Skip to the answer

Disclosure GuidesPillar guides, articles, FAQ and expert notes

Ebene 2 · Explainer·UK SRS S1 · Disclosure guides

Vorbereitung auf eine Prüfung von UK SRS S1: Nachweise, Kontrollen und das entstehende britische Aufsichtsregime

UK SRS S1 schreibt derzeit keine allgemeine Prüfung des gesamten Standards vor. Die Angaben sollten jedoch anhand klarer Kriterien, nachvollziehbarer Nachweise, kontrollierter Methoden und dokumentierter Ermessensentscheidungen auf eine externe Überprüfung vorbereitet werden.

Für wen ist der Kurs A 8-minute read for reporting teams working through Den Berichtszyklus durchführen und die Angaben veröffentlichen, and for reviewers testing whether the evidence behind it holds.

Short answer

The answer, before the reasoning

Derzeit schreibt keine allgemeine Regel in UK SRS S1 vor, dass jedes berichtende Unternehmen eine externe Prüfung des gesamten Standards einholen muss. Unternehmen, die Angaben nach UK SRS S1 veröffentlichen, sollten sich dennoch so vorbereiten, als sei eine externe Überprüfung wahrscheinlich.

Sie kann von Abschlussprüfern, Anbietern begrenzter Sicherheit, Aufsichtsbehörden, Leitungsorganen, Investoren, Kreditgebern oder Rechtsberatern ausgehen. Prüfungsbereitschaft bedeutet daher klare Berichtskriterien, einen nachvollziehbaren Nachweisbestand, kontrollierte Methoden und eine belastbare Dokumentation der Ermessensentscheidungen zu Wesentlichkeit, finanziellen Auswirkungen, Kennzahlen und narrativen Aussagen.

Warum Prüfungsbereitschaft auch vor einem allgemeinen Prüfungsmandat wichtig ist

UK SRS S1 ist auf investorenorientierte nachhaltigkeitsbezogene Angaben ausgerichtet. Ein Unternehmen erläutert damit häufig, wie nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen voraussichtlich seine Aussichten, Strategie, sein Geschäftsmodell, seine Cashflows, seinen Zugang zu Finanzmitteln oder seine Kapitalkosten beeinflussen könnten. Solche Aussagen können Entscheidungen am Markt beeinflussen. Selbst wenn eine formelle Prüfung freiwillig ist, steigen die Governance-Erwartungen. Die Kontrolle dürfte intensiver werden, wenn das Vereinigte Königreich über Börsenzulassungsregeln, gesellschaftsrechtliche Wege oder künftige Aufsichtsreformen umfassendere Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung einführt.

Prüfungsbereitschaft bedeutet daher nicht nur, einen Prüfungsauftrag einzukaufen. Sie soll das Risiko verringern von:

unbelegten Aussagen zur Einhaltung oder Übereinstimmung;

Widersprüchen zwischen Nachhaltigkeitsangaben und Geschäftsbericht oder Abschluss;

unzureichenden Schätzungen gegenwärtiger und erwarteter finanzieller Auswirkungen;

fehlender Dokumentation von Wesentlichkeitsentscheidungen;

Kennzahlen, die sich nicht neu berechnen oder bis zu den Quelldaten zurückverfolgen lassen;

unkontrollierten narrativen Aussagen über Chancen, Ziele, Resilienz oder Übergangspläne.

Was „Prüfungsbereitschaft“ in der Praxis bedeutet

Eine auf UK SRS S1 vorbereitete Organisation kann in der Regel fünf Dinge leisten.

1. Die Berichtskriterien eindeutig benennen

Das Unternehmen sollte den angewandten Rahmen, dessen Fassung und die Aufstellungsgrundlage angeben. Wenn es UK SRS S1 freiwillig anwendet oder die ausschließlich klimabezogene Erleichterung zusammen mit UK SRS S2 nutzt, sollte der Bericht dies genau erläutern. Die Kriterien sollten außerdem wesentliche Methoden, Abgrenzungsentscheidungen, die Verwendung von Schätzungen, Erleichterungen und bedeutende Annahmen erklären.

2. Jede Angabe mit Nachweisen verknüpfen

Jede wesentliche Aussage sollte auf die zugrunde liegenden Nachweise verweisen. Dazu können Unterlagen des Leitungsorgans, Risikoregister, Szenarioannahmen, Verträge, Auszüge aus Quellsystemen, Richtlinien, Methodenvermerke, Berechnungsdateien, Prüfvermerke des Managements und Abstimmungen gehören.

