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Ebene 2 · Explainer·UK SRS S2 · Leitfäden zu Angabepflichten

Erleichterung für Scope 3 nach UK SRS S2: Wie die unbefristete freiwillige Anwendung funktioniert und was offenzulegen ist

Unternehmensführung, Angaben zu ausgewählten Kategorien, finanzierte Emissionen, Vergleichsinformationen und künftige Grenzen verpflichtender Berichtswege

Für wen ist der Kurs Eine Lektüre von 6 Minuten für Berichtsteams, die Treibhausgasgrenzen und Klimakennzahlen bearbeiten, und für Prüfer, die testen, ob die Nachweise dahinter tragen.
RK Veröffentlichter SteckbriefGeprüft von Dr Ross Kurinko Strategischer ESG-Berater · IFRS S1 & S2 / GRI / ESRS Aktuell zum
GRI und ISSB-IFRS S1 & S2 Certified Global Trainer · PhD, University of Cambridge · ESG-AI-Experte 15+ Jahre Erfahrung mit Offenlegungen von FTSE-100- und Fortune-Global-500-Unternehmen Canary Wharf, London LRA-Lehrmaterial · Nicht von UK Government herausgegeben oder gebilligt LinkedIn

Zugrunde gelegte Ausgabe

Veröffentlicht

14 Aug 2026

Leitfaden des Wissenszentrums

Zuletzt geprüft

11 Aug 2026

Kurze Antwort

Die Antwort, vor der Begründung

Anhang C4 von UK SRS S2 erlaubt einem Unternehmen, das den Standard freiwillig anwendet, die Treibhausgasemissionen des Scope 3 wegzulassen. Dies schliesst zusätzliche Angaben zu finanzierten Emissionen für Vermögensverwaltung, Geschäftsbanken und Versicherungen ein.

Die freiwillige Fassung des Standards nennt kein Ablaufdatum für diese Bestimmung. Es handelt sich jedoch um eine Offenlegungserleichterung – nicht um die Feststellung, Scope 3 sei unwesentlich, nicht um einen Verzicht auf die Ermittlung von Klimarisiken oder die Unternehmensführung und nicht um eine Zusage, dass künftige Vorschriften der FCA, des Companies Act oder andere verpflichtende Regeln dieselbe Behandlung vorsehen werden. Nutzt ein Unternehmen die Erleichterung, legt es dies zusammen mit seiner Konformitätserklärung offen; C5 gestattet die Erleichterung zudem für Vergleichsinformationen in späteren Perioden.

C4 ändert die Offenlegungspflicht, nicht die zugrunde liegende Analyse von Wesentlichkeit, Risiken oder Unternehmensführung.

Auf einen Blick

1. Was C4 bewirkt – und was nicht

Anhang C4 besagt, dass ein Unternehmen, das UK SRS S2 anwendet, Scope-3-Emissionen einschliesslich relevanter Angaben zu finanzierten Emissionen nicht offenlegen muss. Anders als die Erleichterung für die Bewertung in der ersten Periode nach C3 enthält C4 in der freiwilligen Fassung des Standards keine festgelegte zeitliche Begrenzung. Die britische Regierung entschied sich für eine unbefristete freiwillige Erleichterung, behielt verpflichtenden britischen Berichtswegen jedoch die Möglichkeit vor, andere Anforderungen festzulegen.

C4 ändert die Offenlegungspflicht. Die Definitionen klimabezogener Risiken und Chancen, der auf Investoren ausgerichtete Wesentlichkeitstest, die Pflicht zum Verständnis der Auswirkungen in der Wertschöpfungskette sowie die erforderlichen Verfahren für Unternehmensführung und Risikomanagement bleiben unverändert. Eine Konzentration von Scope 3 kann die Aussichten beeinflussen, auch wenn das Unternehmen C4 nutzt.

2. Verfügbarkeit und Bedingung der freiwilligen Anwendung

Die Erleichterung steht innerhalb von UK SRS S2 als freiwilligem Standard zur Verfügung. Nach Anhang C6 richten sich Verfügbarkeit und Anwendung von C3 und C4 nach dem Companies Act, den FCA-Regeln oder anderen britischen Anforderungen, wenn ein Unternehmen UK SRS S2 aufgrund britischen Rechts oder britischer Regulierung anwenden muss. Ein Unternehmen benötigt deshalb zwei Nachweise: die auf dem Standard beruhende Entscheidung über die Erleichterung und einen Vermerk zur regulatorischen Anwendbarkeit auf seinen tatsächlichen Berichtsweg.

