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The answer, before the reasoning
UK SRS S1 ist der allgemeine Standard des Vereinigten Königreichs für nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben. Er verlangt wesentliche Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen, bei denen vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die Cashflows, den Zugang zu Finanzierung oder die Kapitalkosten eines Unternehmens kurz-, mittel- oder langfristig beeinflussen.
Die vorgesehenen Nutzer sind Investoren, Kreditgeber und sonstige Gläubiger, die bei der Entscheidung über die Bereitstellung von Mitteln für das Unternehmen allgemeine Finanzberichte verwenden. Der Standard strukturiert die Angaben nach Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Zielen. Er kann von jedem Unternehmen freiwillig angewendet werden, aber ein vollständiger Bericht nach UK SRS S1 muss gleichzeitig auch UK SRS S2 anwenden, sofern das Unternehmen nicht die Bestimmung zur ausschließlichen Klimaberichterstattung in Appendix E von UK SRS S1 nutzt. Architektur von UK SRS S1 und Einstiegspfad · Lehrgrafik der London Reporting Academy
In der Praxis
Schnelle Orientierung
| Frage | Praktische Antwort |
|---|---|
| Was ist das Berichts Ziel? | Entscheidungsnützliche Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen, die die Aussichten des Unternehmens beeinflussen könnten. |
| Wer sind die primären Nutzer? | Bestehende und potenzielle Investoren, Kreditgeber und sonstige Gläubiger, die allgemeine Finanzberichte verwenden. |
| Was ist wesentlich? | Informationen, bei denen vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass ihr Weglassen, ihre falsche Darstellung oder ihre Verschleierung die Entscheidungen dieser Nutzer beeinflusst. |
| Welche Themen werden abgedeckt? | Alle wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen, die sich auf die Aussichten auswirken, nicht nur das Klima. |
| Wie sind die Inhalte strukturiert? | Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele. |
| Ist UK SRS S1 für jedes britische Unternehmen verpflichtend? | Nein. Der endgültige Standard steht derzeit zur freiwilligen Anwendung zur Verfügung. Separate Wege über die FCA oder das Gesellschaftsrecht können künftig oder bereits bestehende Verpflichtungen begründen. |
| Muss UK SRS S2 ebenfalls angewendet werden? | Ja, bei Anwendung von UK SRS S1, vorbehaltlich der Bestimmung zur ausschließlichen Klimaberichterstattung und etwaiger anwendbarer britischer regulatorischer Vorgaben. |
Was UK SRS S1 erreichen soll
UK SRS S1 ist kein Katalog allgemeiner Informationen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung. Sein Ziel ist enger gefasst und disziplinierter: Der Standard konzentriert sich auf Informationen, die für die primären Adressaten von Mehrzweckfinanzberichten nützlich sind, wenn sie Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen treffen.
Der Standard verknüpft Nachhaltigkeit mit den finanziellen Aussichten. Ein Nachhaltigkeitssachverhalt gelangt in den Berichtsprozess, wenn er ein Risiko oder eine Chance begründet, bei dem bzw. der vernünftigerweise erwartet werden kann, dass es bzw. sie die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten kurz-, mittel- oder langfristig beeinflusst. Der Weg kann direkt sein, etwa durch höhere Inputkosten, oder indirekt, etwa durch Instabilität der Belegschaft, Störungen in der Lieferkette, regulatorische Risiken, Kundenpräferenzen oder eine geringere Verfügbarkeit einer natürlichen Ressource.
Diese auf Investoren ausgerichtete Perspektive bedeutet nicht, dass Auswirkungen auf Menschen oder die Umwelt außer Acht gelassen werden. Abhängigkeiten und Auswirkungen können die Ursache finanziell relevanter Risiken und Chancen sein. Das Berichtsteam muss daher verstehen, wie das Unternehmen entlang seiner gesamten Wertschöpfungskette mit Stakeholdern, der Gesellschaft, der Wirtschaft und der natürlichen Umwelt interagiert, und anschließend prüfen, welche daraus resultierenden Risiken und Chancen die Aussichten beeinflussen könnten.
Primäre Adressaten und ihre Entscheidungen
UK SRS S1 definiert Wesentlichkeit anhand des gemeinsamen Informationsbedarfs der primären Adressaten. Diese Nutzer treffen beispielsweise folgende Entscheidungen:
Kauf, Verkauf oder Halten von Eigenkapital- und Schuldinstrumenten;
Gewährung oder Verkauf von Darlehen und anderen Kreditformen; und
Abstimmung über die Verwendung der wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens durch das Management oder anderweitige Einflussnahme darauf.
