Short answer
The answer, before the reasoning
Nein. Ein Unternehmen, das Absatz E3 nutzt, darf keine Konformität mit UK SRS S1 behaupten. Absatz 73A verlangt ausdrücklich stattdessen die Angabe der Nutzung dieser Regelung.
Das Unternehmen kann dennoch möglicherweise eine ausdrückliche und uneingeschränkte Konformitätserklärung zu UK SRS S2 abgeben, wenn es jede anwendbare S2-Anforderung erfüllt und E3 neben dieser Erklärung angibt. Eine engere Formulierung wie „unter Bezugnahme auf UK SRS erstellt“ kann die ausgewählte Nutzung beschreiben, ist jedoch keine Konformitätsbehauptung und muss den Umfang präzise angeben.
Lehrmaterial für Praktiker. Illustrative Beispiele und Formulierungen müssen angepasst und fachlich geprüft werden.
Schnelle Orientierung
Schnelle Orientierung
- Gilt für
- Freiwillig Berichtende, die Absatz E3 nutzen oder erwägen, sowie Prüfer, die für Aussagen in Jahresberichten, auf Websites und in Assuranceberichten verantwortlich sind.
- Zentrale Entscheidung
- Welche öffentliche Aussage belegbar ist und wie Aussagen zu UK SRS S1, UK SRS S2 und IFRS voneinander zu trennen sind.
- Hauptquelle
- UK SRS S1 Absätze 72–73B und Anhang E; UK SRS S2; zum Vergleich IFRS S1 Absatz 72 und die Übergangsabsätze E5–E6.
- Häufiges Missverständnis
- „UK-SRS-konform“ als harmlose Kurzform zu behandeln, obwohl nur klimabezogene Informationen berichtet wurden.
Die Logik der Absätze 72 und 73A
Absatz 72 legt die allgemeine Regel fest: Ein Unternehmen darf nur dann eine ausdrückliche und uneingeschränkte Konformitätserklärung abgeben, wenn seine nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben alle Anforderungen der beanspruchten UK Sustainability Reporting Standards erfüllen. Der Absatz untersagt auch, Angaben als konform zu beschreiben, wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist.
Absatz 73A behandelt dann ausdrücklich Absatz E3. Danach darf ein Unternehmen, das E3 nutzt, keine Konformität mit UK SRS S1 behaupten und muss stattdessen die Nutzung der Regelung angeben. Derselbe Absatz erhält eine mögliche Aussage zu UK SRS S2 aufrecht, jedoch nur, wenn die S2-Anforderungen ansonsten erfüllt sind und die Nutzung von E3 sowie alle relevanten S2-Ausschlüsse neben der Erklärung angegeben werden.
Rule
Eine Konformitätserklärung ist eine Schlussfolgerung, keine Markenbotschaft
Die Erklärung sollte das Ergebnis einer dokumentierten Prüfung jeder einzelnen Anforderung sein. Sie sollte nicht vom Marketing gewählt, aus einem internationalen Bericht übernommen oder aus dem Vorhandensein eines Standardindex abgeleitet werden.
In der Praxis
S1- und S2-Schlussfolgerungen trennen
| Berichtsposition | Aussage zu UK SRS S1 | Aussage zu UK SRS S2 |
|---|---|---|
| S1 und S2 vollständig angewendet; alle anwendbaren Anforderungen erfüllt | Eine ausdrückliche und uneingeschränkte Konformitätserklärung zu UK SRS S1 kann möglich sein. | Eine ausdrückliche und uneingeschränkte Konformitätserklärung zu UK SRS S2 kann möglich sein. |
| Absatz E3 genutzt; alle anwendbaren S2-Anforderungen erfüllt | Nicht zulässig. Geben Sie stattdessen die Nutzung von E3 an. | Kann möglich sein, wenn die Nutzung von E3 neben der Erklärung angegeben wird. |
| Absatz E3 genutzt; wesentliche S2-Anforderung nicht erfüllt | Nicht zulässig. | Nicht möglich. Beschreiben Sie die tatsächliche Grundlage, ohne Konformität zu suggerieren. |
| Ausgewählte UK-SRS-Inhalte ohne vollständige Konformitätsprüfung genutzt | Nicht möglich. Verwenden Sie nur eine konkrete Bezugsformulierung. | Nicht möglich, sofern keine vollständige S2-Prüfung dies stützt. |
| Künftiger verpflichtender Weg gilt | Unterliegt neben den Standards den anwendbaren Gesetzen, Verordnungen oder Regeln. | Unterliegt neben den Standards den anwendbaren Gesetzen, Verordnungen oder Regeln. |
Was „ausdrücklich und uneingeschränkt“ in der Praxis bedeutet
Eine ausdrückliche Erklärung nennt den Standard und macht die Schlussfolgerung klar. Eine uneingeschränkte Erklärung relativiert die Konformität nicht stillschweigend durch breite Vorbehalte, unerklärte Ausschlüsse oder widersprüchliche Formulierungen an anderer Stelle. Ein Satz wie „konform mit UK SRS S1 mit Ausnahme nicht klimabezogener Themen“ ist kein zulässiger Weg, die Nutzung von E3 in S1-Konformität umzuwandeln. Die Ausnahme ist gerade der Grund, warum die S1-Aussage nicht möglich ist.
