Short answer
The answer, before the reasoning
Die Begrenzung der Wertschöpfungskette richtet sich nach Zweck und rechtlicher Rolle, nicht allein nach der Bezeichnung des Anfragenden oder des Datenpunkts. Eine Bank oder ein Kunde kann der Begrenzung unterliegen, wenn es sich um ein CSRD-berichtspflichtiges Unternehmen handelt und Informationen von einem geschützten Unternehmen für seine Nachhaltigkeitsberichterstattung anfordert.
Die Anfrage derselben Bank für die Kreditwürdigkeitsprüfung, die Kreditüberwachung, eine SFDR-bezogene Nutzung oder einen anderen Zweck der Erbringung von Finanzdienstleistungen fällt nicht unter diese gesetzliche Begrenzung, obwohl der Erwägungsgrund des delegierten Rechtsakts Finanzinstitute dazu anhält, solche Anfragen so weit wie möglich auf Anhang I zu beschränken. Anfragen zur Sorgfaltsprüfung und zur Produktkonformität fallen ebenfalls nicht unter die Begrenzung. Eine Beschaffungsplattform ändert am Ergebnis nichts: Identifizieren Sie den letztendlichen Anfragenden und den Zweck, teilen Sie Felder mit gemischtem Zweck auf und wenden Sie die Begrenzung nur auf den Teil an, der der CSRD-Berichterstattung dient.
Wie sich Berichterstattung, Kreditvergabe, Sorgfaltsprüfung, Produktkonformität und freiwillige Beschaffungszwecke auf die rechtliche Behandlung desselben Datenpunkts auswirken
Warum diese Frage wichtig ist
Ein Lieferant kann dieselbe Frage zu Treibhausgasen von einem Kunden, einer Bank und einer Plattform erhalten. Eine Anfrage kann unter Anhang II fallen, eine andere kann außerhalb der gesetzlichen Begrenzung liegen, aber kommerziell wichtig sein, und eine dritte kann durch eine gesonderte gesetzliche Regelung vorgeschrieben sein. Wenn der Datenpunkt als per se 'begrenzt' oder 'nicht begrenzt' behandelt wird, führt dies zum falschen Ergebnis.
Schnelle Orientierung
Schnelle Orientierung
- Gilt für
- Anfragen von Kunden, Banken, Investoren, Beschaffungsteams und digitalen Plattformen nach Nachhaltigkeitsdaten mit gemischtem Zweck.
- Primäre Entscheidung
- Welche Kombinationen aus Anfragendem und Zweck unter die gesetzliche Begrenzung fallen und welche eine gesonderte rechtliche oder kommerzielle Analyse erfordern.
- Wichtige Quellen
- Richtlinie (EU) 2026/470, C(2026) 5011 Erwägungsgrund 5 und Anhang II.
- Häufige Verwechslung
- Die Annahme, dass eine Bank immer außerhalb der Obergrenze liegt oder dass ein Pflichtfeld einer Beschaffungsplattform automatisch rechtlich verpflichtend ist.
Technical status
AKTUELLER RECHTSSTATUS
Aktueller Rechtsstatus am 1. August 2026. Die Europäische Kommission hat C(2026) 5011 am 3. Juli 2026 angenommen, aber die delegierte Verordnung war noch nicht in Kraft getreten, da sie weiterhin der Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat sowie der Veröffentlichung im Amtsblatt unterlag. Ihr Artikel zur Obergrenze für die Wertschöpfungskette soll für Geschäftsjahre gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Die Richtlinie (EU) 2026/470 ist auf EU-Ebene in Kraft, aber die Mitgliedstaaten haben bis zum 19. März 2027 Zeit, die einschlägigen Änderungen der Berichterstattung umzusetzen. Bestätigen Sie den aktuellen Stand im Amtsblatt und im nationalen Recht, bevor Sie sich auf ein gesetzliches Recht, ein Verbot oder eine formelle Compliance-Erklärung stützen.
Die Zweckprüfung steht an erster Stelle
1. Ermitteln Sie die letztlich nutzende Organisation, nicht nur die Person oder Plattform, die die Daten erhebt.
2. Fragen Sie, welche Entscheidung, welcher Bericht oder welche rechtliche Verpflichtung durch die Informationen unterstützt wird.
3. Trennen Sie die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD von Kreditvergabe, Investitionen, Sorgfaltspflicht, Produkt-Compliance und freiwilliger Beschaffung.
