Short answer
The answer, before the reasoning
Kabinettsbeschluss Nr. 67 von 2024 gilt in den gesamten VAE, einschließlich finanzieller und nichtfinanzieller Freizonen, für drei Kategorien: Unternehmen mit jährlichen Scope-1- und Scope-2-Emissionen in den VAE von mindestens 0.5 Millionen tCO2e; öffentliche oder private Unternehmen unterhalb des Schwellenwerts, die freiwillig die Registrierung beantragen und genehmigte Gutschriften erhalten oder handeln; sowie Handelsplattformen für CO2-Gutschriften. Unternehmen mit hohen Emissionen müssen sich registrieren.
Unterhalb des Schwellenwerts ist eine freiwillige Teilnahme möglich, die Registrierung selbst führt jedoch nicht zur Entstehung einer Gutschrift. Das Register soll Gutschriften genehmigen und emissionsbezogene Informationen, Informationen über die Ausgabe oder Anerkennung von Gutschriften, deren Besitz oder Eigentum, Informationen über deren Veräußerung oder Übertragung sowie den Stilllegungsstatus erfassen. Es kann außerdem die nationale Inventarerstellung und die Berichterstattung im Rahmen der NDC unterstützen. Diese schwellenwertbasierte Regelung ist von den auf einer Einstufung beruhenden Pflichten nach Artikel 6 des Bundesgesetzesdekrets Nr. 11 von 2024 getrennt.
Technical status
Veröffentlichungsstatus
Dieses Dokument ist ein auf Aufklärung und Umsetzung ausgerichteter Entwurf. Es stellt keine Rechtsberatung der VAE, keine Entscheidung eines Ministeriums, keine Genehmigung des Registers, keine Prüfungsschlussfolgerung und keine Projektvalidierung dar. Bestätigen Sie vor der Veröffentlichung oder Umsetzung den arabischen Gesetzestext, die aktuell geltenden Umsetzungsinstrumente, den Schriftverkehr mit den Aufsichtsbehörden sowie die Fakten zum betreffenden Unternehmen oder Projekt.
Schnelle Orientierung
Schnelle Orientierung
- Gilt für
- Öffentliche oder private Unternehmen, die eine verpflichtende oder freiwillige Teilnahme am Nationalen Register für CO2-Gutschriften prüfen, einschließlich Unternehmen in finanziellen und nichtfinanziellen Freizonen.
- Zentrale Entscheidung
- Ob ein Unternehmen der verpflichtenden Registrierung unterliegt, freiwillig teilnehmen darf oder als Handelsplattform tätig ist und welche Aufzeichnungen und Genehmigungen getrennt sind.
- Wichtige Quellen
- Kabinettsbeschluss Nr. 67 von 2024, insbesondere Artikel 1, 3, 5-11 und 14-17; Bundesgesetzesdekret Nr. 11 von 2024, Artikel 6 und 10.
- Häufige Verwechslung
- Anzunehmen, dass sich alle Unternehmen in den VAE registrieren müssen, die Registrierung eines Unternehmens als automatische Ausgabe von Gutschriften zu behandeln oder den Schwellenwert des Registers als Einstufungstest nach Artikel 6 des Bundesgesetzesdekrets zu verwenden.
Technical status
Prüfung von Rechts- und Umsetzungsstatus der VAE
Das Bundesgesetzesdekret Nr. 11 von 2024 trat am 30. Mai 2025 in Kraft. Der Kabinettsbeschluss Nr. 67 von 2024 trat am 28. Dezember 2024 in Kraft. Der arabische Text ist maßgeblich. Die Rechtsinstrumente übertragen wichtige operative Angelegenheiten – einschließlich Umsetzungsbeschlüssen, der Arbeitsordnung des Registers, Gebühren, zugelassenen Prüfstellen, Methoden, Portalverfahren und bestimmter Fragen zum Anwendungsbereich – an das Ministerium oder andere Behörden. Die für dieses Paket geprüften offiziellen Quellen enthielten keine vollständige öffentliche Betriebsanleitung, die jedes Unternehmensszenario abdeckt. Bestätigen Sie die derzeit geltenden Anforderungen auf Bundes-, Emirats-, Freizonen- und unternehmensspezifischer Ebene schriftlich, bevor Sie sich auf eine Einreichung, einen Schwellenwert, eine Gutschrift oder eine Schlussfolgerung zur Governance stützen.