Ihre Erwartungen hängen von der Höhe, dem zeitlichen Anfall und der Unsicherheit künftiger Nettozahlungsmittelzuflüsse sowie von ihrer Beurteilung der verantwortungsvollen Unternehmensführung ab. Deshalb kann eine Angabe, die lediglich eine Nachhaltigkeitsstrategie beschreibt, unzureichend sein. Der Bericht sollte den Nutzern helfen, das Risiko oder die Chance, die Reaktion des Unternehmens, die finanziellen Auswirkungen, die zur Überwachung verwendeten Kennzahlen und die diese Reaktion unterstützende Governance zu verstehen.
Wesentlichkeit nach UK SRS S1
Informationen sind wesentlich, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass ihr Weglassen, ihre fehlerhafte Darstellung oder ihre Verschleierung die Entscheidungen primärer Adressaten beeinflussen könnte, die diese auf Grundlage der Mehrzweckfinanzberichte des jeweiligen berichtenden Unternehmens treffen.
Daraus ergeben sich mehrere Konsequenzen:
1. Wesentlichkeit ist unternehmensspezifisch. UK SRS S1 schreibt weder einen universellen numerischen Schwellenwert noch eine Standard-Themenliste vor, die automatisch für jedes Unternehmen wesentlich ist.
2. Art und Ausmaß sind gleichermaßen relevant. Eine qualitative Angelegenheit kann wesentlich sein, bevor ein genauer Betrag verfügbar ist.
3. Künftige Ereignisse erfordern Ermessen. Das Unternehmen berücksichtigt mögliche Ergebnisse, Wahrscheinlichkeit, zeitlichen Anfall und die Aggregation mehrerer Risiken mit geringer Wahrscheinlichkeit.
4. Wesentliche Informationen dürfen nicht verschleiert werden. Das Verstreuen von Informationen, die Verwendung vager Sprache, unangemessene Zusammenfassungen oder übermäßig viele unwesentliche Details können ebenso schädlich sein wie das Weglassen der Informationen.
5. Die Beurteilung wird jährlich aktualisiert. Beurteilungen der Wesentlichkeit werden zu jedem Berichtszeitpunkt erneut vorgenommen; nach wesentlichen Ereignissen oder Änderungen wird der betroffene Umfang der Wertschöpfungskette zusätzlich neu beurteilt.
Eine zweckmäßige Wesentlichkeitsakte erfasst daher das Risiko oder die Chance, den Zusammenhang mit den Aussichten, die betroffenen Zeithorizonte, quantitative und qualitative Faktoren, die Begründung im Hinblick auf die primären Adressaten, die Konsequenzen für die Angaben, die Genehmigung und das Überprüfungsdatum.
Ermittlung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen
Ausgangspunkt sind das Geschäftsmodell, die Strategie und die Wertschöpfungskette des Unternehmens. UK SRS S1 verlangt die Verwendung vernünftiger und belastbarer Informationen, die zum Berichtszeitpunkt ohne übermäßigen Kosten- oder Arbeitsaufwand verfügbar sind. Eine erschöpfende globale Suche ist nicht erforderlich; Informationen, die bereits für die Finanzberichterstattung, Strategie, Geschäftstätigkeit und das Risikomanagement verwendet werden, gelten normalerweise als ohne übermäßigen Kosten- oder Arbeitsaufwand verfügbar.
Ein praktischer Ermittlungsprozess sollte Folgendes untersuchen:
kritische natürliche, menschliche, soziale, intellektuelle, hergestellte und finanzielle Ressourcen;
direkte Geschäftsaktivitäten sowie wesentliche vor- und nachgelagerte Beziehungen;
Abhängigkeiten, die die Fähigkeit des Unternehmens, tätig zu sein oder zu wachsen, einschränken könnten;
Auswirkungen, die rechtliche, marktbezogene, arbeitskräftebezogene, finanzielle oder Reputationsfolgen haben könnten;
Änderungen bei Regulierung, Technologie, Kundennachfrage, Arbeitsmärkten und Ressourcenverfügbarkeit;
Konzentrationen nach Geografie, Lieferant, Kunde, Vermögenswert, Produkt oder Fähigkeiten der Belegschaft; und
Chancen zur Verbesserung von Umsatz, Resilienz, Effizienz, Finanzierung oder strategischer Positionierung.
