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Ebene 2 · Comparison·UK SRS S1 · Disclosure guides

UK SRS S1 vs IFRS S1: Die britischen Änderungen, die die Umsetzung verändern

Für wen ist der Kurs A 11-minute read for reporting teams working through UK SRS neben dem Lagebericht und der NFSIS, and for reviewers testing whether the evidence behind it holds.

Veröffentlichter Steckbrief

Current as at 11 August 2026
RK Geprüft von Dr Ross KurinkoLinkedIn Strategic ESG Advisor · IFRS S1 & S2 / GRI / ESRS expert GRI Certified Global Trainer · PhD, University of Cambridge · ESG-AI expert 15+ years on FTSE 100 & Fortune Global 500 disclosures Canary Wharf, London LRA-Lehrmaterial · Nicht von UK Government herausgegeben oder gebilligt

Edition written against

UK SRS S1, February 2026; IFRS S1 issued material current to 3 August 2026

Veröffentlicht

14 Aug 2026

Knowledge Hub guide

Zuletzt geprüft

11 Aug 2026

Short answer

The answer, before the reasoning

UK SRS S1 basiert eng auf IFRS S1, ist aber nicht identisch. Die britischen Änderungen verändern die Umsetzung in sechs wichtigen Bereichen: Der Verweis auf die SASB Standards ist optional statt verpflichtend; das Inkrafttretensdatum von IFRS entfällt; die Erleichterung im ersten Jahr, die eine verzögerte Veröffentlichung nach dem Abschluss ermöglicht, entfällt; die klimabezogene Bestimmung ist durch den Standard nicht mehr auf das erste Berichtsjahr begrenzt; die Nutzung dieser Bestimmung verhindert eine Konformitätsaussage nach UK SRS S1; und britisches Recht oder britische Vorschriften können die Verfügbarkeit oder Anwendung von Übergangs- und Konformitätsbestimmungen außer Kraft setzen.

Ein Bericht kann Aussagen zur Einhaltung sowohl von UK SRS S1 als auch von IFRS S1 nur unterstützen, nachdem die berichtspflichtige Einheit jede Abweichung gesondert geprüft hat. Die Einhaltung der britischen Vorgaben ist für sich genommen kein Nachweis der Einhaltung von IFRS, und die Einhaltung von IFRS ist für sich genommen kein Nachweis der Einhaltung der britischen Vorgaben. Matrix zur Doppelkonformität von UK SRS S1 und IFRS S1 · Lehrgrafik der London Reporting Academy

Warum die Standards nicht als identisch bezeichnet werden sollten

Die grundlegende Struktur der Angaben ist weitgehend angeglichen. Beide Standards verwenden dasselbe auf Investoren ausgerichtete Ziel, dasselbe Wesentlichkeitskonzept, dieselbe berichtspflichtige Einheit, dieselben vier Säulen, dieselben Anforderungen an verbundene Informationen, dieselbe Architektur für Quellen der Leitlinien sowie dieselben Grundsätze zu Zeitplanung, Vergleichsinformationen, Ermessensentscheidungen, Unsicherheit und Fehlern.

Allerdings kann eine kleine Zahl von Änderungen den Berichtszeitplan, das Quellenverfahren und die Konformitätserklärung verändern. Dies sind keine redaktionellen Unterschiede. Sie wirken sich darauf aus, ob ein Bericht eine ausdrückliche und uneingeschränkte Aussage abgeben kann und ob ein Umsetzungsplan für das erste Jahr gültig ist.

Der britische Standard stellt außerdem fest, dass die UK Sustainability Reporting Standards vom Secretary of State for Business and Trade zur Anwendung im Vereinigten Königreich erlassen wurden und weder vom ISSB erstellt noch gebilligt wurden. Eine Erklärung nach UK SRS sollte daher nicht als Konformitätserklärung der IFRS Foundation oder des ISSB bezeichnet werden, es sei denn, die berichtspflichtige Einheit hat die gesonderte IFRS-Prüfung abgeschlossen.