Drei Kategorien fallen unter den Beschluss
Der Beschluss gilt im Staat, einschließlich finanzieller und nichtfinanzieller Freizonen. Der Schwellenwert wird jährlich und unter Bezugnahme auf Scope 1 und Scope 2 ausgedrückt. Er wird nicht als Scope-3-Test formuliert und sollte nicht um gekaufte CO2-Gutschriften oder Ausgleichstransaktionen vermindert werden. Anhang 1 trennt gemeldete Emissionen von Transaktionen mit Treibhausgaszertifikaten oder Ausgleichsmaßnahmen.
In der Praxis
| Kategorie | Rechtliche Stellung | Zentrale Folge |
|---|---|---|
| Unternehmen mit sehr hohen CO2-Emissionen | Öffentliche oder private Unternehmen mit jährlichen Emissionen im Staat von mindestens 0.5 Millionen metrischen Tonnen CO2e. Artikel 3 verweist auf Scope 1 und Scope 2. | Verpflichtende Registrierung sowie die Anforderungen des Beschlusses an MRV, jährliche Berichterstattung und Verifizierung. |
| Teilnehmende Rechtsträger | Öffentliche oder private Rechtsträger unterhalb des Schwellenwerts, die freiwillig die Registrierung und den Erwerb oder Handel mit Emissionsgutschriften beantragen. | Der Eintritt ist freiwillig, aber sobald sie teilnehmen, müssen sie die von Article 6 angewandten Registrierungs- und Gutschriftsgenehmigungsanforderungen erfüllen. |
| Handelsplattformen für Emissionsgutschriften | Plattformen, die den Handel ermöglichen, fallen ausdrücklich in den Anwendungsbereich. | Die inländische Finanztätigkeit der Plattform unterliegt der Regulierung und Aufsicht durch die SCA. |
Die Registrierung des Rechtsträgers und die Genehmigung der Gutschrift sind separate Zugangsvoraussetzungen
Die Registrierung eines emissionsintensiven Rechtsträgers begründet die Einbeziehung des Rechtsträgers in das Registersystem. Article 6 verlangt eine gültige gewerbliche oder industrielle Lizenz, grundlegende Unternehmensdaten einschließlich Anlagen und Minderungsverfahren für jede Anlage sowie alle weiteren vom Ministerium angeforderten Dokumente. Das bedeutet nicht, dass der Rechtsträger Emissionsgutschriften erhalten hat.
Die Genehmigung einer Emissionsgutschrift ist eine weitere Entscheidung. Die Resolution verlangt mit Article 6 übereinstimmende Minderungsmerkmale, Informationen zu Tätigkeiten und Minderungs- oder Entnahmeverfahren, aktualisierte Emissionsdaten im nationalen MRV-System, ein genehmigtes Minderungszertifikat, die Zahlung anwendbarer Gebühren sowie I-REC-bezogene Erklärungen zur Vermeidung einer Doppelzählung. Verifizierte Gutschriften werden anschließend für relevante Minderungs- oder Entnahmeprojekte genehmigt und anerkannt. Die Einzelheiten der Umsetzung bleiben von der Arbeitsregelung des Registers und den Ausführungsbestimmungen abhängig.