4. Bestätigen Sie, ob der Antwortende ein geschütztes Unternehmen ist und welche Spalte des Anhangs II gilt.
5. Klassifizieren Sie jeden Datenpunkt und jede Granularität separat; eine gemischte Anfrage kann Zeilen innerhalb der Obergrenze, oberhalb der Obergrenze und außerhalb der Obergrenze enthalten.
6. Wenden Sie den jeweils relevanten Vertrag, die Rechtsgrundlage, Rechte, Hinweise und Genehmigungen auf jede Zweckspur an.
Matrix zur Zweckklassifizierung
Abbildung 5. Derselbe Emissionsdatenpunkt kann für die CSRD-Berichterstattung eines Kunden innerhalb der Obergrenze, für Kreditvergabe oder Sorgfaltspflicht außerhalb der Obergrenze liegen und separaten vertraglichen oder rechtlichen Kontrollen unterliegen. Der Zweck ändert die Behandlung.
In der Praxis
| Anfragender und Zweck | Behandlung nach der Obergrenze | Praktische Kontrolle |
|---|---|---|
| Ein Kunde bittet um Daten zur Wertschöpfungskette für seinen CSRD-Bericht. | Potenziell innerhalb der Obergrenze | Prüfen Sie den geschützten Status, das Band nach Anhang II, den genauen Datenpunkt und die Notwendigkeit. |
| Eine Bank bittet einen Lieferanten/Kreditnehmer um Daten für den eigenen CSRD-Nachhaltigkeitsbericht der Bank. | Potenziell innerhalb der Obergrenze | Eine Bank kann ein berichtspflichtiges Unternehmen sein; ermitteln Sie, ob der Antwortende zu ihrer Wertschöpfungskette gehört und die Anfrage tatsächlich der CSRD-Berichterstattung dient. |
| Eine Bank bittet um Daten für Kreditprüfung, Preisfestsetzung, Überwachung von Kreditvereinbarungen oder Portfoliorisiken. | Außerhalb der gesetzlichen Obergrenze | Prüfen Sie Kreditbedingungen, Finanzregulierung, Notwendigkeit der Daten und die Ermutigung in Erwägungsgrund 5 getrennt. |
| Ein Finanzmarktteilnehmer fordert Daten für Zwecke der SFDR, von Referenzwerten oder von Anlageprodukten an. | Außerhalb der gesetzlichen Obergrenze | Bewerten Sie die separate regulatorische und vertragliche Grundlage; Anhang I may die Wiederverwendung von Daten unterstützen, ist für diesen Zweck jedoch keine gesetzliche Obergrenze. |
| Ein Kunde fordert eine Sorgfaltsprüfung in der Lieferkette an. | Außerhalb der gesetzlichen Obergrenze | Die Richtlinie wahrt ausdrücklich Anfragen im Zusammenhang mit Sorgfaltspflichten der Union; prüfen Sie die Verhältnismäßigkeit und das anwendbare Sorgfaltspflichtenrecht. |
| Ein Kunde fordert die Einhaltung von Anforderungen an Produkte, Sicherheit, Zoll, Rückverfolgbarkeit oder Marktzugang an. | Außerhalb der gesetzlichen Obergrenze | Ordnen Sie dies dem einschlägigen Produkt- oder Sektorrecht und dem Vertrag zu. |
| Das Beschaffungsteam fordert freiwillige Informationen zur Bewertung von Ausschreibungen an. | Üblicherweise außerhalb der gesetzlichen Obergrenze | Bestätigen Sie, dass die Informationen tatsächlich der Beschaffungsbewertung dienen und keine indirekte Anfrage zur CSRD-Berichterstattung darstellen. |
| Eine Beschaffungsplattform erhebt Daten für mehrere Kunden und Zwecke. | Gemischt | Verlangen Sie Zweckkennzeichnungen, die Identifizierung des letztendlichen Anfordernden und eine getrennte Logik für verpflichtende und freiwillige Angaben je Feld. |
| Das Unternehmen erstellt freiwillig einen Bericht nach Anhang I für mehrere Nutzer. | Entscheidung für freiwillige Berichterstattung | Der Bericht may wiederholte Anfragen reduzieren, macht jedoch nicht jede Nutzung zu einer durch die CSRD begrenzten Anfrage. |
Banken: zwei unterschiedliche Rollen
Eine Bank kann gleichzeitig als CSRD-berichtspflichtiges Unternehmen, Kreditgeber, Investor, Finanzmarktteilnehmer oder in mehreren dieser Rollen handeln. Die Anfrage sollte daher die Rolle und den Zweck der Bank nennen. Wenn die Bank Informationen von einem geschützten Unternehmen für die eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung der Bank nach Article 19a oder 29a anfordert, kann die Begrenzung gelten. Wenn die Bank dieselben Informationen für das Kreditrisiko, die Preisgestaltung, die Überwachung von Darlehen oder eine andere Verpflichtung im Bereich der Finanzdienstleistungen anfordert, fällt die Anfrage nicht unter diese gesetzliche Begrenzung.