Der Prozess sollte nicht bei einer Liste gängiger Nachhaltigkeitsthemen enden. Für jeden Punkt muss ein dokumentierter Zusammenhang mit den Aussichten des Unternehmens und eine Entscheidung darüber vorliegen, ob die entsprechenden Informationen wesentlich sind.
Die vier Säulen der Berichterstattung
Die vier Säulen sind miteinander verbunden. Ein wesentliches Risiko sollte nicht nur im Abschnitt über Risiken erscheinen. Der Bericht sollte zeigen, wer es überwacht, wie die Strategie darauf reagiert, welche finanziellen Auswirkungen entstehen und welche Kennzahlen die Leistung verfolgen.
In der Praxis
| Säule | Was Nutzer verstehen können sollten | Typische Nachweise |
|---|---|---|
| Governance | Wie das Board oder ein gleichwertiges Gremium und das Management nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen überwachen, einschließlich Kompetenzen, Informationsflüssen, Zielen und Kontrollen. | Aufgabenbeschreibungen, Unterlagen des Verwaltungsrats, Protokolle, Managementmandate, Kontrollbeschreibungen und Vergütungsaufzeichnungen. |
| Strategie | Die Risiken und Chancen, Auswirkungen auf das Geschäftsmodell und die Wertschöpfungskette, Reaktion und Entscheidungsfindung, aktuelle und erwartete finanzielle Auswirkungen sowie Resilienz. | Register der Risiken und Chancen, strategische Pläne, Investitionsunterlagen, Budgets, Szenarien, Analysen finanzieller Auswirkungen und Abbildungen des Geschäftsmodells. |
| Risikomanagement | Wie Risiken und Chancen identifiziert, bewertet, priorisiert und überwacht werden und wie diese Prozesse in das gesamte Risikomanagement integriert sind. | ERM-Methodik, Risikokriterien, Register, Überwachungsberichte, Eskalationsschwellen und Änderungsprotokolle. |
| Kennzahlen und Ziele | Leistungsbezogene, branchenbasierte und unternehmensspezifische Kennzahlen, Ziele, Methoden, Fortschritte und Überarbeitungen. | Datenverzeichnis, Berechnungsdateien, Auszüge aus Quellsystemen, Genehmigungen von Zielen, Abstimmungen und Nachweise der Überprüfung. |
Wie UK SRS S1 mit UK SRS S2 zusammenwirkt
UK SRS S1 enthält die allgemeinen Konzepte und Darstellungsregeln. UK SRS S2 enthält die themenspezifischen Anforderungen für klimabezogene Risiken und Chancen. Anhang E von UK SRS S1 verlangt, dass die beiden Standards gleichzeitig angewendet werden.
Für einen vollständigen Bericht nach UK SRS S1 wendet das Unternehmen daher Folgendes an:
Anforderungen von S1 zur Wesentlichkeit, Berichtseinheit, zu verbundenen Informationen, zum Zeitpunkt, zu Vergleichsinformationen, zu Ermessensentscheidungen und zur Konformität;
S1-Anforderungen für nicht klimabezogene nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen; und
klimaspezifische Anforderungen von S2, einschließlich Klimagovernance, Strategie, Szenarioanalyse, finanzieller Auswirkungen, Treibhausgasemissionen, branchenbasierter Kennzahlen und Ziele.
Die ausschließlich klimabezogene Bestimmung in Paragraph E3 von UK SRS S1 erlaubt es einem Unternehmen, nur über klimabezogene Risiken und Chancen zu berichten und S1 nur insoweit anzuwenden, als der Standard die Angaben nach S2 unterstützt. Dies kann für eine schrittweise freiwillige Anwendung nützlich sein, hat jedoch eine wichtige Konsequenz für die Konformitätsaussage: Paragraph 73A untersagt es einem Unternehmen, das E3 anwendet, die Konformität mit UK SRS S1 zu erklären. Das Unternehmen muss die Nutzung der Bestimmung offenlegen. Es kann möglicherweise weiterhin die Konformität mit UK SRS S2 erklären, wenn die geltenden Anforderungen von S2 und die Angaben zu Erleichterungen erfüllt sind.
Wer UK SRS S1 anwenden kann
Der endgültige Standard kann von jedem Unternehmen freiwillig angewendet werden. Der Standard selbst stellt außerdem klar, dass:
er unabhängig davon angewendet werden kann, ob der zugehörige Abschluss nach IFRS Accounting Standards oder einem anderen GAAP aufgestellt wird;
seine Terminologie für gewinnorientierte Unternehmen geeignet ist, während nicht gewinnorientierte Unternehmen des privaten oder öffentlichen Sektors Beschreibungen erforderlichenfalls anpassen können; und
sich die nachhaltigkeitsbezogenen Angaben auf dieselbe Berichtseinheit beziehen wie der zugehörige Abschluss.
