Short answer
The answer, before the reasoning
Ja, aber nicht automatisch. UK SRS S1 basiert auf IFRS S1 und ist eng daran ausgerichtet, jedoch ändern die Änderungen im Vereinigten Königreich mehrere Umsetzungsentscheidungen. Die wichtigsten Unterschiede sind die optionale statt verpflichtende SASB-Berücksichtigung nach UK SRS, die klimabezogene Bestimmung des Vereinigten Königreichs und ihre Einschränkung einer Konformitätserklärung nach UK SRS S1, die Aufhebung der Erleichterung von IFRS S1 zur verzögerten Veröffentlichung im ersten Jahr sowie die Absätze zu regulatorischen Vorrangregelungen des Vereinigten Königreichs.
Ein Unternehmen sollte beide Erklärungen nur abgeben, nachdem eine dokumentierte Lückenanalyse auf Paragraphenebene gezeigt hat, dass alle Anforderungen von UK SRS S1/S2 und IFRS S1/S2 erfüllt wurden.
BEANTWORTEN · ERLÄUTERN · ANWENDEN · NACHWEISE · VERKNÜPFEN · VERÖFFENTLICHEN
London Reporting Academy · Arbeitsfassung der Publikation · 2. August 2026
Schnelle Orientierung
Schnelle Orientierung
- Gilt für
- Unternehmen, die eine ausdrückliche gemeinsame Erklärung nach UK SRS und IFRS erwägen.
- Primäre Entscheidung
- Ob das Berichtspaket jede Anforderung beider Grundlagen erfüllt.
- Wesentliche Quelle des Vereinigten Königreichs
- UK SRS S1 Paragraphen 54-59, 64, 72-73B und Anhang E.
- Wesentliche IFRS-Quelle
- IFRS S1 Paragraphen 54-59, 64, 72-73 und Anhang E.
- Häufige Verwechslung
- Eine enge Ausrichtung als rechtliche oder technische Identität zu behandeln.
Warum die Erklärung eine eigene Kontrolle benötigt
Eine Erklärung der Übereinstimmung ist keine allgemeine Beschreibung der Ausrichtung. Sowohl UK SRS S1 Absatz 72 als auch IFRS S1 Absatz 72 verwenden eine Schwelle für sämtliche Anforderungen: Eine Berichtseinheit gibt nur dann eine ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung ab, wenn ihre nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben allen Anforderungen der maßgeblichen Standards entsprechen. Die Erklärung steht daher am Ende des Berichtsprozesses, nachdem Umfang, Wesentlichkeit, Quellen für Leitlinien, Angaben, Erleichterungen, Vergleichsinformationen und Veröffentlichungskontrollen geprüft wurden.
Da UK SRS S1 aus IFRS S1 entwickelt wurde, kann ein großer Teil der Arbeit gemeinsam durchgeführt werden. Eine duale Erklärung erfordert jedoch, dass das Team jede britische Änderung ermittelt und feststellt, ob die gewählte britische Behandlung auch IFRS S1 erfüllt. Die sicherste operative Annahme ist, von Nichtidentität auszugehen, bis die Lückenanalyse das Gegenteil nachweist.
1. Mit den beiden Prüfungen für sämtliche Anforderungen beginnen
Die erste Frage lautet nicht, ob der Bericht IFRS S1 ähnlich sieht. Entscheidend ist, ob die Berichtseinheit IFRS S1 und IFRS S2 gemeinsam angewendet hat, vorbehaltlich der Übergangsbestimmungen der IFRS, und jede anwendbare Anforderung erfüllt. Die zweite Frage lautet, ob sie UK SRS S1 und UK SRS S2 gemeinsam angewendet hat, vorbehaltlich der britischen Bestimmungen und etwaiger britischer aufsichtsrechtlicher Vorschriften, und jede anwendbare Anforderung erfüllt.
Eine Berichtseinheit kann ein integriertes Angabepaket, einen Governance-Prozess und eine Nachweisakte konzipieren. Sie sollte dennoch zwei kontrollierte Abschluss-Checklisten führen. Jede Checkliste erfasst die Anforderung, die Fundstelle im Bericht, den Nachweis, die erstellende Person, die prüfende Person, die verwendete Erleichterung, das ungelöste Problem und die abschließende Genehmigung.
