Skip to the answer

Disclosure GuidesPillar guides, articles, FAQ and expert notes

Ebene 2 · Decision guide·UK SRS S2 · Disclosure guides

UK SRS S2 Scope-3-Kategorie 15: Investitionen, Ausschlüsse und die Änderungen von 2025

Wie Finanzinstitute Kategorie 15, finanzierte Emissionen, den Ausschluss von Derivaten, Tätigkeitsgrenzen, Methoden und Datenlücken unterscheiden sollten.

Für wen ist der Kurs A 13-minute read for reporting teams working through Finanzierte Emissionen für Banken, Versicherer und Vermögensverwalter, and for reviewers testing whether the evidence behind it holds.

Veröffentlichter Steckbrief

Current as at 10 August 2026
RK Geprüft von Dr Ross KurinkoLinkedIn Strategic ESG Advisor · IFRS S1 & S2 / GRI / ESRS expert GRI Certified Global Trainer · PhD, University of Cambridge · ESG-AI expert 15+ years on FTSE 100 & Fortune Global 500 disclosures Canary Wharf, London LRA-Lehrmaterial · Nicht von UK Government herausgegeben oder gebilligt

Edition written against

UK SRS S2 (February 2026)

9. CP26/5: Aligning listed issuers’ sustainability disclosures with international standards - Financial Conduct Authority, 30 January …

Veröffentlicht

14 Aug 2026

Knowledge Hub guide

Zuletzt geprüft

10 Aug 2026

Short answer

The answer, before the reasoning

UK SRS S2 verlangt weiterhin Transparenz über Scope-3-Kategorien und, wenn Kategorie 15 einbezogen wird, über die Summe der Kategorie 15 und die Zwischensumme der finanzierten Emissionen. Paragraph 29A erlaubt es einem Unternehmen, Kategorie 15 auf finanzierte Emissionen zu beschränken, die Krediten, Investitionen, nicht in Anspruch genommenen Zusagen und AUM zugerechnet werden, und Emissionen auszuschließen, die Derivaten zugerechnet werden.

Diese Erlaubnis ist nicht stillschweigend: Paragraph 29B verlangt, dass die Definition von Derivaten und die ausgeschlossenen Finanzaktivitäten erläutert werden. Betroffene Banken, Versicherer und Vermögensverwalter müssen anschließend die Angaben zu finanzierten Emissionen nach B61-B63A bereitstellen, es sei denn, sie wenden eine einschlägige Erleichterung für Scope 3 an.

Lehrmaterial für Praktiker. Die beispielhaften Darstellungen und Formulierungen müssen angepasst und fachlich geprüft werden.

Kurze Orientierung

Kurze Orientierung

Gilt für
Unternehmen, die UK SRS S2 anwenden und deren Finanzaktivitäten Angaben zu Scope 3 Kategorie 15 oder zu finanzierten Emissionen begründen.
Wesentliche Entscheidung
Ob eine breitere Grundgesamtheit für Kategorie 15 gemessen oder die zulässige Beschränkung auf finanzierte Emissionen angewendet werden soll und wie diese Abgrenzung erläutert werden soll.
Wesentliche Quelle
UK SRS S2 Paragraphen 29(a)(vi), 29A-29C, B40-B63A und C4-C6.
Häufige Verwechslung
Die Tabelle zu finanzierten Emissionen ist eine Zwischensumme und eine aktivitätsspezifische Angabe; sie stellt nicht automatisch die gesamte Grundgesamtheit von Kategorie 15 dar.

Rule

Aktueller Stand im Vereinigten Königreich: 3 August 2026

UK SRS S1 und UK SRS S2 können freiwillig angewendet werden. Für sich genommen stellen sie kein allgemeines verpflichtendes Berichtsregime dar. FCA CP26/5 wurde abgeschlossen, aber die abschließende Grundsatzerklärung war zum Überprüfungsstichtag noch nicht veröffentlicht worden. Jeder künftige verpflichtende Weg, einschließlich der Verfügbarkeit von Erleichterungen für Scope 3, muss anhand des endgültigen Rechts oder der endgültigen Vorschriften für das Unternehmen und den Berichtszeitraum geprüft werden.