In der Praxis

Vergleich auf einen Blick

Thema IFRS S1 UK SRS S1 — Konsequenz für die Umsetzung
Angabenthemen und Kennzahlen der SASB Die berichtspflichtige Einheit muss im relevanten Quellenverfahren auf die Anwendbarkeit verweisen und diese berücksichtigen. Die berichtspflichtige Einheit darf auf die Anwendbarkeit verweisen und diese berücksichtigen. — Ein ausschließlich britischer Bericht kann ein anderes vertretbares branchenbezogenes Quellenverfahren verwenden; für eine IFRS-Aussage sind weiterhin Nachweise für die verpflichtende Berücksichtigung der SASB erforderlich.
Vom Standardsetzer festgelegtes Inkrafttretensdatum Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen; eine frühere Anwendung ist zusammen mit IFRS S2 zulässig. Kein vom Standardsetzer festgelegtes Inkrafttretensdatum. Freiwillig anwendende berichtspflichtige Einheiten können vorbehaltlich britischen Rechts oder britischer Vorschriften selbst bestimmen, wann sie den Standard anwenden. — Ein britisches Datum der erstmaligen Anwendung und ein gesondertes IFRS-Anwendungsdatum sind zu dokumentieren.
Gleichzeitige Anwendung mit S2 Erforderlich. Erforderlich. — Beide Grundlagen erfordern S1 und S2 zusammen, vorbehaltlich Bestimmungen zur vorrangigen oder ausschließlichen Klimaberichterstattung.
Verzögerte Veröffentlichung im ersten Jahr IFRS E4 erlaubt im ersten Jahr eine bestimmte spätere Veröffentlichung. Entfernt. Paragraph 64 verlangt die Veröffentlichung gleichzeitig mit den zugehörigen Abschlüssen. — Ein später veröffentlichter Bericht kann IFRS E4 erfüllen, aber gegen UK SRS S1 verstoßen.
Bestimmung zur ausschließlichen Klimaberichterstattung IFRS E5 steht im ersten jährlichen Berichtszeitraum zur Verfügung. UK E3 hebt die Begrenzung auf das erste Jahr auf; die Verfügbarkeit kann durch britisches Recht oder britische Vorschriften festgelegt werden. — Die freiwillige schrittweise Einführung im Vereinigten Königreich kann länger fortgesetzt werden, aber eine IFRS-Erklärung kann die Erleichterung nicht über das erste IFRS-Jahr hinaus in Anspruch nehmen.
Konformität während der ausschließlichen Klimaberichterstattung Das IFRS-Schulungsmaterial bestätigt, dass eine klimabezogene Berichterstattung im ersten Jahr weiterhin die IFRS-Konformität unterstützen kann, wenn alle anwendbaren Anforderungen erfüllt sind. Paragraph 73A untersagt eine Erklärung der Konformität mit UK SRS S1, wenn E3 angewendet wird. — Derselbe Bericht zur ausschließlichen Klimaberichterstattung kann zu unterschiedlichen Ergebnissen bei den Erklärungen nach britischen und nach IFRS-Grundlagen führen.
Lokale regulatorische Überlagerung Die Übernahme in einer Rechtsordnung kann lokale Anforderungen festlegen, aber IFRS S1 selbst enthält die britischen spezifischen Paragraphen nicht. Die Paragraphen 73B und E5 machen die Anwendung von Companies Act, FCA oder anderen zuständigen britischen Vorschriften abhängig. — Die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und die Einhaltung auf Standardebene müssen getrennt beurteilt werden.

Unterschied 1 – Optionalität von SASB

IFRS S1 verlangt von einem Unternehmen, bei der Anwendung der einschlägigen Paragraphen zu Quellen von Leitlinien, auf die Anwendbarkeit von SASB-Angabethemen und -Kennzahlen Bezug zu nehmen und diese zu berücksichtigen. Das Unternehmen kann zu dem Schluss kommen, dass ein bestimmtes SASB-Element nicht anwendbar ist, aber der Prozess der Berücksichtigung ist erforderlich.

UK SRS S1 ändert in den Paragraphen 55(a) und 58(a) „shall“ in „may“. Ein britischer Berichterstatter ist nach diesen Paragraphen nicht verpflichtet, den spezifischen SASB-Berücksichtigungsschritt durchzuführen.

Dies beseitigt nicht die Notwendigkeit branchenrelevanter Informationen. Das Unternehmen muss weiterhin wesentliche Risiken und Chancen ermitteln und, sofern kein spezifischer britischer Standard besteht, nach eigenem Ermessen relevante und getreu dargestellte Informationen bereitstellen. Es muss die Standards, Verlautbarungen, Branchenpraktiken und anderen Quellen von Leitlinien angeben, die tatsächlich angewendet wurden.