3. C4 belegt keine Unwesentlichkeit

Die Wesentlichkeit bestimmt, welche Informationen die Entscheidungen primärer Nutzer beeinflussen könnten. Die Erleichterung bestimmt, ob eine Anforderung unter bestimmten Umständen erfüllt werden muss. Dies sind unterschiedliche Entscheidungen. Das Unternehmen sollte daher die Prüfung seiner Scope-3-Kategorien, die Analyse von Konzentrationen in der Wertschöpfungskette und das Klimarisikoregister beibehalten, auch wenn es die Scope-3-Kennzahl weglässt.

4. Können ausgewählte Scope-3-Kategorien weiterhin offengelegt werden?

C4 hebt die Pflicht zur Offenlegung von Scope 3 auf, verbietet aber keine nützlichen freiwilligen Informationen. Ein Unternehmen kann Angaben zu ausgewählten Kategorien, ein Prüfergebnis oder vom Management verwendete Kennzahlen bereitstellen. Dies ist eine Umsetzungsentscheidung und kein ausdrücklich vorgesehener Weg zur „Konformität für ausgewählte Kategorien“. Im Bericht sollte klar stehen, dass C4 genutzt wird und die ausgewählten Informationen kein vollständiges Scope-3-Inventar darstellen, sofern sie dieser Beschreibung nicht tatsächlich entsprechen.

Die Formulierung muss durch eine dokumentierte Kategorienbewertung, die Methodik der ausgewählten Kennzahlen, Angaben zu Einschränkungen und die Genehmigung des Leitungsorgans gestützt sein. Sie darf nicht den Eindruck erwecken, ausgelassene Kategorien seien unwesentlich.

5. Finanzierte Emissionen sind von der Erleichterung erfasst

Für Unternehmen der Vermögensverwaltung, des Geschäftsbankwesens oder der Versicherungswirtschaft umfasst C4 ausdrücklich die zusätzlichen Angaben zu finanzierten Emissionen. Ein Finanzinstitut kann daher im Rahmen der freiwilligen Erleichterung Scope 3 und die detaillierten Angaben zu finanzierten Emissionen weglassen. Dennoch können finanzierte Emissionen für die Analyse von Übergangsrisiken, die Risikobereitschaft, die Portfoliostrategie und Fragen von Investoren von zentraler Bedeutung sein. Viele Institute werden die Berechnungs- und Klassifizierungsarchitektur weiterentwickeln, auch wenn die öffentliche Offenlegung aufgeschoben wird.

6. Vergleichsinformationen nach C5

C5 erlaubt einem Unternehmen, das C3 oder C4 genutzt hat, die Erleichterung in späteren Berichtsperioden auch auf Vergleichsinformationen anzuwenden. Dadurch wird vermieden, eine Kennzahl für die aktuelle Periode mit einem irreführend unvollständigen Vergleich darzustellen. Daraus entsteht keine unbefristete Möglichkeit, Scope 3 für die aktuelle Periode in jedem verpflichtenden Berichtsweg wegzulassen; die aktuelle Anwendung von C4 richtet sich weiterhin nach dem Standard und Anhang C6.

7. Was offengelegt werden muss

Absatz 73A von UK SRS S1 verlangt, die Nutzung der Erleichterung zusammen mit der Konformitätserklärung offenzulegen. Der Bericht sollte C4 benennen, die betroffenen Informationen erläutern und den uneingeschränkten Eindruck vermeiden, es sei ein vollständiges Scope-3-Inventar vorgelegt worden. Eine aussagekräftigere freiwillige Offenlegung erläutert ausserdem Unternehmensführung, laufende Arbeiten zu Kategorien, Einschränkungen und den Fahrplan. Diese zusätzlichen Angaben sind jedoch Umsetzungspraxis und keine vorgeschriebene C4-Checkliste.

Die Unterlagen zur Unternehmensführung sollten die Entscheidung über die Erleichterung auch dann stützen, wenn die öffentliche Offenlegung knapp ist.

8. Fragen von Investoren, auf die das Leitungsorgan vorbereitet sein sollte

Welche Kategorien der Wertschöpfungskette sind voraussichtlich am grössten oder Übergangsrisiken am stärksten ausgesetzt?

Welche Informationen nutzt das Management bereits, auch wenn sie noch nicht veröffentlichungsreif sind?

Verdeckt die Auslassung eine Konzentration bei Produkten, Lieferanten, Kunden oder Investitionen?

Wie wirkt sich die Erleichterung auf Ziele, Übergangsplanung und finanzielle Auswirkungen aus?

Wo liegen die wesentlichen Datenlücken, Schätzungen und Kontrollschwächen?

Wann wird sich die Abdeckung der Kategorien verbessern und was könnte dies beschleunigen oder verzögern?

Wie würde sich die Offenlegung unter endgültigen Anforderungen der FCA oder des Companies Act ändern?

9. Ablauf für die Steuerung der Erleichterung

Die Prüfung der Scope-3-Kategorien und der Aussichten abschliessen.

