Short answer
The answer, before the reasoning
Wählen Sie operative Kontrolle, finanzielle Kontrolle oder Beteiligungsquote nicht, bevor Sie den rechtlich maßgeblichen Berichtsperimeter bestätigt haben. Das Bundesgesetzesdekret Nr. 11 von 2024 schreibt keine einheitliche Methode zur Unternehmenskonsolidierung vor.
Ermitteln Sie zunächst die bezeichnete Quelle und die von der zuständigen Behörde geforderte Kontierungseinheit – etwa eine Anlage, einen Betreiber, eine Tätigkeit, eine Rechtseinheit oder eine Gruppe. Wenden Sie anschließend die von dieser Behörde festgelegte oder akzeptierte Methode an. Sofern eine anerkannte Unternehmensmethode zulässig ist, konsolidiert die operative Kontrolle im Allgemeinen 100% der Emissionen aus Tätigkeiten, die die Organisation operativ kontrolliert, die finanzielle Kontrolle konsolidiert im Allgemeinen 100% der Emissionen aus Tätigkeiten, die sie finanziell kontrolliert, und bei der Beteiligungsquote werden Emissionen proportional zum wirtschaftlichen Anteil der Organisation berichtet. Führen Sie ein Grenzmemo und eine Überleitung vom Unternehmensinventar zur Einreichung bei der Behörde.
Fehler bei der Abgrenzung können das Inventar stärker verändern als jeder Emissionsfaktor. Eine Gruppe kann jede Brennstoff-, Strom- und Kältemittelquelle korrekt berechnen und dennoch die falsche Gesamtsumme berichten, wenn sie ein Joint Venture einbezieht, das von der Behörde nicht bezeichnet wurde, eine von einem Auftragnehmer betriebene Anlage ausschließt, für die sie der regulierte Betreiber ist, oder eine globale Konzernabgrenzung auf eine anlagenbezogene Einreichung anwendet.
Das sicherste Modell verwendet vier getrennte Ebenen. Die rechtliche Ebene identifiziert die Quelle und die zuständige Behörde. Die Konsolidierungsebene bestimmt, welche Tätigkeiten einbezogen werden und zu welchem Prozentsatz. Die operative Ebene klassifiziert direkte Emissionen, Emissionen aus eingekaufter Energie und Wertschöpfungskettenemissionen. Die Einreichungsebene ordnet das genehmigte Inventar dem anwendbaren Formular, Portal oder Bericht zu. Eine einzelne Aussage wie „Wir verwenden operative Kontrolle“ beantwortet nicht alle vier Fragen.
Technical status
REDAKTIONELLER STATUS
Das Bundesrecht wählt keinen einheitlichen Konsolidierungsansatz. Das Bundesgesetzesdekret Nr. 11 von 2024 definiert Quellen weit und macht die Pflichten nach Article 6 von einer Bestimmung durch das Ministerium und die zuständige Behörde abhängig, legt aber nicht fest, dass jedes regulierte Inventar operative Kontrolle, finanzielle Kontrolle oder Beteiligungsquote verwenden muss. Die erste Abgrenzungsfrage ist daher rechtlicher und tatsächlicher Natur: Welche Quelle, Anlage, Tätigkeit, Rechtseinheit oder Gruppe wurde bezeichnet, und was verlangt die aktuelle Anweisung der Behörde? Erst danach sollte das Berichtsteam die vorgeschriebene oder akzeptierte Konsolidierungsmethode anwenden. Das derzeitige öffentlich zugängliche Programm Abu Dhabis auf Anlagenebene verwendet ein Betreiber- und Modell der operativen Kontrolle, während das separate Nationale Register für Carbon Credits von den Unternehmen verlangt, ihren Konsolidierungsansatz anzugeben. Keiner dieser Punkte sollte über sein eigenes Regelwerk hinaus verallgemeinert werden.
Schnellorientierung
Abbildung 1. Beginnen Sie mit der bezeichneten Quelle und der Anweisung der Behörde und wenden Sie anschließend den akzeptierten Konsolidierungsansatz an und dokumentieren Sie ihn. Lernvisualisierung der London Reporting Academy.
Schnellorientierung
- Gilt für
- UAE-Gruppen und -Anlagen mit Tochterunternehmen, Joint Ventures, assoziierten Unternehmen, Leasingverhältnissen, ausgelagerten Tätigkeiten, gemeinsamer Infrastruktur, Akquisitionen oder mehreren Berichtsregelwerken.
- Primäre Entscheidung
- Bestimmen Sie den von der Behörde geforderten Berichtsperimeter und dokumentieren Sie, wie operative Kontrolle, finanzielle Kontrolle oder Beteiligungsquote angewendet oder abgestimmt wird.
- Wesentliche Quelle
- Article 6 des Bundesgesetzesdekrets Nr. 11 von 2024 sowie die aktuelle Bezeichnung, die Methodik der zuständigen Behörde und das Berichtsformular.
- Häufige Verwechslung
- Eine freiwillige unternehmensbezogene Konsolidierungsrichtlinie, eine Anlagenregel von Abu Dhabi oder das Formular des CO2-Registers als automatische Abgrenzung für jede Quelle nach Article 6 zu behandeln.
In der Praxis
1. Trennen Sie vier Abgrenzungen, bevor Sie über Kontrolle sprechen
| Abgrenzungsebene | Zu beantwortende Frage | Nachweis – typisches Ergebnis |
|---|---|---|
| Rechtlicher oder regulatorischer Perimeter | Welche Quelle wurde von welcher Behörde und für welchen Zeitraum bezeichnet? | Gesetz, Bezeichnungsbescheid, Genehmigung, Aufzeichnungen zu Anlage und Betreiber, Schriftverkehr mit der Behörde und Formularanweisungen. – Register zur Anwendbarkeit und zu den Behörden. |
| Organisatorische Konsolidierung | Welche Tätigkeiten werden einbezogen und zu welchem Prozentsatz? | Konzernstruktur, Eigentumsverhältnisse, Aktionärsvereinbarungen, Governance-Rechte, Verträge und Befugnis zur Festlegung der Betriebspolitik. – Grenzmemo und Register der Rechtseinheiten und Tätigkeiten. |
| Abgrenzung der betrieblichen Emissionen | Welche direkten, aus eingekaufter Energie stammenden oder in der Wertschöpfungskette liegenden Quellen fallen innerhalb der einbezogenen Betriebe? | Genehmigungen, Prozesspläne, Messgeräte, Vermögenswerte, Brennstoff-, Kältemittel-, Versorgungs-, Leasing- und Auftragnehmerunterlagen. — Quellenverzeichnis und Zuordnung von Geltungsbereich/Kategorie. |
| Abgrenzung der Einreichung | Welche genehmigten Summen und Angaben müssen in den Output für die Behörde eingetragen werden? | Aktuelle Vorlage, Überwachungsplan, Portal-Felder, Prüfbericht und Einreichungsanweisungen. — Überleitung zur Einreichung, Abstimmung und Empfangsbestätigung. |
Schnelle Orientierung
2. Was das Bundesrecht festlegt — und was es nicht festlegt
- Auf der Quelle beruhende Rechtslage Das Dekret-Gesetz gilt für Quellen in den VAE,
- Fragen zur Methodik bleiben der Umsetzung überlassen Das Dekret-Gesetz definiert selbst weder eine Bilanzierungsgruppe noch schreibt es operative Kontrolle, finanzielle Kontrolle oder die Beteiligungsquote vor; ebenso wenig klärt es jedes Joint Venture oder jedes Leasingverhältnis oder legt fest, dass eine einheitliche globale Unternehmensgrenze verwendet werden muss. Diese Fragen erfordern die einschlägige Bezeichnung, Behördenmethodik, das Formular und dokumentierte Tatsachen. Externe Methoden zur Treibhausgasbilanzierung können die Antwort nur unterstützen, sofern sie akzeptiert sind.