Warum Category 15 vor der Berechnung eine Abgrenzungsentscheidung erfordert

Scope 3 Category 15 ist für ein Finanzinstitut keine einzelne, sich selbst definierende Zahl. Je nach zugrunde liegendem Rechnungslegungsrahmen und zugrunde liegender Methodik kann sie Emissionen im Zusammenhang mit Krediten und Investitionen, verwalteten Vermögenswerten, vermittelten Kapitalmarktaktivitäten, dem Versicherungsgeschäft und anderen Finanzdienstleistungen umfassen. UK SRS S2 sieht nun eine spezifische Berichtserlaubnis vor, die diese Population auf finanzierte Emissionen begrenzen kann; die Erlaubnis ist jedoch an Angabebedingungen geknüpft und lässt die umfassendere Analyse von Klimarisiken nicht entfallen.

Das praktische Problem besteht darin, dass drei unterschiedliche Populationen häufig in einer einzigen Tabelle zusammengeführt werden: das gesamte Scope-3-Inventar, der darin enthaltene Betrag für Category 15 und die Teilmenge der finanzierten Emissionen. Ein Bericht kann daher eine detaillierte Tabelle zu finanzierten Emissionen einer Bank, eines Versicherers oder eines Vermögensverwalters enthalten und dennoch nicht erläutern, wie mit anderen Aktivitäten der Category 15 verfahren wurde. Die Paragraphen 29A-29C wurden genau deshalb ergänzt, um die Abgrenzung und die Zwischensumme sichtbar zu machen.

Die Darstellung zu Category 15 trennt die Scope-3-Gesamtsumme, die Gesamtsumme von Category 15 und die Zwischensumme der finanzierten Emissionen und zeigt anschließend die erforderliche Erläuterung, wenn die Beschränkung nach Paragraph 29A angewendet wird.

Die in UK SRS S2 übernommenen Änderungen von 2025

Das ISSB veröffentlichte im Dezember 2025 gezielte Änderungen an IFRS S2. Die britische Regierung übernahm die wesentlichen Änderungen zu Category 15 in den im Februar 2026 veröffentlichten endgültigen UK SRS S2. Die wichtigsten Ergänzungen sind die Paragraphen 29A-29C sowie die überarbeitete Formulierung zu finanzierten Emissionen und die neuen Klassifizierungsanforderungen in B62A und B63A. Das Vereinigte Königreich benötigte die IFRS-Übergangsparagraphen für die Änderungen nicht, da UK SRS S2 veröffentlicht wurde, nachdem die Änderungen bereits finalisiert worden waren.

In der Praxis

Änderung Was sie ändert Operative Folge
Paragraph 29A Erlaubt, Category 15 auf finanzierte Emissionen zu begrenzen, und erlaubt, auf Derivate entfallende Emissionen auszuschließen. Eine kontrollierte Abgrenzung von Category 15 genehmigen und jede Aktivität identifizieren, die außerhalb dieser Abgrenzung liegt.
Paragraph 29B Verlangt eine Erläuterung dessen, was als Derivat behandelt wird, sowie eine Beschreibung der ausgeschlossenen Finanzaktivitäten. Eine Abgrenzungsnotiz erstellen, nicht lediglich eine Fußnote zur Methodik.
Paragraph 29C Verlangt den Gesamtbetrag von Category 15 und die Zwischensumme der finanzierten Emissionen, wann immer Category 15 einbezogen wird. Das Datenmodell so gestalten, dass die Zwischensumme mit dem Gesamtbetrag von Category 15 abgestimmt werden kann.
Paragraphen B62A/B63A Ersetzt den früheren festen Ansatz zur Branchenklassifizierung durch eine Prüfung der Nützlichkeit und Vergleichbarkeit. Das Klassifizierungssystem, die Begründung und die Behandlung zusätzlicher Anlageklassen dokumentieren.

Was als finanzierte Emissionen für die Begrenzung nach 29A gilt

Für die Zwecke von Paragraph 29A sind finanzierte Emissionen Emissionen, die Darlehen und Investitionen zugerechnet werden, die das Unternehmen an investierte Unternehmen oder Gegenparteien vergeben bzw. getätigt hat. Der Standard schließt ausdrücklich Darlehen, Projektfinanzierungen, Anleihen, Eigenkapitalinvestitionen und nicht in Anspruch genommene Darlehenszusagen ein. Bei einem Unternehmen, das im Asset Management tätig ist, umfasst die Definition auch Emissionen, die den verwalteten Vermögenswerten zugerechnet werden.

