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Ebene 2 · Decision guide·UK SRS S1 · Disclosure guides

Zeitplan für UK SRS S1: Veröffentlichung 2026, vorgeschlagene Regeln für 2027 und was Unternehmen jetzt tun sollten

Für wen ist der Kurs A 10-minute read for reporting teams working through Freiwillige Anwendung jetzt und der Weg zu einer Verpflichtung im Vereinigten Königreich, and for reviewers testing whether the evidence behind it holds.

Veröffentlichter Steckbrief

Current as at 11 August 2026
RK Geprüft von Dr Ross KurinkoLinkedIn Strategic ESG Advisor · IFRS S1 & S2 / GRI / ESRS expert GRI Certified Global Trainer · PhD, University of Cambridge · ESG-AI expert 15+ years on FTSE 100 & Fortune Global 500 disclosures Canary Wharf, London LRA-Lehrmaterial · Nicht von UK Government herausgegeben oder gebilligt

Edition written against

UK SRS S1 and UK SRS S2, February 2026; current regulatory status reviewed 3 August 2026

Veröffentlicht

14 Aug 2026

Knowledge Hub guide

Zuletzt geprüft

11 Aug 2026

Short answer

The answer, before the reasoning

Die endgültigen UK SRS S1 und UK SRS S2 wurden am 25. Februar 2026 veröffentlicht und können freiwillig angewendet werden.

Die Konsultation der FCA zum Ersatz der derzeitigen, an TCFD ausgerichteten Regeln für börsennotierte Unternehmen durch auf UK SRS basierende Anforderungen endete am 20. März 2026. Die FCA beabsichtigt, im Herbst 2026 eine Grundsatzerklärung zu veröffentlichen; die vorgeschlagenen Regeln sollen ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten und auf Rechnungslegungsperioden angewendet werden, die an oder nach diesem Datum beginnen. Diese Termine und die detaillierte Ausgestaltung nach dem Prinzip „Befolgung oder Erklärung“ bleiben Vorschläge, bis die endgültigen Regeln erlassen sind. Die Regierung prüft separat einen Weg über den Companies Act im Rahmen des Programms zur Modernisierung der Unternehmensberichterstattung; für nicht börsennotierte Unternehmen wurde bislang kein endgültiges allgemeines Mandat, kein endgültiger Anwendungsbereich und kein endgültiges Inkrafttretensdatum erlassen. Unternehmen sollten 2026 nutzen, um das Berichtssystem aufzubauen, und nicht auf das endgültige Regelwerk warten. Regulatorischer und praktischer Zeitplan für UK SRS S1 · Lehrgrafik der London Reporting Academy

In der Praxis

Legende zum Status

Status Bedeutung in diesem Artikel
Endgültig Veröffentlichter Standard, erlassene Regel oder abgeschlossenes Ereignis.
Aktuell Anforderung oder politische Position, die zum Prüfdatum gilt.
Vorgeschlagen Konsultationsvorschlag, der sich vor der Finalisierung ändern kann.
Künftige Entscheidung Die Regierung oder die Aufsichtsbehörde hat weitere Arbeiten angekündigt, aber es besteht noch keine endgültige rechtliche Anforderung.
Maßnahme des Unternehmens Vorbereitungsschritt, der ohne Abwarten auf eine Regulierung fortgesetzt werden kann.

