Short answer
The answer, before the reasoning
UK SRS S1 verlangt, dass sich nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen auf dasselbe berichtende Unternehmen beziehen wie der zugehörige Abschluss. UK SRS S2 verlangt anschließend, dass das Unternehmen seine THG-Emissionen nach dem GHG Protocol Corporate Standard misst und erläutert, sofern nicht eine zuständige Behörde oder Börse eines Rechtsraums eine andere Methode verlangt.
Scope 1- und Scope 2-Emissionen werden zwischen der konsolidierten Rechnungslegungsgruppe und anderen Beteiligungsunternehmen wie assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen aufgeschlüsselt. Geleaste Vermögenswerte werden entsprechend dem gewählten Ansatz für die organisatorische Abgrenzung und den vertraglichen Gegebenheiten klassifiziert und können in Scope 1 oder Scope 2 oder in Scope 3-Kategorien fallen. Scope 3 erfordert die Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette und aller 15 Kategorien sowie eine Neubewertung nach wesentlichen Veränderungen wie Akquisitionen. Es gibt keine universelle „Grenze“. Ein belastbarer Bericht unterscheidet zwischen dem berichtenden Unternehmen, der organisatorischen THG-Grenze, der Grenze der Scope 3-Wertschöpfungskette, der Zielgrenze und jedem metrikspezifischen Abgrenzungsumfang und führt sie anschließend in einem einzigen kontrollierten Memo zusammen.
Praxisorientierte Bildungsleitlinie. Keine Rechts- oder Prüfungsempfehlung. Prüfen Sie den aktuellen Text der UK SRS, die anwendbaren Berichterstattungsregeln und die unternehmensspezifischen Gegebenheiten, bevor Sie handeln.
Kurze Orientierung
Kurze Orientierung
- Gilt für
- Konzerne, Investitionsstrukturen, Nutzer und Eigentümer von Immobilien, diversifizierte Unternehmen und alle berichtenden Unternehmen, deren finanzielle, operative und THG-Grenzen voneinander abweichen.
- Primäre Entscheidung
- Wie jede rechtliche Einheit, jede Betriebsstätte, jedes Beteiligungsunternehmen, jedes Leasingverhältnis und jede Kategorie der Wertschöpfungskette im berichtenden Unternehmen sowie in Scope 1, Scope 2 oder Scope 3 behandelt wird.
- Wichtige Quellen
- UK SRS S1 Absatz 20 und B38; UK SRS S2 Absatz 29(a) und B23-B37; GHG Protocol Corporate and Scope 3 Standards.
- Häufige Verwechslung
- Die Annahme, dass die Konsolidierungsgrenze des Abschlusses automatisch jeden THG-Scope bestimmt oder dass allein die Bilanzierung von Leasingverhältnissen über die Emissionskategorie entscheidet.
Mit dem berichtenden Unternehmen beginnen und anschließend die Messgrenzen festlegen
Die nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen beziehen sich auf dasselbe berichtende Unternehmen wie der zugehörige Abschluss. Bei einem Konzernabschluss bedeutet dies das Mutterunternehmen und die konsolidierten Tochterunternehmen als ein berichtendes Unternehmen. Diese Regel bildet den Anker für das Unternehmen, dessen Aussichten, Cashflows, Zugang zu Finanzmitteln und Kapitalkosten erörtert werden.
Das THG-Inventar ist eine Kennzahl innerhalb dieses Berichts, doch seine organisatorischen Grenzen und Wertschöpfungskettengrenzen hängen von der Messmethode ab. UK SRS S2 verlangt die Anwendung des GHG Protocol Corporate Standard, sofern nicht eine einschlägige Behörde oder Börse eines Rechtsraums eine andere Methode verlangt. Das Unternehmen erläutert seinen Messansatz, die Eingabedaten, Annahmen, Gründe und Änderungen.
Das berichtende Unternehmen der Finanzberichterstattung bildet den Anker für UK SRS, während organisatorische Grenzen, Grenzen für Beteiligungsunternehmen, Leasingverhältnisse, Scope 3 und Ziele mehrschichtig sind und miteinander abgestimmt werden.