Diese Liste beschreibt eine Mindestgrenze für die Zulässigkeit, ist jedoch kein vollständiges Berechnungshandbuch. Der Standard schreibt keine einheitliche Zurechnungsformel für jedes Finanzprodukt vor. Die Paragraphen B61, B62 und B63 verlangen stattdessen die Angabe der verwendeten Methodik und des verwendeten Zuteilungsverfahrens. Ein Unternehmen kann, sofern geeignet, eine externe Methodik wie PCAF verwenden; dies bleibt jedoch eine Entscheidung zur Umsetzung. Sie muss anhand des Angabeziels von UK SRS S2 und der Gegebenheiten des Unternehmens geprüft werden.

Rule

Anforderung versus Umsetzungspraxis

Anforderung: Die für die Tätigkeit geltenden Gesamtbeträge, Abdeckung, Ausschlüsse, Klassifizierungen und Methodik nach UK SRS S2 sind anzugeben. Praxis: Eine PCAF-Methode, ein Datenqualitätsscore, ein Anbietermodell oder eine Produkttaxonomie kann diese Angabe unterstützen, aber keines dieser Instrumente ersetzt den Standard oder weist automatisch die Einhaltung nach.

Wie die zulässige Begrenzung funktioniert

1. Mit der Relevanz von Kategorie 15 beginnen

Paragraph 29(a)(vi)(1) verlangt von einem Unternehmen, die in seine Scope-3-Messgröße einbezogenen Scope-3-Kategorien zu identifizieren. Wenn Kategorie 15 relevant und einbezogen ist, entscheidet das Institut, ob es die breitere Grundgesamtheit von Kategorie 15 messen oder die Begrenzung nach Paragraph 29A anwenden will. Die Entscheidung sollte im Einklang mit der Wesentlichkeit und der Berichtsgrundlage getroffen werden und nicht erst danach, welche Zahl leichter zu ermitteln ist.

2. Darlehen, Investitionen und Derivate definieren

Das Institut sollte seine Produkt- und Aktivitätsbestände den Konzepten von Paragraph 29A zuordnen. Die Definition von Derivaten ist besonders wichtig, da Paragraph 29B verlangt, dass das Unternehmen erläutert, was es als Derivat behandelt hat. Ein vertretbarer Ansatz kann an die Definition angelehnt werden, die im auf den zugehörigen Abschlüssen angewandten Rechnungslegungsrahmen verwendet wird; der Bericht muss den Ansatz und alle produktspezifischen Ermessensentscheidungen jedoch weiterhin erläutern.

3. Ausgeschlossene Finanzaktivitäten beschreiben

Wenn die Begrenzung angewandt wird, muss der Bericht die von Kategorie 15 ausgeschlossenen Finanzaktivitäten beschreiben, einschließlich der mit Derivaten verbundenen Aktivitäten. Die Erläuterung ist qualitativer Art; sie erfordert nicht automatisch ein separates quantifiziertes Emissionsinventar für jede ausgeschlossene Aktivität. Vage Formulierungen wie 'andere Produkte wurden ausgeschlossen' helfen den Nutzern jedoch wahrscheinlich nicht, die Abgrenzung zu verstehen. Die Beschreibung sollte einen Bezug zum Geschäftsmodell, zu Segmentinformationen oder zur Produktarchitektur herstellen.

4. Das Verhältnis zwischen Gesamtbetrag und Zwischensumme wahren

Wenn Kategorie 15 in Scope 3 einbezogen ist, verlangt Paragraph 29C die Angabe des Gesamtbetrags von Kategorie 15 und der in diesem Gesamtbetrag enthaltenen Zwischensumme der finanzierten Emissionen. Wenn das Institut 29A angewandt hat, sodass Kategorie 15 nur finanzierte Emissionen enthält, können die beiden Zahlen gleich sein. Diese Gleichheit sollte dennoch transparent sein: Sie zeigt dem Leser, dass der Gesamtbetrag das Ergebnis einer zulässigen Messgrenze ist, und nicht, dass keine anderen Finanzaktivitäten existieren.