Rule
ERMUTIGUNG VON FINANZINSTITUTIONEN
Erwägungsgrund 5 des von der Kommission angenommenen delegierten Rechtsakts ermutigt Finanzinstitute, Finanzmarktteilnehmer, Versicherer und Kreditinstitute, für Zwecke außerhalb der CSRD-Berichterstattung Anfragen an Unternehmen mit 1,000 Beschäftigten oder weniger soweit wie möglich auf die Informationen in Anhang I zu beschränken. Dies ist eine politische Ermutigung und nicht dasselbe wie die gesetzliche Begrenzung nach Anhang II oder ein Recht des Lieferanten, die Anfrage abzulehnen.
In der Praxis
Kunden: Berichterstattung, Sorgfaltspflicht und Beschaffung sind nicht austauschbar
| Kundenanfrage | Nachweis des Zwecks | Ergebnis |
|---|---|---|
| Energie und THG für die ESRS-Berichterstattung zur Wertschöpfungskette | Verwendung für ESRS/Berichterstattung, wesentliche Angelegenheit und Berechnungsbedarf. | Prüfung der Begrenzung nach Anhang II. |
| Fragebogen zu Menschenrechten für die Sorgfaltspflicht | Sorgfaltspflichtenrichtlinie, Risikoprüfung oder gesetzliche Anforderung. | Außerhalb dieser Begrenzung; separate Grundlage. |
| Rückverfolgbarkeit des Produkts und Konformitätsbescheinigung | Anforderung für das Produkt/den Marktzugang. | Außerhalb dieser Begrenzung; sektorspezifische bzw. produktbezogene Vorschriften. |
| Lieferantenbewertung für den Status als bevorzugter Lieferant | Kriterien für Ausschreibungen oder das Beziehungsmanagement. | In der Regel freiwillig/vertraglich, sofern sie nicht auch als indirekte CSRD-Anfrage verwendet wird. |
| Ein Fragebogen für alle Zwecke | Zuordnung des Zwecks auf Zeilenebene. | Gemischte Klassifizierung; Felder aufteilen und kennzeichnen. |
Beschaffungsplattformen: Technologie bestimmt nicht das Recht
Die Richtlinie erfasst Informationen, die direkt oder indirekt angefordert werden. Eine Plattform kann eine CSRD-Anfrage oberhalb der Obergrenze nicht allein dadurch in ein gültiges verpflichtendes Feld umwandeln, dass sie als Vermittlerin handelt. Ebenso kann die Plattform Informationen für mehrere rechtmäßige Zwecke außerhalb der Obergrenze erheben. Die Konfiguration muss daher Metadaten zu Zweck, Anforderndem und Rechtsgrundlage bewahren.
In der Praxis
| Plattformsteuerung | Mindestfeld |
|---|---|
| Letztendlicher Anfordernder | Rechtlicher Name und Berichtsrolle jedes Kunden, der die Daten verwendet. |
| Zweckcode | CSRD-Berichterstattung; Kreditvergabe; Sorgfaltspflicht; Produktkonformität; Beschaffung; freiwilliges Benchmarking; sonstiger Zweck. |
| Status der Obergrenze | Innerhalb von Annex II; oberhalb von Annex II; außerhalb der Obergrenze; Klärung ausstehend. |
| Kennzeichnung als verpflichtend | Separate rechtliche/vertragliche Grundlage; die Plattformkonfiguration darf nicht mit einer rechtlichen Verpflichtung gleichgesetzt werden. |
| Hinweis | Kennzeichnung von Angaben oberhalb der Obergrenze und Hinweis auf das Recht zur Ablehnung, sofern anwendbar. |
| Datennutzung und -zugang | Wer die Daten erhält, Aufbewahrungsfrist, Vertraulichkeit und zulässige Weiterverwendung. |
| Version | Fragetext, Version der Zuordnung zu Annex II, Zweckverantwortlicher und Änderungshistorie. |
Derselbe Datenpunkt, unterschiedliche Behandlung: durchgespieltes Beispiel
Bei einem Lieferanten mit 8 Beschäftigten befindet sich derselbe Scope 1/2-Datenpunkt nicht in der speziellen Annex-II-Spalte. Selbst für den CSRD-Zweck eines Kunden läge er daher über der Obergrenze, was veranschaulicht, warum Zweck und Beschäftigtenklasse gemeinsam geprüft werden müssen.