Kontrolle bei dualem Anspruch

Bei einer dualen Erklärung nach britischer Grundlage und nach IFRS ist ein Nachweis der SASB-Berücksichtigung aufzubewahren, selbst wenn die britische Methodik britische Vorschriften, die Praxis von Vergleichsunternehmen, CDSB-Materialien, ESRS, GRI, TNFD oder unternehmensspezifische Kennzahlen verwendet. Der Nachweis sollte Folgendes zeigen:

die berücksichtigte(n) anwendbare(n) SASB-Branche(n);

die geprüften relevanten Angabethemen und Kennzahlen;

ausgewählte, angepasste oder verworfene Elemente;

die Gründe für die Nichtanwendbarkeit;

verwendete alternative Quellen; und

die Genehmigung durch den Prüfer.

Eine Erklärung, dass „SASB im Vereinigten Königreich optional ist“, belegt die Prozessanforderung nach IFRS nicht.

Unterschied 2 – Inkrafttreten und erstmalige Anwendung

IFRS S1 ist für jährliche Berichtszeiträume wirksam, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist, wenn IFRS S2 gleichzeitig angewendet wird.

UK SRS S1 entfernt das vom Standardsetzer festgelegte Inkrafttreten. Ein freiwilliger Anwender kann den Berichtszeitraum wählen, ab dem er den Standard anwendet. Falls britisches Recht oder britische Vorschriften später eine Anwendung verlangen, kann die zuständige Stelle den Beginn des Zeitraums festlegen.

Das Fehlen eines britischen Inkrafttretens bedeutet nicht, dass das Unternehmen die Entscheidung zur erstmaligen Anwendung informell treffen kann. Es sollte dokumentieren:

den ersten jährlichen Berichtszeitraum für UK SRS S1;

ob der Bericht freiwillig oder vorgeschrieben ist;

den ersten jährlichen Berichtszeitraum für eine etwaige Erklärung nach IFRS S1;

ob sich die Zeiträume unterscheiden;

welche Übergangsbestimmungen nach jeder Grundlage verfügbar sind; und

jede lokale Vorschrift, die eine Erleichterung nach einem Standard einschränkt oder ersetzt.

Eine Gruppe kann daher ein britisches Jahr der erstmaligen Anwendung von UK SRS haben, das vom Jahr der erstmaligen Anwendung von IFRS S1 des Mutterkonzerns abweicht. Die Berichtsunterlagen müssen beide Zeitachsen bewahren.

Unterschied 3 – Zeitplan der Veröffentlichung im ersten Jahr

IFRS S1 Paragraph E4 erlaubt es einem Unternehmen, in seinem ersten Jahr die nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben nach der Veröffentlichung des zugehörigen Abschlusses zu berichten, vorbehaltlich bestimmter Fristen im Zusammenhang mit der Zwischenberichterstattung oder einer Begrenzung auf neun Monate.

Die britische Regierung hat diese Erleichterung aus UK SRS S1 gestrichen. Paragraph 64 verlangt, dass die nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben gleichzeitig mit dem zugehörigen Abschluss berichtet werden und denselben Berichtszeitraum abdecken.

Dieser Unterschied verändert die Projektgestaltung. Ein erstmals nach britischen Vorgaben berichtendes Unternehmen kann nicht planen, den Nachhaltigkeitsbericht Monate nach dem Jahresbericht fertigzustellen und zugleich die Einhaltung von UK SRS S1 zu beanspruchen. Finanzen, Nachhaltigkeit, Risiko, Recht, Daten und die Genehmigung durch das Leitungsorgan müssen in den Abschlussprozess des Jahresberichts integriert werden.

Folge für eine doppelte Geltendmachung

Ein Bericht im ersten Jahr, der innerhalb des IFRS-E4-Zeitfensters veröffentlicht wird, könnte eine Geltendmachung nach IFRS stützen, würde aber normalerweise gegen UK Paragraph 64 verstoßen. Eine kombinierte Geltendmachung sollte daher den strengeren britischen Zeitplan für die gleichzeitige Veröffentlichung verwenden, sofern nicht eine andere anwendbare britische Vorschrift die Position ausdrücklich ändert.

Unterschied 4 – Dauer der Erleichterung für ausschließlich klimabezogene Angaben

IFRS S1 Paragraph E5 erlaubt eine erstmalige Berichterstattung zu Klimathemen nur in dem ersten jährlichen Berichtszeitraum, in dem IFRS S1 angewendet wird. Das Unternehmen wendet IFRS S1 insoweit an, als dies die Angabe klimabezogener Risiken und Chancen nach IFRS S2 unterstützt, und legt die Nutzung der Erleichterung offen.