In der Praxis

Grundgesamtheit Typische Inhalte Erforderliche Sichtbarkeit
Scope 3-Gesamtbetrag Alle einbezogenen vorgelagerten und nachgelagerten Kategorien. Absolute Bruttoemissionen von Scope 3 und einbezogene Kategorien.
Gesamtbetrag von Kategorie 15 Investitionen und Finanzaktivitäten innerhalb der genehmigten Grenze von Kategorie 15. Separater Gesamtbetrag, wenn Kategorie 15 einbezogen ist.
Zwischensumme der finanzierten Emissionen Darlehen, Investitionen, Zusagen und AUM innerhalb des Umfangs der finanzierten Emissionen zugerechnete Emissionen. Zwischensumme innerhalb von Kategorie 15 sowie Einzelheiten nach B61/B62/B63.
Ausgeschlossene Aktivitäten Beispielsweise derivatbezogene Emissionen oder andere nicht finanzierte Tätigkeiten der Kategorie 15 unter der Beschränkung nach 29A. Definition von Derivaten und qualitative Beschreibung ausgeschlossener Finanzaktivitäten.

Tätigkeiten, die außerhalb der Zwischensumme der finanzierten Emissionen liegen können

Die Grundlage für die Änderungen von 2025 erläutert, dass finanzierte Emissionen eine Teilmenge der Kategorie 15 sind, und unterscheidet andere Arten von Emissionen im Zusammenhang mit Finanzaktivitäten, einschließlich vermittelter Emissionen und mit Versicherungen verbundener Emissionen. Die Möglichkeit nach 29A ist daher besonders für Institute mit Kapitalmarkt-, Beratungs-, Emissionsübernahme- oder Derivatgeschäften zusätzlich zu Kreditvergabe- und Investitionstätigkeiten relevant.

Derivate: Auf Derivate entfallende Emissionen dürfen nach 29A ausgeschlossen werden, aber die Definition von Derivaten und die damit verbundenen ausgeschlossenen Tätigkeiten müssen erläutert werden.

Vermittelte Tätigkeiten: Die Übernahme oder Vermittlung von Kapital kann nach separaten Methoden gemessen werden, aber solche Beträge sind nicht automatisch Bestandteil der Zwischensumme der finanzierten Emissionen.

Versicherungsübernahme: Mit Versicherungen verbundene Emissionen können separat gemessen und berichtet werden; B63-B63A betreffen finanzierte Emissionen aus den Finanzanlagen des Versicherers, nicht mit Versicherungsportfolios verbundene Emissionen.

Kundenservice- und Beratungstätigkeiten: Ihre Klimarisiken können für Strategie, Reputation, Transitionsrisiken oder Ziele weiterhin wesentlich sein, selbst wenn die Emissionen außerhalb der Messgrenze der Kategorie 15 liegen.

Rule

Wichtiger Hinweis zur Abgrenzung

Paragraph 29A ist eine Möglichkeit zur Messung und Offenlegung für Kategorie 15. Er gestattet es einem Unternehmen nicht, wesentliche klimabezogene Risiken, Chancen, Konzentrationen, Ziele oder Aussagen im Zusammenhang mit Tätigkeiten zu ignorieren, die aus der Zahl für Kategorie 15 ausgeschlossen sind.

Methoden, Abgrenzungen und Zuordnung

Eine robuste Methodenangabe sollte es einer prüfenden Person ermöglichen, nachzuvollziehen, wie eine Finanzposition in die Grundgesamtheit aufgenommen wurde, wie die Emissionen der Gegenpartei ermittelt oder geschätzt wurden, wie der Anteil des Instituts zugeordnet wurde und wie das Ergebnis aggregiert wurde. Die Methode sollte außerdem das Berichtsdatum oder den Berichtszeitraum des Engagements und der Emissionsdaten, die Behandlung nicht in Anspruch genommener Zusagen, die Währungsumrechnung, Neudarstellungen, die Hierarchie der Datenqualität und wesentliche Ausschlüsse identifizieren.

