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UK SRS S2 Finanzierte Emissionen und Paragraph B59A: Was Finanzinstitute erläutern müssen

Ein praxisorientierter Leitfaden zu Unpraktikabilität für denselben Zeitraum, alternativer Messung, dem Zeitpunkt der Daten, der Erleichterung für Scope 3 und dem Nachweis der Berichterstattungsbeurteilung.

Für wen ist der Kurs A 14-minute read for reporting teams working through Finanzierte Emissionen für Banken, Versicherer und Vermögensverwalter, and for reviewers testing whether the evidence behind it holds.

Veröffentlichter Steckbrief

Current as at 10 August 2026
RK Geprüft von Dr Ross KurinkoLinkedIn Strategic ESG Advisor · IFRS S1 & S2 / GRI / ESRS expert GRI Certified Global Trainer · PhD, University of Cambridge · ESG-AI expert 15+ years on FTSE 100 & Fortune Global 500 disclosures Canary Wharf, London LRA-Lehrmaterial · Nicht von UK Government herausgegeben oder gebilligt

Edition written against

UK SRS S2 (February 2026)

7. CP26/5: Aligning listed issuers’ sustainability disclosures with international standards - Financial Conduct Authority, 30 January …

Veröffentlicht

14 Aug 2026

Knowledge Hub guide

Zuletzt geprüft

10 Aug 2026

Short answer

The answer, before the reasoning

Der UK-spezifische Paragraph B59A gilt, wenn ein Finanzinstitut feststellt, dass es nicht praktikabel ist, die finanzierten Emissionen für denselben Berichtszeitraum wie den seiner zugehörigen Abschlüsse zuverlässig zu schätzen. Das Unternehmen muss erläutern, warum dies der Fall ist, den für alle gemeldeten Informationen zu finanzierten Emissionen verwendeten Messansatz sowie die verwendeten Inputs und Annahmen beschreiben und einen Plan mit einem Zeitplan für die Berichterstattung für denselben Zeitraum vorlegen.

Eine zeitliche Verzögerung bei den Daten erfüllt die Schwelle nicht automatisch, da UK SRS S2 davon ausgeht, dass Schätzungen für Scope 3 üblicherweise anhand von Sekundärdaten erstellt werden können. B59A ist außerdem von der weiter gefassten Regelung für Scope 3 in Paragraph C4 getrennt.

Lehrmaterial für die Praxis. Illustrative Beispiele und Formulierungen müssen angepasst und einer fachlichen Prüfung unterzogen werden.

Kurze Orientierung

Kurze Orientierung

Gilt für
Vermögensverwalter, Geschäftsbanken und Versicherer, die die finanzierten Emissionen nicht zuverlässig für denselben Zeitraum wie den ihrer zugehörigen Abschlüsse schätzen können.
Zentrale Entscheidung
Ob es sich um eine normale zeitliche Verzögerung bei den Daten handelt, die eine Schätzung erfordert, um einen Fall der Unpraktikabilität für denselben Zeitraum nach B59A oder um die Anwendung der separaten Regelung für Scope 3 in C4.
Zentrale Quelle
UK SRS S2 B40-B60, B61-B63A und C4-C6; Antwort der britischen Regierung auf die Konsultation, Paragraphen 1.23-1.29.
Häufige Verwechslung
B59A ist keine Erleichterung für das stillschweigende Weglassen und nicht derselbe Mechanismus wie Paragraph C4.

Rule

Aktueller Stand im Vereinigten Königreich zum 3 August 2026

UK SRS S1 und UK SRS S2 können freiwillig angewendet werden. Sie stellen für sich genommen kein allgemeines verpflichtendes Berichterstattungsregime dar. FCA CP26/5 ist abgeschlossen, aber die abschließende Grundsatzerklärung war zum Prüfungsstichtag noch nicht veröffentlicht worden. Jeder künftige verpflichtende Weg, einschließlich der Verfügbarkeit von Erleichterungen für Scope 3, muss anhand des endgültigen Rechts oder der endgültigen Regeln für das Unternehmen und den Berichtszeitraum geprüft werden.