In der Praxis
3. Operative Kontrolle, finanzielle Kontrolle und Beteiligungsquote vergleichen
| Ansatz | Kernentscheidung | Wie Emissionen im Allgemeinen konsolidiert werden — Stärke — Abgrenzungsrisiko |
|---|---|---|
| Operative Kontrolle | Kann die Organisation am Betriebsstandort betriebliche Richtlinien einführen und umsetzen? | Im Allgemeinen 100% aus Betrieben unter operativer Kontrolle; 0% aus nicht kontrollierten Betrieben, vorbehaltlich der anwendbaren Methode und Anweisung der Behörde. — Stimmt häufig mit der Verantwortung für Genehmigungen, Ausrüstung, Überwachung und tägliche Daten überein. — Rechtliches Eigentum kann mit Kontrolle verwechselt werden; der Betrieb durch Auftragnehmer und gemeinsame Kontrolle erfordern eine faktenbasierte Analyse. |
| Finanzielle Kontrolle | Kann die Organisation die Finanz- und Betriebspolitik mit dem Ziel bestimmen, wirtschaftliche Vorteile zu erzielen? | Im Allgemeinen 100% aus finanziell kontrollierten Betrieben und 0% aus nicht finanziell kontrollierten Betrieben. — Kann mit der finanziellen Konsolidierung und den Berichtssystemen der Gruppe übereinstimmen. — Schlussfolgerungen aus der Bilanzierungskonsolidierung stimmen möglicherweise nicht mit der Abgrenzung der Anlagen/des Betreibers durch die Behörde überein. |
| Beteiligungsquote | Wie hoch ist das wirtschaftliche Interesse der Organisation an dem Betrieb? | Emissionen werden im Allgemeinen proportional zum wirtschaftlichen Interesse oder zur Beteiligungsquote berichtet. — Spiegelt das wirtschaftliche Engagement bei Joint Ventures und Investitionen wider. — Erfordert verlässliche Daten zu Eigentum/wirtschaftlichem Interesse und stimmt möglicherweise nicht mit der Verantwortung des Betreibers oder den Einreichungen für Anlagen überein. |
4. Die Entscheidungsfolge „zuerst Recht, dann Methode“ anwenden
Das Rechtsinstrument und die Regelung bestimmen. Die Analyse nach Artikel 6 des Bundes-Dekret-Gesetzes vom Nationalen Register für CO2-Gutschriften, einem Anlagenprogramm eines Emirats, einer Anweisung einer Freizone, einer Genehmigungsauflage oder einem freiwilligen Offenlegungsrahmen trennen.
Die zuständige Behörde und die benannte Quelle bestimmen. Festhalten, ob sich die Mitteilung auf eine Anlage, einen Betreiber, eine juristische Person, eine Tätigkeit, einen Sektor, eine Lizenz, eine Installation, eine Gruppe oder eine andere Einheit bezieht.
Den Wortlaut zur Abgrenzung aus der aktuellen technischen Anleitung und dem Formular herausarbeiten. Nach der Verantwortung des Betreibers, der operativen Kontrolle, dem Konsolidierungsansatz, den Anlagenkoordinaten, dem Eigentumsanteil, der Liste juristischer Personen, der Behandlung von Leasingverhältnissen und den Regeln für den Berichtszeitraum suchen.
Eine vollständige Gesamtheit von Einheiten und Betrieben erstellen. Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Anlagen, Joint Ventures, assoziierte Unternehmen, geleaste Vermögenswerte, Franchisebetriebe, von Auftragnehmern betriebene Standorte, mobile Vermögenswerte und gemeinsam genutzte Infrastruktur einbeziehen, bevor über die Einbeziehung entschieden wird.
Die erforderliche oder akzeptierte Konsolidierungsmethode auf jeden Betrieb anwenden. Die faktische Grundlage, den Einbeziehungsprozentsatz, den maßgeblichen Zeitraum und den Prüfer festhalten.
Emissionen innerhalb der einbezogenen Abgrenzung klassifizieren. Nicht zulassen, dass ein Scope-Label bestimmt, ob ein Betrieb innerhalb der organisatorischen Abgrenzung liegt.
Mit alternativen Sichtweisen abstimmen. Die Abgrenzung der Behörde mit der Finanzkonsolidierung, der unternehmensweiten Treibhausgasberichterstattung, der Berichterstattung an das CO2-Register und internationalen Offenlegungsergebnissen überleiten.
Bei wesentlichen Unklarheiten eine schriftliche Bestätigung der Behörde einholen und die Frage, die Antwort und die Entscheidung im Abgrenzungsvermerk aufbewahren.
Die zeitraumbezogene Abgrenzung vor der Berechnung der Summen genehmigen und sperren. Sie nur im Rahmen eines kontrollierten Änderungsmanagements wieder öffnen.
5. Juristische Person und Anlage sind nicht austauschbar
Eine juristische Person kann mehrere Anlagen besitzen oder betreiben, während an einer Anlage mehrere Einheiten, Lizenzinhaber, Vermieter, Versorgungsunternehmen, Auftragnehmer und Joint-Venture-Parteien beteiligt sein können. Ein Unternehmensinventar kann ein gesamtes Unternehmen konsolidieren, doch eine Behörde kann verlangen, dass eine einzelne Anlage oder ein Betreiber nur die Emissionsquellen innerhalb einer definierten Installationsgrenze meldet.
Für jeden Standort einen Anlagendatensatz mit rechtlichem Eigentümer, Betreiber, Lizenz- oder Genehmigungsinhaber, physischen Koordinaten, einbezogenen Tätigkeiten, gemeinsam genutzten Vermögenswerten, Messgeräten, Versorgungsleistungen, Leasingverhältnissen, Auftragnehmern und der Partei erstellen, die betriebliche Richtlinien umsetzen kann. Den Anlagendatensatz mit dem Register der Gruppeneinheiten verknüpfen, statt sich allein auf das Organigramm der Gruppe zu stützen.