In der Praxis
| Abgrenzungsebene | Kernfrage | Typisches Ergebnis |
|---|---|---|
| Berichtseinheit | Welche Einheit wird durch den zugehörigen Jahresabschluss dargestellt? | Mutterunternehmen und konsolidierte Tochterunternehmen oder die entsprechende eigenständige Berichtseinheit. |
| Organisatorische GHG-Abgrenzung | Welche Geschäftstätigkeiten sind nach der gewählten Methode in Scope 1 und Scope 2 enthalten? | Behandlung nach dem Beteiligungsansatz, dem Ansatz der finanziellen Kontrolle oder dem Ansatz der operativen Kontrolle, soweit anwendbar. |
| Andere Beteiligungsunternehmen | Wie werden assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und nicht konsolidierte Tochterunternehmen bewertet? | Gesonderte Aufschlüsselung von Scope 1 und Scope 2, soweit enthalten, sowie Erläuterung der Methode. |
| Wertschöpfungskette von Scope 3 | Welche vor- und nachgelagerten Tätigkeiten und Einheiten sind enthalten? | Berücksichtigung aller 15 Kategorien, Auswahl der Kategorien und Messgrenze. |
| Zielabgrenzung | Welche Scopes, Einheiten und Tätigkeiten deckt das Ziel ab? | Abstimmung mit dem Inventar und Erläuterung der Ausschlüsse. |
| Kennzahlenspezifische Abgrenzung | Verwendet eine andere Klimametrik eine andere Grundgesamtheit? | Definition, Begründung und Überleitung für die spezifische Metrik. |
Die Wahl der organisatorischen Abgrenzung der Treibhausgasemissionen
Der GHG Protocol Corporate Standard sieht Ansätze auf der Grundlage des Kapitalanteils oder der Kontrolle vor. Ein Kontrollansatz kann auf finanzieller Kontrolle oder operativer Kontrolle beruhen. Der gewählte Ansatz wirkt sich darauf aus, welche Geschäftstätigkeiten in Scope 1 und Scope 2 einbezogen werden und welche an anderer Stelle in der Wertschöpfungskette erscheinen. Das Unternehmen sollte den Ansatz konsistent anwenden und Änderungen erläutern.
In der Praxis
| Ansatz | Allgemeine Logik | Frage zur Kontrolle der Abgrenzung |
|---|---|---|
| Kapitalanteil | Berücksichtigt Emissionen entsprechend dem Kapitalanteil des Unternehmens an den Geschäftstätigkeiten und bildet damit das wirtschaftliche Interesse ab. | Sind Eigentumsanteile und Änderungen vollständig, aktuell und belegt? |
| Finanzielle Kontrolle | Bezieht Geschäftstätigkeiten ein, über die das Unternehmen nach der GHG-Methode die finanzielle Kontrolle hat. | Stimmt die Kontrollbeurteilung mit der Methode und den vertraglichen Gegebenheiten überein und nicht nur mit den Bezeichnungen? |
| Operative Kontrolle | Bezieht Geschäftstätigkeiten ein, bei denen das Unternehmen befugt ist, betriebliche Richtlinien einzuführen und umzusetzen. | Welche Partei kontrolliert tatsächlich die betrieblichen Richtlinien, den Energieverbrauch, die Ausrüstung und die Emissionsentscheidungen? |
| Von der zuständigen Gerichtsbarkeit vorgeschriebene Methode | Eine zuständige Behörde oder Börse kann für das gesamte Inventar oder einen Teil davon eine andere Methode vorschreiben. | Was ist vorgeschrieben, für welche Unternehmen oder Emissionen gilt dies, und wie wird die daraus resultierende Abgrenzung erläutert und übergeleitet? |
Rule
WICHTIGE UNTERSCHEIDUNG
Der Ansatz für die organisatorische Abgrenzung der THG-Berichterstattung wird nicht ausgewählt, um die niedrigste Emissionssumme oder die einfachste Datenerhebung zu erzielen. Die Berichtseinheit wendet die Methode an und erläutert die daraus resultierenden Abgrenzungen, Annahmen und Änderungen.
Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen, Joint Ventures und sonstige Beteiligungsunternehmen
Konsolidierte Tochterunternehmen
Konsolidierte Tochterunternehmen sind Teil der nach UK SRS berichtenden Einheit. Die Behandlung ihrer betrieblichen Emissionen richtet sich weiterhin nach der THG-Methode. Scope 1 und Scope 2 der konsolidierten Bilanzierungsgruppe werden als aufgeschlüsselter Betrag offengelegt.
Assoziierte Unternehmen und Joint Ventures
Assoziierte Unternehmen und Joint Ventures gehören üblicherweise nicht zur konsolidierten Bilanzierungsgruppe, können jedoch nach dem ausgewählten THG-Bewertungsansatz in Scope 1 oder Scope 2 einbezogen werden. UK SRS S2 verlangt, dass die Emissionen von Scope 1 und Scope 2 zwischen der konsolidierten Bilanzierungsgruppe und sonstigen Beteiligungsunternehmen, die aus dieser Gruppe ausgeschlossen sind, aufgeschlüsselt werden, einschließlich assoziierter Unternehmen, Joint Ventures und nicht konsolidierter Tochterunternehmen.
Wenn ein Beteiligungsunternehmen nach dem ausgewählten Ansatz nicht in Scope 1 oder Scope 2 einbezogen wird, können seine Emissionen dennoch in Scope 3 relevant sein, einschließlich der Kategorie 15 Investitionen für geeignete Aktivitäten. Die Klassifizierung muss der Methode und den tatsächlichen Gegebenheiten folgen und nicht einer pauschalen Regel „alle JVs sind Scope 3“.
Minderheitsbeteiligungen und betriebene Tätigkeiten
Eine Minderheitsbeteiligung bestimmt für sich genommen nicht den THG-Scope. Managementverträge, Betriebsrechte, gemeinsame Vereinbarungen und die tatsächliche Befugnis können die Beurteilung der Beherrschung beeinflussen. Die rechtliche und betriebliche Sachverhaltsdokumentation ist zusammen mit der Schlussfolgerung zur Abgrenzung aufzubewahren.
Geleaste Vermögenswerte: Die bilanzielle Klassifizierung ist nicht die vollständige Antwort
Für die THG-Berichterstattung hängt die Behandlung eines geleasten Vermögenswerts vom ausgewählten Ansatz für die organisatorische Abgrenzung sowie von den vertraglichen und betrieblichen Gegebenheiten ab. Ein Leasingnehmer kann Energie- oder Brennstoffemissionen aus einem geleasten Vermögenswert in Scope 1 und Scope 2 einbeziehen, wenn der Vermögenswert innerhalb seiner organisatorischen Abgrenzung liegt. Ist dies nicht der Fall, können relevante Emissionen in Scope 3 Kategorie 8, vorgelagerte geleaste Vermögenswerte, fallen. Bei einem Leasinggeber können Emissionen außerhalb seines Scope 1 und Scope 2 in Kategorie 13, nachgelagerte geleaste Vermögenswerte, fallen.
In der Praxis
| Situation | Mögliche Behandlung | Zu prüfende Nachweise |
|---|---|---|
| Leasingnehmer betreibt ein geleastes Gebäude und kontrolliert die Energiebeschaffung und den Betrieb | Scope 1 und Scope 2 können nach dem ausgewählten Kontrollansatz Anwendung finden. | Leasingvertrag, Versorgungsverträge, Messung, Betriebsbefugnis, Anlagen und Energieentscheidungen. |
| Leasingnehmer nutzt einen Vermögenswert außerhalb seiner organisatorischen Abgrenzung von Scope 1/2 | Scope 3 Kategorie 8 kann Anwendung finden. | Abgrenzungsrichtlinie, Sachverhalte zum Leasingvertrag, Daten des Vermieters, Schätzungen und Kategoriemethodik. |
| Leasinggeber besitzt und verleast einen Vermögenswert außerhalb seiner Abgrenzung von Scope 1/2 | Scope 3 Kategorie 13 kann Anwendung finden. | Energiedaten des Mieters, Zuordnung der Gemeinschaftsflächen, Leasingart, Schätzung und Ausschlüsse. |
| Gemeinsam genutzte oder bewirtschaftete Fläche | Die Behandlung kann auf direkte Energie, vom Vermieter kontrollierte Energie und Schätzungen entlang der Wertschöpfungskette aufgeteilt werden. | Fläche, Unterzähler, Betriebskosten, Kontrollrechte, Belegung und Zuordnungsmethode. |
| Leasing von Fahrzeugen oder Ausrüstung | Der Umfang hängt von der betrieblichen Kontrolle, der Verantwortung für den Kraftstoff und der Methode ab. | Vertrag, Wartung, Tankkarten, Telematik, Kontrolle über Vermögenswerte und Nutzungszeitraum. |
Scope 3: die gesamte Wertschöpfungskette und alle 15 Kategorien berücksichtigen
UK SRS S2 verlangt von der Einheit, ihre gesamte vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette sowie alle 15 Kategorien des GHG Protocol Scope 3 zu berücksichtigen und offenzulegen, welche Kategorien einbezogen sind. „Berücksichtigen“ ist keine Erlaubnis, schwierige Kategorien zu ignorieren. Die Einheit sollte eine dokumentierte Prüfung durchführen und den Messumfang, Ausschlüsse, Schätzungen und Kategoriegrenzen erläutern.