Warum B59A existiert

Finanzinstitute schließen ihren Jahresabschluss häufig, bevor vollständige Emissionsdaten von Kreditnehmern oder Beteiligungsunternehmen für denselben Zeitraum verfügbar sind. Exposure-Salden können aktuell sein, während Daten zu den Emissionen, Umsatzerlösen oder Unternehmenswerten der Gegenparteien um ein Jahr oder länger zurückliegen. Die britische Konsultation erkannte an, dass die Verwendung einer Bilanz aus einer früheren Periode oder anderer verzögerter Eingabedaten weiterhin entscheidungsnützliche Zeitreiheninformationen liefern kann, dass dies jedoch auch die Verknüpfung schwächen und jüngste Veränderungen der Risikoexponierung verdecken kann, sofern der zeitliche Bezug nicht erläutert wird.

Die britische Regierung fügte daher Paragraph B59A zu UK SRS S2 hinzu. Er ist nicht Bestandteil von IFRS S2 selbst. Der Paragraph schafft einen spezifischen Transparenzmechanismus für ein Unternehmen, das feststellt, dass es praktisch nicht durchführbar ist, finanzierte Emissionen für denselben Berichtszeitraum wie den zugehörigen Abschluss verlässlich zu schätzen. Er ersetzt nicht einfach die Angaben nach B61, B62 oder B63 durch einen Satz, wonach Daten nicht verfügbar seien.

Der Entscheidungsablauf nach B59A beginnt mit angemessenen Bemühungen zur Erstellung von Informationen für denselben Zeitraum und unterscheidet anschließend zwischen einer regulären Angabe zu finanzierten Emissionen und der dreiteiligen Erläuterung nach B59A.

In der Praxis

Die drei nach Paragraph B59A erforderlichen Angaben

B59A-Element Was der Bericht erläutern muss Intern erwartete Nachweise
Warum Warum das Institut die finanzierten Emissionen für denselben Berichtszeitraum wie den zugehörigen Abschluss nicht verlässlich schätzen kann. Bewertung der Datenverfügbarkeit, Systembeschränkungen, Berichtszeitplan der Gegenparteien, Modellgrenzen und dokumentierte Prüfung, ob „jede zumutbare Anstrengung“ unternommen wurde.
Wie Der Messansatz, die Eingabedaten und die Annahmen, die zur Schätzung der berichteten Informationen zu finanzierten Emissionen verwendet wurden. Methodik, Exposure-Datum, Emissionszeitraum der Gegenpartei, Regeln für Ersatzdaten, Zuordnung, Währung und Anpassungen aufgrund wesentlicher Ereignisse.
Plan und Zeitplan Wie und wann das Institut plant, finanzierte Emissionen für denselben Berichtszeitraum zu berichten. Genehmigte Roadmap zur Behebung, Änderungen an Datenverträgen, System-Releases, Meilensteine der Einbindung von Kreditnehmern und verantwortliche Person.

Rule

Kanonische Auslegung

B59A ist eine Erläuterungspflicht, wenn eine verlässliche Schätzung für denselben Zeitraum praktisch nicht durchführbar ist. Daraus folgt nicht, dass das Unternehmen sämtliche Informationen zu finanzierten Emissionen weglassen darf, ohne den alternativen Ansatz zu beschreiben; außerdem wird dadurch die allgemeine Schwelle für die praktische Nichtdurchführbarkeit von Scope 3 in Paragraph B57 nicht gesenkt.

Zunächst Datenverzögerung und praktische Nichtdurchführbarkeit unterscheiden

Eine Verzögerung von einem Jahr bei den Emissionsdaten der Gegenparteien macht finanzierte Emissionen für denselben Zeitraum nicht automatisch praktisch undurchführbar. UK SRS S2 erkennt bereits an, dass Scope-3-Informationen Schätzungen und Daten aus unterschiedlichen Zeiträumen umfassen können. Die Paragraphen B40-B56 verlangen vom Unternehmen, Ermessen anzuwenden und die jeweils hochwertigsten verfügbaren Daten zu priorisieren. Paragraph B57 geht davon aus, dass Scope-3-Emissionen in der Regel unter Verwendung von Sekundärdaten und Branchendurchschnitten verlässlich geschätzt werden können. Das Institut sollte daher prüfen, ob eine Schätzung für den aktuellen Zeitraum mithilfe einer kontrollierten Kombination aus aktuellen Exposure-Daten, den neuesten Gegenparteiendaten, Ersatzdaten und Anpassungen aufgrund wesentlicher Veränderungen erstellt werden kann.