UK SRS S1 Paragraph E3 verwendet dasselbe Konzept der ausschließlich klimabezogenen Angaben, hebt jedoch die Begrenzung auf das erste Jahr auf. Paragraph E5 macht seine Verfügbarkeit von britischem Recht oder britischen Vorschriften abhängig, wenn die Anwendung verpflichtend ist.

Für ein freiwillig nach britischen Vorgaben berichtendes Unternehmen erlaubt der Text daher eine ausschließlich klimabezogene Berichterstattung über ein Jahr hinaus, sofern eine einschlägige britische Vorschrift die Erleichterung nicht begrenzt. Für den vorgeschlagenen FCA-Weg deutete CP26/5 eine zweijährige Verschiebung der nicht klimabezogenen Angaben für die erste Kohorte an. Das ist ein Vorschlag und nicht die Standarddauer für jeden Anwender.

Erstes IFRS-Jahr: Das Unternehmen kann sowohl für die IFRS-Erleichterung zur erstmaligen Berichterstattung zu Klimathemen als auch für die britische Regelung zu ausschließlich klimabezogenen Angaben infrage kommen.

Zweites oder späteres IFRS-Jahr: Die IFRS-Erleichterung ist nicht mehr verfügbar, selbst wenn das britische Unternehmen E3 weiterhin freiwillig oder im Rahmen einer britischen regulatorischen Übergangsregelung nutzt.

Ein ausschließlich britischer Klimabericht nach dem ersten Jahr sollte nicht den Eindruck erwecken, dass IFRS S1 eingehalten wird.

Unterschied 5 – Konformitätserklärung bei ausschließlich klimabezogener Berichterstattung

Dies ist der wesentliche Unterschied bei der Geltendmachung.

Offizielles IFRS-Schulungsmaterial erläutert, dass ein Unternehmen, das die IFRS S1-Erleichterung für die erstmalige Berichterstattung zu Klimathemen im ersten Jahr nutzt, weiterhin die Einhaltung von IFRS S1 und IFRS S2 erklären kann, wenn es alle unter der Erleichterung anwendbaren Anforderungen anwendet.

UK SRS S1 Paragraph 73A verfolgt einen anderen Ansatz. Ein Unternehmen, das Paragraph E3 nutzt:

darf nicht erklären, dass es UK SRS S1 einhält; und

muss die Nutzung der Regelung offenlegen.

Das Unternehmen wird nicht automatisch daran gehindert, die Einhaltung von UK SRS S2 zu erklären, sofern die einschlägigen Grundlagen von S1, die Anforderungen von S2 und die Angaben zur Erleichterung erfüllt sind.

Beispiele für Ergebnisse der Geltendmachung

Die Konformitätserklärung sollte erst abgefasst werden, nachdem das Fachteам jede Erleichterung und jede ungelöste Lücke klassifiziert hat.

In der Praxis

Berichterstattungsansatz Geltendmachung nach UK SRS S1 Geltendmachung nach IFRS S1
Vollständige Berichterstattung nach S1/S2 mit Erfüllung aller Anforderungen Möglich. Möglich, vorbehaltlich IFRS-spezifischer Unterschiede.
Ausschließlich klimabezogene Angaben im ersten britischen und ersten IFRS-Jahr Nach UK 73A nicht zulässig. Unter IFRS E5 potenziell möglich, wenn alle geltenden Anforderungen erfüllt sind und die Nutzung offengelegt wird.
Nur Klimaangaben nach dem ersten IFRS-Jahr Nach UK 73A nicht zulässig. Als Weg zur Erfüllung von IFRS S1 nicht verfügbar.
Teilweiser S1-konformer Bericht ohne E3-Grundlage Nicht zulässig. Nicht zulässig.

Unterschied 6 – regulatorischer Vorrang des Vereinigten Königreichs

Die Absätze 73B und E5 des UK SRS S1 erkennen an, dass der Companies Act, die FCA oder eine andere zuständige Behörde des Vereinigten Königreichs festlegen kann, wie der Standard anzuwenden ist, wenn die Berichterstattung verpflichtend ist. Dies kann sich auswirken auf:

die Verfügbarkeit und Dauer der Bestimmung zu ausschließlich klimabezogenen Angaben;

die Grundlage der Konformität;

den Ort der Berichterstattung;

Anforderungen an Erläuterungen;

den Zeitplan für die Übergangsregelungen; und

das Zusammenspiel mit anderen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben.