In der Praxis
| Anfrage zu Scope 1/2-Emissionen eines Lieferanten mit 120 Beschäftigten | Behandlung |
|---|---|
| Der Kunde benötigt Lieferanteninformationen für seine CSRD-Wertschöpfungskettenberechnung. | Potenziell innerhalb von Annex II, vorbehaltlich Notwendigkeit und nationaler Umsetzung. |
| Der Kunde möchte eine detaillierte Dekarbonisierungsbewertung für die Einstufung bevorzugter Lieferanten. | Außerhalb der gesetzlichen Obergrenze, sofern es sich nicht auch um eine getarnte/kombinierte CSRD-Berichtsanfrage handelt; kommerzielle Bedingungen gelten. |
| Die Bank benötigt Emissionen für die Kreditrisikobewertung. | Außerhalb der gesetzlichen Obergrenze; Erwägungsgrund 5 und Überlegungen zur Kreditvergabe gelten. |
| Die Bank benötigt Emissionen für ihre eigene CSRD-Berichterstattung, und der Lieferant ist Teil ihrer Wertschöpfungskette. | Potenziell innerhalb der Obergrenze. |
| Der Käufer benötigt Emissionen im Rahmen einer anderen rechtlichen Regelung für Produkte oder Sektoren. | Außerhalb dieser Obergrenze; diese Regelung ist zu prüfen. |
In der Praxis
Vorlage für eine Zweckerklärung
| Feld | Beispieleintrag |
|---|---|
| Letztendlicher Anfragender | ABC Bank plc / XYZ-Fertigungsgruppe. |
| Rolle des Anfragenden | CSRD-berichtspflichtiges Unternehmen; Kreditgeber; Auftraggeber der Sorgfaltsprüfung; Einkäufer im Beschaffungswesen. |
| Zweck | Konkreter Bericht, konkrete Entscheidung oder rechtliche Verpflichtung, die unterstützt wird. |
| Beziehung des Antwortenden | Lieferant, Kunde, Kreditnehmer, Beteiligungsunternehmen oder andere Wertschöpfungskettenbeziehung. |
| Datenfelder und Granularität | Genaue Felder, Einheiten, Zeitraum, Abgrenzung und erforderliche Methodik. |
| Cap-Klassifizierung | Innerhalb, oberhalb, außerhalb oder gemischt, mit Verweis auf Annex II. |
| Sonstige rechtliche/vertragliche Grundlage | Vertragsklausel, Sorgfaltspflichtrecht, Produktregel, Finanzierungsbedingung oder freiwillige Anfrage. |
| Verbindlicher/freiwilliger Status | Rechtliche Verpflichtung, vertragliche Verpflichtung, freiwillig angefragt oder Recht zur Ablehnung. |
| Datennutzung | Empfänger, Aufbewahrung, Weitergabe und Vertraulichkeit. |
Hypothetisches Beispiel: eine Plattform, drei Zwecke
Eine Beschaffungsplattform erhebt Energie-, GHG-, Beschwerde- und Produkt-Compliance-Daten für einen großen Einzelhändler. Der Einzelhändler bestätigt, dass Energie- und GHG-Daten seinen CSRD-Bericht unterstützen, Beschwerdedaten die Sorgfaltspflicht unterstützen und Produktinformationen die Einhaltung der Marktzugangsanforderungen unterstützen. Der Lieferant hat 75 Beschäftigte.