In der Praxis

Die Roadmap auf einen Blick

Datum oder Zeitraum Status Entwicklung – Was das für Unternehmen bedeutet
30. Januar 2026 Abgeschlossenes Ereignis Die FCA hat CP26/5 zur Berichterstattung börsennotierter Unternehmen nach UK SRS veröffentlicht. – Verwenden Sie die Konsultation als Planungsszenario, nicht als endgültiges Recht.
25. Februar 2026 Endgültig Die DBT hat die endgültigen UK SRS S1 und S2 zur freiwilligen Anwendung veröffentlicht. – Die freiwillige Anwendung kann beginnen; dokumentieren Sie die beabsichtigte Aussage und Berichtsgrundlage.
20. März 2026 Abgeschlossenes Ereignis Die Konsultation der FCA zu CP26/5 ist beendet. – Beobachten Sie die Reaktion der FCA und das endgültige Rechtsinstrument.
2026, vor den endgültigen FCA-Regeln Aktuell Bestehende an TCFD ausgerichtete FCA-Regeln und aktuelle klimaspezifische Pflichten nach dem Gesellschaftsrecht bleiben relevant. – Führen Sie die aktuelle Compliance fort, während Sie die Lückenbewertung zu UK SRS abschließen.
Herbst 2026 Vorgeschlagener Meilenstein Die FCA beabsichtigt, eine Grundsatzerklärung und endgültige Regeln zu veröffentlichen. – Veranlassen Sie unmittelbar nach der Veröffentlichung Aktualisierungen der rechtlichen, technischen und systembezogenen Pläne sowie des Jahresberichtsplans.
1. Januar 2027 Vorgeschlagener Beginn Die FCA schlägt vor, die neuen Regeln in Kraft zu setzen. — Dies ist erst nach Veröffentlichung des endgültigen Handbook-Texts als bestätigt zu behandeln.
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen Vorgeschlagene Anwendung Die wichtigsten Kategorien im Anwendungsbereich würden nach dem FCA-Entwurf mit der Berichterstattung nach den UK SRS beginnen. — Die ersten Berichte könnten je nach Geschäftsjahresende 2028 veröffentlicht werden. Die Vorbereitung muss vor dem Berichtszeitraum erfolgen.
Zeiträume 2027 und 2028 Vorgeschlagener Übergang Bis zu zwei Jahre Erleichterung bei der nichtklimabezogenen S1-Berichterstattung für zulässige börsennotierte Emittenten nach CP26/5. — Dieser Zeitraum sollte genutzt werden, um von der Klima- auf die vollständige wesentliche nichtklimabezogene Berichterstattung auszuweiten; die Inanspruchnahme ist transparent offenzulegen.
Zeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2029 beginnen Vorgeschlagener Regelbetrieb Die vorgeschlagene Übergangserleichterung für nichtklimabezogene Angaben ist ausgelaufen. — Bei Annahme des Vorschlags ist die vollständige S1-Berichterstattung nach dem Grundsatz „Erfüllen oder erklären“ gemäß der endgültigen Regel anzuwenden.
Zeitpunkt noch zu bestätigen Künftige Entscheidung Die Regierung prüft Anforderungen an UK SRS nach dem Companies Act im Rahmen von Modernising Corporate Reporting. — Nicht börsennotierte Unternehmen sollten dies getrennt beobachten; Anwendungsbereich und Zeitplan können von den FCA-Regeln abweichen.

Februar 2026: endgültige Standards, freiwillige Anwendung

Das wichtigste abgeschlossene Ereignis ist die Veröffentlichung der endgültigen UK SRS S1 und S2. Damit wurde eine maßgebliche Grundlage für die freiwillige Berichterstattung im Vereinigten Königreich geschaffen. Dadurch wurde nicht selbst bestimmt, welche Unternehmen berichtspflichtig sind.

UK SRS S1 enthält die allgemeine Architektur:

Zielsetzung und Ausrichtung auf die primären Nutzer;

Identifizierung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen;

anlegerorientierte Wesentlichkeit;

Bericht erstattende Unternehmen und verbundene Informationen;

Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele;

Quellen für Leitlinien;

Ort und Zeitpunkt;

Vergleichsinformationen und Konformität;

Ermessensentscheidungen, Messunsicherheit und Fehler; sowie

Anwendungs- und Übergangsbestimmungen.

Ein freiwillig berichtendes Unternehmen kann seinen ersten Berichtszeitraum wählen, darf jedoch Anforderungen nicht selektiv außer Acht lassen und zugleich eine Konformitätserklärung abgeben. Die Anforderung der zeitgleichen Berichterstattung in Paragraph 64 gilt, weil die Erleichterung der verzögerten Veröffentlichung im ersten Jahr nach IFRS S1 aus UK SRS S1 entfernt wurde.