Wenn sich die benannte Quelle und die berichtspflichtige Unternehmenseinheit unterscheiden, eine Überleitung erstellen, statt eine Abgrenzung für beide Zwecke zu erzwingen. Die Überleitung sollte einbezogene und ausgeschlossene Einheiten oder Betriebe, Eigentumsanteile, die Konsolidierungsmethode, konzerninterne Eliminierungen, Abweichungen bei den Zeiträumen und den Grund für jede Anpassung zeigen.
In der Praxis
6. Aktuelle Beispiele für die Umsetzung in den VAE müssen in ihren eigenen Regelungen verbleiben
| Beispiel | Was die öffentlich zugänglichen Materialien erkennen lassen | Sichere Verwendung in einer Artikel-6-Analyse – Keine Schlussfolgerungen ziehen |
|---|---|---|
| Anlagenbezogenes MRV-Programm von Abu Dhabi | Der Betreiber ist verantwortlich, und das aktuelle Material des öffentlichen Workshops verlangt für erfasste Anlagen die operative Kontrolle. | Als anwendbare Regel für Anlagen verwenden, die nachweislich in dieses Programm und diese Version fallen; Fakten zum Betreiber und zur Anlage dokumentieren. — Dass jede Quelle in den VAE, jede Freizone oder jeder künftige Zyklus dieselbe Methode verwenden muss. |
| Nationales Register für CO2-Gutschriften gemäß Kabinettsbeschluss Nr. 67 von 2024 | Das Inventarformular in Anhang 1 verlangt die Angabe des Konsolidierungsansatzes, einschließlich operativer Kontrolle, finanzieller Kontrolle oder Beteiligungsquote. | Für Unternehmen verwenden, die diesem gesonderten Regime unterliegen, und als Nachweis dafür, dass die Methodenwahl erklärt und kontrolliert werden muss. — Dass dessen Schwellenwert, optionale Felder oder Konsolidierungswahl automatisch die Pflichten nach Artikel 6 bestimmen. |
| Freiwilliges unternehmensbezogenes GHG-Protocol-Inventar | Eine Gruppe wählt eine anerkannte Konsolidierungsrichtlinie aus und wendet sie konsistent an. | Daten und Kontrollen nach Abgleich mit der benannten Quelle und der akzeptierten Methode wiederverwenden. — Dass die Unternehmensrichtlinie eine Vorgabe der zuständigen Behörde für eine Anlage oder einen Betreiber außer Kraft setzt. |
7. Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen und gemeinschaftliche Kontrolle
Gemeinschaftsunternehmen sind der deutlichste Test dafür, warum der Eigentumsanteil nicht als Abkürzung verwendet werden kann. Ein Anteilseigner mit 40% kann die Anlage betreiben und daher nach einem Ansatz der operativen Kontrolle 100% konsolidieren. Dieselbe Beteiligung könnte nach der Beteiligungsquotenmethode mit 40% konsolidiert oder nach einem Ansatz der finanziellen Kontrolle ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen die finanziellen und betrieblichen Richtlinien nicht kontrolliert. Ein Anlagenprogramm kann den Betreiber unabhängig von der bevorzugten Unternehmensmethode der Gruppe bestimmen.
Prüfen Sie Gesellschaftervereinbarungen, vorbehaltene Angelegenheiten, Rechte des Verwaltungs- oder Aufsichtsrats, Betriebsvereinbarungen, Lizenzen, Genehmigungen, Verträge über Managementleistungen und die tatsächliche Fähigkeit, betriebliche Richtlinien einzuführen. Dokumentieren Sie, ob die Kontrolle allein, gemeinschaftlich, delegiert oder nicht vorhanden ist und ob sich die Schlussfolgerung während des Berichtszeitraums ändert.
Vermeiden Sie eine doppelte Berichterstattung innerhalb der Gruppe, indem Sie für jeden Betrieb einen Verantwortlichen bestimmen und eine Bestätigung der Gegenpartei erstellen, wenn zwei Anteilseigner Inventare erstellen. Eine doppelte Berichterstattung über verschiedene Organisationen hinweg kann innerhalb ihrer jeweiligen Abgrenzungen legitim sein; eine nicht offengelegte Duplizierung innerhalb eines einzigen konsolidierten Inventars ist dies nicht.
In der Praxis
Entscheidungsdokumentation für Gemeinschaftsunternehmen
| Feld | Mindestdokumentation |
|---|---|
| Betrieb und rechtliche Struktur | Name der Anlage bzw. Tätigkeit, Standort, Rechtsträger, Eigentumsanteile und Berichtszeitraum. |
| Betriebliche Befugnis | Wer betriebliche Richtlinien einführen und umsetzen kann; Nachweise aus Vereinbarungen, Genehmigungen und der tatsächlichen Praxis. |
| Finanzielle Befugnis | Wer die finanziellen und betrieblichen Richtlinien bestimmt und wirtschaftliche Vorteile erhält. |
| Wirtschaftliches Interesse | Beteiligungsquote oder sonstige Grundlage des wirtschaftlichen Interesses und Änderungen während des Zeitraums. |
| Status der Befugnis | Benennung, Betreiberregistrierung, Anlagenprogramm, schriftliche Leitlinien oder Bestätigung. |
| Gewählte Behandlung | Einbezogener Prozentsatz, Methode, Gültigkeitsdaten, Emissionsklassifizierung und Begründung. |
| Abstimmung | Behandlung im Jahresabschluss, im unternehmensbezogenen GHG-Protocol-Inventar, im Formular des CO2-Registers und in der Einreichung bei der Behörde. |
| Genehmigung und Aufbewahrung | Ersteller, Prüfer aus Recht/Finanzen/HSE, Genehmigender, Belegunterlagen und Aufbewahrungsort. |
In der Praxis
8. Leasingverhältnisse: Vermögenswert, Vertrag und betriebliche Gegebenheiten prüfen
| Leasing-Situation | Zu stellende Fragen | Mögliche Behandlung nach anerkannten Methoden – Nachweise |
|---|---|---|
| Vom Mieter betriebenes Gebäude oder Lagerhaus | Wer kontrolliert Gebäudesysteme, Generatoren, Kältemittel, den Stromeinkauf und betriebliche Richtlinien? | Direkte und eingekaufte Energiequellen unter Kontrolle des Mieters können in das Inventar des Mieters fallen; vom Vermieter kontrollierte gemeinsame Systeme können eine gesonderte Behandlung erfordern. — Leasingvertrag, Versorgerkonten, Wartungsverträge, Zählerplan und Zuständigkeiten für die Anlagen. |
