Short answer
The answer, before the reasoning
UK SRS S1 legt eine Hierarchie und kein Menü gleichwertiger Rahmenwerke fest. Das Unternehmen wendet zunächst die anwendbaren UK Sustainability Reporting Standards an.
Wenn kein spezifischer Standard ein wesentliches Risiko oder eine wesentliche Chance abdeckt, übt es Ermessen aus, um relevante und getreu repräsentative Informationen zu bestimmen. SASB, CDSB, andere auf Investoren ausgerichtete Standardsetzer, Vergleichsunternehmen, GRI und ESRS sind mögliche Quellen, vorbehaltlich spezifischer Bedingungen. TNFD und eine breitere Branchenpraxis können die Analyse unterstützen, sind unter UK SRS S1 jedoch nicht automatisch maßgeblich. Das Unternehmen muss Definitionskonflikte klären, Wesentlichkeit anwenden und die tatsächlich verwendeten Quellen und Branchen offenlegen.
Technischer Status. Der endgültige UK SRS S1 wurde am 25. Februar 2026 zur freiwilligen Anwendung veröffentlicht. Der endgültige Wortlaut des UK SRS macht spezifische Verweise auf SASB optional. Künftige Vorschriften der FCA, des Companies Act oder sektorspezifische Vorschriften können beeinflussen, wie der Standard bei verpflichtender Berichterstattung angewendet wird.
Einschränkung. Dieser Artikel erläutert die Quellenhierarchie und Kontrollen. Er begründet keine Gleichwertigkeit zwischen Rahmenwerken, bestimmt nicht die wesentlichen Informationen eines Unternehmens und ersetzt keine spezialisierte rechtliche, technische oder prüferische Überprüfung.
Warum die Quellenhierarchie wichtig ist
UK SRS S1 ist so konzipiert, dass es auch dann angewendet werden kann, wenn kein themenspezifischer UK Sustainability Reporting Standard existiert. Zum Zeitpunkt dieses Artikels ist UK SRS S2 der spezifische Klimastandard. Für andere wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen verlangt UK SRS S1 die Ausübung von Ermessen.
Diese Flexibilität birgt zwei entgegengesetzte Risiken:
Unterberichterstattung, weil das Team annimmt, dass keine Anforderung besteht, wenn kein spezifischer Standard existiert; und
Anhäufung von Rahmenwerken, weil das Team jeden verfügbaren Standard kombiniert, ohne Unterschiede bei Zielgruppe, Wesentlichkeit, Abgrenzung oder Methodik zu klären.
Das richtige Modell ist weder „SASB für alles verwenden“ noch „das Rahmenwerk auswählen, das am einfachsten ist“. Es handelt sich um eine kontrollierte Abfolge: UK SRS anwenden, den Informationsbedarf bestimmen, zulässige Quellen nutzen, sofern dies hilfreich ist, Konflikte klären, nach wesentlichen Informationen filtern und offenlegen, was tatsächlich angewendet wurde.