Intern verwendete Informationen und wesentliche Fragen von Investoren bestimmen.

Datenabdeckung, Methoden, Schätzungen und Reifegrad der Kontrollen beurteilen.

Den Berichtsweg bestätigen und prüfen, ob C4 rechtlich verfügbar ist.

Begründung der Erleichterung, ausgewählte freiwillige Informationen und Fahrplan genehmigen.

Konformitätserklärung und ausdrückliche Offenlegung der Erleichterung entwerfen.

Behandlung von Vergleichsinformationen und jährliche Neubeurteilung planen.

Anforderungen der FCA, des Companies Act sowie sektorale und vertragliche Anforderungen beobachten.

10. Hypothetisches Beispiel eines Konsumgüterunternehmens

11. Häufige Fehler

Nur aufgrund der Nutzung von C4 zu schreiben: „Scope 3 ist nicht wesentlich“.

Die Erleichterung im Bereich der Konformitätserklärung nicht anzugeben.

Ausgewählte Kategorien bereitzustellen, ohne darauf hinzuweisen, dass sie kein vollständiges Inventar darstellen.

Die Architektur für finanzierte Emissionen zu vernachlässigen, weil die öffentliche Kennzahl aufgeschoben wird.

Davon auszugehen, dass C4 unter endgültigen Regeln der FCA oder des Companies Act automatisch verfügbar bleibt.

Vergleichsinformationen bei der Einführung von Scope 3 nicht einzuplanen.

Die Entscheidung über die Erleichterung als Entscheidung des Nachhaltigkeitsteams zu behandeln, ohne Prüfung durch Leitungsorgan oder Finanzfunktion.

12. Checkliste zur Scope-3-Erleichterung

Berichtsweg und Verfügbarkeit von C4 bestätigt.

Alle 15 Kategorien geprüft und Wesentlichkeit von der Erleichterung abgegrenzt.

Auswirkungen auf finanzierte Emissionen beurteilt.

Ausgewählte freiwillige Informationen eindeutig gekennzeichnet und kontrolliert.

Konformitätserklärung enthält eine ausdrückliche Offenlegung der Erleichterung.

Genehmigung durch die Unternehmensführung und Analyse von Investorenfragen dokumentiert.

Behandlung von Vergleichsinformationen dokumentiert.

Fahrplan zur Verbesserung der Kategorienabdeckung und Verantwortliche genehmigt.

Künftige Grenzen durch FCA, Companies Act und andere Vorgaben überwacht.

Quellen, Status und Einschränkung

Die Analyse der Erleichterung entspricht UK SRS S2 in der im Februar 2026 zur freiwilligen Anwendung veröffentlichten Fassung. Endgültige verpflichtende Berichtswege können Verfügbarkeit, Umfang, Wortlaut, Zeitplan oder Begründungspflichten verändern. Unternehmen sollten den Artikel und ihren Entscheidungsvermerk aktualisieren, sobald die FCA oder die Regierung endgültige Regeln erlässt.

Kurzübersicht

Kurzübersicht

Gilt für
Freiwillige Anwender von UK SRS S2, die erwägen, ihre Scope-3-Informationen ganz oder teilweise wegzulassen.
Zentrale Entscheidung
Ob C4 genutzt wird, was offenzulegen ist, welche Informationen weiterentwickelt werden sollen und wie sich das Unternehmen auf künftige verpflichtende Regeln vorbereitet.
Wesentliche Quellen
UK SRS S2 Anhang C4-C6; UK SRS S1 Absätze 72-73B; Absatz 29(a)(vi) und B58-B63A.
Häufiges Missverständnis
„Nach C4 nicht offenzulegen“ mit „nicht wesentlich“, „nicht relevant“ oder „nicht messenswert“ gleichzusetzen.

Rule

REGULATORISCHER AUSBLICK

Die Konsultation der FCA aus dem Jahr 2026 schlug für Scope 3 im Berichtsweg börsennotierter Unternehmen einen Ansatz nach dem Prinzip „einhalten oder erklären“ vor. Dieser Vorschlag entspricht nicht der bedingungslosen freiwilligen Architektur von C4 und muss nach Erlass der endgültigen Regel durch diese ersetzt werden.

In der Praxis

Frage

Frage Wesentlichkeitsentscheidung Entscheidung über die Erleichterung
Könnten Emissionen der Wertschöpfungskette die Aussichten beeinflussen? Übergangsrisiken, Produkte, Lieferanten, Kunden und Finanzierung analysieren. C4 hebt diese Analyse nicht auf.
Könnten Informationen zu Kategorien Investoren beeinflussen? Art, Grössenordnung, Konzentration und qualitative Faktoren beurteilen. C4 kann dennoch die Auslassung der Scope-3-Kennzahl gestatten.
Sind die Daten unvollständig? Schätzungen, Unsicherheit und Verbesserungsmöglichkeiten dokumentieren. Die Datenreife kann die Begründung durch die Unternehmensführung stützen, ist aber nicht mit Unwesentlichkeit gleichzusetzen.
Ist ein verpflichtender Berichtsweg anwendbar? Die Wesentlichkeit gilt weiterhin. Prüfen, ob der Berichtsweg C4 einschränkt oder ersetzt.

