Short answer
The answer, before the reasoning
Ein vollständiger Klimabericht nach UK SRS S2 ist keine eigenständige Nachhaltigkeitspublikation. UK SRS S1 verlangt, dass die Angaben Bestandteil der allgemeinen Finanzberichterstattung des Unternehmens sind, zum selben Zeitpunkt und für denselben Zeitraum wie die zugehörigen Abschlüsse veröffentlicht werden.
Informationen may im Strategic Report oder in einem anderen zulässigen Teil des jährlichen Berichtspakets enthalten sein und dürfen nur dann durch einen präzisen Querverweis einbezogen werden, wenn die Bedingungen von S1 erfüllt sind. Eine ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung der Konformität mit UK SRS ist erst möglich, nachdem das Unternehmen alle anwendbaren Anforderungen von S2 und die klimabezogenen Grundlagen von UK SRS S1 geprüft, alle in Anspruch genommenen britischen Erleichterungen offengelegt und etwaige vorrangige Anforderungen des Companies Act, der FCA oder anderer aufsichtsrechtlicher Regelungen überprüft hat. Eine gesonderte Aussage zur Konformität mit IFRS S2 erfordert eine zweite Prüfung nach einzelnen Standards; sie erfolgt nicht automatisch.
Gestaltungselement
Funktionale Darstellung erstellt für die London Reporting Academy. Die Darstellung dient Bildungszwecken und sollte zusammen mit dem Artikel gelesen werden.
Warum diese Frage wichtig ist
Ort, Zeitpunkt und Formulierung der Aussage sind keine Veröffentlichungsdetails, die erst nach Abschluss der Klimaanalyse hinzugefügt werden. Sie bestimmen, ob Informationen Bestandteil des vollständigen UK-SRS-Angabensatzes sind, ob ein Querverweis gültig ist, ob der Verwaltungsrat die Verantwortung für einbezogenes Material übernommen hat und ob eine Konformitätserklärung begründet werden kann.
Ein fachlich überzeugender Klimabericht kann seine beabsichtigte Berichtsgrundlage dennoch verfehlen, wenn er Monate nach den Abschlüssen veröffentlicht wird, wenn wesentliche Informationen hinter einem vagen Website-Link liegen, wenn eine Erleichterung genutzt, aber nicht neben der Aussage kenntlich gemacht wird, oder wenn Formulierungen zu UK SRS und IFRS als austauschbar behandelt werden. Diese Fehler beeinträchtigen die Nutzbarkeit für Anleger, die rechtliche Positionierung, die Assurance-Bereitschaft und die Glaubwürdigkeit des Jahresberichts.
In der Praxis
Schnelle Orientierung
| Frage | Arbeitsantwort |
|---|---|
| Wo gehören UK-SRS-Informationen hin? | In die allgemeine Finanzberichterstattung des Unternehmens. Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts und der geltenden Vorschriften kann der Strategic Report ein geeigneter Ort sein. |
| Kann ein gesonderter Klimabericht verwendet werden? | Er kann die Berichtsarchitektur unterstützen, aber erforderliches wesentliches Material darf nur durch einen Querverweis einbezogen werden, der UK SRS S1 B45-B47 erfüllt. |
| Darf die Veröffentlichung verzögert werden? | UK SRS S1 verlangt die Veröffentlichung gleichzeitig mit dem zugehörigen Jahresabschluss und für denselben Berichtszeitraum. Die Erleichterung der verzögerten Veröffentlichung im ersten Jahr aus IFRS S1 wurde aus UK SRS S1 entfernt. |
| Kann ein Berichterstatter, der ausschließlich über Klima berichtet, die Einhaltung von S1 beanspruchen? | Nein. Die Verwendung von UK SRS S1 E3 schließt einen Anspruch auf S1-Konformität aus. |
| Kann dieser Berichterstatter die Einhaltung von S2 beanspruchen? | Möglicherweise ja, wenn alle anwendbaren S2-Anforderungen und klimabezogenen S1-Anforderungen erfüllt sind und die Verwendung von E3 sowie jede S2-Erleichterung zusammen mit dem S2-Anspruch offengelegt wird. |
| Begründet ein Anspruch auf UK SRS S2 auch die Einhaltung von IFRS S2? | Nein. Das Unternehmen muss IFRS S1 und IFRS S2 separat prüfen, einschließlich der Unterschiede bei Erleichterungen und Anforderungen an Branchenleitlinien. |
Die Berichtsarchitektur in fünf Ebenen
1. UK SRS S2 übernimmt die klimabezogenen Grundlagen von UK SRS S1
Paragraph C2 von UK SRS S2 verlangt, dass S2 und S1 gleichzeitig angewendet werden, soweit sich die S1-Anforderungen auf klimabezogene Risiken und Chancen beziehen. S2 enthält die klimabezogenen Anforderungen an Governance, Strategie, Risikomanagement, Kennzahlen und Ziele. S1 enthält die Grundlagen der Berichterstattung: Wesentlichkeit, berichtspflichtige Einheit, zusammenhängende Informationen, Ort, Zeitpunkt, Vergleichsinformationen, Ermessensentscheidungen, Messunsicherheit, Bedingungen für Querverweise und Konformitätserklärungen.