In der Praxis
Schnelle Orientierung
| Quelle | Rolle unter dem endgültigen UK SRS S1 | Kernbedingung |
|---|---|---|
| Anwendbares UK SRS | Primäre Anforderung | Den Standard anwenden, der das Risiko oder die Chance spezifisch abdeckt. |
| SASB-Angabenthemen | Optionale Grundlage zur Bestimmung von Risiken und Chancen | Kann berücksichtigt werden; kann als nicht anwendbar eingestuft werden. |
| SASB-Kennzahlen | Optionale Eingabe zur Ermittlung der anwendbaren Kennzahlen | Kann berücksichtigt werden; Absatz 48 verlangt weiterhin branchenbezogene Kennzahlen. |
| CDSB-Leitlinien zu Wasser und Biodiversität | Optionale Quelle | Nur insoweit verwenden, als sie nicht im Widerspruch zu den UK SRS stehen. |
| Andere Standardsetzer | Optionale Quelle | Verlautbarungen sollten darauf ausgerichtet sein, den Bedürfnissen der Nutzer von Abschlüssen für allgemeine Zwecke zu entsprechen, und dürfen nicht im Widerspruch dazu stehen. |
| Vergleichsunternehmen und Branchenpraxis | Optionale Eingabe für Vergleich und Vollständigkeit | Die Praxis in derselben Branche oder Region ersetzt nicht das unternehmensspezifische Ermessen. |
| GRI Standards und ESRS | Quellen in Anhang C | Müssen das S1-Ziel unterstützen, dürfen nicht im Widerspruch dazu stehen und dürfen wesentliche Informationen nach den UK SRS nicht verschleiern. |
| TNFD | Unterstützende Praxis, in Absatz 55, 58 oder Anhang C nicht ausdrücklich genannt | Nur über einen vertretbaren Quellenweg verwenden und nicht als automatische Anforderung der UK SRS darstellen. |
1. Mit den anwendbaren britischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung beginnen
Die Paragraphen 54 und 56 stellen die UK Sustainability Reporting Standards an die erste Stelle. Wenn ein spezieller UK SRS gilt, verwendet die berichtende Einheit diesen Standard, um Risiken und Chancen sowie die geltenden Angabepflichten zu identifizieren.
Für das Klima enthält UK SRS S2 themenspezifische Anforderungen. UK SRS S1 stellt weiterhin die allgemeinen Konzepte bereit, die S2 unterstützen, einschließlich Wesentlichkeit, berichtende Einheit, verbundene Informationen, Quellen für Leitlinien, zeitliche Einordnung, Vergleichsinformationen, Ermessensentscheidungen und Fehler.
Ein externer Rahmen kann nicht verwendet werden, um eine geltende Anforderung eines UK SRS einzuengen, zu ersetzen oder außer Kraft zu setzen. Er kann die Umsetzung unterstützen, sofern er keinen Konflikt erzeugt oder wesentliche Informationen verschleiert.
2. Zwei Quellenentscheidungen getrennt treffen
UK SRS S1 trifft zwei miteinander verbundene, aber unterschiedliche Entscheidungen.
Identifizierung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen
Die Paragraphen 54-55 behandeln die Quellen, die verwendet werden, um nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen zu identifizieren, von denen vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die Aussichten der berichtenden Einheit beeinflussen.
Zusätzlich zu UK SRS kann die berichtende Einheit Folgendes berücksichtigen:
SASB-Angabethemen;
CDSB-Anwendungsleitlinien zu Wasser und Biodiversität;
Verlautbarungen anderer Standardsetzer, die für Nutzer von Finanzberichten mit allgemeinem Verwendungszweck bestimmt sind; und
Risiken und Chancen, die von Einheiten derselben Branche oder geografischen Region identifiziert wurden.
Identifizierung der offenzulegenden Informationen und Kennzahlen
Die Paragraphen 56-58 behandeln die geltenden Angabepflichten. Wenn kein spezieller UK SRS besteht, verlangt Paragraph 57 eine Ermessensentscheidung zur Identifizierung von Informationen, die:
für die Entscheidungen der Nutzer relevant sind; und
eine getreue Darstellung des Risikos oder der Chance sind.
Paragraph 58 nennt anschließend optionale Quellen, darunter SASB-Kennzahlen, CDSB, andere auf Anleger ausgerichtete Standardsetzer, Angaben von Vergleichsunternehmen und die Quellen in Appendix C.
Diese Unterscheidung ist wichtig. Eine Quelle kann dabei helfen, ein Risiko zu identifizieren, ohne die passende Kennzahl bereitzustellen. Ebenso kann eine nützliche Kennzahl aus einer Quelle entnommen werden, selbst wenn der umfassendere Wesentlichkeitsprozess der Quelle nicht übernommen wird.
Abbildung 1. UK SRS S1 schafft eine Hierarchie verpflichtender Quellen, Bedingungen für Ermessensentscheidungen und optionaler Eingaben. Originale Praxisgrafik der London Reporting Academy.
