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Ebene 2 · Comparison·EU Voluntary Standard 2026 · Disclosure guides

Nicht anwendbar vs. nicht verfügbar vs. ausgelassen: Wie Datenpunkte des freiwilligen Standards klassifiziert werden

Ein Entscheidungsbaum auf Absatzebene für den EU-Standard für die freiwillige Berichterstattung und ein transparenter Angabeindex

Für wen ist der Kurs A 14-minute read for reporting teams working through Anfragen, die über die Obergrenze hinausgehen: ablehnen, eingrenzen, neu gestalten, and for reviewers testing whether the evidence behind it holds.

Veröffentlichter Steckbrief

Current as at 11 August 2026
RK Geprüft von Dr Ross KurinkoLinkedIn Strategic ESG Advisor · IFRS S1 & S2 / GRI / ESRS expert GRI Certified Global Trainer · PhD, University of Cambridge · ESG-AI expert 15+ years on FTSE 100 & Fortune Global 500 disclosures Canary Wharf, London LRA-Lehrmaterial · Nicht von European Commission herausgegeben oder gebilligt

Edition written against

EU Voluntary Standard (August 2026)

SOURCE STATUS: Source cut-off: 1 August 2026. Commission Delegated Act C(2026) 5011 was adopted on 3 …

Veröffentlicht

14 Aug 2026

Knowledge Hub guide

Zuletzt geprüft

11 Aug 2026

Short answer

The answer, before the reasoning

Klassifizieren Sie jeden Absatz oder Unterpunkt, indem Sie mit der ausgewählten Berichtsoption und dem Wortlaut der Angabe beginnen – nicht damit, ob die Daten zufällig verfügbar sind. Nicht anwendbar bedeutet, dass ein im Standard ausdrücklich genannter Umstand nicht vorliegt.

Nicht verfügbar bedeutet, dass der Umstand vorliegt, die Organisation derzeit jedoch keine wahrheitsgetreuen und überprüfbaren Informationen erstellen kann; dies ist eine Lücke und keine Schlussfolgerung zur Anwendbarkeit. Nicht ausgewählt (freiwillig) gilt für ein ausdrücklich optionales Element oder Modul. Das Weglassen gemäß Absatz 22 gilt nur für bestimmte geschützte Informationen, muss in B1 angegeben und jährlich neu bewertet werden. Ein funktionierender Angabeindex sollte diese Statusangaben getrennt ausweisen, da sie unterschiedliche Auswirkungen auf die Konformitätserklärung nach Option A oder Option B haben.

Erfahren Sie, wie Sie vorgeschriebene, bedingte, freiwillige, nicht verfügbare und Informationen zu geschützten Daten betreffende Datenpunkte klassifizieren, ohne leere Zellen in nicht belegte Schlussfolgerungen für die Berichterstattung umzuwandeln.

Technical status

BILDUNGS- UND RECHTLICHER STATUS

Dieser Artikel erläutert den von der Kommission angenommenen EU-Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026. Zum Redaktionsschluss befand sich der delegierte Rechtsakt C(2026) 5011 noch im Prüfungszeitraum des Europäischen Parlaments und des Rates und war durch die Veröffentlichung im Amtsblatt noch nicht in Kraft getreten. Der Artikel dient Bildungszwecken und stellt weder eine Rechtsberatung noch eine Prüfungseinschätzung oder einen Ersatz dafür dar, den endgültigen OJ-Text und etwaige vertragliche Informationsanforderungen zu prüfen.

In der Praxis

Artikelübersicht

Phase Was die Leserin bzw. der Leser anschließend tun kann
Beantworten Verwenden Sie vier verschiedene Klassifizierungen, anstatt jede leere Zelle als nicht anwendbar zu behandeln.
Entscheiden Wenden Sie einen Entscheidungsbaum auf Absatz- und Unterpunkt-Ebene an.
Prüfen Arbeiten Sie die Beispiele zu B3, B4, B5, B6, dem umfassenden Modul und Absatz 22 durch.
Index Erstellen Sie ein transparentes Angabeverzeichnis, in dem Konsequenz und Nachweis erfasst werden.
Aussage Gleichen Sie alle Statusangaben mit der Konformitätserklärung nach B1 Option A oder Option B ab.