Praktische Nichtdurchführbarkeit liegt erst dann vor, wenn das Unternehmen die Anforderung trotz jeder zumutbaren Anstrengung nicht anwenden kann. Ein Team sollte eine Berechnung nicht allein deshalb als praktisch nicht durchführbar bezeichnen, weil die bevorzugten Primärdaten nicht verfügbar sind, ein Datenfeed eines Anbieters verzögert ist, ein Portfolio umfangreich ist oder die Berechnung Schätzungen erfordern würde. Diese Umstände wirken sich auf die Methode und die Unsicherheit aus; sie verhindern nicht notwendigerweise eine verlässliche Schätzung.

In der Praxis

Situation Voraussichtliche Behandlung Offenlegungsschwerpunkt
Aktuelle Exposure-Daten und um ein Jahr verzögerte Emissionen von Gegenparteien sind verfügbar Schätzung anhand der aktuellsten Daten, sofern diese das Portfolio getreu abbilden, mit Beurteilung wesentlicher Ereignisse. Verwendete Zeiträume, Verzögerung, Aktualisierungsmethode, Schätzungen und Merkmale der Datenqualität.
Für einige Gegenparteien liegen keine Emissionsdaten vor Verlässliche kontrollierte Proxys, Branchenmittelwerte oder modellierte Daten verwenden. Proxy-Hierarchie, Abdeckung, Unsicherheit und Anteile primärer/verifizierter Daten.
Der Bestand der aktuellen Exposures ist zum Berichtsstichtag nicht endgültig Kontrollen im Abschlussprozess, Schätzungen des Exposure-Bestands nach dem Prinzip der Periodenabgrenzung oder spätere Informationen verwenden, sofern die Berichtsgrundlage dies zulässt. Stichtag, Abstimmungen, nach dem Berichtszeitraum vorgenommene Anpassungen und Wesentlichkeit.
Eine verlässliche Schätzung für denselben Zeitraum bleibt trotz aller zumutbaren Bemühungen unmöglich B59A anwenden und erläutern, warum und wie etwaige Informationen ermittelt wurden, sowie den Plan/Zeitplan. Konkrete Nachweise für die Undurchführbarkeit und ein glaubwürdiger Weg zur Berichterstattung für denselben Zeitraum.
Das Unternehmen entscheidet sich für die umfassendere Erleichterung für Scope 3 in C4 Dies nicht als B59A darstellen; die Nutzung der Erleichterung zusammen mit der Erklärung zur Einhaltung von UK SRS S2 offenlegen. Grundlage der Erleichterung, Umfang, ausgelassene Informationen zu finanzierten Emissionen und regulatorische Verfügbarkeit.

Wie ein alternativer Messansatz aussehen kann

Die Stellungnahme der Regierung sah ausdrücklich die in der Branche übliche Praxis vor, eine Bilanz der Vorperiode zu verwenden, wenn eine Schätzung für die laufende Periode nicht praktikabel ist. Paragraph B59A selbst ist weiter gefasst: Er verlangt die Offenlegung des für sämtliche gemeldeten Informationen verwendeten Bewertungsansatzes sowie der verwendeten Eingaben und Annahmen. Ein Institut könnte beispielsweise Emissionen von Gegenparteien aus dem Vorjahr mit einer Expositionspopulation aus dem Vorjahr kombinieren, Emissionen aus dem Vorjahr mit Expositionen der laufenden Periode verwenden oder für einen Teil des Portfolios eine kontrollierte Schätzung und für den verbleibenden Teil eine zeitlich nachlaufende Population verwenden.

