Short answer
The answer, before the reasoning
UK SRS S1 geht von derselben Berichtseinheit aus wie die zugehörigen Finanzberichte. Werden diese Berichte konsolidiert, bilden das Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen die Berichtseinheit.
Das begrenzt die Angaben nicht auf Vermögenswerte und Tätigkeiten, die der Konsolidierung unterliegen: Wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen können entlang der gesamten Wertschöpfungskette entstehen, einschließlich Beziehungen, Investitionen, Lieferanten und Kunden. Assoziierte Unternehmen und Joint Ventures werden nicht automatisch als Tochterunternehmen behandelt, doch damit verbundene relevante Risikopositionen müssen möglicherweise dennoch beurteilt werden. Einzelne Kennzahlen können eine wertschöpfungsketten- oder methodikspezifische Abgrenzung verwenden, sofern die Berichtseinheit die Abweichung erläutert und abstimmt. Akquisitionen, Veräußerungen und andere wesentliche Änderungen lösen eine dokumentierte Neubewertung von Risiken, Chancen, Daten und Vergleichsinformationen aus. Die praktische Disziplin lautet „eine Berichtseinheit, mehrere kontrollierte Messabgrenzungen“. Jede Abweichung bei der Abgrenzung sollte einen Grund, eine Methode, eine verantwortliche Person, ein Inkrafttretensdatum und eine Abstimmung mit der Gruppe des Finanzberichts haben.
Leitfaden für die praktische Anwendung zu Bildungszwecken. Keine Rechts- oder Prüfungsempfehlung. Überprüfen Sie vor dem Handeln den aktuellen UK-SRS-Text, die geltenden Berichterstattungsregeln und die einheitsspezifischen Fakten.
Kurze Orientierung
Kurze Orientierung
- Gilt für
- Gruppen, die Angaben nach UK SRS S1 neben konsolidierten oder separaten Finanzberichten erstellen, insbesondere diversifizierte Gruppen, akquisitionsstarke Unternehmen und Einheiten mit wichtigen assoziierten Unternehmen, Joint Ventures oder Risikopositionen entlang der Wertschöpfungskette.
- Primäre Entscheidung
- Welche rechtlichen Einheiten und Beziehungen innerhalb der Berichtseinheit liegen, welche außerhalb der Konsolidierung, aber innerhalb der Risikopositionen-/Chancenbeurteilung liegen, und wie jede Messabgrenzung erläutert und abgestimmt wird.
- Wesentliche Quellen
- Absatz 20 von UK SRS S1, Anwendungshinweise B11 und B38 sowie die Konzepte des Standards zur Wertschöpfungskette und zu verbundenen Informationen.
- Häufige Verwechslung
- Anzunehmen, dass die Konsolidierungsabgrenzung des Finanzberichts auch die äußere Grenze von Nachhaltigkeitsinformationen darstellt, oder eine Kennzahl der Wertschöpfungskette so zu behandeln, als ändere sie die Identität der Berichtseinheit.
Mit der Berichtseinheit des Finanzberichts beginnen
Absatz 20 verlangt, dass die Angaben nach UK SRS S1 für dieselbe Berichtseinheit wie die zugehörigen Finanzberichte erstellt werden. Der Anwendungshinweis B38 erläutert, dass die Berichtseinheit bei konsolidierten Finanzberichten das Mutterunternehmen und seine als eine einzige Berichtseinheit dargestellten Tochterunternehmen umfasst. Dieser Anker ist grundlegend: Er bringt das Nachhaltigkeitsangabenset mit der Einheit in Einklang, deren Cashflows, Zugang zu Finanzierung und Kapitalkosten beurteilt werden.
Der Anker bedeutet nicht, dass jeder Datenpunkt an der Konsolidierungsgrenze enden muss. Er bedeutet, dass die nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben aus der Perspektive dieser Berichtseinheit erstellt werden. Die Gruppe berücksichtigt dann Risiken und Chancen, die aus ihrer eigenen Geschäftstätigkeit und entlang der gesamten Wertschöpfungskette entstehen, und wendet die für jede Kennzahl oder Methodik erforderliche Messabgrenzung an.
Abbildung 1. UK SRS S1 verwendet die Berichtseinheit des Finanzberichts als Anker, während wesentliche Risiken, Chancen und ausgewählte Kennzahlen entlang der Wertschöpfungskette reichen können.