| Vermieter mit Anlagen in Gemeinschaftsbereichen | Wer besitzt und betreibt Kältemaschinen, Heizkessel, Generatoren und Ausrüstung in Gemeinschaftsbereichen? | Kann vom Vermieter unter dem Kontrollansatz einbezogen werden, während der Energieverbrauch des Mieters entsprechend den Zähler- und Vertragsgegebenheiten behandelt wird. — Anlagenverzeichnis, Aufzeichnungen zu Betriebskosten, Genehmigungen, Anlagenprotokolle und Zuordnungsmethode. |
| Geleastes Fahrzeug oder geleaste Ausrüstung | Wer betreibt, betankt und wartet die Ausrüstung und kann betriebliche Richtlinien festlegen? | Die Behandlung kann vom Konsolidierungsansatz und der Klassifizierung des Leasingverhältnisses abhängen; die rechtliche Eigentümerstellung allein sollte nicht herangezogen werden. — Leasingvertrag, Flottenkarte, Telematik, Kraftstoffaufzeichnungen und Zuständigkeit des Betreibers. |
| Sale-and-leaseback oder Unterleasing | Haben sich die betriebliche Kontrolle, die finanzielle Kontrolle oder das wirtschaftliche Interesse geändert, und wann? | Die Abgrenzung kann sich im Laufe des Berichtszeitraums ändern und eine zeitgewichtete oder transaktionsdatumsbezogene Anpassung erfordern. — Transaktionsunterlagen, Übergabeprotokolle, bilanzielle Beurteilung und Kontrollvermerk. |
9. Auftragnehmer und ausgelagerte Tätigkeiten
Die Auslagerung einer Tätigkeit verlagert ihre Emissionen nicht automatisch außerhalb der Berichtsgrenze. Die zentralen Fragen sind, wer den Betrieb kontrolliert, wem der Brennstoff und die Ausrüstung gehören oder wer sie bereitstellt, wer die Genehmigung innehat, welche Einheit betriebliche Richtlinien festlegen kann und was die Behörde bestimmt hat. Ein Auftragnehmer kann auf dem Standort des Unternehmens Ausrüstung betreiben, während das Unternehmen die betriebliche Kontrolle behält; alternativ kann der Auftragnehmer einen eigenständigen Logistik- oder Abfallbetrieb kontrollieren, der außerhalb der Organisationsgrenze des Unternehmens, jedoch innerhalb der Berichterstattung über die Wertschöpfungskette liegt.
Erstellen Sie eine Abgrenzungsübersicht für Auftragnehmer, die die Erzeugung am Standort, mobile Anlagen, Logistik, Instandhaltung, Abfallbehandlung, Unterbringung, Sicherheitsdienste, Verpflegung und andere wesentliche ausgelagerte Tätigkeiten abdeckt. Bestimmen Sie für jede Tätigkeit den Eigentümer des Vermögenswerts, den Betreiber, den Kraftstoffeinkäufer, den Genehmigungsinhaber, den Eigentümer des Zählers oder der Rechnung, die für betriebliche Richtlinien zuständige Stelle, die Emissionsklassifizierung, den Nachweisbereitsteller und die Vertragsklausel, die den Datenzugang unterstützt.
Wenn die Sachverhalte gemischt sind, lösen Sie die Frage nicht dadurch, dass alle Emissionen von Auftragnehmern in Scope 3 verschoben werden. Holen Sie eine dokumentierte rechtliche und technische Beurteilung und, sofern dies für eine Einreichung bei einer Behörde wesentlich ist, eine schriftliche Bestätigung ein.
10. Gemeinsame Anlagen, Versorgungsleistungen und Vereinbarungen zwischen Vermietern und Mietern
Erfassen Sie die physische Abgrenzung gemeinsamer Anlagen, Fernkühlung, Umspannwerke, Generatoren, Heizkessel, Wasseraufbereitung, Abfallsysteme und Gemeinschaftsbereiche.
Bestimmen Sie den Betreiber, den rechtlichen Eigentümer, den Genehmigungsinhaber, den Kraftstoffeinkäufer, den Eigentümer des Zählers und die Partei, die betriebliche Richtlinien ändern kann.
Trennen Sie die organisatorische Einbeziehung von der Zuordnung. Entscheiden Sie zunächst, ob der Betrieb innerhalb der Grenze liegt; erst danach ordnen Sie, soweit erforderlich, den Nutzern den Verbrauch oder die Emissionen zu.
Verwenden Sie gemessene Unterzählerdaten, sofern diese zuverlässig sind. Dokumentieren Sie andernfalls einen sachgerechten Zuordnungsschlüssel, etwa Nutzfläche, Kühllast, Betriebsstunden, Produktion oder den vertraglichen Anteil.
Stimmen Sie die zugeordneten Mengen mit dem Hauptzähler, der Lieferantenrechnung oder der Gesamtmenge der Anlage ab und untersuchen Sie nicht zugeordnete Restmengen.
Verhindern Sie, dass zwei Konzerneinheiten dieselbe gemeinsame Anlage konsolidieren, es sei denn, die gewählte Methode und der konzerninterne Eliminierungsprozess rechtfertigen dies.
Führen Sie Erneuerbare-Energie-Zertifikate, Ansprüche aus Fernkühlung, vermiedene Emissionen und die Behandlung des Bruttoinventars in getrennten Aufzeichnungen.
11. Erwerbe, Veräußerungen und Änderungen während des Jahres
Die Abgrenzung ist zeitraumbezogen. Erwerbe, Veräußerungen, Betreiberwechsel, geänderte Gesellschaftervereinbarungen, neue Leasingverhältnisse, Umstrukturierungen und Schließungen von Anlagen können Einbeziehungszeitpunkte und Vergleichsinformationen ändern. Erfassen Sie das Datum, an dem sich die Kontrolle oder das wirtschaftliche Interesse geändert hat, und nicht nur das Datum des finanziellen Vollzugs.
Die Behörde kann eine Berichterstattung für den Zeitraum verlangen, in dem die Quelle betrieben oder bestimmt wurde, während eine unternehmensweite Methodik andere Regeln für die Neuberechnung des Basisjahrs vorsehen kann. Bewahren Sie sowohl die Anpassung der Transaktion für das laufende Jahr als auch die Entscheidung zur historischen Neudarstellung auf. Überschreiben Sie frühere Berechnungen nicht ohne Änderungsprotokoll.
Wenn eine Anlage während des Berichtsjahres den Betreiber wechselt, vereinbaren Sie die Übergabe der Daten, den Zugang zu Nachweisen, die Verantwortung für die Einreichung, die Überprüfung, Korrekturen und die Aufbewahrung von Aufzeichnungen über fünf Jahre. Eine vertragliche Klausel zum Datenzugang ist oft ebenso wichtig wie die Schlussfolgerung zur Konsolidierung.