3. Wirksame Kontrollen nachweisen

Prüfungsbereitschaft besteht nicht nur aus einem Stapel Dokumente. Ein Prüfer wird wissen wollen, wer die Angabe erstellt, geprüft und genehmigt hat und wie Fehler korrigiert werden. Deshalb sind Kontrollbeschreibungen, die Freigabe durch den Prüfer und die Nachverfolgung von Feststellungen ebenso wichtig wie die Quelldokumente selbst.

4. Schätzungen und Ermessensentscheidungen begründen

UK SRS S1 verlangt häufig Ermessensentscheidungen des Managements. Beispiele sind die Wahl von Zeithorizonten, die Beurteilung der Wesentlichkeit, die Ermittlung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen, die Auswahl von Kennzahlen und die Schätzung finanzieller Auswirkungen. Prüfungsbereitschaft bedeutet, dass diese Ermessensentscheidungen dokumentiert, begründet und genehmigt und nicht lediglich behauptet werden.

5. Konsistenz im gesamten Bericht gewährleisten

Nachhaltigkeitsangaben sollten dem strategischen Bericht, den Hauptrisiken, der Beurteilung der Überlebensfähigkeit, der Fortführungsbeurteilung, der Wertminderungsanalyse oder klimabezogenen Anhangangaben nicht widersprechen. Ein Unternehmen benötigt nicht in jedem Fall vollkommene Präzision, wohl aber Kohärenz.

Umfang und Kriterien: Was könnte eine Prüfung abdecken?

In der Praxis können externe Arbeiten enger oder weiter gefasst sein als der gesamte Artikelsatz. Mögliche Prüfungsumfänge sind:

nur ausgewählte Kennzahlen;

Treibhausgasemissionen und die zugehörigen Methoden;

ein bestimmter Abschnitt, etwa Klima oder Humankapital;

die vollständige Nachhaltigkeitserklärung oder das vollständige Paket nach UK SRS S1;

das Verfahren zur Erstellung der Angaben statt der Angaben selbst.

Die Prüfungskriterien müssen geeignet sein. Für UK SRS S1 können die grundlegenden Kriterien Folgendes umfassen:

den Standard selbst und einschlägige britische Änderungen;

die vom Unternehmen angegebene Aufstellungsgrundlage;

festgelegte Methoden für Kennzahlen und Schätzungen;

interne Richtlinien zu Wesentlichkeit, Kontrollen und Aufbewahrung von Nachweisen;

soweit relevant, Branchenleitlinien oder andere ergänzende Quellen, deren Verwendung das Unternehmen angegeben hat.

Sind die Kriterien unbestimmt, wird eine Prüfung schwierig. „Wir haben Nachhaltigkeit allgemein betrachtet“ ist kein geeignetes Berichtskriterium. „Wir haben unsere nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben nach UK SRS S1 anhand der in der Aufstellungsgrundlage und im beigefügten Kennzahlenprotokoll dargelegten Methoden erstellt“ ist wesentlich belastbarer.

Wesentlichkeit

Die Wesentlichkeit nach UK SRS S1 ist investorenorientiert. Ein Unternehmen sollte Folgendes nachweisen können:

die Gesamtheit der berücksichtigten nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen;

die verwendeten Eingaben, etwa Strategie, unternehmensweites Risikomanagement, Vorfälle, Abhängigkeiten in der Wertschöpfungskette, Regulierung und Informationsbedürfnisse der Investoren;

wie Art und Ausmaß beurteilt wurden;

warum unwesentliche Sachverhalte ausgeschlossen wurden;

wer die Beurteilung hinterfragt und genehmigt hat;

wie die Beurteilung während des Berichtszyklus aktualisiert wurde.

Das häufige Prüfungsproblem besteht nicht darin, dass das Management Ermessen ausgeübt hat, sondern darin, dass dessen Dokumentationsspur fehlt.

Finanzielle Auswirkungen

Gegenwärtige und erwartete finanzielle Auswirkungen gehören häufig zu den schwierigsten Angaben. Prüfungsbereitschaft erfordert:

eine Zuordnung von Nachhaltigkeitsthemen zu Posten des Abschlusses oder Kategorien der Managementplanung;

dokumentierte Annahmen, Bandbreiten und Schätzmethoden;

Erläuterungen zu qualitativen Angaben, wenn eine Quantifizierung nicht praktikabel ist oder keine nützlichen Informationen ergeben würde;

Konsistenzprüfungen mit Budgets, Wertminderungsmodellen, Investitionsplänen, Rückstellungen und Finanzierungsannahmen.