In der Praxis
Drei Abgrenzungsebenen, die nicht verwechselt werden sollten
| Abgrenzungsebene | Welche Frage wird beantwortet? | Typische Inhalte — Erforderliche Kontrolle |
|---|---|---|
| Berichtendes Unternehmen | Wessen Finanzberichte für allgemeine Zwecke und Aussichten werden beschrieben? | Der Rechtsträger in den zugehörigen Abschlüssen; bei Konzernabschlüssen das Mutterunternehmen und die Tochterunternehmen als eine Gruppe. — Mit dem Konsolidierungssystem, dem Register der Rechtsträger und der Grundlage der Finanzberichterstattung abstimmen. |
| Risiko und Chance / Wertschöpfungskette | Wo können nachhaltigkeitsbezogene Abhängigkeiten, Auswirkungen, Beziehungen, Ereignisse oder Bedingungen Auswirkungen auf die Aussichten des berichtenden Unternehmens haben? | Eigene Geschäftstätigkeit, Lieferanten, Auftragnehmer, Kunden, Vertriebshändler, Investitionen, Gemeinschaften und andere relevante Beziehungen. — Die Wertschöpfungskettenkarte, Screening-Kriterien, Informationsgrenzen und Wesentlichkeitsbeurteilungen dokumentieren. |
| Messabgrenzung für eine bestimmte Kennzahl | Welche Aktivitäten, Rechtsträger, Beziehungen oder Daten sind in einer bestimmten Kennzahl enthalten? | Zum Beispiel Betriebsstandorte, Beschäftigte, Energieverträge, Emissionen der Wertschöpfungskette, Ausgaben bei Lieferanten oder finanzierte Risikopositionen, abhängig von der Kennzahl. — Eine Erklärung zur Abgrenzung der Kennzahl, die Logik für Einbeziehung und Ausschluss, die Allokationsmethode und die Abstimmung aufrechterhalten. |
Rule
KERNPRINZIP
Eine Kennzahl, die Lieferanten oder Portfolioengagements umfasst, macht diese Lieferanten oder Beteiligungsunternehmen nicht zu Tochterunternehmen des berichtenden Unternehmens. Sie misst ein Merkmal des Risikos, der Chance oder der Leistung des berichtenden Unternehmens unter Verwendung einer weiter gefassten Abgrenzung.
Tochterunternehmen: Zuerst mit dem Konsolidierungskreis abstimmen, dann die Vollständigkeit der Daten prüfen
Bei einem konsolidierten Konzern sind Tochterunternehmen Teil des berichtenden Unternehmens. Der Nachhaltigkeitsprozess sollte daher mit der finanzseitig kontrollierten Konsolidierungsliste beginnen, nicht mit einer informellen Liste von Betriebsstandorten oder Marken. Die Aufzeichnungen zu Rechtsträgern und zur Konsolidierung sollten Eigentum, Datum der Erlangung der Beherrschung, Berichtswährung, Land, Geschäftsbereich, Ruhestatus, Datum des Erwerbs oder der Veräußerung und die für Nachhaltigkeitsdaten verwendeten Systeme ausweisen.
Die Einbeziehung in das berichtende Unternehmen bedeutet nicht, dass jedes Tochterunternehmen jedes wesentliche Risiko oder jede wesentliche Kennzahl verursacht. Ein ruhendes Unternehmen verfügt möglicherweise über wenige operative Daten; einem neu erworbenen Unternehmen fehlen möglicherweise historische Nachhaltigkeitssysteme; eine Holdinggesellschaft kann Finanzierungs- oder Governance-Risikopositionen verursachen, statt direkte Emissionen. Das Team dokumentiert weiterhin die Beurteilung auf Ebene des Rechtsträgers und erläutert jeden kennzahlenspezifischen Ausschluss, anstatt den Rechtsträger stillschweigend aus der gesamten Berichtsabgrenzung zu entfernen.
