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Ebene 2 · Explainer·UAE FDL 11 / 2024 · Disclosure guides

UAE-Klimagesetz und Artikel 6 des Pariser Übereinkommens: Was Unternehmen wissen müssen

Inländische MRV-, inländische Register- und Paris-Artikel-6-Ebenen getrennt betrachten.

Für wen ist der Kurs A 5-minute read for reporting teams working through Governance, CO2-Gutschriften und belastbare Aussagen, and for reviewers testing whether the evidence behind it holds.

Veröffentlichter Steckbrief

Current as at 11 August 2026
RK Geprüft von Dr Ross KurinkoLinkedIn Strategic ESG Advisor · IFRS S1 & S2 / GRI / ESRS expert GRI Certified Global Trainer · PhD, University of Cambridge · ESG-AI expert 15+ years on FTSE 100 & Fortune Global 500 disclosures Canary Wharf, London LRA-Lehrmaterial · Nicht von MOCCAE herausgegeben oder gebilligt

Edition written against

LEGAL STATUS CARD: Federal Decree-Law No. 11 of 2024 is in force. Its Article 18 one-year …

Veröffentlicht

14 Aug 2026

Knowledge Hub guide

Zuletzt geprüft

11 Aug 2026

Short answer

The answer, before the reasoning

Artikel 6 des Pariser Übereinkommens ist eine Ebene der internationalen Zusammenarbeit und Bilanzierung, nicht die unternehmerische MRV-Anforderung in Artikel 6 des UAE-Klimagesetzes. Artikel 6.2 betrifft kooperative Ansätze und ITMOs; Artikel 6.4 schafft einen von der UNFCCC beaufsichtigten Mechanismus.

Ein Unternehmen in den VAE muss die Projekth- bzw. Projektzulässigkeit, die Genehmigung durch den Gaststaat, jede Genehmigung für die internationale Nutzung, die Behandlung des Ersttransfers, den Registerstatus und Nachweise über entsprechende Anpassungen bestätigen. Inländische MRV oder eine alleinige Registrierung von Emissionsgutschriften in den VAE begründet diese Rechte nicht.

In der Praxis

Schnelle Orientierung

Ebene Was sie bewirkt Was sie nicht automatisch bewirkt
Artikel 6 des UAE-Klimagesetzes Messung, Inventarisierung, Berichterstattung, Reduktion, Aufbewahrung von Aufzeichnungen über fünf Jahre und Verifizierung auf Unternehmens- bzw. Anlagenebene. Eine international übertragene Einheit oder eine entsprechende Anpassung schaffen.
Register für Emissionsgutschriften der VAE Teilnehmende und zulässige Gutschriften registrieren; Handel, Löschung und Stilllegung erfassen. Jede inländische Gutschrift in ein ITMO umwandeln.
Artikel 6.2 des Pariser Übereinkommens Regeln für kooperative Ansätze und international übertragene Minderungsergebnisse. Als Rahmen für die Unternehmensberichterstattung fungieren.
Artikel 6.4 des Pariser Übereinkommens Von der UNFCCC beaufsichtigter Mechanismus für genehmigte Aktivitäten und A6.4ERs. Ein Projekt allein deshalb genehmigen, weil die Gastgeberpartei allgemeine Teilnahmevoraussetzungen eingereicht hat.

In der Praxis

Artikel 6.2 und Artikel 6.4

Merkmal Artikel 6.2 Artikel 6.4
Architektur Kooperative Ansätze, die von den teilnehmenden Parteien vereinbart und gemeldet werden. Zentraler Mechanismus, der gemäß den UNFCCC-Regeln beaufsichtigt wird.
Konzept der Einheit ITMO, gemessen anhand einer THG- oder zulässigen Nicht-THG-Metrik. Emissionsminderungseinheit nach A6.4; autorisierte Einheiten können international verwendet werden, während Einheiten für Minderungsbeiträge einen anderen Status haben.
Genehmigung und Autorisierung Die Autorisierung durch die Vertragspartei identifiziert gegebenenfalls Zweck, Unternehmen/Vertragsparteien, Menge/Zeitraum und Bedingungen. Genehmigung der Aktivität durch das Gastland und eine Erklärung zum Autorisierungsstatus im Rahmen des Mechanismus.
Bilanzierung Entsprechende Anpassungen verhindern die Doppelzählung bei der NDC-Bilanzierung der Vertragsparteien. Autorisierte A6.4ERs fließen in die Bilanzierung nach Artikel 6 ein; nicht autorisierte Einheiten für Minderungsbeiträge beinhalten nicht denselben Anspruch.
Kontrolle durch das Unternehmen Kooperativen Ansatz, Autorisierungsversion, Einheiten-IDs und Nutzungsrechte bestätigen. Aktivitätsgenehmigung, Teilnehmerstatus, Ausgabestatus, Autorisierung und Registeraufzeichnungen bestätigen.