Warum die Klassifizierung unterhalb der Ebene des Angabetitels erfolgen muss

Eine einzelne Angabe kann mehrere Kategorien enthalten. B3 ist ein klares Beispiel: Für ein Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten ist der Gesamtenergieverbrauch wesentlich; die Aufschlüsselung nach erneuerbaren/nicht erneuerbaren Energien und Strom/Brennstoffen hängt davon ab, ob die erforderlichen Informationen beschafft werden können; und der gesamte Datenpunkt ist für ein Unternehmen mit 10 Beschäftigten oder weniger freiwillig. Die Klassifizierung von „B3“ als einzelnes Ja/Nein-Element würde daher die für die Erstellung des Berichts und die Prüfung der Aussage erforderliche Logik außer Acht lassen.

Dasselbe Problem tritt im Umfassenden Modul auf. Einige Absätze verwenden nach einer „wenn“-Bedingung muss; andere verwenden darf; einige Unterpunkte sind für Unternehmen mit 10 Beschäftigten oder weniger ausdrücklich freiwillig; und sektorspezifische Informationen werden nur berücksichtigt, wenn sie relevant sind. Die korrekte Klassifizierungseinheit ist der kleinste Absatz oder Unterpunkt, der eine eigene Anforderung, Bedingung oder Option enthält.

Rule

WICHTIGE FEINHEIT DER FORMULIERUNG

In Absatz 15 heißt es, dass bei Weglassen einer Angabe „falls zutreffend“ davon ausgegangen wird, dass sie nicht zutreffend ist. Absatz 22 gestattet gesondert das Weglassen bestimmter geschützter Informationen. Verwenden Sie in einem Angabeverzeichnis präzise Bezeichnungen wie „nicht zutreffend – Bedingung nicht erfüllt“ und „gemäß Absatz 22 weggelassen“ statt des allgemeinen Wortes „weggelassen“.

In der Praxis

Die vier wichtigsten Statusangaben für Nichtberichterstattung

Status Entscheidungstest Was es nicht ist – Konsequenz für die Aussage
Nicht zutreffend Der Standard enthält eine Gegebenheit, und das Unternehmen verfügt über Nachweise, dass diese nicht vorliegt. Dies ist kein Synonym für „wir haben die Daten nicht erhoben“. – Das bedingte Element muss nicht berichtet werden; eine Schlussfolgerung zur Anwendbarkeit ist aufzubewahren.
Nicht verfügbar / ungelöste Lücke Das Element ist wesentlich oder zutreffend, aber verlässliche und überprüfbare Informationen können derzeit nicht erstellt werden. Dies ist keine zulässige Kategorie für das Weglassen. – Es kann die Konformitätserklärung für das ausgewählte Modul verhindern oder einschränken, sofern die Lücke nicht geschlossen oder rechtmäßig neu klassifiziert wird.
Freiwillig, nicht ausgewählt Das Modul, der Datenpunkt oder der größenabhängige Posten ist ausdrücklich optional und wurde nicht ausgewählt. Es handelt sich nicht um eine Auslassung aus einem als vollständig beanspruchten Modul. — Akzeptabel, wenn die Ausgabe und die B1-Option zutreffend beschrieben werden.
Ausgelassen gemäß Absatz 22 Die Information fällt unter einen bestimmten Grund für geschützte Informationen, und alle Bedingungen sind erfüllt. Es handelt sich nicht um eine allgemeine Begründung mit Vertraulichkeit oder mangelhafter Datenqualität. — B1 muss jede ausgelassene Angabe/jeden ausgelassenen Datenpunkt identifizieren; an jedem Berichtsstichtag ist eine erneute Bewertung vorzunehmen.

Rule

DATENMANGEL ÄNDERT NICHT DIE ANWENDBARKEIT

Bei der Anwendbarkeit geht es darum, ob das berichtende Unternehmen den im Standard beschriebenen Sachverhalt aufweist. Bei der Verfügbarkeit geht es darum, ob es die Informationen erstellen kann. Eine Fabrik kann sich in der Nähe eines für die biologische Vielfalt sensiblen Gebiets befinden, auch wenn das Unternehmen die Georaumanalyse noch nicht durchgeführt hat; die fehlende Analyse ist kein Beleg dafür, dass B5 nicht anwendbar ist.