1. Die Einkäufe, Investitionsgüter, Brennstoffe und Energie, Logistik, Abfälle, Geschäftsreisen, Pendelverkehr, geleasten Vermögenswerte, Produktnutzung, das Ende der Nutzungsdauer, Franchiseunternehmen und Investitionen der berichtspflichtigen Einheit abbilden.
2. Jede der 15 Kategorien berücksichtigen und Relevanz, erwartete Größenordnung, Einfluss, Risikokonzentration, Datenverfügbarkeit und Überschneidungen dokumentieren.
3. Die in jeder gemessenen Kategorie enthaltenen Einheiten, Gegenparteien, Produkte, Vermögenswerte und Zeiträume festlegen.
4. Eine Doppelzählung innerhalb des Inventars der Einheit verhindern und zugleich anerkennen, dass sich Wertschöpfungsketteninventare verschiedener Einheiten legitimerweise überschneiden können.
5. Bei der Bestimmung des Umfangs der Wertschöpfungskette angemessene und vertretbare Informationen verwenden, die ohne unverhältnismäßige Kosten oder Aufwand verfügbar sind, wie von UK SRS vorgeschrieben.
6. Die einbezogenen Kategorien sowie ausreichende Informationen zur Methode offenlegen, damit die Quellen der Scope-3-Emissionen verständlich sind.
7. Nach einem wesentlichen Ereignis oder einer Änderung der Umstände eine Neubewertung vornehmen, einschließlich wesentlicher Änderungen der Wertschöpfungskette, des Geschäftsmodells, der Konzernstruktur oder der Klimaexposition.
Akquisitionen, Veräußerungen und sonstige Änderungen des Konzerns
Änderungen des Konzerns können die berichtspflichtige Einheit, die organisatorische GHG-Abgrenzung, Scope-3-Kategorien, die Zielgrenze und Vergleichszahlen auf unterschiedliche Weise beeinflussen. Das Berichtsteam sollte keine einheitliche „M&A-Anpassung“ verwenden, ohne zu bestimmen, welcher Datensatz geändert wird.
Eine Abstimmung der Abgrenzung trennt bei einer Änderung des Konzerns die Auswirkungen der Konsolidierung, der GHG-Methode, der Beteiligungsunternehmen, der Leasingverhältnisse, von Scope 3 und der Neuberechnung des Ziels.