Eine Offenlegungsmatrix sollte daher für jede S2-Zeile eine Spalte für die S1-Grundlage enthalten. Die Behandlung von S2 als eigenständiger Checkliste ist ein häufiger Grund für fehlende Kontrollen zu Ort, Zeitpunkt und Anspruch.
2. Erforderliche Informationen sind Bestandteil allgemeiner Finanzberichte
Paragraph 60 von UK SRS S1 verlangt, dass Angaben nach den UK Sustainability Reporting Standards als Teil allgemeiner Finanzberichte bereitgestellt werden. Paragraph 61 erlaubt unterschiedliche Orte innerhalb dieser Berichte, vorbehaltlich der geltenden Regulierung. Er erkennt ausdrücklich den Lagebericht oder einen ähnlichen Bericht, einschließlich eines Strategic Report, als möglichen Ort an, wenn dieser Teil der allgemeinen Finanzberichte ist.
Paragraph 62 erlaubt, dass UK-SRS-Informationen am selben Ort wie Informationen stehen, die für eine andere Anforderung erstellt wurden. Dies ist für die Integration von S2 mit dem NFSIS, der aktuellen TCFD-konformen Berichterstattung, SECR oder künftigen FCA-Regeln nützlich. Voraussetzung ist, dass die UK-SRS-Angaben eindeutig identifizierbar bleiben und nicht durch zusätzliches Material verdeckt werden.
Für freiwillige Berichterstatter hängt der richtige Ort von der Berichtsarchitektur der berichtspflichtigen Einheit und dem anwendbaren Recht ab. Für einen Emittenten, der später den endgültigen FCA-Regeln unterliegt, ist die Ortsregel der FCA maßgeblich. CP26/5 schlägt vor, dass Klimaangaben und etwaige Erläuterungen zu Scope 3 im jährlichen Finanzbericht erscheinen, ohne einen bestimmten Abschnitt vorzuschreiben.
3. Der Zeitpunkt ist gleichzeitig, nicht lediglich jährlich
Paragraph 64 von UK SRS S1 verlangt, dass nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben gleichzeitig mit dem zugehörigen Jahresabschluss berichtet werden und denselben Berichtszeitraum abdecken. Ein Unternehmen mit Dezember-Geschäftsjahresende kann einen vollständigen UK-SRS-Anspruch nicht dadurch stützen, dass es den Jahresabschluss im März und die wesentlichen S2-Angaben in einem gesonderten Klimabericht im Juni veröffentlicht.
Der britische Standard übernimmt bewusst nicht die Erleichterung des ersten Jahres aus IFRS S1, die eine verzögerte Veröffentlichung erlaubte. Die operative Konsequenz ist klar: Klimaprozesse, Berechnungen, Szenarioanalysen, Finanzprüfung und Genehmigung durch das Leitungsorgan müssen rückwärts vom Autorisierungsdatum des Jahresberichts aus geplant werden.