In der Praxis

Methodenelement Fragen, die die Dokumentation beantworten sollte
Kontrolle der Grundgesamtheit Welche Rechtsträger, Geschäftsbereiche, Fonds, Portfolios, Produkte und Anlageklassen wurden bewertet? Wie lässt sich die Grundgesamtheit mit Finanz- oder AUM-Aufzeichnungen abstimmen?
Zuordnung Welcher Nenner oder welche Zuordnungsmethode ordnet die Emissionen investierter Unternehmen oder Kreditnehmer dem Institut zu? Wie werden Nullen, negative oder nicht verfügbare Nenner behandelt?
Emissionsumfang Werden die Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen der investierten Unternehmen konsistent einbezogen? Werden markt- und standortbasierte Scope-2-Daten unterschieden, sofern relevant?
Zeitliche Zuordnung Welche Berichtszeiträume werden für Engagements und Emissionen der Gegenparteien verwendet? Werden wesentliche zwischenzeitliche Ereignisse bewertet?
Schätzung Welche Daten sind Primärdaten, Sekundärdaten, Proxy-Daten oder Branchendurchschnittsdaten? Welche Hierarchie und Kontrollen bestimmen die Auswahl?
Ausschlüsse Welche Vermögenswertarten oder Aktivitäten sind ausgeschlossen, warum, wie groß ist die ausgeschlossene Population und welche Abhilfemaßnahmen sind geplant?

Datenlücken bedeuten nicht automatisch, dass keine Angabe erforderlich ist

UK SRS S2 erwartet, dass die Messung von Scope 3 Schätzungen umfasst. Die Paragraphen B43-B56 legen eine Hierarchie fest, die direkte Messungen, Primärdaten, zeitnahe und repräsentative Sekundärdaten sowie verifizierte Daten priorisiert und zugleich anerkennt, dass Schätzungen häufig unvermeidbar sind. Paragraph B57 enthält die Vermutung, dass Scope 3-Emissionen unter Verwendung von Sekundärdaten und Branchendurchschnittswerten zuverlässig geschätzt werden können. Die Unmöglichkeit der praktischen Umsetzung stellt daher eine hohe Schwelle dar, die erst erreicht ist, nachdem alle angemessenen Anstrengungen unternommen wurden.

Für Finanzinstitute müssen drei Mechanismen getrennt gehalten werden. Erstens kann ein Unternehmen finanzierte Emissionen anhand angemessener Daten schätzen und die Methode sowie die Datenmerkmale angeben. Zweitens verlangt der britische Paragraph B59A, falls es weiterhin praktisch unmöglich ist, finanzierte Emissionen für denselben Zeitraum zuverlässig zu schätzen, eine Erläuterung des Grundes, des alternativen Messansatzes und des Plans. Drittens ist Paragraph C4 eine umfassendere Erleichterung für Scope 3, deren Nutzung angegeben werden muss und deren künftige Verfügbarkeit durch Gesetze oder Vorschriften eingeschränkt werden kann. Dies sind keine austauschbaren Bezeichnungen für dasselbe Datenproblem.

Ein praktischer Arbeitsplan in acht Schritten für Category 15

1. Erstellen Sie ein vollständiges Register der Finanzaktivitäten, das Kreditvergabe, Projektfinanzierung, Wertpapiere, AUM, Versicherungen, Kapitalmarktaktivitäten, Derivate, Beratung und sonstige Kundendienstleistungen umfasst.

2. Identifizieren Sie die berichtende Einheit und ordnen Sie jede Aktivität Rechtsträgern, Segmenten, Systemen und verantwortlichen Eigentümern zu.

3. Entscheiden Sie, ob Category 15 umfassend gemessen oder nach Paragraph 29A auf finanzierte Emissionen beschränkt wird; dokumentieren Sie die Entscheidung und die Wesentlichkeitsbegründung.

4. Definieren Sie Kredite, Investitionen, AUM und Derivate und ordnen Sie die in UK SRS S2 genannten Mindestklassen von Vermögenswerten zu.

5. Stimmen Sie die einbezogene Risikoposition oder AUM-Population mit den kontrollierten Finanzunterlagen ab und quantifizieren Sie die Abdeckung, bevor die Emissionsberechnungen beginnen.

6. Wenden Sie die genehmigte Hierarchie für Emissionsdaten und die Zuordnungsmethode an; bewahren Sie für jeden Datensatz Angaben zu Quelle, Datum, Schätzung, Qualität und Überprüfung auf.