Ein Unternehmen kann daher eine lokale Comply-or-explain-Regel erfüllen, ohne eine vollständige Erklärung nach UK SRS S1 abgeben zu können. Umgekehrt kann ein freiwilliger Bericht den Standard erfüllen, aber dennoch eine separate gesetzliche Vorgabe zum Ort oder zur Einreichung nicht erfüllen.

Die Datei für die duale Berichterstattung sollte drei statt zwei Spalten enthalten:

1. Anforderungen nach UK SRS S1;

2. Anforderungen nach IFRS S1; und

3. geltende rechtliche oder regulatorische Vorgaben des Vereinigten Königreichs.

Unterschiede bei Vergleichsinformationen nach der Berichterstattung nur zu Klimaangaben

Beide Standards entlasten erstmalige Berichterstatter im ersten jährlichen Berichtszeitraum von Vergleichsinformationen. Beide behandeln außerdem die spätere Einführung einer umfassenderen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach einer zunächst auf Klimaangaben beschränkten Berichterstattung.

Absatz E4(b) des UK SRS S1 verknüpft die Entlastung bei Vergleichsinformationen zur umfassenderen Nachhaltigkeit mit dem zweiten jährlichen Berichtszeitraum, in dem die Berichtseinheit E3 nicht mehr anwendet. Dies trägt einem Zeitraum mit ausschließlich klimabezogenen Angaben im Vereinigten Königreich Rechnung, der länger als ein Jahr dauern kann.

Der Berichterstattungskalender sollte daher nach Themen ausweisen:

das erste Jahr der Offenlegung von Klimaangaben;

das erste Jahr der Offenlegung umfassenderer Nachhaltigkeitsinformationen;

das erste Jahr, in dem Vergleichsinformationen zu Klimaangaben erforderlich sind; und

das erste Jahr, in dem Vergleichsinformationen zu nicht klimabezogenen Angaben erforderlich sind.

Gehen Sie nicht davon aus, dass eine einzige Kennzeichnung für das „erste Jahr“ für jede Kennzahl und jede narrative Angabe gilt.

In der Praxis

Entscheidungsmatrix für die duale Konformität

Prüfung Frage nach UK SRS S1 Frage nach IFRS S1 – erforderliche Nachweise
Berichtszeitraum Welcher erste Zeitraum im Vereinigten Königreich wurde gewählt oder ist vorgeschrieben? Welcher Zeitraum ist der IFRS-Zeitraum der erstmaligen Anwendung? – Begründungspapier und Zeitraumregister.
Anwendung von S2 Wurde UK SRS S2 gleichzeitig angewendet? Wurde IFRS S2 gleichzeitig angewendet? — Matrix der Standards und Klimabericht.
SASB War ein Prozess für britische Quellen vertretbar und wurde er offengelegt? Wurde auf SASB verwiesen und SASB berücksichtigt? — Entscheidungsprotokoll zur Auswahl der Leitlinien.
Zeitpunkt Wurden die Angaben zusammen mit dem Jahresabschluss veröffentlicht? Falls später, war die Berechtigung nach IFRS E4 erfüllt? — Veröffentlichungskalender und Aufzeichung der Genehmigung.
Nur klimabezogen Wurde UK E3 verwendet und offengelegt? Wurde IFRS E5 nur im ersten IFRS-Jahr verwendet und offengelegt? — Register der Erleichterungen.
Vergleichsinformationen Wurden die Anforderungen von UK E1/E4 nach Themenbereich angewendet? Wurden die Anforderungen von IFRS E3/E6 angewendet? — Vergleichsmatrix.
Konformitätsaussage Erlaubt UK Absatz 72 die Aussage unter Berücksichtigung von 73A/73B? Erlaubt IFRS Absatz 72 die Aussage? — Separate Begründungen und Genehmigungen für die Aussagen.
Lokale Regelung Verändert die FCA, der Companies Act oder eine andere Regelung die Anwendung? Erlaubt die lokale Ergänzung weiterhin eine Aussage zur Anwendung von IFRS? — Rechtliche Anwendbarkeitsunterlage.

Hypothetischer Doppelberichterstatter

Eine britische Muttergesellschaft wendet UK SRS freiwillig für 2027 an, und ihre internationalen Investoren bitten um eine Konformitätserklärung nach IFRS S1 und S2. Das Unternehmen plant für 2027 eine ausschließlich klimabezogene Berichterstattung und möchte den Nachhaltigkeitsbericht sechs Monate nach dem Abschluss veröffentlichen.