Die gleichzeitige Berichterstattung verändert auch die Behandlung verspäteter Informationen. Berichtsteams benötigen eine kontrollierte Stichtagsregelung, Prozesse für Ereignisse und Informationen, die vor der Genehmigung eingehen, sowie eine Abstimmung mit dem Abschlussprozess und den Verfahren für Ereignisse nach dem Abschlussstichtag.
4. Der Querverweis ist eine kontrollierte Einbeziehung, nicht lediglich ein Hinweis
Paragraph 63 von UK SRS S1 erlaubt, dass erforderliche Informationen durch Querverweis einbezogen werden, aber die Paragraphen B45-B47 legen inhaltliche Bedingungen fest.
Ein Hinweis auf optionales Hintergrundmaterial ist etwas anderes. Er kann Lesern helfen, macht externe Inhalte jedoch nicht zu einem Bestandteil der vollständigen UK-SRS-Angaben.
5. Die Konformitätserklärung ist das Ende des Kontrollprozesses
Paragraph 72 von UK SRS S1 erlaubt eine ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung nur dann, wenn die nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben allen anwendbaren UK-SRS-Anforderungen entsprechen. Die Erklärung ist daher eine Schlussfolgerung, die durch die Offenlegungsmatrix, das Register der Erleichterungen, Quellennachweise, das Protokoll ungelöster Fragen, den Querverweis-Test und den Genehmigungsprozess gestützt wird.
Der Begriff 'im Einklang mit' kann eine Grundlage mit ausgewählter Anwendung beschreiben, sollte jedoch nicht verwendet werden, um eine vollständige Konformität anzudeuten. Ebenso sollte ein Bericht die Entscheidung über den genauen Anspruch nicht dadurch vermeiden, dass er Formulierungen wie 'in weitgehender Übereinstimmung mit UK SRS erstellt' verwendet, ohne die Berichtsgrundlage zu erläutern.
In der Praxis
| Querverweis-Test | Was die berichtspflichtige Einheit nachweisen muss | Aufzubewahrende Nachweise |
|---|---|---|
| Gleiche Bedingungen und gleicher Zeitpunkt | Der referenzierte Bericht steht den Nutzern zu denselben Bedingungen und gleichzeitig mit den UK-SRS-Angaben zur Verfügung. | Veröffentlichungsplan, Zugriffstest, endgültige URLs oder Dokumentenkennungen, Zeitstempel der Veröffentlichung. |
| Verständlichkeit | Der Querverweis macht die vollständigen Angaben nicht weniger verständlich. | Angabenübersicht, Prüfung des Leserpfads, Prüfung auf Duplikate und Fragmentierung. |
| Vollständige UK-SRS-Qualität | Eingegliederte Informationen bleiben relevant, getreu dargestellt, vergleichbar, überprüfbar, zeitnah und verständlich. | Dokumentation der technischen Prüfung und Nachweisregister. |
| Verantwortlichkeit | Das Organ oder die Personen, die die Finanzberichte für allgemeine Zwecke genehmigen, übernehmen dieselbe Verantwortung für eingegliederte Informationen. | Vorlage zur Genehmigung durch den Vorstand oder Ausschuss und Genehmigungsnachweis. |
| Präzise Identifizierung | Der Bericht und sein genauer Fundort werden identifiziert, mit einer Erläuterung, wie darauf zugegriffen werden kann. | Seite, Abschnitt, Anhang, Tabelle oder stabiler digitaler Anker – kein Link zur Startseite. |
Wie sich die Erleichterungen des Vereinigten Königreichs auf die Formulierung von Aussagen auswirken
Drei Bestimmungen sind für die Analyse der Aussagen eines Klimaberichts zentral.
Absatz 73A von UK SRS S1 liefert die Logik für diese Aussagen. Absatz 73B und Absatz C6 von S2 unterstellen die Standards dann den Bestimmungen des Companies Act, den FCA-Regeln und anderen regulatorischen Vorschriften des Vereinigten Königreichs, sofern diese Behörden UK SRS verbindlich vorschreiben. Die Erleichterung für einen freiwilligen Anwender kann daher durch eine künftige Regel eingeschränkt, zeitlich befristet oder an Bedingungen geknüpft werden.