In der Praxis
| Problem bei Tochterunternehmen | Abgrenzungsfrage | Nachweise und Kontrollmaßnahmen |
|---|---|---|
| Neu erworbenes Tochterunternehmen | Ab welchem Datum ist es in das berichtende Unternehmen einbezogen, und welche Informationen sind für den Berichtszeitraum vernünftigerweise verfügbar? | Dokumente zum Abschluss des Erwerbs, Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Konsolidierung, Bewertung der Eröffnungsdaten, Entscheidung zur Schätzung, Bilanzierungsrichtlinie für Vergleichsinformationen und Integrationsplan. |
| Ruhendes oder nicht operativ tätiges Tochterunternehmen | Ist das Unternehmen für das relevante Risiko, die relevante Chance und die relevante Kennzahl tatsächlich unwesentlich und nicht lediglich datenarm? | Rechtlicher Status, Bestätigung der Tätigkeit, Salden, Beschäftigte, Immobilien und dokumentierte Schlussfolgerung der Prüfung. |
| Ausländisches Tochterunternehmen | Sind lokale Definitionen, Quellsysteme, Währungen und Zeiträume mit der Konzernangabe abgestimmt? | Lokale Berichterstattungsanweisungen, Übersetzungsregeln, Abstimmung der Zeiträume, Genehmigung durch den Datenverantwortlichen und Konzernprüfung. |
| Teilweise gehaltenes und beherrschtes Tochterunternehmen | Behandelt die Grundlage des Abschlusses das Unternehmen als Tochterunternehmen, und wird die Nachhaltigkeitskennzahl brutto oder auf einer anderen festgelegten Grundlage dargestellt? | Konsolidierungsbehandlung, Methodik der Kennzahl und ausdrückliche Grundlage; der Eigentumsanteil darf nicht automatisch verwendet werden, es sei denn, die Kennzahl erfordert dies. |
| Zum Verkauf gehaltenes oder veräußertes Tochterunternehmen | Welche Informationen verbleiben im Konzern für den Berichtszeitraum, und wie werden Trends und Ziele beeinflusst? | Bilanzielle Klassifizierung/Veräußerungsdatum, Daten für den Zeitraum der Beherrschung, Bewertung der Basis und der Vergleichsinformationen sowie erläuternde Darstellung. |
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen: außerhalb des Tochterunternehmen-Konsolidierungskreises, nicht außerhalb der Analyse
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen richten sich nach den bilanzrechtlichen Schlussfolgerungen in den zugehörigen Abschlüssen. Sie sollten nicht allein deshalb als Tochterunternehmen bezeichnet werden, weil der Konzern maßgeblichen Einfluss oder gemeinschaftliche Führung ausübt, eine wesentliche Investition hält oder eine Geschäftsbeziehung unterhält. Ihre Behandlung in UK SRS S1 beginnt mit dieser Klassifizierung im Abschluss.
Allerdings kann ein mit einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen verbundenes Risiko oder eine damit verbundene Chance weiterhin die Aussichten des berichtenden Unternehmens beeinflussen. Relevante Wirkungskanäle können den Buchwert der Investition, Ausschüttungen, vertragliche Verpflichtungen, den Ruf, gemeinsam genutzte Infrastruktur, Liefer- oder Abnahmevereinbarungen, Finanzierung, Eventualverpflichtungen und die Exposition gegenüber den Übergangs- oder physischen Risiken des Beteiligungsunternehmens umfassen. Das Berichtsteam sollte diese Wirkungskanäle als Teil der Wertschöpfungskette oder der Investitionsbeziehung bewerten und bestimmen, welche Informationen wesentlich sind.
Rule
UMSETZUNGSBEURTEILUNG
UK SRS S1 schafft keine allgemeingültige Regel, nach der jedes assoziierte Unternehmen oder Joint Venture in jede Nachhaltigkeitskennzahl konsolidiert werden muss. Das Team sollte die Klassifizierung im Abschluss, das Risiko oder die Chance, die Messmethodik und die Gründe dokumentieren, aus denen der gewählte Abgrenzungsumfang entscheidungsnützliche Informationen liefert.
Wertschöpfungskette: weiter gefasst als die Konsolidierung, aber nicht grenzenlos
Die Wertschöpfungskette umfasst die gesamte Bandbreite der Interaktionen, Ressourcen und Beziehungen, die mit dem Geschäftsmodell und dem externen Umfeld des Unternehmens zusammenhängen. Ein zweckmäßiger Prozess zur Festlegung der Abgrenzung betrachtet daher über das rechtliche Eigentum hinaus auch vor- und nachgelagerte Aktivitäten, die die Aussichten des berichtspflichtigen Unternehmens beeinflussen können. Der Umfang der erhobenen Informationen hängt vom wesentlichen Risiko oder der wesentlichen Chance, vom anwendbaren UK SRS, von der Kennzahl sowie von den angemessenen und vertretbaren Informationen ab, die ohne unverhältnismäßigen Kosten- oder Arbeitsaufwand verfügbar sind.