In der Praxis
| Zugangsvoraussetzung | Was sie begründet | Beispiele für Nachweise |
|---|---|---|
| Anwendbarkeit / Schwellenwert | Ob die Registrierung verpflichtend, möglicherweise freiwillig oder außerhalb der festgelegten Kategorien ist. | Berechnung von Scope 1+2, Abgrenzungsgrundsätze, Anlagen-/Rechtsträgerübersicht, rechtliche Analyse und behördliche Korrespondenz. |
| Registrierung des Rechtsträgers | Die juristische Person oder der teilnehmende Rechtsträger ist registriert und mit seinen Anlagen und grundlegenden Daten verknüpft. | Lizenz, Unternehmensdaten, Anlagen, Minderungsverfahren, Kontounterlagen und Genehmigungen. |
| MRV und jährliche Berichterstattung | Der Rechtsträger führt die in der Resolution verlangten Emissionsinformationen. | Inventar, Jahresbericht, Quelldatensätze, Methode, Verifizierungserklärung und Einreichungsbestätigung. |
| Genehmigung des Projekts / der Gutschrift | Eine bestimmte verifizierte Minderung oder Entnahme wird nach den anwendbaren Vorschriften als Emissionsgutschrift akzeptiert. | Projekterklärung, Methodik, Überwachung, Verifizierungszertifikat, Gebühren und Nachweise zur Vermeidung der Doppelzählung. |
| Transaktion / Stilllegung | Das Eigentum an der genehmigten Gutschrift oder ihre Nutzung ändert sich, und das Register wird aktualisiert. | Veräußerungserklärung, Menge, Gegenpartei, gegebenenfalls erforderlicher Preis, Plattformaufzeichnung und Stilllegungsnachweis. |
In der Praxis
Was das Register erfassen soll
| Aufzeichnungsfamilie | Rechtliche Signale in den Instrumenten | Praktische Registerfelder |
|---|---|---|
| Informationen zum Unternehmen und zu den Anlagen | Das Register gilt für emissionsstarke Emittenten und teilnehmende Unternehmen; die Registrierung umfasst Unternehmensdaten und Anlagen. | Rechtlicher Name, Lizenz, Identifikatoren, Anlagenliste, zuständige Behörde, Kontakte, Status und Minderungsverfahren. |
| Informationen zu Emissionen und MRV | Die gesetzliche Definition bezieht sich auf Emissionen; Resolution 67 verlangt MRV, Jahresberichte und aktualisierte Daten im nationalen MRV-System. | Berichtszeitraum, Gesamtwerte für Scope 1/2, Abgrenzung, Methode, Basisjahr, Prüfer, Status, Einreichung und Hinweise zur Datenqualität. |
| Genehmigung von Gutschriften und Projektverknüpfung | Das Ministerium richtet das Register zur Genehmigung von Gutschriften ein; Artikel 6 führt Nachweise für die Genehmigung auf. | Gutschriften-/Projekt-ID, Methodik, Jahrgang, Menge, Zertifikat, Prüfer, Genehmigungsdatum, Gültigkeit und Bedingungen. |
| Besitz / Eigentum | Die Resolution definiert das Register als Aufzeichnung von Ausgabe und Besitz; die SCA-Regeln regeln die Eigentumsübertragung auf Plattformen. | Kontoinhaber, derzeitiger Eigentümer, Seriennummer/Identifikator, Menge und Status. |
| Veräußerung / Übertragung | Artikel 11 verlangt eine Veräußerungserklärung mit Menge, Käufer oder genehmigtem Unternehmen und Verkaufspreis zur Aktualisierung der Daten. | Übertragungsdatum, von/an-Konten, Menge, gegebenenfalls Preis, Plattform und Genehmigungsnachweis. |
| Stilllegung / Ablauf | Das Register dokumentiert die Stilllegung; abgelaufene oder stillgelegte Gutschriften können nicht für Minderungsziele verwendet werden. | Stilllegungsdatum, Begünstigter/Verwendung, Menge, Grund, Referenz des Anspruchs, Status der Löschung/des Ablaufs. |
| Verknüpfungen zur nationalen und internationalen Berichterstattung | Das Register kann das nationale Inventar, die NDC-Berichterstattung, regulierte Kohlenstoffmärkte und Prozesse nach Artikel 6 unterstützen. | Status der entsprechenden Anpassung oder Genehmigung, sofern relevant, NDC-Behandlung und Verweise auf die Berichterstattung. |
Caution
Aus einem Rechtskonzept kein aktives Portal-Feld ableiten
Die Rechtsinstrumente beschreiben Funktionen und erforderliche Informationen, aber die für dieses Paket geprüften offiziellen Quellen enthielten kein vollständiges aktuelles öffentliches Betriebshandbuch für jedes Konto, jeden Arbeitsablauf oder jeden Bildschirm. Verwenden Sie, sofern verfügbar, die geltende Regelung und die aktuellen Anweisungen der zuständigen Behörden.
Beziehung des Registers zum Bundesgesetzesdekret Nr. 11
Das Bundesgesetzesdekret Nr. 11 bildet den umfassenderen klimagesetzlichen Rahmen. Artikel 10 besagt, dass das Ministerium das Nationale Register für Kohlenstoffgutschriften einrichten und verwalten muss. Artikel 6 erlegt jedoch „Quellen, die vom Ministerium und der zuständigen Behörde in Abstimmung mit dem betroffenen Unternehmen bestimmt werden“, MRV- und Minderungspflichten auf. Dabei handelt es sich um einen mechanismus auf Grundlage einer Bestimmung.
