatrix.

Schritt 3 – Unterliegen Sie den Klimavorschriften für Unternehmen oder LLPs aus dem Jahr 2022? Falls ja, bewahren Sie den gesetzlichen Anwendungsbereich und die Anforderungen an den strategischen Bericht auch dann, wenn UK SRS S2 freiwillig verwendet wird.

Schritt 4 – Gehören Sie zu einer von CP26/5 erfassten Listing-Kategorie? Behandeln Sie den Zeitplan und den Anwendungsbereich für 2027 bis zur Veröffentlichung des Policy Statement und des endgültigen Handbook-Texts als Planungsannahme, nicht als erlassenes Recht.

Schritt 5 – Sind Sie ein nicht börsennotiertes Unternehmen außerhalb der derzeitigen gesetzlichen Schwellenwerte? UK SRS S2 bleibt freiwillig, sofern keine andere vertragliche, konzernbezogene, kreditgeberseitige oder sektorspezifische Anforderung gilt.

In der Praxis

Beispielhafte Pfade für Unternehmen

Unternehmen Derzeitige Anforderung Praktischer Ansatz für UK SRS S2
Britisches börsennotiertes Handelsunternehmen Derzeitige FCA-TCFD-konforme Listing-Regel; kann auch unter die Klimavorschriften für Unternehmen nach dem Companies Act fallen. Setzen Sie die derzeitige Compliance fort, führen Sie ein CP26/5-Bereitschaftsprogramm durch und erwägen Sie eine freiwillige frühzeitige Berichterstattung nach UK SRS mit klarer Formulierung zur Grundlage.
Großes nicht börsennotiertes britisches Unternehmen oberhalb der 2022-Schwellenwerte Klimabezogene Finanzangaben nach dem Companies Act. Ordnen Sie gesetzlich vorgeschriebene Angaben S2 zu, aber erwecken Sie nicht den Eindruck, dass derzeit ein gesetzliches Mandat für UK SRS S2 besteht.
Ausländischer Emittent mit Zweitnotierung Die derzeitige FCA-TCFD-konforme Regel kann gelten; CP26/5 schlägt eine künftige Transparenzregelung und keine Berichterstattung nach UK SRS vor. Verfolgen Sie die Anforderungen der Heimatjurisdiktion und die endgültigen kategoriespezifischen FCA-Regeln.
Nicht börsennotiertes Unternehmen unterhalb der derzeitigen Schwellenwerte Keine allgemeine UK-SRS- oder klimabezogene gesellschaftsrechtliche Pflicht aus dem Jahr 2022 allein aufgrund der Eigenschaft als britisches Unternehmen. Verwenden Sie den Standard freiwillig, wenn der Nutzen für Investoren, Kreditgeber, den Konzern oder die Strategie dies rechtfertigt.

In der Praxis

Häufige Fehler

Fehler Risiko Abhilfe
„UK SRS S2 wurde im Februar 2026 verpflichtend“ Verwechselt die Veröffentlichung eines freiwilligen Standards mit seiner rechtlichen Übernahme. Geben Sie den Status des Standards und den gesonderten rechtlichen Weg an.
„TCFD gilt nicht mehr, weil TCFD aufgelöst wurde“ Die derzeitigen FCA- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften beziehen sich weiterhin auf an TCFD ausgerichtete Angaben. Befolgen Sie die geltenden Vorschriften, bis sie geändert oder ersetzt werden.
„Alle börsennotierten Unternehmen werden 2027 nach UK SRS berichten“ CP26/5 schlägt eine kategorienbezogene Behandlung und Ausnahmen vor. Prüfen Sie die genaue Börsenkategorie und den endgültigen Anwendungsbereich des Handbook.
„Scope 3 ist nach den FCA-Vorschlägen optional“ Ignoriert das „comply-or-explain“-Prinzip und die Folgen für entsprechende Angaben. Planen Sie entweder die Angabe oder eine absatzspezifische Erläuterung.
„Der Weg über den Companies Act ist bereits endgültig“ Stellt die politische Entwicklung als erlassenes Recht dar. Führen Sie eine datierte regulatorische Beobachtung mit einem Auslöser für Aktualisierungen.

Vorbereitung

Checkliste zur Beobachtung regulatorischer Entwicklungen

  • Veröffentlichung des FCA Policy Statement und Datum des Inkrafttretens der endgültigen Vorschriften.
  • Endgültiger Anwendungsbereich nach Notierungskategorie und etwaige Änderung der Behandlung von Sekundärnotierungen/Depositary-Notierungen.
  • Endgültige Bestimmungen zu verpflichtenden Anforderungen, „comply or explain“ und Übergangserleichterungen.
  • Endgültige Wechselwirkung zwischen den S2-Anforderungen und den relevanten S1-Abschnitten.
  • Etwaige Konsultation zum Companies Act, Rechtsvorschriften oder eine überarbeitete Struktur des strategischen Berichts.
  • Änderungen der derzeitigen TCFD-ausgerichteten Vorschriften für börsennotierte Unternehmen und regulierte Unternehmen.
  • Unternehmensspezifische Überschneidungen zwischen FCA-, Companies-Act-, aufsichtsrechtlichen, sektorspezifischen und ausländischen Vorschriften.

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