Die Konformitätsbeurteilung sollte im gesamten Veröffentlichungsökosystem konsistent sein: Grundlage der Erstellung, Standardindex, Genehmigungsvorlage der Mitglieder des Leitungsorgans, Inhaltsseite des Jahresberichts, Assurancebericht, Anlegerpräsentation, Website, Pressemitteilung, Ausschreibungsantwort und KI-erstellte Zusammenfassungen. Ein korrekter Satz im Bericht neutralisiert keine breitere unbelegte Aussage in der Überschrift oder in Website-Metadaten.
Eine praktische Aussagehierarchie
Aussagehierarchie bei Nutzung von Absatz E3. Die Formulierung darf die tatsächlich belegte Berichtsgrundlage und Evidenz niemals überschreiten.
In der Praxis
| Stufe | Illustratives Aussagemuster | Mindestschlussfolgerung der Kontrolle |
|---|---|---|
| 1. Vollständige Konformität mit UK SRS S1 und UK SRS S2 | „Diese nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben entsprechen UK SRS S1 und UK SRS S2.“ | Alle anwendbaren S1- und S2-Anforderungen erfüllt; keine Nutzung von E3; zulässige Ausnahmen und Angaben korrekt behandelt. |
| 2. Konformität mit UK SRS S2 unter Nutzung von E3 | „Das Unternehmen hat Absatz E3 von UK SRS S1 genutzt. Die klimabezogenen Angaben entsprechen UK SRS S2.“ | E3 angegeben; keine S1-Aussage; vollständige S2-Konformitätsprüfung stützt die S2-Erklärung. |
| 3. Bezugsformulierung mit begrenztem Umfang | „Der Klimaabschnitt wurde unter Bezugnahme auf ausgewählte Anforderungen von UK SRS S1 und UK SRS S2 erstellt, wie in der Grundlage der Erstellung beschrieben.“ | Genaue Anforderungen und Abweichungen angegeben; die Formulierung suggeriert weder vollständige Konformität noch Gleichwertigkeit. |
| 4. Zu vermeidende unbelegte Formulierung | „UK-SRS-konform“, „an allen britischen Standards ausgerichtet“ oder „erfüllt UK SRS“ ohne vollständige Prüfung. | Keine belegbare Schlussfolgerung; vor Veröffentlichung überarbeiten. |
Illustrative Formulierung für einen klimaausschließlichen Bericht
Das Unternehmen sollte die Erklärung an seinen Berichtsweg, die Periode, den Ort, alle genutzten S2-Regelungen und den Umfang jeder Assurance anpassen. Es sollte die S2-Schlussfolgerung in Klammern nicht allein deshalb aufnehmen, weil der Bericht „weitgehend ausgerichtet“ ist oder die vier Säulen enthält.
Hypothetical scenario
Illustrative Formulierung — keine allgemeingültige Klausel
„Der Konzern hat Absatz E3 von UK SRS S1 genutzt und diese Angaben auf klimabezogene Risiken und Chancen beschränkt. Dementsprechend erklärt der Konzern keine Konformität mit UK SRS S1. [Nur wenn eine vollständige Prüfung die Schlussfolgerung stützt:] Die klimabezogenen Angaben entsprechen UK SRS S2. Die Nutzung von Absatz E3 wird neben dieser Erklärung angegeben.“
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
Was eine Formulierung „unter Bezugnahme auf“ leisten kann und was nicht
UK SRS schreibt keine formale Kategorie „unter Bezugnahme auf“ vor, die einer Konformitätserklärung gleichwertig wäre. In der Praxis kann ein Unternehmen eine gewöhnliche sachliche Formulierung verwenden, um zu erläutern, dass ausgewählte Konzepte, Anforderungen oder Kennzahlen in einen Bericht eingeflossen sind. Diese Formulierung sollte die verwendeten Inhalte nennen, wesentliche Abweichungen oder Einschränkungen angeben und nicht suggerieren, dass der Standardsetzer einen Zwischenstatus anerkannt hat.