3. SASB als optionale, strukturierte Branchenquelle verwenden
Die SASB Standards enthalten Branchenbeschreibungen, Angabethemen, Kennzahlen, Aktivitätsmessgrößen und technische Protokolle. Nach UK SRS S1 wurde die spezifische Pflicht zur Bezugnahme auf SASB und zu dessen Berücksichtigung in IFRS S1 in eine Erlaubnis geändert.
Eine belastbare SASB-Bewertung sollte weiterhin Folgendes zeigen:
1. welche Tätigkeiten welchen SASB-Branchen zugeordnet wurden;
2. welche Angabethemen und Kennzahlen berücksichtigt wurden;
3. welche ausgewählt, angepasst oder abgelehnt wurden;
4. warum eine scheinbare Branchenübereinstimmung nicht relevant war; und
5. wie das Ergebnis die Anforderung von Paragraph 48 zu branchenbezogenen Kennzahlen erfüllt.
Die berichtende Einheit sollte keine dieser nicht belegten Aussagen machen:
„SASB ist nach UK SRS S1 verpflichtend“; oder
„SASB ist optional, daher ist eine branchenbasierte Analyse nicht erforderlich.“
Die erste Aussage übertreibt den endgültigen Wortlaut des UK SRS. Die zweite ignoriert das erforderliche Ergebnis.
4. CDSB für Wasser und Biodiversität nur unter Einhaltung der zulässigen Bedingungen verwenden
Die Paragraphen 55(b)(i) und 58(b)(i) nennen ausdrücklich die CDSB Framework Application Guidance für Angaben zu Wasser und Biodiversität.
Diese Leitlinien können Teams dabei helfen, Folgendes zu identifizieren:
Abhängigkeiten und Risikopfade;
Informationen zu Exposition, Management und Leistung;
eine nützliche narrative Struktur;
mögliche Kennzahlen; und
Zusammenhänge mit finanziellen Auswirkungen.
Ihre Aufnahme bedeutet nicht, dass jede CDSB-Anforderung zu einer Anforderung des UK SRS wird. Das Berichtsteam muss Definitionen, Berichtsgrenze, Wesentlichkeit, Zeitraum und Darstellung mit UK SRS S1 vergleichen.
Die IFRS Foundation hat erklärt, dass CDSB-Materialien nützlich bleiben, bis der ISSB Standards zu diesen Themen herausgibt. Für eine nach UK SRS berichtende Einheit bleibt der endgültige britische Text die maßgebliche Quelle.
5. Andere Standardsetzer nur verwenden, wenn ihr Zweck passt
Die Paragraphen 55(b)(ii) und 58(b)(ii) beziehen sich auf Verlautbarungen anderer Standardsetzungsgremien, deren Anforderungen darauf ausgelegt sind, den Informationsbedarf der Nutzer von Finanzberichten mit allgemeinem Verwendungszweck zu erfüllen.
Diese Bedingung ist wichtig. Sie ist keine Erlaubnis, irgendeinen Nachhaltigkeitsrahmen zu übernehmen. Das Team sollte fragen:
Wer sind die vorgesehenen Nutzer?
Welche Entscheidungen soll die Information unterstützen?
Ist die Wesentlichkeitsperspektive mit dem Ziel von S1 vereinbar?
Behandelt die Quelle die Aussichten der berichtenden Einheit über die kurze, mittlere und lange Frist?
Steht sie im Konflikt mit der Terminologie oder den Anforderungen des UK SRS?
Dokumentieren Sie die Schlussfolgerung. Das Vorhandensein eines externen Standards begründet nicht, dass sein gesamter Inhalt relevant oder wesentlich ist.
6. Vergleichsunternehmen und Branchenpraxis als Belege, nicht als maßgebliche Grundlage verwenden
Die Berichterstattung von Vergleichsunternehmen kann Vollständigkeit und Vergleichbarkeit verbessern. Sie kann verbreitete Kennzahlen, Risikopfade, Einheiten und Fragen von Anlegern sichtbar machen.