In der Praxis
| Bereich der Wertschöpfungskette | Potenzielle Relevanz für UK SRS S1 | Dokumentation der Abgrenzung |
|---|---|---|
| Vorgelagerte Lieferanten | Verfügbarkeit und Preis von Inputs, Störungen bei Arbeit und Menschenrechten, Klimaexposition, Qualität, Technologie und regulatorischer Übergang. | Lieferantenpopulation, Stufe, Grundlage für Ausgaben oder Kritikalität, geografische Zuordnung, Datenquelle, Schätzungen und Ausschlüsse. |
| Auftragnehmer und ausgelagerte Tätigkeiten | Betriebliche Kontinuität, Belegschaft, Gesundheit und Sicherheit, Emissionen, Servicequalität sowie rechtliche oder reputationsbezogene Risiken. | Vertragsumfang, betriebliche Kontrolle, Datenverantwortung, Behandlung der Kennzahl und Zugang zur Prüfung. |
| Kunden und Nutzungsphase | Nachfragetransition, Produkteignung, Kundenkonzentration, Emissionen der Nutzungsphase, Kreditqualität und Anpassungsbedarf. | Kunden-/Produktsegmentierung, Grundlage für Absatz oder Exponierung, Nutzungsannahmen und Datenbeschränkungen. |
| Vertrieb und Logistik | Transportkosten, Routenstörungen, Kraftstofftransition, Lagerhaltung und Lieferleistung. | Eigene gegenüber ausgelagerten Tätigkeiten, Zuordnungsmethode, Nachweise der Frachtführer und Zeitraum. |
| Investitionen und Finanzbeziehungen | Renditen, Kreditengagement, Zugang zu Finanzierung, Covenants, finanzierte Emissionen oder Übergangsrisiken, soweit relevant. | Definition des Instruments/der Anlageklasse, Bilanzierungsklassifizierung, Stichtag des Engagements, Methodik und Datenqualität. |
Kennzahlenspezifische Unterschiede: Abgrenzung vor der Zahl erläutern
Kennzahlen verwenden aus legitimen Gründen häufig unterschiedliche Abgrenzungen. Die Beschäftigtenzahl kann am Periodenende die Beschäftigten konsolidierter Unternehmen umfassen; eine Verletzungsraten-Kennzahl kann Beschäftigte und Auftragnehmer abdecken; Scope 3-Emissionen erstrecken sich entlang der Wertschöpfungskette; eine Kennzahl zur Einbindung von Lieferanten kann nur Lieferanten mit hohem Risiko oder hohen Ausgaben abdecken; und eine Finanzierungskennzahl kann eine Grundgesamtheit nach Engagement oder Anlageklasse verwenden. Der Bericht sollte nicht den Eindruck erwecken, dass diese Abgrenzungen identisch sind.
Paragraph 50 verlangt eine transparente Definition und Methodik für vom Unternehmen entwickelte Kennzahlen. Dieselbe Disziplin ist für alle wesentlichen Kennzahlen sinnvoll: den Anker des berichtenden Unternehmens, die Grundgesamtheit der Kennzahl, den Messstichtag oder -zeitraum, die Behandlung von Akquisitionen und Veräußerungen, Schätzungen und Zuordnungen, Ausschlüsse, die Vergleichsbasis und die Abstimmung mit einer kontrollierten Quelle zu identifizieren.
In der Praxis
| Kennzahl | Beispielhafte Abgrenzung | Unterschied zum berichtenden Unternehmen — Angabe-/Kontrollreaktion |
|---|---|---|
| Beschäftigte am Periodenende | Beschäftigte konsolidierter Unternehmen am Berichtsstichtag. | Schließt Auftragnehmer aus; erworbene/veräußerte Unternehmen werden zum Stichtag gemäß der Behandlung auf Gruppenebene berücksichtigt. — Beschäftigtenstatus, Berichtsstichtag, Unternehmen und Abstimmung mit der Lohnabrechnungs-/Konsolidierungsliste definieren. |
| Sicherheitsquote der Belegschaft | Beschäftigte zuzüglich einer definierten Gruppe von Auftragnehmern an kontrollierten Standorten. | Geht über die rechtlich Beschäftigten hinaus und kann Unternehmen mit ausschließlich Bürotätigkeit ausschließen, wenn die Methodik risikobasiert ist. — Grundgesamtheit, Stunden, Standorte, Methode für Auftragnehmer und Ausschlüsse angeben. |
| Energieverbrauch | Einrichtungen und Betriebsabläufe, die nach der ausgewählten Methodik einbezogen werden. | Kann von Vermietern kontrollierte Versorgungsleistungen auslassen, wenn diese nicht verfügbar sind, oder gemietete Standorte einschließen, die in den Finanzunterlagen nicht gesondert identifiziert sind. — Standortregister mit den Unternehmen abstimmen und Daten von Vermietern/Mietern, Schätzungen und Lücken erläutern. |
| Emissionen der Wertschöpfungskette | Definierte Kategorien vor- und nachgelagerter Aktivitäten. | Deutlich weiter gefasst als konsolidierte Unternehmen. — Kategorien, Berechnungsabgrenzung, Datenhierarchie, Schätzungen und Änderungen angeben. |
| Zielabdeckung bei Lieferanten | Lieferanten, die ein Ausgaben-, Risiko- oder strategisches Kriterium erfüllen. | Eine ausgewählte Lieferantenpopulation und nicht die gesamte Wertschöpfungskette. — Nenner, Schwellenwert, Zeitraum, Ausschlüsse und Zielfortschritt definieren. |
Änderungen im Konzern erfordern eine kontrollierte Neubewertung
Die Anwendungshinweise B11 verlangen, dass das Unternehmen den Umfang der nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen neu bewertet, wenn ein erhebliches Ereignis oder eine erhebliche Änderung der Umstände eintritt. Eine Fusion oder Übernahme ist ein ausdrückliches Beispiel. Die gleiche Logik gilt, wenn eine Veräußerung, Umstrukturierung, ein bedeutendes Gemeinschaftsunternehmen, ein neuer Markt, eine Neugestaltung der Lieferkette oder eine andere Änderung das Unternehmen, seine Wertschöpfungskette oder seine Exponierung wesentlich verändert.