Resolution 67 verwendet für das Nationale Register einen anderen, schwellenwertbasierten Anwendungsbereich. Ein Unternehmen sollte daher zwei getrennte Entscheidungsaufzeichnungen führen: eine für die Bestimmung nach Artikel 6 oder die Anforderungen der Behörde gemäß dem Bundesgesetzesdekret und eine weitere für den Schwellenwert oder die freiwillige Teilnahme nach Resolution 67. Dasselbe Inventar kann beide unterstützen, die rechtlichen Auslöser sind jedoch nicht austauschbar.
In der Praxis
| Frage | Bundesgesetzesdekret Nr. 11 | Kabinettsbeschluss Nr. 67 |
|---|---|---|
| Wer fällt potenziell unter den Anwendungsbereich? | „Quellen“ im Staat, einschließlich Freizonen; spezifische Pflichten nach Artikel 6 gelten für von den Behörden bestimmte Quellen. | Emissionsstarke Emittenten ab dem Schwellenwert, freiwillig teilnehmende Unternehmen und Handelsplattformen. |
| Primärmechanismus | Nationaler Rahmen für Minderung, MRV, Anpassung, Daten, Anreize und Durchsetzung. | Schwellenwertbasierter Rahmen für Register, MRV sowie Genehmigung und Handel von CO2-Gutschriften. |
| Register-Link | Artikel 10 verpflichtet das Ministerium, dieses einzurichten und zu verwalten. | Legt detaillierten Geltungsbereich sowie Anforderungen an Registrierung, Genehmigung, Handel, Löschung und Sanktionen fest. |
| Unternehmenssteuerung | Bezeichnung, Durchführungsbeschlüsse und Anweisungen der zuständigen Behörden nachverfolgen. | Schwellenwert, freiwillige Teilnahme, Betriebsregeln und Transaktionen nachverfolgen. |
Registrierungsablauf
1. Die relevante(n) Rechtsträger in den VAE, Anlagen und den jährlichen Scope-1+2-Abgrenzungsbereich bestimmen; ungelöste Fragen zu Konzern- oder JV-Strukturen dokumentieren.
2. Die Organisation als potenziell verpflichtend, potenziell freiwillig oder als Teilnehmer einer Handelsplattform klassifizieren; bei Wesentlichkeit eine rechtliche Bestätigung bzw. Bestätigung durch die zuständige Behörde einholen.
3. Lizenz- und Unternehmensdaten, Anlageninformationen, Minderungsverfahren und sonstige angeforderte Dokumente vorbereiten.
4. Das durch die Resolution erforderliche MRV-System, den Jahresbericht, die Baseline, Methoden, Kontrollen und den genehmigten Verifizierungsweg einrichten.
5. Das aktuelle Registrierungsverfahren für das Register gemäß den Arbeitsregeln des Ministeriums abschließen und Nachweise zu Konto, Genehmigung und Einreichung aufbewahren.
6. Bei einem Gutschriftenprojekt die gesonderten Anforderungen an Projekt, Methodik, Überwachung, Verifizierung, Gebühren und Genehmigung zur Vermeidung von Doppelzählungen erfüllen.
7. Nachfolgende Eigentumsverhältnisse, Übertragungen, Löschungen, Stilllegungen, Abläufe und öffentliche Aussagen anhand des Registereintrags kontrollieren.
8. Jährlich sowie nach Akquisitionen, Stilllegungen, Methodenänderungen oder geänderten Schwellenwerten neu bewerten; die Behandlung des Ausscheidens oder des Wiedereintritts schriftlich bestätigen.
Hypothetical scenario
Veranschaulichendes Szenario
Rechtsträger A betreibt eine große Industrieanlage in den VAE und meldet jährliche Scope-1+2-Emissionen von 620,000 tCO2e innerhalb des für das Register bestätigten Abgrenzungsbereichs. Die Registrierung ist verpflichtend. Rechtsträger B, ein kleinerer Betreiber von Bezirkskühlung mit 85,000 tCO2e, entwickelt ein verifiziertes Effizienzprojekt und möchte genehmigte Gutschriften verkaufen; er erwägt eine freiwillige Teilnahme. Ein separater Betreiber einer Börse fällt unter die Kategorie der Handelsplattformen und benötigt die einschlägigen Regeln der SCA und des Ministeriums. Die Registrierung von Rechtsträger A erzeugt keine Gutschriften, und Rechtsträger B kann eine Minderung nicht allein deshalb verkaufen, weil sich sein Inventar verbessert hat: Für das Projekt und die Gutschrift sind weiterhin die erforderliche Methodik, Nachweise, Verifizierung und Genehmigung im Register erforderlich.