Der Entscheidungsbaum auf Absatzebene

Fällt der Posten in den Berichtsumfang? Bestätigen Sie Option A, Option B, jede ausgewählte zusätzliche umfassende Angabe gemäß Absatz 25 sowie alle gesonderten nutzerspezifischen Informationen außerhalb des Anspruchs, den Standard anzuwenden.

Ist der Posten ausdrücklich freiwillig? Prüfen Sie Formulierungen mit „darf“, sektorspezifische Erwägungen, die Regel in eckigen Klammern für Unternehmen mit 10 Beschäftigten oder weniger sowie die Modulauswahl.

Gibt es eine Bedingung „falls zutreffend“ oder eine andere angegebene Bedingung? Prüfen Sie den genauen tatsächlichen oder rechtlichen Sachverhalt und dokumentieren Sie das Ergebnis.

Ist Absatz 22 anwendbar? Prüfen Sie die angegebenen Gründe für geschützte Informationen, identifizieren Sie jeden ausgelassenen Datenpunkt in B1 und führen Sie eine jährliche erneute Bewertung durch.

Kann der Posten getreu und überprüfbar berichtet werden? Verwenden Sie, soweit angemessen, gemessene Informationen oder eine stützbare Schätzung. Falls nicht, halten Sie eine Lücke aufgrund nicht verfügbarer Daten fest und bewerten Sie den Anspruch auf Konformität.

Was muss in der Ausgabe erscheinen? Berichten Sie den Wert/die erläuternde Darstellung, geben Sie, soweit sinnvoll, „nicht ausgewählt“ oder „nicht anwendbar“ an, identifizieren Sie Auslassungen gemäß Absatz 22 wie erforderlich und vermeiden Sie leere Felder, die stillschweigend leer gelassen werden.

Abbildung 1. Klassifizieren Sie den kleinsten Absatz oder Unterpunkt, der eine eigene Anforderung, Option oder Bedingung aufweist.