Jede Option hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Informationen. Eine Expositionspopulation aus dem Vorjahr kann die interne Konsistenz zwischen Expositionen und Emissionen wahren, spiegelt jedoch möglicherweise nicht die aktuellen Kreditentscheidungen wider. Aktuelle Expositionen mit zeitlich nachlaufenden Emissionen können das aktuelle Portfolio besser zeigen, aber der Zuordnungsnenner und das Gegenparteiprofil können aus einer anderen Periode stammen. Ein gemischter Ansatz kann die Abdeckung verbessern, erhöht jedoch das Modell- und Aggregationsrisiko. Der Bericht sollte den Nutzern mitteilen, welcher Ansatz verwendet wurde und warum er weiterhin nützlich ist.

In der Praxis

Alternativer Ansatz Vorteil Zu erläuterndes Risiko
Exposition und Emissionen der Vorperiode Kohärente Momentaufnahme und stabile Zeitreihe. Erfasst keine Veränderungen des Portfolios in der laufenden Periode.
Aktuelle Exposition, zeitlich nachlaufende Emissionen Spiegelt das aktuelle Portfolio und die aktuelle Finanzierungsposition wider. Emissionen der Gegenpartei und der finanzielle Nenner stimmen möglicherweise nicht mit dem Expositionsdatum überein.
Aktuelle Exposition, modellierte aktuelle Emissionen Möglicherweise näher an Risikoinformationen für denselben Zeitraum. Höhere Modellunsicherheit und stärkere Abhängigkeit von Annahmen.
Hybrider Ansatz nach Anlageklasse oder Datenstufe Kann die Abdeckung durch Nutzung der jeweils besten verfügbaren Daten maximieren. Uneinheitliche Zeiträume oder Methoden können die Vergleichbarkeit verschleiern, sofern sie nicht klar disaggregiert werden.

Offenlegungen zum Datenzeitpunkt, die die Verständlichkeit der Zahl erhöhen

Geben Sie das Berichtsdatum oder den verwendeten Durchschnittszeitraum für finanzierte Expositionen, nicht in Anspruch genommene Zusagen und AUM an.

Geben Sie die durch die Emissionen der Gegenparteien aus Scope 1, Scope 2 und Scope 3 sowie durch die Zuordnungsnenner repräsentierten Zeiträume an.

Erläutern Sie, ob das Institut eine Stichtags-, Periodendurchschnitts- oder eine andere Expositionsgröße verwendet und warum.

Beschreiben Sie wesentliche Ereignisse zwischen dem Datum der Gegenparteiendaten und dem Berichtsdatum des Instituts, die bewertet oder angepasst wurden.

Erläutern Sie, wie Akquisitionen, Veräußerungen, Refinanzierungen, Rückzahlungen, Fondsflüsse und Mandatsänderungen in die Berechnung einfließen.

Geben Sie den Anteil des Portfolios an, für den primäre, sekundäre, Proxy-, modellierte und verifizierte Eingaben verwendet werden.

Beschreiben Sie Änderungen der Methodik und ob Vergleichsinformationen angepasst wurden oder warum eine Anpassung nicht praktikabel oder unwesentlich war.

B59A und die regulären Anforderungen an finanzierte Emissionen

B59A steht nach B59 und vor B60. Es muss daher zusammen mit den aktivitätsspezifischen Anforderungen gelesen werden, nicht als eigenständiges Berichtsregime. Wenn eine Bank eine zeitverzögerte Zahl zu finanzierten Emissionen berichtet, sollte sie weiterhin die dargestellten Branchen und Anlageklassen, die Abdeckung des Bruttoengagements, Ausschlüsse und die Allokationsmethode erläutern, soweit diese Informationen berichtet werden. Dasselbe Prinzip gilt für die Abdeckung des verwalteten Vermögens (AUM) bei Vermögensverwaltern und für das Bruttoengagement bei Versicherern.

Der Bericht sollte unterscheiden, was vollständig auf die aktuelle Finanzperiode abgestimmt ist, was einen anderen Datenzeitraum verwendet und was nicht berichtet wird. Ein einziger narrativer Absatz kann dies bei einem großen Finanzinstitut nur selten angemessen leisten. Eine kontrollierte Tabelle zu Zeitraum und Abdeckung ist in der Regel klarer.