7. Erstellen Sie die Scope 3-Gesamtsumme, die Category 15-Gesamtsumme, die Zwischensumme der finanzierten Emissionen sowie die Tabellen B61/B62/B63 mit ausdrücklichen Ausschlüssen und Angaben zum Zeitraum.

8. Führen Sie eine rechtliche, risikobezogene, finanzielle und technische Prüfung der Erläuterung zur Abgrenzung, der Aussagen und der Formulierungen zu Erleichterungen durch, bevor der Verwaltungsrat oder der Offenlegungsausschuss den Bericht genehmigt.

Hypothetisches Beispiel: eine diversifizierte Finanzgruppe

Das Beispiel funktioniert, weil die Entscheidung zur Abgrenzung sichtbar und mit dem Geschäftsmodell der Gruppe verbunden ist. Es bedeutet nicht, dass die ausgeschlossenen Aktivitäten unwesentlich sind. Die Beratungs- und Übernahmeteams bewerten weiterhin Übergangs-, Reputations- und physische Risiken, und der Versicherer kann freiwillig versicherungsbezogene Emissionen nach einer separaten Methode berechnen.

Hypothetical scenario

Veranschaulichendes Szenario – an die Fakten anpassen

Die Northshore Financial Group verfügt über eine Geschäftsbank, eine Tochtergesellschaft für Vermögensverwaltung, ein kleines Team für Unternehmensberatung und ein Versicherungsgeschäft. Sie beschließt, Paragraph 29A anzuwenden. Ihre Messung von Category 15 umfasst daher finanzierte Emissionen aus Krediten, Anleihen, Eigenkapital, Projektfinanzierungen, nicht in Anspruch genommenen Zusagen und AUM. Sie schließt zurechenbare Emissionen aus Derivaten, ermöglichte Emissionen aus der Kapitalbeschaffung und versicherungsbezogene Emissionen aus dem Versicherungsgeschäft aus. Die Gruppe legt diese Abgrenzung offen, definiert Derivate anhand des Rechnungslegungsrahmens, der in ihrem Abschluss verwendet wird, und erläutert die Klimarisikoprozesse für die ausgeschlossenen Aktivitäten gesondert. Da die Category 15-Gesamtsumme ausschließlich finanzierte Emissionen enthält, sind ihre Category 15-Gesamtsumme und ihre Zwischensumme der finanzierten Emissionen gleich. Die Informationen nach B61, B62 und B63 werden anschließend nach Aktivität dargestellt, mit gesonderten Angaben zu Abdeckung und Methodik.

Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.

In der Praxis

Schwache gegenüber aussagekräftigerer Formulierung zur Abgrenzung

Schwache Formulierung Entscheidungsnützlichere Formulierung
„Category 15 umfasst unser Anlageportfolio. Andere Aktivitäten wurden ausgeschlossen.“ „Wir haben UK SRS S2 Paragraph 29A angewandt und Category 15 auf finanzierte Emissionen beschränkt, die Krediten, Projektfinanzierungen, Anleihen, Eigenkapitalinvestitionen, nicht in Anspruch genommenen Zusagen und verwalteten Vermögenswerten zugerechnet werden. Wir haben Verträge, die nach den für unsere zugehörigen Abschlüsse verwendeten Rechnungslegungsgrundsätzen als Derivate klassifiziert sind, als Derivate behandelt und Emissionen ausgeschlossen, die diesen Instrumenten zugerechnet werden. Außerdem haben wir vermittelte Aktivitäten und Versicherungstätigkeiten aus dem Versicherungsgeschäft aus der Messung von Category 15 ausgeschlossen; diese Aktivitäten bleiben Bestandteil unserer Klimarisikobewertung.“
„Finanzierte Emissionen wurden nach gängiger Praxis berechnet.“ „Wir haben die nachstehend beschriebenen dokumentierten Zuordnungsmethoden angewandt und dabei aktuelle Risikopositionsdaten des Berichtszeitraums sowie die zuletzt verfügbaren Emissionen der Gegenparteien verwendet. Die Erläuterung weist den Anteil aus, der auf Primärdaten, geschätzten und verifizierten Eingaben beruht, sowie den Abdeckungsnenner und wesentliche methodische Änderungen.“