Der aktuelle Vorschlag der FCA in CP26/5 veranschaulicht diese zusätzliche Regelungsebene. Er schlägt für relevante börsennotierte Emittenten eine einjährige Übergangserleichterung für Scope 3 vor, gefolgt von einer Scope-3-Berichterstattung auf einer Comply-or-Explain-Basis. Das endgültige Zusammenspiel zwischen einer Erklärung und der Konformitätserklärung auf Standardebene bleibt eine Angelegenheit für die endgültige Policy Statement der FCA. CP26/5 selbst weist darauf hin, dass ein Emittent, der sich für eine Erklärung entscheidet, möglicherweise nicht erklären kann, dass er UK-SRS-konform ist.
In der Praxis
| Erleichterung oder Bestimmung | Was sie erlaubt | Auswirkung auf eine Aussage nach UK SRS S1 — Auswirkung auf eine Aussage nach UK SRS S2 — Erforderliche Offenlegung |
|---|---|---|
| UK SRS S1 E3 – ausschließlich klimabezogene Berichterstattung | Das Unternehmen berichtet nur über klimabezogene Risiken und Chancen statt über alle nachhaltigkeitsbezogenen Angelegenheiten. | Die Einhaltung von S1 kann nicht behauptet werden. — Verhindert für sich genommen nicht die Einhaltung von S2. — Die Nutzung von E3 muss zusammen mit der S2-Erklärung offengelegt werden. |
| UK SRS S2 C3 – alternative THG-Methode | Im ersten jährlichen S2-Berichtszeitraum darf das Unternehmen eine Nicht-GHG-Protocol-Methode, die im unmittelbar vorangegangenen Zeitraum verwendet wurde, weiterhin anwenden. | Als eigenständige Frage zur Aussage nach S1 nicht anwendbar. — Verhindert für sich genommen nicht die Einhaltung von S2. — Die Nutzung von C3 muss zusammen mit der S2-Erklärung offengelegt werden. |
| UK SRS S2 C4 – Erleichterung bei Scope-3-Emissionen | Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Scope-3-Emissionen einschließlich der angegebenen Informationen zu finanzierten Emissionen offenzulegen. Für die freiwillige Anwendung legt der britische Text keine feste zeitliche Begrenzung fest. | Nicht als eigenständige Frage der S1-Aussage anwendbar. — Verhindert für sich genommen nicht die S2-Konformität. — Die Anwendung von C4 muss zusammen mit der S2-Erklärung offengelegt werden. |
Eine Abfolge von Compliance-Entscheidungen
Die Berichtsgrundlage festlegen. Entscheiden, ob das Unternehmen freiwillig, aufgrund einer bestehenden Verpflichtung nach dem Companies Act, nach den geltenden FCA-TCFD-Regeln oder in Vorbereitung auf vorgeschlagene britische UK-SRS-Regeln für die Börsennotierung berichtet. Eine geltende Verpflichtung nicht mit einem künftigen Vorschlag vermischen.
Den vollständigen Anforderungssatz ermitteln. UK SRS S2 und jede klimarelevante S1-Anforderung einbeziehen, nicht nur die Absätze 5-37 von S2.
Die Wesentlichkeit anwenden. Festhalten, warum Informationen für die primären Nutzer wesentlich oder unwesentlich sind. Die Wesentlichkeit macht eine bekannte Berichtslücke nicht zu einer konformen Berichterstattung.
Ort und Zeitpunkt prüfen. Bestätigen, dass der Offenlegungssatz in den allgemeinen Finanzberichten enthalten ist, denselben Zeitraum abdeckt und gleichzeitig mit dem Abschluss verfügbar sein wird.
Jeden Querverweis prüfen. B45-B47 auf präzise Inhalte anwenden, nicht auf ganze Websites oder später veröffentlichte Dokumente.