Wenn das Unternehmen nur richtungsweisende Aussagen macht, sollte es dennoch dokumentieren, warum dieser Ansatz angemessen ist und was eine genauere Quantifizierung verhindert hat.

Kennzahlen und Ziele

Für jede wesentliche Kennzahl und jedes wesentliche Ziel sollte das Unternehmen Folgendes vorhalten:

die genaue Definition;

die organisatorische Abgrenzung und den Zeitraum;

den Datenverantwortlichen;

die Berechnungsmethode;

Quellsysteme oder manuelle Eingaben;

Kontrollen und Nachweise der Überprüfung;

die Behandlung von Vergleichsangaben und etwaige Neudarstellungen.

Ziele erfordern außerdem Governance-Nachweise: Ausgangsbasis, Zeithorizont, ob das Ziel brutto oder netto ist, welche Fortschrittskennzahl verwendet wird und welche Annahmen seiner Erreichbarkeit zugrunde liegen.

Eine verhältnismäßige Akte zur Prüfungsvorbereitung

Ein praktisches Nachweispaket wird in der Regel Angabe für Angabe geordnet. Ein zweckmäßiges Verzeichnis kann folgende Spalten enthalten:

Angabenreferenz;

kurze Beschreibung der Aussage;

Datei mit dem Quelldokument;

durchgeführte Kontrolle;

Ersteller;

Prüfer;

Abschlussdatum;

ungeklärte Punkte;

Relevanz für die externe Prüfung.

Dafür ist am ersten Tag keine komplexe Softwarelösung erforderlich. Ein kontrolliertes Nachweisregister mit eindeutiger Ordnerbenennung und Versionskontrolle kann die Bereitschaft bereits erheblich verbessern.

Das entstehende britische Aufsichtsumfeld

Zum Zeitpunkt der Überprüfung ist UK SRS S1 ein freiwilliger Standard; es besteht kein allgemeines, standardweites Mandat, nach dem jedes berichtende Unternehmen das gesamte Paket prüfen lassen muss. Unternehmen sollten dennoch drei miteinander verbundene Entwicklungen beobachten:

1. **Künftige britische Berichtswege.** Vorschläge für Börsenzulassungsregeln, gesellschaftsrechtliche Entwicklungen und künftige Umsetzungsentscheidungen könnten die Bedeutung einer formellen Prüfung erhöhen.

2. **Reform von Abschlussprüfung und Unternehmensberichterstattung.** Das britische Aufsichtsumfeld entwickelt sich weiter, einschließlich der allgemeinen Ausrichtung der Berichtsaufsicht und der Erwartungen an eine hochwertige Unternehmensberichterstattung.

3. **Marktbezogene und rechtliche Kontrolle.** Auch ohne unmittelbares Mandat können unzutreffende Nachhaltigkeitsaussagen je nach Kontext Governance-, Wertpapier-, Verbraucher- oder Vertragsrisiken verursachen.

Ein umsichtiges Leitungsorgan sollte die Prüfungsbereitschaft daher als Teil der übergreifenden Berichtsgovernance behandeln und nicht auf eine endgültige Regel warten.

Anwendungsbeispiel

**Beispiel:** Ein börsennotierter Hersteller gibt an, dass Wasserstress an zwei Standorten die Produktionskontinuität beeinträchtigen und die Betriebskosten erhöhen könnte. Um diese Angabe prüfungsbereit zu machen, sollte das Unternehmen die standortbezogene Risikobeurteilung, die Vorfallhistorie, Daten zur Wasserverfügbarkeit, den Investitionsplan für Minderungsmaßnahmen, die in der Budgetierung verwendete Sensitivitätsanalyse, die Erörterung der strategischen Bedeutung durch das Leitungsorgan und den Prüfvermerk aufbewahren, der erläutert, warum der Sachverhalt nach UK SRS S1 wesentlich war.

Mythos 1: „Kein Mandat bedeutet, dass keine Vorbereitung nötig ist.“

Falsch. Das Fehlen eines allgemeinen Prüfungsmandats mindert nicht die Notwendigkeit von Nachweisen, wenn die Angaben von Investoren genutzt oder in den Geschäftsbericht aufgenommen werden.