In der Praxis
| Datensatz | Frage zu Akquisition oder Veräußerung | Kontrollierte Antwort |
|---|---|---|
| Berichtspflichtige Einheit | Wurde die Einheit im Zusammenhang mit den Finanzabschlüssen konsolidiert und für welchen Zeitraum? | Mit dem Finanzkonsolidierungsplan und dem Berichtsstichtag abstimmen. |
| Scope-1- und Scope-2-Inventar | Wann ist der Betrieb in die ausgewählte organisatorische Abgrenzung eingetreten oder aus ihr ausgeschieden? | Die Methode anwenden, Daten zum Kontrollzeitraum dokumentieren und Auswirkungen auf die Messung erläutern. |
| Andere Beteiligungsunternehmen | Hat sich die Eigentums- oder Kontrollstruktur ohne vollständige Konsolidierung geändert? | Aktualisieren Sie die Aufschlüsselung sowie die Behandlung von Investitionen oder der Wertschöpfungskette. |
| Scope 3 | Hat die Transaktion Produkte, Lieferanten, Kunden, Vermögenswerte oder Investitionen erweitert oder verändert? | Bewerten Sie die betroffenen Kategorien und Unternehmen nach einer wesentlichen Änderung neu. |
| Zielbasis | Erfordert die genehmigte Richtlinie zur Neuberechnung von Zielen eine Anpassung? | Erläutern Sie die Neuberechnung, die fortbestehende Vergleichbarkeit und die Auswirkungen auf die Leistung. |
| Vergleichswerte | Ist eine Änderung auf die Zusammensetzung der Gruppe, eine Neudefinition der Kennzahl, neue Informationen oder einen Fehler zurückzuführen? | Wenden Sie die entsprechende Vergleichsregel von UK SRS S1 an und legen Sie die Art der Änderung offen. |
In der Praxis
Vorlage für ein Abstimmungsmemorandum zu Abgrenzungen
| Abschnitt des Memorandums | Erforderliche Inhalte |
|---|---|
| 1. Berichtsgrundlage | Berichtszeitraum, herangezogene Finanzberichte, Mutterunternehmen oder eigenständiges Unternehmen, Konsolidierungsrahmen und Datum der Gruppenstruktur. |
| 2. Berichtendes Unternehmen | Mutterunternehmen, konsolidierte Tochterunternehmen, aufgegebene Geschäftsbereiche und Änderungen während des Zeitraums. |
| 3. THG-Methode | GHG Protocol oder vorgeschriebene Methode der jeweiligen Rechtsordnung, Ansatz der Organisationsgrenze, Gründe, Versionen und Änderungen. |
| 4. Erfassungsumfang von Scope 1 und Scope 2 | Einbezogene Geschäftstätigkeiten, Einbeziehungszeitraum, Quellsysteme und Betrag der konsolidierten Rechnungslegungsgruppe. |
| 5. Sonstige Beteiligungsunternehmen | Assoziierte Unternehmen, JVs und nicht konsolidierte Tochterunternehmen, die in Scope 1/2 oder an anderer Stelle einbezogen sind, mit Aufschlüsselung. |
| 6. Leasingverhältnisse | Wesentliche Populationen von Leasingnehmern und Leasinggebern, Kontrollfakten, Behandlung in Scope 1/2 oder Kategorie 8/13 und Schätzungen. |
| 7. Scope-3-Kategorien | Alle 15 Kategorien berücksichtigt, einbezogene Kategorien, Abgrenzung, Ausschlüsse, Überschneidungen und Methode. |
| 8. Änderungen der Gruppe | Akquisitionen, Veräußerungen, Umstrukturierungen, neue Leasingverhältnisse und wesentliche Änderungen der Wertschöpfungskette. |
| 9. Abgrenzung des Ziels | Scopes, Unternehmen, Tätigkeiten und Behandlung der Basisperiode, mit Überleitung zum Inventar. |
| 10. Behandlung von Vergleichsinformationen | Änderungen der Zusammensetzung, Änderungen der Kennzahlen, Schätzungen, Fehler und etwaige überarbeitete Vergleichsinformationen. |
| 11. Kontrollen und Genehmigung | Datenverantwortliche, Abstimmung mit dem Finanzwesen, Prüfer, Genehmigung durch den Ausschuss, Nachweis-IDs und Auslöser für Aktualisierungen. |
Hypothetisches Beispiel: Joint Venture und angemietete Lagerhäuser
Die Gruppe bezieht die Filialen und die Vertriebsgesellschaft in den Betrag der konsolidierten Rechnungslegungsgruppe ein. Sie kommt zu dem Schluss, dass sie keine operative Kontrolle über das Logistik-JV hat, sodass das JV nach diesem Ansatz nicht in Scope 1 und Scope 2 der Gruppe einbezogen wird; die relevanten Emissionen werden in der Wertschöpfungskette bewertet. Zwei von der Gruppe betriebenen und energiegesteuerten Lagerhäuser werden in Scope 1 und Scope 2 einbezogen, während ein vom Vermieter kontrolliertes Lagerhaus mit Service in Kategorie 8 anhand von Daten des Vermieters und Schätzungen bewertet wird. Das Memo dokumentiert die Verträge, die Kontrollanalyse, die Datenquellen und die Aufschlüsselung.