Zu den freiwilligen Anwendern können börsennotierte Emittenten gehören, die sich auf künftige FCA-Regelungen vorbereiten, private Unternehmensgruppen, die auf Investoren oder Kreditgeber reagieren, Tochterunternehmen, die sich an einem Mutterunternehmen ausrichten, Organisationen, die die Verknüpfung im Geschäftsbericht verbessern, sowie Unternehmen, die ein für die Prüfung vorbereitetes Berichtssystem entwickeln.
Die freiwillige Anwendung verdrängt bestehende rechtliche Verpflichtungen nicht. Ein britisches Unternehmen oder ein börsennotierter Emittent benötigt weiterhin eine gesonderte rechtliche und regulatorische Beurteilung, die den Companies Act, die aktuellen an TCFD ausgerichteten FCA-Regelungen, sektorspezifische Regelungen und vertragliche Anforderungen umfasst.
Was UK SRS S1 allein nicht bewirkt
UK SRS S1:
legt nicht fest, welche britischen Unternehmen gesetzlich zur Berichterstattung verpflichtet sind;
begründet keine Aussage zur doppelten Wesentlichkeit oder zur Berichterstattung über Auswirkungen;
macht nicht jedes Nachhaltigkeitsthema wesentlich;
schreibt nicht die Verwendung einer bestimmten Wesentlichkeitsbewertungsskala vor;
schreibt keine bestimmte Softwareplattform vor;
macht SASB Standards im Vereinigten Königreich nicht verpflichtend – das Unternehmen kann auf sie verweisen und sie berücksichtigen;
erlaubt nicht, dass Nachhaltigkeitsangaben des ersten Jahres nach dem zugehörigen Abschluss veröffentlicht werden; oder
erlaubt keine ausdrückliche Aussage zur Konformität mit UK SRS S1, wenn die ausschließlich klimabezogene Bestimmung angewendet wird.
Einige dieser Sachverhalte können durch künftige FCA-Regelungen, den Companies Act oder andere regulatorische Vorschriften beeinflusst werden. Die Berichtsgrundlage sollte den geltenden Weg bestimmen, anstatt den Standard und das Recht als austauschbar zu behandeln.
Schritt 1 – Berichtsgrundlage festlegen
Entscheiden Sie, ob das Projekt freiwillig erfolgt, der regulatorischen Vorbereitung dient oder der Erfüllung einer bestehenden Anforderung dient. Erfassen Sie den Berichtszeitraum, die Grundlage des Abschlusses, den vorgesehenen Ort des Berichts, die geplante Aussage und etwaige vorgeschlagene Erleichterungen.
Schritt 2 – Governance und Arbeitsstränge einrichten
Benennen Sie eine Führungskraft als Sponsor, eine für die Berichterstattung verantwortliche Person, eine Leitung für Finanzen, eine Leitung für Risiken, Datenverantwortliche, eine verantwortliche Person für das Gesellschaftssekretariat und eine technische prüfende Person. Vereinbaren Sie Genehmigungsstufen für Verwaltungsrat und Ausschüsse.
Schritt 3 – Berichtseinheit und Wertschöpfungskette abbilden
Verwenden Sie die Berichtseinheit des Abschlusses als Abgrenzung. Bilden Sie anschließend die für jedes Risiko oder jede Chance relevante Breite und Zusammensetzung der Wertschöpfungskette ab, anstatt für jedes Thema eine einheitliche generische Abgrenzung anzuwenden.
Schritt 4 – Register für Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen erstellen
Erfassen Sie die Abhängigkeit oder den Auswirkungsfaktor, den Weg zu Chancen, den Zeithorizont, das betroffene Geschäftsmodell oder Element der Wertschöpfungskette, die Nachweise aus Quellen, die bestehenden Kontrollen und die verantwortliche Person.
Schritt 5 – Eine auf Investoren ausgerichtete Wesentlichkeitsbeurteilung durchführen
Beurteilen Sie Art, Ausmaß, zeitliches Eintreten, Wahrscheinlichkeit, Konzentration und qualitative Faktoren. Halten Sie fest, warum Informationen wesentlich oder nicht wesentlich sind und wie Aggregation oder Disaggregation gehandhabt wurde.