In der Praxis
| Erklärung | Technische Mindestgrundlage | Wann sie nicht verwendet werden sollte |
|---|---|---|
| In Übereinstimmung mit UK SRS S1 und S2 | Alle anwendbaren Anforderungen der UK SRS sind erfüllt, und keine verwendete Bestimmung untersagt die Erklärung. | Wenn UK SRS S1 Absatz E3 verwendet wird oder eine andere wesentliche Anforderung nicht erfüllt ist. |
| In Übereinstimmung mit IFRS S1 und S2 | Alle anwendbaren Anforderungen der IFRS Sustainability Disclosure Standards sind erfüllt, einschließlich der Übergangsangaben. | Wenn verbindliche IFRS-Prozesse oder -Angaben fehlen, selbst wenn die UK SRS erfüllt ist. |
| In Übereinstimmung mit beiden | Beide Abschluss-Checklisten sind vollständig, und dasselbe veröffentlichte Paket stützt beide Erklärungen. | Wenn eine britische Änderung eine ungelöste IFRS-Lücke verursacht oder eine IFRS-Behandlung eine Lücke im Vereinigten Königreich verursacht. |
| Erstellt unter Bezugnahme auf / ausgerichtet an | Der Wortlaut beschreibt die ausgewählte Anwendung zutreffend und impliziert keine vollständige Übereinstimmung. | Wenn die Formulierung vernünftigerweise als ausdrückliche Erklärung der Übereinstimmung gelesen werden könnte. |
A. SASB-Themen und -Kennzahlen: optional im UK SRS, verpflichtende Berücksichtigung in IFRS S1
Die Paragraphen 55(a) und 58(a) von IFRS S1 verlangen von einem Unternehmen, auf die Offenlegungsthemen und zugehörigen Kennzahlen von SASB Bezug zu nehmen und deren Anwendbarkeit zu berücksichtigen. Das Unternehmen kann zu dem Schluss kommen, dass ein Thema oder eine Kennzahl nicht anwendbar ist; die Berücksichtigung selbst ist jedoch erforderlich.
UK SRS S1 ändert diese Bestimmungen von 'shall' in 'may'. Ein britischer Berichtspflichtiger kann andere angemessene Quellen verwenden und dennoch UK SRS einhalten, sofern er relevante, getreu dargestellte und branchenbezogene Informationen bereitstellt und die verwendeten Quellen angibt. Diese Behandlung im Vereinigten Königreich begründet für sich genommen nicht, dass der verpflichtende Berücksichtigungsschritt nach IFRS erfolgt ist.
B. Klimabezogene Berichterstattung: unterschiedliche Dauer und unterschiedliche Konsequenz für die UK-Konformitätsaussage
Paragraph E5 von IFRS S1 erlaubt eine ausschließlich klimabezogene Berichterstattung im ersten jährlichen Berichtszeitraum, in dem IFRS S1 angewendet wird. Das IFRS-Lehrmaterial erläutert, dass ein Unternehmen im ersten Jahr weiterhin die Einhaltung der IFRS erklären kann, wenn es alle für die Erleichterung der vorrangigen Klimaberichterstattung relevanten Anforderungen von IFRS S1 und IFRS S2 anwendet und die erforderliche Offenlegung zur Inanspruchnahme der Erleichterung vornimmt.
Paragraph E3 von UK SRS S1 erlaubt einem Unternehmen ebenfalls, ausschließlich klimabezogene Informationen offenzulegen; die endgültige britische Bestimmung ist jedoch nicht ausdrücklich auf das erste Jahr beschränkt. Die Konsequenz für die Konformität ist restriktiver: Paragraph 73A legt fest, dass ein Unternehmen, das E3 nutzt, die Einhaltung von UK SRS S1 nicht erklären darf und die Nutzung der Bestimmung offenlegen muss. Eine Konformitätsaussage nach UK SRS S2 kann weiterhin möglich sein, wenn alle Anforderungen von S2 und die damit verbundenen Offenlegungsbedingungen erfüllt sind.
C. Erleichterung für den Veröffentlichungszeitpunkt im ersten Jahr aus dem UK SRS entfernt
Paragraph E4 von IFRS S1 erlaubt Erstanwendern, nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen innerhalb festgelegter Fristen nach den zugehörigen Abschlüssen zu veröffentlichen. UK SRS S1 enthält diese Erleichterung für eine verzögerte Veröffentlichung nicht. Paragraph 64 verlangt, dass die UK-SRS-Offenlegungen gleichzeitig mit den zugehörigen Abschlüssen und für denselben Zeitraum erfolgen.