In der Praxis

Durchgearbeitete Beispiele aus dem Standard 2026

Referenz und Sachverhalt Richtige Klassifizierung Grund und Nachweise
B3 Absatz 32 – das berichtende Unternehmen hat 64 Beschäftigte und kann den Gesamtenergieverbrauch berichten, aber der Vermieter kann die Aufschlüsselung in erneuerbare/nicht erneuerbare Energie nicht bereitstellen. Gesamt: berichtet. Aufschlüsselung: Bedingte Information nicht berichtet, weil die erforderlichen Informationen nicht eingeholt werden konnten. Der Gesamtwert ist bei mehr als 10 Beschäftigten wesentlich. Für die Aufschlüsselung gilt eine eigene Bedingung hinsichtlich der Informationsverfügbarkeit. Die Anfrage an den Lieferanten/Vermieter und die Methode für den Gesamtwert sind aufzubewahren.
B3 Absatz 32 – das berichtende Unternehmen hat 8 Beschäftigte und entscheidet sich, keine Energie zu berichten. Für diese Unternehmensgröße freiwillig und nicht ausgewählt. Der Text in eckigen Klammern macht den Datenpunkt für Unternehmen mit 10 Beschäftigten oder weniger freiwillig. Die Grundlage der Beschäftigtenzahl und die Auswahlentscheidung sind aufzubewahren.
B4 Absatz 34 – Unternehmen ist gesetzlich nicht verpflichtet, Schadstoffemissionen zu melden, und meldet sie nicht freiwillig im Rahmen eines Umweltmanagementsystems (EMS). Nicht anwendbar. Die Angabe betrifft Schadstoffinformationen, deren Meldung bereits gesetzlich vorgeschrieben ist oder die freiwillig über ein EMS gemeldet werden. Prüfung der rechtlichen/EMS-Anwendbarkeit beibehalten.
B5 Absatz 35 – Eine dokumentierte geospatiale Bewertung stellt fest, dass sich keine Standorte in einem biodiversitätssensiblen Gebiet oder in dessen Nähe befinden. Nicht anwendbar. Die genannte Bedingung liegt nicht vor. Standortliste, Standortbestimmungsmethode, Datenquelle und Schlussfolgerung der prüfenden Person beibehalten.
B5 Absatz 35 – Es wurde keine Bewertung durchgeführt. Nicht verfügbar / ungeklärte Anwendbarkeitslücke, nicht automatisch nicht anwendbar. Der Organisation fehlen Nachweise, um festzustellen, ob die Bedingung erfüllt ist. Standortbewertung vor der Finalisierung der Schlussfolgerung durchführen.
B6 Absatz 37 – Dienstleistungsunternehmen verfügt über keine Produktionsprozesse, die in erheblichem Umfang Wasser verbrauchen. Unterpunkt zum Wasserverbrauch nicht anwendbar. Die Bedingung in Absatz 37 liegt nicht vor. Dies entfallen lässt nicht den separaten Datenpunkt zur Wasserentnahme in Absatz 36, sofern dieser Punkt wesentlich ist.
C4 Absatz 56 – Unternehmen hat Gefahren bewertet und keine Gefahren identifiziert, die klimabezogene Risiken verursachen. Die Informationen „falls identifiziert“ können, gestützt auf die Bewertung, nicht anwendbar sein. Gefahrenprüfung, Zeithorizont und Überprüfung durch die Governance beibehalten; das Fehlen einer dokumentierten Bewertung führt nicht zu derselben Schlussfolgerung.
Eine Produktformel erfüllt die Kriterien für Geschäftsgeheimnisse gemäß Absatz 22. Gemäß Absatz 22 ausgelassen. Den genau ausgelassenen Datenpunkt in B1 bestimmen, die eingeschränkte rechtliche/kommerzielle Grundlage beibehalten und im nächsten Jahr neu bewerten.
B10 Absatz 42(d) – Durchschnittliche Schulungsstunden können wegen unvollständiger Aufzeichnungen nicht berechnet werden. Nicht verfügbar / ungeklärte Lücke. Für ein Unternehmen oberhalb der größenabhängigen Regelungen ist der Absatz wesentlich und unterliegt weder einer Bedingung der Datenverfügbarkeit noch einem allgemeinen Auslassungsgrund.

Auswahl der Module: Option A, Option B und ausgewählte zusätzliche Angaben

B1 bietet Option A (nur Basismodul) und Option B (Basis- und umfassendes Modul). Darin wird festgelegt, dass ein Modul vorbehaltlich des Grundsatzes „falls zutreffend“ in seiner Gesamtheit eingehalten werden muss. Das bedeutet, dass das Unternehmen nicht Option B auswählen und anschließend schwierige wesentliche Datenpunkte des umfassenden Moduls lediglich deshalb als „nicht ausgewählt“ behandeln kann, weil es diese lieber nicht berichten möchte.

Absatz 25 eröffnet einen anderen Weg: Nach Abschluss von B1–B11 darf ein Unternehmen aus dem umfassenden Modul ausgewählte Angaben hinzufügen. Dadurch wird der Bericht nicht zu Option B. Ein sorgfältig gekennzeichneter Bericht nach Option A darf daher ausgewählte C-Angaben enthalten, während die Konformitätserklärung nach Option B einem Bericht vorbehalten bleibt, der das umfassende Modul entsprechend seinen Kategorien und Bedingungen vollständig abschließt.

In der Praxis

Berichtsgestaltung Zulässige Beschreibung Klassifizierungsfolge
Nur das Basismodul vollständig abschließen Konformitätserklärung nach Option A. Das umfassende Modul liegt außerhalb der ausgewählten Option, mit Ausnahme jeder gesondert hinzugefügten Angabe.
Das Basismodul sowie ausgewählte C-Angaben gemäß Absatz 25 vollständig abschließen Konformitätserklärung nach Option A sowie eine klare Liste der zusätzlichen Angaben. Nicht ausgewählte C-Angaben sind keine Auslassungen aus Option B, da Option B nicht ausgewählt wurde.
Basis- und umfassendes Modul vollständig abschließen Konformitätserklärung nach Option B. Alle wesentlichen bzw. anwendbaren Elemente in beiden Modulen müssen behandelt werden; freiwillige Elemente bleiben optional.
Unvollständiges Basismodul mit einer wesentlichen Lücke Nützliches Informationspaket, jedoch keine uneingeschränkte Konformitätserklärung nach Option A oder Option B. Die Lücke muss behoben, ordnungsgemäß klassifiziert oder in der Aussage transparent kenntlich gemacht werden.