Abbildung 2. Eine Änderung im Konzern wirkt sich auf den Konsolidierungskreis, die Bewertung von Risiken und Chancen, die Abgrenzung der Kennzahlen, die Vergleichsentscheidung, die Zielbasis und die endgültige Angabe aus.
Eine praktische Abfolge bei Änderungen
1. Den rechtlichen und bilanziellen Wirksamkeitsstichtag, die Art der Beherrschung oder Veräußerung sowie die Behandlung im zugehörigen Abschluss bestätigen.
2. Das Register des berichtenden Unternehmens und der Rechtsträger einschließlich Systemen, Standorten, Tätigkeiten und Datenverantwortlichen aktualisieren.
3. Nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen sowie die Frage, ob sich die Wertschöpfungskette wesentlich verändert hat, neu bewerten.
4. Betroffene Kennzahlen und Ziele abbilden, einschließlich Datenverfügbarkeit, Schätzungen, Änderungen des Nenners und Auswirkungen auf die Methodik.
5. Entscheiden, ob Vergleichsinformationen, Baselines oder Ziele gemäß den geltenden Anforderungen und der Kennzahlenrichtlinie neu dargestellt, neu basiert oder erläutert werden müssen.
6. Die Einbeziehung und Ausschlüsse der laufenden Periode abstimmen, Beschränkungen dokumentieren und die Genehmigung durch Finanzen, Nachhaltigkeit und Governance einholen.
7. Die veröffentlichte Grundlage der Aufstellung, Anmerkungen zu den Kennzahlen, Risikobeschreibungen und damit verbundene Finanzinformationen aktualisieren.
Die Abgrenzungsabstimmung: die zentrale Kontrolle
Eine Abgrenzungsabstimmung sollte die Liste der im Abschluss enthaltenen Unternehmen mit dem Satz der Nachhaltigkeitsangaben verknüpfen. Sie ist kein Ersatz für das Risikoregister oder das Datenwörterbuch. Sie ist die Kontrolle, die erklärt, warum ein Unternehmen oder eine Beziehung in einer Kennzahl, aber nicht in einer anderen erscheint, und wie Änderungen behandelt wurden.
In der Praxis
| Feld | Zweck | Beispielhafter Eintrag |
|---|---|---|
| ID des Unternehmens / der Beziehung | Dauerhafte Verknüpfung mit Finanz-, Rechts- und Nachhaltigkeitssystemen. | LE-042 / JV-07 / SUP-CRIT-015. |
| Klassifizierung im Abschluss | Definiert den Status als berichtendes Unternehmen. | Tochterunternehmen ab 15. März konsolidiert; assoziiertes Unternehmen; Gemeinschaftsunternehmen; Lieferant. |
| Gültigkeitszeitraum | Zeigt, wann der Posten einbezogen wird oder relevant ist. | 15. März-31. Dezember 2026. |
| Relevanz von Risiken/Chancen | Verknüpft die Berichtsgrenze mit wesentlichen Sachverhalten. | Hohe Energieexposition; Übergangschance; Risiko einer Lieferantenunterbrechung. |
| Einbeziehung von Kennzahlen | Führt die betroffenen Kennzahlen und Ziele auf. | Energie, Scope 1/2, Belegschaft, Investitionsausgaben und Nenner des Übergangsziels. |
| Messgrundlage | Erläutert die Brutto-, anteilige, expositionsbasierte, aktivitätsbasierte oder sonstige Behandlung. | Bruttobetriebsdaten ab dem Kontrollstichtag; assoziiertes Unternehmen nur in einer definierten Investitionskennzahl einbezogen. |
| Datenstatus und Schätzung | Dokumentiert Verfügbarkeit, Näherungswert und Einschränkungen. | Neun Monate Primärdaten; Januar-Februar ausgeschlossen, weil vor der Kontrolle; kein Näherungswert verwendet. |
| Entscheidung zu Vergleichswerten/Basisjahr | Erläutert die Behandlung von Trends. | Keine Anpassung des Vorjahres; Akquisitionseffekt separat dargestellt; Überprüfung der Zielbasis genehmigt. |
| Genehmigung und Nachweise | Schafft die Prüfspur. | Freigabe durch Finanzcontroller, Nachhaltigkeitsverantwortliche und Offenlegungsausschuss; Nachweis-IDs. |
Beispielhafte Formulierung für die Offenlegung
Warum dies funktioniert: Die Formulierung benennt die berichtende Rechtseinheit, die Bewertung der Wertschöpfungskette, das Prinzip der Kennzahlengrenze, das Akquisitionsdatum, die Dateneinschränkung, den Trendeffekt und die Behandlung nicht beherrschter Beteiligungen. Sie erfordert weiterhin kennzahlenspezifische Anmerkungen und Nachweise; sie ist keine allgemeine Compliance-Klausel.