In der Praxis
| Sicherere sachliche Aussage | Riskante Kurzform |
|---|---|
| „Die Klimaangaben stützen sich auf die Governance- und Risikomanagementanforderungen in UK SRS S1 sowie die THG-Anforderungen in UK SRS S2; die Grundlage der Erstellung erläutert Umfang und Abweichungen.“ | „Teilweise konform mit UK SRS.“ |
| „Der Bericht wurde durch die Wesentlichkeitsgrundsätze von UK SRS S1 beeinflusst, jedoch nicht auf Konformität geprüft.“ | „An UK SRS ausgerichtet“ ohne Definition. |
| „Ausgewählte UK-SRS-Kennzahlen sind für Anleger enthalten; dies stellt keine UK-SRS-Konformitätserklärung dar.“ | „Erfüllt UK-SRS-Kennzahlen.“ |
Parallele UK- und IFRS-Aussagen erfordern zwei Prüfungen
UK SRS S1 und IFRS S1 beruhen eng auf derselben globalen Architektur, doch ihre Übergangsregelungen sind nicht identisch. IFRS S1 erlaubt klimaausschließliche Berichterstattung als Übergangserleichterung in der ersten jährlichen Berichtsperiode, in der das Unternehmen IFRS S1 anwendet. Der endgültige UK-SRS-E3-Weg hat zum Prüfungsdatum keine feste freiwillige zeitliche Begrenzung. Ein Unternehmen, das UK E3 über sein erstes Jahr hinaus nutzt, sollte nicht annehmen, dass seine britische Berichtsgrundlage auch eine Konformitätserklärung zu IFRS S1 stützt.
Auch im ersten Jahr sollte das Unternehmen beide Standards gesondert prüfen. Es sollte die angewendeten Ausgaben, die Berichtsperiode, genutzte Übergangsregelungen, britische Änderungen, Leitlinienquellen und jede die Aussage beeinflussende Abweichung dokumentieren. Eine einzige Erklärung wie „entspricht UK SRS und IFRS Sustainability Disclosure Standards“ ist nur möglich, wenn beide vollständigen Prüfungen sie stützen.
In der Praxis
| Thema der parallelen Aussage | UK-SRS-Schlussfolgerung | IFRS-Schlussfolgerung / Prüfung |
|---|---|---|
| Dauer der klimaausschließlichen Berichterstattung | Freiwillige Nutzung von E3 kann ohne feste Begrenzung fortgesetzt werden, vorbehaltlich künftiger britischer Regulierung. | Die Klimaerleichterung in IFRS S1 ist auf die erste jährliche Berichtsperiode der Anwendung begrenzt. |
| S1-Aussage bei klimaausschließlicher Berichterstattung | Durch UK SRS S1 Absatz 73A verboten. | Prüfen Sie IFRS S1 Absatz 72 zusammen mit der Übergangserleichterung für das erste Jahr und der Pflichtangabe. |
| Britische Änderungen | Wenden Sie den endgültigen britischen Wortlaut an, einschließlich der Absätze 73A–73B und E5. | Nehmen Sie nicht an, dass die britischen Änderungen in IFRS S1 enthalten sind. |
| Öffentlicher Satz | Nennen Sie jeden Standard gesondert und geben Sie jede genutzte Erleichterung an. | Vermeiden Sie eine kombinierte Aussage, sofern nicht beide Nachweisregister und Genehmigungsunterlagen vollständig sind. |
In der Praxis
Kontrolle der Aussagegenehmigung
| Kontrollstufe | Erforderliche Nachweise | Prüffrage des Genehmigenden |
|---|---|---|
| Umfang festschreiben | Berichtendes Unternehmen, Periode, Standards, Weg und Erleichterungsregister. | Deckt die Aussage genau dasselbe Unternehmen, dieselbe Periode und dieselbe Veröffentlichung ab? |
| Anforderungsprüfung | Konformitätscheckliste für jede einzelne Anforderung mit Feststellungen und Verantwortlichen. | Sind Lücken für die Schlussfolgerung wesentlich, auch wenn die Darstellung vollständig wirkt? |
| E3- und S2-Prüfung | E3-Angabe, S2-Checkliste und Nachweis aller genutzten S2-Ausschlüsse. | Ist die S2-Aussage unabhängig von der verbotenen S1-Aussage? |
| Veröffentlichungsübergreifende Prüfung | Bericht, Index, Assurance, Website, Anlegermaterialien und Pressemitteilung. | Widerspricht eine breitere Kurzform der genehmigten Erklärung? |
| Rechtliche und regulatorische Prüfung | Anwendbarkeitsvermerk und aktuelle Analyse nach FCA- und Gesellschaftsrecht. | Hat ein künftiger verpflichtender Weg die Wirkung der Absätze 72–73B verändert? |