2026: Aktuelle Pflichten entfallen nicht

Im Jahr 2026 müssen Unternehmen den neuen freiwilligen Standard von den bestehenden Anforderungen unterscheiden.

Börsennotierte Emittenten, die unter den aktuellen UKLR-Klimarahmen fallen, wenden für den maßgeblichen Berichtszeitraum weiterhin die an TCFD ausgerichteten Regeln der FCA an. Bestimmte große Unternehmen und LLPs wenden weiterhin die Vorschriften zur klimabezogenen Finanzberichterstattung aus 2022 an. Branchenspezifische und berichtsbezogene Pflichten für Pensionsfonds können ebenfalls gelten.

Die Veröffentlichung der UK SRS setzt diese Verpflichtungen nicht automatisch aus und ersetzt sie nicht. Die praktische Reaktion ist eine kontrollierte Überleitung:

1. aktuelle TCFD- oder gesellschaftsrechtliche Angaben den UK SRS S1 und S2 zuordnen;

2. neue Anforderungen identifizieren, insbesondere nichtklimabezogene S1-Angaben, finanzielle Auswirkungen, Brancheninformationen, Kontrollen und Konformitätserklärungen;

3. die derzeitige rechtliche Berichtsgrundlage beibehalten, bis sich die anwendbare Regel ändert; und

4. Daten- und Governance-Prozesse entwickeln, die während des Übergangs sowohl die aktuelle als auch die künftige Berichterstattung unterstützen können.

Herbst 2026: der maßgebliche Auslöser für die FCA-Aktualisierung

Die FCA erklärt, dass sie beabsichtigt, im Herbst 2026 eine Grundsatzerklärung zu veröffentlichen. Dies ist der regulatorische Auslöser mit höchster Priorität für die Planung börsennotierter Unternehmen.

Sobald die Grundsatzerklärung erscheint, sollte das Umsetzungsteam innerhalb eines festgelegten Prüfzeitraums mindestens Folgendes aktualisieren:

endgültige erfasste Listing-Kategorien;

verpflichtende, „comply-or-explain“- und ausgeschlossene Elemente;

die Behandlung der nicht klimabezogenen Berichterstattung nach UK SRS S1;

die Behandlung von Scope 3 nach UK SRS S2;

endgültige Dauer und Anspruchsberechtigung der Übergangserleichterungen;

Regeln zum Ort der Berichterstattung und zu Querverweisen;

Formulierung der Erläuterungen und Kennzeichnung nicht eingehaltene Paragraphen;

Anforderungen an die Transparenz von Übergangsplänen und zur Prüfungssicherheit;

Inkrafttreten und Anwendungsdaten für Rechnungslegungsperioden;

Auslaufregelungen für die aktuellen Vorschriften; und

Zusammenspiel mit Konformitätserklärungen nach UK SRS.

Die Aktualisierung sollte über ein kontrolliertes Änderungsprotokoll erfolgen, nicht durch informelles Bearbeiten des Entwurfs des Geschäftsberichts.

Vorgeschlagener Beginn 2027: Die Logik der Rechnungslegungsperioden verstehen

CP26/5 schlägt Vorschriften vor, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten und auf Rechnungslegungsperioden anzuwenden sind, die an oder nach diesem Datum beginnen. Der Unterschied zwischen Inkrafttreten der Vorschriften, Beginn der Berichtsperiode und Veröffentlichungsdatum ist relevant.

Beispiel 1 – Emittent mit Kalenderjahresende

Ein Unternehmen mit einem Geschäftsjahresende am 31. Dezember würde für das am 1. Januar 2027 beginnende Jahr in die vorgeschlagene Regelung eintreten. Sein erster Geschäftsbericht nach den neuen Vorschriften würde normalerweise 2028 veröffentlicht.

Beispiel 2 – Emittent mit Geschäftsjahresende im März

Ein Unternehmen, dessen Rechnungslegungsperiode am 1. April 2027 beginnt, wäre ebenfalls Teil der ersten vorgeschlagenen Kohorte. Sein erster Bericht nach den neuen Vorschriften würde normalerweise 2028 erscheinen.