Hypothetical scenario
BEISPIELHAFTE FORMULIERUNG – AN DIE FAKTEN DES UNTERNEHMENS ANPASSEN
Die nachhaltigkeitsbezogenen finanziellen Angaben werden für dieselbe Berichtseinheit wie der Konzernabschluss erstellt: Parent plc und seine Tochterunternehmen. Risiken und Chancen wurden über die eigenen Geschäftsbereiche des Konzerns sowie relevante vor- und nachgelagerte Beziehungen innerhalb der Wertschöpfungskette hinweg bewertet. Die Abgrenzungen der Kennzahlen unterscheiden sich, wenn das Messziel eine größere oder ausgewählte Population erfordert. Im Laufe des Jahres wurde Tochterunternehmen X am 15. März erworben und ab dem Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung in die Konzernkennzahlen einbezogen. Die verfügbaren Primärdaten decken diesen Zeitraum ab; Daten für den Zeitraum vor dem Erwerb wurden nicht einbezogen. Der Erwerb erhöhte den ausgewiesenen Energieverbrauch um 8%, was in der Trendanalyse gesondert dargestellt wird. Assoziierte Unternehmen und Joint Ventures werden nicht als Tochterunternehmen behandelt; relevante Investitions- und vertragliche Risiken werden einbezogen, sofern dies in der jeweils anwendbaren Kennzahlen- oder Risikoangabe beschrieben ist.
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
Hypothetisches Beispiel: Erwerb gefolgt von Veräußerung
Beispielszenario. Ein britischer Fertigungskonzern erwirbt im April ein beherrschtes Verpackungsunternehmen und veräußert im September ein kleines Logistik-Tochterunternehmen. Der Erwerb führt zu einem hohen Stromverbrauch und einem neuen Lieferantennetzwerk; durch die Veräußerung werden Fahrzeuge aus dem Konzern zum Jahresende herausgenommen, das Tochterunternehmen stand jedoch neun Monate lang unter Beherrschung. Der Konzern hält außerdem 30% an einem Joint Venture, das recycelte Materialien liefert.
Das Team legt die Berichtseinheit anhand der Konsolidierungszeitpunkte fest. Es bezieht tatsächliche operative Daten für jeden Zeitraum der Beherrschung ein, bewertet die Klima- und Lieferkettenrisiken neu und weist die Auswirkungen des Erwerbs bzw. der Veräußerung in der Trendanalyse gesondert aus. Das Joint Venture wird nicht als Tochterunternehmen behandelt. Seine wesentliche Lieferabhängigkeit und vertragliche Risikoexposition werden innerhalb der Wertschöpfungskette bewertet, und seine Daten fließen nur in die Kennzahlen ein, deren Methodik die relevante Beziehung ausdrücklich einschließt. Der Konzern dokumentiert, warum Vergleichsinformationen des Vorjahres nicht angepasst wurden und wie die Ziel-Basisperiode überprüft werden soll.