In der Praxis
12. Empfohlene Struktur eines Abgrenzungsvermerks
| Abschnitt des Vermerks | Zu dokumentierende Inhalte |
|---|---|
| Zweck und Regelwerk | Bundesartikel 6, Programm für Emirat/Anlage, Kohlenstoffregister, freiwilliges unternehmensbezogenes Inventar oder anderes bezeichnetes Ergebnis. |
| Behörde und Bestimmung | Zuständige Behörde, Kennung der Quelle, Mitteilung/Referenz, Geltungszeitraum, benannte Anlagen und Tätigkeiten. |
| Berichtseinheit | Standort, Betreiber, Rechtsträger, Gruppe, Tätigkeit oder andere Einheit; geografische und operative Grenzen. |
| Konsolidierungsansatz | Operative Kontrolle, finanzielle Kontrolle, Beteiligungsquote oder behördenspezifische Methode; verwendete Definition und Quelle. |
| Universum der Rechtsträger und Tätigkeiten | Alle berücksichtigten Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Standorte, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierten Unternehmen, Leasingverhältnisse, Auftragnehmer und gemeinsam betriebenen Tätigkeiten. |
| Einbeziehungen und Ausschlüsse | Status je Tätigkeit, Prozentsatz, Daten, Begründung, Wesentlichkeit und Nachweise. |
| Besondere Ermessensentscheidungen | Gemeinschaftsunternehmen, Leasingverhältnisse, delegierter Betrieb, gemeinsam genutzte Standorte, Akquisitionen/Veräußerungen und Datenlücken. |
| Überleitung zu alternativen Abgrenzungen | Abstimmung mit der finanziellen Konsolidierung, dem unternehmensbezogenen Treibhausgasinventar, dem CO2-Register und anderen Angaben. |
| Fragen an die Behörde | Eingereichte Fragen, Antwort, Datum, Absender, Empfänger und Auswirkung auf die Schlussfolgerung. |
| Governance und Änderungskontrolle | Ersteller, Prüfer, Genehmiger, Gültigkeitsdatum, Prüfungsanlässe, Version und Aufbewahrung. |
In der Praxis
13. Überleitung und Abstimmung der Abgrenzungen
| Tätigkeit | Abgrenzung des Unternehmens für Treibhausgase | Behördliche Abgrenzung — Differenz und Anpassung — Nachweis / Verantwortlicher |
|---|---|---|
| Vollständig im Eigentum befindlicher Produktionsstandort in den VAE | 100% unter operativer Kontrolle. | Als ausgewiesener Standort einbezogen. — Keine Anpassung der Abgrenzung; Quelldaten und Zeitraum abstimmen. — Standortregister; HSE-Verantwortlicher. |
| Zu 40% gehaltenes und von der Gruppe betriebenes Gemeinschaftsunternehmen | 100% unter operativer Kontrolle oder 40% nach der Beteiligungsquote, abhängig von der Unternehmensrichtlinie. | Bestätigen, ob der Standort/Betreiber separat ausgewiesen ist und wer die Meldung einreicht. — Den Unternehmensanteil für die behördliche Ausgabe hinzufügen, entfernen oder neu klassifizieren. — Vereinbarung zum Gemeinschaftsunternehmen; Verantwortliche für Recht und Berichterstattung. |
| Geleastes Lagerhaus | Gemäß Kontroll- und Leasingrichtlinie einbezogen oder ausgeschlossen. | Bestätigen, ob das Leasingverhältnis/der Standort innerhalb der bezeichneten Quelle liegt. — Strom, Generatoren und Kältemittel der erforderlichen Abgrenzung zuordnen. — Leasingvertrag, Zähler; Verantwortlicher für Einrichtungen. |
| Von einem Auftragnehmer betriebene Flotte | May je nach Kontrolle und Methode direkt oder der Wertschöpfungskette zugeordnet werden. | Betreiber sowie Verantwortung für Vermögenswert und Kraftstoff gemäß der behördlichen Anweisung bestätigen. — Auslassungen oder doppelte Einbeziehung verhindern. — Vertrag, Kraftstoffdaten und Telematik; Verantwortlicher für Logistik. |
| Nicht in den VAE ansässige Tochtergesellschaft | In ein globales Unternehmensinventar aufgenommen. | Üblicherweise außerhalb einer ausschließlich auf die VAE bezogenen Anlage oder Source-Meldung, sofern nicht ausdrücklich aufgenommen. — Aus der Gesamtsumme der VAE-Behörde entfernen, dabei jedoch die globale Sicht beibehalten. — Konzernorganigramm; Verantwortlicher im Finanzbereich. |
14. Fragen zur Bestätigung mit der zuständigen Behörde
Welche genaue Source oder welche Berichtseinheit wurde bestimmt: Anlage, Betreiber, juristische Einheit, Tätigkeit, Lizenz, Sektor oder Konzern?
Welche juristischen Einheiten, Zweigniederlassungen, Anlagen und geografischen Standorte sind einbezogen?
Schreibt das Programm die operative Kontrolle, die finanzielle Kontrolle, den Kapitalanteil oder eine andere behördenspezifische Abgrenzung vor?
Wenn die operative Kontrolle verwendet wird: Wie definiert die Behörde den Betreiber und die Kontrolle bei gemeinsamen oder delegierten Betriebsabläufen?
Wie sind Joint Ventures, assoziierte Unternehmen und Minderheitsbeteiligungen zu behandeln, und wer muss voraussichtlich melden?
Wie sind gemietete Gebäude, Fahrzeuge, Ausrüstung und Sale-and-Leaseback-Vereinbarungen zu behandeln?
Sind von Auftragnehmern betriebene Anlagen vor Ort einbezogen, wenn die bestimmte Einheit die Anlage, den Brennstoff oder die Genehmigung besitzt?
Wie sind gemeinsam genutzte Versorgungsleistungen und Gemeinschaftsanlagen auf Anlagen oder juristische Einheiten aufzuteilen?
Wie werden Akquisitionen, Veräußerungen und Betreiberwechsel während des Berichtszeitraums behandelt?
Muss das Anlageninventar der Behörde mit der Finanzkonsolidierung, einem unternehmensweiten THG-Inventar oder dem Formular des Kohlenstoffregisters übereinstimmen?
Werden Scope 1, Scope 2 oder andere Bezeichnungen verwendet, und welche Quellengrenze oder Gasabdeckung stellen sie in diesem Programm dar?
Welche Nachweise, Genehmigungen des Überwachungsplans, Verifizierungen und Vorkehrungen für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen über fünf Jahre sind für Abgrenzungsentscheidungen erforderlich?
Wie soll eine ungelöste Unsicherheit hinsichtlich der Abgrenzung in der Einreichung offengelegt werden, und ist eine schriftliche Bestätigung verfügbar?
Welches Datum und welche Version der Leitlinie und des Formulars der Behörde sind für den Berichtszyklus maßgeblich?