Beispiel 3 – Periode, die vor dem 1. Januar 2027 beginnt

Nach dem Übergangsvorschlag der Konsultation könnte ein Emittent mit einer vor dem 1. Januar 2027 beginnenden Periode weiterhin die bestehenden, an TCFD ausgerichteten Vorschriften anwenden oder freiwillig die vorgeschlagene neue UK-SRS-Regel anwenden. Die genaue Option muss anhand des endgültigen Handbuchs geprüft werden.

Der Projekttermin ist daher nicht das Veröffentlichungsdatum des Geschäftsberichts. Wesentlichkeitsanalyse, Arbeiten entlang der Wertschöpfungskette, Datendesign, Kontrollen und die Überwachung durch das Leitungsorgan müssen während oder vor der Berichtsperiode wirksam sein.

Vorgeschlagene schrittweise Einführung 2027–2029 für nicht klimabezogenes S1

Die endgültige Bestimmung von UK SRS S1, die ausschließlich klimabezogene Angaben vorsieht, enthält im Standard selbst keinen festgelegten Zeitraum. Wenn ihre Anwendung verpflichtend ist, hängt ihre Verfügbarkeit von der FCA, dem Companies Act oder einer anderen zuständigen britischen Behörde ab.

CP26/5 schlug vor, diese Bestimmung zu nutzen, um eine Verschiebung der Berichterstattung über nicht klimabezogene Angaben um zwei Jahre für die erste FCA-Kohorte zu erlauben:

Ein Unternehmen, das die ausschließlich klimabezogene Bestimmung nutzt, kann keine Konformität mit UK SRS S1 geltend machen. Es muss die Nutzung der Bestimmung offenlegen. Diese Folge für die Konformitätsaussage bleibt relevant, selbst wenn die Aufsichtsbehörde die Verschiebung erlaubt.

In der Praxis

Vorgeschlagenes Jahr Standpunkt zu nicht klimabezogenem S1 Umsetzungspriorität
Rechnungslegungsperioden 2027 Erstes mögliches Jahr der Erleichterung. Die Gesamtheit der nicht klimabezogenen Angaben, Verantwortliche, die Wesentlichkeitsmethode und den Plan für Datenlücken vervollständigen, selbst wenn die Veröffentlichung verschoben wird.
Rechnungslegungsperioden 2028 Zweites mögliches Jahr der Erleichterung. Führen Sie einen vollständigen Probedurchlauf des Berichts, einen Kontrolltest und eine Überprüfung durch den Vorstand durch; vermeiden Sie es, die Erleichterung als Grund für eine Verschiebung des Systemdesigns zu verwenden.
2029 Rechnungslegungsperioden Es wird vorgeschlagen, dass die Erleichterung ausgelaufen ist. Seien Sie bereit, nach der endgültigen Regelung Angaben zu machen oder Erläuterungen zu geben, und beurteilen Sie die Einhaltung auf Standardebene gesondert.

Weg über den Companies Act: ein separater Zeitplan

Die künftige Arbeit der Regierung für wirtschaftlich bedeutende nicht börsennotierte Unternehmen ist Teil des Programms Modernising Corporate Reporting. Die politische Ausrichtung besteht darin, die Rolle der UK SRS zusammen mit der Vereinfachung des Jahresberichts und der bestehenden Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung zu prüfen.

Der entscheidende Punkt für die Zeitplanplanung ist, dass noch kein vollständiger gesellschaftsrechtlicher Zeitplan festgelegt wurde. Ein künftiger Prozess würde normalerweise Konsultation, politische Reaktion, Gesetze oder Verordnungen, Umsetzungshinweise und Übergangsregelungen erfordern.