In der Praxis
Schwache gegenüber stärkerer Angabe zur Abgrenzung
| Schwache Aussage | Warum sie schwach ist | Stärkerer Ansatz |
|---|---|---|
| „Der Bericht umfasst den Konzern.“ | „Konzern“ ist nicht definiert und die Abgrenzungen der Kennzahlen sind nicht ersichtlich. | Die Berichtseinheit des Abschlusses benennen und die Unterschiede bei Wertschöpfungskette und kennzahlenspezifischer Abgrenzung erläutern. |
| „Assoziierte Unternehmen werden einbezogen, sofern relevant.“ | Es wird kein Kriterium, keine Kennzahl und keine Messgrundlage angegeben. | Das relevante Risiko bzw. die relevante Kennzahl, die bilanzielle Klassifizierung und die Behandlung benennen. |
| „Erwerbe werden einbezogen, sofern Daten verfügbar sind.“ | Der maßgebliche Zeitpunkt und die Entscheidung zur Vollständigkeit sind unklar. | Zeitpunkt der Beherrschung, einbezogener Zeitraum, Datenabdeckung, Entscheidung zur Schätzung und Auswirkung auf den Trend angeben. |
| „Scope 3 liegt außerhalb der Abgrenzung.“ | Verwechselt die Berichtseinheit mit der Messabgrenzung. | Erläutern Sie, dass das berichtende Unternehmen weiterhin die Gruppe ist, während die Kennzahl definierte Kategorien der Wertschöpfungskette misst. |
| „Die Basis wurde aufgrund struktureller Änderungen aktualisiert.“ | Nutzende können die Vergleichbarkeit oder Governance nicht verstehen. | Beschreiben Sie die Änderung, die Berechnung, die Behandlung des Vorjahres bzw. der Basis und die Genehmigung. |
Häufige Fehler
Verwendung einer Liste von Nachhaltigkeitseinheiten, die nicht mit dem Finanzkonsolidierungssystem abgestimmt ist.
Ausschluss eines Tochterunternehmens, weil keine Daten vorliegen, ohne zuvor die Anwendbarkeit zu prüfen und Schätzungen oder Beschränkungen angemessen zu verwenden.
Automatische Anwendung von Eigentumsanteilen auf Kennzahlen ohne methodische Grundlage.
Behandlung jedes assoziierten Unternehmens und jedes Gemeinschaftsunternehmens so, als wäre es konsolidiert, oder vollständige Nichtberücksichtigung, weil es kein Tochterunternehmen ist.
Verwechslung des berichtenden Unternehmens mit der äußeren Abgrenzung der Bewertung von Risiken und Chancen in der Wertschöpfungskette.
Veröffentlichung von Kennzahlen mit unterschiedlichen Abgrenzungen, jedoch ohne Erläuterung oder Überleitung der Abgrenzung.
Unterlassene Neubewertung wesentlicher Sachverhalte nach einem Erwerb, einer Veräußerung, einer Umstrukturierung oder einer wesentlichen vertraglichen Änderung.
Neufestlegung eines Zielwerts oder erneute Darstellung einer Vergleichszahl ohne eine kontrollierte Richtlinie und Erläuterung.
Zählung eines erworbenen Geschäfts für ein volles Jahr, wenn die Grundlage der Kennzahl der Kontrollzeitraum ist, ohne Erläuterung.
Zulassen, dass lokale Teams „Gruppe“ bei verschiedenen Kennzahlen unterschiedlich auslegen.
Myth
„Wenn ein Unternehmen außerhalb des konsolidierten Abschlusses liegt, liegt es außerhalb von UK SRS S1.“
Reality
Der zugehörige Abschluss bestimmt das berichtende Unternehmen, aber nachhaltigkeitsbezogene Risiken, Chancen und Kennzahlen können Beziehungen und Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette umfassen. Das Unternehmen bewertet die Relevanz und Wesentlichkeit aus der Perspektive des berichtenden Unternehmens und erläutert jede weiter gefasste oder ausgewählte Kennzahlenabgrenzung.
Bereitschaft
Checkliste zur Abgrenzungsbereitschaft
- Das berichtende Unternehmen nach UK SRS ist ausdrücklich mit dem zugehörigen Abschluss abgestimmt.
- Das Mutterunternehmen, die Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und sonstigen Beteiligungen werden konsistent mit den Finanzunterlagen klassifiziert.
- Die Karte der Wertschöpfungskette identifiziert wesentliche vorgelagerte und nachgelagerte Beziehungen sowie wesentliche Investitions- und Vertragsbeziehungen.
- Für jede wesentliche Kennzahl sind Grundgesamtheit, Zeitraum, Logik für Ein- und Ausschlüsse sowie Messgrundlage dokumentiert.
- Kennzahlenspezifische Abweichungen vom berichtenden Unternehmen sind transparent und lassen nicht auf ein anderes berichtendes Unternehmen schließen.
- Erwerbe, Veräußerungen und wesentliche Änderungen lösen eine Neubewertung von Risiken, Chancen, Daten und Zielen aus.
- Kontrollzeitraum, Schätzungen und nicht verfügbare Informationen sind dokumentiert.
- Entscheidungen zu Vergleichszahlen und Zielwert-Basis folgen einer kontrollierten Richtlinie und werden erläutert.