Schritt 6 – Wesentliche Sachverhalte den vier Säulen zuordnen
Ermitteln Sie für jedes wesentliche Risiko oder jede wesentliche Chance die erforderlichen Angaben zu Governance, Strategie, Risikomanagement, Kennzahlen und Zielen. Fügen Sie die Anforderungen von UK SRS S2 für klimabezogene Sachverhalte hinzu.
Schritt 7 – Nachhaltigkeit und Finanzen verknüpfen
Gleichen Sie Annahmen, Währung, Zeiträume, Abgrenzungen der Berichtseinheit und finanzielle Auswirkungen mit dem Abschluss und der Finanzplanung ab. Untersuchen und erläutern Sie wesentliche Unterschiede.
Schritt 8 – Kennzahlen und Ziele auswählen
Wenden Sie einschlägige Anforderungen der UK SRS an und nutzen Sie Ermessen, wenn kein spezieller Standard besteht. Dokumentieren Sie Leitlinienquellen, Methoden, Schätzungen, Kontrollen, Zielabgrenzungen und Vergleichsinformationen.
Schritt 9 – Nachweise und Kontrollen für Angaben aufbauen
Erstellen Sie ein Datenwörterbuch, ein Nachweisregister, Kontrollen für Berechnungen, einen Prüfungsworkflow, ein Querverweisregister, ein Mängelprotokoll und einen Prozess für Managementbestätigungen. Stimmen Sie den Kontrollzyklus auf die Abschlussarbeiten der Finanzberichterstattung ab.
Schritt 10 – Entwurf erstellen, hinterfragen und genehmigen
Erstellen Sie Angaben nach dem Prinzip „Antwort zuerst“, prüfen Sie Vollständigkeit und Ausgewogenheit, überprüfen Sie die Einhaltung und die Formulierungen zu Erleichterungen, führen Sie eine Red-Team-Prüfung durch, holen Sie die Genehmigung des Verwaltungsorgans ein und bewahren Sie die abschließende Nachweiskette auf.
In der Praxis
Eine praktische Roadmap für 12 Monate
| Zeitraum | Wichtigste Aktivitäten | Erwartetes Ergebnis |
|---|---|---|
| Monate 1-2 | Grundlage, Geltungsbereich, Governance, Quellenverzeichnis und Bewertung des Rechtswegs. | Genehmigte Projektcharta und Dokument zur Berichtsgrundlage. |
| Monate 3-4 | Identifizierung von Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette sowie Risiken und Chancen. | Kontrolliertes Register mit Quellenbelegen und Verantwortlichen. |
| Monate 5-6 | Wesentlichkeitsentscheidungen, Zuordnung zu Säulen und Integration von UK SRS S2. | Protokoll der Wesentlichkeitsentscheidungen und Offenlegungsmatrix. |
| Monate 7-8 | Finanzielle Auswirkungen, Kennzahlen, Ziele, Methoden und Plan für Datenlücken. | Abstimmungspaket für das Finanzwesen und kontrollierter Kennzahlenkatalog. |
| Monate 9-10 | Erstellung des Entwurfs, Testen von Kontrollen, Querverweise und Prüfung von Nachweisen. | Arbeitsentwurf der Offenlegung und Problemprotokoll. |
| Monat 11 | Technische und rechtliche Prüfung, Vorbereitung auf die Prüfungssicherheit und Befassung durch den Vorstand. | Bereinigte Feststellungen und Genehmigungsunterlagen. |
| Monat 12 | Abschließende Integration in den Jahresbericht, Genehmigung und Veröffentlichung. | Genehmigter Bericht, Konformitäts- oder Grundlagenerklärung und archivierte Nachweise. |
Hypothetischer erstmaliger Berichterstatter
Ein diversifizierter Hersteller beschließt, UK SRS S1 freiwillig für das am 31. Dezember 2027 endende Jahr anzuwenden. Er verfügt bereits über einen TCFD-Abschnitt, eine THG-Inventur, ein Gruppenrisikoregister und mehrere Nachhaltigkeitsziele, hat jedoch nicht klimabezogene Risiken und Chancen noch nicht aus einer investorenorientierten Perspektive bewertet.