Private und nicht börsennotierte Unternehmensgruppen sollten separate Auslöser für Aktualisierungen zu folgenden Punkten aufrechterhalten:

Veröffentlichung der Konsultation zu Modernising Corporate Reporting;

Definition wirtschaftlich bedeutender Unternehmen;

Schwellenwerte für den Anwendungsbereich und Ausnahmen für Unternehmensgruppen;

Anforderungen an den strategischen Bericht oder einen anderen Ort;

Verhältnis zu den aktuellen klimabezogenen Angaben, SECR und der Erklärung zu nichtfinanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Informationen;

Erwartungen an die Prüfungssicherheit;

Inkrafttreten und Übergangszeiträume; und

Behandlung freiwilliger Berichte, die vor den Gesetzesänderungen erstellt wurden.

Arbeitsstrang 1 – regulatorische Grundlage und Zuständigkeit

Erstellen Sie eine einseitige regulatorische Übersicht, in der aktuelle Pflichten, freiwillige Wahlmöglichkeiten, die Betroffenheit durch CP26/5, eine mögliche Betroffenheit durch den Companies Act, Branchenregelungen und vertragliche Anforderungen aufgeführt sind. Weisen Sie jedem Punkt eine verantwortliche Person und ein Prüfdatum zu.

Arbeitsstrang 2 – berichtende Einheit und Zeitplan für den Jahresbericht

Bestätigen Sie die berichtende Einheit für den Abschluss, die Berichtsperiode, den Zeitplan für die Genehmigung und den vorgesehenen Ort. Ermitteln Sie, ob die derzeitige Nachhaltigkeitsberichterstattung eine andere Abgrenzung oder ein anderes Veröffentlichungsdatum hat.

Arbeitsstrang 3 – Gesamtheit der Risiken und Chancen

Gehen Sie über das Klima hinaus. Nutzen Sie Informationen zum Geschäftsmodell, zur Wertschöpfungskette, zu Abhängigkeiten, Auswirkungen, zum Risikomanagement, zur Strategie und aus externen Datenquellen, um nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen zu identifizieren, die die Aussichten beeinflussen.

Arbeitsstrang 4 – Wesentlichkeit und finanzielle Wirkungspfade

Dokumentieren Sie Entscheidungen der Hauptadressaten, Art und Größenordnung, zeitliche Einordnung, Wahrscheinlichkeit, Konzentrationen, finanzielle Auswirkungen und qualitative Faktoren. Verknüpfen Sie jede wesentliche Angelegenheit, soweit relevant, mit Umsatzerlösen, Kosten, Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Cashflows, Finanzierung oder Kapitalallokation.

Arbeitsstrang 5 – Offenlegungsmatrix mit vier Säulen

Ordnen Sie für jede wesentliche Angelegenheit Governance, Strategie, Risikomanagement, Kennzahlen und Ziele zu. Identifizieren Sie die spezifischen S2-Anforderungen für das Klima und die unternehmensspezifischen Anforderungen für andere Themen.

Arbeitsstrang 6 – Daten, Kontrollen und Nachweise

Erstellen Sie ein Datenwörterbuch, ein Nachweisregister, Kontrollen der Methodik, Abstimmungen, einen Prüfworkflow und einen Prozess für das Problemmanagement. Stimmen Sie wichtige Fristen mit dem Abschlussprozess ab.

Arbeitsstrang 7 – Aussagen und Genehmigung durch den Vorstand

Vereinbaren Sie im Voraus die Hierarchie möglicher Aussagen: vollständige Einhaltung von S1, Einhaltung von S2 mit offengelegten Erleichterungen, regulatorische Berichterstattung nach dem Prinzip „comply or explain“, teilweise Angleichung oder freiwillige Anwendung ohne Konformitätsaussage. Holen Sie vor der endgültigen Genehmigung eine rechtliche und technische Prüfung ein.