Die Drei-Ebenen-Architektur der VAE

Ein Unternehmen sollte getrennte Aufzeichnungen für die inländische MRV, inländische Emissionsgutschriften und internationale Übertragungen führen. Die Aufzeichnungen können zugrunde liegende Daten gemeinsam nutzen, aber jede hat einen anderen rechtlichen Zweck und eine andere Prüfungsstufe.

Die Autorisierung ist die maßgebliche Entscheidungsschwelle

Ein Projekt kann technisch zulässig, verifiziert und in einem Register ausgegeben worden sein, während ihm noch die Autorisierung für die Verwendung zugunsten des NDC einer anderen Vertragspartei oder für einen anderen internationalen Minderungszweck fehlt. Umgekehrt kann eine Vertragspartei Bedingungen und Auflagen, Beschränkungen, autorisierte Nutzer oder Zeiträume festlegen. Das Unternehmen benötigt daher die tatsächliche Autorisierungsaufzeichnung und nicht eine allgemeine Beschreibung der nationalen Beteiligung.

Den vorgesehenen Verwendungszweck bestimmen: Stilllegung im Inland, Verwendung für das NDC des Käuferlandes, internationale Luftfahrt oder einen anderen zulässigen internationalen Zweck.

Das ausgebende Programm und das zugrunde liegende Register bestimmen.

Die Genehmigung des Gastlandes VAE und die Autorisierungsreferenz einschließlich Version und Bedingungen einholen.

Autorisierte Menge, Jahrgänge, Sektoren, Vertragsparteien/Unternehmen und den gegebenenfalls angegebenen Zeitraum bestätigen.

Den Auslöser für die Erstübertragung und die tatsächliche Erstübertragung dokumentieren.

Jährliche Informationen, Bestände, Verwendung/Stornierung und entsprechende Anpassungen nachverfolgen.

Angaben einschränken, wenn ein Feld aussteht, unklar ist oder nicht belegt wurde.

Die dokumentierte Entscheidungsschwelle vor einer Aussage zur internationalen Verwendung darstellen.

Was eine entsprechende Anpassung tatsächlich ist

Das Referenzhandbuch zu Artikel 6.2 erläutert, dass entsprechende Anpassungen das nationale THG-Inventar nicht verändern. Sie passen eine Emissionsbilanz an, die zur Bilanzierung eines NDC verwendet wird: Die übertragende Vertragspartei addiert den übertragenen Betrag zu ihrer Bilanz, und die erwerbende Vertragspartei subtrahiert den von ihr verwendeten Betrag, jeweils nach der geltenden Bilanzierungsmethode. Dies ist eine Bilanzierung auf Ebene der Vertragsparteien und kein Software-Schalter, der das Scope-1-, Scope-2- oder Scope-3-Inventar eines Unternehmens bearbeitet.

Caution

NICHT SAGEN

„Das Gastland hat die Tonnen aus seinem nationalen Inventar entfernt“ oder „unser Unternehmensinventar erhält die entsprechende Anpassung“. Eine sicherere Beschreibung lautet, dass die betreffenden Vertragsparteien entsprechende Anpassungen an ihrer NDC-Bilanzierung vornehmen, gestützt auf die autorisierten Übertragungs- und Berichtsaufzeichnungen.

Aktueller Beteiligungsstatus der VAE: Was er belegt und was nicht

Die Anforderungen der VAE an die Beteiligung der Gastpartei benennen MOCCAE als die gemäß Artikel 6.4 zuständige nationale Behörde.

Das Formular führt Arten von Aktivitäten auf, deren Genehmigung die VAE in Betracht ziehen würden, darunter erneuerbare Energien, Energieeffizienz, industrielle Dekarbonisierung, Abfall, naturbasierte Lösungen und andere zulässige Technologien.