Die Praxis von Vergleichsunternehmen hat jedoch Einschränkungen:
ein Vergleichsunternehmen kann ein anderes Geschäftsmodell oder eine andere Abgrenzung haben;
die Angabe kann durch eine andere Rechtsordnung bestimmt sein;
die Kennzahl kann ungeprüft oder unzureichend definiert sein;
das Vergleichsunternehmen kann einen älteren Rahmen verwenden; und
eine weitverbreitete Praxis kann für die berichtende Einheit dennoch unwesentlich sein.
Verwenden Sie eine kontrollierte Gruppe von Vergleichsunternehmen und halten Sie fest, warum jedes Vergleichsunternehmen vergleichbar ist. Trennen Sie Verbreitung von technischer Eignung. Eine von acht Vergleichsunternehmen offengelegte Kennzahl ist nicht automatisch wesentlich, und eine unternehmensspezifische Kennzahl, die von keinem Vergleichsunternehmen verwendet wird, kann dennoch erforderlich sein.
7. GRI und ESRS über Appendix C anwenden – nicht als automatische Entsprechungen
Appendix C besagt, dass eine berichtende Einheit auf die GRI Standards und ESRS Bezug nehmen und sie berücksichtigen darf, wenn kein spezieller UK SRS gilt, jedoch nur insoweit, als sie:
dazu beitragen, das Ziel von UK SRS S1 zu erfüllen; und
nicht im Konflikt mit UK SRS stehen.
Appendix C besagt außerdem, dass nach UK SRS erforderliche wesentliche Informationen nicht verschleiert werden dürfen. Die Anwendung von GRI oder ESRS ohne Anwendung von UK SRS unterstützt keine ausdrückliche und vorbehaltlose Aussage über die Einhaltung von UK SRS.
Zu prüfende Definitionskonflikte
Ein Projekt zur dualen Berichterstattung kann Daten und Nachweise wiederverwenden. Es sollte jedoch unterschiedliche Schlussfolgerungen der Rahmenwerke nicht zu einer undifferenzierten Aussage zusammenführen.
In der Praxis
| Thema | Kontrollfrage nach UK SRS S1 |
|---|---|
| Vorgesehene Zielgruppe | Erfüllt die Information den Bedarf der primären Nutzer in Finanzberichten mit allgemeinem Verwendungszweck? |
| Wesentlichkeit | Führt die Wesentlichkeitsbeurteilung der Quelle zu Informationen, die die Entscheidungen der Nutzer über die Aussichten der berichtenden Einheit beeinflussen könnten? |
| Berichtsgrenze | Verwendet die Quelle dasselbe berichtende Unternehmen und denselben relevanten Wertschöpfungskettenumfang? |
| Auswirkungen betreffende Informationen | Steht die Auswirkung mit einem nachhaltigkeitsbezogenen Risiko oder einer nachhaltigkeitsbezogenen Chance in Verbindung, die die Aussichten beeinflusst, oder wird sie ohne diesen Zusammenhang übernommen? |
| Metrikdefinition | Sind Einheit, Grundgesamtheit, Zeitraum, Nenner und Methode kompatibel? |
| Konformitätserklärung | Unterscheidet der Bericht die Anwendung von UK SRS klar von Informationen, die unter Verwendung eines anderen Rahmenwerks hinzugefügt wurden? |
8. TNFD sorgfältig einordnen
TNFD enthält Empfehlungen und Leitlinien zu naturbezogenen Abhängigkeiten, Auswirkungen, Risiken und Chancen. Sie können bei der Identifizierung naturbezogener Themen, der Strukturierung von Informationen zu Governance und Strategie sowie der Organisation einer Naturbewertung wertvoll sein.