Ein Unternehmen, das IFRS E4 nutzt und die Nachhaltigkeitsangaben später veröffentlicht, müsste beurteilen, ob es eine Konformitätsaussage nach IFRS abgeben kann; es würde jedoch die zeitliche Anforderung des UK SRS für dasselbe Berichtspaket nicht erfüllen. Ein Berichtspflichtiger, der nach beiden Regelwerken berichtet, sollte normalerweise eine gleichzeitige Veröffentlichung vornehmen, wodurch die grundlegende zeitliche Anforderung beider Standards erfüllt wird.
D. Inkrafttreten und regulatorische Überlagerungen im Vereinigten Königreich
IFRS S1 ist für jährliche Berichtszeiträume wirksam, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig, wenn IFRS S2 ebenfalls angewendet wird. Der endgültige britische Standard legt kein auf Standardebene verpflichtendes Inkrafttretensdatum fest. Er kann freiwillig angewendet werden, während ein etwaiges verpflichtendes Anfangsdatum über den einschlägigen britischen regulatorischen oder gesetzgeberischen Weg bestimmt wird.
Die Paragraphen 73B und E5 von UK SRS S1 machen die Anwendung des Standards, einschließlich der Bestimmungen zur Konformität und zur ausschließlich klimabezogenen Berichterstattung, von den Anforderungen des Companies Act, den FCA-Regeln und anderen zuständigen britischen Vorschriften abhängig, wenn das Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet ist. Künftige Regelungen können Erleichterungen einschränken, den Ort der Berichterstattung bestimmen, Übergangsbestimmungen festlegen oder den Wortlaut von Erklärungen vorschreiben. Ein Vermerk zur doppelten Konformität muss daher sowohl die Standards als auch das anwendbare britische Regelwerk umfassen.
In der Praxis
3. Matrix der britischen Änderungen
| Bereich | IFRS S1 | UK SRS S1 — Vorgehen bei einer doppelten Konformitätsaussage |
|---|---|---|
| SASB-Themen | Muss auf die Anwendbarkeit Bezug nehmen und diese berücksichtigen. | Kann auf die Anwendbarkeit Bezug nehmen und diese berücksichtigen. — Die Berücksichtigung nach IFRS durchführen und nachweisen, selbst wenn die britische Berichterstattung Alternativen verwendet. |
| SASB-Kennzahlen | Muss auf die Anwendbarkeit Bezug nehmen und diese berücksichtigen. | Kann auf die Anwendbarkeit Bezug nehmen und diese berücksichtigen. — Die Prüfung der IFRS-Kennzahlen und die Begründung für deren Nichtverwendung oder Anpassung dokumentieren. |
| Bestimmung zur ausschließlich klimabezogenen Berichterstattung | Im ersten Jahr verfügbar; verpflichtende Angabe; kann die IFRS-Konformität unterstützen, wenn alle Erleichterungsbedingungen erfüllt sind. | Nicht ausdrücklich auf ein Jahr begrenzt; die Verwendung von E3 schließt eine Konformitätserklärung nach UK SRS S1 aus. — UK E3 nicht verwenden, wenn eine duale S1-Erklärung angestrebt wird. |
| Verzögerte Veröffentlichung | Erleichterung für das erste Jahr nach E4 verfügbar. | Keine gleichwertige Erleichterung im Vereinigten Königreich; Absatz 64 verlangt eine gleichzeitige Berichterstattung. — Zusammen mit dem Abschluss veröffentlichen. |
| Zeitpunkt des Inkrafttretens | Geschäftsjahre ab 1. Januar 2024, mit Bedingungen für eine vorzeitige Anwendung. | Kein auf Standardebene vorgeschriebener Zeitpunkt; freiwillige Anwendung sofort möglich. — Den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung für jede Grundlage gesondert angeben. |
| Regulatorischer Vorrang | Die Rechtsordnung kann Anforderungen außerhalb von IFRS S1 übernehmen oder ändern. | Die Absätze 73B und E5 verweisen ausdrücklich auf das Recht und die Aufsichtsbehörden des Vereinigten Königreichs. — FCA, Companies Act oder einen anderen Weg in die Konformitätsakte aufnehmen. |
4. Schrittweise Lückenbewertung zur dualen Konformität
1. Die vorgeschlagenen Aussagen festlegen. Den genauen Wortlaut nach UK SRS und IFRS formulieren, den das Unternehmen zu veröffentlichen beabsichtigt; nicht mit der Annahme beginnen, dass eine Aussage die andere einschließt.