Hypothetical scenario
VERANSCHAULICHENDES SZENARIO
Eine hypothetische Einzelhandelsgruppe konsolidiert ihre Filialen und ihre Vertriebsgesellschaft, besitzt 40% an einem Logistik-Joint-Venture und nutzt Lagerhäuser im Rahmen verschiedener Leasingstrukturen. Sie wendet einen operativen Kontrollansatz an.
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
Beispielhafte Angabe zur Abgrenzung
Die Formulierung ist nur dann glaubwürdig, wenn die Einheit über eine vollständige Gruppenstruktur, eine Methodenentscheidung, eine Leasinganalyse, ein Screening von Scope 3, ein Protokoll der Änderungen durch M&A und eine Abstimmung mit den offengelegten Beträgen verfügt.
Hypothetical scenario
BEISPIELHAFTE FORMULIERUNG — AN DIE FAKTEN ANPASSEN
Die nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben erstrecken sich auf das Mutterunternehmen und die Tochterunternehmen, die in den konsolidierten Abschlüssen enthalten sind. Treibhausgasemissionen werden unter Anwendung des GHG Protocol Corporate Standard und des operativen Kontrollansatzes gemessen. Scope 1- und Scope 2-Emissionen werden zwischen dem konsolidierten Rechnungslegungskreis und anderen Beteiligungsunternehmen, die nach der Messmethode einbezogen sind, aufgeschlüsselt. Die Gruppe hat alle 15 Scope 3-Kategorien berücksichtigt und weist die im Hinweis zu Scope 3 identifizierten Kategorien aus. Wesentliche geleaste Vermögenswerte werden entsprechend der operativen Kontrolle und der vertraglichen Verantwortung klassifiziert; die Abstimmung der Abgrenzung erläutert die Behandlung von Kategorie 8 und Kategorie 13. Akquisitionen und Veräußerungen werden bei ihrem Abschluss im Hinblick auf Auswirkungen auf Bestände, die Wertschöpfungskette und die Zielabgrenzung beurteilt.
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
In der Praxis
Schwächere gegenüber stärkerer Praxis
| Schwache Aussage | Problem | Stärkerer Ansatz |
|---|---|---|
| „Die Emissionsabgrenzung entspricht der finanziellen Abgrenzung.“ | Ignoriert die GHG-Methode, andere Beteiligungsunternehmen, Leasingverhältnisse und Scope 3. | Den Bericht an den Abschlüssen ausrichten und die Abgrenzungen für GHG und die Wertschöpfungskette gesondert erläutern. |
| „Alle JVs sind Scope 3.“ | Die Klassifizierung hängt vom gewählten Messansatz und den Fakten ab. | Jedes wesentliche Beteiligungsunternehmen beurteilen und die Aufschlüsselung zwischen Gruppe und anderen Beteiligungsunternehmen offenlegen. |
| „Geleaste Büros sind Emissionen des Vermieters.“ | Die Leasingbilanzierung oder die Rechnungsstellung allein bestimmen nicht den GHG-Umfang. | Operative oder finanzielle Kontrolle, die Verantwortung für Energie sowie die Behandlung von Kategorie 8/13 beurteilen. |
| „M&A hat die Zahl verändert, daher wurden Vergleichszahlen angepasst.“ | Identifiziert weder Zusammensetzung, Methode, Ziel noch Fehlerbehandlung. | Verwenden Sie separate Änderungsaufzeichnungen und wenden Sie die geeignete Vergleichs- oder Zielneuberechnungspolitik an. |
| Es werden nur gemessene Scope 3-Kategorien aufgeführt. | Es gibt keine Belege dafür, dass alle 15 Kategorien berücksichtigt wurden. | Führen Sie ein vollständiges Screening durch und legen Sie die einbezogenen Kategorien sowie wesentliche Ausschlüsse oder Einschränkungen offen. |
Häufige Feststellungen bei Überprüfungen
Das berichtspflichtige Unternehmen kann nicht mit dem zugehörigen Jahresabschluss abgestimmt werden.