Einen Arbeitsindex der Angaben erstellen – ihn jedoch nicht als vorgeschriebenes Format darstellen

Der Standard 2026 verlangt, dass B1 die ausgewählte Option identifiziert, die ausdrückliche Konformitätserklärung abgibt und die gemäß Absatz 22 weggelassenen Angaben identifiziert. Er schreibt den unten dargestellten genauen Offenlegungsindex nicht vor. Ein kontrollierter Index wird als bewährte Umsetzungspraxis empfohlen, da er dem Team ermöglicht, die Vollständigkeit nachzuweisen, Beurteilungen auf Absatzebene aufzubewahren und den Bericht mit der B1-Aussage abzugleichen.

Beispielhafte Einträge im Offenlegungsindex

Abbildung 2. Der Offenlegungsindex sollte für jeden nicht berichteten Datenpunkt die Klassifizierung, den Wortlaut, die Auswirkung auf die Aussage und die Nachweise ausweisen.

In der Praxis

Empfohlenes Feld Zweck
Referenz des Standards Angabe, Absatz und Unterpunkt; eine ausschließliche Klassifizierung nach dem Titel vermeiden.
Beschreibung des Datenpunkts Beschreibung der erforderlichen Tatsache oder narrativen Angabe in allgemein verständlicher Sprache.
Kategorie Erforderlich, falls zutreffend, freiwillig, größenabhängig freiwillig oder sektorspezifisch.
Bedingung / Größenregel Genauer Auslöser und zum Testen verwendeter Nachweis.
Status Berichtet; nicht anwendbar; freiwillig nicht ausgewählt; gemäß Abs. 22 weggelassen; nicht verfügbar/offene Lücke.
Fundstelle im Bericht Seite, Abschnitt, Tabelle, Querverweis oder digitale Faktenkennung.
Nachweis / Entscheidungsprotokoll ID des Nachweisregisters, Anwendbarkeitsvermerk oder eingeschränkt zugängliches Weglassungsprotokoll.
Auswirkung auf die Aussage Keine Auswirkung; blockiert Option A; blockiert Option B; außerhalb der ausgewählten Option; Wortlaut der Aussage erforderlich.
Verantwortliche Person / Prüfer / Datum Rechenschaftspflicht und Aktualität der Klassifizierung.

In der Praxis

Referenz Kategorie / Bedingung Status — Fundstelle / Aussage — Auswirkung auf den Anspruch
B3.32 Gesamtenergie Wesentlich für >10 Beschäftigte Berichtet — Energietabelle, S. 8 — Unterstützt Option A.
B3.32 Aufschlüsselung der Energie Wenn die erforderlichen Informationen beschafft werden können Bedingter Posten nicht berichtet — Indexvermerk: Aufschlüsselung durch den Vermieter nach Anfrage nicht verfügbar — Keine Lücke bei der Gesamtsumme; Bedingung dokumentiert.
B5.35 Standort in der Nähe einer BSA Wenn sich Standorte in einer BSA oder in deren Nähe befinden Nicht anwendbar — Indexvermerk + Memo zur Standortprüfung EVD-115 — Keine nachteilige Auswirkung, wenn die Schlussfolgerung belegt ist.
B10.42(d) Schulungsstunden Wesentlich Nicht verfügbar / offene Lücke — Keine Fundstelle im Bericht; GAP-007 — Verhindert eine uneingeschränkte Option A, bis die Lücke geschlossen ist.
C6.61 Menschenrechtsprozess Außerhalb von Option A / nur ausgewählt, wenn hinzugefügt Freiwillig nicht ausgewählt — Nicht enthalten — Keine Auswirkung auf Option A.
Detailangaben zum C3-Ziel Geschützte Informationen gemäß Para 22 Gemäß Para 22 ausgelassen — B1 identifiziert die genaue Auslassung — Zulässig, wenn Grundlage und jährliche Neubewertung belegt sind.