Die Plattform ordnet Energie und GHG Annex II zu und kennzeichnet diese als potenziell unter die Obergrenze fallend; Beschwerde- und Produktfelder sind als außerhalb der gesetzlichen Obergrenze liegend gekennzeichnet, jeweils mit ihrer gesonderten rechtlichen/vertraglichen Grundlage. Eine Anfrage zu einem Übergangsplan ist als oberhalb der Obergrenze und freiwillig gekennzeichnet, mit einem Hinweis auf das Ablehnungsrecht. Der Lieferant kann nun eine kontrollierte Antwort Zeile für Zeile geben, statt den gesamten Fragebogen als eine einzige rechtliche Kategorie zu behandeln.
In der Praxis
Schwache gegenüber einer stärkeren Anfrage mit gemischtem Zweck
| Schwach | Stärker |
|---|---|
| „Von unserer Bank angefordert“ ist die einzige Beschreibung des Zwecks. | Gibt an, ob die Bank für die CSRD-Berichterstattung, die Kreditvergabe, Investitionen oder einen anderen regulatorischen Zweck handelt. |
| Alle Plattformfelder sind als rechtlich verpflichtend gekennzeichnet. | Jedes Feld hat einen Zweck, eine rechtliche Grundlage, einen Status hinsichtlich der Obergrenze und eine Kennzeichnung als freiwillig/verpflichtend. |
| Eine Einwilligung erlaubt die unbegrenzte Wiederverwendung für alle Kunden. | Berechtigte Nutzer, Zwecke, Aufbewahrung und Weitergabe sind spezifisch festgelegt und kontrolliert. |
| Ein Lieferant beruft sich auf Annex II, um Produkt-Compliance-Daten abzulehnen. | Die produktrechtliche Grundlage wird unabhängig von der Obergrenze geprüft. |
Häufige Fehler
Die Anfrage anhand der Branche des Anfragenden statt anhand seiner rechtlichen Rolle und seines Zwecks einzustufen.
Anzunehmen, dass Banken immer außerhalb der Obergrenze liegen oder immer Anspruch auf das vollständige Comprehensive Module haben.
Die CSRD-Berichterstattung einer Bank nicht von der Nutzung für Kreditrisiken zu trennen.
Anfragen zur Sorgfaltspflicht oder zur Produkt-Compliance als der Obergrenze unterliegend zu behandeln, weil der Datenpunkt auch in Annex I erscheint.
Die Einstellung „mandatory“ einer Beschaffungsplattform als Nachweis einer rechtlichen Pflicht zu verwenden.
Mehrere Zwecke ohne Kennzeichnungen und Hinweise auf Zeilenebene zu bündeln.
Kontrollen zur Datenweitergabe, Vertraulichkeit und zulässigen Nutzung zu ignorieren, wenn eine Plattform mehrere Kunden bedient.
In der Praxis
| MYTHOS | Die rechtliche Behandlung eines ESG-Datenpunkts steht fest, sobald er in Annex II erscheint. |
|---|---|
| REALITÄT | Annex II legt nur eine Obergrenze für qualifizierende CSRD-Berichterstattungsanfragen an geschützte berichtspflichtige Unternehmen fest. Derselbe Datenpunkt kann außerhalb der gesetzlichen Obergrenze liegen, wenn er für Kreditvergabe, Sorgfaltspflicht, Produkt-Compliance oder freiwillige Beschaffung angefordert wird. Zweck, Parteien, Beschäftigtengrößenklasse, Erforderlichkeit und andere rechtliche Grundlagen sind sämtlich maßgeblich. |
Bereitschaft
Checkliste für Anfragen mit mehreren Zwecken
- Der letztendliche Anfragende und seine Rolle sind identifiziert.
- Jede Anfragekategorie verfügt über einen schriftlich festgehaltenen Zweckcode.
- CSRD-Berichtsfelder sind von Feldern für Kreditvergabe, Sorgfaltspflichten, Produkte und Beschaffung getrennt.
- Geschützter Status und Beschäftigtenband sind aktuell.
- Die Zuordnung zu Anhang II und die Notwendigkeit sind für die CSRD-Teilmenge dokumentiert.
- Felder oberhalb der Obergrenze und das Recht zur Ablehnung sind eindeutig gekennzeichnet.
- Felder außerhalb der Obergrenze haben eine gesonderte rechtliche oder vertragliche Grundlage.
- Die Pflichtkennzeichnungen der Plattform entsprechen der tatsächlichen Verpflichtung.
- Datennutzung, Empfänger, Aufbewahrung und Vertraulichkeit werden kontrolliert.