15. Hypothetisches Beispiel: diversifizierter Konzern in den VAE
Veranschaulichendes Szenario. Die Falcon Materials Group besitzt eine produzierende Tochtergesellschaft in den VAE mit zwei Anlagen, hält 40% an einem Joint Venture, das sie betreibt, mietet ein Lagerhaus, nutzt eine ausschließlich für ihre Betriebsabläufe eingesetzte Drittanbieterflotte und belegt Büroräume, die von einem vom Vermieter kontrollierten Fernkältesystem versorgt werden. Ihr freiwilliges globales THG-Inventar verwendet die operative Kontrolle. Eine Anlage wurde in ein Anlagenprogramm eines Emirats aufgenommen; der Konzern prüft außerdem, ob er die separaten Anforderungen des Kohlenstoffregisters erfüllt.
Das Team reicht nicht die globale Summe auf Grundlage der operativen Kontrolle als Anlagenmeldung ein. Zunächst erfasst es den bestimmten Betreiber und die physische Abgrenzung der Anlage. Die zweite Anlage bleibt im Unternehmensinventar, wird aber nicht der Meldung der ersten Anlage hinzugefügt. Das betriebene JV ist zu 100% in der unternehmensweiten Sicht auf Grundlage der operativen Kontrolle enthalten; das Team fragt die Behörde jedoch, ob der Betreiber des JV oder die juristische Einheit separat melden muss. Der Stromverbrauch und die Kältemittel des Lagerhauses werden anhand der Fakten zu Mietverhältnis und Kontrolle bewertet. Die Auftragnehmerflotte wird nicht automatisch Scope 3 zugeordnet; der Vertrag, die Anlagen, der Brennstoff und die Betriebsbefugnis werden geprüft. Die Fernkälte wird für die betreffende Büroeinheit als bezogene Energie erfasst und außerhalb der Meldung der direkten Emissionen der Anlage gehalten, sofern die Behörde nichts anderes verlangt.
Das abschließende Abgrenzungspaket enthält die Bestimmungsmitteilung, den Anlagenplan, Konzern- und JV-Aufzeichnungen, Miet- und Flottenverträge, ein Abgrenzungsregister für fünf Betriebsabläufe, die Antwort der Behörde sowie eine Überleitung zwischen dem globalen Inventar, der Anlagenmeldung und dem Formular des Kohlenstoffregisters. Das Beispiel veranschaulicht ausschließlich den Prozess; tatsächliche Schlussfolgerungen hängen von der aktuellen Anweisung der Behörde und den Verträgen ab.
Hypothetical scenario
VERANSCHAULICHENDE FORMULIERUNG · AN GEPRÜFTE FAKTEN UND ANWEISUNGEN DER BEHÖRDE ANPASSEN
Organisatorische Abgrenzung und besondere Beurteilungen Für den am 31 December 2026 endenden Berichtszeitraum umfasst das regulierte Inventar die in der Bestimmungsreferenz [XX] und im geltenden Überwachungsplan identifizierte Anlage und die dort identifizierten Tätigkeiten. Der Betreiber hat die [von der Behörde vorgeschriebene/akzeptierte] Abgrenzung auf Grundlage der operativen Kontrolle ab [effective date] angewandt. Die Abgrenzung umfasst [benannte Betriebsabläufe] und schließt [benannte Betriebsabläufe] aus, weil [sachliche und von der Behörde gestützte Begründung]. Das Joint Venture [A], der gemietete Standort [B] und die von einem Auftragnehmer betriebene Tätigkeit [C] wurden separat anhand von Nachweisen zu Eigentum, Betriebsbefugnis, Genehmigung, Vertrag und Datenzugang bewertet. Abweichungen vom freiwilligen unternehmensweiten THG-Inventar des Konzerns werden in der Abgrenzungsüberleitung [reference] abgestimmt. Die Abgrenzung wurde am [date] von [roles] genehmigt. Der offene Punkt [reference] bleibt vorbehaltlich einer schriftlichen Bestätigung durch [authority] und wurde für diesen Zyklus als [interim treatment] behandelt.
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
In der Praxis
Beispielhafte Formulierung für ein Abgrenzungsmemo
| Anmerkung | Warum dies wichtig ist |
|---|---|
| Berichtsperimeter | Nennt den Zeitraum, die Bestimmung und die von der Behörde kontrollierte Einheit, statt nur den Konzern zu nennen. |
| Methode und Zeitplan | Nennt die akzeptierte Methode und das Wirksamkeitsdatum, ohne eine allgemeingültige Regel des Bundes zu implizieren. |
| Sonderfälle | Macht wesentliche Einbeziehungen und Ausschlüsse sowie Joint Ventures, Mietverhältnisse und Auftragnehmer ausdrücklich. |
| Abstimmung und Genehmigung | Verknüpft die Schlussfolgerung mit einer kontrollierten Abgrenzungsüberleitung und der Genehmigung durch die zuständigen Leitungsorgane. |
| Offener Punkt | Macht ungelöste Unsicherheit hinsichtlich der Behörde sichtbar, statt sie zu verbergen. |
| Nachweise und Anpassung | Mit Bestimmung, Überwachungsplan, Register der Einheiten/Anlagen, Eigentums- und Kontrollaufzeichnungen, Genehmigungen, Verträgen, Schriftverkehr mit der Behörde, Überleitung, Genehmigungen und Versionshistorie belegen; nicht übernehmen, sofern die Fakten nicht zutreffen. |
In der Praxis
Schwache und stärkere Praxis bei der Abgrenzung
| Schwache Praxis | Warum dies scheitert | Stärkere Praxis |
|---|---|---|
| „Wir melden den gesamten Konzern, weil er finanziell konsolidiert wird.“ | Die Finanzkonsolidierung stimmt möglicherweise nicht mit einer Anlage, einem Betreiber oder einer bestimmten Source überein. | Zuerst den Zuständigkeitsperimeter bestimmen und ihn mit der Finanzgruppe abgleichen. |
| Den Eigentumsanteil als einzigen JV-Test verwenden. | Eigentum belegt weder operative noch finanzielle Kontrolle. | Vereinbarungen, Genehmigungen, Betriebsbefugnis, wirtschaftliches Interesse und Zuständigkeitsstatus prüfen. |
| Jede Emission von Auftragnehmern in Scope 3 verschieben. | Auslagerung beseitigt nicht automatisch die operative Kontrolle. | Vor der Klassifizierung Anlagen, Brennstoff, Genehmigung, Betreiber und Richtlinienbefugnis prüfen. |
| Die Regel zur operativen Kontrolle aus Abu Dhabi in alle UAE-Meldungen übernehmen. | Sie ist eine programmspezifische Anweisung. | Sie nur anwenden, wenn die aktuelle Programmzugehörigkeit nachweislich gegeben ist. |
| Eine einzige Tabellenkalkulationssumme für Ergebnisse der Unternehmensberichterstattung, des CO2-Registers und nach Article 6 verwenden. | Unterschiedliche Regelwerke können unterschiedliche Abgrenzungen und Methoden haben. | Eine einheitliche Evidenzbasis mit kontrollierten Ergebnisebenen und Abstimmung führen. |