2. Das Berichtspaket bestätigen. Die Ausgaben von UK SRS S1/S2 und IFRS S1/S2, den Berichtszeitraum, den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung, die Grundlage der Finanzberichterstattung und den einschlägigen regulatorischen Weg im Vereinigten Königreich ermitteln.
3. Eine Absatzzuordnung erstellen. Mit dem UK-SRS-Text beginnen und jeden Absatz IFRS S1 zuordnen; geänderte, hinzugefügte, gestrichene oder von der Rechtsordnung abhängige Bestimmungen hervorheben.
4. Prozesse zu Leitlinienquellen prüfen. Eine IFRS-spezifische Dokumentation zur Berücksichtigung von SASB-Themen und -Kennzahlen hinzufügen, selbst wenn der UK-Prozess zu dem Ergebnis kam, dass andere Quellen für Brancheninformationen geeigneter waren.
5. Jede Erleichterung und Ausnahme prüfen. Zulässige Auslassungen, die die Konformität erhalten, von Übergangsbestimmungen unterscheiden, die die Möglichkeit einer Konformitätserklärung ändern, insbesondere dem britischen Absatz E3.
6. Zeitpunkt, Ort und Querverweise abgleichen. Sicherstellen, dass dieselben veröffentlichten Informationen zusammen mit dem Abschluss verfügbar sind und dass durch Querverweise einbezogene Informationen die Bedingungen beider Standards erfüllen.
7. Themen- und Kennzahlenprüfung abschließen. Überprüfen, dass alle wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen abgedeckt sind, nicht nur das Klima, es sei denn, ein gültiger IFRS-Übergangsweg wird genutzt und es wird keine UK-S1-Erklärung abgegeben.
8. Zwei Abschluss-Checklisten genehmigen. Die technische Berichterstattung, die rechtliche oder regulatorische Prüfung und das zuständige Governance-Gremium sollten den genauen Wortlaut der Aussage und etwaige Einschränkungen genehmigen.
Abbildung: Entscheidungsbaum zur dualen Konformität
Der Entscheidungsbaum stellt die britische Beschränkung auf klimabezogene Angaben vor die IFRS-Lückenbewertung und zeigt die zusätzlichen Kontrollen, die für eine ausdrückliche duale Aussage erforderlich sind.
Beispielhafte duale Aussage – erst nach vollständiger Freigabe verwenden
Der Abschnitt zur Grundlage sollte dann die angewandten Ausgaben, den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung, die berichtende Einheit, den Ort der Angaben, die Leitlinienquellen, wesentliche Ermessensentscheidungen, Erleichterungen und etwaige regulatorische Anforderungen benennen. Keine Formulierungen wie 'im Wesentlichen konform' oder 'vollständig abgestimmt' neben einer ausdrücklichen Aussage hinzufügen, es sei denn, ihre Bedeutung ist definiert und fachlich belegbar.
UK-Wortlaut nur für Klima
Die in Klammern gesetzte Aussage nach UK SRS S2 erfordert eine eigene Vollständigkeitsprüfung. Die Angabe zu den Erleichterungen ist kein Ersatz dafür, den Nutzern die Berichtsgrundlage klar zu erläutern.
Wenn nur die UK-Grundlage vertretbar ist
Wenn die Einheit UK SRS eingehalten, aber die IFRS-SASB-Berücksichtigung oder eine andere IFRS-Anforderung noch nicht abgeschlossen hat, sollte der Bericht nur die UK-Aussage enthalten. Er kann die internationale Angleichung sachlich beschreiben, sollte aber keine Schlussfolgerung zur IFRS-Konformität nahelegen.
Beispiel A: SASB nicht verwendet, aber IFRS-Berücksichtigung dokumentiert
Die Schlussfolgerung nach UK SRS kann vertretbar sein, weil ein spezifischer Verweis auf SASB optional ist. Für eine Aussage nach IFRS bewahrt die Gruppe eine dokumentierte Überprüfung der relevanten SASB-Branchen, Offenlegungsthemen und Messgrößen auf, einschließlich der Gründe, warum sie nicht anwendbar waren, und der Frage, wie die alternativen Messgrößen die wesentlichen Risiken besser abbilden. Der Prozessunterschied ist beseitigt, obwohl der veröffentlichte Messgrößensatz derselbe bleibt.