Der Ansatz für die organisatorische Abgrenzung der Treibhausgasemissionen ist nicht angegeben oder wurde ohne Erläuterung geändert.
Scope 1 und Scope 2 werden nicht zwischen der konsolidierten Bilanzierungsgruppe und anderen Beteiligungsunternehmen aufgeschlüsselt.
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden allein anhand des Eigentumsanteils klassifiziert.
Die Behandlung von Leasingverhältnissen folgt den Bezeichnungen der IFRS-Leasingbilanzierung, ohne die Kontroll- und Betriebsgegebenheiten in Bezug auf Treibhausgasemissionen zu prüfen.
Emissionen von Vermietern oder Mietern werden nicht berücksichtigt, weil die Versorgungsrechnungen von der jeweils anderen Partei aufbewahrt werden.
Das Screening von Scope 3 deckt nicht alle 15 Kategorien oder die gesamte Wertschöpfungskette ab.
Akquisitionen und Veräußerungen werden nicht konsistent im Inventar, in der Wertschöpfungskette und bei den Zielen berücksichtigt.
Die Abgrenzungen von Ziel und Inventar unterscheiden sich, ohne dass eine Abstimmung erfolgt.
Vergleichszahlenanpassung, Aktualisierungen von Schätzungen und Neufestlegung der Zielbasis werden miteinander vermischt.
Myth
„Sobald der Konsolidierungskreis der Finanzberichterstattung bekannt ist, ergeben sich die Abgrenzungen von Scope 1, Scope 2 und Scope 3 automatisch.“
Reality
Das berichtspflichtige Unternehmen der Finanzberichterstattung bildet den Anker für die Angaben nach UK SRS, aber die Treibhausgasspektren hängen vom vorgeschriebenen oder ausgewählten Messansatz, den Gegebenheiten bei Beteiligungsunternehmen und Leasingverhältnissen, den Kategorien der Wertschöpfungskette und den Zieldefinitionen ab. Die Unterschiede müssen dokumentiert und abgestimmt werden.
Vorbereitung
Checkliste vor der Veröffentlichung
- Das berichtspflichtige Unternehmen nach UK SRS ist mit dem zugehörigen Jahresabschluss und der Gruppenstruktur abgestimmt.
- Die Methode zur Messung der Treibhausgasemissionen und der Ansatz für die organisatorische Abgrenzung sind angegeben und genehmigt.
- Die Beträge für Scope 1 und Scope 2 unterscheiden zwischen der konsolidierten Bilanzierungsgruppe und anderen Beteiligungsunternehmen.
- Für jedes wesentliche assoziierte Unternehmen, jedes wesentliche Gemeinschaftsunternehmen und jedes nicht konsolidierte Beteiligungsunternehmen ist eine dokumentierte Behandlung vorhanden.
- Für wesentliche Leasingverhältnisse liegt eine Bewertung der vertraglichen und operativen Kontrolle vor.
- Die Populationen von Kategorie 8 und Kategorie 13 sind, sofern relevant, vollständig.
- Alle 15 Scope 3-Kategorien und die gesamte Wertschöpfungskette wurden berücksichtigt.
- Einbezogene Scope 3-Kategorien, Abgrenzungen, Schätzungen und Ausschlüsse werden offengelegt und belegt.
- Akquisitionen, Veräußerungen und wesentliche Änderungen lösen eine Neubewertung der Abgrenzung aus.
- Die Zielgrenzen und die Behandlung der Ausgangsbasis stimmen mit dem Inventar überein.
- Vergleichende Änderungen unterscheiden zwischen Zusammensetzung, Methodik, Schätzungen, Fehlern und Neuberechnung des Ziels.
- Die Verantwortlichen für Finanzen, THG, Recht, Immobilien, Investitionen und Beschaffung haben das Memo geprüft.