Der Vorschlag führt zu zwei Konflikten bei den Konformitätsaussagen:

1. UK SRS S1 Absatz 73A verhindert eine UK SRS S1-Konformitätsaussage, solange E3 verwendet wird; und

2. Absatz 64 des Vereinigten Königreichs enthält nicht die IFRS-Erleichterung für die verzögerte Veröffentlichung im ersten Jahr.

Das Unternehmen könnte den Plan neu gestalten, indem es die klimabezogenen Angaben zusammen mit dem Abschluss veröffentlicht. Es könnte dann möglicherweise eine IFRS S1/S2-Konformitätsaussage für das erste Jahr mit Vorrang der Klimaberichterstattung abgeben, sofern alle anwendbaren IFRS-Anforderungen erfüllt sind. Es könnte weiterhin keine UK SRS S1-Konformitätsaussage abgeben, könnte jedoch eine UK SRS S2-Konformitätsaussage mit der erforderlichen Offenlegung der Inanspruchnahme der Erleichterung prüfen.

Im folgenden Jahr würde eine vollständige IFRS S1-Konformitätsaussage eine Ausweitung über den Klimabereich hinaus erfordern. Eine Fortsetzung der ausschließlich klimabezogenen Berichterstattung nach UK E3 würde die IFRS-Übergangserleichterung nicht ausweiten.

Dieses Beispiel dient der Veranschaulichung und erfordert eine unternehmensspezifische rechtliche und fachliche Prüfung.

In der Praxis

Häufige Vergleichsfehler

Fehler Warum dies falsch ist Kontrollmaßnahme
„UK SRS S1 ist IFRS S1 mit einer britischen Bezeichnung.“ Quellverpflichtungen, zeitliche Erleichterungen, Dauer der ausschließlich klimabezogenen Berichterstattung und Konformitätsaussagen unterscheiden sich. Führen Sie ein Differenzregister auf Absatzebene.
„SASB ist optional, daher ist die Branchenanalyse optional.“ UK SRS verlangt weiterhin relevante und getreu repräsentierte Informationen sowie die Offenlegung der verwendeten Quellen. Dokumentieren Sie alternative Quellen und die Begründung für die Branchenanalyse.
„Die IFRS-Erleichterung für den zeitlichen Ablauf im ersten Jahr gilt für UK SRS.“ Die Erleichterung wurde aus UK SRS S1 entfernt. Verwenden Sie für eine duale Konformitätsaussage den britischen Zeitplan mit gleichzeitiger Veröffentlichung.
„Eine ausschließlich klimabezogene Berichterstattung kann Konformität mit beiden Standards erklären.“ Absatz 73A des Vereinigten Königreichs verhindert die UK-S1-Konformitätsaussage, während die IFRS-Berechtigung nur im ersten Jahr gilt. Genehmigen Sie eine getrennte Formulierung der Konformitätsaussagen.
„Ein lokaler Bericht nach dem Prinzip »compli or explain« ist UK-SRS-konform.“ Regulatorische Compliance und Normenkonformität sind unterschiedliche Prüfungen. Gleichen Sie die endgültige Rechtsvorschrift mit Paragraph 72 ab.
„Ein Erstanwendungsdatum reicht aus.“ Die Inkrafttretensdaten für UK, IFRS und lokale Vorschriften können voneinander abweichen. Führen Sie einen Übergangskalender mit mehreren Grundlagen.

Bereitschaft

Checkliste für die technische Prüfung

  • Die genauen Ausgaben von UK SRS S1 und IFRS S1 sind dokumentiert.
  • Die Erstanwendungsdaten für UK und IFRS sind getrennt dokumentiert.
  • Die Anforderung zur Berücksichtigung von SASB wurde für die IFRS-Aussage geprüft.
  • Der Veröffentlichungszeitpunkt erfüllt UK paragraph 64.
  • Die Eignung und Dauer der ausschließlichen Klimaberichterstattung wurden nach beiden Grundlagen geprüft.
  • Die Einschränkung der Aussage nach UK paragraph 73A spiegelt sich in der Formulierung wider.
  • Erleichterungen bei Vergleichsinformationen werden für Klima- und Nichtklimainformationen getrennt nachverfolgt.
  • Der Companies Act, FCA oder eine andere UK-Zusatzregelung wurde geprüft.
  • Die Compliance-Erklärungen für UK und IFRS verfügen über separate Freigabevermerke.

Sources

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