Beispiel B: erstmalige klimabezogene Berichterstattung
Ein erstmals Bericht erstattendes Unternehmen veröffentlicht ausschließlich klimabezogene Angaben und wendet IFRS S1 E5 sowie UK SRS S1 E3 an. Wenn es alle IFRS-Bedingungen erfüllt, kann für dieses erste Jahr eine Konformitätserklärung nach IFRS S1/S2 möglich sein. Absatz 73A nach UK verhindert dennoch eine Aussage zur Konformität mit UK SRS S1. Das Unternehmen könnte möglicherweise die Konformität mit UK SRS S2 erklären, doch dies ist keine doppelte S1-Aussage.
Beispiel C: verspätete Veröffentlichung
Ein weiteres erstmals Bericht erstattendes Unternehmen verwendet IFRS E4 und veröffentlicht seine Nachhaltigkeitsangaben sechs Monate nach dem Jahresabschluss. Der Zeitpunkt kann unter die Erleichterung nach IFRS fallen, erfüllt jedoch nicht Absatz 64 nach UK SRS. Das Unternehmen kann für dieses Paket nicht allein deshalb eine Konformitätserklärung nach UK SRS abgeben, weil alle inhaltlichen Anforderungen später erfüllt wurden.
In der Praxis
7. Häufige Fehler
| Fehler | Risiko | Korrektur |
|---|---|---|
| Verwendung einer übergeordneten Zusammenfassung der Unterschiede zwischen UK und IFRS als einzigem Abgleich | Eine geringfügige Änderung des Wortlauts kann die Prozessnachweise, die Dauer einer Erleichterung oder die Möglichkeit einer Aussage verändern. | Eine Zuordnung auf Absatzebene und einen Verantwortlichen für die Anforderung führen. |
| Behandlung einer zulässigen Option nach UK als Option nach IFRS | Der IFRS-Standard kann den Prozess verlangen, auch wenn die UK-Fassung dies nicht tut. | Den IFRS-Wortlaut unabhängig prüfen, insbesondere „shall“ gegenüber „may“. |
| Verwendung von UK E3 und gleichzeitige Erklärung der Konformität mit UK SRS S1 | Direkter Widerspruch zu Absatz 73A von UK SRS S1. | Die Verwendung von E3 offenlegen und die Aussage zu UK S1 entfernen. |
| Verwendung des Zeitpunkts nach IFRS E4 bei gleichzeitiger Aussage zur Konformität mit UK SRS | UK SRS sieht keine entsprechende Erleichterung für eine verzögerte Veröffentlichung vor. | Gleichzeitig veröffentlichen oder keine Aussage nach UK SRS treffen. |
| Künftige Änderungen der UK-Vorschriften ignorieren | Verbindliche Regelungen können Erleichterungen oder den Wortlaut der Aussage ändern. | Eine Beobachtung regulatorischer Entwicklungen und eine rechtliche Prüfung zum Berichtsdatum ergänzen. |
| „UK SRS/IFRS-konform“ als eine nicht definierte Formulierung schreiben | Leser können nicht erkennen, welche Standards und Fassungen angewendet wurden. | Jeden Standard ausdrücklich benennen und den Berichtszeitraum angeben. |
Bereitschaft
8. Abschließende Checkliste zur Freigabe
- • Die konkreten UK-SRS- und IFRS-Aussagen werden vor der Genehmigung erstellt.
- • Alle vier Standards – UK SRS S1/S2 und IFRS S1/S2 – sind, sofern eine duale Aussage vorgeschlagen wird, im Umfang der Fertigstellung enthalten.
- • Eine Zuordnung der Unterschiede zwischen UK und IFRS auf Absatzebene ist aktuell und wurde unabhängig geprüft.
- • Die verpflichtende Berücksichtigung von IFRS SASB ist dokumentiert, einschließlich jeder Schlussfolgerung zur Nichtanwendbarkeit.
- • Das Register der Erleichterungen unterscheidet UK E3, IFRS E5, IFRS E4 und gewöhnliche Ausnahmen, die die Konformität wahren.
- • Der Bericht wird für Zwecke von UK SRS gleichzeitig mit den Abschlüssen und für denselben Zeitraum veröffentlicht.
- • Der britische regulatorische Weg und die endgültigen Vorschriften wurden zum Berichtsdatum geprüft.