| Keine Aufzeichnungen über Akquisitionen oder Betreiberwechsel. | Periodenabgrenzung und Vergleichssummen werden unzuverlässig. | Wirksamkeitsdaten, Transaktionsprotokolle, Übergabekontrollen und Entscheidungen über rückwirkende Anpassungen verwenden. |
In der Praxis
Häufige Fehler bei der Abgrenzung und ihre Behebung
| Fehler | Risiko | Korrektur und Nachweis |
|---|---|---|
| Die allgemeine Anwendbarkeit nach Article 3 als definierte Gruppenabgrenzung behandeln. | Das Inventar kann die falschen Betriebsbereiche ein- oder ausschließen. | Die Bezeichnung nach Article 6 und die Zuständigkeitsmethode einholen; die Quelle dokumentieren. |
| Annehmen, dass der 0.5 million tCO2e-Test des CO2-Registers die Abgrenzung nach Article 6 bestimmt. | Vermischt separate Rechtsregime. | Für jedes Regelwerk separate Register zur Anwendbarkeit und Abgrenzung führen. |
| Keine Gesamtheit von Rechtsträgern und Betriebsbereichen vor den Ausschlüssen. | Verborgene Anlagen, Leasingverhältnisse, JVs und Auftragnehmer werden übersehen. | Ein vollständiges Register erstellen und für jeden Betriebsbereich einen Status verlangen. |
| Uneinheitliche Anwendung der operativen Kontrolle über verschiedene Standorte hinweg. | Vergleichbare Anlagen werden ohne Begründung unterschiedlich behandelt. | Eine Definition konsequent anwenden und sachverhaltsbezogene Ausnahmen dokumentieren. |
| Keine Abstimmung mit der Finanzgruppe oder dem Unternehmensinventar. | Das Management kann Unterschiede nicht erklären, und Doppelzählungen können bestehen bleiben. | Eine unterzeichnete Abgrenzungsüberleitung und eine Abstimmung auf Quellenebene erstellen. |
| Die Unklarheit über die Zuständigkeit wurde nur in Sitzungsnotizen geklärt. | Die Entscheidung ist weder dauerhaft noch überprüfbar. | Eine präzise schriftliche Frage senden und die Antwort zusammen mit dem Vermerk aufbewahren. |
| Änderungen der Abgrenzung überschreiben frühere Dateien. | Prüfungspfad und Vergleichswerte gehen verloren. | Den Vermerk, das Register, die Berechnungen und die Aufzeichnung der Neudarstellung versionieren. |
Vorbereitungsstand
Checkliste zum Vorbereitungsstand der Organisationsgrenze
- Das rechtliche Regelwerk, die zuständige Behörde, die Bezeichnungsreferenz und der Berichtszeitraum sind erfasst.
- Die benannte Quelle oder Berichtseinheit lässt sich vom berichtenden Rechtsträger des Unternehmens unterscheiden.
- Eine vollständige Einheit-und-Betrieb-Übersicht umfasst Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen, Anlagen, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen, Leasingverhältnisse, Auftragnehmer und gemeinsam genutzte Vermögenswerte.
- Die Konsolidierungsmethode und die Definition stammen aus der aktuellen Anweisung der zuständigen Behörde oder sind nach dieser anerkannt.
- Für jeden Betrieb sind Einbeziehungsstatus, Prozentsatz, Gültigkeitsdaten, Begründung, Verantwortlicher für Nachweise und Prüfer dokumentiert.
- Angaben zu Anlage und Betreiber werden mit dem rechtlichen Eigentum und der finanziellen Konsolidierung abgestimmt, statt daraus abgeleitet zu werden.
- Für Gemeinschaftsunternehmen, Leasingverhältnisse, Auftragnehmer und gemeinsam genutzte Anlagen liegen separate dokumentierte Beurteilungen vor.
- Akquisitionen, Veräußerungen und Änderungen der Beherrschung werden durch Kontrollen für Berichtszeiträume und Neudarstellungen erfasst.
- Die Einreichung bei der zuständigen Behörde wird mit dem Unternehmensinventar der Treibhausgasemissionen und etwaigen Ergebnissen des Kohlenstoffregisters abgestimmt.
- Wesentliche Unklarheiten wurden der zuständigen Behörde als präzise schriftliche Frage übermittelt.
- Dateien zur Abgrenzung, Korrespondenz und Berechnungen werden gemäß der geltenden Richtlinie versioniert und aufbewahrt, einschließlich des fünfjährigen Mindestzeitraums nach Article 6, sofern relevant.
- Die abschließenden Genehmigungen durch Recht, Finanzen, HSE/Betrieb, Berichterstattung und Governance sind vollständig.
In der Praxis
Quellenregister
| Quelle | Version / Status | Wichtigste Anknüpfungspunkte — Verwendung in diesem Artikel |
|---|---|---|
| Bundesdekret-Gesetz der VAE Nr. (11) von 2024 zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels | Offizielles Bundesgesetz; gültig ab 30. Mai 2025 | Artikel 1, 3, 6, 14, 18 und 21 — Maßgebliche rechtliche Architektur: Quellenkonzept, durch die Bezeichnung ausgelöstes MRV, Inventar, Berichte, Verifizierung, Aufzeichnungen und Übergang. |
| MOCCAE und einschlägige Beschlüsse, Bekanntmachungen, technischen Leitlinien, Formulare und Portale der zuständigen Behörden | Die aktuellen Anweisungen müssen bei der Veröffentlichung und vor der Einreichung geprüft werden | Benennung, genehmigte Standards, Berichtsgrenze, Zeitraum, Frist, Verifizierung und Einreichungsweg — Behördenspezifische rechtliche und technische Anforderungen; nicht aus freiwilligen Rahmenwerken abzuleiten. |
| GHG-Protokoll-Standard für die Bilanzierung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen, überarbeitete Ausgabe | Aktuell veröffentlichter Corporate Standard; Überarbeitungsarbeiten sind im Gange | Kapitel 3–7 und Berichtsgrundsätze — Externe Inventarstruktur für Organisationsgrenzen, Quellenklassifizierung, Berechnung und Qualitätssicherung, soweit akzeptiert. |
| IPCC-Leitlinien von 2006 für nationale Treibhausgasinventare und Überarbeitung von 2019 | Aktuelle methodische Referenz, die bei der nationalen Inventarerstellung der VAE verwendet wird | Energie, industrielle Prozesse und Produktverwendung, Abfall sowie bereichsübergreifende Leitlinien — Referenz für Methode, Gas, Faktor, GWP, Unsicherheit und Dokumentation, soweit von der Behörde akzeptiert. |
| Dritter national festgelegter Beitrag der VAE und nationale Transparenzmaterialien | Aktueller nationaler Politik- und MRV-Kontext | Nationales MRV, Inventarmethodik und sektoraler Kontext — Nur Kontext; die nationale Inventarmethodik bestimmt nicht automatisch die Methode für eine Einreichung auf Unternehmens- oder Anlagenebene. |