- Die Überleitung der Abgrenzung hat Verantwortliche, Nachweisverweise, eine Versionshistorie und eine Genehmigung.
- Der endgültige Wortlaut zur Aufstellung der Berichtsgrundlagen stimmt mit dem Abschluss und den Anmerkungen zu den einzelnen Kennzahlen überein.
Selbstprüfung
- Kann das Team die genaue Berichtseinheit für den Abschluss bestimmen, ohne eine nicht definierte Bezeichnung wie „Gruppe“ zu verwenden?
- Kann es erklären, warum ein assoziiertes Unternehmen, ein Gemeinschaftsunternehmen, ein Lieferant oder ein Kunde in einem Risiko oder einer Kennzahl erscheint, ohne diese Partei als Tochterunternehmen zu behandeln?
- Kann die Abgrenzung jeder Kennzahl mit den Registern der rechtlichen Einheiten und der Wertschöpfungskette abgestimmt werden?
- Kann das Team zeigen, wie die jüngste Akquisition oder Veräußerung Risiken, Daten, Vergleichszahlen und Ziele verändert hat?
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Berichtseinheit nach UK SRS S1?
Paragraph 20 verlangt, dass die Angaben nach UK SRS S1 für dieselbe Berichtseinheit gemacht werden wie die zugehörigen Abschlüsse. Die Anwendungshinweise B38 erläutern, dass bei konsolidierten Abschlüssen die Berichtseinheit das Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen umfasst, die als eine einzige Berichtseinheit dargestellt werden.
Liegen assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen innerhalb der Abgrenzung von UK SRS?
UK SRS S1 schafft keine allgemeingültige Regel, nach der jedes assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen in jede Nachhaltigkeitskennzahl einbezogen werden muss. Das Team sollte die Klassifizierung im Abschluss, das Risiko oder die Chance, die Messmethodik und die Gründe dokumentieren, aus denen die gewählte Abgrenzung entscheidungsnützlich ist.
Kann eine Nachhaltigkeitskennzahl eine weitere Abgrenzung haben als die Abschlüsse?
Die zugehörigen Abschlüsse bestimmen die Berichtseinheit, aber nachhaltigkeitsbezogene Risiken, Chancen und Kennzahlen können Beziehungen und Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette umfassen. Das Unternehmen beurteilt Relevanz und Wesentlichkeit aus der Perspektive der Berichtseinheit und erläutert jede weitere oder ausgewählte Abgrenzung der Kennzahl.
Wie sollten Akquisitionen und Veräußerungen behandelt werden?
Die Anwendungshinweise B11 verlangen vom Unternehmen, den Umfang der nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen neu zu beurteilen, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintritt. Eine Fusion oder Akquisition ist ein ausdrückliches Beispiel. Dieselbe Logik gilt, wenn eine Veräußerung, eine Umstrukturierung, ein bedeutendes Gemeinschaftsunternehmen, ein neuer Markt, eine Neugestaltung der Lieferkette oder eine andere Änderung das Unternehmen, seine Wertschöpfungskette oder seine Risikoposition wesentlich verändert.
Was sollte eine Abstimmung der Abgrenzungen enthalten?
Eine Abstimmung der Abgrenzungen sollte die Liste der Einheiten im Abschluss mit der Gesamtheit der Nachhaltigkeitsangaben verknüpfen. Sie ist kein Ersatz für das Risikoregister oder das Datenwörterbuch. Sie ist die Kontrolle, die erklärt, warum eine Einheit oder Beziehung in einer Kennzahl, nicht aber in einer anderen erscheint, und wie Änderungen behandelt wurden.
Sources
Primary sources
- UK SRS S1: Allgemeine Anforderungen an die Angabe nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen (Februar 2026)
- Britische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung – GOV.UK-Leitfaden
- Antwort der Regierung auf die Konsultation zu den britischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Take it with you
The checklists as a working spreadsheet
Every checklist and table on this page, with empty status, owner and evidence columns for your team to fill in and keep.
✓ LRA AI Assistant · Human-in-the-loop
Ask about this guide
Der Assistant beantwortet Fragen auf Basis dieser Seite und greift auf die verknüpften Offenlegungskarten zu, wenn sich Ihre Frage auf den Standard selbst bezieht. Die ersten zwei Antworten sind ohne Anmeldung kostenlos.
Tiefer einsteigen · UK SRS S1
ESG Reporting Full Stack
There is no standalone LRA course for this framework yet. The Full Stack programme covers the reporting system it sits in — materiality, data, drafting and assurance — with exercises on your own data.
Available as Guided Flex, Live Cohort, 1:1 Expert Mentorship or Corporate Programme.