Leer ist keine Klassifizierung – auch nicht in digitalen Tools

Die erläuternde Anmerkung zur EFRAG Digital Template vom Juni 2026 besagt, dass eine leere Wertzelle oder eine Zelle, die nur einen Gedankenstrich enthält, nicht als gemeldet gilt und nicht in den generierten XBRL-Bericht aufgenommen wird. Dabei handelt es sich um eine technische Konvertierungsregel und nicht um die sachliche Schlussfolgerung, dass der Datenpunkt nicht anwendbar, freiwillig oder zulässigerweise ausgelassen ist. In derselben Anmerkung werden Validierungsstatus wie OK, MISSING VALUE, VALUE INCONSISTENCY, ERROR und INVALID URL erläutert. Diese Meldungen können dabei helfen, unvollständige technische Eingaben zu finden, ersetzen jedoch weder die Beurteilung auf Absatzebene noch die Prüfung der Nachweise oder die B1-Compliance-Bewertung.

Rule

AUSGABEWARNUNG

Die EFRAG Digital Template Version 1.3.0 spiegelt die Commission Recommendation (EU) 2025/1710 wider, nicht den endgültigen Freiwilligen Standard 2026. Verwenden Sie das Verhalten bei leeren Zellen und bei der Validierung als Kontext für digitale Prozesse und ordnen Sie jedes Feld dem aktuellen Text von 2026 zu, bevor Sie sich darauf stützen.

In der Praxis

Schwache gegenüber aussagekräftigeren Klassifizierungsaufzeichnungen

Schwache Aufzeichnung Warum sie scheitert Aussagekräftigere Aufzeichnung
„B5 - N/A“ Keine Standortgesamtheit, Methode, Entfernungsgrenze, Datenquelle oder prüfende Person ist ersichtlich. „B5.35 - nicht anwendbar: Alle 12 eigenen/gemieteten/verwalteten Standorte wurden am 12. Februar 2027 anhand des genehmigten BSA-Datensatzes geprüft; kein Standort wurde in einer BSA oder in deren Nähe identifiziert; prüfende Person EVD-115.“
„Schulung - ausgelassen, keine Daten“ Nicht verfügbare Daten werden als zulässige Auslassung dargestellt, und die Auswirkung auf die Aussage bleibt verborgen. „B10.42(d) - nicht verfügbar/offene Lücke: Zwei Standortregister sind unvollständig; verhindert die Aussage zu Option A; HR-Verantwortlicher; Rekonstruktion fällig am 15. März; GAP-007.“
„C-Modul nicht anwendbar“ Die Auswahl des Moduls wird mit der Anwendbarkeit auf Absatzebene verwechselt. „Option A ausgewählt. Umfassendes Modul nicht ausgewählt; C4.56 freiwillig hinzugefügt und berichtet. Andere C-Angaben außerhalb der ausgewählten Option.“
Leere XBRL-Zelle Der Empfänger kann nicht wissen, ob dies versehentlich, freiwillig, bedingt oder geschützt war. Status des kontrollierten Index und Nachweise aufbewahrt; die digitale Ausgabe enthält nur Fakten, die für den ausgewählten Umfang angemessen sind.

Hypothetische Klassifizierungsübung

Organisation. Meadow Foods Ltd ist ein hypothetischer Lebensmittelhersteller mit 42 Beschäftigten, der Option A mit einer ausgewählten umfassenden Angabe zu Klimazielen vorbereitet.

Datenpunkte. Das Unternehmen berichtet den Gesamtenergieverbrauch und die vollständige Aufschlüsselung. Es verfügt über einen Produktionsprozess mit erheblichem Wasserverbrauch, sodass B6 Absatz 37 gilt. Die Wasserableitung wird nicht gemessen, und eine belastbare Schätzung wurde bislang nicht genehmigt. Ein Standort liegt in der Nähe eines geschützten Feuchtgebiets. Die Annahmen zur Produktion im Zieljahr gelten als wirtschaftlich sensibel, aber das Management hat nicht festgestellt, dass Absatz 22 gilt.