Erleichterungen und Ausnahmen festhalten. E3, C3 und C4 von Ausnahmen aufgrund gesetzlicher Verbote und aufgrund geschäftlicher Vertraulichkeit nach S1 Absatz 73 getrennt behandeln.
Lokale Überlagerungen beurteilen. Die Bedingungen des Companies Act, das geltende FCA-Handbuch und jede für das Unternehmen geltende endgültige Regel prüfen.
Lücken in Aussagen klären. Jeden offenen Punkt als fehlende Anforderung, unwesentlichen Punkt, zulässige Erleichterung, rechtmäßige Ausnahme, Schätzung oder ungeklärte Ermessensentscheidung klassifizieren.
Den genauen Wortlaut genehmigen. Die Rechtsabteilung, das Finanzwesen, die Nachhaltigkeitsfunktion und das genehmigende Organ sollten den Wortlaut im Kontext des vollständigen Geschäftsberichts prüfen.
Die Grundlage aufbewahren. Die unterzeichnete Offenlegungsmatrix, das Memorandum zur Aussage, die Erklärung zu Erleichterungen und das Querverweisregister zusammen mit den Berichtsunterlagen aufbewahren.
Doppelte Aussagen nach UK SRS und IFRS
UK SRS S2 basiert eng auf IFRS S2, aber eine Aussage nach britischem Recht begründet nicht automatisch eine IFRS-Aussage. Eine doppelte Aussage sollte in beide Richtungen geprüft werden.
Ein belastbares Memorandum zur doppelten Aussage führt jede britische Änderung auf, hält fest, ob das Unternehmen dennoch die entsprechende IFRS-Anforderung erfüllt hat, und bestätigt den Status jeder Übergangserleichterung für den Berichtszeitraum.
In der Praxis
| Bereich | Position nach UK SRS | Zu prüfende IFRS-Position — Risiko einer doppelten Aussage |
|---|---|---|
| Allgemeine Anforderungen | Klimabezogene S1-Anforderungen gelten zusammen mit S2. | IFRS S1-Anforderungen gelten zusammen mit IFRS S2. — Unterschiede bei den S1-Änderungen können den vollständigen Anforderungssatz verändern. |
| Branchenspezifische Leitlinien | UK SRS macht den Verweis auf die spezifischen IFRS-Branchenleitlinien freiwillig, verlangt jedoch weiterhin branchenbezogene Kennzahlen. | IFRS S1/S2 verlangen, dass das Unternehmen auf die anwendbaren SASB-/Branchenleitlinien verweist und diese berücksichtigt. — Ein britischer Prozess, bei dem die IFRS-Berücksichtigung nicht durchgeführt wurde, kann die IFRS-Aussage gefährden. |
| Erleichterung nur für Klimaangaben | Freiwillige Nutzer von UK SRS dürfen E3 ohne feste zeitliche Begrenzung anwenden, können jedoch keine S1-Konformität behaupten. | Die Übergangserleichterung von IFRS S1 für die anfängliche Konzentration auf Klimaangaben ist auf den ersten jährlichen Berichtszeitraum begrenzt. — Eine fortgesetzte britische Berichterstattung nur zu Klimaangaben nach dem IFRS-Übergangszeitraum kann keine IFRS-S1-Aussage stützen. |
| Erleichterung für Scope 3 | Freiwillige Nutzer im Vereinigten Königreich dürfen C4 ohne eine standardebenenbezogene zeitliche Begrenzung verwenden, vorbehaltlich lokaler Vorschriften. | Die Übergangserleichterung von IFRS S2 ist zeitlich begrenzt. — Eine fortgesetzte Auslassung kann UK S2, nicht jedoch IFRS S2 unterstützen. |
| Inkrafttretensdatum | UK SRS enthält kein eigenständiges Inkrafttretensdatum; eine anordnende Behörde legt es fest. | IFRS S1/S2 enthalten Bestimmungen zum Inkrafttretensdatum. — Der Berichtszeitraum und die Übergangsanalyse können abweichen. |
| Formulierung zur Übereinstimmung | UK SRS S1 72-73B regeln die Aussage für das Vereinigte Königreich. | Die Absätze zur Übereinstimmung von IFRS S1 regeln die IFRS-Aussage. — Ein Satz sollte nicht zwei getrennte Schlussfolgerungen zusammenführen. |
Beispielhafte Formulierungsmuster
Die folgende Formulierung dient der Veranschaulichung und muss an die Gegebenheiten des Berichtsunternehmens, die anwendbaren Vorschriften und die vollständige Angabematrix angepasst werden.