| Genehmigung durch das Leitungsorgan | Endgültige Fassung, offene Einschränkungen und Erklärungen des Managements. | Genehmigt das Leitungsorgan genau den Wortlaut, der veröffentlicht wird? |
In der Praxis
Häufige Fehler bei Aussagen
| Fehler | Warum dies scheitert | Korrektur |
|---|---|---|
| „UK-SRS-konform“ nach Nutzung von E3 | Absatz 73A verbietet ausdrücklich eine S1-Konformitätsbehauptung. | Geben Sie E3 an und trennen Sie jede belegbare S2-Erklärung. |
| „Konform mit Ausnahme von …“ | Ein eingeschränkter oder qualifizierter Satz kann die Bedingung „ausdrücklich und uneingeschränkt“ nicht ersetzen. | Verwenden Sie eine genaue Umfangsformulierung, ohne sie als Konformität zu bezeichnen. |
| S2-Aussage aus der Nutzung von E3 abgeleitet | E3 erlaubt den Berichtsumfang; er beweist nicht, dass jede S2-Anforderung erfüllt wurde. | Führen Sie eine gesonderte S2-Konformitätsprüfung durch und genehmigen Sie sie. |
| Eine UK-/IFRS-Checkliste | Unterschiede bei Übergangsregelungen und jurisdiktionsspezifischer Formulierung können verloren gehen. | Führen Sie getrennte Nachweisregister mit einer kontrollierten Überleitung. |
| Assuranceformulierung als Konformitätsnachweis genutzt | Assurance und Standardkonformität sind unterschiedliche Schlussfolgerungen. | Geben Sie Assurancegegenstand und -niveau getrennt an. |
| Berichtsformulierung korrigiert, Website unverändert | Nutzer können weiterhin die breitere, unbelegte Aussage erhalten. | Führen Sie vor Freigabe ein veröffentlichungsübergreifendes Aussageninventar durch. |
Bereitschaft
Checkliste zur Aussagenbereitschaft
- Berichtendes Unternehmen, Periode, Standards und Ausgaben sind festgelegt.
- Die Nutzung von Absatz E3 ist dokumentiert und angegeben.
- Bei Nutzung von E3 erscheint keine Konformitätserklärung zu UK SRS S1.
- Jede Erklärung zu UK SRS S2 wird durch eine vollständige S2-Prüfung gestützt.
- Alle S2-Regelungen, die Ausschlüsse erlauben, werden, soweit erforderlich, neben der Erklärung angegeben.
- Bezugs- oder Ausrichtungsformulierungen definieren ihren Umfang und suggerieren keinen Zwischenstatus der Konformität.
- UK- und IFRS-Schlussfolgerungen werden getrennt beurteilt.
- Die Konformitätsformulierung ist in Bericht, Website, Assurance und Anlegerkommunikation identisch oder vereinbar.
- Rechtliche und regulatorische Entwicklungen wurden für den aktuellen Berichtsweg geprüft.
- Management und Leitungsorgan genehmigten den genauen endgültigen Satz und die zugehörige Grundlage der Erstellung.
Nächste Schritte und weiterführendes Lernen
Entscheiden: Klimaerleichterung nach UK SRS S1 — Verfügbarkeit und jährliche Neubewertung bestätigen.
Umsetzen: So erstellen Sie einen Bericht nach UK SRS S1 — bauen Sie Nachweis- und Genehmigungsprozess auf.
Beurteilen: Wesentlichkeitsbeurteilung nach UK SRS S1 — stützen Sie die Vollständigkeits- und Angabeentscheidungen hinter der Aussage.
Erweitern: So identifizieren Sie nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen — wechseln Sie von Klima allein zum vollständigen S1-Umfang.
Sources
Primary sources
- UK SRS S1 Allgemeine Anforderungen an die Angabe nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen
- UK SRS S2 Klimabezogene Angaben
- Antwort der Regierung auf die Konsultation zu britischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung: häufig gestellte Fragen
- CP26/5: Angleichung der Nachhaltigkeitsangaben börsennotierter Emittenten an internationale Standards
- Leitlinien zum strategischen Bericht
- IFRS S1 Allgemeine Anforderungen an die Angabe nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen
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