In der Praxis

Offenlegungskomponente Statusfeld für die aktuelle Periode Beispieleintrag
Nenner für Exposure/AUM Zeitraum und Quelle Buchwert zum 31 December 2026 vor Wertberichtigung aus dem Kreditdaten-Mart.
Emissionen der Gegenpartei Zeitraum und Datenstufe Gemeldete Scope 1 und 2 für FY2025; gemeldete oder geschätzte Scope 3 für FY2025.
Attributionsnenner Zeitraum und Quelle Neuster verfügbarer EVIC oder Projektwert, überwiegend FY2025.
Anpassungen Bewertete Ereignisse Wesentliche Akquisitionen, Veräußerungen und Refinanzierungen nach dem Datum der Emissionsdaten.
B59A-Status Grund und Plan Emissionen desselben Zeitraums für zwei Private-Credit-Portfolios nicht zuverlässig ermittelbar; Systemfreigabe für Q3 2027 geplant.

B59A unterscheidet sich von der Erleichterung für Scope 3 in Absatz C4

Absatz C4 besagt, dass ein Unternehmen, das UK SRS S2 anwendet, nicht verpflichtet ist, Scope-3-Emissionen offenzulegen, einschließlich der zusätzlichen Informationen zu finanzierten Emissionen für die Vermögensverwaltung, das Commercial Banking und das Versicherungsgeschäft. Anders als IFRS S2 beschränkt der britische Standard selbst diese Erleichterung nicht auf den ersten jährlichen Berichtszeitraum; künftige gesetzliche oder regulatorische Vorschriften können ihre Verfügbarkeit nach Absatz C6 bestimmen. Absatz 73A von UK SRS S1 verlangt, dass die Anwendung von C4 zusammen mit der Konformitätserklärung zu UK SRS S2 offengelegt wird.

B59A wird dagegen verwendet, wenn das Unternehmen Informationen zu finanzierten Emissionen berichtet, diese aber für denselben Zeitraum nicht zuverlässig schätzen kann. Die Regelung verlangt die Angabe des Grundes, des alternativen Messansatzes und des Plans. Die beiden Mechanismen sollten nicht miteinander vermischt werden. Eine Angabe wie 'wir haben die B59A-Erleichterung genutzt' ist technisch unpräzise, weil B59A nicht als die umfassendere C4-Ausnahme von der Offenlegung von Scope-3-Informationen formuliert ist.

In der Praxis

Frage B59A C4-Regelung zu Scope 3
Auslöser Finanzierte Emissionen desselben Zeitraums können nach angemessenen Anstrengungen nicht praktikabel zuverlässig geschätzt werden. Das Unternehmen entscheidet sich dafür, nach der Regelung keine Scope-3-Informationen offenzulegen, vorbehaltlich der Berichtsgrundlage und etwaiger Beschränkungen durch Aufsichtsbehörden.
Ergebnis Grund, Messansatz für alle berichteten Informationen und Plan/Zeitplan erläutern. Scope-3- und Informationen zu finanzierten Emissionen dürfen weggelassen werden; die Anwendung muss zusammen mit der Konformitätserklärung offengelegt werden.
Beziehung zur Berechnung Geht üblicherweise mit alternativen oder zeitversetzten Informationen zu finanzierten Emissionen einher. Kann die gesamte Population der Scope-3-Offenlegung für den Zeitraum entfallen lassen.
Künftige Vorschriften B59A ist Bestandteil des endgültigen Textes von UK SRS S2. Die Verfügbarkeit kann durch den Companies Act, die FCA oder andere britische Vorschriften eingeschränkt oder ausgestaltet werden.

Warum das Weglassen ohne Erläuterung nicht ausreicht

Eine bloße Aussage, dass finanzierte Emissionen nicht verfügbar sind, erfüllt die drei Bestandteile von B59A nicht. Sie versäumt es außerdem, die nach Absatz 29(a)(iii) erforderliche Transparenz des Messansatzes für Methoden, Eingaben und Annahmen zu Scope 3 bereitzustellen, und kann den Zusammenhang zwischen dem offengelegten Portfolio, den zugehörigen Abschlüssen und der klimabezogenen Risikodarstellung des Instituts verschleiern. Die umfassenderen Grundsätze der sachgerechten Darstellung und Wesentlichkeit von UK SRS S1 bekräftigen die Notwendigkeit einer vollständigen Erläuterung, wenn die fehlenden Informationen die Nutzer beeinflussen könnten.