Final UK SRS S1 führt TNFD in den Paragraphen 55, 58 oder Appendix C nicht ausdrücklich auf. Daher:
TNFD nicht als ausdrücklich benannte verpflichtende oder bevorzugte Quelle für UK SRS beschreiben;
den rechtlichen oder technischen Weg identifizieren, über den TNFD-Informationen berücksichtigt werden;
prüfen, ob die Informationen das Ziel von S1 erfüllen und nicht im Widerspruch dazu stehen;
den Wesentlichkeitsfilter verwenden, statt alle TNFD-Empfehlungen zu übernehmen; und
TNFD oder Branchenpraxis gemäß Paragraph 59 offenlegen, wenn sie tatsächlich angewendet wurden.
In der Praxis kann TNFD eine auf CDSB, SASB, anderen Standardsetzern oder Branchenpraxis basierende Analyse unterstützen. Die genaue Einordnung sollte überprüft und dokumentiert werden, statt sie vorauszusetzen.
9. Konflikte vor der Erstellung des Entwurfs lösen
Ein Quellenkonflikt ist nicht auf einen direkten Widerspruch beschränkt. Er kann entstehen, wenn zwei Quellen dasselbe Wort unterschiedlich verwenden oder unterschiedliche Grundgesamtheiten messen.
Mindestens Folgendes prüfen:
1. Zielsetzung und Adressaten — auf Investoren ausgerichtete Informationen im Vergleich zu einer umfassenderen Berichterstattung für Stakeholder oder über Auswirkungen;
2. Wesentlichkeitsschwelle — was Informationen wesentlich macht und auf welcher Ebene;
3. berichtendes Unternehmen — konsolidierter Konzern, Anlagen, Produkte, Projekte oder Grundgesamtheit der Wertschöpfungskette;
4. Zeithorizont — aktueller Zeitraum, Lebenszyklus oder langfristiger Entwicklungspfad;
5. Metrikmethode — Einheit, Nenner, Brutto-/Nettobehandlung, Schätzungen und Unsicherheit;
6. Darstellung — Aggregation, Disaggregation, Querverweise und verbundene Informationen; und
7. Aussage — Konformität, Übereinstimmung, Referenz oder Interoperabilität.
Wenn die Quelle nützlich ist, die Definition jedoch abweicht, kann das Unternehmen die Informationen anpassen und den Unterschied erläutern. Es sollte die externe Bezeichnung nicht beibehalten, wenn diese Bezeichnung die Nutzer irreführen würde.
Abbildung 2. Externe Informationen durchlaufen vor der Offenlegung Prüfungen der Quelle und des Wegs, des Konflikts, der Zielsetzung, der Qualität und der Wesentlichkeit. Ursprüngliche Praxisgrafik der London Reporting Academy.
10. Wesentlichkeit nach der Quellenauswahl anwenden
Eine zulässige Quelle identifiziert potenziell relevante Informationen; sie bestimmt die Wesentlichkeit nicht automatisch.
Das Team sollte jede potenzielle Angabe anhand des unternehmensspezifischen Wesentlichkeitsstandards prüfen. Es sollte fragen, ob vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass das Weglassen, die falsche Darstellung oder die Verschleierung der Informationen die Entscheidungen der Hauptnutzer beeinflusst.
Dies verhindert zwei häufige Fehler:
die Offenlegung jedes Datenpunkts, weil er in einem Rahmenwerk erscheint; und
der Ausschluss einer wesentlichen unternehmensspezifischen Tatsache, weil kein Rahmenwerk sie nennt.
Die Wesentlichkeitsentscheidung sollte auf der Ebene dokumentiert werden, auf der die Informationen beurteilt werden. Ein Thema kann wesentlich sein, während eine bestimmte Metrik es nicht ist, oder eine Metrik kann nur für eine bestimmte geografische Region oder Geschäftszeile wesentlich sein.