In der Praxis

Häufige Fehler und Korrekturen

Fehler Warum dadurch ein Problem entsteht Korrektur
Nur die Tabelle B61/B62/B63 zeigen Die lesende Person kann weder die Gesamtsumme für Kategorie 15 noch erkennen, was ausgeschlossen wurde. Die Abgrenzung, Gesamt- und Zwischensummenerläuterung für 29A-29C hinzufügen.
Derivate automatisch als außerhalb des Anwendungsbereichs liegend behandeln Der Ausschluss ist zulässig, nicht automatisch, und die Definition muss erläutert werden. Die Definition der Derivate und die ausgeschlossenen Aktivitäten genehmigen und offenlegen.
„Finanzierte Emissionen“ für jede Finanzaktivität verwenden Dadurch werden Kredite und Investitionen mit ermöglichten oder versicherungsbezogenen Emissionen vermischt. Getrennte Messgrößenidentitäten beibehalten und nur dort abstimmen, wo die Methodik dies unterstützt.
PCAF als Anforderung des UK SRS bezeichnen Dadurch wird eine Umsetzungsmethode in eine falsche normative Aussage umgewandelt. PCAF oder eine andere Methode als die von der berichtenden Einheit gewählte Methodik beschreiben.
Schätzungen weglassen, weil Daten der Kreditnehmenden nicht verfügbar sind UK SRS S2 geht davon aus, dass zuverlässige Schätzungen unter Verwendung von Sekundärdaten üblicherweise möglich sind. Die Datenhierarchie anwenden, die Merkmale der Schätzung offenlegen und B59A nur verwenden, wenn der Schwellenwert für denselben Zeitraum tatsächlich erfüllt ist.
Annehmen, dass ein Ausschluss alle damit verbundenen Angaben entfallen lässt Informationen zu Klimarisiken, Strategie, Zielen und Aussagen können weiterhin wesentlich sein. Halten Sie die Emissionsabgrenzung von der umfassenderen Wesentlichkeitsbeurteilung getrennt.

Rule

Mythos: „Durch die Änderungen von 2025 wurde die Berichterstattung zu Kategorie 15 für Finanzinstitute abgeschafft.“

Tatsache: Die Änderungen erlauben, Kategorie 15 auf finanzierte Emissionen zu begrenzen, und erlauben, Derivaten zurechenbare Emissionen auszuschließen. Sie verlangen außerdem, dass die Abgrenzung, die ausgeschlossenen Aktivitäten, die Summe für Kategorie 15 und die Zwischensumme der finanzierten Emissionen ersichtlich sind. Banken, Versicherer und Vermögensverwalter müssen weiterhin die aktivitätsspezifischen Angaben zu finanzierten Emissionen in B61-B63A machen, sofern keine anwendbare Erleichterung für Scope 3 genutzt wird.

Vorbereitung

Checkliste zur Vorbereitung auf Kategorie 15

  • [ ] Das Inventar der Scope-3-Kategorien identifiziert Kategorie 15 und die bewerteten Finanzaktivitäten.
  • [ ] Das berichtende Unternehmen, der Abgrenzungsumfang der Rechtsträger und die Population der Geschäftsbereiche stimmen mit den kontrollierten Aufzeichnungen überein.
  • [ ] Die Entscheidung, Paragraph 29A anzuwenden oder nicht anzuwenden, ist dokumentiert und genehmigt.
  • [ ] Kredite, Investitionen, AUM, nicht in Anspruch genommene Zusagen und Derivate verfügen über kontrollierte Definitionen.
  • [ ] Ausgeschlossene Finanzaktivitäten werden in einer Sprache beschrieben, die mit dem Geschäftsmodell und den Segmentangaben übereinstimmt.
  • [ ] Die Summe für Scope 3, die Summe für Kategorie 15 und die Zwischensumme der finanzierten Emissionen können abgestimmt werden.
  • [ ] Informationen zu B61, B62-B62A und/oder B63-B63A werden für jede relevante Aktivität erstellt.
  • [ ] Methoden, Zuordnung, Datenzeiträume, Schätzungen, Abdeckung und Änderungen der Methodik werden angegeben.
  • [ ] B59A und C4 werden erst nach einer dokumentierten Beurteilung ihrer jeweils gesonderten Bedingungen verwendet.
  • [ ] Ziele und öffentliche Aussagen verwenden dieselbe Messgrößenabgrenzung oder erläutern Unterschiede eindeutig.