Mythos 2: „Bei der Prüfung geht es nur um die THG-Zahl.“

Nicht unbedingt. Narrative Aussagen, Ziele, finanzielle Auswirkungen und Verfahren zur Risikoermittlung können sämtlich hinterfragt werden.

Fehler 3: Den Text des Geschäftsberichts und das Nachhaltigkeitspaket als getrennte Welten behandeln

Widersprüche zwischen Nachhaltigkeitsangaben und dem übrigen Geschäftsbericht erzeugen ein unmittelbares Glaubwürdigkeitsrisiko.

Fehler 4: Nachweise nur in persönlichen E-Mail-Postfächern aufbewahren

Nachweise, die sich nicht auffinden, versionieren oder erneut nachvollziehen lassen, sind schwache Nachweise.

Bereitschaft

Praktische Checkliste zur Vorbereitung

  • Die genauen Kriterien und den Wortlaut der Berichtsgrundlage bestätigen.
  • Ein Angabenverzeichnis und ein Nachweisregister erstellen.
  • Ermessensentscheidungen zu Wesentlichkeit und finanziellen Auswirkungen dokumentieren.
  • Methodenvermerke für wesentliche Kennzahlen und Ziele verfassen.
  • Nachhaltigkeitsangaben mit den Prüfungen durch Finanz-, Risiko- und Rechtsteams abstimmen.
  • Vor der Veröffentlichung eine Probeprüfung oder interne kritische Überprüfung durchführen.
  • Aktualisierungsauslöser für künftige Berichtszyklen dokumentieren.

Häufig gestellte Fragen

**Benötigen wir „hinreichende Sicherheit“?**

Im Allgemeinen nicht. Umfang und Sicherheitsniveau hängen vom Auftrag und vom Marktumfeld ab.

**Kann eine Prüfung stufenweise eingeführt werden?**

Ja. Viele Organisationen beginnen mit ausgewählten Kennzahlen oder Klimaangaben und weiten den Umfang später aus.

**Ist die interne Revision relevant?**

Sehr. Interne Revision, Risiko- und Finanzteams können vor einem externen Auftrag helfen, Kontrollen, Nachweisqualität und Governance zu prüfen.

Hinweis zum regulatorischen Status

Dieser Artikel gibt den am 2. August 2026 verstandenen Stand wieder. UK SRS S1 wird hier als freiwilliger britischer Standard behandelt; künftige regulatorische Wege und Entwicklungen der Aufsicht sind noch im Wandel.

Orientierung an offiziellen und primären Quellen

Als primäre Referenzgrundlage sollten der veröffentlichte Text der UK SRS, die zugehörigen britischen politischen Materialien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, einschlägige Leitlinien zur Unternehmensberichterstattung und Governance sowie die eigene Aufstellungsgrundlage des Unternehmens verwendet werden.

Bildungshinweis

Dieser Artikel dient Bildungszwecken und ist praxisorientiert. Er ist weder ein Rechtsgutachten noch ein Prüfungsstandard oder eine Beratung dazu, ob ein bestimmter Auftrag erforderlich ist.

Verwandte interne Links

Interne Kontrollen für Angaben nach UK SRS S1: ein praxisnaher Rahmen

UK SRS S1 und Anti-Greenwashing: Nachhaltigkeitsaussagen kontrollieren

Digitale Berichterstattung nach UK SRS S1: Taxonomie, Tagging und künftige Einreichungsanforderungen

Take it with you

The checklists as a working spreadsheet

Every checklist and table on this page, with empty status, owner and evidence columns for your team to fill in and keep.

Download .xlsx

✓ LRA AI Assistant · Human-in-the-loop

Ask about this guide

Der Assistant beantwortet Fragen auf Basis dieser Seite und greift auf die verknüpften Offenlegungskarten zu, wenn sich Ihre Frage auf den Standard selbst bezieht. Die ersten zwei Antworten sind ohne Anmeldung kostenlos.

Ausprobieren
2 kostenlose Antworten Automated · the LRA team is one click away

Tiefer einsteigen · UK SRS S1

ESG Reporting Full Stack

There is no standalone LRA course for this framework yet. The Full Stack programme covers the reporting system it sits in — materiality, data, drafting and assurance — with exercises on your own data.

Available as Guided Flex, Live Cohort, 1:1 Expert Mentorship or Corporate Programme.

See the Full Stack programme
/de/knowledge-hub/disclosure-guides/uk-srs-s1/uk-srs-s1-reporting-cycle-and-publication/uk-srs-s1-assurance-readiness-evidence-controls-and-the-emerging-uk-ov/