Muster A – vollständige Aussage nach UK SRS S2 unter Verwendung von Erleichterungen nur für Klimaangaben und für Scope 3
Dieses Muster ist nur dann tragfähig, wenn jede verbleibende Anforderung von S2 und jede klimabezogene Anforderung von S1 erfüllt ist und keine anwendbare lokale Vorschrift die Erleichterung beseitigt oder begrenzt.
Muster B – Grundlage mit ausgewählter Anwendung ohne Aussage zur Übereinstimmung
Dies ist transparenter als eine vage Aussage über eine 'Ausrichtung', wenn der Angabensatz unvollständig ist.
Muster C – duale Aussage
Dieses Muster erfordert eine separate dokumentierte IFRS-Analyse. Es sollte nicht allein deshalb verwendet werden, weil der Angabeinhalt ähnlich erscheint.
Hypothetisches Veröffentlichungsproblem
Eine börsennotierte Gruppe mit einem Geschäftsjahresende am 31. Dezember plant, ihren Jahresfinanzbericht am 20. März zu genehmigen. Ihr Inventar von Scope 1 und Scope 2, ihr Risikoregister und ihre Governance-Angaben werden zu diesem Datum vollständig sein, aber der Bericht zur Szenarioanalyse und die detaillierte Methodik zur Wertschöpfungskette werden am 30. Juni auf der Website veröffentlicht. Der Märzbericht enthält einen allgemeinen Link zur Nachhaltigkeitswebseite und schlägt vor, anzugeben, dass die Gruppe UK SRS S2 entspricht.
Der allgemeine Link erfüllt B45-B47 nicht: Das Material ist nicht gleichzeitig verfügbar, der Fundort ist nicht genau angegeben, und das genehmigende Organ hat die Informationen vom Juni nicht als Teil des vollständigen Satzes genehmigt. Die Gruppe muss entweder die entscheidungsnützlichen Inhalte im März in das Berichtspaket aufnehmen, einen gültigen verfügbaren Querverweis verwenden oder die Berichtsgrundlage und die Formulierung der Aussage ändern. Ein Plan zur Datenentwicklung macht aus einer fehlenden Anforderung keine Erleichterung.
In der Praxis
Häufige Fehler und Korrekturen
| Fehler | Warum dies riskant ist | Korrektur |
|---|---|---|
| Einen späteren Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen und ihn als gleichzeitig veröffentlicht bezeichnen | Die jährliche Veröffentlichung wird mit der gleichzeitigen Veröffentlichung verwechselt. | Den S2-Zeitplan in den Kalender für den Finanzabschluss und die Freigabe integrieren. |
| Querverweis auf eine Startseite | Nutzer können die genau einbezogenen Informationen nicht auffinden, und der Link kann sich ändern. | Den Bericht sowie die genaue Seite, den Abschnitt, die Anhangangabe oder den stabilen digitalen Anker angeben. |
| Jeden Querverweis als Verringerung der Verantwortung behandeln | Es wird davon ausgegangen, dass einbezogene Inhalte außerhalb der Verantwortung des Leitungsorgans liegen. | Dieselben Freigabe- und Nachweiskontrollen wie für direkt einbezogene Informationen anwenden. |
| UK SRS S1 geltend machen und dabei E3 verwenden | Eine ausschließlich klimabezogene Erleichterung wird als vollständiger S1-Weg betrachtet. | Angeben, dass keine S1-Konformität geltend gemacht wird; S2 separat bewerten. |
| Die Angabe zur Inanspruchnahme der Erleichterung auf der Anspruchsseite weglassen | Die Inanspruchnahme der Erleichterung wird ausführlich in der Anmerkung zur Methodik beschrieben. | Die Inanspruchnahme von E3/C3/C4 zusammen mit der S2-Konformitätserklärung offenlegen. |