- • Der Angabeindex ordnet jede Anforderung dem Berichtstext und den Nachweisen zu.
- • Offene technische Feststellungen werden vor dem Genehmigungsdatum durch die Governance gelöst.
- • Der endgültige Wortlaut nennt Standards, Fassungen, Berichtszeitraum und jede verwendete Erleichterung, ohne durch Abkürzungen bedingte Mehrdeutigkeit.
Primärquellen
UK SRS S1 Allgemeine Anforderungen an die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen. Februar 2026, insbesondere die Paragraphen 54-59, 64, 72-73B und Appendix E Offizielle Quelle
IFRS S1 Allgemeine Anforderungen an die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen. Juni 2023, insbesondere die Paragraphen 54-59, 64, 72-73 und Appendix E Offizielle Quelle
IFRS-Lehrmaterial zur klimavorangigen Berichterstattung. Anwendung von IFRS S1 bei der Berichterstattung ausschließlich über klimabezogene Angaben, Januar 2025 Offizielle Quelle
Leitlinien zu den UK Sustainability Reporting Standards. Freiwilliger Status und künftige Umsetzungswege Offizielle Quelle
Antwort der Regierung auf die Konsultation zu den UK SRS. Begründung der Finalisierung und freiwillige Verfügbarkeit Offizielle Quelle
FCA CP26/5. Vorgeschlagene Umsetzung für börsennotierte Emittenten; endgültige Policy Statement steht am 2. August 2026 noch aus Offizielle Quelle
Keiner der beiden Standards schreibt einen universellen Satz für die gleichzeitige Einhaltung vor. Wenn beide Abschluss-Checklisten vollständig ausgefüllt sind, sollte die Erklärung UK SRS S1 und S2 sowie IFRS S1 und S2 separat nennen, ausdrücklich und ohne Vorbehalte formuliert sein und anhand des anwendbaren britischen Regelwerks überprüft werden.
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Ist UK SRS S1 mit IFRS S1 identisch?
UK SRS S1 basiert auf IFRS S1 und ist eng daran ausgerichtet, doch die britischen Änderungen führen zu mehreren abweichenden Umsetzungsentscheidungen. Die wichtigsten Unterschiede sind die optionale statt verpflichtende Berücksichtigung der SASB unter UK SRS, die britische Regelung für eine ausschließlich klimabezogene Berichterstattung und ihre Einschränkung einer Konformitätserklärung zu UK SRS S1, die Abschaffung der Erleichterung von IFRS S1 zur verzögerten Veröffentlichung im ersten Jahr sowie die Absätze zu regulatorischen Abweichungen im Vereinigten Königreich.
Kann eine ausschließlich klimabezogene Berichterstattung im Vereinigten Königreich die Konformität mit UK SRS S1 beanspruchen?
UK SRS S1 basiert auf IFRS S1 und ist eng daran ausgerichtet, doch die britischen Änderungen führen zu mehreren abweichenden Umsetzungsentscheidungen. Die wichtigsten Unterschiede sind die optionale statt verpflichtende Berücksichtigung der SASB unter UK SRS, die britische Regelung für eine ausschließlich klimabezogene Berichterstattung und ihre Einschränkung einer Konformitätserklärung zu UK SRS S1, die Abschaffung der Erleichterung von IFRS S1 zur verzögerten Veröffentlichung im ersten Jahr sowie die Absätze zu regulatorischen Abweichungen im Vereinigten Königreich.
Bedeutet die Einhaltung der UK SRS automatisch die Einhaltung der IFRS?
Wenn die Berichtseinheit die UK SRS eingehalten, jedoch die IFRS-SASB-Betrachtung oder eine andere IFRS-Anforderung nicht abgeschlossen hat, sollte der Bericht nur die Erklärung zur UK SRS enthalten. Er kann die internationale Ausrichtung sachlich beschreiben, sollte jedoch keine Schlussfolgerung zur IFRS-Konformität nahelegen.
Welche Formulierung sollte eine Erklärung zur gleichzeitigen Einhaltung verwenden?
Keiner der beiden Standards schreibt einen universellen Satz für die gleichzeitige Einhaltung vor. Wenn beide Abschluss-Checklisten vollständig ausgefüllt sind, sollte die Erklärung UK SRS S1 und S2 sowie IFRS S1 und S2 separat nennen, ausdrücklich und ohne Vorbehalte formuliert sein und anhand des anwendbaren britischen Regelwerks überprüft werden.
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