Klassifizierung. Der Wasserverbrauch nach B6 ist nicht verfügbar/offene Lücke, nicht nicht anwendbar, weil die Bedingung für den Produktionsprozess erfüllt ist. B5 ist anwendbar und berichtspflichtig, weil sich der Standort in der Nähe eines BSA befindet. Das Ziel selbst ist eine ausgewählte zusätzliche Angabe; die wirtschaftlich sensible Annahme darf nicht stillschweigend entfernt werden. Das Team muss entweder eine Auslassung nach Absatz 22 für den genau abgegrenzten geschützten Datenpunkt begründen, verhältnismäßige Informationen berichten, die das Geheimnis nicht offenlegen und dennoch die Angabe erfüllen, oder die hinzugefügte Angabe und die Beschreibung der Ausgabe vor der Veröffentlichung anpassen.

Ergebnis. Der Angabenkatalog leitet die Wasserlücke zur Behebung weiter, erfasst B5 als berichtet und hält die Zielannahme zur rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Prüfung zurück. Die Aussage zu B1 Option A wird zurückgehalten, bis der wesentliche Datenpunkt zum Wasserverbrauch geklärt oder ein technisch belastbarer Weg festgelegt wurde.

Rule

LEHRPUNKT

Die betrieblichen Fakten der Organisation bestimmen die Anwendbarkeit. Die Qualität ihrer Aufzeichnungen bestimmt die Verfügbarkeit. Ihre ausgewählte Option bestimmt die Folgen für die Aussage. Dies sind drei getrennte Prüfungen.

In der Praxis

Häufige Klassifizierungsfehler

Fehler Folge Korrektur
Klassifizierung auf Ebene des Angabentitels Unterschiedliche Unterpunkte mit unterschiedlichen Bedingungen erhalten einen einzigen unzutreffenden Status. Den kleinsten Absatz bzw. Unterpunkt mit einer eigenen Anforderung oder Option klassifizieren.
„N/A“ für fehlende Nachweise verwenden Eine tatsächliche Datenlücke verschwindet, und die B1-Aussage kann irreführend sein. Nicht verfügbar/offene Lücke erfassen und die Anwendbarkeitsprüfung abschließen.
Behandlung aller umfassenden Angaben als optional innerhalb von Option B Das ausgewählte Modul wird nicht vollständig eingehalten. Option A plus ausgewählte zusätzliche Angaben auswählen oder Option B vollständig ausfüllen.
Bezeichnung vertraulicher Informationen als Absatz 22 ohne Analyse Die Ausnahme ist weiter gefasst, als es der Standard zulässt. Den genauen Grund für den Schutz der Informationen, die Identifizierung nach B1 und die jährliche Neubewertung dokumentieren.
Verwendung einer leeren Vorlagenzelle als Entscheidungsnachweis Digitale Nichtberichterstattung wird mit einer inhaltlichen Klassifizierung verwechselt. Einen separaten kontrollierten Angabenindex/Nachweisregister führen.
Angabe von „null“, wenn die Bedingung nie bewertet wurde Die Zahl kann eine Untersuchung oder Messung implizieren, die nicht stattgefunden hat. Zwischen null, nicht anwendbar und nicht bewertet/nicht verfügbar unterscheiden.
Das Feld zur Auswirkung der Aussage leer lassen Das Management kann nicht erkennen, welcher Punkt Option A oder B verhindert. Ein Feld zur Auswirkung der Aussage hinzufügen und die Freigabe durch die für die Berichterstattung verantwortliche Person verlangen.