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
In der Praxis
Häufige Fehler
| Fehler | Warum dies ein Risiko darstellt | Korrektur |
|---|---|---|
| Alle Unternehmen als verpflichtend registrierungspflichtig behandeln | Die Resolution unterscheidet zwischen Großemittenten, freiwilligen Teilnehmern und Plattformen. | Den Geltungsbereich prüfen und dokumentieren; den Status eines Rechtsträgers nicht auf den gesamten Markt verallgemeinern. |
| Scope 3 in den rechtlichen Schwellenwert einbeziehen | Artikel 3 nennt Scope 1 und Scope 2 für die 0.5-Millionen-Prüfung. | Die Prüfung von Scope 3 getrennt halten, sofern sich die aktuelle Leitlinie der zuständigen Behörde nicht ändert. |
| Gutschriften mit Emissionen verrechnen | Der Schwellenwert bezieht sich auf Emissionen; Anhang 1 trennt Emissionen von Transaktionen und Kompensationen. | Brutto-Scope 1+2 vor der Verwendung von Gutschriften berechnen, sofern die zuständige Behörde nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet. |
| Registrierung mit Ausstellung gleichsetzen | Die Registrierung des Rechtsträgers, MRV, Projektverifizierung und Genehmigung der Gutschrift sind voneinander getrennt. | Für jede Stufe separate Statusfelder und Genehmigungen verwenden. |
| Annehmen, dass stillgelegte Gutschriften weiterhin nutzbar sind | Stillgelegte und abgelaufene Gutschriften können nicht für Minderungsziele verwendet werden. | Ausgemusterte/abgelaufene Einheiten sperren und Ansprüche mit Nachweisen über die Ausmusterung verknüpfen. |
| Verwendung des Schwellenwerts als Bezeichnung gemäß Artikel 6 | Das Gesetzesdekret verwendet einen separaten Mechanismus zur behördlichen Festlegung. | Separate rechtliche Prüfungen und Korrespondenz aufrechterhalten. |
Myth
Sobald ein Unternehmen registriert ist, wird jede von ihm reduzierte Tonne zu einer CO₂-Gutschrift der VAE.
Reality
Durch die Registrierung fällt die Einheit unter das Registerregime. Eine bestimmte Reduktion oder Entfernung muss die anwendbaren Anforderungen an Methodik, Überwachung, Verifizierung, Gebühren, die Vermeidung der Doppelzählung und die Genehmigung durch das Register separat erfüllen, bevor sie als genehmigte Gutschrift gilt.
Selbstprüfung
- Kann das Team den Registrierungsstatus der Einheit vom Genehmigungsstatus jeder Gutschrift unterscheiden?
- Welche Registeraufzeichnungen stützen den genauen Wortlaut der öffentlichen CO₂-Aussage der Organisation?
- Welche schriftlichen Nachweise stützen die gewählte Beziehung zwischen der Bezeichnung gemäß Artikel 6 und dem Geltungsbereich der Resolution 67?
Sources
Primary sources
Take it with you
The checklists as a working spreadsheet
Every checklist and table on this page, with empty status, owner and evidence columns for your team to fill in and keep.
✓ LRA AI Assistant · Human-in-the-loop
Ask about this guide
Der Assistant beantwortet Fragen auf Basis dieser Seite und greift auf die verknüpften Offenlegungskarten zu, wenn sich Ihre Frage auf den Standard selbst bezieht. Die ersten zwei Antworten sind ohne Anmeldung kostenlos.
Tiefer einsteigen · UAE FDL 11 / 2024
Schulung zum Klimagesetz der VAE
Pflichten gemäß dem Bundesdekretgesetz Nr. 11 von 2024 – von der Inventur bis zum Minderungsplan.
Available as Guided Flex, Live Cohort, 1:1 Expert Mentorship or Corporate Programme.