Das Projektteam beginnt nicht damit, den bestehenden ESG-Bericht zu erweitern. Zunächst bestätigt es die konsolidierte Berichtseinheit, erfasst Abhängigkeiten von spezialisierten Arbeitskräften, der Verfügbarkeit von Wasser und wichtigen Lieferanten und identifiziert mögliche Risiken und Chancen, die sich auf die Produktionskontinuität, Kapitalinvestitionen, die Finanzierung und die Kundennachfrage auswirken. Anschließend bewertet es wesentliche Informationen, ordnet jeden Sachverhalt den vier Säulen zu und verknüpft Annahmen zu finanziellen Auswirkungen mit dem Budgetierungsprozess.
Die Berichtseinheit beschließt, die ausschließlich klimabezogene Regelung nicht anzuwenden, da sie eine vollständige S1-Aussage abgeben möchte. Sie wendet S2 auf das Klima und S1 auf die übrigen wesentlichen Sachverhalte an. Die abschließende Konformitätserklärung wird erst genehmigt, nachdem das Team bestätigt hat, dass alle wesentlichen Anforderungen, Anforderungen an den Ort der Berichterstattung, Vergleichsinformationen, Ermessensentscheidungen, Angaben zu Erleichterungen und Querverweise berücksichtigt wurden.
Dieses Beispiel dient der Veranschaulichung. Die Schlussfolgerung für eine reale Berichtseinheit hängt von ihren Gegebenheiten, ihrem Berichtszeitraum und den geltenden rechtlichen oder regulatorischen Anforderungen ab.
In der Praxis
Häufige Fehler und Korrekturen
| Fehler | Warum dies ein Problem verursacht | Bessere Kontrolle |
|---|---|---|
| Mit einer ESG-Themenliste beginnen | Beliebte Themen schaffen keinen Weg zu Zukunftsaussichten oder wesentlichen Informationen. | Das Register aus Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette, Abhängigkeiten, Auswirkungen und Wirkungspfaden zu finanziellen Auswirkungen aufbauen. |
| S1 als Klimastandard behandeln | Ein vollständiger S1-Bericht deckt alle wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen ab und wendet S2 auf das Klima an. | Die allgemeine S1-Architektur von den klimabezogenen Anforderungen nach S2 trennen. |
| Eine einzige Wesentlichkeitsbewertung als Schlussfolgerung verwenden | UK SRS S1 erfordert ein unternehmensspezifisches Ermessen; es ist keine universelle Schwelle vorgeschrieben. | Zusätzlich zu jeder Bewertungshilfe eine qualitative Begründung, eine Analyse der primären Nutzer und die Genehmigung aufbewahren. |
| Finanzielle Aspekte bis zur Abfassung aufschieben | Finanzielle Auswirkungen, Annahmen und zusammenhängende Informationen können am Ende nicht zuverlässig hinzugefügt werden. | Finanzen ab der Projektkonzeption integrieren und während des gesamten Berichtszyklus abstimmen. |
| Davon ausgehen, dass SASB verpflichtend oder irrelevant ist | UK SRS macht den spezifischen Verweis auf SASB optional, aber Brancheninformationen und Vergleichbarkeit erfordern weiterhin einen belastbaren Quellenprozess. | Eine Entscheidungsdokumentation zu den Leitlinienquellen führen und die tatsächlich angewandten Quellen offenlegen. |
| S1-Konformität geltend machen, während E3 verwendet wird | Paragraph 73A untersagt die S1-Aussage. | Die Nutzung der nur auf das Klima bezogenen Bestimmung offenlegen und einen etwaigen separaten S2-Anspruch prüfen. |
Bereitschaft
Bereitschaftscheckliste
- Die vorgesehene freiwillige oder regulatorische Berichtsgrundlage ist dokumentiert.
- Das berichtende Unternehmen entspricht dem Unternehmen, auf das sich die zugehörigen Abschlüsse beziehen.
- Wesentliche Risiken und Chancen sind mit Aussichten und Zeithorizonten verknüpft.
- Wesentlichkeitsentscheidungen berücksichtigen quantitative und qualitative Faktoren.
- Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele sind miteinander verknüpft.
- UK SRS S2 wurde für Klimabelange integriert.
- Annahmen im Finanzbereich, Einheiten, Zeiträume und Abgrenzungen sind abgestimmt.
- Leitlinienquellen und die Auswahl der Branche sind dokumentiert.
- Für Nachweise, Kontrollen, Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Fehler sind Verantwortliche benannt.
- Fundstelle des Berichts, Zeitpunkt, Vergleichsinformationen, Querverweise und Aussagen wurden überprüft.
- Der Vorstand oder ein gleichwertiges Leitungsorgan hat die Berichtsgrundlage und die endgültigen Angaben genehmigt.
Sources
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