11. Versionen und Quellenänderungen kontrollieren
Ein Quellenverzeichnis sollte Folgendes erfassen:
Quellentitel und herausgebende Stelle;
Version, Veröffentlichungsdatum und Gültigkeitszeitraum;
URL oder kontrollierte Dokumentenkennung;
verwendete Paragraphen oder Abschnitte;
Rolle in der Analyse;
anwendbare Branchen oder Themen;
vorgenommene Anpassungen;
identifizierte und gelöste Konflikte;
verantwortliche Person und Prüfer; und
Auslöser für die Aktualisierung.
Die Versionskontrolle ist besonders wichtig, wenn eine Quelle unabhängig von UK SRS überarbeitet wird. Ein neues technisches SASB-Protokoll, eine ESRS-Änderung oder eine TNFD-Leitliniennotiz kann eine Metrikdefinition ändern, ohne UK SRS S1 zu ändern. Das Berichtsteam sollte beurteilen, ob sich die Änderung auf Vergleichsinformationen, Ziele, Kontrollen oder den Wortlaut der Angaben auswirkt.
12. Die tatsächlich angewendeten Quellen offenlegen
Paragraph 59 verlangt die Identifizierung von:
den spezifischen angewendeten Standards, Verlautbarungen, Branchenpraktiken und sonstigen Quellen; und
den in UK SRS, SASB oder anderen Branchenquellen angegebenen Branchen, die angewendet wurden, einschließlich bei der Identifizierung von Metriken.
Eine nützliche Angabe ist so spezifisch, dass sie verstanden wird, gibt jedoch das interne Quellenverzeichnis nicht wieder.
Beispielformulierung — an die Gegebenheiten des Unternehmens anpassen
Warum dies funktioniert: Sie identifiziert die tatsächlich verwendeten Quellen und Branchen, unterscheidet zwischen Anwendung und Berücksichtigung und weist auf Anpassungen hin.
Was hinzugefügt werden muss: die unternehmensspezifischen Risiken, die genauen Metriken, Unterschiede bei der Berichtsgrenze, die Wesentlichkeitsfeststellung und die Nachweise.
Hypothetisches Beispiel — naturbezogenes Lieferkettenrisiko
Kontext. Ein Lebensmittelhersteller identifiziert ein potenzielles Rohstoffversorgungsrisiko im Zusammenhang mit Wasserknappheit, dem Zustand von Ökosystemen und der Konzentration von Lieferanten.
Berücksichtigte Quellen. Das Team wendet UK SRS S1 an, berücksichtigt relevante SASB-Themen und -Metriken, verwendet CDSB-Leitlinien zu Wasser und Biodiversität zur Strukturierung des Risikopfads, prüft den naturbezogenen Bewertungsansatz von TNFD und untersucht Angaben von Vergleichsunternehmen. GRI- und ESRS-Metriken werden als mögliche Dateneingaben berücksichtigt.
Identifizierter Konflikt. Eine GRI-Metrik misst die Auswirkungen der Organisation auf Wasserressourcen über eine umfassendere Grundgesamtheit als die investorenorientierte Grenze des Versorgungsrisikos. Das Team behält die zugrunde liegenden Wasserdaten bei, entwickelt jedoch eine auf UK SRS ausgerichtete Angabe mit Fokus auf Lieferanten, Beschaffungsregionen, Exposition, Minderungsmaßnahmen und erwarteten finanziellen Auswirkungen.
Ergebnis. Der Bericht identifiziert die tatsächlich verwendeten Quellen, erläutert die angepasste Grenze und behauptet nicht, dass der TNFD- oder GRI-Prozess dem Prozess nach UK SRS S1 gleichwertig ist.
Einschränkung. Dies ist ein illustratives Szenario und kein vorgeschriebenes Modell für naturbezogene Angaben.