Das Institut sollte außerdem vermeiden, einen kleinen berichteten Teil so darzustellen, als repräsentiere er das gesamte Portfolio. Wenn die Zahl nur börsennotierte Eigenkapitalinstrumente oder nur große Unternehmenskreditnehmer erfasst, sollten die Abdeckung nach verwaltetem Vermögen (AUM) oder Bruttoengagement sowie die ausgeschlossenen Anlagearten ausdrücklich angegeben werden. B59A behebt das Weglassen einer nicht offengelegten Population nicht.

In der Praxis

Nachweispaket für eine B59A-Beurteilung

Nachweis Zweck Prüfung durch den Reviewer
Übersicht über den Berichtszeitplan Zeigt, wann Daten von Kreditnehmern, Beteiligungsunternehmen, Lieferanten und aus dem Finanzbereich verfügbar werden. Ist die zeitliche Einschränkung tatsächlich gegeben und portfoliospezifisch?
Protokoll angemessener Bemühungen Dokumentiert berücksichtigte Schätzungen, Näherungswerte, Kontaktaufnahmen und Modelloptionen. Wurden Sekundärdaten und Branchendurchschnitte geprüft, bevor die Undurchführbarkeit festgestellt wurde?
Methodikversion Definiert die alternative Grundgesamtheit, Zeiträume, Eingaben und Zuordnung. Kann die berichtete Zahl reproduziert und abgestimmt werden?
Übersicht über Abdeckung und Ausschlüsse Quantifiziert das berichtete und nicht berichtete Exposure/AUM. Sind wesentliche fehlende Portfolios ersichtlich?
Beurteilung wesentlicher Ereignisse Berücksichtigt Veränderungen zwischen den Datenstichtagen. Könnten Akquisitionen, Abgänge, Ausfälle oder Schocks in einzelnen Sektoren dazu führen, dass zeitverzögerte Daten irreführend sind?
Abhilfemaßnahmenplan Weist Systeme, Datenverträge, die Einbindung der Kreditnehmer und Meilensteine zu. Ist der Zeitplan spezifisch, finanziert und gesteuert?
Genehmigungsnachweis Dokumentiert die kritische Prüfung durch die Bereiche Finanzen, Risiko und Nachhaltigkeit sowie durch Governance-Gremien. Hat die genehmigende Person die Einschränkung und den endgültigen Wortlaut verstanden?

Praktische Umsetzungsschritte

1. Die erforderlichen Ergebnisse gemäß B61, B62-B62A oder B63-B63A sowie die Berichtszeitpunkte der zugrunde liegenden Daten abbilden.

2. Jede Dateneingabe nach Quelle, Zeitraum, Primär-/Sekundärstatus, Überprüfung und voraussichtlichem Verfügbarkeitsdatum klassifizieren.

3. Eine Schätzung für denselben Zeitraum anhand der genehmigten Scope-3-Datenhierarchie versuchen und die berücksichtigten Alternativen dokumentieren.

4. Beurteilen, ob eine etwaige verbleibende Unfähigkeit die Schwelle „trotz jeder angemessenen Anstrengung undurchführbar“ erfüllt und nicht lediglich auf einer Präferenz für Bequemlichkeit oder Kosten beruht.

5. Den alternativen Messansatz für die zu berichtenden Informationen auswählen und dokumentieren.

6. Eine Überleitung zwischen den Zeiträumen und eine Beurteilung wesentlicher Ereignisse erstellen, in der erläutert wird, was durch die zeitliche Verzögerung möglicherweise nicht erfasst wird.

7. Einen zeitlich gebundenen Abhilfemaßnahmenplan mit Systemen, Daten, verantwortlicher Person, Budget und Meilensteinen genehmigen.