- Der Lieferant erhält eine Erläuterung auf Zeilenebene und eine Kontaktmöglichkeit für Beanstandungen.
In der Praxis
Verwandte Anforderungen und nächste Schritte
| Beziehung | Referenz | Warum dies wichtig ist |
|---|---|---|
| Direkt | Klausel der Richtlinie (EU) 2026/470 zu anderen Zwecken | Bestätigt, dass die Obergrenze Anfragen zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten und Anfragen zu anderen Zwecken nicht betrifft. |
| Direkt | C(2026) 5011 Erwägungsgrund 5 | Aufforderung an Finanzinstitute über CSRD-Zwecke hinaus. |
| Voraussetzung | Die Begrenzung der EU-Wertschöpfungskette erklärt | Klassifizierung als innerhalb, oberhalb oder außerhalb und Anhang II. |
| Voraussetzung | Prüfung des geschützten Unternehmens | Status des Antwortenden und Beschäftigtenklasse. |
| Nächster Schritt | Kann ein Lieferant eine ESG-Datenanfrage ablehnen? | Die Zweckklassifizierung in eine kontrollierte Antwort überführt. |
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Gilt die Begrenzung der Wertschöpfungskette für Banken?
Die Begrenzung der Wertschöpfungskette richtet sich nach Zweck und rechtlicher Rolle, nicht allein nach der Bezeichnung des Anfragenden oder des Datenpunkts. Eine Bank oder ein Kunde kann der Begrenzung unterliegen, wenn es sich um ein CSRD-berichtspflichtiges Unternehmen handelt und es für seine Nachhaltigkeitsberichterstattung Informationen von einem geschützten Unternehmen anfordert.
Erfasst sie Anfragen zu Kreditrisiken?
Die Begrenzung der Wertschöpfungskette richtet sich nach Zweck und rechtlicher Rolle, nicht allein nach der Bezeichnung des Anfragenden oder des Datenpunkts. Die Anfrage derselben Bank zur Kreditprüfung, zur Überwachung von Darlehen, zur SFDR-bezogenen Verwendung oder zu einem anderen Zweck einer Finanzdienstleistung fällt nicht unter diese gesetzliche Begrenzung, obwohl der Erwägungsgrund des delegierten Rechtsakts Finanzinstitute dazu auffordert, solche Anfragen so weit wie möglich auf Anhang I zu beschränken.
Gilt sie für die Sorgfaltsprüfung?
Die Begrenzung der Wertschöpfungskette richtet sich nach Zweck und rechtlicher Rolle, nicht allein nach der Bezeichnung des Anfragenden oder des Datenpunkts. Anfragen zur Sorgfaltsprüfung und zur Produktkonformität fallen ebenfalls nicht unter die Begrenzung.
Kann eine Beschaffungsplattform Daten oberhalb der Begrenzung anfordern?
Die Richtlinie erfasst Informationen, die direkt oder indirekt angefordert werden. Eine Plattform kann eine oberhalb der Begrenzung liegende CSRD-Anfrage nicht allein dadurch in ein gültiges verpflichtendes Feld umwandeln, dass sie als Vermittler handelt.
Warum kann derselbe Datenpunkt unterschiedlich behandelt werden?
Die Begrenzung der Wertschöpfungskette richtet sich nach Zweck und rechtlicher Rolle, nicht nach der Bezeichnung des Antragstellers oder dem Datenpunkt allein. Die Anfrage derselben Bank zur Kreditprüfung, Kreditüberwachung, einer SFDR-bezogenen Verwendung oder einem anderen Zweck einer Finanzdienstleistung fällt außerhalb dieser gesetzlichen Begrenzung, obwohl der Erwägungsgrund des delegierten Rechtsakts Finanzinstitute dazu anhält, solche Anfragen so weit wie möglich auf Anhang I zu beschränken.
Sources
Primary sources
- Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I)
- Delegierte Verordnung C(2026) 5011 final der Kommission vom 3 July 2026 – Hauptrechtsakt
- Anhänge 1 und 2 zur Delegierten Verordnung C(2026) 5011 final der Kommission
- Bekanntmachung der Europäischen Kommission zur Annahme, 3 July 2026
- Fragen und Antworten der Europäischen Kommission zur Begrenzung der Wertschöpfungskette, 6 May 2026
- Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2026) 500 final
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