Bereitschaft

Checkliste zur Klassifizierung und zum Angabenindex

  • Die B1-Option und alle ausgewählten zusätzlichen Angaben sind erfasst.
  • Jeder Punkt ist auf Absatz- oder Unterpunktebene klassifiziert.
  • Wesentliche, bedingte, freiwillige, größenabhängige und sektorspezifische Kategorien sind getrennt.
  • Die Anwendbarkeit wird durch Fakten und Nachweise gestützt, nicht aus der Datenverfügbarkeit abgeleitet.
  • „Nicht verfügbar“ bleibt eine offene Lücke, bis ein gültiger Weg genehmigt ist.
  • Absatz 22 ist mit einem bestimmten Grund für geschützte Informationen und einer jährlichen Neubewertung verknüpft.
  • Jeder Status verfügt über eine Fundstelle im Bericht oder einen präzisen Grund für die Nichtberichterstattung.
  • Der Index erfasst die Auswirkung auf Option A, Option B oder den separaten Ausgabebereich.
  • Leere Felder der digitalen Vorlage und Validierungsmeldungen werden mit dem kontrollierten Index abgeglichen.
  • Die für die Berichterstattung verantwortliche Person und die prüfende Person genehmigen die abschließende Vollständigkeitsbewertung.

Praktische Schlussfolgerung

Die wichtigste Klassifizierungsregel ist einfach: Das Fehlen von Daten macht einen Datenpunkt nicht zu einem nicht anwendbaren Datenpunkt. Die Anwendbarkeit ergibt sich aus den im Standard festgelegten Umständen. Die freiwillige Nichtauswahl ergibt sich aus der Struktur von Modul und Datenpunkt. Das Weglassen nach Absatz 22 ergibt sich aus Gründen für geschützte Informationen. Nichtverfügbarkeit ist das, was verbleibt, wenn ein wesentliches oder anwendbares Element nicht belegt werden kann. Ein Offenlegungsindex auf Absatzebene macht diese Unterschiede sichtbar und ermöglicht es dem Management, die B1-Aussage, den veröffentlichten Bericht, das Nachweisregister und jede digitale Ausgabe aufeinander abzustimmen.

Fragen

Fragen, die Menschen stellen

Bedeutet das Fehlen von Daten, dass ein Datenpunkt nicht anwendbar ist?

Die wichtigste Klassifizierungsregel ist einfach: Das Fehlen von Daten macht einen Datenpunkt nicht zu einem nicht anwendbaren Datenpunkt. Die Anwendbarkeit ergibt sich aus den im Standard festgelegten Umständen.

Was ist der Unterschied zwischen nicht verfügbar und weggelassen?

Nicht verfügbar bedeutet, dass der Umstand zutrifft, die Organisation aber derzeit keine getreuen und überprüfbaren Informationen erstellen kann; dies ist eine Lücke und keine Schlussfolgerung zur Anwendbarkeit. Freiwillig nicht ausgewählt gilt für ein ausdrücklich optionales Element oder Modul. Nach Absatz 22 weggelassen gilt nur für bestimmte geschützte Informationen und muss in B1 kenntlich gemacht und jährlich neu bewertet werden.

Kann Option A ausgewählte Angaben aus dem Umfassenden Modul enthalten?

Absatz 25 eröffnet einen anderen Weg: Nach Abschluss von B1-B11 kann ein Unternehmen aus dem Umfassenden Modul ausgewählte Angaben hinzufügen. Dadurch wird der Bericht nicht zu Option B. Ein sorgfältig gekennzeichneter Bericht nach Option A kann daher ausgewählte C-Angaben enthalten, wobei die Konformitätserklärung nach Option B einem Bericht vorbehalten bleibt, der das Umfassende Modul entsprechend seinen Kategorien und Bedingungen vollständig ausfüllt.

Verlangt der freiwillige Standard der EU einen Offenlegungsindex?

Der Standard von 2026 verlangt, dass B1 die ausgewählte Option angibt, die ausdrückliche Konformitätserklärung abgibt und die nach Absatz 22 weggelassenen Angaben ausweist. Er schreibt nicht den nachstehend dargestellten genauen Offenlegungsindex vor.

Was bedeutet eine leere Zelle in der EFRAG-Vorlage?

Die erläuternde Anmerkung zur digitalen Vorlage von EFRAG vom Juni 2026 besagt, dass eine leere Wertzelle oder eine Zelle, die nur einen Gedankenstrich enthält, nicht als berichtet gilt und nicht in den generierten XBRL-Bericht aufgenommen wird. Dies ist eine technische Konvertierungsregel und keine inhaltliche Schlussfolgerung, dass der Datenpunkt nicht anwendbar, freiwillig oder rechtsgültig weggelassen ist.

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