8. Die Erläuterung gemäß B59A zusammen mit den Angaben zu Abdeckung, Methodik und Compliance/Erleichterungen formulieren, damit die Darstellung intern konsistent ist.

9. Vor der endgültigen Freigabe einen Probelauf der Prüfung oder eine Anforderung von Nachweisen durch die interne Revision durchführen.

Hypothetisches Angabebeispiel

Der Wortlaut benennt die betroffenen Portfolios, den Grund, die verwendeten Zeiträume und Methoden, die Beurteilung zwischenzeitlicher Ereignisse sowie einen datierten Plan. Er würde weiterhin die zugehörigen Abdeckungstabellen gemäß B62 oder B63, die genaue Methodik und Nachweise erfordern. Er sollte nicht übernommen werden, wenn das Unternehmen die angemessenen Schätzungsoptionen nicht tatsächlich ausgeschöpft hat.

Hypothetical scenario

Beispielhafte Formulierung - an die Fakten anpassen

Für das am 31. Dezember 2026 endende Jahr waren wir trotz jeder angemessenen Anstrengung nicht in der Lage, die finanzierten Emissionen für unsere Portfolios für Privatkredite und Infrastrukturkredite für denselben Berichtszeitraum zuverlässig zu schätzen. Die Gegenparteien in diesen Portfolios berichten nicht nach einem Zeitplan, der den Abschluss unseres Jahresberichts unterstützt, und die verfügbaren Proxy-Modelle lieferten keine ausreichend repräsentativen Schätzungen für die zugrunde liegenden Technologien und Rechtsordnungen. Die für diese Portfolios berichteten Informationen zu finanzierten Emissionen verwenden daher Engagements zum 31. Dezember 2025 sowie die neuesten verfügbaren Emissions- und Zuordnungsdaten der Gegenparteien für Zeiträume, die 2025 enden. Die Methodik, die Zuordnungsmethode und die Datenqualitätshierarchie werden nachstehend beschrieben. Wir haben wesentliche Akquisitionen, Veräußerungen und Refinanzierungen zwischen den beiden Berichtszeitpunkten beurteilt und die in Anmerkung X offengelegten Anpassungen identifiziert. Wir planen, bis Q3 2027 eine kontrollierte Datenzufuhr zu aktuellen Engagements und ab Januar 2027 vertragliche Anforderungen an Kreditnehmerdaten für neue Fazilitäten einzuführen, mit dem Ziel, für das am 31. Dezember 2028 endende Jahr finanzierte Emissionen für denselben Zeitraum zu berichten.

Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.

In der Praxis

Schwache gegenüber aussagekräftigeren Erläuterungen gemäß B59A

Schwach Für Entscheidungen aussagekräftiger
„Die finanzierten Emissionen basieren auf den neuesten verfügbaren Daten.“ Die genauen Zeiträume für Engagements und Emissionen angeben, welche Portfolios zeitverzögerte Daten verwenden, warum eine Schätzung für denselben Zeitraum undurchführbar ist und wie wesentliche Änderungen beurteilt wurden.
„Datenbeschränkungen verhinderten eine vollständige Berichterstattung.“ Die spezifische Beschränkung, die getesteten Schätzungen und Proxies, die betroffene Abdeckung sowie die Nachweise zur Beurteilung der Undurchführbarkeit beschreiben.
„Wir erwarten, die Datenqualität im Laufe der Zeit zu verbessern.“ Legen Sie einen Plan mit Verantwortlichem, System-/Datenmaßnahmen, Meilensteinen und dem Berichtszeitraum vor, der für die Offenlegung im selben Zeitraum vorgesehen ist.
„Die Erleichterung nach B59A wurde genutzt.“ Erläutern Sie, dass B59A der Mechanismus für die Offenlegung einer Undurchführbarkeit im selben Zeitraum ist; weisen Sie die Nutzung der Bestimmung nach Absatz C4 zu Scope 3 separat aus.