Die optionalen Auswahlmöglichkeiten zur Erstübertragung im öffentlichen Formular sind nicht ausgefüllt; das Formular sollte nicht als allgemeine Regel zur Erstübertragung behandelt werden.

Die Tabelle der UNFCCC zu kooperativen Ansätzen führt CA0035 auf, den Mechanismus zur gemeinsamen Anrechnung von Emissionsminderungen zwischen Japan und den VAE. Die Tabelle weist außerdem darauf hin, dass die Informationen wie eingereicht dargestellt werden und möglicherweise noch keiner fachlichen Prüfung durch Experten unterzogen wurden.

Keine dieser Aufzeichnungen auf Länderebene ersetzt projektbezogene Nachweise zu Genehmigung, Autorisierung, Ausgabe und Anspruch.

Die Einhaltung inländischer Vorgaben bleibt getrennt

Eine bezeichnete Quelle muss weiterhin die Anforderungen der VAE an Messung, Inventar, Berichterstattung, Minderung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen erfüllen, auch wenn sie an Artikel 6 beteiligt ist. Ebenso kann ein Unternehmen die inländische MRV erfüllen, ohne Emissionsgutschriften zu besitzen oder zu übertragen. Die Systeme sollten kontrollierte Daten gemeinsam nutzen, aber die Felder zum rechtlichen Status und die Genehmigungen müssen getrennt bleiben.

Hypothetical scenario

ILLUSTRATIVES SZENARIO

Ein Industrieunternehmen in den VAE entwickelt ein Solarprojekt und erhält Einheiten im Rahmen eines genehmigten Programms. Ein japanischer Käufer möchte die Einheiten im Rahmen des Japan-VAE-Mechanismus zur gemeinsamen Anrechnung von Emissionsminderungen verwenden. Das Unternehmen bestätigt zunächst die ID des kooperativen Ansatzes, die Genehmigung der VAE, die Autorisierungsversion, den autorisierten Zweck und die autorisierte Menge, die Erstübertragung, die Einheiten-IDs sowie die Stilllegung/Verwendung. Bis diese Aufzeichnungen vollständig sind, beschreibt es das Projekt und den Status der inländischen Gutschriften, bezeichnet die Einheiten jedoch nicht als ITMOs und verspricht keine entsprechende Anpassung.

Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.

Beispielhafte Formulierung für die Anspruchsgrundlage

„Das Projekt ist unter [Programm] registriert und die Einheiten sind in [Register] erfasst. Eine Verwendung gemäß dem Pariser Übereinkommen Artikel 6 wird nur für die Menge und den Zweck angegeben, die bzw. der durch die Autorisierungsreferenz [ID/version] der VAE abgedeckt ist. Aussagen zu entsprechenden Anpassungen beziehen sich auf die NDC-Bilanzierung auf Ebene der Vertragsparteien und werden nicht als Änderungen unseres unternehmensbezogenen THG-Inventars dargestellt.“

Häufige Fehler

Artikel 6 des Rechts der VAE mit Artikel 6 des Pariser Übereinkommens verwechseln.

Eine inländische Registereinheit standardmäßig als ITMO behandeln.

Das Gastlandformular der nationalen Behörde als Genehmigungsschreiben für eine Aktivität verwenden.

Autorisierungsversion, Zweck, Menge, Zeitraum oder autorisierte Einheit nicht berücksichtigen.

Den Auslöser für die Erstübertragung nicht bestimmen.

Eine entsprechende Anpassung in einem Term Sheet für den Verkauf zu versprechen, bevor sie belegt ist.

Anzunehmen, dass die Aufnahme in eine Liste kooperativer Ansätze bedeutet, dass jedes Projekt zulässig ist.

Das Unternehmensinventar zu bearbeiten, um die bilanzielle Anpassung der Vertragspartei abzubilden.

Rule

MYTHOS / REALITÄT

Mythos: Eine hochwertige Emissionsgutschrift aus den VAE ist automatisch „Paris-Artikel-6-konform“. Realität: Qualität, Status im inländischen Register, Aktivitätsgenehmigung, Autorisierung, Erstübertragung, Nachverfolgung der Einheiten und entsprechende Anpassungen sind getrennte Fragen.