In der Praxis
Schwache gegenüber stärkeren Quellenangaben
| Schwach | Stärker |
|---|---|
| „Der Bericht folgt UK SRS, SASB, GRI, ESRS und TNFD.“ | „Der Bericht wendet UK SRS S1/S2 an. Er berücksichtigte die benannten SASB-Branchen, verwendete die CDSB-Leitlinien zu Wasser für ein wesentliches Wasserrisiko und nutzte ausgewählte GRI/ESRS-Informationen, sofern diese das S1-Ziel unterstützten und nicht im Widerspruch dazu standen. TNFD floss in den Bewertungsprozess ein, wurde jedoch nicht als Anforderung von UK SRS behandelt.“ |
| „Es wurde die beste Branchenpraxis verwendet.“ | „Das Unternehmen überprüfte eine definierte Vergleichsgruppe und benannte Branchenleitlinien. Das Quellenregister erfasst die Angaben und Kennzahlen, die durch die jeweilige Quelle beeinflusst wurden.“ |
| „Die Rahmenwerke sind aufeinander abgestimmt.“ | „Einige Datenfelder wurden wiederverwendet. Wesentlichkeit, Berichtsgrenze, Definitionen und Compliance-Schlussfolgerungen wurden getrennt bewertet.“ |
Häufige Fehler und Korrekturen
1. Alle Quellen gleich behandeln
Korrektur: die Rangfolge wahren: zuerst die anwendbaren UK SRS, zweitens die Beurteilung nach Absatz 57, drittens die zulässigen unterstützenden Quellen.
2. Ein gesamtes Rahmenwerk ohne eine Widerspruchsprüfung übernehmen
Korrektur: vor der Verwendung Ziel, Adressaten, Wesentlichkeit, Berichtsgrenze, Methode und Aussage vergleichen.
3. TNFD als benannte Anforderung von UK SRS bezeichnen
Korrektur: TNFD nur dann als unterstützende Praxis darstellen, wenn ein vertretbarer Ansatz und eine Wesentlichkeitsfeststellung vorliegen.
4. Die Verbreitung unter Vergleichsunternehmen als Nachweis der Compliance verwenden
Korrektur: Vergleichsunternehmen für Vergleichbarkeit und Vollständigkeit heranziehen, nicht als normative Autorität.
5. Die Wesentlichkeit von GRI, ESRS und UK SRS zu einer einzigen unerklärten Bewertung zusammenführen
Korrektur: die rahmenwerkspezifischen Entscheidungskriterien und Ergebnisse wahren, auch wenn Nachweise gemeinsam genutzt werden.
6. Quellen benennen, ohne Branchen oder Kennzahlen anzugeben
Korrektur: Absatz 59 mit spezifischen Quellen- und Brancheninformationen erfüllen, die mit den erstellten Angaben verknüpft sind.
7. Die Versionen der Quellen nicht aktualisieren
Korrektur: ein Quellenregister mit Geltungszeitraum, Änderungsprotokoll und Auslösern für Überprüfungen führen.
Bereitschaft
Nachweis-Checkliste
- anwendbare Anforderungen von UK SRS und die Quellenzuordnungen für Risiken und Angaben;
- Bewertung von SASB-Branchen und -Themen;
- Bewertungen von CDSB, anderen Standardsetzern und Vergleichsunternehmen;
- Prüfungen der Bedingungen in Anhang C von GRI/ESRS;
- Ansatz und Einschränkungshinweis zu TNFD oder zur Branchenpraxis;
- Entscheidungen zu Widersprüchen, Definitionen und wesentlichen Informationen;
- Nachverfolgbarkeit von der Quelle bis zur Angabe und das Versions-/Aktualisierungsregister; und
- Entwurf der Angabe nach Absatz 59 mit Ersteller, Prüfer und Governance-Genehmigung.
Selbstprüfung
- Kann das Team erläutern, welche Quelle für die Risikoidentifizierung und welche für die Gestaltung der Angabe verwendet wurde?
- Hat jede externe Quelle einen Konfliktfreiheits- und Wesentlichkeitstest bestanden?
- Unterscheidet der Bericht zwischen der Wiederverwendung von Daten und der Gleichwertigkeit von Rahmenwerken?
- Kann ein Prüfer die Angabe nach Absatz 59 bis zum Quellenregister zurückverfolgen?
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