In der Praxis

Häufige Fehler

Fehler Entstehendes Risiko Korrektur
Jede Datenverzögerung als Undurchführbarkeit behandeln Vermeidet angemessene Schätzungen und unterschätzt die B57-Schwelle. Dokumentieren Sie die Schätzungsalternativen und jede angemessene Anstrengung.
Die betroffenen Portfolios nicht benennen Nutzer können Abdeckung oder Risikokonzentration nicht verstehen. Verknüpfen Sie die Erläuterung mit Anlageklassen, Geschäftsbereichen und Bruttoengagement/AUM.
Eine vorherige Bilanz verwenden, ohne dies anzugeben Schwächt die Vernetzung und kann Veränderungen im Portfolio verbergen. Legen Sie Daten, Vorgehensweise und die Beurteilung wesentlicher Ereignisse offen.
Kein Termin für Abhilfemaßnahmen Der Plan ist nicht messbar oder steuerbar. Meilensteine und einen Zielberichtszeitraum festlegen.
B59A als Ausnahme für Scope 3 bezeichnen Verwechselt den Absatz mit C4 und kann zu einer unzutreffenden Formulierung zur Compliance führen. Die Nichtpraktikabilität im selben Zeitraum von der Inanspruchnahme der Erleichterung getrennt darstellen.
Die Methodik weglassen, weil die Zahl geschätzt ist Auch geschätzte Daten erfordern Methoden, Eingaben und Annahmen. Die Informationen gemäß 29(a)(iii) und B59A(b) bereitstellen.

Rule

Mythos: „B59A erlaubt es einem Finanzinstitut, finanzierte Emissionen wegzulassen, bis perfekte Daten von Kreditnehmern vorliegen.“

Realität: Die Schätzung von Scope 3 wird erwartet, und Sekundärdaten oder Branchendurchschnitte können verlässliche Schätzungen unterstützen. B59A gilt nur, wenn eine verlässliche Schätzung für denselben Zeitraum auch nach jeder angemessenen Anstrengung weiterhin nicht praktikabel ist. Dann sind ein transparenter Grund, der alternative Messansatz für alle gemeldeten Informationen sowie ein Plan mit einem Zeitplan erforderlich.

Bereitschaft

Checkliste für die Angaben nach B59A

  • [ ] Die betroffene Tätigkeit, das Portfolio, die Anlageklasse und der Abdeckungsnenner sind identifiziert.
  • [ ] Das Team hat dokumentiert, warum eine verlässliche Schätzung für denselben Zeitraum nicht praktikabel ist und nicht lediglich schwierig.
  • [ ] Jede angemessene Anstrengung, einschließlich Schätzungen, Ersatzwerten und Sekundärdaten, ist belegt.
  • [ ] Die Zeiträume für das Exposure, die Emissionen und die Zuordnungsdaten sind angegeben.
  • [ ] Der alternative Messansatz, die Eingaben und die Annahmen sind reproduzierbar.
  • [ ] Wesentliche Ereignisse und Portfolioänderungen zwischen den Datenstichtagen wurden bewertet.
  • [ ] Die Angaben zur Abdeckung und zum Ausschluss gemäß B61, B62-B62A oder B63-B63A bleiben für die gemeldeten Informationen vollständig.
  • [ ] Der Abhilfeplan umfasst eine verantwortliche Person, Ressourcen, Meilensteine und einen Zielberichtszeitraum.
  • [ ] Die Anwendung von C4, sofern vorhanden, wird neben der Compliance-Erklärung gesondert angegeben.
  • [ ] Die abschließende narrative Darstellung ist mit den Risiko-, Ziel-, Finanz- und Prüfungsinformationen an anderer Stelle im Jahresbericht abgestimmt.

Nächste Schritte und damit verbundene Erkenntnisse

Route für Kategorie 15: Die Abgrenzung von 29A-29C bestätigen, bevor die Erläuterung zu B59A konzipiert wird.

Bankroute: Kontrollen zur Datenzeiterfassung in die Architektur für Bruttoengagement und Klassifizierung integrieren.

Versicherungsroute: finanzierte Emissionen des Anlageportfolios von Underwriting-Kennzahlen unterscheiden.

Route für die Vermögensverwaltung: AUM-Grundgesamtheit, Produktdaten und Kalender der Kundenberichterstattung aufeinander abstimmen.

Sources

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