Bereitschaft

Checkliste für Unternehmen zu Artikel 6

  • • Die beabsichtigte Verwendung ist dokumentiert.
  • • Der Mechanismus oder kooperative Ansatz ist identifiziert.
  • • UAE-DNA / zuständige Behörde ist identifiziert.
  • • Die Genehmigung des Gastlandes wurde eingeholt.
  • • Autorisierungs-ID und Version wurden eingeholt.
  • • Zweck, Menge, Jahrgänge und Bedingungen sind geprüft.
  • • Regel und Datum der ersten Übertragung sind erfasst.
  • • Die IDs der zugrunde liegenden Einheiten und das Register sind abgeglichen.
  • • Die Anspruchsrechte von Käufer/Verkäufer sind genehmigt.
  • • Nachweise für entsprechende Anpassungen werden aufbewahrt.
  • • Das Unternehmensinventar bleibt getrennt.
  • • Änderungen oder Rücknahmen werden überwacht.

Artikel 6.2 enthält Leitlinien für die Rechnungslegung und Berichterstattung auf Ebene der Vertragsparteien für kooperative Ansätze unter Verwendung international übertragener Minderungsergebnisse. Artikel 6.4 ist der von der UNFCCC beaufsichtigte Anrechnungsmechanismus; eine autorisierte Minderung nach Artikel 6.4 folgt bei der ersten Übertragung der Rechnungslegung nach Artikel 6.2.

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Artikel 6.2 und Artikel 6.4?

Artikel 6.2 enthält Leitlinien für die Rechnungslegung und Berichterstattung auf Ebene der Vertragsparteien für kooperative Ansätze unter Verwendung international übertragener Minderungsergebnisse. Artikel 6.4 ist der von der UNFCCC beaufsichtigte Anrechnungsmechanismus; eine autorisierte Minderung nach Artikel 6.4 folgt bei der ersten Übertragung der Rechnungslegung nach Artikel 6.2.

Ist ein CO₂-Kredit aus den VAE automatisch ein ITMO?

Mythos: Ein hochwertiger CO₂-Kredit aus den VAE ist automatisch „Paris-Artikel 6-konform“. Realität: Qualität, Status im nationalen Register, Genehmigung der Tätigkeit, Autorisierung, erste Übertragung, Nachverfolgung der Einheiten und entsprechende Anpassungen sind separate Fragen.

Wer ist die DNA der VAE nach Artikel 6.4?

Die Teilnahmevoraussetzungen der gastgebenden Vertragspartei der VAE nennen MOCCAE als die gemäß Artikel 6.4 benannte nationale Behörde. Das Formular führt Arten von Tätigkeiten auf, deren Genehmigung die VAE in Betracht ziehen würden, darunter erneuerbare Energien, Energieeffizienz, industrielle Dekarbonisierung, Abfall, naturbasierte Lösungen und andere zulässige Technologien.

Was ist eine entsprechende Anpassung?

Das Referenzhandbuch zu Artikel 6.2 erläutert, dass entsprechende Anpassungen das nationale THG-Inventar nicht verändern. Sie passen eine Emissionsbilanz an, die zur Erfassung eines NDC verwendet wird: Die übertragende Vertragspartei addiert den übertragenen Betrag zu ihrer Bilanz, und die erwerbende Vertragspartei subtrahiert den von ihr verwendeten Betrag, entsprechend der anwendbaren Bilanzierungsmethode. Dies ist eine Bilanzierung auf Ebene der Vertragsparteien und kein Software-Schalter, der das Scope-1-, Scope-2- oder Scope-3-Inventar eines Unternehmens bearbeitet.

Autorisiert das Japan-VAE-JCM jedes Projekt?

Die Tabelle der kooperativen Ansätze der UNFCCC führt CA0035 auf, den gemeinsamen Anrechnungsmechanismus zwischen Japan und den VAE. Keines dieser Aufzeichnungen auf Länderebene ersetzt projektspezifische Genehmigungs-, Autorisierungs-, Ausstellungs- und Anspruchsnachweise.

Sources

Primary sources

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Pflichten gemäß dem Bundesdekretgesetz Nr. 11 von 2024 – von der Inventur bis zum Minderungsplan.

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