Hypothetical scenario

BEISPIELFORMULIERUNG — AUSGEWÄHLTE INFORMATIONEN

„Die Gruppe hat Anhang C4 von UK SRS S2 angewandt und kein vollständiges Scope-3-Inventar vorgelegt. Damit Nutzer die Übergangsrisiken besser verstehen können, berichtet sie geschätzte Emissionen der Category 1 und Category 11, die das Management derzeit bei Beschaffungs- und Produktplanungsentscheidungen verwendet. Diese Kategorien bilden nicht alle Scope-3-Kategorien ab. Die Gruppe erweitert die Kategorienabdeckung und die Datenkontrollen.“

Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.

Hypothetical scenario

HYPOTHETISCHES BEISPIEL

Ein Konsumgüterunternehmen kommt zu dem Schluss, dass eingekaufte Materialien und die Nutzung verkaufter Produkte wesentliche Treiber von Übergangsrisiken sind. Sein erster freiwilliger Bericht nach UK SRS S2 nutzt C4, weil die Modellierung der Category 11 und die Lieferantenabdeckung noch nicht kontrolliert werden. Der Bericht legt C4 zusammen mit der Konformitätserklärung offen und enthält eine vom Management verwendete Schätzung für Category 1 mit klaren Einschränkungen. Das Leitungsorgan genehmigt einen zweijährigen Daten- und Kontrollplan. Die Gruppe erklärt Scope 3 nicht für unwesentlich. Nur ein beispielhaftes Szenario.

Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Ist die Erleichterung für Scope 3 nach UK SRS S2 zeitlich begrenzt?

Anhang C4 besagt, dass ein Unternehmen, das UK SRS S2 anwendet, Scope-3-Emissionen einschliesslich relevanter Angaben zu finanzierten Emissionen nicht offenlegen muss. Anders als die Erleichterung für die Bewertung in der ersten Periode nach C3 enthält C4 in der freiwilligen Fassung des Standards keine festgelegte zeitliche Begrenzung.

Bedeutet C4, dass Scope 3 unwesentlich ist?

Anhang C4 von UK SRS S2 erlaubt einem Unternehmen, das den Standard freiwillig anwendet, die Treibhausgasemissionen des Scope 3 wegzulassen. Dies schliesst zusätzliche Angaben zu finanzierten Emissionen für Vermögensverwaltung, Geschäftsbanken und Versicherungen ein. Die freiwillige Fassung des Standards nennt kein Ablaufdatum. Es handelt sich jedoch um eine Offenlegungserleichterung – nicht um die Feststellung, Scope 3 sei unwesentlich, nicht um einen Verzicht auf die Ermittlung von Klimarisiken oder die Unternehmensführung und nicht um eine Zusage, dass künftige Vorschriften der FCA, des Companies Act oder andere verpflichtende Regeln dieselbe Behandlung vorsehen werden.

Können ausgewählte Kategorien offengelegt werden?

C4 hebt die Pflicht zur Offenlegung von Scope 3 auf, verbietet aber keine nützlichen freiwilligen Informationen. Ein Unternehmen kann Angaben zu ausgewählten Kategorien, ein Prüfergebnis oder vom Management verwendete Kennzahlen bereitstellen. Dies ist eine Umsetzungsentscheidung und kein ausdrücklich vorgesehener Weg zur „Konformität für ausgewählte Kategorien“.

Erfasst die Erleichterung finanzierte Emissionen?

Für Unternehmen der Vermögensverwaltung, des Geschäftsbankwesens oder der Versicherungswirtschaft umfasst C4 ausdrücklich die zusätzlichen Angaben zu finanzierten Emissionen. Ein Finanzinstitut kann daher im Rahmen der freiwilligen Erleichterung Scope 3 und die detaillierten Angaben zu finanzierten Emissionen weglassen. Dennoch können finanzierte Emissionen für die Analyse von Übergangsrisiken, die Risikobereitschaft, die Portfoliostrategie und Fragen von Investoren von zentraler Bedeutung sein.

Zum Mitnehmen

Die Checklisten als Arbeitstabelle

Jede Checkliste und Tabelle dieser Seite, mit leeren Spalten für Status, Verantwortliche und Nachweise, die Ihr Team ausfüllen und behalten kann.

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