| Annehmen, dass ein Anspruch nach britischen Vorschriften ein IFRS-Anspruch ist | Eine weitgehende Übereinstimmung wird mit Identität verwechselt. | Eine Matrix für Doppelansprüche erstellen und zeitlich begrenzte IFRS-Erleichterungen prüfen. |
| Die Erklärung formulieren, bevor die Offenlegungsmatrix abgeschlossen ist | Der Wortlaut des Anspruchs wird zu einem Ziel statt zu einer Schlussfolgerung. | Die Erklärung erst nach technischer, rechtlicher und Governance-Freigabe genehmigen. |
| CP26/5 als geltendes Recht darstellen | Vorgeschlagene Regeln werden in den Wortlaut zur Grundlage der Aufstellung für das laufende Geschäftsjahr eingefügt. | Die Konsultation als Vorschlag kennzeichnen und die aktuellen FCA-Regeln getrennt halten. |
Bereitschaft
Genehmigungscheckliste
- Die Berichtsgrundlage weist auf die freiwillige Anwendung der UK SRS sowie auf jede aktuelle gesetzliche oder regulatorische Verpflichtung hin.
- UK SRS S2 und alle klimabezogenen Anforderungen von UK SRS S1 sind in der Angabematrix enthalten.
- Das berichtende Unternehmen und der Berichtszeitraum stimmen mit dem zugehörigen Abschluss überein.
- Erforderliche Angaben sind in den allgemeinen Finanzberichten enthalten und gleichzeitig verfügbar.
- Jeder Querverweis erfüllt B45-B47 und weist auf eine genaue Fundstelle hin.
- UK-SRS-Informationen sind eindeutig identifizierbar, wenn sie mit NFSIS, SECR, TCFD oder einer anderen Berichterstattung kombiniert werden.
- Schlussfolgerungen zur Wesentlichkeit, wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheit sind dokumentiert.
- Die Verwendung von E3, C3 und C4 ist getrennt erfasst und neben der Aussage offengelegt.
- Companies Act, die aktuellen FCA-Regeln und andere lokale Anforderungen wurden geprüft.
- Der vorgeschlagene Wortlaut unterscheidet zwischen Aussagen zu UK SRS S1, UK SRS S2, IFRS S1 und IFRS S2.
- Rechtsabteilung, Finanzbereich, Nachhaltigkeitsbereich, interne Kontrollen und das genehmigende Gremium haben den endgültigen Text geprüft.
- Das beibehaltene Aussage-Memorandum stimmt mit dem veröffentlichten Bericht überein.
In der Praxis
Verwandte Standards und Anforderungen
| Quelle | Beziehung |
|---|---|
| UK SRS S1, Absätze 60-64 | Direkt: Ort und gleichzeitige Berichterstattung. |
| UK SRS S1, Absätze 72-73B | Direkt: ausdrückliche und vorbehaltlose Erklärung, Erleichterungen und Überlagerung durch lokale Vorschriften. |
| UK SRS S1, Absätze B45-B47 | Direkt: Einbeziehung durch Querverweis. |
| UK SRS S1 Anhang E und UK SRS S2 Anhang C | Direkt: Bestimmungen zu ausschließlich klimabezogenen Angaben, GHG-Methoden und Scope 3. |
| UK SRS S2, Absatz C2 | Direkt: gleichzeitige Anwendung der klimabezogenen Anforderungen von S1. |
| Companies Act 2006 und FCA Handbook | Regulatorische Überlagerung: kann den Ort, die Verfügbarkeit von Erleichterungen und die erforderlichen Aussagen bestimmen. |
| IFRS S1 und IFRS S2 | Vergleich: separate Bedingungen für eine duale Erklärung. |
Sources
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