Selbstprüfung
- Kann jedes Unternehmen und jeder wesentliche Leasinggegenstand einer Behandlung in Bezug auf Finanzen, Scope 1/2 oder Scope 3 zugeordnet werden?
- Macht die Aufschlüsselung die konsolidierte Bilanzierungsgruppe gegenüber anderen Beteiligungsunternehmen eindeutig?
- Hat das Team alle 15 Scope 3-Kategorien berücksichtigt und nicht nur diejenigen, für die Daten verfügbar sind?
- Würde eine Akquisition oder Veräußerung die richtigen Entscheidungen zu Inventar, Wertschöpfungskette, Ziel und Vergleichsinformationen auslösen?
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Entspricht die THG-Grenze nach UK SRS der Grenze der finanziellen Konsolidierung?
Das berichtende Unternehmen bildet den Anker für die Offenlegung nach UK SRS, doch die THG-Scope hängen vom vorgeschriebenen oder gewählten Messansatz, von den Fakten zu Beteiligungsunternehmen und Leasingverhältnissen, den Kategorien der Wertschöpfungskette und den Zieldefinitionen ab. Die Unterschiede müssen dokumentiert und abgestimmt werden.
Wie werden assoziierte Unternehmen und Joint Ventures behandelt?
Assoziierte Unternehmen und Joint Ventures liegen gewöhnlich außerhalb der konsolidierten Bilanzierungsgruppe, können aber nach dem gewählten THG-Messansatz in Scope 1 oder Scope 2 einbezogen werden. UK SRS S2 verlangt, dass Scope 1- und Scope 2-Emissionen zwischen der konsolidierten Bilanzierungsgruppe und anderen von dieser Gruppe ausgeschlossenen Beteiligungsunternehmen aufgeschlüsselt werden, einschließlich assoziierter Unternehmen, Joint Ventures und nicht konsolidierter Tochterunternehmen.
Sind Leasinggegenstände Scope 1, Scope 2 oder Scope 3?
Für die THG-Berichterstattung hängt die Behandlung eines Leasinggegenstands vom gewählten Ansatz für die organisatorische Abgrenzung sowie von den vertraglichen und betrieblichen Fakten ab. Ein Leasingnehmer kann Energie- oder Brennstoffemissionen aus einem Leasinggegenstand in Scope 1 und Scope 2 einbeziehen, wenn der Gegenstand innerhalb seiner organisatorischen Abgrenzung liegt.
Müssen alle 15 Scope 3-Kategorien berücksichtigt werden?
UK SRS S2 verlangt, dass das Unternehmen seine gesamte vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette sowie alle 15 GHG Protocol Scope 3-Kategorien berücksichtigt und offenlegt, welche Kategorien einbezogen sind. „Berücksichtigen“ ist keine Erlaubnis, schwierige Kategorien zu ignorieren.
Wie sollten Akquisitionen und Veräußerungen die THG-Grenze beeinflussen?
Scope 3 erfordert die Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette und aller 15 Kategorien sowie eine Neubewertung nach wesentlichen Änderungen wie Akquisitionen. Es gibt keine universelle „Grenze“. Ein belastbarer Bericht unterscheidet zwischen dem berichtenden Unternehmen, der organisatorischen THG-Grenze, der Grenze der Scope 3-Wertschöpfungskette, der Zielgrenze und jedem metrikspezifischen Perimeter und stimmt sie anschließend in einem einzigen kontrollierten Memo ab.
Sources
Primary sources
- UK SRS S2 Climate-related Disclosures (February 2026)
- UK SRS S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information (February 2026)
- GHG Protocol Standard zur Bilanzierung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen
- GHG-Protokoll: Standard für die Wertschöpfungskette von Unternehmen (Scope 3)
- GHG Protocol Scope 3 Kategorie 8: Vorgelagerte geleaste Vermögenswerte
- GHG Protocol Scope 3 Kategorie 13: Nachgelagerte vermietete Vermögenswerte
- Britische Nachhaltigkeitsberichtsstandards – Leitfaden von GOV.UK
- Regierungsantwort auf die Konsultation zu den britischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
- FCA CP26/5: Ausrichtung der Nachhaltigkeitsangaben börsennotierter Emittenten an internationalen Standards
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