Nächste Schritte und weiterführende Lerninhalte

Zeitraumspfad: Verwenden Sie den Leitfaden zu B59A, um Abweichungen bei Zeiträumen und den Weg zur Berichterstattung für denselben Zeitraum zu dokumentieren.

Bankpfad: Bauen Sie die im Leitfaden für das Firmenkundengeschäft beschriebenen Kontrollen zu Engagements, Klassifizierung und Kreditrisiken auf.

Versicherungspfad: Trennen Sie finanzierte Emissionen von Versicherungskennzahlen und testen Sie die Widerstandsfähigkeit über beide Portfolios hinweg.

Pfad für die Vermögensverwaltung: Definieren Sie die Abgrenzungen für AUM, Produkte, Kundendaten und Schätzungen, bevor Sie die Abdeckung berechnen.

Sources

Primary sources

  1. UK SRS S2 Klimabezogene Angaben – Department for Business and Trade, 25 February 2026. Primäre technische Quelle. Zentrale Anker: 29(a), 29A-29C, B40-B63A, C1-C6
  2. Antwort der Regierung auf die Konsultation zu den britischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung – Department for Business and Trade, 25 February 2026.
  3. Änderungen an den Angaben zu Treibhausgasemissionen (Änderungen an IFRS S2) – IFRS Foundation, December 2025
  4. UK SRS S1 Allgemeine Anforderungen an die Angabe nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen – Department for Business and Trade, 25 February 2026.
  5. Technische Leitlinien des GHG Protocol zur Berechnung von Scope 3-Emissionen – Kategorie 15: Investitionen – GHG Protocol, 2013 Leitlinien zum Scope 3 Standard von 2011.
  6. Globaler Standard für die Bilanzierung und Berichterstattung von Treibhausgasen für die Finanzbranche, Teil A – finanzierte Emissionen, dritte Ausgabe – Partnership for Carbon Accounting Financials, 2025. Optionale Implementierungsmethodik. Sie ist selbst keine Anforderung des UK SRS
  7. Globaler Standard für die Bilanzierung und Berichterstattung von Treibhausgasen für die Finanzbranche, Teil C – versicherungsbezogene Emissionen, zweite Ausgabe – Partnership for Carbon Accounting Financials, 2025.
  8. Überarbeitung des Scope 3 Standard, Phase 1: Fortschrittsbericht – GHG Protocol, 31 March 2026. Auslöser für die Aktualisierung: Die Leitlinien zur Identifizierung, zum Umfang, zur Abgrenzung und zur Berechnung von Kategorie 15 werden überarbeitet
  9. CP26/5: Angleichung der Nachhaltigkeitsangaben börsennotierter Emittenten an internationale Standards – Financial Conduct Authority, 30 January 2026; Konsultation beendet am 20 March 2026.

Take it with you

The checklists as a working spreadsheet

Every checklist and table on this page, with empty status, owner and evidence columns for your team to fill in and keep.

Download .xlsx

✓ LRA AI Assistant · Human-in-the-loop

Ask about this guide

Der Assistant beantwortet Fragen auf Basis dieser Seite und greift auf die verknüpften Offenlegungskarten zu, wenn sich Ihre Frage auf den Standard selbst bezieht. Die ersten zwei Antworten sind ohne Anmeldung kostenlos.

Ausprobieren
2 kostenlose Antworten Automated · the LRA team is one click away

Tiefer einsteigen · UK SRS S2

ESG Reporting Full Stack

There is no standalone LRA course for this framework yet. The Full Stack programme covers the reporting system it sits in — materiality, data, drafting and assurance — with exercises on your own data.

Available as Guided Flex, Live Cohort, 1:1 Expert Mentorship or Corporate Programme.

See the Full Stack programme
/de/knowledge-hub/disclosure-guides/uk-srs-s2/uk-srs-s2-financed-emissions/uk-srs-s2-scope-3-category-15-investments-exclusions-and-the-2025-amen/