In der Praxis

Ein aktualisierbarer Vorbereitungsplan für 12 Monate

Monate Schwerpunkt Freigabe durch Verwaltungs- oder Leitungsorgan
1-2 Regulierungsübersicht, Umfang, Projektauftrag und Quellenregister. Grundlage, Ressourcen und vorgesehenen Berichtsweg genehmigen.
3-4 Wertschöpfungskette sowie Identifizierung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen. Vollständigkeit und Geschäftsrelevanz kritisch prüfen.
5-6 Wesentlichkeit, finanzielle Wirkungspfade und Säulenzuordnung. Wesentliche Sachverhalte und bedeutende Ermessensentscheidungen genehmigen.
7-8 Kennzahlen, Methoden, Ziele, Datenverantwortliche und Behebung von Lücken. Zielgrenzen, Methoden und vorrangige Investitionen genehmigen.
9-10 Entwurf der Angaben, Prüfung der Kontrollen und Abstimmung mit dem Finanzwesen. Entwurf, Lücken, Schätzungen und Optionen für Aussagen prüfen.
11 Überprüfung durch Red-Team, Rechtsabteilung, technische Fachleute und zur Vorbereitung auf die Prüfung. Klare kritische Feststellungen und ungeklärte Erläuterungen.
12 Integration in den Jahresbericht, Genehmigung und Nachweisarchiv. Endgültige Angaben, Grundlage und Auslöser für Aktualisierungen genehmigen.

In der Praxis

Häufige Fehler bei Zeitplänen

Fehler Risiko Korrektur
Den 1. Januar 2027 als bestätigtes gesetzliches Datum behandeln Pläne können auf einem Konsultationstext beruhen, der sich ändert. Das Datum als vorgeschlagen kennzeichnen, bis das Policy Statement und das endgültige Rechtsinstrument veröffentlicht sind.
Mit Beginn des Endes der Berichtsperiode beginnen Historische Daten sowie Nachweise zu Kontrollen und Governance können nicht zuverlässig rekonstruiert werden. Den Prozess während der Berichtsperiode durchführen.
Annehmen, dass die erste Veröffentlichung im Januar 2027 erfolgt Die Anwendung ist an Rechnungslegungsperioden geknüpft, nicht an eine sofortige Veröffentlichung am Tag des Beginns. Den tatsächlichen Jahresabschlussstichtag und den Zeitplan für die Genehmigung des Unternehmens modellieren.
Nutzung der vorgeschlagenen Erleichterung als zweijährige Aussetzung Nichtklimabezogene Systeme müssen bei Ablauf der Erleichterung weiterhin betriebsbereit sein. Die Jahre der Erleichterung für Probeläufe, Abhilfemaßnahmen und die kritische Prüfung durch das Leitungsorgan nutzen.
Zusammenführung der Zeitpläne von FCA und Companies Act Anwendungsbereich, Rechtsinstrumente und Übergang können unterschiedlich sein. Separate regulatorische Register und Verantwortliche für Entscheidungen beibehalten.
Aktuelle TCFD-Pflichten vergessen Eine künftige Vorschrift entschuldigt die derzeitige Nichteinhaltung nicht. Die derzeitige Berichterstattung beibehalten, bis die Vorschrift formell ersetzt wurde.

Bereitschaft

Checkliste zur Zeitplansteuerung

  • Jedes Ereignis ist als endgültig, aktuell, vorgeschlagen oder Gegenstand einer künftigen Entscheidung gekennzeichnet.
  • Der Rechnungslegungszeitraum des Unternehmens wurde dem vorgeschlagenen Beginntermin zugeordnet.
  • Die aktuellen FCA- und gesellschaftsrechtlichen Pflichten bleiben im Berichtsplan enthalten.
  • Die FCA Policy Statement ist ein formeller Auslöser für Änderungen.
  • Der Companies-Act-Weg wird separat verfolgt.
  • Anspruchsberechtigung, Dauer und Folgen der Inanspruchnahme der Erleichterung werden nicht vorausgesetzt.
  • Das Projekt beginnt vor dem Berichtszeitraum, in dem eine Offenlegung erforderlich ist.
  • Die Arbeitsstränge von Leitungsorgan, Finanzen, Risikomanagement, Nachhaltigkeit, Recht und Daten verfügen über terminierte Meilensteine.
  • Quellen und Status der Artikel werden vor der Veröffentlichung erneut überprüft.

Sources

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