| Rechtliche, operative, finanzielle, beschaffungsbezogene, anlagenbezogene und umweltbezogene Aufzeichnungen des Rechtsträgers | Kontrollierte, rechtsträgerspezifische Nachweise | Genehmigungen, Aufzeichnungen zu Eigentum und Kontrolle, Zähler, Rechnungen, Protokolle, Berechnungen, Verträge und Genehmigungen — Unterstützt die Festlegung der Grenze des Rechtsträgers, die Quellenliste, Aktivitätsdaten, die Auswahl von Faktoren, Schätzungen, Angaben und Governance. |
| Technische MRV-Leitlinien und Workshopmaterialien der Environment Agency – Abu Dhabi auf Anlagenebene | Emiratsspezifisches Umsetzungsbeispiel, Februar–März 2026 | Definitionen von Anlage/Betreiber und Anforderung der operativen Kontrolle im aktuellen Programm — Nur auf Anlagen und Zyklen innerhalb dieses Programms anwenden; nicht landesweit verallgemeinern. |
| Kabinettsbeschluss Nr. 67 von 2024 über das nationale Register für CO2-Gutschriften und Formular in Anhang 1 | Separates föderales Regime für das CO2-Register | Feld zum Konsolidierungsansatz: operative Kontrolle, finanzielle Kontrolle oder Beteiligungsquote; Informationen zu Rechtsträger/Anlage — Separater Anwendungsbereich sowie separate Schwellen- und Berichtsregelung; keine automatische Methode nach Article 6. |
| GHG-Protokollstandard für Unternehmen und Leitlinien zu Leasingverhältnissen nach Scope 3 | Aktuell veröffentlichte Umsetzungsreferenzen; Überarbeitungen sollten überwacht werden | Definitionen und Anwendung von operativer Kontrolle, finanzieller Kontrolle, Beteiligungsquote, Leasingverhältnissen und Organisationsgrenzen — Nur anwenden, soweit von der zuständigen Behörde akzeptiert, oder für die freiwillige Unternehmensberichterstattung. |
Behandeln Sie jedes Joint Venture anhand der benannten Quelle, der behördlichen Methodik und der dokumentierten Tatsachen zu Eigentum, Kontrolle, Betreiber und Genehmigung; das Gesetzesdekret regelt nicht jedes Joint Venture durch eine einheitliche universelle Konsolidierungsregel. Erfassen Sie den Einbeziehungsprozentsatz und die Begründung, stimmen Sie diese mit der Unternehmenssicht ab und holen Sie bei wesentlichen Unklarheiten eine schriftliche Bestätigung der Behörde ein.
Ein Abgrenzungsvermerk sollte die Berichtseinheit, Rechtsträger und Anlagen, Konsolidierungsgrundlage, einbezogene und ausgeschlossene Tätigkeiten, den Zeitraum, Gase, Leasingverhältnisse, Joint Ventures, Auftragnehmer, Erwerbe und Veräußerungen benennen. Er sollte Begründung, Nachweise, Verantwortliche und Genehmigungen dokumentieren, die behördliche Abgrenzung mit alternativen Berichtssichten abstimmen und die behördliche Klarstellung zu wesentlichen Unklarheiten aufbewahren.
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Verlangt das Bundesgesetzesdekret Nr. 11 von 2024 eine operative Kontrolle?
Das Bundesgesetzesdekret Nr. 11 von 2024 schreibt keine einheitliche universelle Methode zur Unternehmenskonsolidierung vor. Ermitteln Sie zunächst die benannte Quelle und die von der zuständigen Behörde vorgeschriebene Bilanzierungseinheit — etwa eine Anlage, einen Betreiber, eine Tätigkeit, einen Rechtsträger oder eine Gruppe.
Kann die finanzielle Konsolidierungsgrenze verwendet werden?
Wenden Sie anschließend die von dieser Behörde festgelegte oder akzeptierte Methode an. Wenn eine anerkannte Unternehmensmethode zulässig ist, konsolidiert die operative Kontrolle im Allgemeinen 100% der Emissionen aus Tätigkeiten, die die Organisation operativ kontrolliert, die finanzielle Kontrolle im Allgemeinen 100% aus Tätigkeiten, die sie finanziell kontrolliert, und bei der Beteiligungsquote werden die Emissionen im Verhältnis zum wirtschaftlichen Interesse der Organisation berichtet.
Wie sollte ein Joint Venture behandelt werden?
Behandeln Sie jedes Joint Venture anhand der benannten Quelle, der behördlichen Methodik und der dokumentierten Tatsachen zu Eigentum, Kontrolle, Betreiber und Genehmigung; das Gesetzesdekret regelt nicht jedes Joint Venture durch eine einheitliche universelle Konsolidierungsregel. Erfassen Sie den Einbeziehungsprozentsatz und die Begründung, stimmen Sie diese mit der Unternehmenssicht ab und holen Sie bei wesentlichen Unklarheiten eine schriftliche Bestätigung der Behörde ein.
Sind Emissionen von Auftragnehmern immer Scope 3?
Die Auslagerung einer Tätigkeit verlagert deren Emissionen nicht automatisch außerhalb der Berichtsgrenze. Die entscheidenden Fragen sind, wer den Betrieb kontrolliert, wem Brennstoff und Ausrüstung gehören oder wer sie bereitstellt, wer die Genehmigung hält, welcher Rechtsträger Betriebspolitiken festlegen kann und was die Behörde benannt hat.
Was sollte ein Abgrenzungsvermerk enthalten?
Ein Abgrenzungsvermerk sollte die Berichtseinheit, die Rechtsträger und Anlagen, die Konsolidierungsgrundlage, die einbezogenen und ausgeschlossenen Tätigkeiten, den Zeitraum, die Gase, Leasingverhältnisse, Gemeinschaftsunternehmen, Auftragnehmer, Akquisitionen und Veräußerungen identifizieren. Er sollte die Begründung, Nachweise, verantwortliche Person und Genehmigungen dokumentieren, den Zuständigkeitsbereich mit alternativen Berichtsperspektiven abgleichen und die Klärung durch die zuständige Stelle bei wesentlichen Unklarheiten aufbewahren.
Kann eine Abgrenzung sowohl die Einreichung in den VAE als auch IFRS S2 oder ESRS unterstützen?
Ein unternehmensweiter Inventar kann ein gesamtes Unternehmen konsolidieren, aber eine zuständige Stelle kann verlangen, dass eine Anlage oder ein Betreiber nur die Emissionsquellen innerhalb einer definierten Anlagengrenze meldet. Wenn sich die bezeichnete Quelle und die berichtende Einheit des Unternehmens unterscheiden, sollte eine Überleitung erstellt werden, anstatt eine Grenze für beide Zwecke zu erzwingen.
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